Führerscheinentzug: Wann müssen Sie sich von Ihrer Fahrerlaubnis verabschieden?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 28. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 19 Minuten

Die Entziehung der Fahrerlaubnis kann viele Gründe haben

Wann droht die Entziehung der Fahrerlaubnis?
Wann droht die Entziehung der Fahrerlaubnis?

Es gibt im Straßenverkehr viele Gründe, wieso einem Autofahrer der Führerschein entzogen werden kann. Nicht selten ist das der Fall, wenn Sie als Kraftfahrer Alkohol getrunken oder Drogen konsumiert haben und hinterm Steuer erwischt wurden.

Aber die Entziehung des Führerscheins kann noch weitere Ursachen haben. Neben den erwähnten Drogen- und Alkoholverstößen können auch Unfallflucht, Rotlichtverstöße oder das Erreichen von acht Punkten im Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg zum Führerscheinentzug führen.

Was genau ist eigentlich der Unterschied zwischen einem Fahrverbot und einem Führerscheinentzug? Bei welchen Verstößen wird welche Strafe verhängt? Und wie erhalte ich meinen Führerschein wieder zurück? Diese und weitere Fragen rund um den Führerscheinentzug und die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis sollen in diesem Ratgeber geklärt werden.

FAQ: Führerscheinentzug

Wie lange kann die Fahrerlaubnis entzogen werden?

Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist unbegrenzt. Es besteht aber die Möglichkeit, die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis zu beantragen, nachdem die Sperrfrist abgelaufen ist. Deren Dauer hängt vom Einzelfall ab und kann zwischen sechs Monaten und fünf Jahren betragen.

Bei wie vielen Punkten erfolgt der Entzug der Fahrerlaubnis?

Sobald Sie acht Punkte in Flensburg angesammelt haben, wird die Fahrerlaubnis entzogen. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie zuvor zweimal eine Verwarnung erhalten haben, was üblicherweise bei fünf Punkten und bei sieben Punkten geschieht.

Für welche Verstöße wird die Fahrerlaubnis entzogen?

Es gibt verschiedene Gründe, die zum Führerscheinentzug führen können, wie z. B. Alkohol am Steuer oder ein qualifizierter Rotlichtverstoß einschließlich Gefährdung. Auch Verkehrsstraftaten wie z. B. Unfallflucht machen die Entziehung der Fahrerlaubnis möglich.

Kurz und bündig im Video erklärt: Die Entziehung der Fahrerlaubnis

Video: So funktioniert der Führerscheinentzug.
Video: So funktioniert der Führerscheinentzug.

Führerscheinentzug vs. Fahrverbot: Wo liegen die Unterschiede?

Der Führerscheinentzug bei erhöhter Geschwindigkeit ist selten.
Der Führerscheinentzug bei erhöhter Geschwindigkeit ist selten.

Auch wenn die zwei Begriffe häufig synonym gebraucht werden, handelt es sich beim Fahrverbot und dem Führerscheinentzug um zwei verschiedene Dinge. Worin sich die zwei Sanktionsformen unterscheiden, erläutern wir in den nächsten Abschnitten.

Wie läuft ein Fahrverbot ab?

Der wohl größte Unterschied zwischen einem Fahrverbot und dem Fahrerlaubnisentzug ist die Dauer. Denn ein Fahrverbot kann nur zwischen einem und drei Monaten ausgesprochen werden. Je schwerer der Verstoß, desto länger dauert das Verbot an.

Überqueren Sie beispielsweise einen Bahnübergang, obwohl das rote Blinklicht der Anlage eingeschaltet ist, wird ein einmonatiges Fahrverbot verhängt. Wird Ihnen der entsprechende Bußgeldbescheid zugeschickt und legen Sie keinen Einspruch ein, ist dieser rechtskräftig und das Fahrverbot erhält seine Gültigkeit. In der Regel haben Sie ab dann vier Monate Zeit, um Ihren Führerschein für einen Monat abzugeben. Das ist allerdings nur möglich, wenn Sie nicht innerhalb der letzten zwei Jahre bereits Ihren Führerschein aufgrund einer anderen Ordnungswidrigkeit abgeben mussten.

Ist das innerhalb von zwei Jahren Ihr zweiter Verstoß mit Fahrverbot, müssen Sie Ihren Führerschein direkt abgeben und können den Zeitraum nicht frei wählen. Die im Bußgeldbescheid genannte Bußgeldstelle behält Ihren Führerschein dann für einen Monat ein. In dieser Zeit dürfen Sie – genau wie beim Führerscheinentzug auch – kein Fahrzeug bedienen. Ist das einmonatige Fahrverbot abgelaufen, erhalten Sie Ihren Führerschein ohne Neubeantragung zurück.

Sie haben dabei zwei Möglichkeiten: Entweder Sie holen den Führerschein selbst bei der zuständigen Behörde ab oder Sie lassen ihn sich zuschicken. Nehmen Sie letztere Möglichkeit in Anspruch, müssen Sie allerdings die Versandkosten selbst übernehmen. Sollten Sie trotz Fahrverbot ein Fahrzeug bedienen und dabei erwischt werden, gilt dies als Fahren ohne Fahrerlaubnis. Dieses Delikt wird laut § 21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe bestraft.

Wenn ein Fahrzeugführer diese Tat fahrlässig begeht, kann eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten oder eine Geldstrafe angesetzt werden. Außerdem kann in bestimmten Fällen das Auto eingezogen werden. Übrigens: Ein Fahrverbot kann nicht aufgeteilt werden. Wenn Sie zum Beispiel ein Fahrverbot über drei Monate aufgrund einer Ordnungswidrigkeit erhalten, können Sie nicht erst einen Monat auf den Führerschein verzichten und die anderen zwei Monate später ansetzen. Ein Fahrverbot kann zwar innerhalb der Vier-Monats-Frist frei umgelegt werden, allerdings müssen Sie das Fahrverbot dann auch durchgängig ableisten, ohne es zwischendurch zu unterbrechen.

Führerscheinentzug: Ab wann müssen Sie die Fahrerlaubnis abgeben?

Führerscheinentzug: Die Frist für die Abgabe der Fahrerlaubnis richtet sich nach der Rechtskraft des Urteils.
Führerscheinentzug: Die Frist für die Abgabe der Fahrerlaubnis richtet sich nach der Rechtskraft des Urteils.

Der Fahrerlaubnisentzug kann für den betroffenen Fahrer eine weitaus langwierigere Prozedur als beim Fahrverbot bedeuten. Gründe für einen Führerscheinentzug sind beispielsweise Alkohol oder Drogen am Steuer, das Erreichen der Maximalpunktzahl von acht Punkten in Flensburg oder eine Fahrerflucht. In jedem dieser Fälle stellt der betroffene Autofahrer eine große Gefahr für den Straßenverkehr dar und kann deshalb – zumindest für eine gewisse Zeit – nicht mehr daran teilnehmen.

Im Gegensatz zum Fahrverbot geben Sie nicht nur das Führerscheindokument ab, sondern die komplette Erlaubnis, ein Fahrzeug jeglicher Art im Straßenverkehr zu führen. Da der Führerscheinentzug aufgrund schwerwiegender Delikte verordnet wird, kann es sein, dass Sie Nachricht vom Gericht erhalten, in dem dieser Entzug angeordnet wird. Auch eine Verwaltungsbehörde kann den Führerscheinentzug festlegen. Dabei wird Ihr Führerschein entweder gänzlich einbehalten oder mit einer Anmerkung zu dessen Ungültigkeit versehen.

