Wer gilt als Wiederholungstäter im Straßenverkehr?
Letzte Aktualisierung am: 15. Juli 2024
Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten
Wie die Wiederholungstat zum Fahrverbot führt
Um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten, benennt der Bußgeldkatalog nicht nur Bußgelder und Maßnahmen wie Fahrverbote oder Punkte in Flensburg. Maßgeblich für seine Existenz sind außerdem die Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie weitere Gesetze und Verordnungen in Deutschland.
Die Bußgelder stehen in der Regel fest und sind – abgesehen von wenigen Ausnahmen – fix. Das bedeutet, dass es in der Regel unerheblich ist, ob ein Verkehrsteilnehmer bereits vor Begehung der Tat ordnungswidrig und strafrechtlich aufgefallen ist.
In diesem Ratgeber sollen die Ausnahmen genannt werden, bei denen Vorstrafen relevant sind und so zu höheren Strafen führen können. Dies betrifft einerseits die Geschwindigkeitsüberschreitung, andererseits Alkoholdelikte im Straßenverkehr.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Wiederholungstäter
Die Wiederholungstäterregelung greift, wenn Sie sich innerhalb eines Jahres zweimal eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr leisten.
Die Bußgeldstelle kann dem Wiederholungstäter ein zusätzliches Fahrverbot von einem Monat aufbrummen.
Als Wiederholungstäter gelten Verkehrssünder, welche in den letzten zwei Jahren schon einmal ein Fahrverbot antreten mussten.
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Was steht drin:
- Beharrlichkeit am Steuer: Wann werden Sie zum Wiederholungstäter?
- Folgen einer wiederholten Geschwindigkeitsüberschreitung
- Wiederholungstat mit Alkohol und Drogen: Droht die MPU?
2-mal geblitzt: Strafen für Wiederholungstäter
Eine wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitung kann dazu führen, dass entweder ein Fahrverbot verhängt oder das bestehende Fahrverbot verlängert wird. Der Führerschein ist mindestens für einen Monat weg. Mit dieser Regelung soll der Verkehrsteilnehmer aus Fehlern lernen, damit er die Wiederholungstat nicht noch einmal begeht.
Ein Fahrverbot kommt in der Regel in Betracht, wenn gegen den Führer eines Kraftfahrzeugs wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und er innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft der Entscheidung eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begeht. (Quelle: Paragraph 4 Absatz 2 Satz 2 Bußgeldkatalog-Verordnung)
Die Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbotes wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (BKatV) benennt also nicht nur Bußgelder und Strafen für Verkehrssünder. Zudem kann sie Sonderregelungen aufstellen. Einen Bußgeldkatalog für Wiederholungstäter gibt es jedoch nicht.
Der Paragraph besagt also, dass eine wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem Fahrverbot für den Wiederholungstäter geahndet wird. Der Zeitraum beträgt 12 Monate. Diese starten, sofern der Bußgeldbescheid rechtskräftig geworden ist.
Ein Bußgeldbescheid wird immer dann rechtskräftig, wenn Sie nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung Einspruch gegen ihn eingelegt haben. Haben Sie Einspruch eingelegt und es kam zum Gerichtsverfahren, ist die Rechtskraft dann gegeben, wenn das Urteil verkündet wurde.
Dabei gibt es einen Sonderfall. Begeht der Kfz-Fahrer einen beharrlichen Pflichtverstoß, der ein „ähnlich starkes Gewicht“ wie die wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitung darstellt, reicht es auch aus, wenn der Betroffene zum Tatzeitpunkt Kenntnis über die Entscheidung hatte.
Das bedeutet also, wenn Sie beispielsweise von der Polizei angehalten werden und die Beamten bereits sagen, dass Sie über 25 km/h zu schnell waren, hatten Sie darüber Kenntnis. Wurden Sie dann zum 2. Mal geblitzt, ohne dass der Bußgeldbescheid über das erste Vergehen im Briefkasten liegt, liegt in der Regel eine beharrliche Geschwindigkeitsüberschreitung vor.
Wiederholungstäter infolge einer Geschwindigkeitsüberschreitung: Beharrlichkeit
Um den Begriff „Wiederholungstäter“ richtig zu definieren, ist die Beharrlichkeit zunächst zu erläutern. Denn erst, wenn eine „beharrliche oder grobe Pflichtverletzung“ vorliegt, kann das hohe Bußgeld für die wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitung vom Wiederholungstäter gerechtfertigt werden.
