Verkehrstüchtigkeit – wann darf ich noch fahren?

Von Sarah B.

Letzte Aktualisierung am: 14. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

FAQ: Verkehrstüchtigkeit

Was ist Verkehrstüchtigkeit?

Verkehrstüchtigkeit bezeichnet die geistige und körperliche Fähigkeit, ein Fahrzeug sicher im Straßenverkehr führen oder anderweitig, beispielsweise als Fußgänger, am Verkehr teilnehmen zu können. Der Begriff wird auch verwendet, um den Zustand von Verkehrs- und Transportmitteln zu beschreiben. Welche Faktoren die Verkehrstüchtigkeit einschränken können, erfahren Sie in unserer Auflistung.

Wann ist man verkehrstüchtig?

Ein Mensch ist verkehrstüchtig, wenn er geistig und körperlich in der Lage ist, sicher am Straßenverkehr teilzunehmen. Das bedeutet beispielsweise, dass er Situationen und ihr Risiko einschätzen und zügig auf Veränderungen reagieren kann, um Unfälle zu vermeiden.

Was ist der Unterschied zwischen Verkehrstüchtigkeit und Fahrtüchtigkeit?

Verkehrstüchtigkeit und Fahrtüchtigkeit bedeuten nahezu Dasselbe. Verkehrstüchtigkeit bezeichnet die Fähigkeit, am Verkehr teilzunehmen. Fahrtüchtigkeit hingegen bezeichnet allein die Fähigkeit, sicher ein Fahrzeug zu führen. Als Fahrzeug gelten jedoch auch Fahrräder und E-Roller. Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung sind also nicht nur mit dem Auto möglich.

Wann bin ich verkehrstüchtig – und wann nicht?

Nur wer verkehrstüchtig ist, sollte am Straßenverkehr teilnehmen
Nur wer verkehrstüchtig ist, sollte am Straßenverkehr teilnehmen

Wer am Straßenverkehr teilnehmen möchte, muss aufmerksam sein und im Zweifelsfall schnell reagieren können. Alles, was Reaktionszeit, Urteilsfähigkeit oder Aufmerksamkeit einschränkt, wirkt sich also auf die Verkehrstüchtigkeit aus. Das kann nicht nur bei Konsum von Alkohol der Fall sein, sondern auch bei vielen anderen Umständen, die der Fahrer teilweise vielleicht selbst gar nicht als Risiko einschätzt oder gar bemerkt. Es gibt Faktoren in vier Bereichen, die Einfluss auf die Verkehrstüchtigkeit nehmen können:

1. Medikamente, Alkohol und andere Drogen

Die Verkehrstüchtigkeit wird durch Alkohol, andere Drogen, Mischkonsum und auch bestimmte Arzneimittel beeinflusst. Alkohol vermindert das Reaktionsvermögen, die motorischen Fähigkeiten und kann die Risikobereitschaft erhöhen – all das kann im Straßenverkehr dramatische Folgen haben. Doch auch Medikamente – verschreibungspflichtig oder nicht – können die Verkehrstüchtigkeit beeinflussen. Falls ein Medikament die Fahrtauglichkeit einschränkt, finden Sie in der Packungsbeilage einen Hinweis darauf.

Wenn Sie betrunken zu Fuß unterwegs und in einen Unfall verwickelt sind, können Sie je nach Unfallhergang auch als Fußgänger ein Fahrverbot für Ihr Auto bekommen.

2. Eingeschränktes Hör- oder Sehvermögen

Wer eingeschränkt hört oder sieht, kann, vor allem beim Fahren eines Kfz, unter Umständen nicht schnell genug auf Verkehrssituationen reagieren und so ein Risiko für die Verkehrssicherheit von sich und anderen darstellen. Doch gerade, wenn die Abnahme des Hör- oder Sehvermögens schleichend über einen längeren Zeitraum passiert, kann es für Betroffene aufgrund der Gewöhnung schwierig sein, die eigenen Einschränkungen überhaupt festzustellen. Vor allem die Verkehrstüchtigkeit im Alter ist von solchen Entwicklungen betroffen.