Es gibt zwei verschiedene Arten, auf die Ihre Fahrerlaubnis entzogen werden kann. Das kann entweder durch das Gericht oder die Führerscheinstelle geschehen. Das Gericht entzieht Ihnen die Fahrerlaubnis dann, wenn Sie in Verbindung mit den Verkehrsregeln eine Straftat begangen haben. Haben Sie eine besonders schwere Zuwiderhandlung im Straßenverkehr begangen, die allerdings nicht als Straftat zählt, wird der Führerschein nicht vom Gericht, sondern von der Führerscheinstelle eingezogen. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn Sie die Maximalpunktzahl von acht Punkten in Flensburg erreicht haben.

Ab dem Tag, an dem das Urteil zum Führerscheinentzug rechtskräftig wird, beginnt auch die Sperrfrist, in der Sie auf Ihre Fahrerlaubnis verzichten müssen. Im Gegensatz zu einem Fahrverbot können Sie einen Führerscheinentzug also nicht verschieben. Ein Führerschein kann in akuten Gefahrsituationen auch vorläufig eingezogen werden. Das ist dann der Fall, wenn ein Autofahrer beispielsweise wegen Trunkenheit am Steuer angehalten wird oder den Straßenverkehr durch seine Fahrweise gefährdet.

§ 111a der Strafprozessordnung (StPO) legt fest, dass die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen werden kann, wenn ein dringender Tatverdacht vorliegt. Wurde Ihnen der Führerschein aufgrund akuter Gefahr schon vor dem rechtskräftigen Beschluss abgenommen („sofortiger Führerscheinentzug“), so wird diese Zeit meist vom Richter berücksichtigt. Das ist allerdings abhängig vom Einzelfall.

Was ist bei einem Führerscheinverlust zu tun?

Anders verhält es sich natürlich, wenn Sie Ihren Führerschein nicht zwanghaft abgeben müssen, sondern diesen lediglich verlieren, bzw. er Ihnen gestohlen wird. Verlieren Sie Ihren Führerschein, sollten Sie dies bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde melden. Dort wird Ihnen ein Ersatzführerschein ausgestellt. Diesen erhalten Sie nur, wenn Sie eine eidesstattliche Versicherung unterschreiben, um einer Dokumentenfälschung vorzubeugen. Bei einem Diebstahl müssen Sie die Anzeige der Polizei vorlegen. Erst dann erhalten Sie einen Ersatzführerschein, der so lange gültig ist, bis Sie Ihren neuen EU-Kartenführerschein erhalten.

Die Sperrfrist beim Führerscheinentzug

Die Sperrfrist beim Führerschein kann unterschiedlich hoch angesetzt werden.
Die Sperrfrist beim Führerschein kann unterschiedlich hoch angesetzt werden.

Ein Fahrerlaubnisentzug geht stets mit einer gewissen Sperrfrist einher, innerhalb der die Behörde einem Antrag auf die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nicht zustimmen wird. Wie lange diese Sperrfrist dauert, ist von der Schwere der Regelmissachtung abhängig, die Sie begangen haben.

Die zuständige Behörde schätzt deshalb die Zeit ab, die Sie benötigen, um wieder eine vernünftige Einstellung zum Straßenverkehr aufzubauen. Sie ist allerdings auf mindestens sechs Monate und maximal fünf Jahre angelegt.

Das ist in § 69a StGB so festgelegt. Wollen Sie Ihren Führerschein neu beantragen, können Sie das frühestens sechs Monate vor Ablauf der gerichtlich verhängten Sperre tun. Jedoch ist die Wiedererteilung meist noch an bestimmte Bedingungen geknüpft.

Kam es zum Führerscheinentzug wegen Drogen oder Alkohol, so ist beispielsweise oft eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) in Deutschland fällig, die Sie mit einem erfolgreichen Ergebnis abschließen müssen, um Ihren Führerschein wiederzuerhalten. In ganz schweren Fällen kann es auch sein, dass die Behörde beschließt, Sie eine Nachschulung für die entsprechende Führerscheinklasse machen zu lassen.

Es gibt verschiedene Arten der Sperrfrist. Eine isolierte Sperrfrist liegt dann vor, wenn dem Betroffenen zum Beispiel die Fahrerlaubnis nicht entzogen werden kann, weil dieser keine besitzt. Trotzdem kann in diesem Fall die isolierte Sperrfrist verhängt werden, sodass der Beschuldigte erst einige Zeit warten muss, um die Fahrerlaubnis überhaupt beantragen zu können.

Eine lebenslange Sperrfrist kann auch erteilt werden. Das ist allerdings sehr selten und liegt nur dann vor, wenn eine besondere Schwere der begangenen Tat festzustellen ist. Zu dieser lebenslangen Sperre teilt § 69 a des StGB mit:

Entzieht das Gericht die Fahrerlaubnis, so bestimmt es zugleich, daß für die Dauer von sechs Monaten bis zu fünf Jahren keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf (Sperre). Die Sperre kann für immer angeordnet werden, wenn zu erwarten ist, daß die gesetzliche Höchstfrist zur Abwehr der von dem Täter drohenden Gefahr nicht ausreicht. Hat der Täter keine Fahrerlaubnis, so wird nur die Sperre angeordnet.“

Eine lebenslange Sperre droht also dann, wenn die Gefahr, die vom Täter im Straßenverkehr ausgeht, auch mit einer Sperrzeit von einigen Monaten bis Jahren nicht relativiert werden kann. Das ist bei folgenden Szenarien denkbar:

  • Wiederholte Trunkenheitsfahrten ohne Aussicht auf Besserung des Verhaltens
  • Auto wird für Straftaten benutzt (wie beispielsweise für Überfälle)
  • Täter fährt das Auto, obwohl ihm mehrere Sperrfristen auferlegt wurden
  • Fahrer gilt als notorischer Straftäter, der wiederholt wegen Nötigung oder ähnlicher Delikte auffällig geworden ist
  • Fahrer kann Aggressionen im Straßenverkehr nicht zügeln bzw. sich diese nicht abgewöhnen.

Ist es möglich, die Sperrfrist bei einem Führerscheinentzug zu verkürzen?

Eine gute Nachricht gibt es für diejenigen, die beruflich auf ihren Führerschein angewiesen sind. Denn: Es ist möglich, die Sperrfrist für den Führerschein zu verkürzen. Das ist allerdings nur in Ausnahmefällen der Fall. Meistens gelingt der Antrag auf eine Sperrfristverkürzung dann, wenn Sie aus eigenem Antrieb einige Schulungsmaßnahmen ergriffen haben.

Statt einem Führerscheinentzug bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung gibt es oft ein Fahrverbot.
Statt einem Führerscheinentzug bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung gibt es oft ein Fahrverbot.

