Motorradführerschein: Alles zur Führerscheinklasse A

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 18. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 10 Minuten

Motorrad fahren: Welcher Führerschein wird benötigt?

Der Erwerb vom Motorradführerschein ist für viele Verkehrsteilnehmer ein Ziel.
Der Erwerb vom Motorradführerschein ist für viele Verkehrsteilnehmer ein Ziel.

Motorradfahren wird in Deutschland wieder beliebter. Zwar besitzen immer noch mehr Verkehrsteilnehmer ein Auto, doch die Anzahl der Motorradbesitzer ist laut Statistischem Bundesamt in den letzten vier Jahren wieder deutlich angestiegen. Um ein Motorrad fahren zu dürfen, bedarf es eines gültigen Führerscheins.

Nach der Neuregelung der Führerscheinklassen 2013 gibt es in Deutschland beim Motorradführerschein vier Klassen. Der Führerschein der Klasse A ist hier das Maß aller Dinge, da er alle Motorradklassen einschließt und somit zum Führen dieser Morräder befähigt.

Welche Motorräder mit der Führerscheinklasse A geführt werden dürfen, welche Voraussetzungen für den Erwerb von einem Führerschein fürs Motorrad vorliegen müssen und welche Kosten auf Interessierte zukommen, beleuchtet der nachstehende Ratgeber näher.

FAQ: Führerscheinklasse A

Für welche Motorräder gilt der A-Führerschein?

Die Fahrerlaubnis schließt die Klassen AM, A1 und A2 ein. Sie dürfen also auch ein Motorrad über 45 km/h fahren. Genaueres dazu erfahren Sie mit einem Klick hier.

Was benötige ich, um den Führerschein der Klasse A zu erwerben?

Neben den Fahrstunden und der Prüfung müssen Sie auch einen Sehtest und den Erste-Hilfe-Kurs absolvieren. Bei einem Direkteinstieg gilt außerdem ein Mindestalter von 24 Jahren.

Was kostet es, den Motorradführerschein zu machen?

Es kommen hierbei einige Kostenpunkte auf Sie zu (z. B. Anmeldegebühr für den Führerschein). Sie sollten mit einem Betrag im drei- bis vierstelligen Bereich rechnen.

Was genau ist der Führerschein der Klasse A?

Die Fahrerlaubnis der Klasse A umfasst, wie zuvor erwähnt, alle in Deutschland gültigen Führerscheinklassen für Motorräder. Alle diese Klassen sind unbefristet gültig, wobei für das EU-Führerscheindokument alle 15 Jahre eine Erneuerung ansteht.

Wurde der gültige Führerschein vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt, muss dieser bis spätestens 2033 in einen EU-Führerschein umgetauscht sein. Für die Erneuerung nach 15 Jahren fallen Gebühren bei der Fahrerlaubnisbehörde an und ein neues Passbild wird benötigt.

Der Klasse-A-Führerschein (Motorradführerschein) beinhaltet die Klassen AM, A1 und A2. Somit dürfen Inhaber dieses Führerscheins alle Fahrzeuge führen, die in diesen Klassen inkludiert sind.

In einigen Fällen muss auch das zulässige Mindestalter für das Führen bestimmter Krafträder beachtet werden. Ein Motorrad ohne entsprechenden Führerschein zu fahren, erfüllt den Straftatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und wird, wie auch bei einem Kfz, entsprechend geahndet.

Folgende Fahrzeuge dürfen Besitzer von einem Motorradführschein der Klasse A führen:

  • Krafträder mit Beiwagen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu und über 45 km/h sowie einem Hubraum von bis zu oder über 50 ccm und
  • dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu bzw. über 45 km/h, einer Leistung vom mehr als 35 kW oder einem Hubraum von mehr als 50 ccm.
Die Fahrerlaubnis der Klasse A umfasst die Klasse AM, A1 und A2.
Die Fahrerlaubnis der Klasse A umfasst die Klasse AM, A1 und A2.

