Einspruch gegen den Bußgeldbescheid: So geht’s!

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 6. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 8 Minuten

Frist, Form und Hinweise: So können Sie gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einlegen

Was sollten Sie beachten, wenn Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen möchten?
Was sollten Sie beachten, wenn Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen möchten?

Nach einer Ordnungswidrigkeit wie einem Geschwindigkeitsverstoß mit dem Auto stellt die zuständige Verwaltungs­behörde einen Bußgeldbescheid zu. Oft fragen sich Betroffene dann, was zu tun ist und ob Sie gegen die angedrohten Sanktionen doch noch etwas ausrichten können.

Wie aus zahlreichen Studien und Medienreportagen bekannt und er­sichtlich ist, können Bußgeldbescheide auch fehlerhaft sein, inhaltlich oder aber bezogen auf die zugrunde liegenden Messungen. Aus diesem Grund haben Sie zwei Wochen nach Erhalt des Dokuments Zeit, um Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen.

Was Sie beachten müssen und wie das Ganze abläuft, wenn Sie gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einlegen, erfahren Sie in den folgenden Abschnitten. Tipp: Wann sich ein Einspruch lohnt, können sie kostenlos durch einen Bußgeldcheck ** prüfen.

FAQ: Einspruch gegen den Bußgeldbescheid

Kann ich Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen?

Ja, Sie können gegen jeden Bußgeldbescheid wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit schriftlich Einspruch einlegen. Eine Begründung hierfür benötigen Sie zunächst nicht. Die Bußgeldstelle muss bei einem fristgerecht erfolgten Einspruch stets den gesamten Sachverhalt erneut prüfen. Nicht immer aber lohnt ein Einspruch auch.

Bis wann muss ich Einspruch einlegen?

Ab dem Zeitpunkt der Zustellung beträgt die Einspruchsfrist bei einem Bußgeldbescheid zwei Wochen. Erheben Sie gegen die angedrohten Sanktionen wie Punkte, Fahrverbot oder Bußgeld keinen fristgerechten Einspruch, wird der Bescheid rechtskräftig. Haben Sie die für den Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid gesetzte Frist unverschuldet versäumt (z. B. bei Urlaub oder Krankenhausaufenthalt), kann im Einzelfall die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt werden.

Wann lohnt sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?

Messfehler, inhaltliche Fehler im Bescheid, Härtefälle oder aber gar eine eingetretene Verjährung: Es gibt zahlreiche Aspekte, die bei einem Bußgeldbescheid einen Einspruch ausreichend begründen können (mehr dazu hier). Am Ende aber entscheidet der Einzelfall. Wollen Sie Ihre Chancen bei einem Einspruch realistisch einschätzen lassen, ist der Gang zu einem Anwalt für Verkehrsrecht empfehlenswert.

Was passiert, wenn man Einspruch einlegt?

Die Bußgeldbehörde wird den Sachverhalt erneut prüfen. Sie kann den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid entweder akzeptieren, den Bescheid aufheben oder zumindest abändern, oder aber ablehnen. In letzterem Fall wird dann ein Gericht über die Sache entscheiden müssen. Näheres dazu lesen Sie hier.

Wie sollte ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid aussehen?

Hier finden Sie ein kostenloses Muster, welches Sie für den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid verwenden können. Bedenken Sie jedoch, dass es sich dabei lediglich um eine unverbindliche Vorlage handelt.

Im Video – Alles zum Einspruch gegen den Bußgeldbescheid

Was Sie beim Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid beachten sollten, verrät dieses Video.
Was Sie beim Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid beachten sollten, verrät dieses Video.

Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid: Wann lohnt sich das?

Nach dem Erhalt des Bußgeldbescheids haben Sie zwei Möglichkeiten. Sie können das Bußgeld zahlen sowie die Maßnahmen wie Punkte oder ein Fahrverbot annehmen, damit der Bescheid rechtskräftig wird. Sie können jedoch auch Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen.

Einspruch erheben oder Widerspruch einlegen?

Wer Widerspruch einlegt, bezieht sich in der Regel auf das Sozial- oder Verwaltungsrecht, wohingegen der Einspruch im Steuer- oder Strafrecht eingelegt wird. Auch bei Ordnungswidrigkeiten im Verkehrsrecht heißt der korrekte Term „Einspruch einlegen“. Einen Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid gibt es demzufolge nicht. Dennoch: Sollten Sie Ihren gegen den Bußgeldbescheid erhobenen Einspruch fälschlicherweise als „Widerspruch“ ausweisen, werden die Behörden diesen dennoch bearbeiten.

Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt sich vor allem dann, wenn dieser fehlerhaft ist.
Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt sich vor allem dann, wenn dieser fehlerhaft ist.

Wer gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch erheben möchte, sollte sich Bescheid vorher ganz genau ansehen. Wichtig ist, dass er Angaben zu Ihrer Person enthält. Sind andere vermeintliche Täter involviert, finden Sie auch deren persönliche Angaben wie Anschrift etc. im Bußgeldbescheid.

