Wer gilt als Wiederholungstäter im Straßenverkehr?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 15. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Wie die Wiederholungstat zum Fahrverbot führt

Wer zum 2. Mal geblitzt wird, muss mit einem Fahrverbot rechnen
Wer zum 2. Mal geblitzt wird, muss mit einem Fahrverbot rechnen

Um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten, benennt der Bußgeldkatalog nicht nur Bußgelder und Maßnahmen wie Fahrverbote oder Punkte in Flensburg. Maßgeblich für seine Existenz sind außerdem die Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie weitere Gesetze und Verordnungen in Deutschland.

Die Bußgelder stehen in der Regel fest und sind – abgesehen von wenigen Ausnahmen – fix. Das bedeutet, dass es in der Regel unerheblich ist, ob ein Verkehrsteilnehmer bereits vor Begehung der Tat ordnungswidrig und strafrechtlich aufgefallen ist.

In diesem Ratgeber sollen die Ausnahmen genannt werden, bei denen Vorstrafen relevant sind und so zu höheren Strafen führen können. Dies betrifft einerseits die Geschwindigkeitsüberschreitung, andererseits Alkoholdelikte im Straßenverkehr.

FAQ: Wiederholungstäter

Ab wann gelte ich als Wiederholungstäter, wenn ich geblitzt werden?

Die Wiederholungstäterregelung greift, wenn Sie sich innerhalb eines Jahres zweimal eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr leisten.

Welche Konsequenzen hat die Wiederholungstäterregelung?

Die Bußgeldstelle kann dem Wiederholungstäter ein zusätzliches Fahrverbot von einem Monat aufbrummen.

Wann gelte ich beim Fahrverbot als Wiederholungstäter?

Als Wiederholungstäter gelten Verkehrssünder, welche in den letzten zwei Jahren schon einmal ein Fahrverbot antreten mussten.

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Was steht drin:

  • Beharrlichkeit am Steuer: Wann werden Sie zum Wiederholungstäter?
  • Folgen einer wiederholten Geschwindigkeitsüberschreitung
  • Wiederholungstat mit Alkohol und Drogen: Droht die MPU?

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2-mal geblitzt: Strafen für Wiederholungstäter

Eine wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitung kann dazu führen, dass entweder ein Fahrverbot verhängt oder das bestehende Fahrverbot verlängert wird. Der Führerschein ist mindestens für einen Monat weg. Mit dieser Regelung soll der Verkehrsteilnehmer aus Fehlern lernen, damit er die Wiederholungstat nicht noch einmal begeht.

Ein Fahrverbot kommt in der Regel in Betracht, wenn gegen den Führer eines Kraftfahrzeugs wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und er innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft der Entscheidung eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begeht. (Quelle: Paragraph 4 Absatz 2 Satz 2 Bußgeldkatalog-Verordnung)

Die Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbotes wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (BKatV) benennt also nicht nur Bußgelder und Strafen für Verkehrssünder. Zudem kann sie Sonderregelungen aufstellen. Einen Bußgeldkatalog für Wiederholungstäter gibt es jedoch nicht.

Der Paragraph besagt also, dass eine wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem Fahrverbot für den Wiederholungstäter geahndet wird. Der Zeitraum beträgt 12 Monate. Diese starten, sofern der Bußgeldbescheid rechtskräftig geworden ist.

Ein Bußgeldbescheid wird immer dann rechtskräftig, wenn Sie nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung Einspruch gegen ihn eingelegt haben. Haben Sie Einspruch eingelegt und es kam zum Gerichtsverfahren, ist die Rechtskraft dann gegeben, wenn das Urteil verkündet wurde.

Der Wiederholungstäter sieht seine Maßnahme auf dem Bußgeldbescheid
Der Wiederholungstäter sieht seine Maßnahme auf dem Bußgeldbescheid

Dabei gibt es einen Sonderfall. Begeht der Kfz-Fahrer einen beharrlichen Pflichtverstoß, der ein „ähnlich starkes Gewicht“ wie die wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitung darstellt, reicht es auch aus, wenn der Betroffene zum Tatzeitpunkt Kenntnis über die Entscheidung hatte.