Beschränkungen, die für die Klassen AM, A1 und A2 festgelegt sind, gelten somit für den Motorradführerschein der Klasse A nicht. Auch sind alte Motorradführerscheine der Klassen 1, 1a, 2, 3 (a und b) sowie 4 weiterhin gültig und erlauben das Führen der Motorräder der Klasse A. Wichtig ist hier das Datum der Erstausstellung.

Wurde der Motorradführerschein zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 18. Januar 2013 ausgestellt, kann ein alter Führschein der Klasse A (zuvor beschränkt) nach dem zweijährigen Vorbesitz in den neuen A-Führerschein der EU umgewandelt werden.

Besitzer eines beschränkten Führerscheins der Klasse A müssen keine praktische Prüfung absolvieren, um die Klasse A unbeschränkt zu erhalten, sofern sie den beschränkten Führerschein bereits zwei Jahre haben.

Nach der Erneuerung eines alten Führerscheins sind die aktuellen Klassen auf diesem ausgewiesen. Hat ein Motorradfahrer seinen Führschein der Klasse 1a vor 1989 gemacht, bekommt dieser nun die Klasse A2 ausgestellt.

Motorradführerschein – Klassen AM, A1 und A2

Wie zuvor erwähnt, beinhaltet der A-Motorradführerschein die Klassen AM, A1 und A2. Besitzer des Führerscheins der Klasse A dürfen also auch folgende Fahrzeuge führen:

  • Fahrräder mit Hilfsmotor, Mofas, die bauartbedingt eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h haben,
  • sogenannte Mopeds und Mokicks, auch mit Beiwagen, die bauartbedingt eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h erreichen,
  • dreirädrige Kleinkrafträder (Trikes), die bauartbedingt eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h erreichen und
  • vierrädrige Leichtkrafträder, die bauartbedingt eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h erreichen.
Auch Inhaber von einem Klasse-A-Führerschein müssen sich an die gesetzlichen Promillegrenzen halten.
Auch Inhaber von einem Klasse-A-Führerschein müssen sich an die gesetzlichen Promillegrenzen halten.

Diese Fahrzeuge sind in der Klasse AM enthalten und dürfen ab dem 15. Lebensjahr geführt werden.

Den Führerschein der Klasse A1 dürfen Verkehrsteilnehmer ab 16 machen. Dieser beinhaltet folgende Fahrzeuge:

  • Krafträder mit Beiwagen, mit einer Leistung von maximal 11 kW oder einem Hubraum von 125 ccm und
  • dreirädrige Kraftfahrzeuge (mit symmetrisch angeordneten Rädern) mit einer maximalen Leistung von 11 kW.

Der Führerschein der Klasse A1 kann auf A2 erweitert werden, wenn die Klasse A1 mindestens zwei Jahre im Besitz des Fahrers ist. Hierfür ist dann nur eine praktische Prüfung notwendig.

Seit 2020 haben Führerscheininhaber der Klasse B zudem die Möglichkeit, einige Übungsstunden abzulegen und sich anschließend die Schlüsselzahl (SZ) 196 eintragen zu lassen, wenn sie seit mindestens fünf Jahren fahren dürfen und 25 Jahre oder älter sind. Dann sind sie berechtigt 125er-Leichtkrafträder zu führen, was der Klasse A1 entspricht. Eine Prüfung ist nicht abzulegen. Allerdings lässt sich der B-Führerschein mit SZ 196 nicht auf A2 erweitern.

Mit der Klasse A2 können Inhaber folgende Fahrzeuge fahren:

  • Krafträder mit Beiwagen mit einer Motorleistung von maximal 35 kW.

Es ist nicht notwendig, die Klassen AM, A1 oder A2 zu besitzen, wenn ein Motorradführerschein der Klasse A erworben werden soll. Denn ein Direkteinstieg bei einem Führerschein der Klasse A ist ab dem 24. Geburtstag möglich.

Voraussetzungen für den Erwerb vom Motorradführerschein

Wie auch beim Führerschein fürs Auto müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, bevor der Erwerb von einem Motorradführerschein in Angriff genommen werden kann. Vor der Anmeldung in der Fahrschule und dem Absolvieren der theoretischen sowie praktischen Fahrstunden müssen Interessierte erst einmal beachten, dass es für einen Direkteinstieg ein Mindestalter gibt.

