Rote Ampel überfahren? Diese Konsequenzen drohen bei einem Rotlichtverstoß

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 5. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

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Bußgeldtabelle: Sanktionen bei einem Rotlichtverstoß

TatbestandBuß­geldPun­kteFahrverbotFVerbotLohnt ein Einspruch?
Ampel bei Rot überfahren (einfacher Rotlicht­verstoß)90 €1Hier prüfen **
... andere dadurch gefährdet200 €21 MonatHier prüfen **
... Unfall verursacht240 €21 MonatHier prüfen **
Ampel stand schon länger als 1 Se­kunde auf Rot (quali­fizier­ter Rotlicht­verstoß)200 €21 Monat*1 M*Hier prüfen **
... andere dadurch gefährdet320 €21 Monat*1 M*Hier prüfen **
... Unfall verursacht360 €21 Monat*1 M*Hier prüfen **
beim Rechts­abbiegen an einem grünen Pfeil vorher nicht an der roten Ampel gehalten70 €1
... andere dadurch behindert100 €1
... andere dadurch gefährdet100 €1
... Unfall verursacht120 €1
*je nach Tatumständen auch Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis 5 Jahre gemäß § 315c StGB möglich

Rote Ampel überfahren: Alle Infos zusammengefasst im Video

Infos rund um Rotlichtverstöße finden Sie im Video.
Infos rund um Rotlichtverstöße finden Sie im Video.

Ampeln übernehmen eine tragende Rolle im Verkehr

Was kommt auf Sie zu, wenn Sie eine rote Ampel überfahren?
Was kommt auf Sie zu, wenn Sie eine rote Ampel überfahren?

Ampeln kommen insbesondere an Kreuzungen, Einmündungen, Engstellen und Baustellen zum Einsatz und regeln dort den Verkehr. Schließlich würde schnell Chaos auf den Straßen herrschen, würde jeder Kraftfahrer so fahren, wie es ihm gerade beliebt.

Allerdings gibt es immer wieder Fahrer, die sich nicht an die Vorschriften halten und eine rote Ampel einfach überfahren. Damit führen sie eine gefährliche Situation herbei und riskieren schlimmstenfalls schwerwiegende Unfälle. Daher wird ein Rotlichtverstoß gemäß Bußgeldkatalog auch besonders streng sanktioniert. Hohe Bußgelder, Punkte in Flensburg sowie Fahrverbote sind möglich.

Spezifische Informationen zum Rotlichtverstoß

FAQ: Rote Ampel überfahren

Wie hoch ist das Buß‌geld, wenn eine rote Ampel überfahren wird?

Wie hoch das Bußg‌eld ausfällt, wenn Sie bei Rot über die Ampel fahren, richtet sich danach, wie lange die Lichtzeichenanlage bereits auf Rot stand. Bei einem einfachen Rotlichtverstoß (unter 1 Sekunde) drohen weniger strenge Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog als bei einem qualifizierten (mehrere Sekunden). 90 bis 360 Euro können fällig werden, wenn Sie bei Rot geblitzt werden. Hinzu kommen ein bis zwei Punkte in Flensburg sowie ein Fahr‌verbot von einem Monat. Genaueres können Sie dieser Tabelle entnehmen.

Was droht bei einem Rotlichtverstoß in der Probezeit?

Haben Sie als Fahranfänger in der Probezeit eine rote Ampel überfahren, wird dies als A-Verstoß gewertet. Zusätzlich zu den Ahndungen aus dem Bußgeldkatalog müssen Sie sich daher auf eine Probezeitverlängerung von zwei auf insgesamt vier Jahre sowie die angeordnete Teilnahme an einem Aufbauseminar einstellen.

Wie wird das Überfahren einer roten Ampel überhaupt festgestellt?

Wenn sich ein spezieller Ampelblitzer an der Lichtzeichenanlage befindet, lösen im Regelfall zwei Kameras aus, sobald ein Kfz sie überfährt. Der erste Blitz erfolgt beim Überfahren der Haltelinie und der zweite beim Einfahren in den Gefahrenbereich der Kreuzung. Auf diese Weise kann bestimmt werden, ob es sich um einen einfachen oder einen qualifizierten Rotlichtverstoß handelte. Auch ein Haltelinienverstoß lässt sich so feststellen.

Einfacher vs. qualifizierter Rotlichtverstoß: Das sind die Folgen

Inwiefern unterscheiden sich einfacher und qualifizierter Rotlichtverstoß?
Inwiefern unterscheiden sich einfacher und qualifizierter Rotlichtverstoß?

