Wer gilt als Wiederholungstäter im Straßenverkehr?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 15. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Wie die Wiederholungstat zum Fahrverbot führt

Wer zum 2. Mal geblitzt wird, muss mit einem Fahrverbot rechnen
Wer zum 2. Mal geblitzt wird, muss mit einem Fahrverbot rechnen

Um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten, benennt der Bußgeldkatalog nicht nur Bußgelder und Maßnahmen wie Fahrverbote oder Punkte in Flensburg. Maßgeblich für seine Existenz sind außerdem die Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie weitere Gesetze und Verordnungen in Deutschland.

Die Bußgelder stehen in der Regel fest und sind – abgesehen von wenigen Ausnahmen – fix. Das bedeutet, dass es in der Regel unerheblich ist, ob ein Verkehrsteilnehmer bereits vor Begehung der Tat ordnungswidrig und strafrechtlich aufgefallen ist.

In diesem Ratgeber sollen die Ausnahmen genannt werden, bei denen Vorstrafen relevant sind und so zu höheren Strafen führen können. Dies betrifft einerseits die Geschwindigkeitsüberschreitung, andererseits Alkoholdelikte im Straßenverkehr.

FAQ: Wiederholungstäter

Ab wann gelte ich als Wiederholungstäter, wenn ich geblitzt werden?

Die Wiederholungstäterregelung greift, wenn Sie sich innerhalb eines Jahres zweimal eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr leisten.

Welche Konsequenzen hat die Wiederholungstäterregelung?

Die Bußgeldstelle kann dem Wiederholungstäter ein zusätzliches Fahrverbot von einem Monat aufbrummen.

Wann gelte ich beim Fahrverbot als Wiederholungstäter?

Als Wiederholungstäter gelten Verkehrssünder, welche in den letzten zwei Jahren schon einmal ein Fahrverbot antreten mussten.

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Was steht drin:

  • Beharrlichkeit am Steuer: Wann werden Sie zum Wiederholungstäter?
  • Folgen einer wiederholten Geschwindigkeitsüberschreitung
  • Wiederholungstat mit Alkohol und Drogen: Droht die MPU?

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2-mal geblitzt: Strafen für Wiederholungstäter

Eine wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitung kann dazu führen, dass entweder ein Fahrverbot verhängt oder das bestehende Fahrverbot verlängert wird. Der Führerschein ist mindestens für einen Monat weg. Mit dieser Regelung soll der Verkehrsteilnehmer aus Fehlern lernen, damit er die Wiederholungstat nicht noch einmal begeht.

Ein Fahrverbot kommt in der Regel in Betracht, wenn gegen den Führer eines Kraftfahrzeugs wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und er innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft der Entscheidung eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begeht. (Quelle: Paragraph 4 Absatz 2 Satz 2 Bußgeldkatalog-Verordnung)

Die Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbotes wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (BKatV) benennt also nicht nur Bußgelder und Strafen für Verkehrssünder. Zudem kann sie Sonderregelungen aufstellen. Einen Bußgeldkatalog für Wiederholungstäter gibt es jedoch nicht.

Der Paragraph besagt also, dass eine wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem Fahrverbot für den Wiederholungstäter geahndet wird. Der Zeitraum beträgt 12 Monate. Diese starten, sofern der Bußgeldbescheid rechtskräftig geworden ist.

Ein Bußgeldbescheid wird immer dann rechtskräftig, wenn Sie nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung Einspruch gegen ihn eingelegt haben. Haben Sie Einspruch eingelegt und es kam zum Gerichtsverfahren, ist die Rechtskraft dann gegeben, wenn das Urteil verkündet wurde.

Der Wiederholungstäter sieht seine Maßnahme auf dem Bußgeldbescheid
Der Wiederholungstäter sieht seine Maßnahme auf dem Bußgeldbescheid

Dabei gibt es einen Sonderfall. Begeht der Kfz-Fahrer einen beharrlichen Pflichtverstoß, der ein „ähnlich starkes Gewicht“ wie die wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitung darstellt, reicht es auch aus, wenn der Betroffene zum Tatzeitpunkt Kenntnis über die Entscheidung hatte.