Das bedeutet also, wenn Sie beispielsweise von der Polizei angehalten werden und die Beamten bereits sagen, dass Sie über 25 km/h zu schnell waren, hatten Sie darüber Kenntnis. Wurden Sie dann zum 2. Mal geblitzt, ohne dass der Bußgeldbescheid über das erste Vergehen im Briefkasten liegt, liegt in der Regel eine beharrliche Geschwindigkeitsüberschreitung vor.

Wiederholungstäter infolge einer Geschwindigkeitsüberschreitung: Beharrlichkeit

Um den Begriff „Wiederholungstäter“ richtig zu definieren, ist die Beharrlichkeit zunächst zu erläutern. Denn erst, wenn eine „beharrliche oder grobe Pflichtverletzung“ vorliegt, kann das hohe Bußgeld für die wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitung vom Wiederholungstäter gerechtfertigt werden.

Eine grobe Pflichtverletzung kann noch einmal in zwei unterschiedliche Verletzungen unterschieden werden:

  • objektive grobe Pflichtverletzung: Der Verstoß, den der Verkehrssünder begangen hat, ist immer wieder Ursache für schwere Unfälle.
  • subjektive grobe Pflichtverletzung: Die Person verursachte den Verstoß aus grobem Leichtsinn, Gleichgültigkeit oder grober Nachlässigkeit.

Für die zuständigen Behörden bedeutet das, dass sie bereits bei Eintreffen einer der beiden Pflichtverletzungen ein Regelfahrverbot aussprechen können. Dies kann also auch schon der Fall sein, wenn der Täter nur eine Geschwindigkeitsüberschreitung verursachte.

Das Fahrverbot kann nicht nur beim Wiederholungstäter bestraft werden
Das Fahrverbot kann nicht nur beim Wiederholungstäter bestraft werden

So hat das Kammergericht Berlin bereits im Jahr 1998 geurteilt, dass bereits bei einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 100 Prozent ein grober Verstoß vorliegt. Das bedeutet also, dass die jeweilige Behörde selbst bestimmen kann, ob ein Fahrverbot verhängt wird oder nicht.

Neben der groben Pflichtverletzung ist auch die Beharrlichkeit ein Grund für das erhöhte Bußgeld und das Fahrverbot für Wiederholungstäter bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung. Hier gibt es jedoch einen entscheidenden Unterschied zur Pflichtverletzung. Denn beharrlich handelt nur der, der mehr als einen Verstoß begangen hat.

Dies leitet sich aus der Definition ab: Beharrlich handelt, wem die erforderliche rechtstreue Gesinnung und die notwendige Einsicht in die zuvor verursachte(n) Tat(en) fehlen. Dies ist der Hauptgrund, weshalb das Fahrverbot infolge der wiederholten Geschwindigkeitsüberschreitung bestraft wird.

Zudem gibt es den Begriff des Augenblickversagens. Er bezeichnet den Umstand, dass ein pflichtbewusster und sorgfältiger Kfz-Fahrer auch manchmal im Augenblick versagen kann. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn das Verkehrszeichen, welches die Geschwindigkeitsbegrenzung anzeigt, nur einmal vorhanden war. Der Fahrer hat dieses übersehen. Liegt das Augenblickversagen zugrunde, wird keine Beharrlichkeit bzw. grobe Pflichtverletzung angenommen und das Fahrverbot ist hinfällig.

Ein höheres Fahrverbot beim Wiederholungstäter

Im Grunde können also zwei Fälle eintreten: Person A fährt zweimal innerhalb des Zeitraumes von 12 Monaten mit mindestens 26 km/h zu schnell. Der Wiederholungstäter überfährt in der Zeit zweimal einen Blitzer mit mehr als 25 km/h:

  • die Wiederholungstat wird laut Bußgeldkatalog mit einem Fahrverbot geahndet: Das Fahrverbot wird in diesem Fall um einen Monat verlängert. Besteht laut Bußgeldkatalog ein Fahrverbot von einem Monat, verlängert sich dieses auf zwei Monate etc.
  • die Wiederholungstat wird laut Bußgeldkatalog mit keinem Fahrverbot geahndet: In diesem Fall muss der Wiederholungstäter mit einem Fahrverbot von einem Monat rechnen.