Für die Höhe der Sanktionen ist es von Bedeutung, wie lange die Ampel bereits Rot gezeigt hat, als sie überfahren wurde. War sie bis zu 1 Sekunde rot, handelt es sich um einen einfachen Rotlichtverstoß. Hier sind die Sanktionen noch verhältnismäßig moderat:

  • Der Betreffende erhält ein Bußgeld von 90 Euro und einen Punkt in Flensburg, aber kein Fahrverbot.
  • Hat er allerdings eine Gefährdung herbeigeführt, als er die rote Ampel überfahren hat, muss er sich auf 200 Euro Bußgeld, zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot einstellen.
  • Ging mit dem Rotlichtverstoß eine Sachbeschädigung einher, erhöht sich das Bußgeld auf 240 Euro. Punkte und Fahrverbot bleiben bestehen.

Hat die Ampel hingegen bei dem Verstoß schon länger als 1 Sekunde Rot gezeigt, liegt ein qualifizierter Rotlichtverstoß vor, der wesentlich schwerer sanktioniert wird:

  • Hier beläuft sich das Bußgeld auf 200 Euro. Zusätzlich werden zwei Punkte sowie ein Monat Fahrverbot fällig.
  • Eine zusätzliche Gefährdung lässt das Bußgeld auf 320 Euro ansteigen. Ein einmonatiges Fahrverbot sowie zwei Punkte drohen auch hier.
  • Stand die Lichtzeichenanlage schon seit mehreren Sekunden auf Rot, als sie überfahren wurde, und es kam zu einer Sachbeschädigung, erwarten Sie ein Bußgeld von 360 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von einem Monat.

Das ist aber noch nicht alles: Je nach Tatbegehung (etwa bei besonders rücksichtlosen Verstößen mit nachfolgendem hohen Sachschaden) liegt eine Gefährdung des Straßenverkehrs und damit eine Straftat nach § 315c Strafgesetzbuch (StGB) vor. Dann drohen eine Geldstrafe sowie die Entziehung der Fahrerlaubnis, in seltenen Fällen auch eine Freiheitsstrafe. In einem solchen Fall bleibt es demzufolge nicht bei Punkten und einem Bußgeld, wenn Sie bei Rot über die Ampel fahren.

Wie ein Rotlichtverstoß nachgewiesen wird

Aufgrund der hohen Sanktionen, die vor allem auf einen qualifizierten Rotlichtverstoß folgen können, muss das Überfahren einer roten Ampel eindeutig nachgewiesen werden. Das kann beispielsweise durch einen speziellen Ampelblitzer geschehen, der mit zwei Kameras ausgestattet ist:

  • Die erste Kamera löst aus, sobald Sie die Haltelinie überfahren.
  • Die zweite lässt einen Blitz erkennen, sobald Sie in den Gefahrenbereich der Kreuzung einfahren.

Durch diese Vorgehensweise kann nicht nur nachgewiesen werden, dass die rote Ampel überfahren wurde, sondern auch, wie lange sie schon rot war, als es geschah. Zusätzlich lässt sich so bestimmen, ob möglicherweise lediglich ein Haltelinienverstoß vorlag. Ein solcher zieht in der Regel ein Verwarnungsgeld von 10 Euro nach sich. Etwas weniger modern, aber dennoch ausreichend für den Nachweis eines Rotlichtverstoßes kann auch die Beobachtung eines Polizisten sein. Hat dieser im Rahmen einer „gezielten Verkehrsbeobachtung“ die Sekunden gezählt, kann auch so nachgewiesen werden, dass – und wann – eine rote Ampel überfahren wurde.

Dauerrot und Umfahren einer roten Ampel: Verstoß oder nicht?

Gibt es Situationen, in denen Sie eine rote Ampel überfahren dürfen?
Gibt es Situationen, in denen Sie eine rote Ampel überfahren dürfen?

Manchmal kommt es vor, dass eine Ampel einfach nicht umspringt. Hier stellt sich die Frage, wann es erlaubt ist, eine rote Ampel zu überfahren, ohne eine Strafe befürchten zu müssen. Es müssen jedenfalls mehr als drei Minuten sein, wie richterlich entschieden wurde (Oberlandesgericht (OLG) Hamm, Beschluss vom 10.06.1999, Az.: 2 Ss OWi 486/99).

Um hier auf der sicheren Seite zu sein, sollte bei Dauerrot fünf Minuten gewartet werden, bevor trotzdem weitergefahren wird. Ähnlich kurios ist der Fall, in dem ein Autofahrer vor einer roten Ampel auf ein Tankstellengelände auffuhr und hinter der roten Ampel vom Tankstellengelände auf die Straße zurückkehrte.

Nachdem der Betroffene zunächst vom Amtsgericht zu 200 Euro Bußgeld und einem Monat Fahrverbot verurteilt wurde, sahen die Richter in der II. Instanz die Sache völlig anders. Zwar läge ein Rotlichtverstoß vor, wenn ein Fahrzeugführer etwa über einen parallel verlaufenden Randstreifen oder auf einer Busspur die Lichtzeichenanlage umfährt. Ein Parkplatz oder ein Tankstellengelände sei aber kein Bereich, der von einer Ampel geschützt werde (OLG Hamm, Beschluss vom 02.07.2013, Az.: I RBs 98/13). Damit dürfen also rote Ampeln über Privatgrundstücke umfahren werden.