Das bedeutet also, wenn Sie beispielsweise von der Polizei angehalten werden und die Beamten bereits sagen, dass Sie über 25 km/h zu schnell waren, hatten Sie darüber Kenntnis. Wurden Sie dann zum 2. Mal geblitzt, ohne dass der Bußgeldbescheid über das erste Vergehen im Briefkasten liegt, liegt in der Regel eine beharrliche Geschwindigkeitsüberschreitung vor.

Wiederholungstäter infolge einer Geschwindigkeitsüberschreitung: Beharrlichkeit

Um den Begriff „Wiederholungstäter“ richtig zu definieren, ist die Beharrlichkeit zunächst zu erläutern. Denn erst, wenn eine „beharrliche oder grobe Pflichtverletzung“ vorliegt, kann das hohe Bußgeld für die wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitung vom Wiederholungstäter gerechtfertigt werden.

Eine grobe Pflichtverletzung kann noch einmal in zwei unterschiedliche Verletzungen unterschieden werden:

  • objektive grobe Pflichtverletzung: Der Verstoß, den der Verkehrssünder begangen hat, ist immer wieder Ursache für schwere Unfälle.
  • subjektive grobe Pflichtverletzung: Die Person verursachte den Verstoß aus grobem Leichtsinn, Gleichgültigkeit oder grober Nachlässigkeit.

Für die zuständigen Behörden bedeutet das, dass sie bereits bei Eintreffen einer der beiden Pflichtverletzungen ein Regelfahrverbot aussprechen können. Dies kann also auch schon der Fall sein, wenn der Täter nur eine Geschwindigkeitsüberschreitung verursachte.

Das Fahrverbot kann nicht nur beim Wiederholungstäter bestraft werden
Das Fahrverbot kann nicht nur beim Wiederholungstäter bestraft werden

So hat das Kammergericht Berlin bereits im Jahr 1998 geurteilt, dass bereits bei einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 100 Prozent ein grober Verstoß vorliegt. Das bedeutet also, dass die jeweilige Behörde selbst bestimmen kann, ob ein Fahrverbot verhängt wird oder nicht.

Neben der groben Pflichtverletzung ist auch die Beharrlichkeit ein Grund für das erhöhte Bußgeld und das Fahrverbot für Wiederholungstäter bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung. Hier gibt es jedoch einen entscheidenden Unterschied zur Pflichtverletzung. Denn beharrlich handelt nur der, der mehr als einen Verstoß begangen hat.

Dies leitet sich aus der Definition ab: Beharrlich handelt, wem die erforderliche rechtstreue Gesinnung und die notwendige Einsicht in die zuvor verursachte(n) Tat(en) fehlen. Dies ist der Hauptgrund, weshalb das Fahrverbot infolge der wiederholten Geschwindigkeitsüberschreitung bestraft wird.

Zudem gibt es den Begriff des Augenblickversagens. Er bezeichnet den Umstand, dass ein pflichtbewusster und sorgfältiger Kfz-Fahrer auch manchmal im Augenblick versagen kann. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn das Verkehrszeichen, welches die Geschwindigkeitsbegrenzung anzeigt, nur einmal vorhanden war. Der Fahrer hat dieses übersehen. Liegt das Augenblickversagen zugrunde, wird keine Beharrlichkeit bzw. grobe Pflichtverletzung angenommen und das Fahrverbot ist hinfällig.

Ein höheres Fahrverbot beim Wiederholungstäter

Im Grunde können also zwei Fälle eintreten: Person A fährt zweimal innerhalb des Zeitraumes von 12 Monaten mit mindestens 26 km/h zu schnell. Der Wiederholungstäter überfährt in der Zeit zweimal einen Blitzer mit mehr als 25 km/h:

  • die Wiederholungstat wird laut Bußgeldkatalog mit einem Fahrverbot geahndet: Das Fahrverbot wird in diesem Fall um einen Monat verlängert. Besteht laut Bußgeldkatalog ein Fahrverbot von einem Monat, verlängert sich dieses auf zwei Monate etc.
  • die Wiederholungstat wird laut Bußgeldkatalog mit keinem Fahrverbot geahndet: In diesem Fall muss der Wiederholungstäter mit einem Fahrverbot von einem Monat rechnen.

Wiederholungstäter: Alkohol am Steuer

Wiederholungstäter, die mit Alkohol am Steuer erwischt werden, können eine MPU erwarten
Wiederholungstäter, die mit Alkohol am Steuer erwischt werden, können eine MPU erwarten

Werden Sie 2-mal geblitzt, droht ein Fahrverbot für Wiederholungstäter. Beim Delikt Alkohol am Steuer muss der Wiederholungstäter auch mit dieser Maßnahme rechnen.