Wiederholungstäter: Alkohol am Steuer

Wiederholungstäter, die mit Alkohol am Steuer erwischt werden, können eine MPU erwarten
Wiederholungstäter, die mit Alkohol am Steuer erwischt werden, können eine MPU erwarten

Werden Sie 2-mal geblitzt, droht ein Fahrverbot für Wiederholungstäter. Beim Delikt Alkohol am Steuer muss der Wiederholungstäter auch mit dieser Maßnahme rechnen.

Die Promillegrenze liegt derzeit bei 0,5 in Deutschland. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkten in Flensburg und bereits einem Monat Fahrverbot rechnen.

Kommt es wieder zum Genuss von Alkohol hinter dem Steuer, muss der Wiederholungstäter dieses Mal mit einem verdoppelten Bußgeld rechnen.

Die Staffelung existiert laut Bußgeldkatalog für Wiederholungstäter mit Alkohol oder Drogen hinter dem Steuer:

  • 1. Verstoß: 500 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • 2. Verstoß: 1.000 Euro, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
  • 3. Verstoß: 1.500 Euro, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

Besitzen Sie einen Promillewert von 1,1 im Blut, gilt dies als Alkoholfahrt, bei dem Wiederholungstäter mit der Entziehung des Führerscheins sowie einer Freiheits- bzw. Geldstrafe rechnen müssen. Der Führerscheinentzug gilt nicht nur für Wiederholungstäter. Auch Ersttäter sind davon betroffen.

Eine MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) droht dem Wiederholungstäter so gut wie immer. Dies kommt aber immer auf den individuellen Fall an. Wer mit 1,6 Promille am Steuer kontrolliert wird, muss in der Regel mit einer medizinisch-psychologischen Untersuchung rechnen.

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

769 Kommentare

  1. JB

    18. August 2017 um 15:06

    Hallo,
    ich wurde Ende Mai mit 20km/h zu schnell in der 100-Zone geblitzt (30€).
    Anfang Juli hab ich nun den Abstand nicht ganz eingehalten (5/10 bei 124km/h = 100€ + 1 Punkt)
    Darf ich nun noch einmal geblitzt werden ohne den Führerschein zu verlieren oder muss ich mich eine Anzahl von Monaten (wie viel?) unbeschadet halten?
    DANKE im Voraus!

    1. bussgeldrechner.org

      28. August 2017 um 10:56

      Hallo JB,

      die Wiederholungstäterregelung, die ein Fahrverbot bei wiederholter Geschwindigkeitsüberschreitung bestimmt, beschreibt, dass eine erneute Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h innerhalb eines Jahres ab der Rechtskraft eines entsprechenden Verstoßes greift. Liegen die Geschwindigkeitsüberschreitungen darunter, ist dies mithin eher nicht der Fall. Ggf. kann bei häufigen Verstößen jedoch die Beharrlichkeit ein Fahrverbot begründen.

      – Die Redaktion

  2. Giorgi

    16. August 2017 um 19:38

    Gestern am 14.08.2017 bin ich in Stuttgart in gleiche Ort in 1 Stunde zwei mal geblitzt.
    Tempolimit war 30km/H.
    1.mal bin ich mit 50km/H gefahren (auf Tachometer Standort so)
    2.mal mit 40km/h.

    Was soll ich erwarten?

    MfG
    Giorgi

    1. bussgeldrechner.org

      28. August 2017 um 10:42

      Hallo Georgi,

      die Wiederholungstäterregelung greift bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung erst, wenn innerhalb eines Jahres ab Rechtskraft eines Bescheids wegen einer Überschreitung von 26 km/h und mehr erneut ein entsprechender Verstoß begangen wurde. Welche Sanktionen für die von Ihnen begangenen Verstöße zu erwarten sind, können Sie der Tabelle auf der folgenden Seite entnehmen: https://www.bussgeldrechner.org/geschwindigkeitsueberschreitung.html

      – Die Redaktion

  3. dominika

    14. August 2017 um 15:33

    ah sorry.

    Insgesamt hat er 3 Punkte in Flensburg.

