Zeugnisverweigerungsrecht bei einem Blitzer: Für wen gilt es?
Letzte Aktualisierung am: 4. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Wann Sie als Zeuge Stillschweigen bewahren dürfen
Nachdem ein Kraftfahrer aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt wurde, erhält in der Regel zunächst einmal der Halter des Fahrzeugs einen Anhörungs- oder einen Zeugenfragebogen. Letzteres ist normalerweise dann der Fall, wenn die zuständige Behörde davon ausgeht, dass es sich bei Halter und Fahrer nicht um die gleiche Person handelt.
Im Zeugenfragebogen selbst bittet die Behörde Sie als Fahrzeughalter, dabei zu helfen, den wahren Fahrer ausfindig zu machen. Doch müssen Sie dieser Bitte nachkommen oder können Sie von Ihrem Zeugnisverweigerungsrecht bei einem Blitzer Gebrauch machen? Dieser Frage gehen wir im Ratgeber auf den Grund.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Zeugnisverweigerungsrecht bei einem Blitzer
Wurde eine Person beschuldigt, eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat begangen zu haben, kommt Angehörigen das sogenannte Zeugnisverweigerungsrecht zu. Sie dürfen ihre Aussage in Bezug auf diese Sache also verweigern und müssen ihren Verwandten nicht belasten.
Verlobte, Ehegatten (auch nach der Ehe noch), Lebenspartner (auch danach noch), Verwandte bis dritten Grades und Angeheiratete bis zweiten Grades haben ein Zeugnisverweigerungsrecht, wenn jemand geblitzt wurde, mit dem sie in einer Beziehung dieser Art stehen.
Nein, es kommen keine rechtlichen Folgen auf Sie zu, wenn Sie von Ihrem Zeugnisverweigerungsrecht bei einem Blitzer Gebrauch machen. Allerdings könnten Sie die Beamten so auf die richtige Spur locken, da es Ihnen nur bei nahen Angehörigen erlaubt ist, die Aussage zu verweigern.
Im Video: Alles Wichtige zum Zeugnisverweigerungsrecht
Zeugenfragebogen erhalten? Beim Blitzer steht das Zeugnisverweigerungsrecht nicht jedem zu
Allgemein berechtigt das Zeugnisverweigerungsrecht einen Zeugen dazu, in Bezug auf eine dritte Person Stillschweigen zu bewahren. Dabei kann es sich um strafrechtliche Beschuldigungen oder auch Verkehrsordnungswidrigkeiten handeln. Die Vorschriften dazu befinden sich in § 52 der Strafprozessordnung (StPO). Der erste Absatz dieses Paragraphen befasst sich mit den Personen, denen ein Zeugnisverweigerungsrecht bei einem Blitzer zukommt:
Zur Verweigerung des Zeugnisses sind berechtigt
1. der Verlobte des Beschuldigten;
2. der Ehegatte des Beschuldigten, auch wenn die Ehe nicht mehr besteht;
2a. der Lebenspartner des Beschuldigten, auch wenn die Lebenspartnerschaft nicht mehr besteht;
3. wer mit dem Beschuldigten in gerader Linie verwandt oder verschwägert, in der Seitenlinie bis zum dritten Grad verwandt oder bis zum zweiten Grad verschwägert ist oder war.“
(§ 52 Absatz 1 StPO)
Demzufolge dürfen Sie nur dann als Zeuge keine Angaben machen, wenn Sie als Angehöriger der beschuldigten Person gelten. Wurde also beispielsweise Ihre Tochter oder Ihr Sohn geblitzt, greift das Zeugnisverweigerungsrecht. Haben Sie Ihr Fahrzeug hingegen einem Bekannten oder einem Nachbarn ausgeliehen, müssen Sie sich normalerweise verpflichtend äußern.
Hat es Konsequenzen, das Zeugnisverweigerungsrecht bei einem Blitzer zu nutzen?
Sie müssen sich als Angehöriger normalerweise keine Gedanken machen, wenn Sie Ihr Zeugnisverweigerungsrecht bei einem Blitzer wahrnehmen. Daraus ergeben sich in der Regel keine rechtlichen Nachteile für Sie. Doch Vorsicht: Da das Ganze nur bei Personen funktioniert, mit denen Sie in einem Verwandtschaftsverhältnis stehen, könnte dies die zuständigen Beamten auf die richtige Spur locken.
Möglicherweise stellen sie im Anschluss daran weitere Ermittlungen in Ihrem Umfeld an und vergleichen das Blitzerfoto mit Personen, die ebenfalls unter Ihrer Adresse gemeldet sind. Darauf sollten Sie vorbereitet sein, wenn Sie von Ihrem Zeugnisverweigerungsrecht bei einem Blitzer Gebrauch machen.
Guten Abend Herrr Sascha D.,
als Halter eines Pkw erhielt ich am 06.11.2024 einen Zeugenfragebogen. Grund: meine Ehefrau wurde als Führerin meines Pkw innerhalb geschlossener Ortschaften geblitzt (Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit nach Toleranzabzug: 27 km/h).
Meine Frage an Sie also: Wenn ich von meinem Zeugnis- oder Aussageverweigerungsrecht Gebrauch mache, welche Konsequenzen hätte dies für mich? Wie hoch ist das Risiko, dass ich als Halter bei Nichtermittlung der Fahrerin ein Fahrtenbuch (übliche Dauer?) aufgebrummt bekomme?
Mit freundlichen Grüßen und bestem Dank im voraus
Stefan H.
Ich wurde geblitzt, und ich habe als Halter die Aufforderung erhalten, Angaben zum Fahrer zu machen . Es besteht die Otption, vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch zu machen.
Kann ich auch, wenn ich als Person selber der Fahrer bin, vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen? Welchen Weg kann ich hinsichtlich der Angaben zum Fahrer machen, wenn ich mich nicht selber belasten will?