Eine grobe Pflichtverletzung kann noch einmal in zwei unterschiedliche Verletzungen unterschieden werden:
- objektive grobe Pflichtverletzung: Der Verstoß, den der Verkehrssünder begangen hat, ist immer wieder Ursache für schwere Unfälle.
- subjektive grobe Pflichtverletzung: Die Person verursachte den Verstoß aus grobem Leichtsinn, Gleichgültigkeit oder grober Nachlässigkeit.
Für die zuständigen Behörden bedeutet das, dass sie bereits bei Eintreffen einer der beiden Pflichtverletzungen ein Regelfahrverbot aussprechen können. Dies kann also auch schon der Fall sein, wenn der Täter nur eine Geschwindigkeitsüberschreitung verursachte.
So hat das Kammergericht Berlin bereits im Jahr 1998 geurteilt, dass bereits bei einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 100 Prozent ein grober Verstoß vorliegt. Das bedeutet also, dass die jeweilige Behörde selbst bestimmen kann, ob ein Fahrverbot verhängt wird oder nicht.
Neben der groben Pflichtverletzung ist auch die Beharrlichkeit ein Grund für das erhöhte Bußgeld und das Fahrverbot für Wiederholungstäter bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung. Hier gibt es jedoch einen entscheidenden Unterschied zur Pflichtverletzung. Denn beharrlich handelt nur der, der mehr als einen Verstoß begangen hat.
Dies leitet sich aus der Definition ab: Beharrlich handelt, wem die erforderliche rechtstreue Gesinnung und die notwendige Einsicht in die zuvor verursachte(n) Tat(en) fehlen. Dies ist der Hauptgrund, weshalb das Fahrverbot infolge der wiederholten Geschwindigkeitsüberschreitung bestraft wird.
Zudem gibt es den Begriff des Augenblickversagens. Er bezeichnet den Umstand, dass ein pflichtbewusster und sorgfältiger Kfz-Fahrer auch manchmal im Augenblick versagen kann. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn das Verkehrszeichen, welches die Geschwindigkeitsbegrenzung anzeigt, nur einmal vorhanden war. Der Fahrer hat dieses übersehen. Liegt das Augenblickversagen zugrunde, wird keine Beharrlichkeit bzw. grobe Pflichtverletzung angenommen und das Fahrverbot ist hinfällig.
Ein höheres Fahrverbot beim Wiederholungstäter
Im Grunde können also zwei Fälle eintreten: Person A fährt zweimal innerhalb des Zeitraumes von 12 Monaten mit mindestens 26 km/h zu schnell. Der Wiederholungstäter überfährt in der Zeit zweimal einen Blitzer mit mehr als 25 km/h:
- die Wiederholungstat wird laut Bußgeldkatalog mit einem Fahrverbot geahndet: Das Fahrverbot wird in diesem Fall um einen Monat verlängert. Besteht laut Bußgeldkatalog ein Fahrverbot von einem Monat, verlängert sich dieses auf zwei Monate etc.
- die Wiederholungstat wird laut Bußgeldkatalog mit keinem Fahrverbot geahndet: In diesem Fall muss der Wiederholungstäter mit einem Fahrverbot von einem Monat rechnen.
Wiederholungstäter: Alkohol am Steuer
Werden Sie 2-mal geblitzt, droht ein Fahrverbot für Wiederholungstäter. Beim Delikt Alkohol am Steuer muss der Wiederholungstäter auch mit dieser Maßnahme rechnen.
Die Promillegrenze liegt derzeit bei 0,5 in Deutschland. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkten in Flensburg und bereits einem Monat Fahrverbot rechnen.
Kommt es wieder zum Genuss von Alkohol hinter dem Steuer, muss der Wiederholungstäter dieses Mal mit einem verdoppelten Bußgeld rechnen.