Der A-Führerschein erlaubt das Führen von Motorrädern, die schneller als 45 km/h fahren können.
Der A-Führerschein erlaubt das Führen von Motorrädern, die schneller als 45 km/h fahren können.

Dieses liegt bei der Führerscheinklasse A bei 24 Jahren für Krafträder und bei 21 Jahren für dreirädrige Fahrzeuge. Liegt die Klasse A2 vor, darf die Klasse A ab 20 Jahren absolviert werden. Der Vorbesitz muss jedoch, wie erwähnt, bereits zwei Jahre bestehen.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, können sich Interessierte für den Motorradführerschein anmelden.

Hierfür müssen, neben dem Personalausweis, auch ein Sehtest sowie die Teilnahmebescheinigung am sogenannten „Erste-Hilfe-Kurs“ vorliegen. Die Anmeldung in der Fahrschule kann parallel erfolgen.

Motorrad: Den Führerschein richtig beantragen

Der Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis, sowohl für einen PKW- als auch für einen Motorradführerschein, ist bei der zuständigen Behörde einzureichen. Hierfür müssen ein Personalausweis sowie, bei einer Erstausstellung, ein biometrisches Passbild vorgelegt werden.

Ist dies geschehen, prüft die Fahrerlaubnisbehörde, ob der Führerscheinanwärter geeignet ist, ein Motorrad zu führen.

Der Antragsteller muss seinen Hauptwohnsitz in Deutschland haben. Allerdings gibt es auch Ausnahmen. Wohnt der Fahrschüler mindestens 185 Tage im Jahr in Deutschland oder handelt es sich um Studenten, die für die Ausbildung ins EU-Ausland gegangen sind, darf ein Führerschein im Inland beantragt werden. Dies ist auch für Studenten aus dem EU-Ausland möglich, die mindestens bereits sechs Monate in Deutschland leben.

Auch Arbeitnehmer im EU-Ausland, die regelmäßig nach Deutschland zurückkehren, können hier einen Antrag auf eine Fahrerlaubnis für einen Motorradführerschein stellen.

Wurde ein Führerschein der Klasse A bereits in einem anderen Mitgliedsland der EU erworben, ist ein Antrag auf diesen in Deutschland nicht mehr möglich.

Liegen Zweifel an der Eignung zum Führen eines Fahrzeugs vor, kann die zuständige Behörde eine verkehrsmedizinische Qualifikation oder auch eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) verlangen. Dies geschieht zusammen mit einem Facharzt.

Erweiterung auf den Führerschein der Klasse A

Motorradfahrer, die ihre bestehende Fahrerlaubnis auf die Klasse A (Motorradführerschein) erweitern möchten, müssen eine praktische Prüfung ablegen, um diese höhere Führerscheinklasse zu erreichen.

Meist ist es hier möglich, an den Fahrstunden zu sparen. Übungsstunden liegen hierbei dann auch im Ermessen des Fahrlehrers, der die Fahrfähigkeiten einschätzen kann.

Soll nun der Führerschein der Klasse A1 auf A erweitert werden, ist dies genauso möglich, wie die Erweiterung von A2 auf A.

Sehtest und Erste-Hilfe-Kurs

Zum Motorradführerschein gehören ein Sehtest genauso dazu wie der Erste-Hilfe-Kurs und die theoretischen sowie praktischen Stunden in der Fahrschule. Der Sehtest bescheinigt dem Fahrschüler, dass er alles im Straßenverkehr gut und deutlich sehen kann.

Es ist möglich, durch eine praktische Prüfung den Führerschein von A2 auf A zu erweitern.
Es ist möglich, durch eine praktische Prüfung den Führerschein von A2 auf A zu erweitern.

Ein solcher Sehtest darf nur bei anerkannten Stellen durchgeführt werden, da die Bescheinigung als Nachweis bei der Behörde vorgelegt wird. In der Regel besitzen Augenärzte und Optiker eine solche Lizenz und dürfen den Sehtest anbieten.