Die Promillegrenze liegt derzeit bei 0,5 in Deutschland. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkten in Flensburg und bereits einem Monat Fahrverbot rechnen.

Kommt es wieder zum Genuss von Alkohol hinter dem Steuer, muss der Wiederholungstäter dieses Mal mit einem verdoppelten Bußgeld rechnen.

Die Staffelung existiert laut Bußgeldkatalog für Wiederholungstäter mit Alkohol oder Drogen hinter dem Steuer:

  • 1. Verstoß: 500 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • 2. Verstoß: 1.000 Euro, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
  • 3. Verstoß: 1.500 Euro, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

Besitzen Sie einen Promillewert von 1,1 im Blut, gilt dies als Alkoholfahrt, bei dem Wiederholungstäter mit der Entziehung des Führerscheins sowie einer Freiheits- bzw. Geldstrafe rechnen müssen. Der Führerscheinentzug gilt nicht nur für Wiederholungstäter. Auch Ersttäter sind davon betroffen.

Eine MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) droht dem Wiederholungstäter so gut wie immer. Dies kommt aber immer auf den individuellen Fall an. Wer mit 1,6 Promille am Steuer kontrolliert wird, muss in der Regel mit einer medizinisch-psychologischen Untersuchung rechnen.

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

769 Kommentare

  1. Marvin

    14. Mai 2018 um 23:47

    Guten Tag,
    Ich befinde mich bereits in der verlängerten Probezeit (genau 1 Jahr vor Ablauf)
    Ich wurde damals mit 1,4 ng THC im Blut von der Polizei angehalten. 6 Monate Fahrerlaubnisentzug und MPU (beim ersten Mal bestanden)

    Jetzt wurde ich am Donnerstag Abend erneut angehalten und habe 2 Tage zuvor und auch davor ab und zu geringe Mengen Cannabis konsumiert wobei ich allerdings niemals auf Rausch gefahren bin.

    Jetzt meine Frage: Was erwartet mich als Wiederholungstäter? Wie lange muss ich den Führerschein abgeben wenn wieder über 1,0 ng THC nachgewiesen werden?
    Bundesland Niedersachsen, Landkreis Harburg

    1. bussgeldrechner.org

      22. Mai 2018 um 11:46

      Hallo Marvin,

      das können wir leider nicht vorhersagen, da dies vom Einzelfall und den bearbeitenden Behörden abhängig ist. Mitunter kann eine erneute MPU die Folge sein.

      Die Redaktion von bussgeldrechner.org

  2. Mike

    14. Mai 2018 um 8:43

    Guten Tag,
    dreimal Geblitzt innerhalb von 12 Monaten.
    Heute habe ich zwei Zeugenfragebogen aus zwei verschiedenen Kreisen bekommen. Einmal fuhr ich leider 21km/h innerhalb und einmal 9km/h außerhalb zu schnell. Vor einem Monat hatte ich bereits eine Überschreitung von 15km/h außerhalb. Muss ich jetzt mit einem Fahrverbot rechnen, da ich dreimal geblitzt worden bin?

    1. bussgeldrechner.org

      14. Mai 2018 um 9:36

      Hallo Mike,

      genaue Sanktionen können wir nicht mit Sicherheit vorherbestimmen, da dies vom individuellen Fall und auch der bearbeitenden Stelle abhängt. Ausgeschlossen ist es jedoch nicht. Sie müssen wohl leider Ihren Bußgeldbescheid abwarten.

      Die Redaktion von bussgeldrechner.org

  3. Karo

    13. Mai 2018 um 18:27

    Hallo.. Im letzten Jahr wurde ich auf der Autobahn geblitzt (80 zone Baustelle) ca 80 € Strafe und 1 Punkt. Jetzt innerhalb der 12 Monate innerorts 30 zone ich ungefähr 60 km.. Er sagte 80 € und 1 Punkt wenn nix weiter vorliegt in Flensburg… Wegen dem auf der Autobahn vermute ich ein Fahrverbot… Womit kann ich genau rechnen..?😬

    1. bussgeldrechner.org

      14. Mai 2018 um 9:35

      Hallo Karo,

      als Wiederholungstäter gilt, wer innerhalb eines Jahres zwei Mal mit mindestens 26 km/h zu viel unterwegs ist. Dann fällt die übliche Ahndung häufig etwas strenger aus, unter anderem durch ein temporäres Fahrverbot. Genaue Sanktionen können wir grundsätzlich nicht vorhersagen, da dies vom Einzelfall und der bearbeitenden Behörde abhängig ist.

