Fahrzeughalter ermitteln: Ein Schritt Richtung Wahrheitsfindung im Bußgeldverfahren

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 18. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wer ist der Halter des Tatfahrzeugs?

Häufig der erste Schritt im Bußgeldverfahren: den Fahrzeughalter ermitteln.
Häufig der erste Schritt im Bußgeldverfahren: den Fahrzeughalter ermitteln.

Ertappt ein Blitzer einen Verkehrssünder bei der Begehung einer Ordnungswidrigkeit, schießt er zunächst ein Beweisfoto. Darauf abgebildet sind sowohl das Tatfahrzeug als auch der jeweilige Tatfahrer. Häufig handelt es sich beim Fahrer auch um den Halter des Kfz, jedoch nicht immer. Da in Deutschland jedoch für Verstöße im fließenden Verkehr regelmäßig die Fahrer- und keine Halterhaftung gilt, müssen die Behörden den Fahrer zunächst ausfindig machen.

Im Rahmen der Ermittlungen wird dabei häufig zuerst der Fahrzeughalter ermittelt. Dieser kann potentieller Tatfahrer, aber auch wichtiger Zeuge sein. Wie aber genau erfolgt die Halterermittlung?

Im Übrigen: Auch bei Verstößen im ruhenden Verkehr, etwa bei Missachtung eines Parkverbotes, gilt nicht automatisch die Halterhaftung. Über das Kennzeichen können Ordnungsamt und Bußgeldstelle jedoch zunächst den Halter des Kfz ermitteln. An diesen ergeht dann vorerst der Verwarnungs- oder Bußgeldbescheid, gegen den dieser ggf. auch vorgehen kann.

FAQ: Fahrzeughalter ermitteln

Wer gilt als Fahrzeughalter?

Als Fahrzeughalter wird die Person eingetragen, welche ein Kfz für die Teilnahme am Straßenverkehr angemeldet hat. Angaben zum Fahrzeughalter sind im Fahrzeugschein hinterlegt.

Wann muss der Fahrzeughalter ermittelt werden?

Wurde mit einem Kfz eine Ordnungswidrigkeit begangen, kann die Bußgeldstelle anhand vom Kennzeichen den Fahrzeughalter ermitteln.

Muss der Fahrzeughalter für Ordnungswidrigkeiten haften, die er nicht begangen hat?

Nein, in Deutschland gilt, anders als in anderen europäischen Ländern, keine Halterhaftung. Für begangene Ordnungswidrigkeiten haftet der Fahrer.

Anhand von Kfz-Kennzeichen den Halter ermitteln

Der einfachste Weg, den Fahrzeughalter zu ermitteln, stellt die Prüfung der Kfz-Zulassung dar.  Nahezu jedes Kraftfahrzeug, das im öffentlichen Verkehr geführt werden soll, bedarf zunächst einer solchen Zulassung. Auskunft über diese gibt das Autokennzeichen. Den Halter zu ermitteln ist mit Kenntnis des Nummernschildes damit für die Polizeibehörden ein Leichtes.

Sie können durch eine Halterabfrage bei den Zulassungsbehörden über das Nummernschild den Halter ermitteln. Damit haben die Behörden nun jedoch nicht automatisch auch den zu beschuldigenden Fahrer gefunden. Hiernach sind weitere Aspekte zu prüfen, insbesondere folgende Frage: Kann der auf dem Blitzerfoto abgebildete Tatfahrer mit dem Fahrzeughalter identisch sein? Ein Abgleich von Angaben zu Geschlecht und Alter des Halters kann hier eine Antwort liefern.

Behörden konnten Halter des Fahrzeugs ermitteln: Kann es der Tatfahrer sein?

Im Rahmen der Halterermittlung spielt das Kfz-Kennzeichen eine zentrale Rolle.
Im Rahmen der Halterermittlung spielt das Kfz-Kennzeichen eine zentrale Rolle.

Nachdem die Behörden den Fahrzeughalter mit dem Kennzeichen ermitteln konnten und dessen Personendaten mit der Abbildung des Tatfahrers abgeglichen haben, folgt je nach Ermittlungsergebnis der nächste Schritt im Bußgeldverfahren:

  • Es ist anzunehmen, dass Halter und Fahrer identisch sind: Der Fahrzeughalter erhält als beschuldigter Tatfahrer einen Anhörungsbogen und hiernach ggf. den Bußgeldbescheid.
  • Tatfahrer und Kfz-Halter sind höchstwahrscheinlich nicht identisch:
    1. Der Fahrzeughalter erhält einen Zeugenfragebogen, in dem er Auskunft über den vermeintlichen Tatfahrer geben soll (auch bei einem Unfall mit einem Firmenwagen die Regel).
    2. Die Polizei ermittelt weiter im persönlichen Umfeld des Halters, um den möglichen Tatfahrer ausfindig zu machen (z. B. auch über Hausbesuche, Prüfung der familiären Verhältnisse).

Als Privatperson den Fahrzeughalter ermitteln: Eingeschränkte Möglichkeiten

Die Halterfeststellung mittels Kfz-Kennzeichen ist im Übrigen nicht nur für Behörden, sondern auch andere Personen bedingt möglich. Sollen gegen den Halter eines Fahrzeugs etwa zivilrechtliche Ansprüche aus einem Verkehrsunfall geltend gemacht werden, können sich auch Privatpersonen bzw. deren beauftragte Rechtsbeistände an die zuständige Zulassungsstelle wenden, um den gegnerischen Fahrzeughalter zu ermitteln.

Wollen Sie über das Nummernschild den gegnerischen Halter ermitteln, entstehen hierfür in der Regel geringe Kosten für den Verwaltungsaufwand (etwa 5 Euro). Fehlt eine ausreichende Begründung, ist die Kfz-Halterermittlung Privatpersonen jedoch aufgrund des Datenschutzes regelmäßig nicht möglich.

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Über den Autor

Jana
Jana O.

Jana studierte an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften. Sie ist seit 2015 Teil des bussgeldrechner.org-Teams. Ihre über die Jahre angeeignete Expertise nutzt sie seither, um komplexe verkehrsrechtliche Fragestellungen leicht verständlich aufzubereiten.

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