Auslandsschadenschutz – wann lohnt er sich?
Letzte Aktualisierung am: 14. Oktober 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
FAQ: Auslandsschadenschutz
Ein Auslandsschadenschutz zählt zu den Zusatzversicherungen im Bereich der Kfz-Haftpflicht. Sie greift, falls Sie im Ausland unverschuldet in einen Unfall verwickelt werden.
Ein Kfz-Auslandsschadenschutz ist dann sinnvoll, wenn Sie planen, mit Ihrem Kfz im Ausland unterwegs zu sein. Obwohl Ihre Haftpflichtversicherung in der EU ohnehin gültig ist, kann sich die Zusatzleistung lohnen. Warum, das erfahren Sie hier.
Die Kosten der Zusatzversicherung richten sich nach dem jeweiligen Anbieter. In der Regel belaufen sie sich auf 25-50 Euro im Jahr. Es gibt auch Tarife, in denen eine Kfz-Versicherung direkt mit Auslandsschadenschutz abgeschlossen werden kann.
Einmal abgeschlossen, gilt der Auslandsschadenschutz nicht automatisch überall: Es kann sich von Anbieter zu Anbieter unterscheiden, in welchen Ländern er greift. Hier kommt es auf die Regelungen der einzelnen Versicherungen an. Überlegen Sie also am Besten vorab, für welches Land oder welche Länder Sie einen Auslandsschadenschutz benötigen. Praktisch ist es, wenn Sie eine Grüne Karte haben und dort alle wichtigen Informationen eingetragen werden können – in diesen Ländern ist das sogar verpflichtend.
Inhaltsverzeichnis
Wie funktioniert die Auslandsschadenschutzversicherung?
Mit Auto oder Motorrad auf fremden Straßen in einem anderen Land unterwegs zu sein, ist oft eine schöne und aufregende Erfahrung – doch wenn es zu einem Unfall im Ausland kommt, kann es ohne Auslandsschadenschutz mit der Freude schnell vorbei sein. Vor allem im Nachgang kann sich der Austausch mit der Versicherung sehr ziehen und belasten; und das auch, wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden: Es kann nämlich vorkommen, dass die Deckungssummen der Versicherung des anderen Verkehrsteilnehmers geringer sind als in Deutschland. So kann es passieren, dass die gegnerische Versicherung nicht den vollen entstandenen Schaden ersetzt und Sie möglicherweise auf Kosten sitzen bleiben.
In solchen Fällen ist eine Auslandsschadenschutz-Versicherung mehr als sinnvoll: Sie übernimmt die entstandenen Kosten und reguliert den Schaden nach deutschem Recht, das heißt nach den in der Bundesrepublik geltenden Deckungssummen. Das ist ein besonderes Angebot der Versicherungen und muss daher in aller Regel als Zusatzleistung gebucht werden – denn grundsätzlich findet bei Verkehrsunfällen erst einmal das Recht des Landes Anwendung, in dem sich der Unfall ereignet hat. Damit wäre Ihre Versicherung eigentlich nicht zuständig.
Die Deckungssummen, die Versicherungen übernehmen müssen, sind in aller Regel auf nationaler Ebene gesetzlich festgeschrieben. Da es dort von Land zu Land große Unterschiede gibt, kann es bei Unfällen im Ausland schnell kompliziert werden.
In welchen Ländern gilt meine bisherige Kfz-Haftpflichtversicherung?
Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung gilt automatisch in der gesamten EU. Falls Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt sind, ist jedoch die gegnerische Versicherung für die Angelegenheit zuständig. Das oben beschriebene Problem kann also trotzdem eintreten. Ein Auslandsschadenschutz für Ihr Kfz ist daher in aller Regel sinnvoll.
In vielen Staaten des europäischen Raumes gilt seit 1991 das Kennzeichenabkommen (offizielle Bezeichnung: Multilaterales Garantieabkommen zwischen den nationalen Versicherungsbüros). Das bedeutet, dass Sie keinen zusätzlichen Nachweis Ihres Versicherungsschutzes benötigen, sondern Ihr Kennzeichen bereits ausreichend ist – schließlich bedeutet ein Kennzeichen, dass das Fahrzeug zugelassen wurde; und eine Zulassung ohne Haftpflichtversicherung ist in der EU nicht möglich. In folgenden Ländern gilt das Kennzeichenabkommen:
- Alle EU-Mitgliedsstaaten
- Island
- Liechtenstein
- Norwegen
- Schweiz
- Andorra
- Bosnien-Herzegowina
- Serbien
- Montenegro
- Vereinigtes Königreich
Wann brauche ich die Grüne Karte?
Um einen Auslandsschadenschutz beziehungsweise eine Haftpflichtversicherung im übrigen Ausland nachzuweisen, kann Ihre Versicherung Ihnen die sogenannte „Grüne Karte“ (offizielle Bezeichnung: Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr) ausstellen. Diese gilt in vielen Ländern der Erde als anerkannter Versicherungsnachweis, der zudem alle wichtigen Informationen enthält. Falls Sie eine Auslandsschadenschutzversicherung abschließen, wird dies in der Grünen Karte vermerkt.
In manchen Ländern ist die Grüne Karte für die Einreise mit einem Kfz verpflichtend. Hierzu zählen unter anderem die Türkei, die Ukraine, Albanien, Moldawien und Nordmazedonien, Marokko und Tunesien auf dem afrikanischen Kontinent sowie Aserbaidschan und der Iran in Asien.
Die Grüne Karte ist gar nicht grün, sondern weiß. Bereits seit 2020 ist die grüne Farbe nicht mehr verpflichtend. Dadurch sollen die Fahrer den Nachweis einfach per E-Mail erhalten und selbst ausdrucken können. Durch den Wegfall der grünen Farbe wird dafür nun kein Farbdrucker mehr benötigt. Seit 2021 wird die Grüne Karte auch von Versicherern nur noch in weiß ausgestellt.
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