Im Test an sich wird die Sehschärfe ermittelt, dies erfolgt mit den Sehhilfen (Brillen oder auch Kontaktlinsen), da diese dann sowohl in der Bescheinigung als auch im Führerscheindokument eingetragen sein müssen. Liegt die Sehschärfe bei beiden Augen unter 70 Prozent, ist der Test nicht bestanden. Die Bescheinigung vom Augenarzt oder von einem Optiker darf nicht älter als zwei Jahre sein.

Dürfen Führerscheininhaber nur mit Sehhilfe fahren, sind sie verpflichtet, die korrekte Sehhilfe mitzuführen und zu verwenden. Ein Verwarngeld in Höhe von 25 Euro kann erfolgen, wenn dies nicht beachtet wird.

Als nächstes müssen Anwärter für den Motorradführerschein einen Erste-Hilfe-Kurs absolvieren und die Teilnahme nachweisen. Diese Kurse bringen den Teilnehmern lebensrettende Sofortmaßnahmen bei, welche bei einem Unfall angewendet werden sollten. Nach § 19 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) stehen hier theoretische Grundlagen sowie praktischen Übungen im Mittelpunkt.

Nur amtlich anerkannte Stellen für diese Kurse (z. B. Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter, Malteser usw.) sowie Träger der öffentlichen Verwaltung (Bundeswehr, Polizei oder Bundespolizei) dürfen diese auch ausrichten und die notwendige Bescheinigung ausstellen.

Fahrschüler, die nach § 19 FeV folgende Unterlagen besitzen, müssen einen solchen Kurs nicht absolvieren:

ein […] Zeugnis […] über die bestandene ärztliche oder zahnärztliche Staatsprüfung oder der Nachweis über eine im Ausland erworbene abgeschlossene ärztliche oder zahnärztliche Ausbildung,
ein […] Zeugnis […] über eine abgeschlossene Ausbildung in einem bundesrechtlich geregelten Gesundheitsfachberuf […],
eine[…] Bescheinigung über die Ausbildung als Schwesternhelferin, Pflegediensthelfer, über eine Sanitätsausbildung oder rettungsdienstliche Ausbildung oder die Ausbildung als Rettungsschwimmer […]

Muss ein Teilnehmer eine Sehhilfe tragen, muss die Bescheinigung vom Sehtest neben dem Personalausweis bei der Anmeldung zum Kurs vorgelegt werden.

Ein Kurs besteht üblicherweise aus vier Doppelstunden mit jeweils 45 Minuten Dauer. Die Gebühr, die zwischen 15 und 30 Euro teilweise auch höher liegen kann, wird bei der Anmeldung fällig.

Notwendige Fahrstunden und Prüfungen beim Motorradführerschein

Auch bei einem Motorradführerschein setzt sich bei einem Direkteinstieg der Führerscheintest für die Klasse A aus einem theoretischen und einem praktischen Teil zusammen. Hierzu zählen nicht nur die absolvierten Stunden in der Fahrschule, sondern auch die Prüfungen.

In der Fahrschule stehen 12 Doppelstunden mit theoretischem Grundstoff an. Eine Doppelstunde dauert hierbei 90 Minuten. Darüber hinaus werden in vier weiteren Doppelstunden zusätzliche Kenntnisse zum Motorradfahren vermittelt.

Zu den Themen, die sowohl in den Stunden als auch in der Prüfung vorkommen, zählen unter anderem die Beleuchtung des Fahrzeugs, das Fahren bei bestimmen Fahrbahn- und Witterungsbedingungen sowie Geschwindigkeiten oder das richtige Überholen.

Die Theorieprüfung für die Klasse A besteht dann aus 30 Fragen. Bei der Beantwortung dieser müssen Anwärter auf den Motorradführerschein eine Anzahl an Punkten erreichen, damit diese als bestanden gilt. Werden mehr als zehn Fehlerpunkte angesammelt, ist die Prüfung nicht bestanden.

