Umweltplakette: Wann ist diese vorgeschrieben?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 24. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Bußgeldtabelle: Umweltverstöße als Autofahrer

Tat­be­standBuß­geld
Straße be­schmutzt/­mit Flüssig­keit benetzt und trotz mög­licher Ge­fahr nicht beseitigt bzw. gekenn­zeichnet10 €
Un­nötige Lärm-/­Abgas­belästigung80 €
Umwelt­zone ohne Umwelt­plakette befahren100 €
Über­flüssiges Hin- und Her­fahren inner­orts100 €

Mit der Feinstaubplakette in den Umweltzonen unterwegs

Die Umweltplakette ist Pflicht in einer Umweltzone
Die Umweltplakette ist Pflicht in einer Umweltzone

Um die Luftverschmutzung in deutschen (Groß-)Städten zu minimieren, wurde im Jahr 2008 die Umweltzone eingeführt. Am 1. Januar des Jahres begannen Berlin, Köln und Hannover mit dem damaligen Pilotprojekt, welches nun schon in über 50 Städten in Deutschland vorhanden ist.

Umweltzonen sollen die Umwelt schützen und die Ausstöße mit einem Bußgeld unterbinden, welche Fahrzeuge bekommen, wenn Sie keine Plakette nach ihrer jeweiligen Schadstoffgruppe besitzen. Damit kann eine Stadt die Luft und deren Luftqualität verbessern, indem auch der Verkehr indirekt dazu beiträgt, die Gesundheit der Bewohner zu schützen und den Feinstaub zu vermindern.

Doch schon ein Jahr zuvor, also im März 2007 gab es besondere Fahrverbote in manchen Städten, die die Umweltzonen testeten. Studien belegten, dass die Feinstaubbelastung reduziert werden konnte. Um die Umweltzone befahren zu dürfen, benötigen Fahrzeuge eine Feinstaubplakette. Je nachdem, wie hoch der Feinstaubausstoß des Wagens ist, gilt es, ihn in vier verschiedene Kategorien zu unterteilen.

FAQ: Umweltplakette

Wozu dient die Umweltplakette?

Durch die Plakette wird für die Polizei auf einen Blick ersichtlich, zu welcher Schadstoffklasse ein Fahrzeug zählt. Dies entscheidet darüber, ob es eine Umweltzone befahren darf oder nicht.

Bin ich verpflichtet, eine Umweltplakette zu kaufen?

Nein, eine solche Pflicht besteht nicht. Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug ausschließlich in Städten unterwegs sind, in denen keine Umweltzonen existieren, können Sie sich die Umweltplakette sparen.

Was droht mir, wenn ich ohne oder mit der falschen Umweltplakette eine Umweltzone befahre?

In diesem Fall müssen Sie mit einem Bußgeld von 100 Euro rechnen.

Umweltplakette – Infos im Video

Wissenswertes zur Umweltplakette hier im Video.
Wissenswertes zur Umweltplakette hier im Video.

Die vier Kategorien der Umweltplakette

Die Umweltplakette wird in vier Schadstoffgruppen eingeteilt. Zu welcher Gruppe ein Auto gehört, richtet sich nach dem Schadstoffausstoß des betreffenden Fahrzeugs:

Keine Plakette: Euro 1 oder schlechter
Keine Plakette: Euro 1 oder schlechter
Rote Plakette: Euro 2 oder Euro 1 mit Partikelfilter
Rote Plakette: Euro 2 oder Euro 1 mit Partikel­filter
Gelbe Plakette: Euro 3 oder Euro 2 mit Partikelfilter
Gelbe Plakette: Euro 3 oder Euro 2 mit Partikel­filter
Grüne Plakette: Euro 4, Euro 3 mit Partikelfilter, Euro 5 und Euro 6
Grüne Plakette: Euro 4, Euro 3 mit Partikelfilter, Euro 5 und Euro 6

Jede Schadstoffklasse hat andere Eigenschaften und wird auch für unterschiedliche Fahrzeugmodelle genutzt.