Neben dem Bußgeld und den Maßnahmen, die Sie erwarten, stehen auch die gesetzlichen Hintergründe sowie Vorschriften im Bußgeldbescheid. Der Abschnitt über die Beweismittel und Zeugen ist besonders wichtig, da Sie hier z. B. erfahren, welches Messgerät zum Einsatz kam. Einige Blitzer sind etwa fehleranfälliger als andere.

Ein Anwalt kann über Einsicht in die Messdaten bewerten, ob es bei der Messung vielleicht einen Fehler gab, der die Erfolgsaussichten bei einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid vielleicht erhöhen könnte. Eine kostenlose Erstberatung erhalten Sie durch einen Bußgeldcheck **. Zudem enthält der Bescheid eine deutliche Benennung der Rechtsfolgen sowie weitere Hinweise. Eine Belehrung benennt die Möglichkeit, dass Sie innerhalb von zwei Wochen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen können.

Tipp: Achten Sie auch auf die Verjährungsfristen im Bußgeldverfahren. Wenn die Verfolgungsverjährung bei der Zustellung des Bescheids bereits eingetreten war, kann es ebenfalls sinnvoll sein, gegen den Bußgeldbescheid Einspruch zu erheben. Tun Sie dies nicht, kann selbst ein solcher Bußgeldbescheid rechtskräftig werden.

Nähere Infos zur Verjährung beim Bußgeldbescheid finden Sie im folgenden Video:

Im Video erfahren Sie, was bei der Verjährung für einen Bußgeldbescheid zu beachten ist.
Im Video erfahren Sie, was bei der Verjährung für einen Bußgeldbescheid zu beachten ist.

In den folgenden Ratgebern finden Sie nähere Informationen dazu, wann sich bei einem Bußgeldbescheid ein Einspruch im Einzelfall lohnen kann – und wann vielleicht nicht:

Folgen von einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid im Bußgeldverfahren

Die zuständige Verwaltungsbehörde hat in der Regel drei Monate Zeit, um nach einer erfassten Ordnungswidrigkeit ein Bußgeldverfahren einzuleiten und dem Beschuldigten den Bußgeldbescheid zuzustellen. Ist der Bescheid in der Zeit nicht eingegangen, tritt die sogenannte Verfolgungsverjährung ein. Im Klartext bedeutet das: Ist der Bescheid nicht nach dieser Zeit in Ihrem Briefkasten gelandet, kann Sie die Behörde in der Regel nicht mehr für das Vergehen belangen. Jedoch kann die Verjährung auch einmalig unterbrochen werden.

Dies geschieht zum Beispiel, wenn die Behörde einen Anhörungsbogen an den mutmaßlichen Verkehrssünder verschickt. Die Unterbrechung bedeutet dann, dass die Verjährung wieder von vorn beginnt und die Verwaltungsbehörde abermals drei Monate Zeit hat, um den Bußgeldbescheid zuzustellen.

Sie müssen in einem Anhörungsbogen übrigens keine Sie selbst belastenden Angaben zur Tat machen. Aus diesem Grund reicht es aus, wenn Sie nur Ihre persönlichen Informationen auf dem Anhörungsbogen vermerken bzw. bei Fehlern korrigieren und an die Bußgeldstelle zurücksenden.

Weiterführende Informationen zum Anhörungsbogen finden Sie in den folgenden Ratgebern:

Wann können Sie gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einlegen?
Wann können Sie gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einlegen?

Ist dann schließlich der Bußgeldbescheid angekommen, kann Einspruch erhoben werden. Die Frist hierfür beträgt zwei Wochen. Der Zeitraum, um Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen, beginnt an dem Tag, an dem der Bußgeldbescheid im Briefkasten lag – also offiziell zugestellt wurde. Über das Datum der Zustellung wird eine entsprechende Zustellungsurkunde ausgestellt, die die Bußgeldbehörde erhält.

Wichtig dabei ist, den Briefumschlag aufzubewahren. Der darauf befindliche Poststempel dient als Beweis, wann der Bescheid bei Ihnen eintraf.

Erheben Sie gegen den Bußgeldbescheid fristgerecht Einspruch, so wird die Behörde die Aktenlage nochmals genauestens prüfen. Sie müssen den Einspruch dabei zunächst noch nicht einmal begründen. Lehnt die Bußgeldstelle Ihren Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ab, so muss letztlich ein Gericht darüber entscheiden. Spätestens an diesem Punkt sollten Sie also eine ausreichende Begründung für den Einspruch benennen können. Da Laien in aller Regel keine umfassende Akteneinsicht erhalten und es so meist schwer ist, eine solche zu finden, sollten Sie im Zweifel einen Anwalt für Verkehrsrecht beauftragen. Dieser kann umfassende Akteneinsicht erhalten. Zudem hilft seine Erfahrung dabei, mögliche Fehler im Bußgeldverfahren auszumachen, die die Erfolgschancen bei einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erhöhen. Ihre Möglichkeiten für einen Einspruch können Sie durch einen kostenlosen Bußgeldcheck ** prüfen.

