TÜV bzw. Hauptuntersuchung überzogen?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 21. Mai 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Rechnen Sie hier aus, was das kostet!

Lesen Sie hier, welche Bußgelder drohen können:

VerstoßSanktion
HU ü­ber­zo­gen (um zwei bis vier Mo­na­te)15 Eu­ro
HU ü­ber­zo­gen (um vier bis acht Mo­na­te)25 Eu­ro
HU ü­ber­zo­gen (um mehr als acht Mo­na­te)60 Eu­ro, ein Punkt in Flens­burg

Bußgeldkatalog und Bußgeldrechner bei TÜV, HU & AU

HU- und AU-Plakette
HU- und AU-Plakette

Die meisten Kraftfahrzeuge müssen regelmäßig zum „TÜV“ – die umgangssprachliche Formulierung für die nach dem Verkehrsrecht meist alle zwei Jahr erforderliche Hauptuntersuchung (HU).

Dabei zeigen die TÜV-Plakette und der Stempel in der Zulassungsbe­scheinigung Teil I den nächsten Termin zur Hauptuntersuchung an. Die Abgasuntersuchung (AU) ist für Pkws seit Januar 2010 Bestandteil der HU. Damit ist die sechseckige Prüfplakette auf dem vorderen Kennzeichen entfallen.

Werden die Fristen für die TÜV-Prüfung überschritten, sieht die Straßenverkehrsordnung (StVO) je nach Dauer der Überschreitung Bußgelder und bis zu 1 Punkt in Flensburg vor.

Lkw müssen zur Sicherheitsprüfung. Werden dafür die Fristen überzogen, fallen die Sanktionen höher aus. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Ratgeber zur Sicherheitsprüfung.

Weiterführende Informationen zum TÜV

FAQ: TÜV

Wie oft muss ich mit meinem Fahrzeug zur Hauptuntersuchung?

Üblicherweise müssen sämtliche Kfz sowie Anhänger alle 24 Monate zur HU. Für Pkw, Wohnmobile bis 3,5 t und Anhänger bis 750 kg gilt allerdings, dass deren erste HU erst nach 36 Monaten erfolgen muss. Erst für die folgenden Untersuchungen gilt dann die Frist von 24 Monaten.

Woher weiß ich, wann mein Fahrzeug das nächste Mal zum TÜV muss?

Dies können Sie anhand der TÜV-Plakette ablesen. Die Zahl in der Mitte verrät Ihnen das Jahr des nächsten Termins, die Zahl, die ganz oben steht, den Monat. Taucht hier z. B. eine „4“ auf und in der Mitte der Plakette eine „20“, heißt das, Sie müssen mit Ihrem Fahrzeug spätestens bis April 2020 zur HU.

Was droht mir, wenn ich die HU überzogen habe?

In diesem Fall müssen Sie mit einem Bußgeld und unter Umständen auch einem Punkt in Flensburg rechnen. Die Höhe der Sanktion hängt davon ab, um wie viele Monate Sie den HU-Termin überschritten haben.

Wer alles TÜV, HU & AU prüft

Seit dem das ehemals bestehende Monopol des TÜVs aufgehoben wurde, erfolgen HU und AU durch staatlich anerkannte und kontrollierte Prüforganisationen. Dazu gehören etwa DEKRA, FSP, GTÜ, KÜS, TÜV Nord, TÜV Süd, TÜV Rheinland, TÜV Thüringen oder TÜV Hanse. Der Umfang der TÜV-Prüfung und deren Ablauf ist in der HU-Richtlinie (Richtlinie für die Durchführung von Hauptuntersuchungen und die Beurteilung der dabei festgestellten Mängel an Fahrzeugen nach § 29, Anlagen VIII und VIIIa StVZO) festgelegt.

Welche Fahrzeuge wann geprüft werden

Untersucht werden alle zulassungspflichtigen Kraftfahrzeuge und Anhänger. Eine Ausnahme besteht nach der StVO für Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen (Händler- und Oldtimerkennzeichen). Diese müssen nicht zur Hauptuntersuchung. Fristen für den TÜV bestehen im Wesentlichen wie folgt:

Art des Fahr­zeugsFrist bis zur näch­sten HU
Pkwerst­mals nach 36 Mo­na­ten, da­nach alle 24 Mo­na­te
An­häng­er bis 750 kgerst­mals nach 36 Mo­na­ten, da­nach alle 24 Mo­na­te
An­häng­er und zwisch­en 750 und 3.500 kg
alle 24 Mo­na­te
Wohn­mo­bil bis 3.500 kgerst­mals nach 36 Mo­na­ten, da­nach alle 24 Mo­na­te
Wohn­mo­bil zwisch­en 3.500 und 7.500 kgalle 24 Mo­na­te, nach 6 Jah­ren alle 12 Mo­nate
Mo­tor­rä­deralle 24 Mo­na­te

Neben dem Stempel in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 bzw. bei älteren Modellen im Fahrzeugschein ergeben sich die weiteren Fristen für die Hauptuntersuchung auf der TÜV-Plakette. Maßgeblich ist der Monat, der auf „12 Uhr“ steht.