Für die Führerscheinklasse A müssen eine theoretische und eine praktische Prüfung abgelegt werden.
Für die Führerscheinklasse A müssen eine theoretische und eine praktische Prüfung abgelegt werden.

Darüber hinaus können Fahrschüler die Prüfungen erst drei Monate vor Erreichen des vorgeschriebenen Mindestalters absolvieren. Der Unterricht in der Fahrschule kann bereits sechs Monate vor diesem beginnen.

Nachdem der Grundstoff in den theoretischen Stunden durchgenommen wurde, sind die praktischen Fahrstunden an der Reihe. Zunächst schätzt der Fahrlehrer ein, wie viele Übungsstunden anberaumt werden. Dies kann sich im Laufe der Ausbildung zum Motorradführerschein auch ändern, denn dies liegt im Ermessen des Fahrlehrers.

Allerdings müssen Fahrschüler für den Führerschein der Klasse A Pflichtstunden in Form von Sonderfahrten absolvieren. Zwölf dieser Fahrten von jeweils 45 Minuten Dauer sind veranschlagt, wobei hier auch der Fortschritt des Fahrschülers betrachtet wird.

Folgende Fahrten sind für den Motorradführerschein vorgesehen:

  • Überlandfahrt, jeweils fünf Fahrstunden,
  • Autobahnfahrt, jeweils vier Fahrstunden und
  • drei Fahrstunden bei Dunkelheit.

Neben den Fahrstunden fallen durch die Sonderfahrten beim Führerschein der Klasse A weitere Kosten an. Daher lohnt es sich, darüber nachzudenken, den Motorradführerschein gemeinsam mit dem PKW-Führerschein zu absolvieren, so lassen sich die Anzahl der Übungsstunden sowie die Kosten eingrenzen.

Den Führerschein für ein Motorrad kann jeder, der das Mindestalter erreicht und den Sehtest bestanden hat, erwerben.
Den Führerschein für ein Motorrad kann jeder, der das Mindestalter erreicht und den Sehtest bestanden hat, erwerben.

Auch beim Vorbesitz eines Führerscheins der Klasse A2 lassen sich die Kosten deutlich einschränken, da hier die praktischen Fahrstunden gänzlich entfallen. Bei einer Erweiterung von Klasse A1 auf A, werden die Sonderfahrten auf drei Überlandfahrten, zwei Autobahnfahrten sowie eine Fahrstunde bei Dunkelheit reduziert.

Nachdem die notwendigen Fahrstunden und Sonderfahrten durchgeführt und auch die theoretische Prüfung bestanden wurde, steht die praktische Prüfung an. Diese sollten Fahrschüler innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bestehen der theoretischen Prüfung in Angriff nehmen.

Auch hier spielt das Mindestalter eine Rolle, denn die praktische Prüfung ist frühestens einen Monat vor dem Erreichen von diesem möglich. Bei einer Erweiterung kann die Prüfung ebenso einen Monat vor Ablauf der Zweijahresfrist abgelegt werden.

Die Prüfung für einen Motorradführerschein hat bei der Erstausstellung eine Dauer von mindestens 60 Minuten und bei einer Erweiterung von mindestens 40 Minuten.

Kosten für einen Motorradführerschein

Dass für einen Motorradführerschein Kosten anfallen, ist allgemeinhin bekannt. Neben den Gebühren für die Anmeldung und die Prüfungen sowie den Ausgaben für die Fahrstunden müssen auch Beträge für den Sehtest und den Erste-Hilfe-Kurs berücksichtigt werden.

Die Kosten für einen Motorradführerschein setzen sich aus mehreren Positionen zusammen.
Die Kosten für einen Motorradführerschein setzen sich aus mehreren Positionen zusammen.

Seit 2018 wird der Preis für den Sehtest nicht mehr durch die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) der Bundesrepublik Deutschland festgelegt. Jeder Optiker bzw. Augenarzt kann nun den Betrag selbst festlegen oder auch gar keine Gebühr verlangen. Ein Vergleich lohnt sich.

