Wohnmobil parken: Teilweise eine heikle Angelegenheit
Letzte Aktualisierung am: 12. Dezember 2024
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Was kosten Verstöße beim Parken mit dem Wohnmobil?
Verstoß | Verwarnungsgeld |
---|---|
Mit einem Wohnmobil auf einem Pkw-Parkplatz geparkt | 10 € |
… und dabei jemanden behindert | 15 € |
… länger als drei Stunden | 20 € |
… länger als drei Stunden und dabei jemanden behindert | 30 € |
Mit einem Wohnmobil über 2,8 Tonnen auf dem Gehweg geparkt | 15 € |
… und dabei jemanden behindert | 25 € |
… länger als eine Stunde | 25 € |
… länger als eine Stunde und dabei jemanden behindert | 30 € |
Mit einem Wohnmobil über 7,5 Tonnen im Wohngebiet geparkt, obwohl das zu dieser Zeit verboten war | 30 € |
Es gibt einiges zu beachten, wenn Sie Ihr Wohnmobil abstellen möchten
Sie haben immer alles Nötige dabei, können selbst über Fahrtbeginn und -ende bestimmen und haben stets einen gemütlichen Schlafplatz für die Nacht: Die Vorteile beim Urlaub mit einem Wohnmobil liegen auf der Hand. Nachteile ergeben sich allerdings für den einen oder anderen Camper-Besitzer beim Parken des Gefährts.
Schließlich sind Wohnmobile weitaus größer, schwerer und länger als Pkw und dürfen daher nicht überall abgestellt werden. Welche Regeln Sie befolgen sollten, wenn Sie Ihr Wohnmobil parken möchten, wo dies wie lange gestattet ist und welche Bußgelder Verstöße beim Parken von Wohnmobilen nach sich ziehen können, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Wohnmobil parken
Nein, je nachdem, wie schwer das Wohnmobil ist, kann es bestimmte Parkverbote geben. Lediglich auf Ihrem eigenen Grundstück können Sie Ihren Camper jederzeit abstellen. Das Gleiche gilt für spezielle Wohnmobil-Parkplätze, die ausschließlich solchen Kfz vorbehalten sind.
Sofern das Wohnmobil zugelassen ist und höchstens 7,5 Tonnen wiegt, dürfen Sie damit für unbegrenzte Zeit auf der Straße oder einem öffentlichen Parkplatz parken. In Wohngebieten gibt es jedoch vor allem für Camper über 7,5 Tonnen bestimmte Einschränkungen.
Unter 7,5 Tonnen dürfen Sie Ihr Wohnmobil vor dem Haus parken so lange Sie möchten, sofern es über eine Zulassung verfügt. Ist der Camper allerdings schwerer, darf er in Wohngebieten von 22 Uhr bis 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen nicht abgestellt werden (§ 12 Absatz 3a StVO).
Video: Mehr zum Halten und Parken
Dürfen Wohnmobile auf der Straße parken? Das steht im Gesetz
Welche Vorschriften beim Halten und Parken von Bedeutung sind, regelt § 12 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Die dort genannten allgemeinen Regeln beziehen sich auf alle Arten von Kraftfahrzeugen und gelten demzufolge auch, wenn Sie ihr Wohnmobil parken möchten. Halten Sie sich daran und es ist kein Verkehrszeichen vorhanden, welches ein Parkverbot ankündigt, ist Ihnen laut Straßenverkehrsordnung das Parken mit dem Wohnmobil auf der Straße oder einem öffentlichen Parkplatz gestattet – und zwar für unbegrenzte Zeit.
Lediglich zwei Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Sie Ihr Wohnmobil auf der Straße parken dürfen:
- Es ist für den Straßenverkehr zugelassen.
- Es wiegt weniger als 7,5 Tonnen.
Wichtig: Wenn Sie Ihr Wohnmobil parken, sollten Sie stets darauf achten, dass andere Verkehrsteilnehmer dadurch nicht behindert werden oder dass Ihr Camper Verkehrsschilder verdeckt. Ist wenig Platz vorhanden und das Wohnmobil blockiert dadurch 2 Parkplätze, liegt zwar nicht automatisch ein Verstoß gegen die Verkehrsregeln vor, allerdings könnten Sie damit Anwohner verärgern, die um eine kostbare Parklücke gebracht wurden.
Wohnmobil parken: Im Wohngebiet sieht die StVO diverse Ausnahmen vor
Wer seinen Camper in einem Wohngebiet abstellen möchte, sollte sich vor allem dann auf bestimmte Verbote einstellen, wenn das Kfz mehr als 7,5 Tonnen auf die Waage bringt. § 12 Absatz 3a StVO besagt dazu beispielsweise:
Mit Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t […] ist […] in reinen und allgemeinen Wohngebieten […] das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig. Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen […].“
Daher ist es Ihnen zwar nicht gänzlich untersagt, Ihren Camper in Wohngebieten abzustellen, Sie müssen während der genannten Zeiten jedoch einen speziellen Wohnmobilstellplatz („WoMo-Stellplatz“) dafür benutzen. Sind keine Stellplätze für Wohnmobile vorhanden, dürfen Sie in einem solchen Gebiet für die Zeit nicht parken. Dass es sich um einen Wohnmobilparkplatz handelt, können Sie normalerweise dem Verkehrszeichen 314 mit dem Zusatzzeichen 1010-67 entnehmen. Auch das Zeichen 365-67 kann für einen Stellplatz für ein Wohnmobil stehen.
Achtung: Parkplätze, die sich speziell an bestimmte Kraftfahrzeuge richten, gibt es nicht nur für Camper, sondern auch für Autos (Zusatzzeichen 1010-58). Parken Sie mit einem Wohnmobil auf einem solchen Pkw-Parkplatz, droht ein Bußgeld zwischen 10 und 30 Euro. Bei Vorhandensein des Zusatzzeichens 1010-50 gilt jedoch etwas anderes: Dieses Schild erlaubt das Abstellen von Kraftwagen und sonstigen mehrspurigen Fahrzeugen, wobei Camper in die letztere Kategorie fallen.
Weiterhin dürfen Sie sogar auf dem Gehweg mit Ihrem Wohnmobil parken, wenn Sie das Zeichen 315 sehen und Ihr Camper maximal 2,8 Tonnen schwer ist.
Auf dem eigenen Grundstück dürfen Sie Ihr Wohnmobil sogar dauerhaft parken – in der Regel auch ohne Zulassung. Verboten werden kann Ihnen normalerweise nur die dauerhafte Nutzung des Campers zu Wohnzwecken. In diesem Fall müssten Sie sich einen anderen Parkplatz für Ihr Wohnmobil suchen.
Warum sollte ein Wohnmobil unter 3.5t nicht auf einem PKW Parkplatz parken dürfen???
Sicher ist, dass es nicht auf einem LKW Stellplatz parken darf.