Wer gilt als Wiederholungstäter im Straßenverkehr?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 15. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Wie die Wiederholungstat zum Fahrverbot führt

Wer zum 2. Mal geblitzt wird, muss mit einem Fahrverbot rechnen
Wer zum 2. Mal geblitzt wird, muss mit einem Fahrverbot rechnen

Um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten, benennt der Bußgeldkatalog nicht nur Bußgelder und Maßnahmen wie Fahrverbote oder Punkte in Flensburg. Maßgeblich für seine Existenz sind außerdem die Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie weitere Gesetze und Verordnungen in Deutschland.

Die Bußgelder stehen in der Regel fest und sind – abgesehen von wenigen Ausnahmen – fix. Das bedeutet, dass es in der Regel unerheblich ist, ob ein Verkehrsteilnehmer bereits vor Begehung der Tat ordnungswidrig und strafrechtlich aufgefallen ist.

In diesem Ratgeber sollen die Ausnahmen genannt werden, bei denen Vorstrafen relevant sind und so zu höheren Strafen führen können. Dies betrifft einerseits die Geschwindigkeitsüberschreitung, andererseits Alkoholdelikte im Straßenverkehr.

FAQ: Wiederholungstäter

Ab wann gelte ich als Wiederholungstäter, wenn ich geblitzt werden?

Die Wiederholungstäterregelung greift, wenn Sie sich innerhalb eines Jahres zweimal eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr leisten.

Welche Konsequenzen hat die Wiederholungstäterregelung?

Die Bußgeldstelle kann dem Wiederholungstäter ein zusätzliches Fahrverbot von einem Monat aufbrummen.

Wann gelte ich beim Fahrverbot als Wiederholungstäter?

Als Wiederholungstäter gelten Verkehrssünder, welche in den letzten zwei Jahren schon einmal ein Fahrverbot antreten mussten.

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Was steht drin:

  • Beharrlichkeit am Steuer: Wann werden Sie zum Wiederholungstäter?
  • Folgen einer wiederholten Geschwindigkeitsüberschreitung
  • Wiederholungstat mit Alkohol und Drogen: Droht die MPU?

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2-mal geblitzt: Strafen für Wiederholungstäter

Eine wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitung kann dazu führen, dass entweder ein Fahrverbot verhängt oder das bestehende Fahrverbot verlängert wird. Der Führerschein ist mindestens für einen Monat weg. Mit dieser Regelung soll der Verkehrsteilnehmer aus Fehlern lernen, damit er die Wiederholungstat nicht noch einmal begeht.

Ein Fahrverbot kommt in der Regel in Betracht, wenn gegen den Führer eines Kraftfahrzeugs wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und er innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft der Entscheidung eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begeht. (Quelle: Paragraph 4 Absatz 2 Satz 2 Bußgeldkatalog-Verordnung)

Die Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbotes wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (BKatV) benennt also nicht nur Bußgelder und Strafen für Verkehrssünder. Zudem kann sie Sonderregelungen aufstellen. Einen Bußgeldkatalog für Wiederholungstäter gibt es jedoch nicht.

Der Paragraph besagt also, dass eine wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem Fahrverbot für den Wiederholungstäter geahndet wird. Der Zeitraum beträgt 12 Monate. Diese starten, sofern der Bußgeldbescheid rechtskräftig geworden ist.

Ein Bußgeldbescheid wird immer dann rechtskräftig, wenn Sie nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung Einspruch gegen ihn eingelegt haben. Haben Sie Einspruch eingelegt und es kam zum Gerichtsverfahren, ist die Rechtskraft dann gegeben, wenn das Urteil verkündet wurde.

Der Wiederholungstäter sieht seine Maßnahme auf dem Bußgeldbescheid
Der Wiederholungstäter sieht seine Maßnahme auf dem Bußgeldbescheid

Dabei gibt es einen Sonderfall. Begeht der Kfz-Fahrer einen beharrlichen Pflichtverstoß, der ein „ähnlich starkes Gewicht“ wie die wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitung darstellt, reicht es auch aus, wenn der Betroffene zum Tatzeitpunkt Kenntnis über die Entscheidung hatte.