Wie bereits erwähnt, liegen Kosten für einen Erste-Hilfe-Kurs zwischen 15 und 30 Euro oder teilweise auch höher. Die genaue Höhe legt der Veranstalter fest und wird bei der Anmeldung oder bereits im Informationsmaterial zum Kurs mitgeteilt.

  • Anmeldung: Zu den Kosten bei einem Führerschein der Klasse A gehört auch die Anmeldegebühr bei der Fahrschule. Diese können sich zwischen 60 und 200 Euro befinden, daher lohnt es sich, vor der Anmeldung die Fahrschulen vor Ort zu vergleichen.
  • Übung: Auch für das Übungsmaterial der Fahrschulen ist bei einem Führerschein der Klasse A mit Kosten zu rechnen. Diese finden sich etwa bei 20 bis 30 Euro wieder.

Im Folgenden finden sich weitere Gebühren, die bei einem Motorradführerschein auf die Fahrschüler zu kommen:

  • 30 bis 45 Euro pro Übungsfahrt,
  • 40 bis 60 Euro pro Sonderfahrt,
  • Theorieprüfung: Gebühr von 20 bis 80 Euro (beim TÜV zwischen 40 und 50 Euro),
  • praktische Prüfung: Gebührt von 80 bis 180 EUR (beim TÜV zwischen 100 und 120 Euro).

Für die Erstausstellung fallen Kosten zwischen 30 und 50 Euro an. Diese werden von der Fahrerlaubnisbehörde erhoben.

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Über den Autor

Dörte
Dörte L.

Dörte hat an der Universität Potsdam Anglistik und Germanistik studiert und gehört seit 2016 ist sie Teil des bussgeldkatalog.de-Teams. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen im Bereich Verkehrsrecht u. a. bei ausländischen Verkehrsregeln sowie den besonderen Regelungen für Lkw-Fahrer.

19 Kommentare

  1. Peter

    18. Juni 2021 um 17:42

    Moin,
    im Januar dieses Jahres habe ich die Theorieprüfung für die Klassen C und CE gemacht.
    Könnte ich jetzt ohne weiteres noch den Teil für A machen, wenn ich die Pflichtstunden nachgeholt habe?
    Oder müsste ich A nochmals komplett machen?

  2. Dietmar

    10. April 2021 um 14:36

    Hallo,, Dietmar hier Frage Brauche ich für den B196 125 ccm einen Erste Hilfe Kursus ,, Habe den PKW Führerschein seit 1997

  3. Muhammed

    1. November 2020 um 11:11

    Gibt es Motorräder, für die kein Führerschein erforderlich ist?

  4. Kristin

    9. Juni 2020 um 16:04

    Hallo,
    ich habe 2006 mit 18 Jahren damals den Führerschein Klasse A gemacht. Nun ist endlich Geld für ein Motorrad da. Meine Frage ist, kann ich mit meinem Führerschein jedes beliebige Motorrad fahren? Dazu finde ich nämlich verschiedenen Aussagen. Meine Fahrlehrer sagten damals, dass ich nach zwei Jahren frei fahren kann.

    Wenn dies nicht der Fall ist, was muss ich tun um frei fahren zu können?

    Viele Grüße und schon mal ein Danke Schön im Voraus
    Kristin

  5. Sigi

    6. August 2019 um 2:12

    Ich habe 1981 eine Bescheinigung zum führen eines Fahrrades mit Hilfsmotor gemacht. Welcher Führerscheinklasse entspricht diese heute und muss bzw kann man den alten Lappen umschreiben lassen. MFG

  6. Marco

    29. Juni 2019 um 10:01

    Ich habe 1996 Klasse 1b gemacht. Also heute A1 was muss ich alles machen um die A zu erwerben?