Nach dem gegen einen Bußgeldbescheid erhobenen Einspruch: So geht es weiter

Nach dem zum Bußgeldbescheid gehörenden Einspruch folgt oftmals die Hauptverhandlung
Nach dem zum Bußgeldbescheid gehörenden Einspruch folgt oftmals die Hauptverhandlung

Nachdem Sie also einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid an die entsprechende Bußgeldstelle geschickt haben, prüft diese noch einmal den Sachverhalt. Zusätzlich kontrolliert sie die Form des Einspruchs. Das Verfahren wird auch als Zwischenverfahren bezeichnet.

Wer gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einlegen möchte, muss sich zudem im Klaren darüber sein, dass dieser auch verworfen werden kann. Das ist immer dann der Fall, wenn die Verwaltungsbehörde formale Fehler findet oder der Bescheid nach der zweiwöchigen Frist angekommen ist.

Weist die Bußgeldstelle den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ab, geht die Sache ans Gericht. Die Behörde kann in der Zwischenzeit auch noch weitere Zeugen befragen und Beweismittel sichten. Danach beginnt die Hauptverhandlung vor Gericht.

Im Gericht können Sie allein vorsprechen oder einen Rechtsanwalt mit Ihrer Vertretung beauftragen. Sollten Sie sich für letzteres entscheiden, ist es wichtig, dass Sie alle Kosten hierfür genau kalkulieren. In der Gerichtsverhandlung wird der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid noch einmal geprüft. Zudem haben Sie hier die Chance, Ihre dem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zugrunde liegende Begründung und das begangene Verhalten zu erklären. Das Urteil kann in unterschiedliche Richtungen verlaufen.

  • Ihr Einspruch gegen den Bußgeldbescheid hat ganz oder zumindest teilweise Erfolg. Sie können also vom Tatvorwurf freigesprochen oder die Sanktionen zumindest abgemildert werden.
  • Das Verfahren wird eingestellt. Hierbei handelt es sich nicht um einen Freispruch per se. Allerdings geht das Gericht in diesen Fällen davon aus, dass die Beweislast (zum Beispiel aufgrund von Messfehlern) nicht ausreichend ist.
  • Ihr gegen den Bußgeldbescheid erhobener Einspruch hat keinen Erfolg. Das Gericht bestätigt in diesem Fall den Ihnen zugegangenen Bußgeldbescheid. Schlimmstenfalls können diese sogar noch verschärft werden, da im Bußgeldverfahren kein Verschlechterungsverbot greift.

Die folgende Infografik veranschaulicht den Ablauf des Bußgeldverfahrens (mit und ohne Einspruch gegen den Bußgeldbescheid):

Infografik zum Ablauf von einem Bußgeldverfahren
Infografik zum Ablauf von einem Bußgeldverfahren

Wem müssen Sie den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zukommen lassen?

Wer gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch erheben möchte, sollte dies möglichst per Brief bzw. Post tun. Die Verwaltungsbehörde, die als Adressat in Ihrem Bußgeldbescheid benannt wird, bekommt den Einspruch zugesendet. Sie können den Bußgeldbescheid-Einspruch auch an eine andere Behörde senden bzw. dort abgeben. Diese ist aber nicht verpflichtet, den Einspruch in der zweiwöchigen Frist an die richtige Behörde weiterzuleiten. Achten Sie also darauf, dass Sie, wenn Sie gegen den Bußgeldbescheid selbst Einspruch einlegen wollen, den richtigen Adressaten benennen. Achten Sie auch darauf, dass Sie das dem Bußgeldverfahren zugeordnete Aktenzeichen angeben, wenn Sie gegen Ihren Bußgeldbescheid Einspruch erheben. Auch dieses können Sie dem Bescheid selbst entnehmen.

Der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid kann auch per Fax an die zuständige Bußgeldbehörde gesendet werden. Hierbei ist der Zeitpunkt wichtig, zu dem das Faxgerät der Behörde alle Daten von Ihrem Gerät empfangen und gedruckt hat. Wer per E-Mail gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen will, hat oftmals schlechte Karten. Die Rechtslage über die Online-Übermittlung ist derzeit noch unklar; einige Ämter erkennen es an, andere nicht. Im Zweifel sollten Sie also von dem Online-Einspruch gegen den Bußgeldbescheid besser absehen.

Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen: Kostenloses Muster zur Orientierung

Um Ihnen zumindest einen groben Überblick darüber zu geben, wie ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ungefähr aussehen könnte, stellen wir Ihnen im Folgenden ein kostenloses Muster zur Verfügung. Bedenken Sie jedoch, dass es sich dabei nur um eine Vorlage handelt, die Sie noch individuell anpassen müssen.