Die Staffelung existiert laut Bußgeldkatalog für Wiederholungstäter mit Alkohol oder Drogen hinter dem Steuer:
- 1. Verstoß: 500 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- 2. Verstoß: 1.000 Euro, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
- 3. Verstoß: 1.500 Euro, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
Besitzen Sie einen Promillewert von 1,1 im Blut, gilt dies als Alkoholfahrt, bei dem Wiederholungstäter mit der Entziehung des Führerscheins sowie einer Freiheits- bzw. Geldstrafe rechnen müssen. Der Führerscheinentzug gilt nicht nur für Wiederholungstäter. Auch Ersttäter sind davon betroffen.
Eine MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) droht dem Wiederholungstäter so gut wie immer. Dies kommt aber immer auf den individuellen Fall an. Wer mit 1,6 Promille am Steuer kontrolliert wird, muss in der Regel mit einer medizinisch-psychologischen Untersuchung rechnen.
Guten Tag
Würde gestern diese Jahr das 3. Mal geblitzt…
1.&2. Mal mit 25Km/h und jeweils ein Punkt.
Gestern Abend würde ich auf einer Landstraße geblitzt die vor 1-2 Jahren von 100 auf 80 reduziert würde…(Probeprojekt) und ich hatte auf dem Tacho ca 120 stehen(Tachoungenauigkeit und Toleranz müssen ja noch runter…). Muss ich mit einem Fahrverbot rechnen? Beim 2. Vergehen habe ich 10€ mehr zahlen müssen!
Hallo Jan,
Nein, Sie müssen nicht mit einem Fahrverbot rechnen. Dieses droht außerorts erst ab einer Überschreitung von 41 km/h.
Das Team von bussgeldrechner.org
Habe im Apri 2016 ein 4 wöchiges Fahrverbot bekommen weil ich außerorts zwei mal geblitzt worden bin. Nun bin ich heute außerorts geblitzt worden mit einer Überschreitung von ca. 13 km/h. Droht mir ein Fahrverbot?
Hallo Helga,
Nein, für diese Überschreitung außerorts droht kein Fahrverbot.
Das Team von bussgeldrechner.org
Hallo ,
Ich bin im August mit 22 Km/h Toleranz abgezogen außerhalb geblitzt worden.
Gestern bin ich wieder geblitzt worden laut Tacho 95-100 Km/h wo 70 Km/h erlaubt waren,
Was habe ich zu erwarten
Danke
Hallo Hansi,
mit welchen Ahndungen Sie zu rechnen haben, hängt davon ab, ob Sie innerorts oder außerorts erwischt wurden. Die jeweiligen Sanktionen entnehmen Sie diesen Tabellen: https://www.bussgeldrechner.org/geschwindigkeitsueberschreitung.html Als Wiederholungstäter gelten Sie in der Regel bei mindestens zwei innerhalb von 12 Monaten begangenen Geschwndigkeitsüberschreitungen von mindestens 26 km/h. Die Behörde kann Ihnen jedoch auch bei geringeren Werten beharrliches Verhalten vorwerfen und ein 3-monatiges Fahrverbot gegen Sie verhängen.
Das Team von bussgeldrechner.org
Guten Abend,
Ich hätte ein anliegen,
ich wurde heute leider wieder geblitzt mit ca 150 bei erlaubten 120. Meine frage wäre ob mir da ein Fahrverbot droht .Und was anderes Ich wurde diese Jahr bei einer Abstandsmessung bzw Blitzer erwisch , bin ich da automatisch Wiederholungstäter? der Abstand Betrag <3/10 des Tachos mit 2 Punkten und 1 Monat Fahrverbot , ist erst ab nächsten Monat rückkräftig
Hallo Valerius,
30 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften wird mit 80 Euro Bußgeld und 1 Punkt geahndet. Als Wiederholungstat wird in der Regel das mehrmalige Auftreten ein und desselben Vergehens betrachtet – in Ihrem Fall also eine wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitung. Abstandsdelikte gehören einer anderen Kategorie an.
Das Team von bussgeldrechner.org
Hallo,
eine Frage.
Bin am 20.10.15 Abstandsmessung bei 110 km/h 5/10 Tacho geblitzt worden, gab Bußgeld + 1Punkt. Jetzt am 15.09.16 genau dasselbe, mit was muss ich rechnen. Vielen Dank im Voraus
Hallo Ulm1991,
Wenn Sie den gleichen Verstoß erneut begangen haben, müssen Sie auch mit derselben Strafe rechnen. Sollte die Ordnungswidrigkeit häufiger vorkommen, kann die Bußgeldstelle Sie als Wiederholungstäter einstufen und weitere Sanktionen kommen auf Sie zu. Bei zwei Verstößen ist dies in der Regel aber nicht der Fall.