Diese sollen der zuständigen Behörde bzw. dem Gericht zeigen, dass Sie sich im Straßenverkehr bessern wollen bzw. das bereits getan haben. Eine Verkürzung der Frist um bis zu drei Monate ist dabei denkbar. Allerdings sollten Sie sich bei der Beantragung einer Sperrfristverkürzung an einen Anwalt wenden, der Ihnen Ihre offenen Fragen beantworten und Ihre Erfolgschancen berechnen kann. Diese Möglichkeit auf Verkürzung der Sperrfrist ist in § 69 a des StGB geregelt:

Ergibt sich Grund zu der Annahme, daß der Täter zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht mehr ungeeignet ist, so kann das Gericht die Sperre vorzeitig aufheben. Die Aufhebung ist frühestens zulässig, wenn die Sperre drei Monate, in den Fällen des Absatzes 3 ein Jahr gedauert hat; Absatz 5 Satz 2 und Absatz 6 gelten entsprechend.“

Wurde gegen den Beschuldigten innerhalb der letzten drei Jahre vor der Tat schon einmal eine Sperre angesetzt, so muss die Sperrzeit jedoch mindestens ein Jahr betragen, bevor Sie verkürzt bzw. gänzlich aufgehoben werden kann.

Verschiedene Gründe für den Führerscheinentzug

Der Führerschein kann aus unterschiedlichen Gründen entzogen werden. Im Folgenden sollen einige Gründe aufgelistet werden, die einen Fahrerlaubnisentzug provozieren können.

Führerscheinentzug wegen Alkohol oder Drogen

Der wohl häufigste Grund für den Führerscheinentzug ist die Fahrt unter Drogen oder Alkoholeinfluss. Aufgrund der stark verminderten Reaktions- und Wahrnehmungsfähigkeit ist das nicht nur für Sie, sondern auch für alle anderen Verkehrsteilnehmer besonders gefährlich. Werden Sie mit einem Promillewert von 1,1 im Straßenverkehr erwischt, wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen. Doch auch bei geringeren Alkoholmengen kann ein Führerscheinentzug bei Alkohol drohen.

Denn: Werden Sie im Verkehr durch Ihre Fahrweise auffällig, kann das schnell Konsequenzen haben. Hier kann schon ab einem Promillewert von 0,3 wegen Alkohol der Führerscheinentzug drohen. Zudem kann eine Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe auf Sie zukommen. Normalerweise ist es allerdings üblich, dass bei einer geringen Alkoholmenge im Blut ein Fahrverbot zwischen einem und drei Monaten auf Sie zukommt.

Auch beim Konsum von Cannabis kann der Führerscheinentzug drohen. Gleiches gilt für alle anderen Drogenarten. Bei welcher Menge an nachgewiesenen Drogen im Körper der Entzug droht, ist nicht genau festgelegt. Vielmehr ist es im Zweifelsfall eine Ermessenssache der Behörde, wann diese Ihnen den Führerschein entzieht. Allerdings wird der Führerschein im Straßenverkehr oft wegen Drogen am Steuer weggenommen.

Der Führerscheinentzug wegen Alkohol kann auch auf dem Fahrrad erfolgen.
Der Führerscheinentzug wegen Alkohol kann auch auf dem Fahrrad erfolgen.

Wenn Sie bereits vorher schon einmal mit Alkohol oder Drogen am Steuer erwischt wurden, sind Sie als Wiederholungstäter einzustufen. In diesem Fall kann sich die Strafe für Ihr Verhalten noch verstärken. Außerdem ist es im Fall von Alkohol oder Drogen oft nötig, vor Wiedererteilung der Fahrerlaubnis eine MPU absolvieren zu müssen.

Oft ist auch ein Nachweis über Ihre Alkoholabstinenz die Voraussetzung für den Wiedererhalt des Führerscheins. Das ist jedoch vom Einzelfall abhängig und wird Ihnen von der zuständigen Behörde mitgeteilt.

Um einen Abstinenznachweis zu erhalten, müssen Sie der zuständigen Behörde vorweisen können, dass Sie über eine bestimmte Zeit hinweg keinen Alkohol zu sich genommen bzw. keine Drogen konsumiert haben. Dafür müssen Sie in gewissen Abständen von einigen Wochen eine Urin- bzw. Blutprobe abgeben, bei denen Ihnen keine Rauschmittel mehr nachgewiesen werden können.

Achten Sie darauf, dass Sie Ihren Führerschein auch verlieren können, wenn Sie mit Drogen oder Alkohol auf dem Fahrrad erwischt werden! Das ist meist ab einer Promillezahl von 1,6 üblich. Doch auch, wenn Sie fahrauffällig werden, kann der Führerschein mit einer geringeren Menge Alkohol im Blut entzogen werden – und das, obwohl Sie gar nicht mit dem Auto unterwegs waren. Deshalb sollten Sie sich auch an die Promilleregeln halten, wenn Sie nicht mit dem PKW sondern mit dem Fahrrad im Straßenverkehr unterwegs sind.

Führerscheinentzug wegen überhöhter Geschwindigkeit

Normalerweise wird Ihnen der Führerschein nicht entzogen, wenn Sie die Geschwindigkeit mit Ihrem Fahrzeug überschreiten. Hier wird lediglich ein Fahrverbot ausgesprochen, das zwischen einem und drei Monaten dauern kann.

Sind Sie außerhalb geschlossener Ortschaften ab 41 km/h zu schnell unterwegs, erhalten Sie zusätzlich zu Bußgeld und Punkten in Flensburg ein Fahrverbot. Innerorts ist das bereits ab 31 km/h der Fall. Auch, wenn Sie die Geschwindigkeit innerhalb eines Jahres zweimal um mehr als 26 km/h überschreiten, wird Ihnen – zusätzlich zur anfallenden Strafe – ein einmonatiges Fahrverbot auferlegt. Sie gelten dabei als Wiederholungstäter und die Strafe wird entsprechend aufgestockt, damit Sie die Geschwindigkeitsübertretung in Zukunft vermeiden.

Die Wiederholungstäterregelung bezieht sich dabei nicht auf das Kalenderjahr, sondern auf einen Zeitraum von 12 Monaten ab dem Tag der ersten Tat. Den Führerscheinentzug aufgrund erhöhter Geschwindigkeit gibt es also in der Regel nicht. Trotzdem ist es oft der Fall, dass Sie ein Fahrverbot erhalten.

Allerdings kann bei Fahrverboten aufgrund von Geschwindigkeitsüberschreitungen auch in bestimmten Fällen davon abgesehen werden, wenn der Fahrer stattdessen eine höhere Geldbuße in Kauf nimmt. Bestimmte Gruppen von Personen haben sich dabei herauskristallisiert:

Anstatt zum Entzug der Fahrerlaubnis kommt es bei Tempoverstößen eher zu einem Fahrverbot.
Anstatt zum Entzug der Fahrerlaubnis kommt es bei Tempoverstößen eher zu einem Fahrverbot.
  • Fahrer, die beruflich auf ihren Führerschein angewiesen sind
    Ist ein PKW- oder LKW-Fahrer beruflich auf seinen Führerschein angewiesen, kann ein Fahrverbot in einigen Fällen abgewendet und in ein höheres Bußgeld umgewandelt werden. Dabei müssen allerdings entsprechende Gründe wie zum Beispiel der Arbeitsplatzverlust oder die Entziehung der Existenzgrundlage vorliegen.
  • Augenblicksversagen
    Das liegt zum Beispiel dann vor, wenn der Fahrer das Schild zur Begrenzung der Geschwindigkeit lediglich übersehen hat und sich deshalb nicht an die Vorschriften hält.
  • Verbotsirrtum
    Ein Irrtum kommt dann in Frage, wenn der Fahrzeugführer aufgrund einer Unsicherheit ein Verkehrszeichen falsch interpretiert bzw. nicht die richtigen Schlüsse für sein Verhalten im Straßenverkehr aus dem Schild zieht. Nimmt er die rechtliche Bedeutung also nicht richtig wahr, kann ein Verbotsirrtum vorliegen, das einen Verstoß nach sich zieht.
  • Existenzgefährdung
    Wenn eine Person selbstständig ist und durch den Führerscheinverlust die Existenz auf der Kippe steht, kann das eine berechtigter Grund für eine Umwandlung des Fahrverbots sein. Das kann zum Beispiel die Selbstständigkeit mit einem LKW-Transportunternehmen betreffen.
  • Tatumstände
    In einigen Fällen ist es auch möglich, dass die Umstände, in denen der Beschuldigte die Geschwindigkeit überschritten hat, diese Übertretung relativieren können. Gründe dafür können zum Beispiel ein Krankheitsfall sein, bei dem der Patient schnellstmöglich in ein Krankenhaus gebracht werden muss, um schlimme Folgen zu verhindern. Auch bei Schwangerschaften kann das ein Grund sein. Das ist allerdings einzelfallabhängig. Andere Umstände, die eine Geschwindigkeitsüberschreitung rechtfertigen, liegen beispielsweise bei Einsatzfahrzeugen vor.

Besonders bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, die sich im Rahmen dieser Fallgruppen bewegen, kann es im Einzelfall vorkommen, dass Fahrverbote umgewandelt werden. Allerdings ist es äußerst sinnvoll, sich in diesen Situationen an einen Anwalt zu wenden. Dieser kann Ihnen nicht nur beratend zur Seite stehen, sondern auch Ihre Erfolgschancen berechnen. Auch Erfahrungen durch ähnliche Fälle vor Gericht könnten Ihnen in diesem Fall helfen, ein für Sie positives Ergebnis zu erhalten.

Führerscheinentzug nach einem Rotlichtverstoß

Bei einem Rotlichtverstoß können sowohl ein Fahrverbot als auch ein Führerscheinentzug die Folge sein. Wenn Sie eine Ampel bei Rot überfahren, diese aber noch keine Sekunde rot gezeigt hat, erhalten Sie in der Regel nur ein Bußgeld und einen Punkt in Flensburg.

Nach einem Rotlichtverstoß kann Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen werden.
Nach einem Rotlichtverstoß kann Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen werden.

Wenn Sie dabei allerdings andere Verkehrsteilnehmer gefährden oder eine Sachbeschädigung verursachen, kann ein einmonatiges Fahrverbot die Folge sein. Bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß ist der Sachverhalt ein anderer.

Hier ist es durchaus möglich, dass Ihnen aufgrund der Verkehrsordnungswidrigkeit der Führerschein entzogen wird. Ein qualifizierter Verstoß liegt dann vor, wenn Sie nach mehr als einer Sekunde leuchtendem Rotlicht die Ampel mit Ihrem Fahrzeug überqueren. Je nachdem, ob Sie dabei Andere gefährden oder eine Sachbeschädigung entsteht, kann sich auch das Bußgeld erhöhen.

Rechtfertigungen des betroffenen Fahrers wie Blendungen der Sonne oder durch Scheinwerfer eines entgegenkommenden Autos bei Dunkelheit, werden meist nicht vom Gericht anerkannt. Dadurch können Sie dem Führerscheinentzug also nicht entgehen. Ein Rotlichtverstoß bleibt in vielen Fällen weiterhin ein Verstoß gegen das Straßenverkehrsgesetz und somit eine Zuwiderhandlung, aus der Sie sich schlecht herausreden können.

Führerscheinentzug bei Straftaten

Bislang ist es nicht vorgesehen, auch bei begangenen Straftaten außerhalb des Verkehrsrechts, wie einem Diebstahl oder Steuerdelikten, den Führerschein abgeben zu müssen. Dieses Konzept steht in der Öffentlichkeit – besonders in der Politik – zur Diskussion. Bis zum heutigen Tag sind zu dieser Überlegung jedoch noch keine konkreten Maßnahmen getroffen worden.

Auch zu viele Punkte führen zum Führerscheinentzug

Auch, wenn Sie die Maximalpunktzahl von acht Punkten in Flensburg erreicht haben, ist ein Führerscheinentzug möglich. So besagt § 4 des StVG:

Ergeben sich acht oder mehr Punkte, gilt der Inhaber einer Fahrerlaubnis als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen und die Fahrerlaubnis ist zu entziehen.“

Waren es nach dem alten Punktesystem vor dem 1. Mai 2014 noch insgesamt 18 Punkte, die Sie erreichen mussten, um Ihren Führerschein zu verlieren, sind es mittlerweile nur noch acht. Das liegt auch daran, dass sich die Anzahl der Punkte, die Sie für eine Ordnungswidrigkeit erhalten, geändert hat.

Bevor Sie die Aufforderung zur Abgabe Ihres Führerscheins erhalten, müssen Sie jedoch zweimal verwarnt werden. Das passiert einmal, wenn Sie einen Punktestand von fünf Punkten und ein zweites Mal, wenn Sie sieben Punkte erreicht haben.

Auch beim Führerscheinentzug wegen Punkten beginnt die Sperrfrist an dem Tag zu laufen, an dem das Urteil rechtskräftig wurde. Auch hier gilt wieder: Werden Sie ohne Führerschein erwischt, wartet eine Strafe auf Sie. Trotzdem können Sie nach dem Führerscheinentzug weiterhin fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge betreiben. Dazu zählen:

  • Motorisierte Krankenfahrstühle mit Elektroantrieb und einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 15 km/h
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler für die Land- und Forstwirtschaft, die nicht schneller als 6 km/h fahren können

Außerdem gibt es Fahrzeuge, für die Sie lediglich eine gültige Prüfbescheinigung besitzen müssen. Zu dieser Gruppe von Fahrzeugen gehören:

  • Mofas mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h
  • Zweispurige, elektrisch angetriebene Mobilitätshilfen (z. B. Segways)
  • Krankenfahrstühle mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 10 km/h

Führerscheinentzug nach einer Unfallflucht

Kam es nach einer Fahrerflucht zum Führerscheinentzug, müssen Sie einen Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis stellen.
Kam es nach einer Fahrerflucht zum Führerscheinentzug, müssen Sie einen Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis stellen.

Ein weiteres schweres Delikt im Straßenverkehr, bei dem Sie Ihren Führerschein verlieren können, ist nach einem Unfall die Unfallflucht – auch als unerlaubtes Entfernen vom Unfallort bekannt.

Die Unfall- bzw. Fahrerflucht gilt laut § 142 des Strafgesetzbuches (StGB) als Straftat und wird entsprechend geahndet.

Bei diesem besonders schweren Fall der Verletzung von Gesetzen kann für den Flüchtigen neben Bußgeldern und Punkten ein Führerscheinentzug angesetzt werden. Die Dauer dieses Entzugs ist individuell zu betrachten und kann nicht allgemein festgelegt werden.

Der Führerscheinentzug in der Probezeit

Selbstverständlich müssen auch Fahranfänger mit einem Führerscheinentzug rechnen, wenn sie sich nicht an geltendes Verkehrsrecht halten. Besonders in der Probezeit kommt es bei unsicheren und unerfahrenen Autofahrern oft zu Unfällen, Verkehrsordnungswidrigkeiten oder generellen Unsicherheiten im Straßenverkehr, sodass eine Regelmissachtung, die in die Kategorien A- oder B-Verstoß eingeordnet wird, die Folge ist. Je nach Schwere der Tat kann genauso wie bei erfahrenen Autofahrern, die nicht mehr in der Probezeit sind, ein Fahrerlaubnisentzug drohen.