    1 Handy
    2 zu schnell

  4. dominika

    14. August 2017 um 15:32

    Hallo,

    mein Freund wurde im Mai 2017 mit 33km zu schnell in einer 30er Zone geblitzt.

    Er konnte einem Fahrverbot entgehen, da er den FS nachweislich aus beruflichen Gründen braucht.
    Er musste dafür aber deutlich höheres Bußgeld zahlen.

    Jetzt hat er leider wieder ein schreiben erhalten in dem kein Bußgeld sondern nur ein Anhörungsbogen.
    Ihm wird vorgeworfen 23km zu schnell gefahren zu sein.(Außer Orts)

    Würde Ihm mit diesen Umständen ein Fahrverbot drohen ?

    Gruß
    Domi

    1. bussgeldrechner.org

      21. August 2017 um 8:40

      Hallo Dominika,

      in der Regel wird als Wiederholungstäter mit einem Fahrverbot sanktioniert, wer zweimal innerhalb eines Jahres mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h und mehr geblitzt wurde.

      – Die Redaktion

  5. Hakan Y.

    13. August 2017 um 18:51

    Hallo habe vor 11 Jahren meinen Führerschein wegen Alkohol mit Unfall angeben müssen Eine Mpu habe ich schon hinter mir! Jetzt wurde ich bei einer Polizei Kontrolle angehalten worden und musste Alkohol test durchführen kam 1.3 Promille raus! Muss ich wieder zur Mpu? Weil nach dem neuen Gesetz ab April 2017 erst ab 1.6 Promille! Und die 10 Jahre sind ja eigentlich auch verjährt oder?

    1. bussgeldrechner.org

      14. August 2017 um 9:24

      Hallo Hakan,

      die Grenzwerte für eine MPU variieren je Bundesland. Allerdings scheint eine Anordnung in Ihrem Fall sehr wahrscheinlich.

      – Die Redaktion

  6. Yvonne

    11. August 2017 um 8:19

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich bin im letzten halben Jahr viermal geblitzt worden. Ein Blitzer davon mit 1 Punkt in Flensburg. Gestern wurde ich von der Polizei angehalten wegen Handy am Steuer.
    Erwartet mich aufgrund der vielen Verstöße in dieser kurzen Zeit ein Fahrverbot?
    Die vielen Jahre davor bin ich nicht auffällig gewesen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Yvonne

    1. bussgeldrechner.org

      14. August 2017 um 8:49

      Hallo Yvonne,

      die Behörde kann bei beharrlichen Pflichtverletzungen ein Fahrverbot aussprechen. Es handelt sich um eine Ermessensentscheidung.

      – Die Redaktion

  7. Sabine R.

    10. August 2017 um 10:06

    Guten Morgen
    Mein Mann hat ein 1 Monatiges Fahrverbot wegen überhöhter Geschwindigkeit bekommen und den Führerschein nun abgegeben. Nun wurde er mit dem Rad beim Überfahren einer roten Ampel erwischt. Dafür gibt es 1 Punkt und, ich glaube 60,- Euro Strafe. Hat das auch eine Auswirkung auf das jetztige Fahrverbot? Kann es deswegen evtl. verlängert werden?
    Beste Grüße
    Sabine

    1. bussgeldrechner.org

      14. August 2017 um 9:12

      Hallo Sabine,

      dies sollte keine Auswirkungen auf das Fahrverbot haben.

      – Die Redaktion

  8. Sven

    6. August 2017 um 10:40

    Hallo Bussgeldrechner-Team,

    Im Oktober 2013 hatte ich letztmals ein einmonatiges Fahrverbot wegen Geschwindigkeitsüberschreitung. Im Mai 2016 war ich 21kmh auf der Autobahn zu schnell.
    Anfang März 2017 innerorts 19kmh und gestern innerorts unter 20kmh, Toleranz muss noch abgezogen werden. Als es blitzte hab ich auf den Tachometer geschaut.
    Beide Richtungen hatten zwei Spuren und die Strecke wechselte dauernd zwischen 100kmh, 70kmh und 50kmh.
    Eine Strecke wo ich viele Blitzer bereits passiert hatte. Dann war ich wohl kurz nicht konzentriert und hab das Ortseingangsschild übersehen, die Bebauung erweckte das Gefühl das ich außerorts war.