Das Team von bussgeldrechner.org
Hallo wurde heute zum 4ten mal erwischt mit Handy am Steuer innerhalb 6 Monate muss ich mit einem Fahrverbot rechnen ?
????
Hallo Gianni,
Es ist möglich, dass die Bußgeldstelle Sie als Wiederholungstäter einstuft. Sie müssen mit einem Fahrverbot oder gar mit einem Entzug des Führerscheins rechnen.
Das Team von bussgeldrechner.org
Hallo,
Im August 2015 wurde ich mit 21 kmh zu viel innerorts geblitzt. Strafe im Oktober 2015 beglichen. Heute bekam ich einen Anhörungsbogen mit 22kmh zu viel in der 30er zone. Muss ich mit einem Fahrverbot rechnen?
MfG
Hallo Julia,
Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts müssen Sie mit einem Bußgeld von 80 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Bei zwei Verstößen werden Sie in der Regel noch nicht als Wiederholungstäter eingestuft.
Das Team von bussgeldrechner.org
Hallo,
ich wurde im April 2016 mit 23kmh zu schnell geblitzt und einen Punkt bekommen.
Im August 2016 bin ich mit dem Fahrrad über eine rote Ampel gefahren und ein Polizist hat mich gesehen und mich kurz darauf angehalten und meine Personalien aufgenommen.
Nun kam ein Bußgeldbescheid über 140€ plus einen weiteren Punkt in Flensburg.
Droht mir ein Fahrverbot?
Danke
Hallo Samantha,
Mit einem Fahrverbot müssen Sie in diesem Fall nicht rechnen. Dies ist auf dem Bußgeldbescheid ansonsten vermerkt.
Das Team von bussgeldrechner.org
Ich habe 2x hintereinander ein 120er Schild ignoriert und bin mit Spitze 207 km/h durch hinterher fahren gefilmt worden. Beim nächsten 120 Schild hatte ich dann auf 125km/h gebremst. Dann wurde ich herausgezogen. Ich hatte die Begrenzungschilder vorher echt übersehen.
Noch was aus meiner Vergangenheit. Ich hatte bisher einen Punkt vor 17 Monaten wegen Geschwindigkeit erworben.
Mfg Mike
Hallo, ich bin im September 15 und Januar 16 jeweils zwischen 26-28 km/h zu schnell auf der Autobahn gewesen, habe daher als Wiederholungstäter einen 1monatigen Entzug der FE im März verbüßt. Jetzt bin ich im August erneut mit 22km/h zu schnell außerhalb GO geblitzt worden, damit also mindestens ein Punkt.
Droht erneut ein Entzug der FE?
Hallo Torsten,
nein, in diesem Fall müssen Sie nicht mit einem Fahrverbot rechnen.
Das Team von bussgeldrechner.org
Ich habe am 10.09.2015 eine Geschwindigkeitsüberschreitung auf der BAB iHv. 30kmh begangen, zugehöriger Bescheid am 10.11.2015 erhalten. Ein weiteres Mal ebenfalls auf der BAB am 03.12.2015 mit 29kmh. Hier konnte ich das drohende Fahrverbot durch Zahlung einer deutlich erhöhten Geldbuße vermeiden, zugehöriger Bußgeldbescheid mit Datum vom 03.02.2016. Nun bin ich am 17.08.2016 wieder auf der BAB mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung in Höhe von 25kmh geblitzt worden. Ich besitze seit mehr als 35Jahren meinen Führerschein ohne sonstige Auffälligkeiten wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Unfälle oder ähnliches. Da ich meinen Führerschein beruflich zwingend benötige, ich sonst Gefahr laufe meinen Arbeitsplatz zu verlieren, bin ich hochgradig nervös. Was habe ich jetzt zu erwarten?
Hallo Carsten,
unter diesen Umständen kann Ihnen die Behörde Beharrlichkeit vorwerfen und Ihnen auch bei geringen Vergehen ein Fahrverbot in Höhe von bis zu 3 Monaten aussprechen – neben dem natürlich ebenfalls zu tragenden Bußgeld sowie dem zusätzlichen Punkt. Ob Sie dieses gegebenenfalls erneut umwandeln können in eine Geldbuße bringen Sie bei einem Rechtsanwalt in Erfahrung.