Was bei der HU geprüft wird

Untersuchung der Reifen beim TÜV
Untersuchung der Reifen beim TÜV

Geprüft werden die Sicherheit, der Zustand, die Funktion und die Wirkung bestimmter Fahrzeugbauteile und Fahrzeugsysteme. Daher dürfen folgende Teile keine Mängel aufweisen: Scheiben und Spiegel, Beleuchtung und Elektrik, Lenkung, Bremsen, Räder und Reifen, Antrieb, Fahrgestell und Aufbau, Abgas- und Geräuschverhalten, Lenkradschloss, Tacho, Kennzeichen, Fabrikschild (Typenschild) und Fahrzeugidentifizierungsnummer (Fahrgestellnummer). Auch das im Verkehrsrecht vorgeschriebene Zubehör (Warndreieck, Verbandskasten, seit 01.07.2014 Warnweste) wird kontrolliert. Ist das Fahrzeug verkehrsunsicher oder hat es erhebliche Mängel, wird es nicht für den Straßenverkehr zugelassen. Vielmehr muss es instand gesetzt und binnen eines Monats erneut vorgeführt werden.

Bescheinigt wird durch die TÜV-Prüfung aber nur die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs, nicht dessen Betriebssicherheit.

Was bei der AU geprüft wird

Streng genommen heißt die Abgasuntersuchung für Pkws seit 2006 UMA (Untersuchung des Motormanagement-/Abgasreinigungssystems). Für Motorräder, Leichtkrafträder, Trikes und Quads besteht ebenfalls seit 2006 die AUK. Diese Fahrzeuge müssen zur Abgasuntersuchung, sofern

  • die Erstzulassung nach dem 01.01.1989 erfolgte
  • sie über einen Zwei-Takt- oder Viertakt-Benzinmotor verfügen
  • der Hubraum mehr als 50 ccm beträgt
  • die Geschwindigkeit über 45 km/h liegt

Gemeinsam ist den Prüfungen für das Abgasverhalten, dass zuerst die einschlägigen Bauteile wie Einspritzanlage, Luftfilter, Auspuff, Katalysator u. ä. auf sichtbare Schäden kontrolliert werden. Liegen hier keine Mängel vor, werden Motoreinstellungen und Motorwerte sowie ggf. der Schadstoffausstoß gemessen. Wird die AU nicht bestanden, wird dies auf dem Untersuchungsbericht der HU festgehalten.

Anders als die UMA darf die AUK bereits bis zu höchstens einem Monat vor der Hauptuntersuchung durchgeführt werden. Der AUK-Nachweis ist dem Prüfer vor Beginn der HU vorzulegen.

Was kostet der TÜV?

Für den TÜV entstehen Kosten. Muss der Pkw zur Hauptuntersuchung, sollte der Fahrzeughalter unbedingt die TÜV-Gebühren vergleichen. Die Unterschiede können eklatant sein und teilweise sogar über 50 Euro hinausgehen. So ist etwa der Service in der Vertragswerkstatt mit hauseigenem, von einer Prüforganisation abgestelltem Kontrolleur regelmäßig teuerer als ein unmittelbarer Besuch bei der Prüfstelle. Umgekehrt bieten Werkstattketten manchmal Sonderaktionen an, die preislich sogar unter den TÜV-Kosten der Prüfstellen liegen. Daneben bestehen bei den einzelnen Anbietern der Prüfstellen Preisunterscheide, die auch noch regional verschieden sein können. Ungefähr ist für HU und AU bei Pkws mit Preisen zwischen 90 und an die 100 Euro zu rechnen.

Entsprechendes gilt für die TÜV-Kosten beim Motorrad. Auch hier sind Preisunterschiede möglich. In etwa belaufen sich die TÜV-Kosten beim Motorrad auf 65 bis 70 Euro.

Wird eine Nachprüfung fällig, weil das Fahrzeug aufgrund fehlender Sicherheit bzw. vorhandener Mängel innerhalb eines Monats erneut vorgeführt werden muss, sind für die TÜV-Plakette zwischen 12 und 25 Euro zu veranschlagen.