Absender:

Herr/Frau Mustermann
Musterstraße xx
xxxxx Musterstadt

Adressat:

Zuständige Bußgeldstelle
Musterstraße xx
xxxxx Musterstadt

Datum tt.mm.jjjj

Einspruch gegen den Bußgeldbescheid (Aktenzeichen xxxx)

Sehr geehrter Damen und Herren,

ich lege hiermit Einspruch gegen den Bußgeldbescheid vom tt.mm.jjjj ein. In diesem Bescheid wird mir vorgeworfen, _______________________________________ .

Zu meiner Entlastung möchte ich die folgenden Gründe anführen:

_______________________________________
_______________________________________
_______________________________________

Ich bitte Sie darum, mir den Erhalt dieses Schreibens zu bestätigen.

Mit freundlichen Grüßen

Datum + Unterschrift

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Laden Sie sich das Muster von einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid hier kostenlos herunter:

Einspruch gegen Bußgeldbescheid (.doc)

Einspruch gegen Bußgeldbescheid (.pdf)

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

Bildnachweise

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85 Kommentare

  1. Cetin

    24. Juni 2022 um 8:01

    Hallo, ich musste meinen Führerschein abgeben mit der Begründung, dass ich im August 2020 8 Punkte erreicht habe, aber ich war nicht derjenige, der die am 28.10.2018 verhängte 1-Punkte-Strafe gefahren ist, es ist klar, dass ich es auf dem Foto nicht bin, aber sie sagten ich habe keine chance weil ich 2 wochen nicht widersprochen habe die strafe lange nicht bezahlt habe ich angerufen und gesagt das ich nicht auf dem bild bin aber sie haben mir jetzt nicht zugehört Ich möchte dieser Wertung widersprechen, ich kenne die Person, die das Auto an diesem Tag gefahren hat, habe ich ein Recht darauf?

  2. Sarah

    17. Juni 2019 um 7:32

    Hallo,
    wenn ich einen Einspruch einlege und ich infolgedessen zum Gericht muss, kann ich dann im Nachhinein auch die Strafe anerkennen?
    Ich habe nämlich keine Rechtsschutzversicherung und die Kosten vor Gericht wären mir zu hoch.
    Danke für eine kurze Antwort.

  3. Sven

    22. Mai 2019 um 15:41

    Ich habe Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid eingelegt, welche Unkosten kann ich geltend machen wenn ich Gewinne (ohne Anwalt), nur Porto, Briefpapier usw. Oder gar nichts?

  4. Ela

    14. Juli 2018 um 11:01

    Mir wird zur Last geworfen die Vorfahrt eines bevorrechtigten Fahrzeugs genommen zu haben. Das ganze spielte sich wie folgt ab:
    Ich wollte in eine Straße nach rechts einbiegen und ließ vorher noch einen Radfahrer abbiegen, als kein Fahrzeug zu sehen war, passierte ich die Straße nach ca. 3 Minuten überholt mich ein Auto mit ca. 65km/H und schneidet mich markant so dass ich ihn hinten streifte. Nachdem es zum Unfall kam, fuhr der andere Verkehrsteilnehmer davon, bis ich ihm hinterher fuhr und wie verrückt hupte, blieb er endlich stehen. Als die Verkehrspolizei eintraf wurde zunächst der andere Verkehrsteilnehmer befragt, nachdem ich an der Reihe war, sagte der Polizist zu mir “ Sie können zwar erzählen was sie wollen, das ist ihr Recht, sie haben aber dem anderen Verkehrsteilnehmer die Vorfahrt genommen. Das ist ein Verstoß, sie sind Schuld“. Dabei machte der andere Polizist noch unangebrachte Bemerkungen wie :“ Was sie wohnen dort, sind Sie mit unserem Kollegen zusammen, der wohnt dort auch …haha wie lustig“ ???? Abgesehen von dieser lächerlichen Aussage wurde ich nicht wirklich ernst genommen.. Nachdem ich also meine Zeugenaussage abgegeben habe, wie oben schon beschrieben. Bekam ich nach ca. 1 Woche (heute) einen Bußgeldbescheid von 150 € + 1 Punkt , da ich in der Probezeit bin muss ich höchstwahrscheinlich an einem Ausbauseminar teilnehmen das ca. 800 € kostet + zusätzliche Verlängerung meiner Probezeit von 2 Jahren

    Kann mir bitte jemand helfen ?

    Wie sollte ich weiter vorgehen Einspruch, Anwalt ? Leider bin ich noch in der Ausbildung und wohne alleine, so dass ich mir sowas nicht wirklich leisten kann..

    1. bussgeldrechner.org

      23. Juli 2018 um 10:14

      Hallo Ela,

      es ist uns untersagt, Ihnen eine kostenlose Rechtsberatung zu erteilen – das bedeutet, wir dürfen Ihnen weder zu Schritten raten noch davon abraten. Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, einen Einspruch gegen einen Bescheid einzulegen. Bedenken Sie jedoch, dass Sie zusätzliche Kosten zu tragen haben, sollte die Entscheidung nach der Prüfung als richtig bewertet werden. Einige Anwälte für Verkehrsrecht bieten kostenlose Rechtsberatungen an, an die Sie sich wenden können.