In der Regel geschieht das dann, wenn Sie als Fahranfänger drei A-Verstöße bzw. insgesamt sechs B-Verstöße begangen haben.

Um sich ein Bild davon machen zu können, bei welchen Verstößen welche Kategorie vorliegt, sollen hier ein paar Beispiele gegeben werden:

A-Verstöße

  • Fahrlässige Tötung oder Körperverletzung
  • Drogen oder Alkohol am Steuer
  • Handy am Steuer
  • Geschwindigkeitsüberschreitung (probezeitrelevante Maßnahmen erst ab 21 km/h zu schnell)
  • Unterlassene Hilfeleistung

B-Verstöße

  • Fahren mit abgefahrenen Reifen
  • Kennzeichenmissbrauch
  • Parken auf nicht dafür vorgesehenen Straßen
  • Überziehen der Hauptuntersuchung („TÜV“) um mehr als acht Monate
  • Falsche oder nicht vorhandene Absicherung eines liegengebliebenen Kfz

Genau wie bei allen anderen Verkehrsteilnehmern, die mit dem Führerscheinentzug konfrontiert werden, ist auch hier eine Sperrfrist zu beachten, die mindestens drei Monate und höchstens fünf Jahre andauern kann. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Fahranfänger seinen Führerschein wiedererhalten. Eine Beantragung der Fahrerlaubnis ist frühestens sechs Monate vor Ablauf der Sperrfrist möglich. Ebenso wie ein Fahrverbot bzw. der Entzug der Fahrerlaubnis kann auch eine Freiheits- oder Geldstrafe auf den Fahranfänger zukommen, wenn er eine Straftat im Straßenverkehr begeht.

Auch ein Führerscheinentzug während der Probezeit ist möglich.
Auch ein Führerscheinentzug während der Probezeit ist möglich.

Hat der junge Fahrer einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begangen und muss daraufhin an einem Aufbauseminar teilnehmen, so ist die Nichtbefolgung dieser Anordnung auch ein Grund dafür, dem Fahranfänger in der Probezeit den Führerschein zu entziehen.

Denn so macht er den Eindruck, dass er nicht fähig ist, am Straßenverkehr teilzunehmen. Nach einer Sperrfrist, die die zuständige Behörde festlegt, darf der junge Fahrer dann seinen Antrag auf die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis stellen.

Führerscheinentzug aus gesundheitlichen Gründen

Es kann auch sein, dass Ihnen aufgrund einer Krankheit der Führerschein entzogen wird. Das ist immer dann der Fall, wenn Sie durch diese Krankheit nicht mehr dazu geeignet sind, ein Fahrzeug sicher im Verkehr zu bewegen. Denn § 46 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) besagt:

Erweist sich der Inhaber einer Fahrerlaubnis als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen, hat ihm die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis zu entziehen. Dies gilt insbesondere, wenn Erkrankungen oder Mängel nach den Anlagen 4, 5 oder 6 vorliegen oder erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder Strafgesetze verstoßen wurde und dadurch die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ausgeschlossen ist.“

Zu diesen Erkrankungen und Mängeln gehören zum Beispiel Krankheiten wie mangelndes Sehvermögen, Bewegungsbehinderungen, Herzkrankheiten, Depressionen, Epilepsie, Demenz oder der Missbrauch von Alkohol bzw. Drogen. Selbstverständlich hängt der Fahrerlaubnisentzug immer auch davon ab, wie schwer der Grad der Krankheit ist.

In der Anlage 4 der FeV sind diese Krankheiten genau aufgelistet. Dabei muss allerdings auch unterschieden werden, ob Sie aufgrund Ihrer Krankheit lediglich ein vorläufiges Fahrverbot erhalten oder Ihnen der Führerschein für eine längere Zeit entzogen wird.

Die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis

Ist die Ihnen auferlegte Sperrfrist abgelaufen, können Sie einen Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis stellen. Um einen flüssigen Übergang zwischen Ende der Sperrfrist und Wiedererhalt des Führerscheins zu garantieren, können Sie schon sechs Monate vor Ende der gerichtlichen Sperrfrist den Antrag auf den Führerschein stellen. Nach Antragstellung überprüft die zuständige Behörde, ob Sie auch alle nötigen Maßnahmen ergriffen haben, um Ihren „Lappen“ nach dem Führerscheinentzug wiederzuerhalten.

Das können zum Beispiel die erfolgreich abgeschlossene MPU oder aber auch die erneute Ablegung der Fahrprüfung sein. Letzteres ist allerdings nur in Ausnahmefällen nötig. Allerdings kann auch nicht pauschal gesagt werden, wann Sie die Prüfung erneut ablegen müssen. Denn: Ist die Behörde im Zweifel darüber, ob Sie sich noch sicher mit einem Fahrzeug im Verkehr bewegen können, kann für Sie eine erneute Fahrprüfung nach § 20 der FeV angeordnet werden:

Die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis erfolgt manchmal nur nach einer positiven MPU.
Die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis erfolgt häufig nur nach einer positiven MPU.

Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet eine Fahrerlaubnisprüfung an, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die nach § 16 Absatz 1 und § 17 Absatz 1 erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt.“

Das passiert oft, wenn der Führerscheinentzug schon so lange zurückliegt, dass die Kenntnisse des Fahrers im Straßenverkehr nicht mehr aktuell sein können. Haben Sie Ihre erfolgreiche MPU vorgelegt, reicht auch das trotzdem nicht immer aus.

Wurde Ihnen der Führerschein wegen Alkohol oder Drogen am Steuer entzogen, kann es auch passieren, dass Sie einen Abstinenznachweis erbringen müssen.

Ansonsten wird Ihrem Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach dem Führerscheinentzug in der Regel nicht stattgegeben. Das ist allerdings individuell zu entscheiden und wird von der zuständigen Behörde festgelegt. Haben Sie Fragen bezüglich der möglicherweise zu absolvierenden MPU, so sollten Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde wenden.

Führerschein zurück ohne MPU?

Bei einem Führerscheinentzug müssen Sie oft eine positive MPU vorweisen, bevor Ihrem Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis stattgegeben wird. Da eine MPU sehr kostenintensiv ist und Sie diese Kosten selbst tragen müssen, versuchen viele Autofahrer diese zu umgehen. Wenn eine MPU angeordnet wurde, ist das allerdings fast unmöglich, es sei denn, sie warten auf die Verjährung beim Führerscheinentzug. Die Tilgung einer Tat erfolgt, wenn Ihnen aufgrund dieses Verstoßes ein Führerscheinentzug drohte, nach zehn Jahren. Das legt § 29 des StVG fest.