Um Kosten zu sparen, sollten im Vorfeld bereits die TÜV-Gebühren mittels telefonischer Nachfrage und/oder per Internet in Erfahrung gebracht werden. Regelmäßig empfiehlt es sich, selber zur Prüfstelle zu fahren. Unnötige Wartezeiten können dabei häufig durch die vorherige Vereinbarung eines Termins vermieden werden. Dies kann teilweise auch kurzfristig per Internet geschehen.

Wenn die Fristen bei TÜV, HU & AU überschritten werden

Tüv-Untersuchung unter dem Fahrzeug
Tüv-Untersuchung unter dem Fahrzeug

Je nachdem, um wie lange ein abgelaufener TÜV schon andauert, droht gleich doppeltes Ungemach:

Zum einen schlägt der Bußgeldkatalog zu. So ist, wenn Sie den TÜV überziehen, für Pkw und Motorrädern bei 2 bis 4 Monaten ein Verwarnungsgeld in Höhe von 15 Euro fällig. Beträgt die Überschreitung 4 bis 8 Monate, fällt ein Bußgeld in Höhe von 25 Euro an. Wird die fällige TÜV-Prüfung um mehr als 8 Monate überzogen, droht ein Bußgeldbescheid über 60 Euro nebst 1 Punkt in der Flensburger Punktekartei. Und auch, wenn die Nachprüfung versäumt wurde, muss gezahlt werden: Hier fallen 40 Euro an. Ein Fahrverbot ist für sämtliche Verstöße nach der StVO indes nicht vorgesehen.

Zum anderen sind bei einer Fristüberschreitung von mehr als 2 Monaten 20% mehr TÜV-Gebühren für die erweiterte HU anzusetzen.

Einen kleinen Vorteil hat die Fristüberschreitung aber trotzdem: Seit 2012 wird die neue TÜV-Plakette nicht mehr rückdatiert. Hätte also ein Pkw im Juli 2014 geprüft werden müssen, wird aber erst im Oktober 2014 beim TÜV vorgeführt, muss er erst wieder in 24 Monaten (September 2016) zur Haupt- und Abgasuntersuchung.

Bei Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen, welche außerhalb des Betriebszeitraums zum TÜV müssen, sind für den Erhalt der Prüfplakette HU und AU im ersten Monat des Betriebszeitraums zu veranlassen.

Ein Dokument kann aber zu Hause bleiben und muss dem TÜV nicht vorgelegt werden: der Fahrzeugbrief. Diese wird nur in bestimmten Situationen gebraucht, wie beispielsweise beim Verkauf des Autos.

Video – Was droht, wenn Sie den TÜV überziehen?

Was passiert, wenn Sie den TÜV überziehen, erfahren Sie im Video.
Was passiert, wenn Sie den TÜV überziehen, erfahren Sie im Video.

Was auf einen zukommt – der Bußgeldrechner hilft!

Der Bußgeldkatalog TÜV, HU & AU zählt je nach Fristüberschreitung Verwarnungsgelder und Bußgelder in unterschiedlicher Höhe auf. Zugleich lässt sich mit Hilfe des Bußgeldrechners schnell und zuverlässig ermitteln, wann 1 Punkt in Flensburg fällig wird.

Der Bußgeldrechner zeigt auch auf, dass das Verkehrsrecht bei Verstößen gegen fällige TÜV-Prüfungen kein Fahrverbot vorsieht.

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

337 Kommentare

  1. Yvonne G

    18. November 2015 um 10:09

    Hallo bei uns haben sie beide Plaketten abgekratzt, da wohl kein Versicherungsschutz besteht.. Der besteht aber da hat die Sachbearbeiterin von der Versicherung ein Fehler gemacht.. Jetzt muss ich das Auto abmelden und wieder neu anmelden aber der TÜV ist seid 4 Monaten abgelaufen, kann ich das Fahrzeug trotzdem anmelden oder muss der TÜV zuerst gemacht werden?

    1. bussgeldrechner.org

      23. November 2015 um 9:34

      Hallo Yvonne,
      eine Anmeldung ohne gültige Hauptuntersuchung ist nicht möglich. Auf einem Anhänger transportiert oder mit einem Kurzzeitkennzeichen versehen, können Sie jedoch zur Werkstatt fahren und sich anschließend um die Anmeldung bei der Zulassungsbehörde kümmern
      Das Team von bussgeldrechner.org

  2. jani

    3. November 2015 um 19:49

    Hallo,

    mein Auto ist in D zugelassen und in D versichert.
    Es steht immer in Frankreich und auch nur dort fahre ich damit.
    Kann ich in Frankreich den TÜV machen, ist er gültig, wenn ich nur dort fahre?
    (ich möchte das Auto nicht in F zulassen, da es sehr umständlich und teuer ist)
    Mein Hauptwohnsitzist in D.