      Die Redaktion von bussgeldrechner.org

  4. Lauren

    7. Mai 2018 um 21:52

    Hallo,
    Ich bin im letzten Jahr zweimal mit mehr als 26km/h auf der Autobahn geblitzt worden und habe einen weiteren Punkt kassiert, allerdings unter 26 km/h. Ich habe im Feburar diesen Jahres das Fahrverbot von einem Monat abgegolten, das als Strafe für die Wiederholungstat im letzten Jahr verhängt wurde.
    Heute wurde ich erneut auf der Autobahn geblitzt, bin aber nicht sicher ob über oder unter 26 km/h nach Toleranzabzug.
    Frage jetzt: Wird der Zeitraum „innerhalb eines Jahres“ nach Kalenderjahr oder nach dem Tag des ersten Vergehens berechnet? Und falls es nach dem Stichtag geht, was würde mich in beiden Fällen (über/unter 26kmh) erwarten?

    Lg Lauren

  5. Matthias

    4. Mai 2018 um 15:40

    Ich wurde vor gut 7Wochen im Stau mit dem Handy in der Hand erwischt, als ich mein Navigationssystem ändern wollte.

    Vor gut 1er Woche mit dem Fahrzeug an einer Brücke (innerorts), fast außerhalb der Ortschaft (200m vor Ortsschild) geblitzt.
    74km/h nach Abzug der Toleranz.

    Handy gibt 1 Punkt und Bußgeld
    74 km/h gibt auch 1 Punkt.

    Muss ich jetzt aber mit einem Fahrverbot rechnen?

    1. bussgeldrechner.org

      11. Mai 2018 um 15:07

      Hallo Matthias,

      die Wiederholungstäterregel bezieht sich nur auf gleichartige Verstöße.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  6. Alex

    3. Mai 2018 um 12:19

    Hallo, ich habe ebenfalls eine Frage.
    Ich wurde vor zwei Wochen wegen zu wenig Abstand erwischt (18m bei 129km/h). Auf dem Bescheid steht nun 160€ Geldstrafe, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Soweit ich mich informiert habe, kann man dann innerhalb von 4 Monaten auswählen, wann man den Führerschein abgibt.
    Nun wurde ich aber auch vor genau 11 Monaten ebenfalls wegen zu geringen Abstands schon einmal bestraft (19m bei 107km/h). Damals habe ich 80€ und 1 Punkt bekommen.

    Habe ich nun eine erhöhte Strafe als „Wiederholungstäter“ zu rechnen oder bleibt es bei dem einem Monat Fahrverbot?

    Danke und Grüße
    Alex

    1. bussgeldrechner.org

      11. Mai 2018 um 14:57

      Hallo Alex,

      in der Regel sollte es bei den im Bußgeldbescheid verhängten Strafen bleiben.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  7. Hakan

    30. April 2018 um 20:04

    beides waren nach abzug toleraz

  8. Hakan

    30. April 2018 um 18:32

    Hallo,

    wurde innerhalb von einem monat 2 mal geblitzt ein mal mit 24 km/h ausserhalb und nach 3 wochen bevor der Bescheid gekommen ist wieder mit 34km/ h ausserhalb geschlossener ortschaft. Bekomme ich in dem Fall ein Fahrverbot?

    Gruß
    Hakan

    1. bussgeldrechner.org

      8. Mai 2018 um 15:43

      Hallo Hakan,

      die Wiederholungstäterregel bezieht sich nur auf Fahrten, die mindestens 26 km/h über dem Limit lagen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  9. Sebastian

    23. April 2018 um 16:23

    Hallo,
    so ganz kann ich aus euren Antworten noch nicht erkennen wann man als Wiederholungstäter angesehen wird. In einigen Antworten schreibt ihr dass es sich um den selben Verstoss innerhalb eines Jahres handeln muss, in anderen Antworten schreibt ihr dass dies aber nur zutrifft wenn der erste Verstoss bereits sanktioniert wurde, man also Kenntnis von dem Verstoss haben muss.
    Dann wiederum schreibt ihr als Antwort auf eine Frage wie es sich verhält bei zwei Verstössen innerhalb von 3 Tagen, das hier die Wiederholungstäter-Regelung greift.
    Bei 2 Verstössen innerhalb von 3 Tagen ist sicher der erste Verstoss noch nicht sanktioniert, somit kann nach eurer Definition die Wiederholungstäterregel nicht greifen.