Fahren über die rote Ampel: Zusätzliche Strafe für Fahranfänger

Wird in der zweijährigen Probezeit eine rote Ampel überfahren, droht nicht nur eine Verlängerung dieser von zwei auf insgesamt vier Jahre. Darüber hinaus muss der Fahranfänger außerdem ein Aufbauseminar besuchen und die dort erhaltene Teilnahmebestätigung der Straßenverkehrsbehörde vorlegen, um den Führerschein zu behalten. Dies ist darin begründet, dass ein Rotlichtverstoß in der Probezeit als Regelmissachtung der Kategorie A angesehen wird.

Bußgeldbescheid nach Rotlichtverstoß: Lohnt sich der Einspruch?

Generell dürften die Chancen eines Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid wegen eines Rotlichtverstoßes nicht allzu hoch sein. Das gilt insbesondere dann, wenn der Autofahrer bei roter Ampel geblitzt wurde. Trotzdem gibt es einige Punkte, mit denen der Vorwurf des Rotlichtverstoßes immer wieder erfolgreich widerlegt oder zumindest dessen Sanktionen gemindert werden können:

Es ist relativ schwierig, das Bußgeld nach einem Rotlichtverstoß abzuwenden.
Es ist relativ schwierig, das Bußgeld nach einem Rotlichtverstoß abzuwenden.
  • Das Fahren bei Rot über die Ampel wurde nicht gezielt bzw. planmäßig beobachtet, sondern zufällig. Hier lässt sich ein qualifizierter Rotlichtverstoß kaum nachweisen.
  • Wurde als Beweis für den Verstoß das Zählen der Sekunden von einem Polizeibeamten angegeben, ist das durchaus angreifbar. Hier gilt: Je kürzer der Verstoß war, desto größer die Erfolgschancen.
  • Die Gelbphase der Ampel war zu kurz, so dass im Einzelfall kein vorwerfbarer Rotlichtverstoß gegeben ist. Auch für die Dauer der Gelbphase gibt es Vorschriften, deren Nichteinhaltung zu einer Verfahrenseinstellung, zumindest aber für ein Absehen vom Fahrverbot, führen kann.
  • Speziell wenn bei roter Ampel geblitzt wurde, kann es ein, dass die Blitzer die Rotphase nicht korrekt ermittelt haben.
  • In Fällen eines Augenblicksversagens (etwa Autofahrer hält zwar an, verwechselt aber das Grün für den abbiegenden Verkehr mit dem Rot für seine Fahrspur und fährt los) oder eines Mitzieheffektes (etwa Autofahrer hält an, fährt dann aber trotz Rot los, weil andere Fahrer losfahren) fehlt es an einer groben Pflichtverletzung. Dadurch kann ein Fahrverbot entfallen.

Personen, die ihren Führerschein unbedingt benötigen, sollten für solche Fälle eine Verkehrsrechtschutzversicherung abgeschlossen haben. Verfahrens- und Anwaltskosten können sich insbesondere dann, wenn ein Sachverständigengutachten eingeholt, schnell auf rund 2.000 Euro belaufen. Geht der Prozess verloren, werden wenigstens die Kosten von der Versicherung übernommen.

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

Bildnachweise

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259 Kommentare

  1. Jasmin

    15. Dezember 2015 um 8:33

    Hallo! Ich habe folgendes Anliegen: Ich habe Anfang letzter Woche einen Bußgeldbescheid wegen Rotlichtverstoß erhalten. Ich bin nicht rechtsschutzversichert, möchte aber gerne aus den unten genannten Gründen Einspruch einlegen. Hierzu meine Frage: Mit welchen Argumenten kann ich den Einspruch befüllen?
    Der Sachverhalt war folgender: Ich befuhr eine 2spurige hauptstraße. als ich zur ampel gelangte, sprang diese auf gelb um, als ich unmittelbar an der linie war. ich fuhr also weiter in die kreuzung ein (wie gesagt, es war gerade erst gelb geworden). die kreuzung ist extrem weitläufig; zum überqueren beim linksabbiegen braucht man schon eine ganze weile. der vorausfahrende verkehr verlangsamte sich (geriet zwar nicht ins stocken, aber ich musste den fuß vom gas nehmen), und es blitzte zwei mal. erstaunlich war für mich, dass es -gefühlt- so immens schnell nach dem gelbwerden blitzte. dass ich einen verstoß wegen fahrens bei rot erhielt, lässt ja nur den schluss zu, dass die gelbphase extrem kurz eingestellt ist.
    Im Bußgeldbescheid wird neben der Induktionsschleife, die zu diesem fest installierten Blitzer (Starenkasten) gehört, auch noch ein Beamter als Zeuge benannt. Da es sich um einen festen Blitzkasten handelte und ich am hellichten Tag dort ganz sicher keine Streife o.ä. gesehen habe, frage ich mich, wer dieser zeuge dann sein soll. Ich freue mich über Ihre Antwort!