    1. bussgeldrechner.org

      9. November 2015 um 9:07

      Hallo Jani,
      halten Sie sich für längere Zeit im Ausland auf, müssen Sie nach Ablauf der HU-Plakette nicht zwingend nach Deutschland, um die Hauptuntersuchung nachzuholen. Sobald Sie das Fahrzeug jedoch wieder nach Deutschland einführen, müssen Sie mit einer Mängelanzeige rechnen. Diese kann entfallen, sind Sie in der Lage nachzuweisen, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Ausreise noch eine gültige Plakette hatte und das Kfz ab diesem Zeitpunkt permanent im Ausland war. Es besteht die Möglichkeit eine der HU ähnliche Untersuchung im Ausland durchführen zu lassen. Das Protokoll dieser kann als Nachweis einer längeren Auslandsaufenthaltes dienen.
      Auf Nummer sicher gehen Sie, wenn Sie das Auto in einer grenznahen Prüfstelle untersuchen lassen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  3. Kbr

    31. Oktober 2015 um 12:19

    Hallo !
    Der Tüv meines Autos läuft heute aus.
    Wird ein Bußgeld nur fällig, wenn ich in eine Polizeikontrolle komme? Oder komme ich so oder so nicht drum herum;es zu zahlen, weil auch die Werkstatt bzw der Tüv-Prüfer dort das an die Behörden weitergibt?

    1. bussgeldrechner.org

      2. November 2015 um 10:40

      Hallo Kbr,
      in der Regel kontrolliert nur die Polizei die Aktualität des TÜV. Werden Sie erwischt, haben Sie für die begangene Ordnungswidrigkeit ein Bußgeld zu zahlen. Je länger die HU bereits überzogen wurde, desto höher das zu zahlende Entgelt – auch, weil beim TÜV etwa 20 Prozent draufgeschlagen werden.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  4. Alex B.

    24. Oktober 2015 um 9:44

    zur nachprüfung bleiben 4 wochen zeit
    danach kostet ein versäumnis zur wiedervorstellung 40 Euro
    ab wann erhöht sich diese Strafe
    sprich wie lange kann ich weiterfahren bis ich das erste mal kontrolliert werde und 40 euro bezahlen muss

    1. bussgeldrechner.org

      26. Oktober 2015 um 9:29

      Hallo Alex,
      Sie sollten Ihr Fahrzeug innerhalb der 4 Wochen zur Nachprüfung vorstellen, um unnötige Mehrkosten zu vermeiden.
      Festgestellte Mängel, die nicht innerhalb von 4 Wochen beseitigt wurden, werden mit einer Strafe von 10 € geahndet (§ 29 StVZO, Tatbestandsnummer 329000).
      Das Team von bussgeldrechner.org

  5. Ausländer

    23. Oktober 2015 um 17:56

    Bin seit 2011 mit meinem Wohnmobil in Südamerika. Werde voraussichtlich das Fzg. im Frühjahr 2017 zurück nach Amsterdam verschiffen.
    Kann ich mit 2012 abgelaufenem TÜV vom Hafen nach Hause fahren?
    Wenn nicht, was ist zu tun? Kurzzeitkennzeichen geht in meinen Fall ja nicht mehr?
    Wenn ich fahre, mit was muss ich rechnen?
    Das WoMo ist zugelassen und versichert. Zul. Ges Gewicht 4,5t

    Gruß

    1. bussgeldrechner.org

      26. Oktober 2015 um 11:32

      Hallo,
      am einfachsten wäre es, wenn Sie das Wohnmobil direkt an den Zielort transportieren ließen.
      Ist Ihre deutsche Prüfplakette abgelaufen, dürfen die niederländischen Behörden dies nicht monieren. Problematisch wird es, wenn das Fahrzeug wieder nach Deutschland eingeführt wird. Hier muss eine gültige HU nachgewiesen werden. Sie muss deshalb schnellst möglich nachgeholt werden, um ein Bußgeld von 60 Euro sowie 1 Punkt in Flensburg zu vermeiden. Der Nachweis, dass sich das Wohnmobil für längere Zeit im Ausland aufgehalten hat, kann hier jedoch unter Umständen Abhilfe schaffen.
      Sie haben ebenfalls die Möglichkeit, eine technische Überprüfung in den Niederlanden vorzunehmen. Diese ist jedoch nur dort gültig, da die Prüfkriterien andere sind. Ein solcher Prüfbericht kann jedoch als Beweis eines längeren Auslandsaufenthaltes dienen.
      Ein Kurzzeitkennzeichen wird nur für stillgelegte Fahrzeuge vergeben. Diese Option entfällt also in Ihrem Fall.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  6. Hannes

