Zeugenfragebogen – wer erhält ihn?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 1. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Was ist ein Zeugenfragebogen bei einer Ordnungswidrigkeit?

Haben Sie eine Ordnungswidrigkeit begangen und wird Ihnen daraufhin nach Verkehrsrecht ein Anhörungsbogen zugeschickt, dauert es meist nicht lange, bis ein Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle folgt.

Mit dem Anhörungsbogen wird Ihnen die Möglichkeit gegeben, sich zur begangenen Tat zu äußern. Das können Sie alleine machen oder Sie rufen sich einen Rechtsanwalt zu Hilfe, der Ihnen beratend zur Seite steht.

Einen Zeugenfragebogen sollten Sie - allein oder mit Ihrem Anwalt - ausfüllen, um Angaben zur Tat zu machen.
Einen Zeugenfragebogen sollten Sie – allein oder mit Ihrem Anwalt – ausfüllen, um Angaben zur Tat zu machen.

Handelt es sich allerdings um eine Ordnungswidrigkeit, bei der nicht der Halter des Fahrzeugs gefahren ist, sondern der Fahrer jemand anderes war, kann dem Halter beispielsweise ein Zeugenfragebogen wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung zugesandt werden.

In diesem Fall weiß die zuständige Behörde meist schon, dass Sie als Halter den Verkehrsverstoß nach Verkehrsrecht nicht begangen haben und das Auto zur Zeit der Ordnungswidrigkeit nicht gefahren sind.

Das kann entweder dadurch geschehen sein, dass Sie entsprechende Angaben im Anhörungsbogen gemacht haben oder die Behörde einen eindeutigen Unterschied zwischen Halter und tatsächlichem Fahrer auf dem Blitzerfoto ausmachen konnte, wenn Sie den Zeugenfragebogen durch einen Blitzer erhalten haben.

Wird der Fahrer nicht ausfindig gemacht, kann dem Halter nach Verkehrsrecht eine Fahrtenbuchauflage drohen.

Weitere Ratgeber zum Zeugenfragebogen:

FAQ: Zeugnisfragebogen

Was ist ein Zeugenfragebogen?

Wenn nicht eindeutig klar ist, wer der eigentliche Verkehrssünder war, erhält der Kfz-Halter einen Zeugenfragebogen. Er kann darin angeben, wer das Auto zum Zeitpunkt der Ordnungswidrigkeit gefahren hat.

Muss ich den Zeugenfragebogen ausfüllen?

Nein, Sie können unter Umständen vom Aussage- oder Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen.

Ich wurde mit dem Firmenwagen geblitzt, muss mein Chef den Zeugenfragebogen ausfüllen?

Nicht unbedingt. Allerdings kann er dazu verpflichtet werden, für alle Fahrzeuge des Betriebs ein Fahrtenbuch zu führen, wenn er den Bogen nicht ausfüllt. Klicken Sie hier, um mehr zu erfahren.

Zeugenfragebogen im Video erklärt

Was ist ein Zeugenfragebogen? Die Antwort erfahren Sie hier im Video!
Was ist ein Zeugenfragebogen? Die Antwort erfahren Sie hier im Video!

Zeugenfragebogen und das Zeugnisverweigerungsrecht

Wenn Sie sich selbst als Fahrer oder einen nahen Angehörigen mit der Aussage auf dem Zeugenfragebogen, den Sie ausfüllen müssen, belasten, können Sie von Ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen.

In diesem Fall müssen Sie keine Angaben machen und den Zeugenfragebogen nicht ausfüllen.

Falsche Beschuldigungen sollten Sie jedoch vermeiden, da Sie sonst der Falschaussage bezichtigt werden können. Auf dem Zeugenfragebogen die Aussage zu verweigern, ist rechtlich erlaubt.

Um beim Ausfüllen des Zeugefragebogens keine Fehler zu machen, können Sie einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen. Der Anwalt kann Ihnen bei den weiteren Schritten zur Seite stehen und Ihre Fragen zum Verkehrsrecht beantworten.

Fragebogen ignorieren?

Wenn Sie einen Zeugenfragebogen ignorieren, können Sie eine Einladung zur persönlichen Vorsprache erhalten.
Wenn Sie einen Zeugenfragebogen ignorieren, können Sie eine Einladung zur persönlichen Vorsprache erhalten.