Das Team von bussgeldrechner.org
Was betrifft sich widerholungstäter bei Alkohol am Steuer? Ist der Widerholungstat zeitlich begrenzt, oder fortlaufend. Z.B zweite Verstoß innerhalb einem Jahr, oder innerhalb 5 Jahren, oder 10 jahren
Hallo Alexander,
die Frist beträgt in der Regel 10 Jahre. Leisten Sie sich innerhalb dieses Zeitraumes ein zweites Vergehen dieser Art, gelten Sie als Wiederholungstäter.
Das Team von bussgeldrechner.org
Hallo,
Spielt es eine Rolle wenn die Geschwindigkeitüberschreitungrn einmal innerorts und einmal außerorts beim Wiederholungstätet waren? Oder ist das egal? Zählt da nur die Überschreitung von 26kmh egal wo?
Hallo Romy,
nein, das macht keinen Unterschied. Sie hätten beides Mal die Höchstgeschwindigkeit übertreten und müssten daher mit entsprechenden Sanktionen rechnen.
Das Team von bussgeldrechner.org
Hallo,
Ich wurde dieses Jahr einmal innenorts mit 24 Km/h (nach Tolleranzabzug) geblitzt. Habe vor einem Monat mein Aufbauseminar erfolgreich beendet und wurde daraufhin paar Wochen später wieder geblitzt Innenorts mit 32 Km/h (nach Tolleranzabzug.. Ich befinde mich in der Probezeit! Welche Konsequenzen erwarten mich? Wie lange wird mein Fahrverbot sein?
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Eddy,
Sie haben erneut einen A-Verstoß begangen. Da Sie sich bereits in der verlängerten Probezeit befinden, wird Ihnen eine Verwarnung ausgesprochen. Zudem wird empfohlen an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Sollte ein weiterer A-Verstoß folgen, wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen.
Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts von 32 km/h müssen Sie mit einem Bußgeld von 160 Euro sowie zwei Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot von einem Monat rechnen.
Das Team von bussgeldrechner.org
Hallo,
Ich wurde am 2.6.15 auf der Autobahn mit mehr als 26 km/h geblitzt. Die Rechtskraft trat am 2.7.15 ein. Am 13.6.16 würde ich wieder mit 30 km/h geblitzt. Der Bescheid kam am 1.9.16.
Nun wurde mir ein einmonatiges Fahrverbot wegen Wiederholungsfall auferlegt. Ist es richtig, dass man bei der Berechnung im ersten Fall vom Eintreten der Rechtskraft und im zweiten Fall von der Tatzeit ausgeht? Das ist doch Äpfel mit Birnen vergleichen.
Hallo Dirk,
im Gesetzt ist verankert, dass in diesem Fall die Rechtskraft des ersten Verstoßes und der Tattag des zweiten Verstoßes gilt. Das Fahrverbot ist also rechtmäßig. Generell haben Sie allerdings die Möglichkeit innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Schreibens Einspruch einzulegen.
Das Team von bussgeldrechner.org
Hallo ich wurde dieses Jahr am 03.04 mit 25 km/h (nach Abzug der Toleranz) zu schnell geblitzt, nun wurde ich am 21.08 mit 37 km/h (nach Abzug der Toleranz) geblitzt. Ich habe aktuell 4 Punkte in Flensburg.
Was muss ich erwarten bzw. was kommt auf mich zu, nach normalem Bußgeldkatalog ist dies schon 1 Monat Fahrverbot, greift hier jetzt schon die Regel des Wiederholungstäters oder nicht?
Danke für eine Antwort.
Hallo Grössle,
Es gibt keine genaue Regelung, wann Verkehrssünder als Wiederholungstäter eingestuft werden. Allerdings müssen Sie bei zwei Verstößen in einem Jahr noch nichts befürchten. Sollten weitere Geschwindigkeitsverstöße hinzu kommen, ist dies aber denkbar.