Die im Register gespeicherten Eintragungen werden nach Ablauf der in Satz 2 bestimmten Fristen getilgt. Die Tilgungsfristen betragen zehn Jahre
a) bei Entscheidungen über eine Straftat, in denen die Fahrerlaubnis entzogen oder eine isolierte Sperre angeordnet worden ist,
b) bei Entscheidungen über Maßnahmen oder Verzichte nach § 28 Absatz 3 Nummer 5 bis 8.“

Demnach können Sie, wenn Sie sich keiner MPU unterziehen wollen, zehn Jahre lang warten, denn dann ist beim Führerscheinentzug die Verjährung eingetreten und somit hat die Anordnung der MPU keine Grundlage mehr. Das ist bei jedem Grund des Führerscheinentzugs der Fall, das heißt, es ist egal, wieso Ihnen der Führerschein entzogen wurde. Nach zehn Jahren haben Sie in der Regel keine Konsequenzen mehr zu befürchten. Das gilt auch dann, wenn Ihnen eine isolierte Sperrfrist aufgelegt wurde.

Allerdings sollten Sie sich bezüglich der Tilgungsfristen nicht auf diese zehn Jahre verlassen. Denn in einigen Fällen kann die MPU auch noch nach zehn Jahren angeordnet werden. Das hängt davon ab, welche Frist genau für Ihren Führerscheinentzug gültig ist. Es gibt dabei verschiedene Möglichkeiten:

Bei einem Führerscheinentzug kann die Verjährung zu verschiedenen Terminen anfangen zu laufen.
Bei einem Führerscheinentzug kann die Verjährung zu verschiedenen Terminen anfangen zu laufen.
  • Beginn der Frist am Tag des ersten Urteils bei strafrechtlichen Verurteilungen
  • Beginn der Frist am Tag der Neuerteilung der Fahrerlaubnis bei Entziehung bzw. Anordnung einer Sperrfrist, Versagung oder Verzicht auf die Fahrerlaubnis
  • Beginn der Frist am Tag der Rechtskraft des Urteils bei verwaltungsbehördlichen und gerichtlichen Entscheidungen über Bußgelder bei Ordnungswidrigkeiten
  • Beginn der Frist am Tag der Ausstellung – bzw. beim Verzicht auf die Fahrberechtigung am Tag des Zugangs der Verzichterklärung bei der zuständigen Behörde – der Bescheinigung bei Aufbauseminaren oder verkehrspsychologischen Beratungen

Entsprechend kann sich die Tilgungsfrist auch verlängern. Nach 15 Jahren können Sie sich sicher sein, dass Sie keine MPU mehr absolvieren müssen, um Ihren „Lappen“ nach dem Führerscheinentzug wiederzuerhalten. Trotzdem kann es nach dieser doch sehr langen Zeitspanne sein, dass die zuständige Behörde zwar keine MPU mehr anordnet, Sie dafür allerdings erneut die Fahrschulprüfung durchlaufen müssen. Das ist aufgrund des großen Zeitraums, in dem Sie keine Fahrerlaubnis besessen haben, sinnvoll. In dieser Zeit kann sich im Straßenverkehr einiges geändert haben. Außerdem müssen Sie Ihre Kenntnisse auffrischen, um Ihre Sicherheit und die anderer Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden.

Ablauf einer MPU nach dem Führerscheinentzug

Um eine MPU zu bestehen, ist es wichtig, im Vorhinein eine entsprechende Beratung in Anspruch zu nehmen. Diese kann Ihnen den Weg zur erfolgreichen MPU erleichtern und Ihnen helfen, sich auf die Gespräche und Tests vorzubereiten. Wenn eine MPU angeordnet wurde, müssen Sie sich selbst darum kümmern, einen Termin für diese auszumachen. Sie sollten nicht darauf warten, dass Ihnen irgendwann nach dem Führerscheinentzug eine Einladung zur Untersuchung ins Haus flattert.

Eine MPU besteht aus vier Teilbereichen, die Sie erfolgreich abschließen müssen, damit Sie Ihren Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis stellen können. Dazu zählen:

  • Fragebögen: die schriftliche Befragung

In erster Linie bestehen die Fragebögen aus medizinischen Fragen und allen Fragen, die den Führerschein betreffen. Dazu gehören beispielsweise Ihr Lebenslauf, Erkrankungen, die Sie haben oder der allgemeine Untersuchungsanlass.

  • Medizinische Untersuchung
Manchmal lohnt es sich - auch finanziell - auf die Verjährung beim Führerscheinentzug zu warten.
Manchmal lohnt es sich – auch finanziell – auf die Verjährung beim Führerscheinentzug zu warten.

Der Arzt befragt Sie anschließend in der medizinischen Untersuchung zu Ihrer gesundheitlichen Vorgeschichte und entsprechenden Vorerkrankungen, ob Sie zurzeit Medikamente nehmen und wie Sie sich im Moment fühlen. Wurde Ihnen die MPU aufgrund von Alkohol oder Drogen am Steuer auferlegt, so fällt die Untersuchung medizinisch meist umfangreicher aus als das bei anderen Gründen der Fall ist.

Wurde die MPU nicht wegen Alkohol oder Drogen angeordnet, reicht bei der medizinischen Untersuchung oft auch das Gespräch mit dem Arzt aus. Andernfalls kann eventuell eine Blut- oder Urinuntersuchung folgen.

  • Leistungstests

Bei den Leistungstests, die während einer MPU angeordnet werden, testet der Arzt einige Ihrer Fähigkeiten, die auch beim Autofahren von großer Wichtigkeit sind. Dazu gehören zum Beispiel die Konzentrations- und die Wahrnehmungsfähigkeit sowie die Reaktionsgeschwindigkeit. Diese Tests finden an extra für diesen Zweck hergestellten Versuchsgeräten statt. Bevor die Kontrollphase beginnt, werden Sie genau in das Gerät eingewiesen. Zudem können Sie in einer ersten Versuchsphase testen, wie das Gerät zu bedienen ist und was Sie beim Leistungstest beachten müssen. Computerkenntnisse sind für diesen Test nicht erforderlich.

  • Psychologische Untersuchung

Den Mittelpunkt und Hauptteil der MPU stellt das Gespräch mit einem Psychologen dar. Das Gespräch wird unabhängig vom juristischen Hintergrund Ihrer begangenen Tat geführt, sodass eine Rechtfertigung Ihrerseits im Gespräch nicht nötig ist. Das Gespräch mit dem Psychologen dauert etwa eine Stunde. Innerhalb dieser Zeit möchte er herausfinden, wie gut Sie sich selbst mit der Ordnungswidrigkeit auseinandergesetzt haben und welche Konsequenzen Sie selbst aus Ihrem Handeln ziehen.

Im psychologischen Gespräch sollten Sie deutlich zum Ausdruck bringen, dass Sie gründlich über die Tat nachgedacht haben, die zum Führerscheinentzug führte, und dass Sie sich für die Zukunft eine Änderung Ihres Verhaltens – nicht nur im Hinblick auf den Verkehr, sondern auch bezüglich des Konsums von Alkohol oder Drogen – vorgenommen haben.

Dabei sollten Sie zwar immer eine passende Antwort auf die Fragen des MPU-Gutachters parat haben, diese sollten aber nicht auswendig gelernt und im Gespräch heruntergerattert werden. Bleiben Sie immer authentisch und ehrlich gegenüber dem Psychologen. Dieser wird Ihre Antworten und das gesamte Gespräch auswerten und Ihnen das Gutachten über die MPU in der Regel innerhalb einer Zeitspanne von zwei Wochen zuschicken.