    20. Oktober 2015 um 14:13

    Habe einen anhänger gekauft bei dem der tüv 7,5 jahre abgelaufen ist. der anhänger ist aber noch angemeldet. nun überlege ich ob ich zum tüv fahre oder ob ich ihn lieber erst abmelde und dann zum tüv fahre ändert das irgendwas an den kosten? (natürlich nicht auf eigener achse mit dem abgemeldeten anhänger) und wie hoch wären diese kosten in etwa?

    1. bussgeldrechner.org

      26. Oktober 2015 um 10:35

      Hallo Hannes,
      die vorherige Abmeldung des Anhängers empfiehlt sich hier nicht. Am besten wäre es, Sie vereinbaren einen HU-Termin beim TÜV und lassen sich diesen schriftlich bestätigen. Erst zum vereinbarten Zeitpunkt sollten Sie, mit dem Dokument in der Tasche, den Anhänger möglichst auf einem Trailer zum TÜV fahren. Werden Sie angehalten, können Sie mit dem Schreiben das Ziel Ihrer Fahrt nachweisen.
      Bewegen Sie den Anhänger vorher, müssen Sie mit einem Bußgeld von 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg rechnen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  7. tedd bär

    11. Oktober 2015 um 16:19

    Mein Traktor hatte 7 Jahre kein TÜV, ich kam in eine Verkehrskontrolle. 300,- €.
    Ist das angemessen oder überzogen? Soll ich Widerspruch einreichen ?Danke für die Beantwortung

    1. Andy

      27. Januar 2017 um 4:45

      Ich würde zuerst die StvO wälzen, da meines Wissens „NUR“
      „AU überzogen (PKW etc.) um folgenden Zeitraum: über 8 Monate=60 EUR+1Punkt“ drin steht, jedoch die Definition Traktor, PKW usw genau beachten in der StvO

    2. bussgeldrechner.org

      12. Oktober 2015 um 12:33

      Hallo tedd bär,

      leider dürfen wir keine fallspeziefischen Auskünfte oder Rechtsberatung geben. Wir empfehlen Ihnen dafür, einen Rechtsanwalt aufzusuchen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  8. Maxi H.

    29. September 2015 um 3:34

    Wie sieht es mit den strafen in der Probezeit oder in der verlängerten probezeit nach aufbauseminar?

    1. bussgeldrechner.org

      5. Oktober 2015 um 10:12

      Hallo Maxi,
      Ordnungswidrigkeiten bis 55 Euro werden nicht in das Fahreignungsregister eingetragen, da es sich um Verwarnungen handelt. Das heißt, erst bei einer mehr als 8 Monaten abgelaufenen Hauptuntersuchung kommt ein Bußgeld von 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg auf Sie zu.
      Eine abgelaufene HU stellt einen B-Verstoß dar. Bei einem einmaligen Verstoß dieser Art drohen keine probezeitrelevante Folgen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  9. DieBlonde

    28. September 2015 um 12:50

    Hallo,
    ich habe eine Frage zum Bußgeld. Wenn man mit einem Wohnwagen, dessen TÜV 12 Monate überfällig ist, zum TÜV fährt, sind die normalen TÜV-Kosten sowie 20% zusätzlich fällig. Wird das Bußgeld erst fällig, wenn die Polizei einen erwischt oder generell?

    1. bussgeldrechner.org

      5. Oktober 2015 um 9:25

      Hallo DieBlonde,
      das Bußgeld wird fällig, wenn Sie z. B. bei einer Verkehrskontrolle keine aktuelle HU-Plakette vorweisen können. Der TÜV gibt diese Information nicht weiter.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  10. Hans

    23. September 2015 um 13:17

    Hallo,

    ich muss ein Verwarnungsgeld über 25 Euro zahlen, da der Tüv bei meinem Auto seit 5 Monaten abgelaufen ist.
    Gibt es nun eine offizielle Frist, in der ich z.B. beim Strassenverkehrsamt eine neue Tüv-Plakette nachweisen muss oder kann ich z.B. noch drei Wochen so weiterfahren und dann erst Tüv machen lassen?
    Vielen Dank

    1. bussgeldrechner.org

      28. September 2015 um 10:08

      Hallo Hans,
      Sie sollten das Fahrzeug so schnell wie möglich einer Hauptuntersuchung unterziehen lassen, da es sich gegebenenfalls um ein mangelbehaftetes Kfz handelt.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  11. Marco

    22. September 2015 um 15:27

    Frage:
    Wenn ich denn TÜV um 2 Monate überziehe und erwischt werdein dieser Zeit, muss ich ein Bußgeld in Höhe von 15 Euro zahlen…wie ist es wenn ich in diesen 2 Monaten aber 2 oder 3mal ertappt werde…muss ich dann jedesmal 15 Euro zahlen?