Die grüne Feinstaubplakette

Mit dem grünen Siegel dürfen Sie alle Umweltzonen befahren. Das ist sozusagen die beste Schadstoffgruppe, da Sie auch keine Einschränkungen mit dieser Plakette erfahren.

Die grüne Umweltplakette erhalten Fahrzeugführer jedoch nur, wenn sie:

  • die Emissionsklasse Euro 4 oder besser besitzen,
  • einen Diesel mit Emissionsklasse Euro 3 und Partikelfilter fahren,
  • einen Euro-1-Benziner mit Erstzulassung nach 1.1.1993 fahren oder
  • einen Euro-1-Benziner mit Partikelfilter und Erstzulassung vor 1.1.1993 besitzen.

Die gelbe und rote Feinstaubplakette

Die Feinstaubplakette soll den Ausstoß reduzieren
Die Feinstaubplakette soll den Ausstoß reduzieren

Beide Schadstoffklassen sind für Fahrzeuge gedacht, die Diesel tanken müssen. In der Erprobungsphase durften Fahrzeuge mit einer gelben oder roten Umweltplakette noch Umweltzonen befahren.

Seit dem 1. Januar 2015 ist dies grundsätzlich verboten. Derzeit bilden Neu-Ulm und Augsburg eine Ausnahme, da hier noch die gelbe Plakette erlaubt ist.

Die rote Feinstaubplakette wurde schrittweise ab dem 1. Januar 2010 verboten. Mit dieser Farbe darf nun keine Umweltzone mehr befahren werden.

Welche Umweltplakette bekommt Ihr Auto?

Welche Umweltplakette Sie benötigen, lässt sich relativ einfach ermitteln. Dafür reicht ein Blick in den Fahrzeugschein oder in die Zulassungsbescheinigung Teil 1. Je nachdem, welches Dokument Sie haben, müssen Sie unter unterschiedlichen Feldern nachschauen:

  • Fahrzeugschein (Ausgabe bis 30. September 2005): unter der Schlüsselnummer „zu 1″
  • Zulassungsbescheinigung I (Ausgabe seit 1. Oktober 2005): im Feld 14.1

Sie müssen jeweils die letzten beiden Stellen der Zahl ablesen, um Ihre Umweltplakette ermitteln zu können.

Auch die folgende Tabelle soll Ihnen zeigen, welche Feinstaubplakette Ihr Fahrzeug bekommt:

Umwelt­plaketteEuro­stufeBenzinerDiesel
Grün (Schad­stoff­gruppe 4)Euro 4 oder Euro 3 mit Partikel­filter-Pkw: Erst­zulas­sung ab 1.1.2006

Lkw & Bus: Erst­zulas­sung ab 1.10.2006
Grün (Schad­stoff­gruppe 4)Euro 1 oder besserErst­zulas­sung ab 1.1.1993-
Gelb (Schad­stoff­gruppe 3)Euro 3 oder Euro 2 mit Partikel­filter-Pkw: Erst­zulas­sung 1.1.2001 bis 31.12.2005

Lkw & Bus: Erst­zulas­sung 1.1.2001 bis 30.9.2006
Rot (Schad­stoff­gruppe 2)Euro 2 oder Euro 1 mit Partikel­filter-Pkw: Erst­zulas­sung 1.1.1997 bis 31.12.2000

Lkw & Bus: Erst­zulas­sung 1.10.1996 bis 30.9.2001
Keine Plakette (Schad­stoff­gruppe 1)Euro 1 oder schlechterohne geregelten KatPkw: Erst­zulas­sung vor 1.1.1997

Lkw & Bus: Erst­zulas­sung vor 1.10.1996
Im Einzelfall sind Abweichungen von den Angaben in dieser Tabelle möglich
Durch die Umweltzone mit einem ausländischen Auto

Sollten Sie Urlaub in Deutschland machen und durch eine Großstadt wie Berlin fahren wollen, benötigen Sie auch eine Umweltplakette. Es gibt also kaum Ausnahmen für diese Regelung. Im Internet können Sie die Plakette bei Prüforganisationen wie dem TÜV oder Dekra im Vorhinein bestellen.