      Die Redaktion von bussgeldrechner.org

  5. KDB

    23. Februar 2018 um 11:11

    Bußgeldbescheid. Fritsgerecht widersprochen. Bestätigt. Seit 4 Monaten keine weitere Reaktion – gibt’s da auch so was wie Verfristung, oder können die auch noch nach einem Jahr ankommen?

    1. bussgeldrechner.org

      5. März 2018 um 8:23

      Hallo,
      hat die Bußgeldstelle Ihrem Einspruch stattgegeben, hat sich die Angelegenheit in der Regel erledigt. Fehlt eine solche Mitteilung, sollten Sie bei der zuständigen Behörde den Stand des Verfahrens in Erfahrung bringen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  6. Marius

    10. Januar 2018 um 1:25

    Hallo liebes bussgeldrechner.org-Team,

    habe eine generelle Frage zum Verfahrensablauf nach einem Einspruch:
    Wenn man den Anhörungsbogen ignoriert hat und gegen den Bußgeldbescheid Einspruch ohne Begründung eingelegt hat, gibt es dann noch eine Möglichkeit sich der Bußgeldstelle nachträglich noch irgendwie mitzuteilen, um auf entlastende Fakten hinzuweisen? Zum Beispiel weil man erst nach dem Einspruch bemerkt hat, dass die Uhrzeit in dem Bescheid komplett falsch ist.

    Danke für eure Antwort

    1. bussgeldrechner.org

      15. Januar 2018 um 9:29

      Hallo Marius,

      solange das Verfahren läuft, sollte es grundsätzlich möglich sein, die bearbeitende Behörde über solch eine Sache zu informieren – ob dies Ihre Aussichten auf Erfolg verbessert, ist hingegen die andere Frage. Bei derartigen Fehlern im Bußgeldbescheid gilt: Solange Sie anhand der anderen Angaben eindeutig identifiziert werden können, machen solche Abweichungen einen Bußgeldbescheid nicht ungültig. Wenn Sie sich hingegen zu Unrecht angeklagt fühlen, sollten Sie rechtlichen Beistand erwägen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  7. MH

    17. November 2017 um 11:10

    Bin 71 gefahren in Ortschaft … soll jetzt 125 Euro bezahlen + Gebühren …. laut Bußgeldkatalog 85 Euro – darf das erhöht werden ?

    1. bussgeldrechner.org

      20. November 2017 um 8:27

      Hallo MH,

      die Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog sind Richtwerte und können ggf. angepasst werden, wenn es sich beispielsweise um eine wiederholte Pflichtverletzung handelt.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  8. Becker, H. W.

    10. November 2017 um 11:01

    Habe Bußgeldbescheid i.H.v. € 88,50 (€ 60,– + € 28,50 Gebühren) und 1 Punkt in Flensburg erhalten.

    Habe Hauptuntersuchung um „…mehr als 8 Monate überschritten….“
    Grund: habe in 2016 eine Krebserkrankung; Bestrahlung, Chemotherapie, div. OPs, Reha, alle 6 Wochen Nachuntersuchung im Krankenhaus, danach 2x wöchentlich Lymphdrainage, Reha-Sport. Bin durch diese Erkrankung mit anderen Dinge beschäftigt gewesen! Kommt der Krebs zurück…?! Dadurch habe ich nicht an die Hauptuntersuchung gedacht! Gedankenlosigkeit.
    MfG
    HWB

  9. Gabriel sc

    1. November 2017 um 8:27

    Wurde am 31.10.2017 geblitzt mit anscheinend 75kmh innerorts wo ja nur 50 erlaub ist.
    Mein Tacho hat mir aber 70 km/h angezeigt.
    Das hat die Polizisten aber nicht interessiert mit seinen Nagel neuen Blitzer.
    Mein Auto ist über 20 Jahre alt und das Tacho zeigt so gut wie immer was falsches an
    Lohnt es sich für mich dagegen anzuklagen?

    1. bussgeldrechner.org

      13. November 2017 um 8:49

      Hallo Gabriel,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten, dies kann nur ein Anwalt.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  10. Hut

    23. Oktober 2017 um 13:52

    Hallo.
    Ich war am 5.09.17 in einen Unfall involviert. Bin im Kreisverkehr eingefahren, und plotzlich ist vom die seit ein Fahrradfahrer vor meinem Auto gekommen, obwohl ich vorher kein gesehen habe. Ich konnt nicht rechtzeitig bremesen und es kam zu Unfall wobei er verletzt wurde und später zum Krankenhuas musste. Polizei kam zum Unfall Ort, unter Schock habe ich ein paar fragen von Polizist geantwortet. Ich konnte nicht erklären wie ich der Fahrradfahrer nicht vorher gesehen zu haben. meine Meinung nach war ich zuerst im Kreisverkehr, Fahradfahrer behauptet er war schon im Kreisverkehr und ich habe ihn eingefahren. Polizist hat aber gesagt er kann nicht sagen wer Recht hat. Photos wurde gemacht von ein kleine Kratzer vorne links vom Auto, von fahrradfahrer richtung.