    1. bussgeldrechner.org

      21. Dezember 2015 um 9:39

      Hallo Jasmin,
      bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an einen auf das Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt. Er gibt Ihnen Auskunft über das weitere Vorgehen und die Erfolgschancen. Wir dürfen an dieser Stelle keine Rechtsauskünfte erteilen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  2. Kim

    10. Dezember 2015 um 21:38

    Ich bin heute auf einer 2 Strasse Langefahre, auf der linken Spur gefahren. die Linke Spur war für gradeaus fahren UND rechts abbiegen und die rechte Spur nur für rechts abbiegen. Es war also ein 2 Spuriges abbiegen. Folgendes: die Ampel für gradeaus war rot und für Rechtsabbieger erschien ein grüner Ampelpfeil, nicht das aus Plastik, ein richtiger Ampelpfeil. Ich stand auf der linken Spur direkt an der Ampel und wollte Rechts abbiegen, was ja theoretisch möglich ist, als dann abbog, erschien ein plötzlich gelblich-oranges Licht fast wie ein Blitz. Aber ganz anders als normale Blitzer und auch nur einmal obwohl ich komplett rüber gefahren bin. Meine Frage ist, durfte ich nach rechts abbiegen wenn geradeaus rot anzeigt, war zwar ein grüner Ampelpfeil aber man kann da ja auch gradeaus, gilt der also nur für die ganz rechte Spur ? erwartet mich eine Strafe ?

    1. bussgeldrechner.org

      14. Dezember 2015 um 9:14

      Hallo Kim,
      wenn das zweispurige Abbiegen erlaubt war, dann dürfen Sie auch von Ihrer Spur aus abbiegen. Ob es es sich um einen Blitzer gehandelt hat oder lediglich der Grünpfeil auf gelb umgewechselt ist, kann ich nicht beurteilen. Warten Sie deshalb den etwaigen Bußgeldescheid ab.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  3. soccerqueen91

    9. Dezember 2015 um 19:02

    Hallo
    heute habe ich einen Brief bekommen dass ich über eine rote Ampel gefahren sei. Ich bin mir sicher dass ich über gelb gefahren bin. Bin noch in der probezeit. wie kann ich die Sekunden herausfinden. ?

    1. bussgeldrechner.org

      14. Dezember 2015 um 9:17

      Hallo Soccerqueen91,
      Sie selbst haben keine Möglichkeit dies genau herauszufinden. Gemeinsam mit einem Verkehrsrechtsanwalt können Sie unter Umständen jedoch die Messung der Behörde anzweifeln. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie Einspruch gegen Ihren Bußgeldbescheid einlegen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  4. Anas

    8. Dezember 2015 um 1:52

    Hallo, ich bin über Gelbe Ambel gefahren und es war große Kreuzung. Wegen plötzlichen Stau habe ich in der Mittel gefaltet . Nach ich weiter fahren würde ich geblitzt nur einmal.

    1. bussgeldrechner.org

      14. Dezember 2015 um 8:53

      Hallo Anas,

      dies bedeutet Sie sind über eine Rote Ampel gefahren. Ein Rotlichtverstoß kostet 90 Euro und 1 Punkt in Flensburg.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  5. Tobias

    19. November 2015 um 13:40

    Ich habe nun den Brief bekommen das ich bei Rot gefahren bin.
    Ich bin 1,1 Sekunden drüber.
    Was kommt auf mich zu, ich bin der Probezeit.

    1. bussgeldrechner.org

      23. November 2015 um 9:19

      Hallo Tobias,
      ein Rotlichtverstoß in der Probezeit stellt unabhängig davon, wie lange die Ampel bereits auf Rot stand, ein A-Delikt dar. Es verlängert sich für Sie nun die Probezeit um 2 Jahre (auf 4 Jahre insgesamt). Zudem müssen Sie zwingend an einem Aufbauseminar teilnehmen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  6. bilal

    14. November 2015 um 20:12

    Hallo, ich wurde heute von der Polizei angehalten, da ich angeblich über rot gefahren bin. Die Fußgängerampel war schon grün meinten die 2 Grünen Männlein. Videobeweis, oder Foto konnten die mit nicht geben.