Dies ist dahingehend ein guter Tipp, weil diese Institutionen am Wochenende geschlossen haben. Da kann der Wochenendtrip hektisch werden, wenn Sie die Plakette nicht vorher erwerben.

Feinstaubplakette kaufen – aber wo?

Umweltzonen gibt es bereits in über 50 Städten
Umweltzonen gibt es bereits in über 50 Städten

Vielerlei Internetfirmen haben sich darauf spezialisiert, Plaketten zu verkaufen. Aus diesem Grund sollten Sie genau hinschauen, um was für ein Unternehmen es sich handelt und ob es seriös ist.

Wer eine grüne Plakette kaufen möchte, zahlt in der Regel zwischen 5 und 15 Euro dafür. Bei der Kfz-Zulassungsstelle kostet die Plakette 5 Euro. Wollen Sie die Umweltplakette im Internet kaufen, schlägt sie bei der Internetpräsenz der jeweiligen Zulassungsbehörde mit 6 Euro zu Buche.

Private Anbieter dürfen jedoch von diesen gesetzlich geregelten Preisen Abstand nehmen und sie frei gestalten. Aus diesem Grund können Sie hier auch bis zu 15 Euro bezahlen, wenn Sie eine Feinstaubplakette kaufen wollen.

Sollten Sie die Frontscheibe auswechseln müssen, muss auch eine neue Plakette her. Sie abzukratzen und neu aufzukleben, wird in der Regel nicht funktionieren, da das Material zu dünn verarbeitet ist. Sollten Sie das Kennzeichen wechseln und in eine Polizeikontrolle geraten, müssen Sie auch eine neue grüne Plakette kaufen.

Fahren ohne Umweltplakette

Seit der Punktereform im Mai 2014 gibt es keine Punkte in Flensburg mehr für das Fehlen der Umweltplakette am Auto, wenn Sie eine Umweltzone befahren wollen. Die Umweltplakette zieht eine Strafe in Form eines Bußgeldes von 100 Euro nach sich.

Es gibt keine Punkte mehr dafür, da diese Ordnungswidrigkeit nicht direkt die Verkehrssicherheit gefährdet. Die Punktereform setzt dieses voraus, damit eine Tat einen Punkt nach sich ziehen kann.

Die grüne Plakette kann auch durch das Umrüsten vom Fahrzeug erlangt werden
Die grüne Plakette kann auch durch das Umrüsten vom Fahrzeug erlangt werden

Fakt ist, dass jedes Fahrzeug, welches eine Umweltzone (Zeichen 270.2) befahren möchte, eine Umweltplakette benötigt. Jedoch gibt es auch Ausnahmen von dieser Regelung.

Grundsätzlich müssen Sie sich entweder ein neues Fahrzeug zulegen oder das alte umrüsten. Sollten Sie über einen Rußfilter nachdenken, ist dies eine überlegenswerte Investition. Denn nach dem Umrüsten kann Ihr Fahrzeug so eingestuft werden, dass es die grüne Plakette erhält. Durch eine Umstufung der Schadstoffgruppe halbieren sich die jährlichen Steuern.

Ist eine Umrüstung bei Ihrem Fahrzeug nicht möglich, kann es unter Umständen vorkommen, dass Sie vom Fahrverbot in der Umweltzone nicht betroffen sind. Hierfür müssen folgende Faktoren zutreffen:

  • Als Neufahrzeug wurden alle Voraussetzungen für eine gelbe Plakette erfüllt, eine Umrüstung ist aber nicht möglich. Das Fahrzeug muss vor dem 1. Januar 2008 auf den derzeitigen Fahrzeugführer zugelassen worden sein. Die Ausnahmegenehmigung ist zu beantragen und kostet etwa 50 bis 75 Euro. Sie muss gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe gelegt werden.
  • Das Fahrzeug ist eine mobile Maschine oder ein mobiles Gerät.
  • Sie besitzen eine Arbeitsmaschine.
  • Es handelt sich um eine land- und forstwirtschaftliche Zugmaschine.
  • Für zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge bzw. -räder gilt das Verbot nicht, sie dürfen die Umweltzonen befahren.
  • Krankenwagen und Arztwagen mit der Kennzeichnung „Arzt Notfalleinsatz“ müssen keine Umweltplakette kaufen.
  • Ebenso Kfz, die für Personen geeignet sind, welche außergewöhnlich schwerbehindert sind, sind ausgenommen. Im Schwerbehindertenausweis muss jedoch die Markenzeichen-Eintragung „aG“, „H, oder „BI“ eingetragen sein.
  • Sie führen ein Oldtimer-Fahrzeug mit H-Kennzeichen oder roter 07-Nummer und befahren eine Umweltzone.
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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