3. Kopfhörer, Handy

Die Verkehrstüchtigkeit wird durch Alkohol massiv beeinträchtigt
Die Verkehrstüchtigkeit wird durch Alkohol massiv beeinträchtigt

Auch Kopfhörer und Handy können zeitweise das Seh- und Hörvermögen einschränken und die Aufmerksamkeit weg vom Verkehrsgeschehen lenken. Achten Sie daher darauf, Ihre Kopfhörer nur so laut einzustellen, dass Sie die Umgebungsgeräusche noch gut hören können. Falls Ihre Kopfhörer zu laut eingestellt sind, droht Ihnen ein Bußgeld. Das Handy am Steuer ist nur erlaubt, wenn Sie eine Freisprechanlage benutzen und beim Telefonieren beide Hände am Lenkrad behalten können.

4. Übermüdung, Krankheit

Schlafmangel oder Krankheit können die Reaktionsfähigkeit und die Dauer der sogenannten Schrecksekunde beeinflussen und somit ebenfalls die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen. Übermüdung kann im Körper teilweise ähnliche Effekte wie Alkohol auslösen. Auch Fieber oder körperliche Erschöpfung durch Krankheit kann die Fähigkeit, sicher am Straßenverkehr teilzunehmen, beeinträchtigen und die Unfallgefahr erhöhen. Außerdem können Krankheiten wie Diabetes, Gleichgewichtsstörungen, Lähmungen oder Epilepsie zu Einschränkungen führen. Doch auch psychische Erkrankungen wie Angststörungen können die Fahrtüchtigkeit beeinflussen.

Wie ist Verkehrstüchtigkeit in der StVO definiert?

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) legt an mehreren Stellen Regelungen zur Verkehrstüchtigkeit fest. So ist in § 23 festgeschrieben, dass Sicht und Gehör eines Fahrzeugführers nicht beeinträchtigt sein dürfen und Beleuchtungsanlagen stets einsatzbereit sein müssen. In § 36 ist zudem geregelt, dass die Polizei zur Kontrolle der Verkehrstüchtigkeit berechtigt ist.

Verkehrstüchtigkeit: Von großer Bedeutung ist es, sich beim Fahren nicht ablenken zu lassen.
Verkehrstüchtigkeit: Von großer Bedeutung ist es, sich beim Fahren nicht ablenken zu lassen.

Welche Konsequenzen auf Sie zukommen, wenn Sie ein Fahrzeug führen, ohne fahrtüchtig zu sein, hängt von verschiedenen Faktoren ab: Wenn Sie beispielsweise in einen Unfall verwickelt sind, wirkt sich die fehlende Fahrtüchtigkeit auf die Schuldfrage aus – wer betrunken Auto fährt und in einen Unfall gerät, ist mit höherer Wahrscheinlichkeit Schuld als jemand, der nüchtern gefahren ist. Je nach Schwere des Unfalls kann das Fahren ohne Fahrtüchtigkeit also weitreichende Konsequenzen haben. Wird die Fahruntüchtigkeit hingegen in einer einfachen Kontrolle festgestellt, greift der entsprechende Bußgeldkatalog. Sind Sie beispielsweise betrunken gefahren, richtet sich das Bußgeld nach Ihrem Blutalkohol-Gehalt. Unter Umständen drohen Ihnen außerdem ein Fahrverbot und Punkte in Flensburg.

Auch das Fahrrad ist ein Fahrzeug. Wer fahruntüchtig ist, darf also auch nicht mit einem Drahtesel am Straßenverkehr teilnehmen. Es gelten zwar andere Promillegrenzen für Fahrradfahrer – bei auffälliger Fahrweise kann es jedoch auch schon ab 0,3 Promille Konsequenzen in Form von Geldstrafen geben. Im Zweifelsfall sollten Sie also auf den öffentlichen Personennahverkehr zurückgreifen.

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

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Sarah B.

Sarah B. verstärkt die Redaktion von bussgeldrechner.org tatkräftig als Volontärin. Neben eigenen Ratgebern zu den Themen Verkehrsverstoß, Bußgeldverfahren und Verkehrssicherheit liegt ihr besonderer Schwerpunkt beim Punktesystem des Verkehrseignungsregisters in Flensburg.

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