    Gelte ich jetzt als Wiederholungstäter und muss mit einem Fahrverbot rechnen?

    Vielen Dank im voraus
    Mit freundlichen Grüßen

    1. bussgeldrechner.org

      7. August 2017 um 8:58

      Hallo Sven,

      die Wiederholungstäterregelung greift, wenn Sie zweimal innerhalb eines Jahres die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 26 km/h oder mehr überschreiten.

      – Die Redaktion

  9. Caro

    2. August 2017 um 12:52

    Hallo liebes Team,

    ich bin am 12.07.2015 innerhalb einer geschlossenen Ortschaft mit 34 km/h zu schnell geblitzt worden (zulässige Geschwindigkeit 50 km/h). Hatte einen Monat Fahrverbot sowie 2 Punkte zur Folge. Das Fahrverbot habe ich vom 08.10.15 – 07.11.15 abgeleistet.

    Nun droht mir ein erneutes 1-monatiges Fahrverbot + 2 Punkte aufgrund zu geringem Abstand auf der Autobahn. Hierbei wurde bei einer Geschwindigkeit von 127 km/h ein Abstand von 19m gemessen. Tathergang war der 11.06.17.

    Zwischen dem ersten Fahrverbot und der neuen Androhung des Fahrverbotes habe ich mir nichts zu Schulden kommen lassen.

    Für mich ist es wichtig zu wissen, ob ein erneutes Fahrverbot noch zusätzliche Folgen haben könnte (Verlängerung des Fahrverbotes, Führerscheinnachschulung, Idioten-Test usw.) die für mich auf den ersten Blick nicht ersichtlich sind?
    Gibt es Fristen nach einem Fahrverbot, die man einhalten muss in denen man sich nichts zu Schulden kommen lassen darf?

    Danke im Voraus!
    VG Caro

    1. bussgeldrechner.org

      7. August 2017 um 8:19

      Hallo Caro,

      von zusätzlichen Folgen ist nicht auszugehen.

      – Die Redaktion

  10. Krinni M.

    31. Juli 2017 um 10:44

    Bin letzten Monat auf der Autobahn bei einem Abstandsverstoß von <4/10 erwischt worden, habe aber erst den Zeugefragebogen erhalten, ist also noch nichts rechtskräftig. Mich erwarten allerdings eventuell noch weitere Briefe über dieselben Verstöße von den darauffolgenden Wochen.. Bin noch in der Probezeit, was habe ich zu erwarten, falls weitere Briefe kommen?

    1. bussgeldrechner.org

      7. August 2017 um 8:07

      Hallo Krinni,

      das kann nicht pauschal angegeben werden. Es kommt auf die Verstöße an.

      – Die Redaktion

  11. G. Jan

    30. Juli 2017 um 22:52

    Bin im Juni ausser Orts geblitzt worden müsste 80 Euro zahlen und habe ein Punkt bekommen.
    Nun bin ich wieder geblitzt worden innerorts mit ca 65
    Daher möchte ich gerne wissen was auf mich zu kommt.
    Danke schön mal im voraus

    1. bussgeldrechner.org

      31. Juli 2017 um 8:59

      Hallo Jan,

      das kommt darauf an, wie schnell sie unterwegs waren und welches Tempolimit galt.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  12. Max

    26. Juli 2017 um 20:00

    Guten Tag liebes Team,

    Ich wurde außerorts bei erlaubten 100 kmh auf der Autobahn mit 165 kmh ( nach Abzug ) geblitzt. Laut Rechner müssten es 440€, 2 Pkt und 2 Monate Fahrverbot sein. Laut Bußgeldbescheid soll ich statt den 440€, nun 880€ zahlen und frage mich warum?
    – ich wurde außerdem in den letzten 12 Monaten nicht mit über 26kmh geblitzt.