Das bedeutet also, wenn Sie beispielsweise von der Polizei angehalten werden und die Beamten bereits sagen, dass Sie über 25 km/h zu schnell waren, hatten Sie darüber Kenntnis. Wurden Sie dann zum 2. Mal geblitzt, ohne dass der Bußgeldbescheid über das erste Vergehen im Briefkasten liegt, liegt in der Regel eine beharrliche Geschwindigkeitsüberschreitung vor.

Wiederholungstäter infolge einer Geschwindigkeitsüberschreitung: Beharrlichkeit

Um den Begriff „Wiederholungstäter“ richtig zu definieren, ist die Beharrlichkeit zunächst zu erläutern. Denn erst, wenn eine „beharrliche oder grobe Pflichtverletzung“ vorliegt, kann das hohe Bußgeld für die wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitung vom Wiederholungstäter gerechtfertigt werden.

Eine grobe Pflichtverletzung kann noch einmal in zwei unterschiedliche Verletzungen unterschieden werden:

  • objektive grobe Pflichtverletzung: Der Verstoß, den der Verkehrssünder begangen hat, ist immer wieder Ursache für schwere Unfälle.
  • subjektive grobe Pflichtverletzung: Die Person verursachte den Verstoß aus grobem Leichtsinn, Gleichgültigkeit oder grober Nachlässigkeit.

Für die zuständigen Behörden bedeutet das, dass sie bereits bei Eintreffen einer der beiden Pflichtverletzungen ein Regelfahrverbot aussprechen können. Dies kann also auch schon der Fall sein, wenn der Täter nur eine Geschwindigkeitsüberschreitung verursachte.

Das Fahrverbot kann nicht nur beim Wiederholungstäter bestraft werden
Das Fahrverbot kann nicht nur beim Wiederholungstäter bestraft werden

So hat das Kammergericht Berlin bereits im Jahr 1998 geurteilt, dass bereits bei einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 100 Prozent ein grober Verstoß vorliegt. Das bedeutet also, dass die jeweilige Behörde selbst bestimmen kann, ob ein Fahrverbot verhängt wird oder nicht.

Neben der groben Pflichtverletzung ist auch die Beharrlichkeit ein Grund für das erhöhte Bußgeld und das Fahrverbot für Wiederholungstäter bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung. Hier gibt es jedoch einen entscheidenden Unterschied zur Pflichtverletzung. Denn beharrlich handelt nur der, der mehr als einen Verstoß begangen hat.

Dies leitet sich aus der Definition ab: Beharrlich handelt, wem die erforderliche rechtstreue Gesinnung und die notwendige Einsicht in die zuvor verursachte(n) Tat(en) fehlen. Dies ist der Hauptgrund, weshalb das Fahrverbot infolge der wiederholten Geschwindigkeitsüberschreitung bestraft wird.

Zudem gibt es den Begriff des Augenblickversagens. Er bezeichnet den Umstand, dass ein pflichtbewusster und sorgfältiger Kfz-Fahrer auch manchmal im Augenblick versagen kann. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn das Verkehrszeichen, welches die Geschwindigkeitsbegrenzung anzeigt, nur einmal vorhanden war. Der Fahrer hat dieses übersehen. Liegt das Augenblickversagen zugrunde, wird keine Beharrlichkeit bzw. grobe Pflichtverletzung angenommen und das Fahrverbot ist hinfällig.

Ein höheres Fahrverbot beim Wiederholungstäter

Im Grunde können also zwei Fälle eintreten: Person A fährt zweimal innerhalb des Zeitraumes von 12 Monaten mit mindestens 26 km/h zu schnell. Der Wiederholungstäter überfährt in der Zeit zweimal einen Blitzer mit mehr als 25 km/h:

  • die Wiederholungstat wird laut Bußgeldkatalog mit einem Fahrverbot geahndet: Das Fahrverbot wird in diesem Fall um einen Monat verlängert. Besteht laut Bußgeldkatalog ein Fahrverbot von einem Monat, verlängert sich dieses auf zwei Monate etc.
  • die Wiederholungstat wird laut Bußgeldkatalog mit keinem Fahrverbot geahndet: In diesem Fall muss der Wiederholungstäter mit einem Fahrverbot von einem Monat rechnen.