  7. Heiner K.

    29. Oktober 2015 um 0:07

    Am Freiburger Hauptbahnhof habe ich eine Rote Ampel komplett übersehen. Dies Geschah beim Rechtsabbiegen. Ich muss wohl irgendwie in Gedanken gewesen sein und habe es als ganz Normale Abbiegespur wahr genommen ohne Ampel. Geblitzt hat es nur 1x mal

  8. Heathee

    21. Oktober 2015 um 10:40

    Hallo.
    Und zwar ist mein freund heute angehalten worden. Er angeblich über rot gefahren wobei es noch gelb war. Angeblich hätten 3 Polizisten es gesehen. Er würde einen Punkt bekommen und musste Vorort halt 90 Euro zahlen.
    Problem an der Sache ist das er sagt es war gelb er hatte die Ampel noch im Auge und das er noch ein paar Wochen in der Probenzeit ist.
    Wie läuft das jetzt? Kann man dagegen vorgehen. Kommt definitiv ein Aufbau Seminar und automatische probezeit Verlängerung? Oder kann man das alles umgehen? Auto ist zwar auf mich angemeldet aber das hab bringt ja wahrscheinlich nichts oder?
    Lg

    1. bussgeldrechner.org

      26. Oktober 2015 um 10:07

      Hallo Heathfee,
      ob sich die Einlegung eines Einspruchs lohnt, darüber gibt ein Anwalt für Verkehrsrecht verlässlich Auskunft.
      Bei einem Rotlichtverstoß handelt es sich um ein A-Delikt. Kommt es in der Probezeit zu nur einem Verstoß dieser Art, sieht der Bußgeldkatalog die Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre vor. Hinzu kommen die Anordnung eines Aufbauseminars, das entsprechende Bußgeld und maximal 2 Punkte.
      In Deutschland gilt die Fahrerhaftung, der Halter steht in der Regel demnach nicht für die Ordnungswidrigkeit ein.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  9. Lisa

    12. Oktober 2015 um 15:27

    Hallo,

    ich wurde geblitzt , scheinbar wegen einer roten Ampel.
    Die Zeit beträgt laut schreiben 0,28 .
    Ob Sekunden oder ähnliches steht da nicht.
    Ich bin in einer mir unbekannten Stadt gefahren und habe wirklich nicht gesehen, dass dort eine rote Ampel war, nur das plötzliche Blitzen habe ich bemerkt und mich die ganze Zeit gewundert, warum der Blitzer ausgelöst hatte.
    Lohnt es sich gegen den Bescheid anzugehen?
    Ich habe seit 5 Jahren einen Führerschein.

    1. bussgeldrechner.org

      19. Oktober 2015 um 8:43

      Hallo Lisa,
      ob sich ein Einspruch lohnt, darüber kann ein Verkehrsrechtsanwalt Auskunft geben.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  10. Singh

    9. Oktober 2015 um 23:27

    hallo,
    ich bin heute über rot gefahren und wurde geblitzt. Ich befinde mich noch in der Probe zeit.ich weiß nicht ob es weniger als eine Sekunde oder länger als eine Sekunde war,aber was kann mich erwarten wenn es länger als 1 Sekunde war.

    1. bussgeldrechner.org

      12. Oktober 2015 um 12:03

      Hallo Singh,

      ein qualifizierter Rotlichtverstoß hat 200€ Bußgeld, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot zur Folge. Die Probezeit verlängert sich außerdem um 2 Jahre und Sie werden an einem Aufbauseminar teilnehmen müssen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  11. nikole

    5. Oktober 2015 um 8:14

    Hallo! Was kann man erwarten wenn man die rote Ampel mit 1,01 sek ohne Schaden und Gefährdung anderer überfährt
    Danke und Gruß

    1. bussgeldrechner.org

      5. Oktober 2015 um 9:00

      Hallo Nikole,
      war die Ampel länger als 1 Sekunde rot, bevor sie überfahren wurde (qualifizierter Rotlichtverstoß), wobei es weder zu einer Sachbeschädigung noch Gefährdung anderer kam, erwarten Sie mindestens 200 Euro Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot. Je nach Härtefall sind jedoch auch höhere Bußgelder und längere Fahrverbote möglich.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  12. Sven

    1. Oktober 2015 um 17:19

    Hallo,
    Ich fuhr zum Supermarkt als fertig mit dem einkaufen war. Fuhr ich zur Seitenstraße auf der Seitenstraße war rot ich fuhr ein paar Meter und fuhr zur Seite. So das der wagen weiter fahren kann.
    Frage was kann es für eine Strafe geben?

    1. bussgeldrechner.org

      5. Oktober 2015 um 9:47

      Hallo Sven,
      aus Ihrer Anfrage kann ich die Situation, die Sie schildern, leider nicht ausreichend überblicken, um eine Auskunft zu erteilen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  13. Roger blitz

    17. September 2015 um 19:39

    Hallo,

    Ich bin heute an der ampel in der ersten Reihe gestanden und merkte dass ich auf der geradeaus Spur Stand. Die Linksabbieger Ampel schaltete auf Grün, nach dem letzten Auto auf der linksabbiegerspur fuhr ich los und bog links ab, obwohl die Ampel auf meiner Spur noch rot war. Dann wurde ich geblitzt.