    MfG

    1. bussgeldrechner.org

      28. September 2015 um 9:44

      Hallo Marco,
      solange Sie nicht innerhalb einer Fahrt mehrmals angehalten und kontrolliert wurden, handelt es sich um mehrere Verstöße. Sie müssen daher jedes Mal das entsprechende Bußgeld zahlen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  12. Horst

    16. September 2015 um 15:13

    Ich war mit 6 Wochen Verspätung zur HU. Dort wurden Mängel festgestellt, für deren Beseitigung ich einen Monat Zeit bekam. Wenn ich nun im Folgemonat (also innerhalb der einmonatigen Frist, aber mehr als 2 Monate nach der eigentlichen Fälligkeit der HU) zur Nachuntersuchung gehe, für welchen Monat bekomme ich dann die Plakette, zum Termin der Erst- oder dem der Nachuntersuchung? Und wenn zum Termin der Nachuntersuchung, ist dann eine erhöhte Gebühr für die Nachuntersuchung fällig (weil ja mehr als 2 Monate überzogen)?

    1. Andy

      27. Januar 2017 um 4:37

      HU zB. Ende Juli abgelaufen, aber erst Mitte September auf TÜV, dann sind die 2 Monate noch NICHT abgelaufen, erst ab 1. Oktober verlangt der Tüv dann 20% zusätzlich Aufschlag der offiziellen Gebühren, allerdings weiß ich nicht ob dies auch für die AU der 20% Aufschlag gilt.
      Plakette würde das Auto für September erhalten, vorausgesetzt bei der Nachuntersuchung ist alles OK und gibt die Plakette, wenn nicht, das ganze nochmal von vorne, allerdings dann doch mit 20% Aufschlag auf HU Gebühren.

    2. bussgeldrechner.org

      21. September 2015 um 8:51

      Hallo Horst,
      die Überziehung einer PKW-HU um 2 bis 4 Monate ahndet der Bußgeldkatalog mit 15 Euro Bußgeld. Die HU-Fristen gelten nicht rückwirkend, sondern ab dem Zeitpunkt der Nachuntersuchung.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  13. Helmut H.

    8. September 2015 um 16:11

    Darf ich mein Auto bei dem der TÜV seit März 2015 abgelaufen auf einen Parkplatz vorm Haus (Kein Eigentum) abstellen.

    1. bussgeldrechner.org

      14. September 2015 um 9:33

      Hallo Helmut,
      in der Regel erwartet Sie aufgrund der abgelaufenen Hauptuntersuchung ein Bußgeldbescheid. 1 Punkt in Flensburg und 60 Euro kommen auf Sie zu.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  14. Gudrun W.

    30. August 2015 um 12:17

    Hallo, ab wann wird denn überzogen gerechnet. Anfang oder Ende des Fälligkeitsmonats? Wenn „nächste HU 07/2015“ ist, zählt dann am 1. September schon 2 Monate überzogen?

    1. bussgeldrechner.org

      31. August 2015 um 10:36

      Hallo Gudrun,

      wenn die nächste HU 07/2015 fällig ist, gilt die HU ab 01.08.2015 als überzogen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

      1. MCB

        20. November 2015 um 15:18

        Hallo,
        TÜV 07/2015 bedeutet: das Fahrzeug muss im Monat Juli, also bis zum 31. .Juli zur HU vorgeführt werden. Bußgeldbewährt ist die Überschreitung erst nach vollen 2 Monaten (Überschreitung des Termins um 2 bis 4 Monate). Am 01.09.2015 wäre der Termin um einen vollen Monat (August) überschritten; am 01.10.2015 wäre der Termin um 2 volle Monate (August und September) überschritten. Bis zum 30.09.2015 wäre somit die Überschreitung des Fälligkeitstermins nicht bußgeldbewährt; ab dem 01.10.2015 würde es 15,- € Bußgeld kosten.

