Führerschein der Klasse 2: Was ist er heute wert?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 26. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Der große Lkw-Führerschein

Die Führerscheinklasse 2 ist zwar alt, bietet dem Besitzer aber viele Optionen.
Die Führerscheinklasse 2 ist zwar alt, bietet dem Besitzer aber viele Optionen.

Sollten Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t geführt werden, war bis 1999 der Führerschein der Klasse 2 notwendig. Aus diesem Grund wird er im Volksmund auch oft als Lkw-Führerschein bezeichnet.

Mittlerweile gilt die Führerscheinklasse 2 als alt und wurde im Zuge der europaweiten Reform zur Fahrerlaubnis abgelöst. Was dem Führerschein der Klasse 2 heute entspricht und welche Besonderheiten Sie beim Umschreiben beachten müssen, erfahren Sie im nachfolgenden Ratgeber.

FAQ: Führerschein der Klasse 2

Wozu berechtigt die Klasse 2?

In der BRD ermöglichte die Klasse unter anderem das Führen von Lkw.

Welche Fahrzeuge dürfen mit der Führerscheinklasse 2 gefahren werden?

Die Berechtigungen hängen grundsätzlich vom Ausstellungsdatum ab. Eine Übersicht dazu finden Sie hier.

Ist die Fahrerlaubnis befristet?

Besitzer der Klasse 2 dürfen nur bis zu Ihrem 50. Geburtstag Fahrzeuge der Klassen C und CE fahren. Soll die Klasse erhalten bleiben, ist es notwendig, den Führerschein umzuschreiben. Danach werden die Fahrerlaubnisklassen auf fünf Jahre befristet erteilt.

Wozu berechtigt die Führerscheinklasse 2?

Worauf müssen Sie achten, wenn Sie die Führerscheinklasse 2 umschreiben lassen?
Worauf müssen Sie achten, wenn Sie die Führerscheinklasse 2 umschreiben lassen?

Der Führerschein der Klasse 2 wird gemeinhin als Lkw-Führerschein betitelt, dabei umfasst er – abhängig vom Zeitpunkt des Erhalts – vielfältige Fahrerlaubnisklassen. Viele Autofahrer sind sich nicht einmal bewusst, wie weitreichend ihr „Lappen“ ist. Wichtig ist dies meist auch erst dann, wenn sie den Führerschein der Klasse 2 umschreiben wollen.

Möchten Sie Ihre Fahrerlaubnis mit der Führerscheinklasse 2 umschreiben, gelten heute andere Entsprechungen für die Klassen. Der Umfang der Fahrerlaubnis wird zudem davon beeinflusst, wann und wo Sie diese erworben haben, denn aufgrund von verschiedenen Reformen und Anpassungen, existieren Unterschiede.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die unterschiedlichen Entsprechungen, die für die Führerscheinklasse 2 beim Umschreiben gelten:

Wo und wann wurde der Führerschein der Klasse 2 erteilt?EntsprechungenBeschränkende Schlüsselzahlen
BRD - vor dem 01.12.54AM, A1, A2, A, B, BE, C, CE, C1, C1E, L, T79.06, 172
BRD - zwischen 01.12.54 und 01.04.80AM, A1, A, B, BE, C, CE, C1, C1E, L, T79.03, 79.04, 79.05, 79.06, 172
BRD - nach dem 01.04.80AM, A1, A, B, BE, C, CE, C1, C1E, L, T79.03, 79.04, 79.06, 172
DDR - vor dem 10.12.54AM, A1, A2, A, B, L174, 175
DDR - zwischen 01.12.54 und 01.04.80AM, A1, A, B, L79.03, 79.04, 79.05, 174, 175
DDR - nach dem 01.04.80AM, A1, A, B, L79.03, 79.04, 174, 175


Wie aus der Tabelle ersichtlich wird, ist der Führerschein der Klasse 2 zwar alt, aber sehr weitreichend und umfassend.

Was bedeuten die Schlüsselzahlen beim Führerschein der Klasse 2?

Durch die Schlüsselzahlen ist es möglich, die Klassen ggf. zu erweitern oder zu beschränken. Damit Sie sich nicht des Tatbestands des Fahrens ohne Fahrerlaubnis schuldig machen, ist es wichtig, die Bedeutung dieser Verschlüsselung zu kennen. In der nachfolgenden Auflistung erhalten Sie die wichtigsten Informationen:

  • 79.03:
    Nur dreirädrige Fahrzeuge..
  • 79.04:
    Nur Gespanne aus dreirädrigen Fahrzeugen und einem Anhänger mit zGG von maximal 750 kg.
  • 79.05:
    Krafträder der Klasse A1 mit einem Leistungsgewicht von mehr als 0,1 kW/kg.
  • 79.06:
    Fahrzeuge (Gespanne) der Klasse BE, sofern das zGG des Anhängers 3.500 kg übersteigt.
  • 172:
    Klasse C, auch gültig für Kfz der Klasse D, jedoch ohne Fahrgäste.
  • 174:
    Klasse L, gültig zum Führen von Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, auch mit einachsigem Anhänger sowie Gespannen aus diesen, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von maximal 25 km/h geführt werden.
  • 175:
    Klasse L, auch gültig zum Führen von Kfz mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h und zum Führen von Kfz mit Ausnahme der zu den Klassen A1, A2 und AM gehörenden mit einem Hubraum von maximal 50 ccm.