Dauer und Kosten der MPU nach dem Fahrerlaubnisentzug

Wollen bzw. müssen Sie an einer MPU teilnehmen, so sollten Sie circa 2,5 Stunden dafür veranschlagen. Zu dieser Zeitspanne gehören sowohl die Anmeldung als auch die Teilnahme an allen vier Teilbereichen der MPU. Je nachdem, wieso die MPU angeordnet wird, kommen verschiedene Kosten auf den Betroffenen zu. Denn: Die MPU, die Sie aufgrund von Drogen oder Alkohol machen müssen, ist in der Regel teurer, als die, die Sie für andere Verkehrsordnungswidrigkeiten auferlegt bekommen.

Was kann eine MPU nach dem Führerscheinentzug kosten?
Was kann eine MPU nach dem Führerscheinentzug kosten?

Die Kosten sind allerdings immer gleich und in Deutschland in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) festgelegt. Dementsprechend gelten folgende Kosten bei einer MPU:

  • MPU wegen Alkohol: 338 Euro
  • MPU wegen Drogen: 338 Euro
    Bei Drogenscreening kommt ein Aufschlag von 128 Euro dazu
  • MPU wegen körperlich-geistiger Beeinträchtigungen: 204 Euro
  • MPU wegen neurologisch-psychiatrischer Beeinträchtigungen: 289 Euro
  • MPU wegen Erreichen der Höchstpunktzahl in Flensburg („Tatauffällige“): 292 Euro

Entscheiden Sie sich dafür, eine entsprechende MPU-Vorbereitung in Anspruch zu nehmen, müssen Sie auch hier mit weiteren Kosten rechnen. Diese sind jedoch von der Stadt und der jeweiligen Institution, die diese anbietet, abhängig.

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

61 Kommentare

  1. B.

    16. August 2017 um 15:47

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Ich hoffe Sie können mich in meinem Anliegen beraten und mir meine Chancen nennen, da ich sehr verzweifelt bin.

    Ich wurde von der Polizei zur ekennungsdienstlichen Maßnahme eingeladen und mir wurden Fingerabdrücke und fotos gemacht.

    Die Begründung ist folgende ich zitiere ´´Am 30.07.2017 bemerkte ein Zeuge, dass Sie hupend mit hoher Geschwindigkeit und Agressiv gestikulierend auto fuhren.

    Dann hielten Sie an einer roten Ampel an, stiegen aus und schlugen einem anderen Autofahrer, durch dessen geöffnetes Fenster mit der Faust ins gesicht. Eine einschreitende Polizistin wurde von Ihnen beleidigt. Die Anweisungen der Polizistin wurden von Ihnen zunächst ignoriert.

    Sie ließen Ihr Auto trotz der Aufforderung zu stoppen auf Sie zurollen.Das gezeigte verhalten gegenüber dem Geaschädigten und der Polizeibeamtin weist auf eine nierdrige hemmschwelle, um aus nichtigem Anlass im Straßenverkehr Gewalt auszuüben, sodass damit gerechnet, dass Sie bei ähnlich gelagerten Situationen, selbiges Verhalten erneut zeigen und somit weitere Straftaten begehen.´´

    So wie es dort steht stimmt es nicht.

    Ich war mit meiner Freundin in unserem twingo unterwegs auf einer 2 Spurigen Straße.

    Eine spur verlief nach rechts, die andere geradeaus, wo ich mich befand.

    Der Geschädigte fuhr auf der rechten fahrbahn, auf der abbieger straße, fuhr jedoch auf meine Spur ohne zu blinken, sodass ich zunächst voller Schock bremste und das lenkrad ein wenig umriss und dabei sehr lange hupte um ihn zu warnen.

    Ich beobachtete den Geschädigten mit beleidigenden Gesten und fühlte mich mit meiner Freundin in diesem Schockzustand genötigt.

    Ich überholte den Fahrer, wegen seiner sehr unsicheren und nicht vorrauschaubaren Fahrweise um einen Unfall zu vermeiden, und stieg an der Ampel aus um Ihn zur rede zu stellen, da wir wie gesagt immer noch im schock zustand waren.

    Trotz meines Ansprechens ignorierte mich der Fahrer als wäre nichts gewesen, also nahm ich meine Linke (dies ist meine schwächere Hand) und habe Ihn leicht eine Backpfeife gegeben, sodass er mir seine aufmerksamkeit schenkt.

    Doch dann wollte dieser Aussteigen und sich mit Gewalt wehren, doch dann kam ein jüngerer Zeuge um schlimmeres zu vermeiden.

    Also saß ich mich wieder ins Auto und wollte weiter fahren, bis eine angehende Polizeibeamtin sich vor unser Auto stellte und sagte dass sie die polizei rufen werde und ich warten sollte.

    Ich fragte die Beamtin, welche in Ihrer Freizeitkleidung war, sich zu ausweisen, dass Sie eine beamtin ist, weil nichts an Ihr den anschein machte, dass Sie eine beamtin war.

    Ich schlug Ihr daraufhin vor zur seite zu fahren, bis die Polizei kommt, doch sie ignorierte meinen vorschlag des öfteren und stellte sich ständig vor mein Fahrzeug und tat so als würde ich abhauen wollen.

    Ich war in dieser Situation, so geschockt und wütend gleichzeitig, sodass ich beleidigende Bemerkungen machte, wie z.B dass sie wie ein Mann aussehen würde.

    Bis die Polizei kam wartete ich ruhig im Fahrzeug.

    Die Polizei kam mit 4 einsatzwagen, obwohl ich nicht gewalttätig war.

    Das war nur in diesem kleinen Augenblick für ein kleinen Moment, da ich sehr im schock war.

    Die Polizei stellt mich nun so , dar als würde ich jederzeit gewaltbereit sein, obwohl ich ein sehr freundlicher und höflicher Mensch bin.

    Ich bin 21 Jahre jung und hatte nie probleme mit dem Gesetz.

    Nun ist meine Angst, dass ich den Führerschein verliere, obwohl ich Fahranfänger bin (seit ein und halb jahren habe ich den führerschein).

    Ich war lange Zeit depressiv und hatte in der vergangenheit einen suizid versuch, da ich wirtschaftlich und beruflich keinen Erfolg hatte.

    Ich nehme seit meinem selbstmordversuch anti depressiva und war bis zu diesem vorfall sehr glücklich, da ich einen ausbildungsjob gefunden habe als Berufskraftfahrer im nahverkehr für Autotransport.

    Dies ist mein Traumberuf und es ist eine sehr gute Firma.

    Ich habe Angst, dass ich den führerschein verliere und wieder existenzlos bin und wieder depressiv werde.

    Ich bitte Sie mir zu helfen.

    Ich habe keine rechtsschutzversicherung und auch nicht das Geld für einen Anwalt.

    Ich werde demnächst von der Sachbearbeiterin eingeladen und meine Version zu erzählen.

    Meine hoffnungen sind gleich null.

    Der geschädigte war nur leicht rot im gesicht und hatte sonst keine wirklichen verletzungen davon getragen

    Noch wurde ein Krankenwagen oder sonstwas benötigt.

    Ich fühle mich alleine gelassen und bitte sie mir zu helfen.

    Ich bin auf meinen Führerschein angewiesen.

    Ich freue mich auf Ihre Antwort

    B.

    1. bussgeldrechner.org

      28. August 2017 um 10:24

      Hallo,

      wir sind grundsätzlich gesetzlich nicht befugt, Rechtsberatung zu erteilen oder Einschätzungen zu Einzelfällen abzugeben. Haben Sie deshalb Verständnis dafür, dass wir auch in Ihrem Fall keine Chancenbewertung abgeben dürfen. Der Besuch bei einem Anwalt erscheint in Ihrem Fall unerlässlich, um den drohenden Führerscheinentzug ggf. noch abwenden zu können.

