Wie können Sie einen Führerschein beantragen?
Letzte Aktualisierung am: 27. Juli 2024
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Was beim Führerscheinantrag zu beachten ist
Es gibt viele verschiedene Gründe, die einen Verkehrsteilnehmer dazu bewegen, den Führerschein zu beantragen. Einerseits kommt es bei Fahranfängern vor, die ihren Führerschein zum ersten Mal beantragen, andererseits müssen auch Fahrer, die bereits einen Führerschein besessen haben, diesen in bestimmten Fällen neu beantragen.
Auch wenn Ihnen beispielsweise aufgrund von Alkohol oder Drogen am Steuer der Führerschein entzogen wurde, können Sie diesen nach einer bestimmten Zeit – einer sogenannten Sperrfrist – neu beantragen.
Wollen Sie außerhalb der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) in den Urlaub fahren, benötigen Sie außerdem einen internationalen Führerschein, den Sie auch rechtzeitig beantragen müssen. Diesen benötigen Sie beispielsweise, wenn Sie einen Roadtrip durch die USA machen wollen.
Jede Situation ist an bestimmte Bedingungen geknüpft, die Sie erfüllen müssen, um Ihren Führerschein neu beantragen zu können. Im folgenden Ratgeber sollen diese ausführlich beleuchtet werden.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Führerschein beantragen
Eine Auflistung der benötigten Dokumente finden Sie hier.
Die Bearbeitungszeit kann bis zu drei Monate betragen. In der Regel halten die meisten jedoch schon nach zwei bis vier Wochen ihren neuen Führerschein in den Händen.
Den Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis können Sie frühestens drei Ende vor Ablauf Ihrer Sperrfrist einreichen.
Einen neuen Führerschein beantragen: Was benötigen Sie?
Als Fahranfänger haben Sie wahrscheinlich den größten Aufwand, wenn Sie den Führerschein zum ersten Mal beantragen wollen. Denn zur Ersterteilung sind nicht nur einige Dokumente von Prüfungen nötig, sondern Sie müssen zudem Passbilder machen, die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs vorweisen und einen Sehtest absolvieren, um den EU-Führerschein beantragen zu können.
Bevor Sie mit allen Dokumenten zum Bürgeramt der zuständigen Gemeinde oder Stadt gehen, um Ihren Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis zu stellen, sollten Sie sich informieren, ob Sie alle dort erforderlichen Unterlagen für die Ersterteilung auch parat haben. So können Sie sich einen eventuell überflüssigen Weg sparen. Wenn Sie den Führerschein neu beantragen, benötigen sie unter anderem diese Dokumente:
- Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
- Ein biometrisches Passbild
- Adresse und Ansprechpartner der Fahrschule
- Bescheinigung über den bestandenen Sehtest
- Bescheinigung über die Teilnahme an einem „Kurs in lebensrettenden Sofortmaßnahmen“ bzw. bei einem LKW- oder Busführerschein über den bestandenen Erste-Hilfe-Kurs
- Ebenfalls nur bei LKW- oder Busführerschein notwendig: Bescheinigung über körperliche und geistige Eignung
- Bei einem Antrag auf einen Busführerschein: Nachweis eines Funktions- und Leistungstests
- Führungszeugnis (dann wichtig, wenn Sie einen Führerschein zur Fahrgastbeförderung beantragen wollen)
Der Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis wird allerdings oft von der Fahrschule übernommen, bei der Sie Ihre theoretische und praktische Fahrprüfung im Verkehr ablegen. Das erspart Ihnen eine Menge Aufwand. Im Folgenden sollen einzelne Punkte zur Beantragung des Führerscheins näher erläutert werden.
Das Passfoto
Für Ihren Führerschein benötigen Sie ein biometrisches Passbild mit den Maßen 45 x 35 mm. Dieses Bild muss diversen Voraussetzungen entsprechen, um gültig zu sein. Da Sie eine gute Erkennbarkeit auf dem Bild gewährleisten müssen, dürfen Sie keine Kopfbedeckung, Sonnenbrille oder Ähnliches das Gesicht verdeckendes tragen. Wenn Sie aus religiösen Gründen eine Kopfbedeckung tragen, kann das ein Ausnahmefall sein. Sie müssen auf dem Bild von der Stirn bis zum Kinn sichtbar sein, weder den Kopf neigen noch den Mund öffnen und geradeaus blicken.
