In der Spielstraße parken? Das sind die Regeln
Letzte Aktualisierung am: 23. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Bußgeldtabelle: Parken in einer Spielstraße oder einem verkehrsberuhigten Bereich
Verstoß | Bußgeld |
---|---|
Parken in einer ausgewiesenen Spielstraße | 55 € |
... mit Behinderung | 70 € |
... länger als 3 Stunden | 70 € |
Parken außerhalb der gekennzeichneten Flächen im verkehrsberuhigten Bereich | 10 € |
... mit Behinderung | 15 € |
... länger als 3 Stunden | 20 € |
... länger als 3 Stunden mit Behinderung | 30 € |
FAQ: In einer Spielstraße parken
In einer Spielstraße, die eindeutig als solche gekennzeichnet ist, dürfen Sie nicht parken. Solche Straßen sind für den motorisierten Verkehr gesperrt und spielenden Kindern und Fußgängern vorbehalten. In einem verkehrsberuhigten Bereich – umgangssprachlich ebenfalls oft Spielstraße genannt – dürfen Sie jedoch auf den gekennzeichneten Flächen parken.
In einem verkehrsberuhigten Bereich dürfen Sie auf dafür vorgesehenen Flächen parken. Diese Flächen sind eindeutig als Parkplätze markiert. Außerhalb dieser Flächen dürfen Sie nur vorübergehend zum Ein- und Aussteigen oder aber zum Be- und Entladen halten. Stehen Sie außerhalb dieser Flächen länger als drei Minuten, gilt das Abstellen Ihres Fahrzeugs als Parken. Alles unterhalb dieser Zeitmarke gilt als Halten.
Das Parken in einer Spielstraße kostet mindestens 55 Euro. Verursachen Sie zusätzlich eine Behinderung oder dauert länger als drei Stunden, wird ein für das Parken in einer Spielstraße ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro fällig. Falls Sie in einem verkehrsberuhigten Bereich außerhalb der gekennzeichneten Flächen parken, müssen Sie 10 Euro zahlen. Mit Behinderung und/oder länger als drei Stunden erhöht sich der Betrag auf 15 Euro.
Inhaltsverzeichnis
Wie lange darf man in einer Spielstraße parken?
Das Parken in der Spielstraße, die durch das Verkehrszeichen 250 markiert ist, dürfen Sie nicht parken. In einem verkehrsberuhigten Bereich mit dem Verkehrszeichen 325 dürfen Sie in den hierfür vorgesehen Bereichen parken. Solange Sie sich dort an die jeweils geltenden Vorschriften halten, ist die Parkdauer grundsätzlich nicht begrenzt. Anders sieht es außerhalb der offiziellen Parkflächen aus: Hier dürfen Sie nur eine kurze Zeit halten, beispielsweise, wenn jemand ein- oder aussteigen möchte oder Sie etwas be- oder entladen.
Zusätzlich zum Warn- oder Bußgeld kann es in manchen Fällen passieren, dass Ihr Wagen abgeschleppt wird, wenn Sie falsch in einer Spielstraße parken. Dann kommen zum ohnehin fälligen Betrag noch die Kosten für den Einsatz des Abschleppdienstes hinzu, die in der Regel mit rund 230 Euro zu Buche schlagen.
Was ist der Unterschied zwischen einer Spielstraße und einem verkehrsberuhigten Bereich?
Die Begriffe verkehrsberuhigter Bereich und Spielstraße werden oft synonym verwendet, bezeichnen im Straßenverkehr jedoch verschiedene Dinge und sind folglich auch durch zwei verschiedene Schilder gekennzeichnet. Beiden Straßen ist gemeinsam, dass Fußgänger und spielende Kinder sie in voller Breite, also auch über den Fußgängerweg hinaus, nutzen dürfen. Im Gegensatz zum verkehrsberuhigten Bereich dürfen Kraftfahrzeuge aller Art in eine Spielstraße jedoch nicht hineinfahren, folglich in einer Spielstraße auch nicht parken, während sie sich in einem verkehrsberuhigten Bereich in Schrittgeschwindigkeit fortbewegen und auch auf den dafür vorgesehenen Flächen parken dürfen. Hierbei müssen Sie als Fahrer jedoch sicherstellen, dass Sie Fußgänger weder gefährden noch behindern.
Zum Parken in der Spielstraße sagt die StVO in Anlage 3:
Wer ein Fahrzeug führt, darf außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen nicht parken, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen und zum Be- oder Entladen.
Spielstraße: Parken Anwohner mit Sonderrechten?
Auch, wenn Sie Anwohner einer Spielstraße sind, gilt für Sie in einer Spielstraße das Fahr- und dadurch auch das Parkverbot. Ein Ausnahmefall besteht, wenn die Spielstraße explizit für Anwohner freigegeben ist. Damit das der Fall ist, muss ergänzend zum Straßenschild, das die Spielstraße markiert, ein entsprechendes zusätzliches Schild vorhanden sein. In einem solchen Fall ist es von besonderer Wichtigkeit, dass Sie umsichtig fahren, die Schrittgeschwindigkeit einhalten und darauf achten, Fußgänger nicht zu behindern oder zu gefährden, wenn Sie als Anwohner in einer Spielstraße parken.
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