Gilt der Führerschein der Klasse 2 unbegrenzt?

Mit dem Führerschein der Klasse 2 dürfen Sie heute nur noch bis zum Alter von 50 Jahren Lkw fahren.
Mit dem Führerschein der Klasse 2 dürfen Sie heute nur noch bis zum Alter von 50 Jahren Lkw fahren.

Der Führerschein der Klasse 2 ermöglicht es, einen Lkw mit mehr als 7,5 t zu führen. Allerdings gilt diese Regelung nur bis zum Erreichen des 50. Lebensjahrs. Möchten Sie darüber hinaus auch weiterhin solche Lkw fahren, ist laut Fahrerlaubnisverordnung (FeV) eine Verlängerung der Führerscheinklasse notwendig. Dies bedingt den Umtausch des Führerscheins und die Umstellung auf die neue Führerscheinklasse CE.

Diese Verlängerung ist auf fünf Jahre befristet und setzt eine ärztliche und eine augenärztliche Untersuchung voraus. Ziel dieser Auflagen ist es, Erkrankungen, die die Fahreignung, das Reaktions- und Sehvermögen beeinträchtigen, auszuschließen.

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Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Nicole studierte Buchwissenschaft und Kulturanthropologie an der Universität Mainz. Seit 2016 ist sie Mitglied des bussgeldrechner.org-Teams. Seitdem beschäftigt sie sich täglich mit den verschiedensten Aspekten des Verkehrsrechts und bereitet diese leicht verständlich auf.

58 Kommentare

  1. Claus

    14. April 2018 um 19:17

    Hallo, habe Klasse 2 im Jahre 1983 gemacht und heute daher noch gültige Klasse „T“.

    Mein Frage ist jetzt – will mir Kindheitstraum erfüllen und großen Traktor (11 Tonnen zGG, 180PS und 60km/h) kaufen und fahren. Bin kein Bauer und habe keinen Bauernhof.

    Angesehen von „normaler“ Versicherung mit schwarzem Kennzeichen – was muss ich noch beachten?

    1. bussgeldrechner.org

      16. April 2018 um 12:05

      Hallo Claus,

      zum einen fällt der übliche „Papierkram“ an: Also Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2, TV und anderes. Zudem sollte besonders auf die richtige Bereifung geachtet werden. Sie sollten natürlich einen Abstellplatz haben, auf welchem Sie das Fahrzeug bequem parken können, ohne dass es den umliegenden Verkehr behindert. Auch ein „Probesitzen“ ist zu empfehlen.

      Die Redaktion von bussgeldrechner.org

  2. Uwe

    24. März 2018 um 18:32

    Hallo!
    Ich habe / besser ich hatte bis vor 1 Woche noch den alten grauen Führerschein der Klassen 1, 2 und 3. Da ich einen Internationalen Führerschein benötige, wurde mir bei der Fahrerlaubnisbehörde gesagt, ich müßte den „Alten“ in einen neuen EU-Führerschein umschreiben lassen. Im neuen EU-Führerschein fehlt jedoch die alte Klasse 2. Ich bin inzwischen 60 Jahre alt und habe die Kasse 2 im Jahr 1977 erworben. Kann ich die Klasse 2 nach Vorlage eines ärztlichen Gutachtens noch nachtragen lassen ?

    1. Andreas

      23. Oktober 2021 um 13:17

      Ein Nachtrag ist ohne entsprechende Fuehrerschein Pruefung nicht mehr möglich.
      Das hätte man direkt bei der Umschreibung in den EU Fuehrerschein machen muessen, steht dort ganz Klar auf dem Antrag.Sie muessten also eine komplett neue Fuehrerscheinpruefung machen, mit aertzlichen Gutachten usw..

    2. bussgeldrechner.org

      3. April 2018 um 8:34

      Hallo Uwe,
      welche Voraussetzungen für eine entsprechende Eintragung bestehen, sollten Sie bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde in Erfahrung bringen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  3. Clemens

    15. Februar 2018 um 14:33

    Warum sind in Eurer Übersicht bei der Umschreibung der alten Klasse 2 die neuen Klassen A1 und A eingeschlossen, während diese bei der Übersicht des Bundesministeriums fehlen? Was ist richtig? Kann ich mit meiner 1998 erworbenen Klasse 2 z. B. Motorrad (A) fahren?

    1. Erwin

      14. März 2023 um 10:51

      Hallo, der Hinweis auf Klasse A1 und A ist missverständlich. Dazu kommen nämlich noch die entsprechenden Schlüsselzahlen A 79.03, 79.04, die besagen dass man nach altem Führerschein Kl. 2 ausschließlich dreirädrige Motorräder (Trikes) fahren darf.

      Wenn man sich nach dem Umschreiben des Führerscheins einfach auf ein Klasse A-Motorrad setzt, erfüllt man automatisch Fahren ohne Fahrerlaubnis!