    Was droht mir? Wie bewertet Ihr das?
    Danke und Gruß

    1. bussgeldrechner.org

      21. September 2015 um 8:43

      Hallo Roger,
      es ist unerheblich, ob die Linksabbieger-Ampel grün war oder nicht. Sie standen auf der Geradeaus-Spur und die war rot. Überfahren Sie diese, handelt es sich um einen Rotlichtverstoß, der entsprechend geahndet wird. Sie erwarten mindestens 90 Euro und 1 Punkt in Flensburg. Bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder Sachbeschädigung erhöhen sich die Strafen. Wenn die Ampel bereits länger als 1 Sekunde rot war, bevor Sie sie überfahren haben (qualifizierter Rotlichtverstoß), drohen Ihnen 200 Euro Bußgeld, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Es können zusätzlich eine Geldstrafe, der Führerscheinentzug und eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren auf Sie zukommen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  14. Michael

    16. September 2015 um 11:54

    Guten Tag, ich bin gestern mit der Vorderachse hinter der Haltelinie einer Blitzeramplel staubedingt zum stehen gekommen und habe daruf gewartet, dass es weiter vorangeht (PKW ca. 2 Meter vor mir).
    Nachdem die Ampel auf rot schaltete hat es das erste mal geblitzt.
    Nachdem sich der Stau langsam auflöste fuhr ich auch weiter und es blitzte ein zweites Mal.
    Habe ich hiermit einen qualifizierten Rotlichtverstoß > 1 Sekunde begangen ?
    Was ist, wenn auf dem Foto der PKW vor mir mit zu sehen ist.
    Hat ein Anwalt evtl. die Möglichkeit dagegen vorzugehen,. oder ist dies eindeutig ?
    Vielen Dank !!!!

    1. bussgeldrechner.org

      21. September 2015 um 9:43

      Hallo Michael,
      ist ein Rückstau absehbar, haben Sie rechtzeitig vor der Ampel zu halten und das Befahren der Kreuzung zu vermeiden.
      Wenn Sie gegen Ihren Bußgeldbescheid Einspruch einlegen möchten, wenden Sie sich an einen auf das Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt. Er berät Sie darüber, ob sich ein Einspruch lohnt und welche Erfolgschancen bestehen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  15. Marcus

    15. September 2015 um 9:30

    1) Haltelinie bei Rot und weniger als 1 Sekunde überfahren.
    2) Fehler bemerkt und sofort angehalten, allerdings stand ich nun auf der Kreuzung.
    3) Nach kurzem Überlegen langsam vorwärts weitergefahren, um Kreuzung frei zu machen.
    4) Dann löste erst der Blitzer aus!
    Frage:
    Wird dieser Rotlichtverstoß nun aufgrund Wartens und späteren Auslösens für über eine Sekunde bewertet? Wenn ja, lohnt sich ein Einspruch?

    1. bussgeldrechner.org

      21. September 2015 um 9:21

      Hallo Marcus,
      ob sich ein Einspruch lohnt, darüber berät Sie ein Verkehrsanwalt. Wir als eingetragener Verein dürfen leider keine Rechtsberatung geben.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  16. Dami

    10. September 2015 um 22:12

    Hallo,

    bei mir sind es 2. Fälle, die nicht klar sind.

    1.) Bin über gelb gefahren, innerorts. Ca. 5-10 Meter nach der Ampel , kann man rechts einbiegen. Beim abbiegen ist auch ein Zebrastreifen.

    Als ich die Ampel überfahren habe, hat es nicht geblitzt.
    Jedoch als ich rechts reinfahrn wollte, aber stehen bleiben musste, weil ein Fußgänger über den Zebrastreifen lief, blitzte es einmal.

    3 secunden später ein zweites mal?! Ich stand auf dem gleichen Fleck, ca. 5-10 m hinter der Ampel?!?!

    Was kann dies sein?

    2.) Abends gegen 22 Uhr bin ich über gelb (100% War es noch gelb ) gefahren. wurde aber geblitzt.

    Ich warte noch auf den Bußgeldbescheid, was ist, wenn trotz meiner Sicherheit… das es gelb war…
    Im schreiben erwähnt wird, das ich über rot gefahren vin? Ist so etwas möglich.

    Danke für Ihre hilfe

    1. bussgeldrechner.org

      14. September 2015 um 10:21

      Hallo Dami,
      das Überfahren einer gelben Ampel ist nicht gestattet. Es erwartet Sie für diese Verkehrsordnungswidrigkeit ein Bußgeld von 15 Euro. Womöglich wurden sie von einem mobilen Blitzer erwischt, weshalb er erst hinter der Ampel auslöste.
      Wollen Sie Einspruch gegen Ihren Bußgeldbescheid erheben, wenden Sie sich an einen Anwalt. Er klärt Sie über die Erfolgschancen auf.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  17. Isabell

    6. September 2015 um 23:06

    Ich habe eine frage ich bin im Juli geblitz worden weil ich über Rot war ich habe 1 Punkt bekommen und muss 122€ Strafe zahlen bin noch in der Probezeit bis Januar 2016 und ich war weniger als 1 Sekunde über rot …ich bin noch über Gelb gefahren…bekomme ich noch weitere Brief wegen Aufbauseminar oder Probezeit Verlängerung?? bis jetzt bekam ich nur Brief das ich Zahlen muss!!!