131 Kommentare

  1. Ina

    31. Juli 2016 um 10:38

    Guten Tag.
    Ich bekam auch ein Schreiben aus Bochum. Ich hätte mit meinem Auto im eingeschränkten Halteverbot und ohne Feinstaubplakette geparkt. Zu der besagten Zeit war ich aber arbeiten, das belegt mein Stundenzettel. Die schrieben drunter, dass wenn der Fahrer nicht genannt werden kann, mir evtl ein Fahrtenbuch auferlegt wird. Was nun?

    1. bussgeldrechner.org

      1. August 2016 um 8:31

      Hallo Ina,
      in Ihrem besonderen Fall ist es ratsam einen Anwalt zu Rate zu ziehen. Dieser kann mit Ihnen die weitere Vorgehensweise besprechen und Sie bei Fragen unterstützen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  2. Else

    20. Juli 2016 um 12:40

    Guten Tag,

    was kommt auf mich zu wenn ich in der grünen Plakette nicht das aktuelle Kennzeichen stehen habe (nach Ummeldung)?
    Ich bedanke mich jetzt schon für die Antwort.

    1. bussgeldrechner.org

      25. Juli 2016 um 9:22

      Hallo Else,
      eine grüne Plakette ist nur gültig, wenn das richtige Kennzeichen auf ihr steht. Es ist daher mit einem Bußgeld von 80 Euro zu rechnen.
      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  3. Laura

    13. Juli 2016 um 19:04

    Hallo,
    Ich habe heute ein Knöllchen über 35€ bekommen, weil ich scheinbar keine grüne Plakette am Auto habe. Ich war ganz verwundert, weil als ich vor 3 Jahre das Auto gekauft habe, hatte es schon eine! Also schaute ich nach und bemerktem dass man das Kennzeichnen nicht mehr gut lesen kann…. Dürfen die das? Ich kann ja nichts dafür, wenn die Leute die die Plaktte ausgestellt haben den falschen Stift benutz haben und ich jetzt dafür zahlen muß? Kann man da irgendwie vorgehen bzw wieso gibt es nicht da erst eine Verwarnung bzw wird darauf aufmerksam gemacht und wenn man sich dann nicht drum kümmert kann ich dies ja verstehen…. Aber so habe ich dafür kein Verständnis
    Ich bedanke mich jetzt schon für die Antwort.

    1. bussgeldrechner.org

      18. Juli 2016 um 8:12

      Hallo Laura,
      das Verwarngeld wurde ordnungsgemäß erteilt und gilt als Verwarnung für Sie. Sollten Sie sich nicht um eine neue Plakette kümmern, auf welcher sich das Nummernschild ablesen lässt, könnte sogar ein Bußgeld von 80 Euro drohen. Ist das Nummernschild nicht lesbar, die Plakette nicht an der Windschutzscheibe befestigt oder gar nicht vorhanden, dann ist dies ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  4. Sandra

    7. Juli 2016 um 15:12

    Hallo zusammen,
    hatte meine Umweltplakette mit Klebeband an der Windschutzscheibe befestigt, weil ich meine Frontscheibe austauschen und die Plakette nicht extra nochmal kaufen wollte. Jetzt habe ich einen Anhörungsbogen bekommen:
    „Sie nahmen trotz eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen mit einem Kraftfahrzeug am Verkehr teil … Umweltplakette zwischen Amaturenbrett und Winschutzscheibe lose angesteckt.“
    Kommen hier auch die 108 Euro auf mich zu?
    Soll ich auf dem Anhörungsbogen die „Angabe zur Sache“ ausfüllen?
    Schlecht gelaufen :-(

    Besten Dank

    1. bussgeldrechner.org

      11. Juli 2016 um 9:11

      Hallo Sandra,
      Das Bundes-iImissionsschutzgesetz sieht vor, dass die Umweltplakette sichtbar an der Windschutzscheibe angebracht werden muss. Dabei reicht es nicht aus, sie nur dahinter zu legen oder mit Klebeband zu befestigen. Sie müssen mit einem Bußgeld von 80 Euro rechnen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  5. Harald S.