Wiederholungstäter: Alkohol am Steuer

Wiederholungstäter, die mit Alkohol am Steuer erwischt werden, können eine MPU erwarten
Wiederholungstäter, die mit Alkohol am Steuer erwischt werden, können eine MPU erwarten

Werden Sie 2-mal geblitzt, droht ein Fahrverbot für Wiederholungstäter. Beim Delikt Alkohol am Steuer muss der Wiederholungstäter auch mit dieser Maßnahme rechnen.

Die Promillegrenze liegt derzeit bei 0,5 in Deutschland. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkten in Flensburg und bereits einem Monat Fahrverbot rechnen.

Kommt es wieder zum Genuss von Alkohol hinter dem Steuer, muss der Wiederholungstäter dieses Mal mit einem verdoppelten Bußgeld rechnen.

Die Staffelung existiert laut Bußgeldkatalog für Wiederholungstäter mit Alkohol oder Drogen hinter dem Steuer:

  • 1. Verstoß: 500 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • 2. Verstoß: 1.000 Euro, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
  • 3. Verstoß: 1.500 Euro, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

Besitzen Sie einen Promillewert von 1,1 im Blut, gilt dies als Alkoholfahrt, bei dem Wiederholungstäter mit der Entziehung des Führerscheins sowie einer Freiheits- bzw. Geldstrafe rechnen müssen. Der Führerscheinentzug gilt nicht nur für Wiederholungstäter. Auch Ersttäter sind davon betroffen.

Eine MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) droht dem Wiederholungstäter so gut wie immer. Dies kommt aber immer auf den individuellen Fall an. Wer mit 1,6 Promille am Steuer kontrolliert wird, muss in der Regel mit einer medizinisch-psychologischen Untersuchung rechnen.

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

769 Kommentare

  1. Julian

    5. November 2017 um 1:21

    Hallo. Ich wurde mit 51 km/h zu schnell gelasert. Die strafe wurde schon verhängt. Jetzt wurde ich 5 monate später innerhalb von 2 Tagen mit jeweils 12 km/h zu schnell geblitzt. Wird meine strafe nun ausgedehnt oder normal abgerechnet?
    Danke schon im vorraus.

    1. bussgeldrechner.org

      13. November 2017 um 9:12

      Hallo Julian,

      die Strafe wird in aller Regel „normal“ abgerechnet.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  2. Vince

    4. November 2017 um 17:10

    Hallo!

    Ich wurde auf der A1 2mal geblitzt innerhalb 20km. Das erste mal 59 km/h zu schnell und das zweite mal 28 km/h zu schnell.
    Bin ich dadurch trotzdem ein Wiederholungstäter (innerhalb 12 Monate 2 mal über 26km/h zu schnell gefahren) und muss somit mit einem verlängertem Fahrverbot von 2 Monaten anstatt 1 Monat rechnen ?

    Vielen Dank für die Antwort

    1. bussgeldrechner.org

      13. November 2017 um 9:10

      Hallo Vince,

      die Wiederholungstäterregelung greift nur, wenn der erste Bußgeldbescheid bereits rechtskräftig ist.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  3. Thomas

    30. Oktober 2017 um 23:29

    Hallo

    Ich muss nächsten Monat meinen Führerschein abgeben da ich zweimal innerhalb von 12 Monaten mit 26 km/h zu viel geblitzt. Ich wurde jetzt wieder mit 15 km/h zu viel geblitzt. Was erwartet mich hierfür? Verwarnungsgeld? Oder werde ich wieder als Wiederholungstäter eingestuft und nochmal Fahrverbot?

    1. bussgeldrechner.org

      13. November 2017 um 8:46

      Hallo Thomas,

      in diesem Fall ist von einem Verwarnungsgeld auszugehen.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  4. Kerstin

    29. Oktober 2017 um 21:20

    Mein sohn wurde mit 0,55 promille angehalten er bekam ein Bußgeldbescheid von 500 euro, 2 punkte u ein monat fahrverbot, kann man das fahrverbot in eine geldstrafe umwandeln?

    1. bussgeldrechner.org

      13. November 2017 um 8:43

      Hallo Kerstin,

      im Einzelfall ist dies möglich. Darüber zu entscheiden obliegt dem Gericht.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  5. Dominik

    28. Oktober 2017 um 19:33

    Aufgrund eines Unfalls habe ich einen Punkt und musste ein aufbauseminar machen. Zudem wurde meine Probezeit um 2 Jahre verlängert. Nun hab ich den Abstand nicht eingehalten bei unter 130kmh und soll 160 eur Zahlen und bekomme 2 Punkte sowie ein Monat fahrverbot. Kann sich das aufgrund meines früheren Unfalls verschlimmern?