    Vielen Dank im vorraus!
    Mit freundlichen Grüßen
    Max

    1. bussgeldrechner.org

      31. Juli 2017 um 8:21

      Hallo Max,

      bei beharrlichen Pflichtverletzungen oder besonders groben Verstößen kann die Behörde von den Vorgaben des Bußgeldkatalogs abweichen.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  13. Bine

    22. Juli 2017 um 21:13

    Schönen guten Abend,

    Ich habe eine Anhörung im Bußgeldverfahren heute erhalten:
    – 16kmh zu schnell innerorts gefahren und
    – mobil Telefon am Steuer.
    Sie verweisen auf ein Foto, es war aber kein Foto beigelegt.
    Im Januar wurde ich schon mal mit 10kmh außerorts geblitzt.

    Womit soll ich rechnen? Gehe ich in dem Fall als eine Wiederholungstäterin?

    Danke schön!
    Gruß,
    Bine

    1. bussgeldrechner.org

      24. Juli 2017 um 9:59

      Hallo Bine,

      Sie gelten nicht als Wiederholungstäter. Gemäß Bußgeldkatalog erhalten Sie für die Geschwindigkeitsüberschreitung ein Bußgeld von 35 Euro. Handy am Steuer wird mit einem Bußgeld von 60 Euro sowie einem Punkt in Flensburg geahndet.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  14. Helge R.

    20. Juli 2017 um 11:16

    Hallo,
    Ich bin dieses Jahr 2x über 21 Kmh geblitzt worden, also eine Wiederholungstat und 1 Monte Fahrverbot, welches ich nächsten Monat antrete. Jetzt wurde ich einmal zusätzlich mit Handy am Steuer erwischt.
    Kommt auf mich nun ein weiteres Fahrverbot zu oder bleibt es bei 60€ und einem weiteren Punkt ?

    1. bussgeldrechner.org

      24. Juli 2017 um 9:00

      Hallo Helge,

      ein Fahrverbot ist bei Handy am Steuer gemäß Bußgeldkatalog nicht vorgesehen.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  15. Gökhan D.

    19. Juli 2017 um 23:04

    Hallo,

    Ich wurde am gleichen Tag zwei Mal geblitzt,
    innerhalb geschlossener Ortschaften 33 Km/h Zuviel nach Toleranz Abzug
    außerhalb geschlossener Ortschaften (Autobahn) 37 Km/h Zuviel nach Toleranz Abzug
    Was kommt nun auf mich zu?

  16. Nico

    18. Juli 2017 um 9:49

    Hallo bussgeldrechner-Team,

    ich musste vor wenigen Monaten meinen Führerschein abgeben, weil ich innerhalb von 12 Monaten 2x mit >26 Km/h geblitzt wurde. Nun habe ich einen Anhörungsbogen wegen zu wenig Abstand (weniger als 5/10 des halben Tachowerts) zugeschickt bekommen.

    Gelte ich damit als Wiederholungstäter, der besonders gemaßregelt werden soll?

    Vielen Dank für eine kurze Rückmeldung!

    1. bussgeldrechner.org

      24. Juli 2017 um 8:47

      Hallo Nico,

      die Wiederholungstäterregelung greift nur, wenn Sie innerhalb eines Jahres die zulässige Geschwindigkeit zweimal um 26 km/h oder mehr überschreiten.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  17. Mario M.

    17. Juli 2017 um 14:44

    Wurde in 21 nur 4 mal geblitzt die ersten zweimal vor 10 Jahren die letzten beide male innerhalb eines Jahres einmal 28 kmh zu schnell und einmal 25-26 kmh zu schnell was erwartet mich.

    1. bussgeldrechner.org

      24. Juli 2017 um 8:36

      Hallo Mario,

      neben den Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog, kann ein zusätzliches Fahrverbot von einem Monat ausgesprochen werden, wenn Sie innerhalb eines Jahres die zulässige Geschwindigkeit zweimal um 26 km/h oder mehr überschreiten.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  18. Marcus A.

    17. Juli 2017 um 10:05

    Ich bin im vergangenen Monat einmal wegen zu schnellen Fahrens geblitzt worden (ausserorts 23km/h zu schnell, wenn ich richtig informiert bin, gibt das einen Punkt) und habe soeben für den gleichen Zeitraum einen Zeugenbefragungsbogen erhalten wegen zu geringem Abstand (<5/10 bei 120km/h, was meines Wissens ebenfalls einen Punkt bedeutet). Kann ich davon ausgehen, dass dies nicht als Wiederholungstat zählt ?