Die Fahrschule
Sollten Sie sich bereits im laufenden Unterricht einer Fahrschule befinden, ist im entsprechenden Feld die Adresse Ihrer Fahrschule und ein Ansprechpartner zu nennen. Auch, wenn Sie Ihre Fahrschule wechseln, sollten Sie dies der Behörde mitteilen, damit diese eventuelle Auskünfte zu Fahrstunden bei der korrekten Fahrschule anfragen kann.
Diese Angaben über die Fahrschule können allerdings auch nachgereicht werden, wenn Sie noch nicht die richtige Fahrschule gefunden haben oder zum Zeitpunkt der Antragstellung noch keinen Unterricht nehmen.
Der Sehtest
Um einen Führerschein erstmals zu beantragen, benötigen Sie einen Sehtest. Diesen können Sie bei einem Optiker oder bei einem Augenarzt machen lassen. Auch bei einem Amtsarzt mit entsprechender Zulassung können Sie diesen Test absolvieren. Sie müssen 70 Prozent der Sehleistung erbringen, um den Test zu bestehen. Nicht für alle Klassen ist der Sehtest vorgeschrieben. Lediglich wenn Sie den Führerschein der Klasse A, A1, A2, B, BE, AM, L oder T machen wollen, benötigen Sie diese Bescheinigung. Für den Bus- und Lkw-Führerschein ist hingegen ein augenärztliches Gutachten notwendig.
In gewissen Fällen kann im Führerschein eine entsprechende Kennziffer notiert werden, die Sie beispielsweise nur dazu berechtigt, mit einer Sehhilfe Auto zu fahren. Die Gebühren für den Sehtest werden seit 2018 durch die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) nicht mehr festgelegt. Die Kosten können variieren oder ganz entfallen.
Missachten Sie die Kennziffer auf Ihrem Führerschein, nach der Sie wie oben genannt zum Beispiel mit einer Brille oder Kontaktlinsen Auto fahren müssten, so ist ein Bußgeld fällig, wenn Sie von der Polizei kontrolliert werden. Das ist zwar lediglich ein Verwarnungsgeld und schlägt entsprechend mit 25 Euro eher weniger eindrucksvoll zu Buche, jedoch sollten Sie nicht auf die Sehhilfe verzichten, um Unfälle im Straßenverkehr zu vermeiden und andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden.
Der Erste-Hilfe-Kurs
Um im Ernstfall verletzte Personen versorgen zu können, sieht die Ausbildung für den Führerschein einen Erste-Hilfe -Kurs vor. Ein entsprechenden Nachweis muss daher notwendig, um den Führerschein zu beantragen. Bis Anfang 2016 wurde noch zwischen großem und kleinem Erste-Hilfe-Kurs unterschieden. Seitdem gibt es aber nur noch einen einheitlichen Kurs für den Führerschein. Dieser dauert insgesamt 7,5 Stunden und kostet zwischen 20 und 40 Euro.
Die körperliche/geistige Eignung
Benötigen Sie einen Führerschein der Klasse C,C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E, müssen Sie einen Nachweis zur körperlichen und geistigen Eignung vorweisen. Diese erstellt ein Arzt für Sie, der Ihre körperliche (Körpermaße, Herz, Blut, Kreislauf, etc.) sowie Ihre geistige Eignung ( Sucht- oder psychische Erkrankungen) prüft. Bei der Beantragung Ihres Führerscheins darf diese ärztliche Bescheinigung nicht älter sein als ein Jahr.
Der Funktions- und Leistungstest
Der Funktions- und Leistungstest ist nur nötig, wenn Sie einen Busführerschein machen wollen. Es betrifft also die Klassen D1, D1E, D und DE. Auch diese Bescheinigung darf beim Antrag auf den Führerschein nicht älter als ein Jahr sein. Ab dem 50. Lebensjahr muss dieser Test alle fünf Jahre wiederholt werden. Hier werden Konzentration, Aufmerksamkeit, Reaktion, Belastbarkeit und Orientierung getestet. Diese Bereiche sind im Verkehr besonders wichtig. Erfüllen Sie die vorgeschriebenen Anforderungen nicht, ist es in der Regel nicht möglich, einen entsprechenden Führerschein zu beantragen.
Das Führungszeugnis
Dieses Zeugnis benötigen Sie in der Regel nur, wenn Sie die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen. Andernfalls ist nur dann ein Führungszeugnis nötig, wenn die zuständige Führerscheinstelle der Meinung ist, dass eine Auskunft über Sie – durch ein Führungszeugnis oder eine Punkteauskunft – nötig ist.