  15. Daniela T.

    27. August 2015 um 21:33

    Hallo! Mein TÜV wäre fallig gewesen im 11/2014 .möchte mein auto nun zum TÜV bringen was kostet mich das extra für eine Strafe?

    1. bussgeldrechner.org

      31. August 2015 um 10:18

      Hallo Daniela,

      eine Überziehung des HU-Termins um mehr als 8 Monate kostet 60 Euro Bußgeld und 1 Punkt, wenn Sie von der Polizei angehalten werden. Die HU-Prüfstelle erhebt für eine verspätete Prüfung kein Bußgeld, kann jedoch eine erhöhte Prüfgebühr verlangen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  16. Reinhard

    24. August 2015 um 21:32

    Ich habe meinen Schlepper und PKW-Anhänger ein Jahr TÜV Überzogen wurden im Sraßenverkehr nicht benutzt möchte sie aber zum TÜV bringen welche kosten kommen da auf mich zu.

    1. bussgeldrechner.org

      31. August 2015 um 9:48

      Hallo Reinhard,

      wenn Sie während der Fahrt zur Hauptuntersuchung nicht von der Polizei kontrolliert werden, haben Sie kein Bußgeld zu erwarten. Die HU-Prüfstelle darf höchstens eine erhöhte Gebühr für die verspätete Prüfung verlangen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  17. Georg B.

    22. August 2015 um 17:40

    Hallo, bei meinen Traktor ist die HU schon 7 Jahre abgelaufen.
    Mit welcher Strafe muss ich bei einer Kontrolle rechnen?
    Darf ich damit überhaupt fahren?

    1. bussgeldrechner.org

      24. August 2015 um 11:01

      Hallo Georg,

      mit dem Traktor dürfen Sie nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Im Falle einer Verkehrskontrolle müssten Sie mit einem Bußgeld von min. 60 Euro und 1 Punkt rechnen. Da die HU bei Ihrem Traktor allerdings bereits mehrere Jahre überzogen ist, kann das Bußgeld auch deutlich höher ausfallen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  18. Tomscha

    20. August 2015 um 17:05

    Hallo,am ende des Monat August TÜV ist abgelaufen die teile zum Reparatur kommt in zwei Woche,die frage wie lange kann ich noch fahre Maximum ohne straff zu bekommen in September Monat.Danke.

    1. bussgeldrechner.org

      24. August 2015 um 11:05

      Hallo Tomscha,

      mit einer Strafe müssen Sie erst rechnen, wenn Sie den TÜV um mehr als 2 Monate überziehen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

      1. Andy

        27. Januar 2017 um 4:18

        Zum 1. November 15€ fällig

  19. Maria

    18. August 2015 um 20:08

    Habe nach 5 Wochen der Fälligkeit Hauptuntersuchung ein Bussgeld bekommen, muss ich nun zur HU oder kann ich noch länger bis 8 Monate weiterfahren? Bekomme ich dann jedesmal beim Erwischen erneut ein Bussgeld. Will mein Auto verschrotten, läuft aber noch so gut, will teure Reparaturen – die nicht ersichtlich sind, lt. Werkstatt sparen. Danke

    1. bussgeldrechner.org

      24. August 2015 um 11:29

      Hallo Maria,

      wenn die Hauptuntersuchung für Ihr Fahrzeug fällig ist, sollten Sie diese durchführen lassen, um weiterhin mit Ihrem Kfz am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen. Lassen Sie die HU nicht durchführen, droht ein Bußgeld. Je länger Sie die HU überziehen, desto höher fällt das Bußgeld außerdem aus. Ab einer Überschreitung von 8 Monaten droht zudem 1 Punkt.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  20. Dennis

    17. August 2015 um 21:27

    Hallo,

    Tüv ist seit 03/15 abgelaufen und bin gestern aufgeschrieben wurden.

    Kriege ich dafür Punkte & wie hoch ist das Bußgeld ??

    Vielen dank und lieben Gruß…

    1. bussgeldrechner.org

      24. August 2015 um 11:30

      Hallo Dennis,

      eine Überschreitung des HU-Termins um 4 bis 8 Monate zieht noch keine Punkte nach sich, sondern ein Verwarnungsgeld in Höhe von 25 Euro. Ab einer Überschreitung von 8 Monaten würden Sie jedoch 1 Punkt in Flensburg bekommen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

      1. Margareta

        27. Januar 2021 um 20:18

        darf man wegen Überschreitung des HU-Termins mehrmals Verwarnungsgeld vom Ordnungsamt (Politessen)bekommen ?