    1. bussgeldrechner.org

      8. Mai 2018 um 14:33

      Hallo Sebastian,

      in der Regel laufen die 12 Monate ab Rechtskraft des Bußgeldbescheids des ersten Verstoßes. Je nach Einzelfall kann es jedoch Abweichungen geben. Zudem kann die Behörde auch Beharrlichkeit annehmen. Zur Beurteilung eines konkreten Falls wenden Sie sich bitte an einen Anwalt.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  10. Udo

    17. April 2018 um 10:56

    Hallo,
    ich bin innerhalb geschl. Ortschaften mit 22km/h (schon abzgl. der 3 km/h) zu schnell geblitzt worden (=>hat mich 80€ und einen Punkt gekostet).
    Jetzt haben sie mich nach 2 Monaten außerhalb geschl. Ortschaften auch mit 22km/h (schon abzgl. der 3 km/h) zu schnell geblitzt (70€ und 1 Punkt).
    Bin ich Wiederholungstäter und muß mit einem Fahrverbot rechnen?

    1. bussgeldrechner.org

      8. Mai 2018 um 14:12

      Hallo Udo,

      die Wiederholungstäterregel gilt – wie im Text zu lesen – erst ab 26 km/h Überschreitung.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  11. Marcel

    4. April 2018 um 17:48

    Hallo, ich hab eine Frage ich wurde vor 1 Woche mit ca. 30 km/h zu schnell in der 70er Zone geblitzt, nun hatte ich vor knapp 2 Jahren ein Alkoholvergehen mit Führerscheinentzug von 1 Monat. Gilt dies nunals Wiederholungstat, da Alkohol am Steuer ja langjähriger an einem haftet? Wird ein Vergehen mit Alkohol und ein Vergehen mit Geschwindigkeitsüberschreitung getrennt oder fließt das für die Regel Wiederholungstäter zusammen?

    1. bussgeldrechner.org

      9. April 2018 um 8:20

      Hallo Marcel,
      in dem von Ihnen geschilderten Beispiel müssen Sie zwischen den Tatbeständen differenzieren. Bei wiederholten Alkoholvergehen folgt eine Erhöhung der Sanktionen. Wohingegen die Regelung für Wiederholungstäter nur greift, wenn Sie innerhalb von 12 Monaten zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen mit mehr als 25 km/h begehen. Dies ist laut Ihren Angaben bei Ihnen aber nicht der Fall.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  12. Timo

    26. März 2018 um 20:07

    Guten Tag, letztes Jahr im September habe ich für 1 Monat meinen Führerschein abgeben müssen da ich zweimal mehr als 25 Kmh unterwegs war. Nun wurde ich vor 2 Wochen erneut mit 36kmh zu schnell geblitzt. Meine Lebensgefährtin ist Schwanger (4.Monat) und musste dringend auf die Toilette. Nächste Ausfahrt war nicht weit. Daher war ich zu schnell unterwegs und genau da war die Baustelle auf der BAB in der es mich erwischt hat. Mit was muss ich rechnen?

    1. bussgeldrechner.org

      3. April 2018 um 9:00

      Hallo Timo,
      es kann sein, dass Sie für das „Fahren mit hoher, nicht angepasster Geschwindigkeit trotz angekündigter Gefahrenstelle, z.B. einer Baustelle“ mit einem Bußgeld von 100 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen müssen. Es besteht allerdings auch die Möglichkeit, dass Ihnen die Geschwindigkeitsüberschreitung gemäß Bußgeldkatalog (120 € und ein Punkt) zu Lasten gelegt wird. Die Entscheidung liegt dabei im Ermessen der Beamten.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  13. Thorsten

    16. März 2018 um 10:39

    Hallo,

    ich wurde im November 2016 und Oktober 2017 mit 30 km/h außerorts zu schnell geblitzt. Folge war, dass ich am 20.02.2018 den Führerschein für 4 Wochen abgegeben habe. Ich darf also ab nächste Woche Dienstag (20.03.2018) wieder fahren.