Führerschein neu beantragen: Kosten und Dauer
Genau wie bei der Wahl Ihrer Fahrschule ist es beim Antrag auf den Führerschein auch üblich, dass sich die Kosten je nach Bundesland und Stadt oder Gemeinde unterscheiden. Zudem spielt es eine Rolle, welche Nachweise Sie erbringen müssen, um den Führerschein zu beantragen. Deshalb kann eine genaue Summe der Gesamtkosten nicht genannt werden. Eine Orientierung kann aber die nachfolgende Tabelle ermöglichen:
Posten | Kosten |
---|---|
Ersterteilung Fahrerlaubnis | 48,25 Euro |
Passbild | 5 - 20 Euro |
Erste-Hilfe-Kurs | 20 - 40 Euro |
Sehtest | 7 Euro |
Untersuchungen für Lkw-Fahrer | 120 Euro |
Untersuchungen für Busfahrer | 180 Euro |
Beachten Sie beim Antrag auf den Führerschein, dass die Bearbeitungszeit je nach Stadt bis zu drei Monate beträgt. Deshalb sollten sie Ihren Antrag früh genug stellen. In der Regel werden diese drei Monate jedoch nicht vollständig ausgenutzt. Normalerweise dauert die Bearbeitung Ihres Antrags zwischen zwei und vier Wochen.
Bereits ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters für die jeweilige Führerscheinklasse können Sie den Antrag auf den Führerschein bei der zuständigen Behörde stellen.
Einige Posten, die mit der Ausstellung des Führerscheins zusammenhängen, sind in der GebOSt geregelt. An diesen Summen können sich die Gemeinden orientieren. Auch Sie können – wenn Sie einen neuen Führerschein beantragen – die Kosten, die auf Sie zukommen, so besser einschätzen und kalkulieren.
- Ausstellung eines internationalen Führerscheins: 11,20 bis 15,30 Euro
- Prüfungsbescheinigung für Begleitetes Fahren ab 17: 7,70 Euro
- Umtausch eines alten Führerscheins in einen neuen EU-Führerschein: 23 Euro
- Erteilung einer Erlaubnis für die Fahrgastbeförderung: 33,20 Euro
- Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis nach Entzug: 33,20 bis 256 Euro
EU-Führerschein: Umtauschen statt beantragen
Wenn Sie Ihren Führerschein vor dem 19. Januar 2013 erhalten haben, so ist dieser nach der neuen Fahrerlaubnisverordnung bis zum 19. Januar 2033 gültig. Spätestens an diesem Datum müssen Sie Ihren Führerschein umtauschen, wenn Sie weiterhin einen gültigen Führerschein besitzen wollen.
Alle Scheine, die nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, besitzen eine Gültigkeit von 15 Jahren. Da Sie die Fahrerlaubnis bereits besitzen, müssen Sie den Führerschein nicht neu beantragen. Stattdessen wird nur das Dokument ausgetauscht. Dazu benötigen Sie ein neues Passfoto und Ihren alten Führerschein.
Wenn Sie noch einen Führerschein aus der DDR besitzen sollten und diesen in einen EU-Führerschein umtauschen wollen, müssen die Führerscheinklassen übertragen werden. Das ist insofern wichtig, als dass sich die Klassen im Laufe der Jahre geändert haben.
Zudem wurden sowohl international gültige als auch deutschlandweite Schlüsselnummern eingeführt, die Ihre Führerscheinklasse bzw. Ihre Fahrtauglichkeit genau bestimmen. So wird zum Beispiel durch die Schlüsselzahl 01.01 festgelegt, dass Sie zum Autofahren eine Brille benötigen.
Internationaler Führerschein – wo beantragen?
Planen Sie einen Urlaub außerhalb der EU oder des EWR, so benötigen Sie zum Führen eines Kraftfahrzeugs einen internationalen Führerschein. Dieser kann beim Bürgeramt beantragt und in der Regel direkt ausgestellt werden – es sei denn, wichtige Dokumente fehlen bei der Antragstellung. Ein internationaler Führerschein ist drei Jahre lang gültig. Es sei denn, Ihr EU-Führerschein verliert vor Ablauf dieser drei Monate seine Gültigkeit – dann kann auch der internationale Führerschein nicht mehr genutzt werden.
Eine Verlängerung ist nicht möglich. Wenn ein internationaler Führerschein länger als drei Monate gebraucht wird, muss dieser neu beantragt werden. Wenn Sie einen internationalen Führerschein beantragen wollen, benötigen Sie neben Ihrem gültigen Personalausweis oder Reisepass Ihren EU-Führerschein und ein biometrisches Passbild. Zudem müssen Sie Ihren Hauptwohnsitz im Gebiet der Behörde vorweisen, bei der Sie den internationalen Führerschein beantragen.