      – Die Redaktion

  2. RA

    16. August 2017 um 9:05

    Frage: Wenn ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird und wieder eingestellt.Mir dort aber weder der klare besitz noch konsum nachgewiesen werden kann,darf man mir dann trotzdem den Führerschei entziehen????

    1. bussgeldrechner.org

      21. August 2017 um 10:35

      Hallo RA,

      es handelt sich dabei um zwei verschiedene Verfahren. Nach Einstellung des Ermittlungsverfahrens aufgrund einer Straftat wird der Sachverhalt an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde weitergereicht, zwecks Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit. Hier können die üblichen Sanktionen für einen Verstoß gegen das Drogengesetz anfallen. Wurde der Straßenverkehr gefährdet, kann eine Entziehung der Fahrerlaubnis drohen.

      – Die Redaktion

  3. Sinan

    3. Juli 2017 um 4:27

    Hallo,
    ich habe eine Frage,
    Ich bin in der Probezeit und wurde 2x geblitzt.
    1x 21kmh zu viel (wurde abgezogen)
    1x Rotlicht und länger als 1 Sek.
    (Ich wurde von der Sonne geblendet)
    Was kommt auf mich zu ?
    Lg. Sinan.

    1. Stephan

      25. Juli 2020 um 3:13

      Hallo,

      Ich habe wegen Blitzer in der Probezeit
      Und nicht Einhaltung des AFS Kurses den Lappen entzogen bekommen.
      Letzte Woche rief ich bei der Führerscheinstelle an,und sagte denen das ich gerade eine Therapie mache zwecks Depressionen.
      Jetzt wollen die den ganzen Arzt Brief sehen und da steht halt 1 Suizid Gedanke drin und das ich 15 Jahre gekifft habe aber seit 28 Jahren ( jetzt 33) nicht mehr kiffe
      Die Führerscheinstelle meinte von der Straftat her weshalb der Führerschein entzogen wurde sieht alles gut aus das ich ihn bekomme.
      Jetzt wollen die aber den Arztbrief
      Diagnose: mittelgradige Depression
      Mit ambulanter weiter Behandlung.
      Ich habe auch ein ärztliches Attest vorgelegt das keine Gefahr besteht wenn ich fahren würde.
      Über eine Antwort würde ich mich freuen
      Lg
      Stephan

    2. bussgeldrechner.org

      3. Juli 2017 um 7:54

      Hallo Sinan,

      es handelt sich dabei um zwei A-Verstöße. Neben Bußgeld und einem Punkt in Flensburg müssen Sie an einem Aufbauseminar teilnehmen und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  4. Gerald

    25. Juni 2017 um 14:57

    Frage, darf mir die Fahrerlaubnis entzogen werden wenn ich des Öfteren geblitzt werde und ich fleißig Knölchen gesammelt habe?

    1. bussgeldrechner.org

      29. Juni 2017 um 10:59

      Hallo Gerald,

      beharrliche Pflichtverletzung kann zur Verhängung eines Fahrverbotes führen. Dies ist jedoch im Einzelfall zu entscheiden. Der Entzug der Fahrerlaubnis ist in der Regel erst dann anzunehmen, wenn durch zu viele Geschwindigkeitsverstöße bereits 8 oder mehr Punkte auf dem Flensburger Punktekonto angesammelt wurden.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  5. Stefanie

    19. Juni 2017 um 23:40

    Darf ein Polizist einen Führerschein aufgrund eines Tatverdachtes abnehmen? Ein Freund wurde wegen Fahrerflucht und Unfall auf die Polizeistation gerufen, nichts ahnend wurde ihm dort mitgeteilt dass er eine Anzeige wegen Fahrerflucht bekommen hätte und ihm wurde dort sofort der Führerschein entzogen. Seit fast 3 Wochen hat er weder eine schriftliche Anzeige noch sonstiges Schreiben noch seinen Führerschein zurückbekommen. Nun hat er seinen Anwalt eingeschalten, auch der bekam bisher keine Antwort nachdem er um Akteneinsicht gebeten hat. Alles sehr dubios. Ich selber saß neben ihm im Auto und es wurde weder jemand verletzt noch Fahrerflucht begannen. Es gab lediglich eine Diskussion mit einer Ordnungshüterin die anschließend diese Anzeige gemacht hat und behauptet hat sie wurde angefahren. Eine dubiose Geschichte…bitte um Rat.

    1. bussgeldrechner.org

      22. Juni 2017 um 9:58

      Hallo Stefanie,
      da uns nicht alle Informationen vorliegen, ist eine Einschätzung nicht möglich.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  6. Micha

    8. Juni 2017 um 9:52

    Hallo,

    ich musste vor ca. 3 Jahren meinen Führerschein abgeben aufgrund Fahren unter Drogeneinfluss (Cannabis). Mir wurde die Fahrerlaubnis entzogen, da man mich für nicht „Verkehrstauglich“ hielt.

    Habe ich eine Chance meinen Führerschein zurückzubekommen? Muss ich eine MPU machen? Was kommen ca. für Kosten auf mich zu? Wie lange dauert so ein Prozess? Kann mir das jemand beantworten?

    DANKE

    1. bussgeldrechner.org

      14. Juni 2017 um 9:03

      Hallo Micha,
      beim Entzug der Fahrerlaubnis aufgrund von Drogen ist mit einer MPU zu rechnen. Genauere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Behörde.
      Die wichtigsten Informationen zur MPU können Sie hier nachlesen: MPU.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  7. Daniel F.

    26. April 2017 um 21:12

    Ich brauche eine Klarheit:

    Dieser Satz von Fahrererlaubnisstelle:

    „Sollten Sie nach Fristablauf der verkehrpsychologen Beratungen und innerhalb einer Probzeit einen A-Verstoß begangen, droht Fahrererlaubnisentzug“

    – Weiterer Verstoß vor Fristablauf ist folgenlos, gilt es? Naturlich muss Punkte bei Flensburg mitgezählt werden.

    Ich wurde vor der Fristablauf außerorts ab 41 Kmh geblitzt. Ich werde nur 1 Monate Fahrverbot an der Bußgeldsstelle abgeben, aber droht mir keinen Führerscheinentzug oder?

    Vielen Dank
    Mfg
    Daniel Freund

    1. bussgeldrechner.org

      27. April 2017 um 9:50

      Hallo Daniel,

      begehen Sie in der Probezeit drei A-Verstöße folgt in der Regel der Fahrerlaubnisentzug.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

      1. Daniel

        27. April 2017 um 21:18

        Jemand von der Fahrererlaubnisstelle hat mir gesagt, dass ich Glück hätte, weil mein A-Verstoß vor der Fristablauf einer verkehrspsychologischen Beratung kam.
        Der hat mir geschrieben:

        „Begehen Sie nach Ablauf der Frist zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung innerhalb der Probezeit eine weitere schwerwiegende oder zwei weitere leichtere Verkehrsverstöße, ist Schluss . Dann muss dir die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis entziehen. “

        Der Frist ist bereits abgelaufen. Ich darf jetzt keinen weiteren A-Verstoß begehen bis mein Probzeit bestanden ist, sonst ist dann Fahrererlaubnisentzug.

        Vielleicht habe ich Glück.

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