    1. bussgeldrechner.org

      13. November 2017 um 8:38

      Hallo Dominik,

      davon ist nicht auszugehen.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  6. Allegra

    28. Oktober 2017 um 15:36

    Hallo!
    Ich habe bin jahrelang ohne geblitzt zu werden gefahren, Bußgelder und auch unfallfrei – kurz keine Auffälligkeiten.

    Nun bin ich innerhalb von 2 Wochen gleich dreimal geblitzt worden – wahrscheinlich führt man derzeit bei uns einen Blitzmarathon vorwiegend an Ortsausgängen durch. Einmal mit 8 km/h zuviel am Ortsausgang mit Null Toleranz, weil ich 58 km/h gefahren bin – wie kann das eigentlich sein (kein Toleranzbereich oder liegt der so niedrig und ist daher redundant)? Der Bußgeldbescheid mit 15 EUR kam heute.

    Und 2x an derselben Stelle auch wieder am Ortsausgang in einem unbekannten Kaff im Rahmen einer Umleitung wegen monatelanger Sanierungsmaßnahmen. Hier weiß ich noch nicht bescheid, was kommen wird, aber ich bin geblitzt worden. Ich dachte, ich sei bereits außerhalb der Ortschaft und habe dann erst das 50 km/h Schild gesehen – da war es auch schon zu spät. Ich schätze daher, ich war um die 20 km/h zu schnell. Beim zweiten Mal war ich an derselben Stelle natürlich bedeutend langsamer, bin einem LKW hinterher gefahren im Fluss und wurde trotzdem geblitzt – können aber auch hier max. nur 10 km/h zu schnell gewesen sein.

    Droht mir jetzt ein Fahrverbot und wenn ja, für wie lange? Geben die einem vor, wann man den Führerschein abzugeben hat bzw. nicht mehr fahren darf – oder kann man das innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens selbst entscheiden, da ich beruflich auf das Auto angewiesen bin?

    Ich halte diese geringen Übertretungen (bis auf das deutliche 1x zu Schnellfahren durch Unkenntnis) eigentlich nicht für wahnsinnig verkehrsgefährdend – aber ich schätze mal, die Behörden werden das wohl wieder anders sehen.

    1. bussgeldrechner.org

      13. November 2017 um 8:37

      Hallo Allegra,

      mit einem Fahrverbot ist nicht zu rechnen.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  7. Jasmin

    23. Oktober 2017 um 23:59

    Hallo,

    Ich habe seit 2009 meinen Führerschein und musste meinen Führerschein 2016 wegen Alkohol am Steuer abgeben und eine MPU absolvieren. Seit Anfang 2017 habe ich meinen Führerschein wieder und wurde jetzt außerorts mit ~45 km/h zu schnell geblitzt.
    Laut Bußgeldrechner heißt das 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot und 160 Euro Strafe. Oder gilt für mich wegen der vorausgeganenen MPU eine andere Regelung? Geblitzt wurde ich vorher allerdings noch nie.
    Kann ich mir den Zeitpunkt der Führerschein abgabe aussuchen oder ist dies nicht möglich, Da ich ihn schonmal innerhalb der letzten 24 Monate abgeben musste? Leider bin ich im Dezember beruflich sehr auf ihn angewiesen, gibt es Möglichkeiten es zu umgehen ihn in diesen Zeitraum abgeben zu müssen?

    Danke

    1. bussgeldrechner.org

      10. November 2017 um 12:27

      Hallo Jasmin,

      wenn Sie beruflich auf Ihren Führerschein angewiesen sind, sollten Sie sich in jedem Fall an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden, der Sie über Ihre Möglichkeiten beraten kann.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  8. Micha

    22. Oktober 2017 um 10:31

    Hallo,

    wurde innerhalb der letzten 4 Jahre zwei mal mit dem LKW und ein mal mit dem PKW geblitzt. Bisheriger Punktestand 3 Punkte. Nun bekam ich letzten Monat wegen Abstandsmessung mit dem LKW einen Brief, In diesem steht es wurden bei einer Geschwindigkeit von 88 KM/h nur 18 Meter Abstand eingehalten (mind. 44 Meter) also weniger als 5/10. Laut allen Bußgeldrechnern wäre dies 1 Punkt und ca. 120€ + Bearbeitung. Bei mir nun aber laut Brief 220€ + Bearbeitung. „Die Geldbuße wurde wegen 03 Eintragung/en im Fahreignungsregister erhöt.“ Ist dies nicht getrennt voneinander zu handeln?