Das Team von bussgeldrechner.org
Hallo liebes Team,
ich bin im September 2015 außerorts 26 km/h zu schnell gefahren (1 Punkt) und im Februar 2016 außerorts 36km/h zu schnell gefahren (1 Punkt). Wegen 2mal 26 km/h zu schnell innerhalb eines Kalenderjahrs dann 1 Monat Fahrverbot (innerhalb 4-Monatsfrist abgeleistet). Jetzt am 29. August 2016 innerorts schätzungsweise mit 23 km/h nach Toleranzabzug geblitzt. Erste beide Vergehen in HH, letztes in Niedersachsen. Droht neben dem 1 Punkt ein erneutes Fahrverbot? Wenn ja, ist dieses sofort anzutreten?
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Dirk,
ein erneutes Fahrverbot kann Ihnen drohen, da Sie beharrlich die Regeln im Strafenverkehr verletzt haben. Dieses kann sich auf bis zu drei Monate belaufen. Dabei handelt es sich in der Regel um eine Ermessensentscheidung der Behörde. Verschieben können Sie es vermutlich nicht, da es nicht um Ihr erstes handelt bzw. das vorherige zu kurz zurückliegt. Sie haben die Möglichkeit hiergegen rechtzeitig Einspruch einzulegen.
Das Team von bussgeldrechner.org
Hallo Elke,
zwei unterschiedliche Vergehen lassen Sie in der Regel nicht zur Wiederholungstäterin werden. Für den ersten Verstoß müssen Sie mit 80 Euro und 1 Punkt rechnen. Zweiterer schlägt vermutlich mit mindestens 100 Euro und 1 Punkt, sofern Sie die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit eingehalten haben.
Das Team von bussgeldrechner.org
Hallo, ich wurde vor einem Jahr mit 27 km/h innerorts zuviel geblitzt. Jetzt bin ich an 2 folgenden Tagen erneut geblitzt worden: einmal 24km/ h innerorts zuviel und dann Abstandsmessung weniger als 4/10 Abstand. Muss ich mit einem Fahrverbot rechnen? Danke für die Antwort
Hallo Elke,
Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 24 km/h innerorts müssen Sie mit einem Bußgeld von 80 Euro sowie einem Punkt in Flensburg rechnen. Ein nicht eingehaltener Abstand von weniger als 4/10 des halben Tachowertes bedeutet ein Bußgeld von 100 Euro und einen Punkt in Flensburg. Mit einem Fahrverbot müssen Sie in Ihrem Fall noch nicht rechnen.
Das Team von bussgeldrechner.org
Hallo Bußgeldrechner,
wurde diese Jahr zwei mal geblitzt. Im März mit über 30 km/h innerorts, geahndet mit 2 Punkten und 1 Monat, und jetzt im August noch einmal mit 23 km/h außerorts. Welche Strafe hat mich nun zu erwarten? Gelte ich nun als Wiederholungstäter, ergo muss ich deswegen nun Angst um meinen Führerschein haben? Wurde mit 123 km/h in einer 100 km/h Zone geblitzt
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Niko,
Als Wiederholungstäter werden Sie erst auffällig, wenn Sie mehrmals den gleichen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) begangen haben. Bei einem zweimaligen Geschwindigkeitsverstoß werden die Behörden Sie höchstwahrscheinlich noch nicht als Wiederholungstäter bestrafen. Bei einem Geschwindigkeitsverstoß außerorts von 23 km/h müssen Sie daher mit einem Bußgeld von 70 Euro sowie einem Punkt in Flensburg rechnen.
Das Team von bussgeldrechner.org
hallo ich würde 2 mal mit 18 kmh zu schnell geblitzt innerhalb von 1 monat muss ich mit einem fahrverbot rechnen oder wäre das in dem busgeldbescheid gestanden ??
Grüße
Hallo Tom,
Sofern Sie innerhalb von zwölf Monaten nicht zweimal mit mehr als 26 km/h geblitzt worden sind, droht kein Fahrverbot. Wenn Sie den Bußgeldbescheid schon haben und dieser auch nicht aufgeführt ist, müssen Sie auch mit keinem weiteren Schreiben dazu rechnen.