    .Jetzt nach 1,5 Monate später 17.10.17 kommt ein Bussgeldbescheid mit Begrundung, dass ich schuldig an den Unfall war weil ich die Vorfahrt missgeachtet habe und als Beweis, Unfall Photos und meine eigene Angaben.

    Ich möchte Einspruch einlegen. Welche Chancen habe ich?

    Huthoa

    1. bussgeldrechner.org

      10. November 2017 um 11:58

      Hallo Huthoa,

      zu den Chancen eines Einspruchs sollte immer ein Anwalt hinzugezogen werden, der Sie zu Ihrem Fall beraten kann.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  11. Khan

    17. Oktober 2017 um 2:11

    Hallo! Habe ein Bußgeld 128€.weil habe in kurve Einbahnstrasse nicht Recht gefahren sonden link.dan Kamm Von link ein fahhrad fahrer Kamm Auf der Strasse lest sein fahhrad weg..Es kam zum unfall .polizei hat mich bestraft das verstiessen in ein kurve Gegen das Rechtsfahrgebot.Meine frage ob Einspruch lohnsich.

    1. bussgeldrechner.org

      6. November 2017 um 11:31

      Hallo Khan,

      es ist uns nicht erlaubt, eine Rechtsberatung zu erteilen. Insofern dürfen wir Ihnen nicht zu einem Einspruch raten oder abraten.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  12. Eva

    16. Oktober 2017 um 13:32

    Hallo,
    ich habe nach dem Anhörungsbogen, auf den ich nicht geantwortet habe einen Bußgeldbescheid bekommen. Ich bin nicht gefahren. Auf dem Bußgeldbescheid steht jedoch, dass die Identität mit der auf dem Beweisfoto abgebildeten Person durch Vergleich mit dem Foto der Personalausweisbehörde festgestellt wurde. Kann ich jetzt Einspruch einlegen und muss ich begründen, dass ich nicht die Fahrerin bin. Angaben zur Fahrerin möchte ich nicht machen, da Tochter. Tatbestand: Bei einer Geschwindigkeit von 110 Km/h den erforderlichen Abstand um 20 Meter nicht eingehalten . 128,50 € u ein Punkt.

    1. bussgeldrechner.org

      6. November 2017 um 11:20

      Hallo Eva,

      eins vorweg: es ist uns nicht erlaubt, eine Rechtsberatung zu erteilen.

      Die Tatsache, dass Sie nun sanktioniert werden, hängt damit zusammen, dass eben auf dem Anhörungsbogen keine Angaben gemacht wurden und somit die Kooperation mit den Behörden verweigert wurde. Da Sie bereits im Anhörungsbogen die Möglichkeit hatten, diesen Sachverhalt klar zu stellen, besteht wenig Aussicht auf Erfolg. Die entsprechende Sanktion wird wohl auf Ihren Namen verbucht werden.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  13. Dima

    23. September 2017 um 20:24

    Guten Tag,

    Ich fuhr nach einem Vorstellungsgespräch wieder zurück nach Hause. Im Kopf Tausend Gedanken. Dabei fuhr ich gerade auf eine Autobahn und sah ein Schild 60km/h allerdings mit einem Lkw da drunter (also gild nur für Lkw). Nach ca. 200 m kam (wirklich nur ein Mal (Zeugen vorhanden)) ein Schild 60 km/h für alle. Ich nahm ihn war, doch gedanklich war ich noch bei meinem Gespräch und ca. 100 m weiter würde ich geblitz.
    Nach einer Woche kam ein Zeugenaussagebogen (da meine Frau Fahrzeughalterin ist). 41 km/h zu schnell nach Abzug der Toleranz = 2 Punkte (hatte vorher keine), 160 € Strafe (auch egal) und ein Monat Fahrverbot (ganz schlecht, da ich den Job bekommen habe und täglich ganz früh anfangen muss). Sie macht von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch und antwortet einfach gar nicht.
    Es ist klar, dass durch ein Ermittelungsverfahren die Behörde irgendwann auf mich zukommen wird.

    Ich würde ein Einspruch einlegen wollen und die Situation als „Augenblicksversagen“ auslegen. Das Schild mit der 60 km/h für alle stand außerdem nur ein einziges mal (normalerweise kommt ja das sogenannte Trichtervorgehen als 100/80/60. Ist das überhaupt erlaubt?). Weiterhin würde ich um eine Erhöhung des Busgeldes bitten anstatt eines Fahrfahbotes, da ich dadurch höchstwahrscheinlich mein Job verliern würde, was dann auf die Allgemeinheit zurück fällt, da ich arbeitslos werde.

    Wie groß sind meine Chancen ein Fahrverbot zu umgehen? Was muss ich noch beachten?

    Vielen Dank im voraus!