    4. Juni 2016 um 19:44

    Hallo,
    ich habe eine gültige grüne Umweltplakette, aber mein Kennzeichen ist sehr ausgeblichen. Trotzdem kann es sicher gelesen werden so dass kein
    Zweifel an seiner Gültigkeit aufkommen kann.
    In einem Bußbescheid von 35 Euro wird behauptet man könne mein Kennzeichen
    NICHT lesen.
    Das ist falsch. Schlecht lesen aus 2 Meter Entfernung…. OK.
    Was ist jetzt gesetzlich geregelt? „Gut“ lesbar? Nur „lesbar“? Wer entscheidet
    was „gut lesbar“ ist?
    Ich empfinde es als Schikane. Ich habe eine rechtmäßige Plakette. Wenn man nah ran geht kann man das eindeutig erkennen.
    Was kann ich tun?

    1. bussgeldrechner.org

      6. Juni 2016 um 10:34

      Hallo Harald,

      Ein schlecht lesbares Kennzeichen kostet 5 Euro. Sie können auf Ihren Bußgeldbescheid aber Einspruch einlegen und den Tatbestand erläutern.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  6. G. adam

    3. Juni 2016 um 15:37

    Bin aus Österreich in Augsburg zu Besuch gewesen und habe kurz in der Innenstadt geparkt und gleich einen Strafzettel wegen fehlender Umweltplakette bekommen. Hat es Sinn Einspruch e inzulege? Gibt keine Schonfrist für Touristen?

    1. bussgeldrechner.org

      6. Juni 2016 um 10:57

      Hallo Adam,

      Die Gesetze zur Umweltplakette gelten sowohl für in Deutschland zugelassene Autos als auch für Autos aus anderen Ländern. Dafür gibt es keine Schonfrist. Der Fahrzeugführer muss sich im Vorfeld über die Bestimmungen im Land erkundigen und sich eine Umweltplakette besorgen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  7. Christian

    25. Mai 2016 um 6:26

    Hallo ich habe eine Frage: Was passiert wenn man in der Probezeit beim parken in der umweltzone ohne Plakette erwischt wird.

    1. bussgeldrechner.org

      30. Mai 2016 um 9:53

      Hallo Christian,
      hierbei handelt es sich um einen B-Verstoß, der, wenn er einmalig bleibt, keine probezeitrelevanten Folgen hat. Die 80 Euro Bußgeld haben Sie hingegen trotzdem zu zahlen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  8. Teif

    3. Mai 2016 um 9:24

    Hallo, für mein Auto habe ich nur die gelebe Plakette. Muss aber nach Frankfurt. Wie hoch könnte ein Bußgeld ausfallen?

    1. bussgeldrechner.org

      9. Mai 2016 um 8:52

      Hallo Teif,
      befahren Sie eine Umweltzone ohne gültige bzw. mit falscher Plakette, kommen 80 Euro auf Sie zu.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  9. Sedat C.

    27. April 2016 um 14:15

    Bis wann kann man mit gelbe plakette innenstadt fahren in augsburg?

    1. bussgeldrechner.org

      2. Mai 2016 um 9:02

      Hallo Sedat,

      die lokalen Verkehrsbestimmungen entnehmen sie bitte der entsprechenden Beschilderung. Auch können Sie sich direkt an das Umweltamt der Stadt Augsburg wenden.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  10. P.E.