Das Team von bussgeldrechner.org
Hallo liebes Team
Besitze meinen Führerschein seit 2012
Vor meiner B klasse wurde ich mit 16 erwischt der Roller lief zu schnell etc.. von der tat 6 Punkte (neues System 3) und mpu wurde mehrmals geblitzt jedoch nur verwarnt immer zwischen 25-30€ … 2014 wurde ich gelasert Geldstrafe und 1 punkt
Gestern kam ein schreiben
„Anhörung des betroffenen wegen einer verkersordnungswidrigkeit“
Mir wird vorgeworfen bei 151kmh nur 31m statt 75.5m gehabt zu haben zum vordermann weniger als 5/10
Muss etwas ausfüllen und zurückschicken
Derzeit steht dran 100€ und 1 punkT
Kann mir mehr drohen wegen meinen Straftaten von damals ?
Verkehrssystem VKS3
Hallo Melanie,
die Straftaten von damals haben mit den Sanktionen der „neuen“ Ordnungswidrigkeiten nichts zu tun. Bei der gleichen Ordnungswidrigkeit, die innerhalb von einem kurzen Zeitraum mehrmals begangen wird, könnten Sie allerdings als Wiederholungstätet härter bestraft werden. Dies wird allerdings von den Behörden individuell entschieden. Da Sie mit der neuen Ordnungswidrigkeit fünf Punkte in Flensburg haben, droht Ihnen allerdings zudem eine schriftliche Ermahnung, die kostenpflichtig für Sie ist.
Das Team von bussgeldrechner.org
Hallo,
ich wurde mit meinem LKW (40t LKW mit Anhänger) von einem Verkehrsleitsystem geblitzt. Meine Geschwindkeit lag bei ca. 78 bis 82 km/h bei erlaubten 60 km/h. Ich bin die Strecke bereits diese Woche einmal gefahren und hatte eine ähnlich hohe Geschwindkeit drauf, ich weiß allerdings nicht, ob ich dort auch geblitzt wurde. Was würde mir drohen? Ich wurde dieses Jahr bereits 2x an anderen Orten geblitzt mit geweils ca. 10km/h zuviel.
Hallo Richard,
der Bußgeldkatalog sieht vor, dass Ihnen auch bei geringeren Vergehen Beharrlichkeit vorgeworfen werden kann, sie also nicht belehrbar sind. In diesem Fall kann Ihnen eine Behörde ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten aussprechen. Hiergegen könnten Sie Einspruch einlegen bei Bedarf.
Das Team von bussgeldrechner.org
Hallo,
Ich habe im September 2014 für einen Rotlichtverstoß ein Bußgeld von 90 € und einen Punkt in Flensburg erhalten. Leider ist mir das gleiche jetzt im August 2016 passiert. Da es sich hier um die gleichen Verstöße handelt, bin ich ja nun sicherlich ein Wiederholungstäter oder gilt es hier nicht, da die Verstöße fast zwei Jahre auseinander liegen?
Was wird jetzt auf mich zukommen?
Hallo Martina,
es liegt im Ermessensspielraum der Behörde, ob Ihnen wegen des erneuten Verstoßes der gleichen Art, Beharrlichkeit vorgeworfen wird, oder nicht. In diesem Fall könnte Ihnen ein maximal dreimonatiges Fahrverbot bevorstehen. Welche Sanktionen Sie noch erwarten, ist abhängig davon, ob es sich um einen einfachen oder qualifizierten Rotlichtverstoß handelte. Sie müssen mit mindestens 90 Euro Bußgeld und 1 Punkt rechnen. Warten Sie deshalb den Bußgeldbescheid ab.
Das Team von bussgeldrechner.org
Hallo,
ich wurde im Juni 2016 mit 21 km/h über der erlaubten Geschwindigkeit außerorts geblitzt und jetzt im August 2016 Rotlicht (Rotlichtzeit 00,70 )und mit 22 km/h zu schnell innerrorts erfasst.
Frage: Ist das jetzt eine Wiederholungstat wo ich mit einem Fahrverbot rechnen muss????
Hallo Viktor,
als Wiederholungstäter gelten Sie in der Regel erst, wenn Sie innerhalb von 12 Monaten zweimal mindestens 26 km/h zu schnell fuhren. Mit einem Fahrverbot müssen Sie jedoch unter Umständen trotzdem rechnen, da Ihnen Beharrlichkeit vorgeworfen werden kann. Das Fahrverbot wird wahrscheinlich maximal 3 Monate andauern.
Das Team von bussgeldrechner.org