    1. bussgeldrechner.org

      7. September 2015 um 8:42

      Hallo Isabell,
      ein Rotlichtverstoß in der Probezeit stellt einen A-Verstoß dar. Die Probezeit wird um 2 Jahre verlängert und ein Aufbauseminar angeordnet.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  18. mouhab A.

    6. September 2015 um 22:41

    hallo ich bin uber orange gefahren wurde glaub dreimal geblitzt mit 50 km/h ich hab ein zeuge das es orange war ich bin gerade in der probezeit seit ein jahr fahr ich schon,alles sauber , und jetzt das ! bitte hilft mir

  19. K Lahmann

    1. September 2015 um 6:14

    Hallo,

    ich habe da ein Problem und dieses ist,das ich Nachts so Ca 1:30 Uhr unterwegs war und müde war und den Bürgersteig anschrammte,dass verwirrte mich und ich führ ohne absicht über die Rote Ampel, erst kurze zeit spater habe ich dies realisiert,es hat nicht geblitzt und Kameras hat diese Ampel auch nicht (nach gesehen) also was könnte auf mich zu kommen es kam noch nichts 1 woche her?

    lg K lahmann

    1. bussgeldrechner.org

      7. September 2015 um 9:51

      Hallo Herr Lahmann,
      ob mit oder ohne Absicht ist für den Tatbestand nicht relevant. Haben Sie eine rote Ampel überfahren, sieht der Bußgeldkatalog 90 € Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg vor. Bei Gefährdung oder Sachbeschädigung drohen 200 Euro bzw. 240 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.
      War die Ampel länger als 1 Sekunde rot, drohen mindestens 200 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot plus ggf. eine Geldstrafe, der Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  20. Sino

    20. August 2015 um 19:45

    Hi ich bin in der Probezeit und wäre im September draußen aber bin Ende juli über rot gefahren mit 0,7 Sekunden. Bin verwirrt, weil manche sagen das ich nur ne Geldstrafe und 1 Punkt kriege manche meinen Fahrverbot und aufbauseminar..

    1. bussgeldrechner.org

      24. August 2015 um 11:03

      Hallo Sino,

      ein Rotlichtverstoß ist ein sogenannter A-Verstoß. Dieser führt in der Probezeit zur Verlängerung dieser und zur verpflichtenden Teilnahme an einem Aufbauseminar. Hinzu kommt auch noch ein Bußgeld von 90 Euro und 1 Punkt in Flensburg, da es sich bei 0,7 Sekunden um einen einfachen Rotlichtverstoß handelt.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  21. Sina

    26. Juli 2015 um 11:48

    Guten Tag,
    sofern möglich, hätte ich gerne zu Folgendem Auskunft:

    Vor ca. drei Wochen fuhr ich in Münster über eine (meiner Ansicht nach) gelbe Ampel. Da ich diese natürlich passieren wollte, bevor sie auf rot umsprang, gab ich ein wenig Gas und überschritt die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h (laut Tacho 59 km/h bzw. 56 km/h nach Toleranzabzug). Es blitzte zwei Mal. Wie lässt sich nun feststellen, ob ich tatsächlich über rot, anstatt über gelb gefahren bin und wie lange dauert es, bis ein Bußgeldbescheid ankommt? Ab wann kann man mit einer Einstellung des Verfahrens rechnen? Ist nun schließlich schon eine Weile her.

    Danke im Vorraus für Ihre Bemühungen.

    1. bussgeldrechner.org

      27. Juli 2015 um 10:02

      Hallo Sina,

      Rotlichtblitzer blitzen immer zweimal, damit später festgestellt werden kann, ob Sie tatsächlich bei Rot gefahren sind oder ob Sie nur versehentlich die Haltelinie etwas überrollt haben.

      Die Behörden haben ab Tattag 3 Monate Zeit den Bußgeldbescheid zu verschicken. Danach ist er verjährt. Ein Anhörungsbogen kann die Verjährungsfrist jedoch um weitere 3 Monate verlängern.

      Das Team von bussgeldrechner.org

      1. Lore

        22. August 2015 um 22:37

        Ich habe eine Ampel über übersehen, weil ich auf die nachfolgende fixiert war, ca 15 m vor mir. Ich war so geschockt, dass ich auf der Stelle stehengeblieben bin. Da Blitze es noch 2x während ich nur stand. Wie wird sowas gewertet. Ich brauche dringend meinen Führerschein.