    25. April 2016 um 9:11

    Stimmt es, dass in Köln die Sonderregelung für Kfz besteht, die ohne Umweltplakette erwischt werden, jedoch laut Klassifizierung eine grüne Plakette erhalten würden und deshalb nur 30€ Verwarngeld (statt 80€) zahlen müssen?
    Findet man in mehreren regionalen Zeitungen zu lesen. Der gute Mann von der Bußgeldstelle wollte davon jedoch nichts wissen.
    Wo kann man so etwas sonst noch rausfinden?

    1. bussgeldrechner.org

      25. April 2016 um 9:47

      Hallo P.E.,

      eine entsprechende Regelung konnten wir nicht finden. Ein nächster Schritt könnte sein, dass Sie sich bei der lokalen Zeitung über deren Informationsquellen diesbezüglich informieren.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  11. A. K.

    5. April 2016 um 9:48

    Hallo!
    Wie sieht es aus, wenn die Umweltplakette vom Vorbesitzer ist und somit nicht das korrekte Kennzeichen trägt?

    1. bussgeldrechner.org

      11. April 2016 um 9:20

      Hallo A.K.,

      die Plakette sollte das korrekte Kennzeichen aufweisen. Es könnte andernfalls ein Bußgeld drohen.

      Das Team von bussgekdrechner.org

  12. Mizutani

    6. Januar 2016 um 22:14

    Hallo liebes Bußgeldteam,ich habe vor zwei Tagen mein neu erworbenes Auto zugelassen und leider vergessen die alte Umweltplakette durch die neue zu ersetzen.Jetzt war ich gestern bei meiner Freundin und habe vor ihrer Wohnung geparkt.Als ich am nächsten Tag losfahren wollte, bemerkte ich das an meiner Windschutzscheibe ein schreiben vom Straßenverkehrsamt war, mit dem Hinweis das ich gegen Verkehrsvorschriften verstoßen habe.Was kann auf mich zukommen wenn die Umweltplakette vom Vorbesitzer noch auf der Windschutzscheibe geklebt ist bzw.war?

    1. bussgeldrechner.org

      11. Januar 2016 um 10:35

      Hallo Mizutani,
      eine ungültige Umweltplakette wird in der Regel mit einem Bußgeld von 80 Euro belegt.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  13. Philipp S.

    11. November 2015 um 9:29

    Hallo liebes Bussgeld Team,

    was passiert bei mehrmaligem Verstoß ohne Umweltplakette in einer Umweltzone?

    1. bussgeldrechner.org

      16. November 2015 um 10:01

      Hallo Philipp,
      das Befahren einer Umweltzone ohne gültige Plakette schlägt mit 80 Euro Bußgeld zu buche. Hinzu kommen in der Regel Gebühren und Auslagen der Behörde, die Sie ebenfalls zu zahlen haben.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  14. Alexander

    22. September 2015 um 18:13

    Hallo liebes Bußgeld-Team, ich hätte eine Frage bezüglich fahren ohne Katalysator ( Kat ) am PKW? Welche Strafen erwarten einen? Steuerhinterziehung? Punkte? Bezüglich auch während der Probezeit?

    Mit freundlichen Grüßen

    1. Sarah

      8. Juli 2020 um 12:40

      Hallo, ist es korrekt dass man keine Plaketten Pflicht hat, wenn man sich in keiner Umweltzone befindet?
      Falls ja, ist es dann rechtens wenn man ein Bußgeld bekommt weil das Kennzeichen nicht mit der Plakette übereinstimmt?

    2. bussgeldrechner.org

      28. September 2015 um 10:29

      Hallo Alexander,
      werden Sie ohne Katalysator am Pkw erwischt, droht Ihnen der Entzug der Betriebserlaubnis. Die Teilnahme am Straßenverkehr ist damit untersagt. Es könnte ggf. ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung durch die Ermittlungsbehörden gegen Sie eingeleitet werden. In der Regel droht eine Geldstrafe von bis zu 135 Euro.
      Punkte gibt es keine.
      Fahren Sie ohne Katalysator in der Probzeit, handelt es sich laut Tatbestandskatalog um einen B-Verstoß. Bleibt es bei diesem einen, hat das Vergehen keine Auswirkungen auf die Probezeit.
      Das Team von bussgeldrechner.org

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