    Ich wurde am 12.02.2018 erneut geblitzt. Dieses mal auf der Autobahn mit 24 km/h zu schnell.

    Muss ich mit einem erneuten Fahrverbot wegen erneuter Wiederholung rechnen? Eigentlich doch erst ab 26 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung, oder?

    1. bussgeldrechner.org

      23. März 2018 um 14:31

      Hallo Thorsten,
      die Regelung für Wiederholungstäter greift nur, wenn Sie innerhalb von 12 Monaten zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen mit mehr als 25 km/h begehen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  14. Sina

    14. März 2018 um 16:10

    Hallo,
    Ich wurde letzten Monat auf der Autobahn mit 125km/h (erlaubt: 80) geblitzt. Kurz darauf wurde ich mit 90km/h innerorts geblitzt, was leider reine Dummheit und Fahrlässigkeit war. Den Bescheid über den 1. Blitzer habe ich bereits erhalten (1 Monat Fahrverbot, 2 Punkte). Was droht mir nun bei dem 2. Bescheid? Ich habe seit 8 Jahren meinen Führerschein und bis dato weder einen Unfall noch einen Punkt. Ich bin durch diesen kurzen Abstand Wiederholungstäter, jedoch war der 1. Blitzer ein “Augenblickversagen“ da ich das Schild auf der Autobahn nicht gesehen habe. Ich weiß jedoch, dass dies unglaubwürdig klingt weil ich kurz darauf erneut geblitzt wurde, aber es entspricht nichtsdestotrotz der Wahrheit. Ich bin leider aus Beruflichen Gründen auf meinen Führerschein angewiesen und länger als 1 Fahrverbot ist für mich fast unmöglich umzusetzen. Könnte ich evtl. ein längeres Fahrverbot z.B. auf 2×1 Monat aufteilen? Und mit welcher Geldstrafe hätte ich ca zu rechnen?

    Vielen Dank im Voraus!

    1. bussgeldrechner.org

      23. März 2018 um 13:44

      Hallo Sina,
      bei einem Geschwindigkeitsverstoß von bis zu 40 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften sieht der Bußgeldkatalog ein Bußgeld in Höhe von 160 Euro, 2 Punkte sowie einen Monat Fahrverbot vor. Darüber hinaus müssen Sie als Wiederholungstäter mit einem weiteren Monat Fahrverbot rechnen. In der Regel ist es nicht möglich ein Fahrverbot aufzuteilen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  15. Jan

    14. März 2018 um 13:10

    Guten Tag,
    Ich bin innerhalb eines Jahres nun 3x geblitzt worden. 2x mit etwa 40kmh zu schnell und 1x mit 30kmh. Zwei Bußgeldbescheide erwarte ich noch. Wie lange wird mein Führerschein weg sein und werden die Wiederholungstaten teurer?
    Vielen Dank im Voraus

    1. bussgeldrechner.org

      23. März 2018 um 13:29

      Hallo Jan,
      aufgrund der Einstufung als Wiederholungstäter müssen Sie zusätzlich zu den generellen Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog mit einem weiteren Monat Fahrverbot rechnen. Wie hoch die Bußgelder ausfallen und welche weiteren Sanktionen drohen, können Sie in unserem Ratgeber zur Geschwindigkeitsüberschreitung entnehmen: Ratgeber Geschwindigkeitsüberschreitung. Darüber hinaus kann die Möglichkeit bestehen, dass die zuständige Behörde aufgrund von Beharrlichkeit ein höhes Bußgeld erhebt. Dies ist allerdings eine Einzelfallentscheidung.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  16. Helmut

    11. März 2018 um 16:55

    Hallo, vor etwa 20 Monaten wurde ich auf der Autobahn mit etwa 23 Km/h zu schnell geblitzt, vor 5 Wochen mit einem zu kleinen Abstand (4/10) und nun am 8.3.2018 innerorts mit etwa 58 km/h. was habe ich zu erwarten? Danke im voraus.

