Zweitwagen versichern: Wie können Sie dabei Geld sparen?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 11. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Sonderkonditionen in der Zweitwagenversicherung

Bedeutet es geringere Kosten in der Kfz-Versicherung, wenn Sie 2 Autos versichern lassen?
Bedeutet es geringere Kosten in der Kfz-Versicherung, wenn Sie 2 Autos versichern lassen?

Kommen beispielsweise Familien nicht mehr mit einem Auto allein zurecht, steht schnell die Frage nach der Anschaffung eines zweiten Fahrzeugs im Raum. Die Kosten dafür müssen allerdings erst einmal gestemmt werden. Eine wichtige Rolle spielt dabei mitunter die gewählte Kfz-Versicherung.

Läuft der Erstwagen über den einen Partner, könnte natürlich der andere das zusätzliche Auto auf sich anmelden und entsprechend versichern lassen. Wenn Letzterer allerdings keine unfallfreien Jahre vorzuweisen hat, würde er automatisch in die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) 0 eingruppiert werden, die mit hohen Kosten verbunden ist.

Die günstigere Variante wäre es in diesem Fall also, das neue Kfz als Zweitwagen zu versichern. Was Betroffene dabei beachten sollten und wie sie bei einer Zweitwagenversicherung bares Geld sparen können, erklären wir im folgenden Ratgeber.

FAQ: Zweitwagen versichern

Wie können Sie bei der Versicherung von einem Zweitwagen Geld sparen?

Schließen Sie eine Kfz-Versicherung für einen Zweitwagen ab, räumen Ihnen Versicherungsanbieter häufig Sonderkonditionen in Form einer besseren Schadenfreiheitsklasse ein. Eine Zweitwagenversicherung ist daher günstiger, als wenn Sie für das zweite Fahrzeug eine eigenständige Versicherung abschließen müssten.

Welche SF-Klasse wird bei einem Zweitwagen erteilt?

Darüber entscheiden die Versicherungen selbst. Am gängigsten ist dabei wohl die Schadenfreiheitsklasse ½, möglich sind allerdings auch Eingruppierungen in die Klasse 2, 3 oder noch höher.

Ist es möglich, einen Zweitwagen wie den Erstwagen zu versichern?

Diese Option ist zwar nicht ausgeschlossen, wird jedoch eher selten angeboten und hängt mit strengen Bedingungen zusammen. Weitere Infos erhalten Sie hier.

Was hat es mit der Zweitwagenregelung auf sich?

Wann ist es sinnvoll, ein Auto als Zweitwagen zu versichern?
Wann ist es sinnvoll, ein Auto als Zweitwagen zu versichern?

Wer ein zweites Auto versichern möchte, profitiert nicht selten von bestimmten Sonderkonditionen. Viele Gesellschaften bieten die sogenannte Zweitwagen­regelung an, bei der der jeweilige Versicherungsnehmer einen günstigeren Schadenfreiheitsrabatt (SF-Rabatt) erhält, wenn er ein Auto als Zweitwagen versichern möchte. Der Gedanke dahinter ist der folgende:

  • Schafft sich ein Versicherungsnehmer ein zusätzliches Auto an, würde er beim Abschluss einer neuen Versicherung in die relativ teure Schadenfreiheitsklasse 0 eingruppiert werden.
  • Da er jedoch schon mehrere Jahre mit seinem Erstfahrzeug unterwegs ist, ohne einen Unfall gebaut zu haben, belohnt die Versicherungsgesellschaft dies, indem sie ihm bessere Konditionen anbietet, wenn er ein Zweitfahrzeug versichern möchte.
  • Am gängigsten ist dabei wohl die Einteilung in die SF-Klasse ½, in der der Beitragssatz in der Regel bei bis zu 140 Prozent liegt. Zum Vergleich: In der Klasse 0 würde dieser Satz normalerweise bis zu 230 Prozent betragen.

Welche Schadenfreiheitsklasse erteilt wird, wenn Sie bereits das zweite Auto versichern, ist abhängig vom jeweiligen Versicherungsanbieter. Auch Einstufungen in die SF-Klasse 2, 3 oder noch höher sind möglich, da es dafür keine gesetzlichen Regelungen gibt und die Versicherungen selbst darüber entscheiden dürfen.

Um die gerade beschriebenen Sonderkonditionen beanspruchen zu können, wenn Sie einen Zweitwagen versichern möchten, müssen jedoch gewisse Voraussetzungen erfüllt sein. Diese können ebenfalls je nach Versicherungsanbieter variieren. Beispiele dafür können mitunter ein festgeschriebenes Mindestalter oder eine bestimmte Schadenfreiheitsklasse beim Erstwagen sein. Es empfiehlt sich, stets bei der Versicherung Ihrer Wahl nachzufragen, wenn Sie 2 Wagen versichern möchten.

Zweitwagen versichern wie den Erstwagen: Geht das?

Bei einem Zweitwagen ist die Versicherung meist teurer als beim Erstwagen. Aus diesem Grund würden wohl viele Versicherungsnehmer nur zu gerne die Schadenfreiheitsklasse vom Erstfahrzeug auf das zweite Kfz übertragen. Diese Möglichkeit ist zwar nicht gänzlich ausgeschlossen, wird allerdings von den wenigsten Versicherungsgesellschaften angeboten.

Haben Sie bei Ihrem Anbieter die Option, Ihren Zweitwagen versichern zu lassen wie Ihr Erstfahrzeug, gehen damit oft strenge Bedingungen einher:

Es ist nicht immer empfehlenswert, Erst- und Zweitwagen gleich zu versichern.
Es ist nicht immer empfehlenswert, Erst- und Zweitwagen gleich zu versichern.
  • Normalerweise darf nur ein- und derselbe Versicherungsnehmer das Erst- wie das Zweitauto versichern. Sie müssen also beide auf ihn zugelassen sein.
  • Darüber hinaus ist er als einzige Person dazu berechtigt, die Fahrzeuge im Straßenverkehr zu steuern. Ein Fahrerkreis ist hier nicht erlaubt.

Wenn Sie Ihren Erst- wie den Zweitwagen versichern, sind die Kosten für den Grundbeitrag oft relativ hoch. Selbst mit weniger Prozenten und der gleichen SF-Klasse muss diese Variante daher nicht unbedingt günstiger sein. Lassen Sie sich am besten direkt von der jeweiligen Gesellschaft beraten, bei der Sie für einen Zweitwagen eine Kfz-Versicherung abschließen möchten.

Zweitwagenversicherung: Für Fahranfänger besonders praktisch

Da Fahranfänger lediglich ein geringes Maß an Fahrpraxis vorweisen können, würde sie eine Erstfahrzeugversicherung sehr teuer zu stehen kommen. Schließlich müssten sie in der SF-Klasse 0 starten. Daher überlegen viele Neulinge, ihr Auto als Zweitwagen der Eltern zu versichern. Dabei gelten Letztere als Fahrzeughalter, das Kind wiederum wird als Fahrer des Wagens eingetragen.

Wenn sie ein Kfz als Zweitwagen versichern, können Fahranfänger also nicht nur Geld sparen, sondern auch erstmal Erfahrungen im Straßenverkehr sammeln und sich gegebenenfalls nach einiger Zeit hinterm Steuer die entsprechenden Schadenfreiheitsrabatte übertragen lassen, wenn sie selbst eine Versicherung abschließen.

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

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