  7. Carola

    27. April 2019 um 11:04

    Ich habe 1992 meinen PKW Führerschein gemacht und 1990 Den Traktorführerschein mit Anhänger. Darf ich mit diesen Führerschein Motorrad fahren, und wen ja welche Klassen?
    Vielen Dank für eine Antwort

    Carola

    1. bussgeldrechner.org

      30. April 2019 um 11:18

      Hallo Carola,
      Ihre Führerscheinklassen schließen AM ein. Darüber hinaus sind Sie zum Führen von Trikes berechtigt.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  8. Dirk

    2. Oktober 2018 um 17:45

    Hallo, ich bin 52 Jahre alt, und seit 1992 im Besitz des Führerscheins Klasse 3 bis 7.5t, Anhänger, leichte LKW etc… Darf ich mit diesem Führerschein auch Motorrad fahren, und wenn ja welche Klassen?
    Ich habe mich in eine 800er Suzuki Intruder verknallt, und möchte dieses Motorrad erwerben, und auch fahren dürfen.

    Danke für eine Antwort

    Viele Grüße

    Dirk

    1. Maxim

      6. Juni 2021 um 15:06

      Hallo, ich bin 20 jahre alt und habe meinen A1 Führerschein seit über 4 Jahren. Ich würde gerne wissen ob für den umstieg von A1 auf A auch ein mindestalter oder mindestvorbesitz gilt?

    2. bussgeldrechner.org

      5. Oktober 2018 um 14:19

      Hallo Dirk,

      mit einem Führerschein der Klasse 3 dürfen Sie in der Regel Motorräder fahren.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  9. Christian

    8. Juli 2018 um 9:04

    Hallo,
    ich habe im September 1990 meinen Führerschein Klasse 1a erhalten, diesen alten rosa „Lappen“ besitze ich noch immer.
    Darf ich damit alle Mottorräder egal welcher Leistungsklasse fahren?
    Danke für eine Antwort!
    VG
    Christian

    1. bussgeldrechner.org

      9. Juli 2018 um 10:27

      Hallo Christian,

      ein Führerschein Klasse 1A, der nach dem 01.01.1989, ausgestellt wurde, entspricht heute den KLassen AM, A1, A2, A, L. Ja, Sie dürfen also im Regelfall Motorräder aller Klassen führen.

      Die Redaktion von bussgeldrechner.org

  10. Marco

    14. Juni 2018 um 13:39

    Guten Tag, i h habe am 13.8.1993 den Führers heim Klasse 3 gemacht. Darf ich nach einem Führerscheintausch auf das neue Format dann auch 80ccm und 125ccm Motorräder fahren?
    Vielen Dank für eine kurze Rückmeldung.
    Beste Grüsse Marco

    1. bussgeldrechner.org

      18. Juni 2018 um 11:38

      Hallo Marco,
      auch nach dem Wechsel des Führerscheins können Sie gemäß Ihrer Angaben wohl nur die Krafträder gemmäß Klasse AM uneingeschränkt nutzen. Die Befugnis der Klassen A und A1 beschränken sich auf dreirädrige Kfz. Für genauere Informationen wenden Sie sich an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  11. Christoph

    19. Februar 2018 um 12:47

    Ich habe den alten Klasse 3- Führerschein vom 27.11.1979. Also A1 incl..
    Reichen Sehtest und Praktische-Prüfung für A ? Oder gibt es mehr zu beachten?

    LG

    1. bussgeldrechner.org

      28. Februar 2018 um 15:34

      Hallo Christoph,
      in der Regel sollte Ihre Annahme stimmen. Wenden Sie sich ggf. noch an die Fahrerlaubnisbehörde.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  12. Kandler

    14. Dezember 2017 um 14:14

    Hallo bin Jahrgang 52 habe mit 16 den Mopetführerschein Klasse 4 gemacht und mit 18 Klasse 3.Was ist zu tun um ein Motorrad zu fahren.
    Komplett neu oder mit Fahrstunden????????
    mfg
    Kandler

    1. bussgeldrechner.org

      2. Januar 2018 um 9:50

      Hallo Kandler,

      ein alter Führerschein der Klasse 3, der 1970 gemacht wurde, entspricht in der Regel bereits dem Motorradführerschein. Bitte informieren Sie sich jedoch auch noch einmal bei ihrer Führerscheinbehörde über die genaue Gültigkeit.

      Das Team von Bussgeldrechner.org

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