    1. bussgeldrechner.org

      16. Oktober 2017 um 9:13

      Hallo Dima,
      Einspruch gegen den Bußgeldbescheid können Sie immer innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Bescheids einlegen. Ob es sich in Ihrem Fall lohnt, sollten Sie zusammen mit einem Rechtsanwalt abwägen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  14. Orhan

    20. September 2017 um 8:47

    Hallo,

    Ich wurde mit 80 km/h zu viel geblitzt (die Höhe des Bußgeldes beträgt hierbei eigentlich 680 €) nun habe ich ein Bußgeld von 1.200 € erhalten weil es sich um eine vorsätzliche Tat handelt. Lohnt es sich gegen den Bescheid Einspruch einzulegen?

    1. bussgeldrechner.org

      9. Oktober 2017 um 11:14

      Einspruch gegen den Bußgeldbescheid können Sie immer innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Bescheids einlegen. Ob es sich in Ihrem Fall lohnt, sollten Sie zusammen mit einem Rechtsanwalt abwägen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  15. Mona

    19. August 2017 um 15:10

    Hallo
    Ich bekam heute einen Bescheid zur Stellungnahme. Mir wird unterstellt 52km/h zu schnell gefahren zu sein. Ausserorts! Ich hatte mich Verfahren und befand mich in einer Autobahn Abfahrt, ich bin mir sicher das ich nicht mit 112 km/h unterwegs war. Was kann ich tun?

    1. bussgeldrechner.org

      28. August 2017 um 11:13

      Hallo Mona,

      Sie können in einem Anhörungsbogen Angaben zu dem Vorwurf machen, müssen dies grundsätzlich aber nicht. Stattdessen besteht bei Eintreffen des Bußgeldbescheides regelmäßig die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen Einspruch hiergegen zu erheben. Inwieweit eine Aussicht auf Erfolg besteht, können Sie im gemeinsamen Gespräch mit einem Anwalt erörtern.

      – Die Redaktion

  16. Nina

    12. August 2017 um 13:04

    Hallo.
    Ich hatte einen Autounfall. Es war eine Kreuzung ich wollte gerade aus fahren. Ich hatte ein stop Schild zu beachten. Allerdings parken in dieser Straße die Autos so toll das man sich etwas in die Straße reintasten muss um etwas zu sehen. Ich blieb stehen und sah den Pkw von links kommen dieser allerdings fuhr ungebremst auf.
    Nun soll ich 150 Euro Strafe zahlen und ein punkt in Flensburg bekommen obwohl der Polizist an der unfall stelle einige Autos gesehen hat die sich genauso verhalten haben wie ich, weil es dort einfach nicht anders geht. Und daraufhin sagte er würde die sache ganz anders aussehen und unterbrach die Erklärung der Ordnungswiedrigkeit.
    Lohnt es sich dagegen Einspruch einzulegen?

    1. bussgeldrechner.org

      14. August 2017 um 9:20

      Hallo Nina,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten, dies kann nur ein Anwalt.

      – Die Redaktion

  17. Ines H.

    25. Juli 2017 um 13:55

    Hallo,
    ich wurde gerade von der Polizei angehalten, weil ich an einem Zebrastreifen nicht angehalten habe. Dabei lief der Fußgänger noch darauf zu und machte nicht mal einen Schulterblick um mir zu zeigen, dass er beabsichtigen wird die Straße zu wechseln. Ich fuhr auch nur 40 km, also weniger als erlaubt und das Polizeifahrzeug kam sogar aus entgegengesetzter Richtung. Der Fahrer hinter mir hätte anhalten müssen, im Rückspiegel sah ich, dass er fuhr aber das Polizeifahrzeug hielt.
    Das Polizeifahrzeug wendete da und hielt unsere Fahrzeuge Ei nächstr Gelegenheit an.
    Lohnt sich ein Widerspruch oder muss ich bezahlen, es steht Aussage gegen Aussage, meine Mutter war als meine Zeugin im Auto
    Danke Ines

    1. bussgeldrechner.org

      31. Juli 2017 um 8:12

      Hallo Ines,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten, dies kann nur ein Anwalt.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  18. Melly

    19. Juli 2017 um 16:51

    – Bussgeldbescheidzustellubng – 11.05.2017,
    – Einspruch per Einschreiben und Email am 20.05.2017, Zustellung des Einschreibens am 24.05.2017

    Wie lange hat die Behörde Zeit, meinen Einspruch zu bearbeiten? Bis Heute ist keine Reaktion gekommen.

    1. bussgeldrechner.org

      24. Juli 2017 um 8:58

      Hallo Melly,

      die Behörde hat dafür drei Monate Zeit.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  19. Ahmet

    14. Juli 2017 um 17:59

    Hallo ich wurde gestern geblitzt, weil ich eine rote Ampel überfahren habe. Die Ampel sprang von grün auf gelb und ich wollte sie noch schnell überqueren. Ich hatte noch einen Beifahrer im Auto und wir sind uns sicher, dass ich die Ampel bei gelb überfahren habe. würde es sinn machen einen Einspruch zu schreiben. ich habe einen Zeugen und werde ihn auch nennen. Kommt es auch vor, dass die Messungen falsch sind?

