Zeugenfragebogen ignorieren: Müssen Sie Sanktionen fürchten?
Letzte Aktualisierung am: 12. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Pflicht zur Mithilfe an der Aufklärung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten vs. Zeugnisverweigerungsrecht
In Deutschland gilt für Verstöße im fließenden Verkehr grundsätzlich die Fahrerhaftung. Im Zuge der Fahrerermittlung können die Behörden auf unterschiedlichste Mittel zurückgreifen, von Befragungen bis hin zur Versendung eines Zeugenfragebogens. Letzterer geht häufig dem Halter eines Fahrzeuges zu, mit dem eine Verkehrsordnungswidrigkeit begangen wurde, bei der jedoch ersichtlich ist, dass Halter und Fahrer nicht dieselbe Person waren. In der Regel sind Personen dazu verpflichtet, an der Aufklärung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten mitzuwirken. Doch wie weit reicht der Arm des Gesetzes wirklich?
Viele sind ob solch eines Schreibens häufig verunsichert: Muss ich aussagen? Kann ich den Zeugenfragebogen auch ignorieren? Und was kann im schlimmsten Fall passieren, wenn ich nicht weiter reagiere? Wann Sie schweigen dürfen und welche Folgen das Schweigen haben kann, erfahren Sie im Folgenden.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Zeugenfragebogen ignorieren
Das geschieht immer dann, wenn unklar ist, wer zum Zeitpunkt der Verkehrsordnungswidrigkeit am Steuer saß.
Sie können unter bestimmten Voraussetzungen die Zeugenaussage verweigern. Wann dies der Fall ist, erfahren Sie hier.
Die Polizei kann weitere Ermittlungen anstellen und ggf. eine Fahrtenbuchauflage erteilen.
Zeugenfragebogen im Video erklärt
Zeugnisverweigerungsrecht: Dürfen Sie den Zeugenfragebogen ignorieren?
Unter bestimmten Voraussetzungen hat jeder potentielle Zeuge das Recht, die Zeugenaussage zu verweigern. Dies gilt insbesondere in zwei Fällen:
- Sie müssten bei wahrheitsgemäßer Aussage sich selbst einer Tat bezichtigen.
- Sie müssten einen nahen Angehörigen, Verlobten oder Ehegatten einer Tat beschuldigen.
In diesen beiden Fällen können Betroffene, denen ein Zeugenfragebogen zugestellt wurde, die Aussage regelmäßig verweigern. Niemand kann dazu gezwungen werden, gegen enge Angehörige oder sich selbst auszusagen. Das Zeugnisverweigerungsrecht soll so verhindern, dass es zu Loyalitätskonflikten in engen Beziehungen kommt.
In der Regel verweisen die Behörden darauf, dass Sie auch bei Gebrauch des Zeugnisverweigerungsrechts den Zeugenfragebogen nicht ignorieren, sondern zurücksenden sollen. Aber: Sanktionen wie ein Ordnungsgeld oder gar Beugehaft können die Behörden eigenständig regelmäßig nicht erzwingen, selbst wenn kein Zeugnisverweigerungsrecht gegeben ist. Dies obliegt allein der Staatsanwaltschaft bzw. dem zuständigen Richter in einem gerichtlichen Verfahren. Entsprechende Vorgänge sind jedoch häufig nur bei schwerwiegenden Verstößen zu befürchten.
Wollen Sie sichergehen, dass Ihnen keine ernsthaften Konsequenzen drohen, wenn Sie den Zeugenfragebogen ignorieren, wenden Sie sich an einen Anwalt. Auch Zeugen haben einen Anspruch auf rechtlichen Beistand und sollten sich bezüglich des Für und Widers ggf. juristisch beraten lassen.
Mögliche Folge, wenn Sie den Zeugenfragebogen ignorieren: Fahrtenbuchauflage
Selbst wenn direkte Sanktionen bei Verkehrsordnungswidrgkeiten eher selten zu befürchten sind, wenn Sie den Zeugenfragebogen ignorieren, kann dies doch zu Konsequenzen für Sie führen. Die Behörden dürfen gegenüber Betroffenen im Einzelfall eine Fahrtenbuchauflage festlegen. Diese soll verhindern, dass auch in Zukunft mit Ihrem Wagen Verkehrsordnungswidrigkeiten begangen werden, ohne dass der Fahrer zu ermitteln ist. Die Auflage kann für die Dauer von 6 oder mehr Monaten erteilt werden.
In einem Fahrtenbuch sind dann bei jeder Fahrt die Personendaten des Fahrers sowie der Zeitpunkt von Fahrtantritt und Fahrtende zu vermerken. So ließe sich im Zweifel nachvollziehen, wer zum Zeitpunkt einer neuerlichen Missachtung von Verkehrsregeln am Steuer saß.
Wenn Sie einen Zeugenfragebogen wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit ignorieren und gegen Sie eine Fahrtenbuchauflage verhängt wurde, kann die Missachtung dieser Auflage zu Sanktionen führen. Sie sind in aller Regel dazu verpflichtet, das Fahrtenbuch berechtigten Personen auf Verlangen vorzuzeigen. Können Sie dies nicht, droht ggf. ein Bußgeld von 100 Euro.
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