    1. bussgeldrechner.org

      17. Juli 2017 um 11:24

      Hallo Marcus,

      die Wiederholungstäterregelung bezieht sich nur auf Geschwindigkeitsüberschreitungen.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  19. Robert

    13. Juli 2017 um 12:53

    Hallo ihr Lieben.

    Ich habe ein Riesen Problem.
    Und zwar war ich 2011 13Monate mein Führerschein los. Wegen über 1,46 Promille. Gestern wurde ich blödi wieder mit Alkohol angehalten. Den genauen wert weiß ich noch nicht. Vermute aber unter 1,1Promille. Den Führerschein habe ich sofort da lassen müssen.

    Was blüht mir jetzt schlimmsten falls?
    Gruß Robert

    1. bussgeldrechner.org

      17. Juli 2017 um 9:57

      Hallo Robert,

      gemäß Bußgeldkatalog erhalten Sie ein Bußgeld von 1.000 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von drei Monaten.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

      1. Robert

        17. Juli 2017 um 11:15

        Und falls die Blutwerte doch über 1,1 Promille sind? MPU ja definitiv oder? Wie sieht es mit dem Fahrverbot über 1,1 aus und muss ich dann mit höheren Strafen rechnen als Wiederholungstäter?

        Danke Gruß Robert

        1. bussgeldrechner.org

          17. Juli 2017 um 12:18

          Hallo Robert,

          wen Sie wiederholt mit einem erhöhten Alkoholwert angehalten worden sind, kann die Wiederholungstäterregel ggf. greifen.

          Bei einem Blutalkoholwert von 1,1 Promille ist die Anordnung einer MPU für die Wiedererteilung wahrscheinlich. Dies richtet sich danach, ob durch den hohen Alkoholwert der Führerscheinentzug für mindestens sechs Monate bestimmt wurde und nicht mehr nur ein Fahrverbot. Wird der Sachverhalt zudem als Straftat gewertet, kann entweder eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe drohen.

          Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt, wenn Sie gegen einen möglichen Bescheid vorgehen wollen.

          Ihr Team von bussgeldrechner.org

  20. Katja

    5. Juli 2017 um 11:53

    Hallo,

    ich wurde am 26.03.2017 außerorts mit +26kmh (nach Toleranzabzug) geblitzt. Nun habe ich einen Bußgeldbescheid von 100€ bekommen. Plus die Gebühren natürlich von 3,50€ und 25€, was ich für vollkommen …… halte. Aber egal wo ich nachgeschaut habe, müsste ich doch eigentlich NUR 80€ dafür zahlen und keine 100€? Oder liege ich da falsch?
    Da kann ich doch Einspruch einlegen, oder?
    Ich wurde auch innerhalb des letzten Jahres nicht gbeblitzt…
    Vielen Dank!
    Katja

    1. bussgeldrechner.org

      10. Juli 2017 um 8:41

      Hallo Katja,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten, dies kann nur ein Anwalt.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  21. Stefan

    30. Juni 2017 um 0:27

    Hallo,

    ich wurde am 28.4.2017 innerorts in einer 30er-Zone mit 41km/h geblitzt und musste 25 EUR Verwarnungsgeld zahlen.
    Am 20.05.2017 habe ich innerorts eine rote Ampel überfahren mit Rotlichtzeit 0,64. Der Bußgeldbescheid steht noch aus. Wird wohl 90€ Bußgeld und 1 Punkt.
    Am 22.06.2017 bin ich nachts auf der Autobahn bei 100 km/h mit ca. 130 km/h (ohne Toleranzabzug) geblitzt worden. Wird wohl 80€ Bußgeld und 1 Punkt.

    Im Herbst 2015 hatte ich bereits ein einmonatiges Fahrverbot da 45 km/h zu schnell und zwei Punkte bekommen.
    Droht mir aufgrund der zweimaligen Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb eines Jahres ein Fahrverbot bzw. verlängern sich die Verjährungsfristen. Aufgrund der Vorvergehen, insbes. aus 2015?

    Vielen Dank!