Den Führerschein verloren – was nun?
Wenn Sie Ihren Führerschein verloren haben oder Ihnen dieser entwendet wurde, müssen Sie Ihren Verlust unverzüglich der Fahrerlaubnisbehörde Ihres aktuellen Wohnsitzes mitteilen und einen neuen Führerschein beantragen.
Diese wird Ihnen dann auch einen Ersatzführerschein ausstellen, der so lange gültig ist, bis Sie Ihren neuen Kartenführerschein erhalten. Mitzubringen sind dabei ein aktuelles, biometrisches Passbild und Ihr Personalausweis.
Haben Sie Ihren Führerschein verloren, ist neu beantragen die richtige Lösung. Hierbei müssen Sie eine eidesstattliche Versicherung unterschreiben, dass Ihr Führerschein wirklich weg ist und Sie keine Dokumentenfälschung mit einem zweiten Führerschein begehen wollen. Wurde Ihr Führerschein gestohlen, wird diese Versicherung durch die Diebstahlsanzeige der Polizei ersetzt.
Der Ersatzführerschein kann – ähnlich wie ein internationaler Führerschein – direkt ausgestellt und mitgenommen werden. Bei der Erstellung eines Ersatzführerscheins sollten Sie direkt die Beantragung eines Kartenführerscheins vornehmen, damit Sie das Ersatzdokument so schnell wie möglich durch den richtigen Führerschein austauschen können.
Führerschein neu beantragen nach Entzug
Wurde Ihnen der Führerschein entzogen, weil Sie zum Beispiel mit Alkohol oder Drogen am Steuer erwischt wurden, müssen Sie in der Regel zunächst eine Sperrfrist von mindestens sechs Monaten abwarten, bis Sie Ihren Führerschein neu beantragen können.
Auch wenn Sie eine Maximalpunktzahl von acht Punkten auf Ihrem Konto in Flensburg erreicht haben, wird Ihnen der Führerschein entzogen.
Abzugrenzen ist der Entzug des Führerscheins von einem Fahrverbot, das zum Beispiel verhängt wird, wenn Sie eine rote Ampel überfahren haben, die schon länger als eine Sekunde rot gezeigt hat.
Bei der Neubeantragung des Führerscheins nach der Sperrfrist müssen Sie beachten, dass die Wiedererteilung manchmal an ein paar Bedingungen geknüpft ist. In manchen Fällen müssen Sie beispielsweise erst eine bestandene MPU vorweisen, bevor Sie den Antrag auf die Erteilung der Fahrerlaubnis stellen können. Wann genau Sie an einer MPU teilnehmen müssen, ist allerdings nicht genau definiert. Denn es liegt immer auch im Ermessen der Behörde, ob eine MPU in Ihrem Fall sinnvoll sein könnte.
Als grobe Faustregel lässt sich sagen, dass ab einem Promillewert von 1,6 eine MPU ebenso fällig ist wie bei einem Wiederholungstäter. Auch, wenn Ihnen die Fahrerlaubnis aufgrund des Erreichens der Maximalpunktzahl in Flensburg entzogen wurde, oder Sie beim Fahren ohne Fahrerlaubnis erwischt wurden, ist oft eine MPU fällig, bevor Sie einen neuen Führerschein beantragen können.
Führerschein entzogen – neu beantragen reicht manchmal nicht aus
In Ausnahmefällen müssen Sie außerdem den Führerschein nicht nur neu beantragen, sondern die komplette Fahrschullaufbahn erneut durchlaufen. Das ist immer dann der Fall, wenn Ihre Fahrprüfung lange zurückliegt und die Behörde der Meinung ist, dass Sie ohne die erneuten Prüfungen nicht in der Lage sind, ein Fahrzeug sicher zu führen.
Sie sollten sich außerdem darüber im Klaren sein, dass Ihnen der Führerschein bei einem Fahrerlaubnisentzug nicht einfach wieder ausgestellt wird. Wenn Sie keine Wiedererteilung beantragen, werden Sie Ihren Führerschein auch nicht zurückerhalten. Aus diesem Grund sollten Sie sich früh genug vor Ablauf der Sperrfrist darum kümmern, dass Sie Ihren Führerschein neu beantragen und alle dafür nötigen Dokumente und Nachweise vorhanden sind.
Hallo habe mal ne frage und wollte wissen, ich habe meinen Führerschein verloren wegen unerlaubtes entfernen am Unfallort, was muss ich jetzt machen damit ich ihn wieder bekomme???
Hallo Jan,
wenden Sie sich für genaue Informationen an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org