      Zusammengefasst: Umschreibung alte FS-Klasse 2 auf neu bedeutet: Nur Trikes sind erlaubt, keine Motorräder!

    2. bussgeldrechner.org

      28. Februar 2018 um 15:30

      Hallo Clemens,
      unsere Übersicht basiert auf Anlage 3 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Gründe für eine mögliche Abweichung sind uns nicht bekannt.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  4. Christoph

    12. Dezember 2017 um 14:01

    Ich besitze den Führerschein der Klasse 2
    wenn ich in unserem Betrieb ab und zu Unseren Fahrer vertrete muss ich dann die Zusatzmodule haben ?

    1. bussgeldrechner.org

      18. Dezember 2017 um 15:51

      Hallo Christoph,

      das kommt auf den Fahrzeugtyp an und wo sie fahren. Erkundigen Sie sich am besten bei der Fahrerlaubnisbehörde.

      Ihr Team von Bussgeldrechner.org

  5. Petra

    17. Oktober 2017 um 14:40

    Hallo! Kann ich mich auch erst mit z.B. 58 Jahren dazu entschließen, den 2er umzuschreiben? Sollte ich dann eine Brille benötigen, wird diese dann für alle Klassen 1, 2 und3 im Führerschein eingetragen? Danke!

    1. bussgeldrechner.org

      6. November 2017 um 11:49

      Hallo Petra,

      ja, Sie können Ihren Führerschein der Klasse 2 auch jetzt noch umschreiben. Da Sie jedoch über 50 Jahre sind, fällt für den LKW-Führerschein eine Verlängerung an. Ja, solche Informationen würden in der Tat eingetragen werden.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  6. Prenn

    17. Oktober 2017 um 6:20

    Kann ich mit meiner Klasse 2 ( vor 4 Jahren gemacht) aber ohne Hänger einen 7,5 to mit Hänger fahren?

    1. bussgeldrechner.org

      6. November 2017 um 11:36

      Hallo Prenn,

      wenn Sie in Ihrer Führerschenprüfung keine Anhängerprüfung absolviert haben, dann dürfen Sie auch keine Anhänger fahren.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  7. Dietmar

    19. September 2017 um 17:43

    Habe den LKW Schein 1987 in der DDR gemacht jedoch ohne Hänger, kann ich damit einen PKW mit Hänger führen

    1. bussgeldrechner.org

      9. Oktober 2017 um 11:14

      Hallo Dietmar,
      der Führerschein der Klasse C von nach 1980 schließt unter anderem die Führerscheinklasse BE ein. Sie dürfen somit in der Regel Anhänger über 3.500 kg ziehen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  8. Markus

    12. September 2017 um 11:10

    Hallo

    Ich besitze einen führerschein mit den klassen 2,3,4 und 5 wobei die klasse 2 1996 in westdeutschland erworben würde.

    Welchen klassen bekomme ich bei einer umschreibung zu einem neuen führerschein eingetragen
    Danke schonmal

  9. Benn

    31. August 2017 um 9:50

    Hallo, ich bin im Besitz der Klassen 1,2,3,4,5 (Klasse 2 besitze ich seit 1983) und bin mittlerweile 57 Jahre alt. Nun möchte ich meinen Führerschein umschreiben lassen. Darf ist zu privaten Zwecken weiterhin Lkw fahren oder bis wie viel Tonnen? Darf ich damit z. B einen Anhänger für Sportgeräte mit 3 Achsen ziehen? Wie einen Tandem. Gruß

    1. bussgeldrechner.org

      4. September 2017 um 11:49

      Hallo Benn,
      Lkw dürfen auch für private Zwecke ab dem 50. Lebensjahr nur nach Vorlage eines ärztlichen Gutachtens geführt werden.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  10. Bernd K.

    2. Mai 2017 um 11:41

    Wenn ich meinen Klasse 2 Führerschein nicht umschreibe und z.B. ein Reisemobil mit 10To zGG fahre, darf ich das?

    1. bussgeldrechner.org

      4. Mai 2017 um 10:23

      Hallo Bernd K.,

      beim Führerschein der Klasse 2 wird grundsätzlich danach differenziert, wann und wo dieser erteilt wurde.

      Ihr Team von Bussgeldrechner.org

  11. Emil L.

    17. April 2017 um 16:40

    Hallo ihr alten Trucker
    (ÜFü bis UHu = über Fünfzig – unter Hundert)
    ist es wirklich so, dass ich mit dem 1972 erworbenem Klasse 2 und gelegentlicher Fahrpraxis nach allgemein medizinischer und augenärztlicher Untersuchung den alten Lappen Klasse 2 auf Klasse C umschreiben lassen kann und allgemein (ohne „Spezialfahrzeuge/-transporte) über 7,5t fahren kann???

    Back on the Road !
    Emil

    1. bussgeldrechner.org

      19. April 2017 um 9:11

      Hallo Emil,

      wenn Sie den Führerschein umschreiben lassen, erhalten Sie folgende Führerscheinklassen: A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, C, CE, L, T.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

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