    1. bussgeldrechner.org

      3. Juli 2017 um 9:15

      Hallo Stefan,

      die Wiederholungstäterregelung greift nur, wenn Sie innerhalb eines Jahres zweimal die Geschwindigkeit um 26 km/h oder mehr überschreiten.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  22. Richard

    25. Juni 2017 um 18:02

    Hallo,
    wurde letztes jähr im Dez. wegen überhöhter Geschwindigkeit geblitzt worden, verlor dieses jähr dann für 1 Monat den Führerschein.

    Ich wurde letztens angehalten worden, weil ich angeblich über eine Rote Ampel gefahren bin. Droht mir etwas ein weiterer Fahrverbot?

    1. bussgeldrechner.org

      29. Juni 2017 um 10:55

      Hallo Richard,

      ob Sie ein Fahrverbot erhalten, richtet sich nach dem tatsächlichen Tatbestand (qualifizierter oder einfacher Rotlichtverstoß, mit oder ohne Gefährdung). Ab wann hierbei ein Fahrverbot droht, können Sie auf der folgenden Seite in einsehen: https://www.bussgeldrechner.org/rote-ampel.html

      Bei der Wiederholungstäterregel werden nur Verstöße gleicher Art berücksichtigt. Bei einem Geschwindigkeitsverstoß mit anschließendem Rotlichtverstoß greift diese mithin nicht.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  23. Thorsten

    20. Juni 2017 um 11:53

    Hallo!!
    Bin mit einem 40-Tonnen-Lkw im letzten November auf einer Bundesstraße mit 21 km/h zu viel geblitzt worden. Vor zwei Wochen mit selbem Fahrzeug mit 18 km/h zu viel. Droht ein Fahrverbot?

    Gruß!
    Thorsten

    1. bussgeldrechner.org

      22. Juni 2017 um 10:16

      Hallo Thorsten,
      die Regelung für Wiederholungstäter gilt bei zwei Verstößen von mindestens 26 km/h. Dies ist gemäß Ihrer Angaben nicht der Fall.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  24. Anna

    13. Juni 2017 um 18:07

    Hallo
    Mir wurde im letzten Jahr mein Führerschein für 6 Monate eingezogen da ich eine Person versehentlich angefahren habe und dann Fahrerflucht begangen habe. Mittlerweile habe ich meinen Führerschein seit einem halben Jahr wieder musste keine MPU machen habe aber glaube ich ein paar Punkte bekommen wie viele weiß ich nicht.
    nun bin ich aber mit 10kmh zu schnell außerorts geblitz worden.

    Womit habe ich zu rechnen ?

    1. bussgeldrechner.org

      14. Juni 2017 um 14:10

      Hallo Anna,
      ein Geschwindigkeitsverstoß außerhalb von 10 km/h wird gemäß Bußgeldkatalog mit einem Verwarngeld in Höhe von 10 Euro geahndet.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  25. Leo

    10. Juni 2017 um 18:58

    Hallo,

    ich bin ein zweites Mal innerhalb der letzten 24 Monate geblitzt worden und habe nun ein Bußgeldbescheid mit Fahrverbot vor mir liegen. Ich habe mit der Geldstrafe und dem Punkt gerechnet. Allerdings nicht mit Fahrverbot von einem Monat was zusammen mit diesem Bußgeldbescheides sofort wirksam ist. Da mir bei der Zeugenangabe, dem Brief vor dem Bußgeldbescheid, nichts davon hingewiesen worden ist, habe ich die Frage ob ich das um eine Woche verschieben kann, bevor ich das antrete., da das sehr plötzlich kam. Von mir aus kann ich den Führerschein auch zwei Monate abgeben, das würde mich nicht stören aber ich benötige den Führerschein aufgrund eines wichtigen Termins am Mittwoch. Nur an diesem einen Tag. Mit Bus und Bahn sieht die Verbindung hier ziemlich schlecht aus. Kann ich den Fahrverbot um drei Werktage verschieben?

    1. bussgeldrechner.org

      14. Juni 2017 um 10:47

      Hallo Leo,
      ob eine solche Möglichkeit besteht, sollten Sie mit der zuständigen Behörde erörtern.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

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