    1. bussgeldrechner.org

      17. Juli 2017 um 10:06

      Hallo Ahmet,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten, dies kann nur ein Anwalt.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  20. Johannes

    5. Juli 2017 um 20:53

    Hallo,
    ich habe gestern 04.07 einen Strafzettel wegen
    „Termin Hauptuntersuchung mehr als 2 bis zu 4 Monate überschritten“ bekommen.
    Daraufhin habe icch gleich bei meiner Werkstatt einen Termin für nächste Woche gemacht. Da ich aber auf mein Auto angewiesen bin um in die Berufsschule zu gelangen, habe ich heute 05.07 natürlich gleich wieder einen bekommen mit dem selben Wortlaut.

    Kann man für das selbe Vergehen zwei mal bestraft werden ?
    Falls nicht. Wie muss ich dann vorgehen ?
    Sollte ich Morgen und Freitag die Strafzettel in die Scheibe legen ?

    MfG Johannes

    1. bussgeldrechner.org

      10. Juli 2017 um 8:38

      Hallo Johannes,

      Sie sind verpflichtet, Ihr Fahrzeug umgehend zur Hauptuntersuchung vorzuführen. Sofern dies nicht erfolgt, können Sie jedes mal, wenn Ihr Fahrzeug auf einer öffentlichen Straße abgestellt ist, ein Verwarngeld erhalten.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  21. Frauke

    3. Juli 2017 um 17:28

    Hallo!

    Ich wurde am 12.04.2017 geblitzt. Angeblich 21km/h zu schnell auf der Autobahn, allerdings habe ich es nicht gemerkt. Der Briefumschlag des Bußgeldbescheids hat einen Stempel vom 29.06.2017. Ich würde Einspruch einlegen wollen. Meine Probezeit läuft nämlich am 15.07.2017 ab. Können die mir meine Probezeit verlängern, auch wenn die Verhandlungen sich so ziehen, dass erst nach dem 15.07.2017 eine Entscheidung getroffen wird?
    Ich habe soeben nochmal nachgeschaut, meine Provezeit war schon am 30.06.2017 vorbei!

    LG Frauke

    1. bussgeldrechner.org

      10. Juli 2017 um 9:01

      Hallo Frauke,

      in diesem Fall ist der Tattag entscheidend. Somit verlängert sich Ihre Probezeit um zwei Jahre und Sie müssen an einem Aufbauseminar teilnehmen.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  22. shkodran k.

    1. Juli 2017 um 22:34

    Hallo ich hab busgeldstrafe bekommen bei überschritten des geschwindigkeit
    Hab bezahlt
    Dann 1 Monat später bekomme ich wieder ein Busgeldbescheid gür gleichen fall mit über doppelt summe zu zahlen
    Was könnte das sein
    Wäre sehr dankbar über eine Erklärung
    Liebe grüsse K.

    1. bussgeldrechner.org

      3. Juli 2017 um 8:05

      Hallo Shkodran,

      haben Sie das Bußgeld bereits bezahlt, sollten Sie sich an die Behörde wenden und den Fall aufklären.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  23. David

    25. Juni 2017 um 21:43

    Ich überschritt die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 29 km/h.
    Zulässige Geschwindigkeit 30 km/h.
    Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug) 59 km/h

    Nun meine Frage ; in dieser Ortschaft gibt es nur das Ortseingangschild ( es folgt keine weitere Beschuldigungen) und das Ausgangschild

    Das heisst doch dann 50 km/h und keine 30 km/h

  24. Azizi

    14. Juni 2017 um 10:27

    Hallo, bin an der Stelle mit 109 km/h geblitzt, wo die Baustelle (80 km/h begrenzt) zu Ende geht und man darf 100 fahren. Viele, die die gleiche Strecke fahren, geben an diese Stelle etwas Gas. Die Kamera genau an der Grenze zu verwenden, wo viele davon ausgehen, Gas geben zu können, ist meiner Meinung nach Geldmacherei und Berug. Ist ein Einspruch in diesem Fall sinnvoll? Danke.

    1. bussgeldrechner.org

      22. Juni 2017 um 8:41

      Hallo Azizi,
      Einspruch gegen den Bußgeldbescheid können Sie immer innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Bescheids einlegen. Ob es sich in Ihrem Fall lohnt, sollten Sie zusammen mit einem Rechtsanwalt abwägen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  25. Tom

    13. Juni 2017 um 12:12

    Hallo wurde gestern mit ca. 55 (denke ich ) in einer temporären 30 sträke geblitzt nun bin ich in der Probezeit noch bis Dezember. Meine Frage ist nun wie lange das Prozedere nach einem Einspruch dauert und ob ich wenn ich es mit fristen etc. Schaffe das der bescheid erst nach meiner Probezeit gültig wird damit dann die Verlängerung der Probezeit hinfällig ist ?

    1. bussgeldrechner.org

      14. Juni 2017 um 14:08

      Hallo Tom,
      für die Verlängerung der Probezeit ist in der Regel der Tattag ausschlaggebend.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

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