  21. Maik M

    15. Juli 2015 um 8:28

    Nach ihrem Bussgeldrechner wird das Überschreiten der HU um weniger als 8 Monate noch nicht mit 1 Punkt bestraft. Beim KBA steht dies im Bußgeldkatalog anders. Dort droht schon mit mehr als 4 Monaten 1 Punkt.

    Was ist richtig?
    Danke

    1. bussgeldrechner.org

      20. Juli 2015 um 11:05

      Hallo Maik,

      wenn für ein Kfz die Sicherheitsprüfung um 4 Monate überzogen wird, kostet dies 60 Euro und es gibt einen Punkt. Die Sicherheitsprüfung ist z.B. für Lkw vorgeschrieben. „Normale“ Pkw müssen nur zur Hauptuntersuchung. Dabei droht hingegen erst ab einer Terminüberschreitung von mehr als 8 Monaten 1 Punkt.

      Die Tabelle vom KBA („Untersuchung der Kraftfahrzeuge und Anhänger“) bezieht sich auf die Sicherheitsprüfung von Kfz.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  22. Jan I.

    12. Juli 2015 um 20:59

    Hallo Team,

    TÜV für Anhänger ist im April 2015 abgelaufen . Muss ich mit Bußgeld rechnen wenn ich im Juli neue TÜV beantrage ?

    Gruß

    Jan

    1. bussgeldrechner.org

      13. Juli 2015 um 10:32

      Hallo Jan,

      beim TÜV selbst wird man den überschrittenen Termin zur TÜV nicht an die Bußgeldbehörde weitergeben, aber möglicherweise einen höheren Preis für die Prüfung verlangen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  23. Wolf

    7. Juli 2015 um 21:33

    Hallo
    Darf nur die Polizei bei der Überschreitung das jeweilige Bußgeld anfordern oder auch die Tüfstelle?
    Mfg

    1. bussgeldrechner.org

      13. Juli 2015 um 10:35

      Hallo Wolf,

      die Werkstatt ist nicht berechtigt, ein Bußgeld einzutreiben, die Kosten für die Prüfung können aber bei überschrittener HU höher ausfallen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  24. Marco R.

    1. Juli 2015 um 12:43

    Hallo liebes Team,
    Es wird in einigen Beiträgen erwähnt das wenn das Kfz mit abgelaufenen TÜV vor dem Haus steht auch mit Bußgeld geändert wird.
    Meine Frage ist, gilt das auch für Fahrzeuge die auf Privatgrund stehen oder macht es Sinn die Kennzeichen zu demontieren damit es nicht nachvollziehbar ist.
    Fahrzeug ist angemeldet TÜV aber seit 12 Monaten abgelaufen und würde auch seitdem nicht bewegt.
    Wie ist da die Rechtslage.

    Vielen Dank schon mal.

    1. bussgeldrechner.org

      6. Juli 2015 um 10:10

      Hallo Marco,

      auch Fahrzeuge auf Privatgrundstücken könnten bei einer abgelaufenen HU ein Bußgeld bekommen, sofern Sie nicht bei der Zulassungsstelle offiziell abgemeldet wurden. Auch vom Abmontieren des amtlichen Kennzeichens ist strikt abzuraten.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  25. Regina K.

    28. Juni 2015 um 12:11

    Guten Tag ,
    Habe eine Frage zum TÜV ….Darf ich mit meinem Motorrad noch zur HU fahren ,Plakette ist seit April 2015 abgelaufen ! Habe einen Termin bein TÜV Nord gemacht ,wenn die Polizei mich anhalten sollte ,muss ich dann trotz Termins ein Bußgeld zahlen ? Danke für Ihre Auskunft .

    Gruss R. K.

    1. bussgeldrechner.org

      29. Juni 2015 um 10:12

      Hallo Regina,

      strenggenommen kann auch in diesem Fall ein Bußgeld für die Überschreitung der HU-Frist anfallen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

      1. Andre

        29. Oktober 2016 um 19:03

        Hallo angenommen ich hab mein Termin versäumt im September bis wann müsste ich zum TÜV ohne das mir eine Strafe droht? Oder gilt der September schon als voller Monat und ich müsste bis ende Oktober hin?

        1. bussgeldrechner.org

          31. Oktober 2016 um 8:22

          Hallo Andre,
          Sie dürfen die HU maximal um einen Monat versäumen. Wenn Ihr Auto also im August zum TÜV müsste, droht Ihnen erst im Oktober eine Strafe. Allerdings sollte dies nicht in die Länge gezogen werden, da ein Termin bei der Prüfstelle oftmals nicht kurzfristig vergeben werden kann und Sie Wochen darauf warten müssen.
          Das Team von bussgeldrechner.org

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