An welche Geschwindigkeitsbegrenzung sich Kraftfahrer außerorts halten müssen
Letzte Aktualisierung am: 19. November 2024
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Bußgeldtabelle: Geschwindigkeitsverstöße außerorts mit dem Pkw
Bußgeldtabelle: Außerorts mit dem Lkw zu schnell gewesen
Bußgeldtabelle: Außerorts mit dem Anhänger zu schnell gewesen
Geschwindigkeitsbegrenzungen sorgen für mehr Sicherheit
Wenn eines auf deutschen Straßen an erster Stelle steht, dann ist es die Verkehrssicherheit. Um diese zu gewährleisten, legt die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in mehr als 50 Paragraphen diverse Verhaltensregeln fest, an die sich alle Verkehrsteilnehmer halten müssen.
Eine große Rolle spielt dabei unter anderem die jeweils vorgeschriebene Maximalgeschwindigkeit innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften. Wer sich nicht daran hält, nimmt automatisch ein größeres Unfallrisiko in Kauf. Im Ratgeber klären wir daher darüber auf, welche Geschwindigkeitsbegrenzung außerorts gilt und welche Sanktionen drohen, wenn sie überschritten wird.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Geschwindigkeitsbegrenzung außerorts
Hier erhalten Sie einen Überblick der Kfz, für welche außerorts eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 km/h gilt.
Für welche Fahrzeugklassen eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h außerorts gilt, erfahren Sie hier.
Für Pkw und andere Kfz bis 3,5 t gilt auf einigen Streckenabschnitten der Autobahn lediglich die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Unter günstigen Bedingungen gilt somit kein Tempolimit.
Im Video: Infos zu den Tempolimits in Deutschland
Was regelt die StVO zur Geschwindigkeitsbegrenzung außerorts?
Bevor sich die StVO der jeweiligen Geschwindigkeitsbegrenzung zuwendet, die außerhalb geschlossener Ortschaften beachtet werden muss, dreht es sich in § 3 Absatz 1 zunächst einmal um gewisse Grundregeln in Bezug auf die Geschwindigkeit im deutschen Straßenverkehr:
Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. […] Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann. […]“
Geschwindigkeitsbegrenzung: Für wen außerorts welches Tempo gilt
Generell spielen zwei Aspekte eine Rolle bei der Beantwortung der Frage, wer sich außerorts an welche Geschwindigkeitsbegrenzung halten muss:
- Die Art der Straße (z. B. Autobahn, Landstraße, etc.)
- Die Art des Kraftfahrzeugs
§ 3 Absatz 3 Nummer 2 StVO zufolge existieren insgesamt drei Rubriken in Bezug auf die Geschwindigkeitsbegrenzung, die außerorts Anwendung findet: 100 km/h, 80 km/h und 60 km/h. Doch welche Fahrzeuge dürfen auf welchen Straßen letztendlich wie schnell unterwegs sein?
Wann liegt die Geschwindigkeitsbegrenzung außerorts bei 100 km/h?
Eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h gilt außerhalb geschlossener Ortschaften für Pkw und andere Kfz, die über ein zulässiges Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen verfügen. Daraus ergibt sich: Auch Motorräder dürfen außerorts nicht schneller unterwegs sein als 100 km/h. § 3 Absatz 3 Nummer 2 StVO sieht jedoch bestimmte Ausnahmen vor.
Demzufolge findet die genannte Geschwindigkeitsbegrenzung außerorts auf folgenden Straßen keine Anwendung:
- auf der Autobahn, weil dort häufig eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h maßgeblich ist
- auf Straßen, die pro Richtung mindestens zwei Fahrstreifen haben, welche durch Leitlinien oder eine Fahrstreifenbegrenzung markiert sind
- auf Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die beispielsweise durch Mittelstreifen getrennt sind
Geschwindigkeitsbegrenzung: Wer außerorts maximal 80 km/h fahren darf
Auf Bundes-, Kraftfahr- oder Landstraße herrscht eine Maximalgeschwindigkeit von 80 km/h vor, wenn es sich um folgende Kraftfahrzeugarten handelt:
- Pkw mit Anhänger
- Fahrzeuge, die zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen wiegen, allerdings keine Pkw sind
- Kraftomnibusse, Wohnmobile und Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von jeweils 3,5 Tonnen sowie einem Anhänger
Wer muss sich außerorts an eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 km/h halten?
Bei welchen Kraftfahrzeugen die Geschwindigkeitsbegrenzung außerorts auf lediglich 60 km/h festgesetzt ist, definiert ebenfalls § 3 Absatz 3 Nummer 2 StVO. Betroffen sind demzufolge:
- Alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger (außer Pkw), Wohnmobile und Lkw, die ein zulässiges Gesamtgewicht von maximal 3,5 Tonnen aufweisen
- Fahrzeuge, die mehr als 7,5 Tonnen auf die Waage bringen
- Omnibusse mit Fahrgästen, für die es keine Sitzplätze mehr gibt
Was, wenn Sie die Geschwindigkeitsbegrenzung außerorts missachten?
Halten Sie sich als Kraftfahrer nicht an die jeweilige Geschwindigkeitsbegrenzung, die außerorts für Ihr Kfz maßgeblich ist, und werden dabei erwischt, kommen unweigerlich Sanktionen auf Sie zu. Der Bußgeldkatalog sieht bei Verstößen gegen geltendes Verkehrsrecht ein Bußgeld, Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot vor.
In welcher Höhe sich die jeweiligen Ahndungen bewegen, ist zum einen abhängig davon, mit welcher Art von Fahrzeug Sie den Tempoverstoß begangen haben. Zum anderen ist ebenfalls von Belang, um wie viele km/h Sie die geltende Geschwindigkeitsbegrenzung außerorts gesprengt haben.
Waren Sie beispielsweise mit dem Auto außerhalb geschlossener Ortschaften unterwegs und haben sich eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 28 km/h geleistet, werden ein Bußgeld von 150 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig.
Ein Bußgeld in Höhe von 320 Euro, zwei Punkte sowie ein Fahrverbot von einem Monat drohen Ihnen als Pkw-Fahrer, sobald Sie die Geschwindigkeitsbegrenzung außerorts um 41 km/h überschritten haben. Hatten Sie hingegen einen Hänger angekoppelt oder waren mit einem Lkw unterwegs, müssen Sie sich bei 41 km/h zu schnell außerhalb geschlossener Ortschaften bereits auf 480 Euro, zwei Punkte und ein einmonatiges Fahrverbot einstellen.
Geschwindigkeitsbegrenzung außerorts als Fahranfänger ignoriert?
Sind Sie noch nicht lange im Besitz einer Fahrerlaubnis und befinden sich dementsprechend noch in der zweijährigen Probezeit, müssen Sie mit härteren Sanktionen rechnen als erfahrene Kraftfahrer. Verstöße gegen geltendes Verkehrsrecht werden grundsätzlich in zwei Rubriken aufgesplittet:
- A-Verstöße (schwerwiegende Zuwiderhandlungen)
- B-Verstöße (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen)
Bei einer Regelmissachtung der Kategorie A oder zwei der Kategorie B gesellen sich zu den ohnehin drohenden Ahndungen aus dem Bußgeldkatalog noch weitere Maßnahmen hinzu: Die Probezeit wird von zwei auf insgesamt vier Jahre verlängert. Außerdem kommt es zur Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar. Sobald Sie die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung außerorts als Fahranfänger in der Probezeit um 21 km/h oder mehr überschreiten, liegt ein A-Verstoß vor.
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