Wenn Sie jedoch einen Zeugenfragebogen nicht ausfüllen, kann Ihnen zunächst eine Erinnerung an den Bogen nach Hause geschickt werden.

Es ist auch möglich, dass Sie der Behörde oder der Polizei vorstellig werden müssen, um eine Zeugenaussage zu machen.

Zudem kann für Sie als Halter eines oder mehrerer Fahrzeuge dann eine Fahrtenbuchauflage nach § 31a der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) erfolgen.

Zeugenfragebogen und der Firmenwagen?

Bei Firmenwagen ist der Halter eines Autos meist die Firma selbst. Doch wer zahlt beim Zeugenfragebogen das Bußgeld der Bußgeldstelle?

Wird einer Firma ein Fragebogen aufgrund eines Firmenwagens geschickt, mit dem eine Ordnungswidrigkeit begangen wurde, gibt es zwei Möglichkeiten.

  1. Der Fragenbogen wird an eine juristische und somit unnatürliche Person (z.B. eine GmbH oder eine AG) adressiert: Die juristische Person ist nicht verpflichtet, sich zur Tat zu äußern.
  2. Der Zeugenfragebogen wird an eine natürliche Person (z. B. den gesetzlichen Vertreter) verschickt: Diese Person ist zur Auskunft verpflichtet und darf beim Zeugenfragebogen von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen.

Auch in diesem Fall kann Ihnen ein Anwalt helfen, die richtigen Schritte einzuleiten. Um den genauen Hergang bestmöglich zu regeln, können Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden.

Zeugenfragebogen: ein Muster

Wenn Sie nicht genau wissen, wie ein Zeugenfragebogen aussieht, können Sie sich Muster dazu anschauen.

Überschreiten Sie nach Verkehrsrecht als Fahrer zum Beispiel die zulässige Höchstgeschwindigkeit, werden geblitzt und ein Zeugenfragebogen flattert Ihnen ins Haus, werden neben Ihrem Namen und Ihrer Anschrift im Fragebogen auch die zulässige und die festgestellte Geschwindigkeit angegeben, die Beweismittel und Zeugen sowie eine Anordnung, was Sie jetzt tun müssen, damit die Ermittlungen abgeschlossen werden können. Auch die zuständige Behörde wird erwähnt.

Hat der Halter des Fahrzeugs den Fahrer im Anhörungsbogen bereits benannt, ist der Ermittlungsprozess der Polizei abgeschlossen und ein Zeugenfragebogen folgt nicht mehr. Ein Rechtsanwalt ist hier dann nicht mehr vonnöten.

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

2 Kommentare

  1. Harl

    16. August 2017 um 10:16

    Hallo, ich fahre einen Firmenwagen und bin auf der Autobahn mit Abzug aller Toleranzen im Zeugenbogen 27kmh zu schnell gefahren. Den Bogen der an die Firma ging habe ich mit meinen Daten ausgefüllt und abgesendet.
    Leider bin ich gestern auch wieder auf der Autobahn mit ca. 30kmh zu schnell unterwegs gewesen. Noch habe ich vom ersten Vergehen keinen Bußgeldbescheid bekommen. Was mache ich wenn das 2. Schreiben an die Firma geht? Denn ich gehe davon aus, dass wenn ich dort meine Personalien eintrage, ich mit einem Fahrverbot rechnen muss. Ich bin aber im Außendienst tätig und auf den Führerschein angewiesen. Sollte ich falls das 2. Schreiben vom neuen Vergehen dieses ignorieren und provozieren das ich evtl. ein Fahrtenbuch führen muss?

    1. bussgeldrechner.org

      21. August 2017 um 11:15

      Hallo Harl,

      es gibt im Einzelfall die Möglichkeit, ein Fahrverbot zu umgehen und in ein höheres Bußgeld umzuwandeln. Die Chancen hierzu sind zwar für Wiederholungstäter in der Regel geringer, doch Sie könnten eine „unzumutbare Härte“ verdeutlichen, da Sie beruflich auf den Führerschein angewiesen sind. Ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht kann Sie dazu informieren und unterstützen. Ein auferlegtes Fahrverbot einfach zu ignorieren und den Führerschein nicht abzugeben führt dazu, dass die Polizei oder das Ordnungsamt diesen beschlagnahmen können.

      – Die Redaktion

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