    1. bussgeldrechner.org

      6. November 2017 um 12:49

      Hallo Micha,

      grundsätzlich sind die Sanktionen Sache der ausstellenden Behörde. Jedoch ist die Verfahrensweise in Ihrem Fall nicht unüblich. Ist eine Person wiederholt auffällig geworden, dann kann dieser mangelnde Eignung unterstellt werden, was eine Verschärfung der üblichen Strafen rechtfertigt. Erwägen Sie einen Einspruch oder haben Sie weitere Fragen, sollten Sie sich mit einem Anwalt für Verkehrsrecht auseinander setzen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  9. Julia

    21. Oktober 2017 um 16:41

    Hallo,
    Ich wurde heute gleich 2mal innerorts geblitzt.
    In einer 30iger Zone mit 55km/h und einmal in der 50 Zone mit 65km/h, gilt das schon als wiederholungstäter?
    Mit welchen Folgen muss ich rechnen?
    Danke für ihre Hilfe.

    1. bussgeldrechner.org

      6. November 2017 um 12:42

      Hallo Julia,

      von einem Wiederholungstäter wird in der Regel ab zweimaligen min. 26 km/h zu viel innerhalb eines Jahres gesprochen. Nichtsdestotrotz könnte Ihnen „Beharrlichkeit“ vorgeworfen werden; die konkrete Sanktion ist jedoch stets Sache der ausstellenden Behörde.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  10. Patrick

    20. Oktober 2017 um 16:38

    Hallo Liebes Team,

    Ich habe 6 Punkte in Flensburg. Vor innerhalb eines Jahres wurde ich auch mit 26km/h zu viel geblitzt. Jetzt wurde ich wieder mit 33 km/h, auf der Autobahn, zu schnell unterwegs. Drohen mir jetzt 2 Punkte Strafe, da ich Wiederholungstäter bin?

    Gruß Patrick

    1. bussgeldrechner.org

      6. November 2017 um 12:29

      Hallo Patrick,

      ja, das ist in der Tat nicht ausgeschlossen. Mit Sicherheit kann dies jedoch nicht gesagt werden, Sie müssen wohl den entsprechenden Bescheid abwarten.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  11. Michael S.

    10. Oktober 2017 um 16:25

    Guten Tag,

    ich hätte auch eine Frage und hoffe Sie können mir weiterhelfen:

    Ich hatte Anfang des Jahres eine Abstandsmessung und habe 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot bekommen und dies auch abgesessen.
    Leider habe ich heute einen Anhörungsbogen bekommen mit einem Abstandsverstoß der im „Normalfall“ 1 Punkt und kein Fahrverbot nach sich zieht.

    Meine Frage ist nun: Gibt es beim Abstand auch einen „Wiederholungtäter“ bzw. „Beharrlichkeit“ wie bei Geschwindkigkeits und Alkoholverstößen und wenn ja, ist eher mit einer erhöhten Geldbuße oder sogar mit Fahrverbot zu rechnen?

    Vielen Dank

    Viele Grüße

    Michael S.

    1. bussgeldrechner.org

      6. November 2017 um 9:56

      Hallo Michael S.,

      so etwas ist uns nicht bekannt. Grundsätzlich ist es jedoch schwer, Aussagen bzgl. Sanktionen zu treffen, da dies stets Sache der ausstellenden Behörde ist.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  12. Barbara M.

    10. Oktober 2017 um 15:31

    Habe einen Anhörungsbogen wegen Geschwindichkeits Überschreitung abgeschickt. Im März 27.3 2017. Es würde 1 Punkt und 80 Euro als Strafe erwartet. Bis heute 10.10.2017 habe keine Antwort bekommen. Meine Frage ist an Sie. Ist Verjährung aufgetreten.? DANKE im voraus.