    1. bussgeldrechner.org

      12. März 2018 um 13:00

      Hallo Helmut,

      es kommt darauf an, ob die Verkehrsverstöße als gleichartig gewertet werden. Dann könnte das Bußgeld für die Geschwindigkeitsüberschreitung höher als normal ausfallen.
      Die Geschwindigkeitsüberschreitung von vor 20 Monaten dürfte hier eigentlich zu lange her sein, um ins Gewicht zu fallen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  17. Kevin

    20. Februar 2018 um 16:17

    Hallo,
    wurde letzten Freitag aufder BAB mit 150 (laut Tacho) geblitzt (zulässige Höchstgeschwindigkeit ist dort 120)

    Heute wurde ich ungefähr 20 Kilometer weiter wieder geblitzt, tacho zeigte 140, zulässige höchstgeschwindigkeit 120.

    mit was muss ich rechnen?

    1. bussgeldrechner.org

      28. Februar 2018 um 15:38

      Hallo Kevin,
      Sanktionen für Wiederholungstäter drohen erst dann, wenn der erste Verstoß von mindestens 26 km/h rechtskräftig ist. Dies ist laut Ihrer Schilderung nicht der Fall. Die Sanktionen der Geschwindigkeitsüberschreitung können Sie unserem Bußgeldkatalog entnehmen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  18. Carsten

    17. Februar 2018 um 13:41

    Wer verhängt das Fahrverbot für Wiederholungstäter. Der zuständige Kreis/Stadt oder Flensburg?

    1. bussgeldrechner.org

      28. Februar 2018 um 14:31

      Hallo Carsten,
      in der Regel sollte die Anordnung für das Fahrverbot vom KBA kommen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  19. Sebastian

    10. Februar 2018 um 20:26

    Hallo, ich bin vorletztes und letztes Jahr mit jeweils mindestens 26 km/h außerorts zu viel geblitzt worden. Das Fahrverbot als Wiederholungstäter in Höhe von einem Monat habe ich abgeleistet. Jetzt bin ich wieder mit 27 km/h – allerdings innerorts – geblitzt worden. Gelte ich jetzt wieder als Wiederholungstäter oder giltet das wieder als neuer „Erstverstoß“?

    1. bussgeldrechner.org

      19. Februar 2018 um 9:01

      Hallo Sebastian,

      die Wiederholungstäterregelung greift in diesem Fall nicht. Allerdings kann die Behörde bei beharrlichen Pflichtverletzungen die Sanktionen anheben.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  20. Jürgen

    9. Februar 2018 um 10:45

    Hallo BGR-Team,
    ich habe hier nichts genaues zur Verjährung alter Alkoholfahrten gefunden.
    Ich habe foldenden Fall:
    Alkoholfahrt ohne Vorfall mit 0,78 November 2015, 500€+ 1 Monat(Mai) Fahrverbot.
    Alkoholfahrt ohne Vorfall mit 0,75 Dezember 2017, 1000€ + 3 Monate.
    Ich habe so einiges zu Verjärungsfristen gefunden, 3, 6 Monate 1, 2 oder 3 Jahre bei diversen Straftaten, aber nichts darüber, wie lange eine alte Alkoholfahrt rechtskräftig bleibt. Wie sind da die Gesetze? Wo steht das?
    Im Voraus vielen Dank!
    VG
    Jürgen

    1. bussgeldrechner.org

      19. Februar 2018 um 8:52

      Hallo Jürgen,

      die Alkoholfahrt bleibt immer rechtskräftig, die Rechtskraft erlischt nicht, wenn Sie die Sanktionen antreten.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  21. Benjamin

    29. Januar 2018 um 15:18

    Hallo kurze Info ich bin im September 2017 geblitz worden wohlgemerkt mit dem Lkw außerhalb es waren 50 km/h und sie haben mich mit 74km/h erwischt 80 Euro und 1 Punkt .Und heUte im Januar 18 dürch ein verdecktes Verkehrsschild was ich auf dem Rückweg bemerkt hatte es stand ein lkw vor dem schild frage können die das auch fallen lassen und wenn nicht es waren heute 50 außerhalb und ich meine ich hatte ca 70-73 drauf lg

  22. Tobias G.

    20. Januar 2018 um 17:03

    Hallo liebes Bussgeldrechner-Team,

    ich wurde Mitte Dezember mit 31 zu schnell außerorts geblitzt, und dann nochmal Anfang Januar mit 32 zu schnell (dort mit pistole und direkter Kontrolle). Das zweite Blitzen war noch VOR der Ankunft des Anhörungsbogens für den ersten Vorfall. Bekomme ich nun das einmonatige Fahrverbot für die 2mal >25 km/h außerorts? Ich wusste von dem ersten Blitzen nicht einmal bis eine Woche nach dem zweiten Blitzen, da es im Rahmen einer Abstandsmessung war, und somit von mir gar nicht sofort zur Kenntnis genommen wurde und ich folglich auch mein Fahrverhalten gar nicht anpassen konnte.

    Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.

    Liebe Grüße
    Tobias

    1. bussgeldrechner.org

      23. Januar 2018 um 10:19

      Hallo Tobias,

      in der Regel gelten Sie dann nicht als Wiederholungstäter.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  23. Horst

    18. Januar 2018 um 12:23

    Hallo, ich bin am 14.11.16 außerorts mit 31km/h zu schnell geblitzt worden. Der Bußgeldbescheid stammt vom 28.12.2016.
    Am 08.01.2018 bin ich in einer 30er Zone mit 60 km/h geblitzt worden, also 30 zu schnell. Im heute zugestellten Anhörbogen wird mir Vorsatz vorgeworfen, woraufhin sich der Regelsatz des Bußgeldkataloges verdoppeln soll. Ist das richtig so? Drohen mir damit Punkte in Flensburg oder gar ein Fahrverbot? Vielen Dank im Voraus!

    1. bussgeldrechner.org

      23. Januar 2018 um 9:32

      Hallo Horst,

      Sie gelten zwar nicht als Wiederholungstäter, wenn die Bußgeldstelle jedoch Vorsatz annimmt, kann sie die Summe erhöhen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  24. Ingo

    17. Januar 2018 um 18:56

    Hallo,

    ich bin Mitte November 2016 mit 26 km/h zu schnell außerorts geblitzt worden. Ich habe daraufhin einen Zeugenfragebogen erhalten und diesen mit meinen Angaben ausgefüllt. Erst am 30. Januar 2017 habe ich dann den Bußgeldbescheid erhalten und am selben Tag gezahlt.

    Nun bin ich unglücklicher Weise heute (17. Januar 2018) mit 34km/h zu schnell von einem mobilen Messfahrzeug angehalten worden.

    Wie sieht das hinsichtlich Wiederholungstat aus? Ab wann begann die 12 Monatsfrist zu laufen und liege ich mit meinem heutigen Vergehen innerhalb dieser 12 Monatsfrist?

    Danke!

    1. bussgeldrechner.org

      23. Januar 2018 um 9:19

      Hallo Ingo,

      die Frist beginnt mit Rechtskraft des Bescheids, der in der Regel bei Zahlung der Buße eintritt, spätestens aber nach zwei Wochen ab Erhalt. Bei Zahlung vor mehr als 12 Monaten sollte die Frist also bereits verstrichen sein.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  25. Ande B.

    11. Januar 2018 um 16:54

    Ich habe das 1-monatige Wiederholungstäter Fahrverbot mit einem Bußgeldbescheid mit Rechtkraft im Dezember 2015 abgesessen. Gilt nach Rechtskraft des 2ten Bescheides, dass einem zum Wiederholungstäter werden ließ, wieder eine 12-monatige Frist oder eine Verlängerte? Droht mir also der Wiederholungstat-Vorwurf wenn ich im Januar 2018 erneut „erheblich“ zu schnell gewesen wäre?

    1. bussgeldrechner.org

      15. Januar 2018 um 9:02

      Hallo Ande B.,

      grundsätzlich ist es schwer, eine konkrete Sanktion einzuschätzen – dies hängt von der Person, den genauen Umständen und nicht zu letzt der bearbeitenden Behörde ab.

      Von Wiederholungstäter wird gesprochen, wenn ein Fahrer innerhalb eines Jahres zwei Mal mit min. 26 km/h zu viel unterwegs war. Dies disqualifiziert sie zwar – nichtsdestotrotz könnten Sie als „beharrlich“ eingestuft werden, was ebenfalls strenger geahndet wird. Wie Sie nun letzten Endes sanktioniert werden, können wir leider nicht vorhersagen, Sie müssen Ihren Bußgeldbescheid abwarten.

      Das Team von bussgeldrechner.org

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