        1. bussgeldrechner.org

          24. August 2015 um 10:58

          Hallo Lore,

          Ampelblitzer blitzen immer zweimal. Je nachdem wie lange die Ampel, die Sie überfahren haben, schon rot leuchtete wird auch das Bußgeld ausfallen. War die Ampel, als Sie sie überfuhren noch nicht länger als 1 Sekunde rot, kommen ein Bußgeld von 90 Euro und 1 Punkt auf Sie zu. War die Ampel bereits länger als 1 Sekunde rot, zieht das ein Bußgeld von 200 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot nach sich.

          Das Team von bussgeldrechner.org

  22. Joshua

    21. Juli 2015 um 13:37

    Hallo,
    Ich bin in der probezeit und habe eine Rotlicht Foto erhalten mit 1,31 Sekunden es war nachts und direkt rechts vor der Ampel war ein Auto und dahinter die Polizei mit waenblinker dadurch war ich kurz abgelenkt und konnte die Ampel nicht rechtzeitig mehr sehen durch den waenblinker, kann ich Einspruch einlegen ?

    1. bussgeldrechner.org

      27. Juli 2015 um 9:55

      Hallo Joshua,

      Einspruch können Sie innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Bußgeldbescheides einlegen. Eine Einschätzung, ob ein Einspruch erfolgreich sein könnte, sollten Sie von einem Anwalt klären lassen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  23. kette

    17. Juli 2015 um 20:41

    ich bin mit einem linienbus angeblich über rot gefahren und erhalte demnächst wohl die anzeige.leider hat kein fahrgast dies beobachtet.ein polizist soll in zivil beobachtet haben, wie ich über rot gefahren sei und dies sollen angeblich 5m vor der ampel gewesen sein.ich bin mir sicher dass es nicht rot sondern noch gelb war! ich will auf jeden fall dagegen angehen.ich hatte auch schon mal einen anderen fall, in dem sich 2 politessen abgesprochen haben und wo ich dann leider vor gericht ohne anwalt war und verloren habe.die politessen hatten bewusst eine falschaussage gemacht und beweismaterial in diesem fall waren es fotos(hätten gezeigt dass ich nicht falsch geparkt hatte)einfach unterschlagen und nicht bei gericht eingereicht hatten, damit deren aussage nicht widerlegt werden kann!egal ob politessen oder polizisten, es sind genauso menschen, die fehler machen und trotzdem schenkt man ihnen immer mehr glauben als otto normal verbraucher.das ist nicht fair!es ist eigentlich aussage gegen aussage und somit einzustellen!

  24. Ahmet

    7. Juli 2015 um 0:39

    Hallo,
    Hab ein folgendes problem, unzwar als ich auf einem 3 spurigem fahrbahn auf der rechten seite fuhr. Kurz vor der kreuzung konnte ich dementsprechend nach rechts abbiegen ein auto war auch vor mir und fuhr über die ampel nach rechts .. Ich war mir ziemlich sicher das es nicht rot wa demnach fuhr ich auch über die ampel .. Als ich dann abgebogen bin blitze es . Durch den schock schaute ich auf den über mir stehenden blitzer .. Dann blitze es nochmal .. Jedoch wurde mir gesagt das in der kreuzung rechtsabbieger von dem blitzer nicht erfasst werden könne, nur die die senkrecht auf den blitzer zu fahren .. da es bri den rechtsabbieger viel zu nah ist und der blitzer zu hoch ist um die kennzeichen zu erfassen .. Da ich jedoch in der probezeit bin bin ich mir trotzdessem unsicher und hab mulmiges gefühl .. Würde mich sehr freuen wenn ihr mich aufklären könntet danke ..

    1. bussgeldrechner.org

      13. Juli 2015 um 10:45

      Hallo Ahmet,

      möglicherweise lag eine Fehlmessung vor, doch darüber lässt sich nur spekulieren. In Ihrer Situation müssen Sie nun erst einmal den Erhalt des Bußgeldbescheids abwarten. Selbst wenn ein Rotlichtverstoß vorliegt, müssen Sie nicht mit einem dauerhaften Entzug Ihrer Fahrerlaubnis rechnen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  25. Annemarie F.

    6. Juli 2015 um 15:08

    Hallo. Mein Sohn ist nachts durch die Stadtmitte gefahren. Er fuhr auf der linken Spur wo die Ampel grün war. Im letzten Moment merkte er das er falsch war und wechselte auf die rechte Spur zum geradeaus fahren und sah im letzten Moment das diese Ampel rot war und wurde 2 mal geblitzt. Er hat erst seit 4 Wochen den Führerschein und brauch ihn auch beruflich.

    1. bussgeldrechner.org

      13. Juli 2015 um 10:57

      Hallo Annemarie,

      hier liegt ein A-Verstoß vor, der mit einer Verlängerung der Probezeit einhergeht. Auch ein Aufbauseminar muss Ihr Sohn besuchen, dieses ist kostenpflichtig. Beachten Sie, dass zusätzlich die Sanktionen aus der Bußgeldtabelle für diesen Verstoß anfallen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

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