    1. bussgeldrechner.org

      6. November 2017 um 9:55

      Hallo Barbara M.,

      ja, davon kann ausgegangen werden. In der Regel verjähren solche Angelegenheiten drei Monate nach Eingang des Anhörungsbogens. Wenn Sie ganz sicher gehen möchten, können Sie beim KBA erfragen, ob für Sie Punkte verbucht wurden.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  13. Nicole

    5. Oktober 2017 um 13:54

    Hallo!
    Ich bin im Oktober2015 außerhalb der Ortschaft geblitzt worden und musste im Mai 2016 meinen Führerschein abgeben. Heute wurde ich in der Ortschaft mit 67 kmh geblitz wOrden! Was habe ich zu erwarten!

    1. bussgeldrechner.org

      23. Oktober 2017 um 10:11

      Hallo Nicole,
      die Regelung für Wiederholungstäter sollte gemäß Ihrer Angaben nicht greifen. Die Sanktionen können Sie der Bußgeldtabelle zur Geschwindigkeitsüberschreitung entnehmen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  14. Danny

    27. September 2017 um 23:33

    Hallo,
    habe mein Führerschein 2014 nach bestandener wieder bekommen. Jetzt wurde ich mit dem Auto was auf meiner Freundin angemeldet ist innerhalb von zwei wochen geblitzt.
    Einmal 21 Km/h zuviel (außerhalb ortschaft) und über das andere mal weiß ich noch nicht wie schnell denke mal an die 20 Km/h (innerhalb ortschaft).
    Was kann mir jetzt drohen? Wieder eine Mpu?
    Viele Grüße danny

    1. bussgeldrechner.org

      16. Oktober 2017 um 10:01

      Hallo Danny,
      eine erneute MPU ist aufgrund der aufgeführten Geschwindigkeitsverstöße recht unwahrscheinlich. Darüber hinaus findet auch die Regelung für Wiederholungstäter vermutlich keine Anwendung. Die Sanktionen können Sie demnach aus dem Bußgeldkatalog entnehmen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  15. Jacqueline

    26. September 2017 um 11:12

    Hallo

    Mein Mann ist vor ca 18 Monaten zu schnell gefahren und musste seinen Führerschein abgeben für einen Monat.
    Jetzt erneute geschwindigkeitsüberschreitung von 33 kmh außerorts ….. erlaubt waren 30 kmh.

    Was müssen wir erwarten ?
    Fahrverbot wegen wiederholungstat oder ist das andere Fahrverbot schon zu lange her ?

    Liebe Grüsse

    1. bussgeldrechner.org

      16. Oktober 2017 um 9:38

      Hallo Jacqueline,
      bei der Regelung für Wiederholungstäter gilt ein Zeitraum von 12 Monaten. Laut Ihren Angaben ist diese bei Ihnen nicht der Fall.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  16. Ralf

    21. September 2017 um 1:14

    Hallo,

    leider hat es mich innerhalb eines Jahres zweimal erwischt, so dass ich im Dezember meinen Führerschein abgeben muss. Heute wurde ich auf der Autobahn wieder geblitzt mit knapp über 20 km/h zu schnell. Wie wird das geahndet ?

    Danke, schon mal im voraus

    Gruß

    Ralf

    1. bussgeldrechner.org

      9. Oktober 2017 um 11:30

      Hallo Ralf,
      die Sanktionen ergeben sich aus dem Bußgeldkatalog. In der Regel droht Ihnen ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro sowie ein Punkt.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  17. Jonas

    18. September 2017 um 15:32

    Hallo,

    ich wurde vor drei Monaten innerorts mit 28 km/h geblitzt. Es kam zu einer Bußgeldstrafe aber keinem Fahrverbot.

    Heute wurde ich in einer 70er Zone gelasert. Ich war 35km/h zu schnell.

    Ich fahre seit drei Jahren und wurde nur diese zweimal auffällig. Was sehr ärgerlich ist, weil das 70er Schild nur einmal stand.
    Muss ich zwangsläufig nun mit einem Fahrverbot rechnen oder kann es unter Umständen auch nur zu einen höheren Bußgeld kommen ? Oder welche Situation könnte auf mich zu kommen?

    Liebe Grüße

    1. bussgeldrechner.org

      9. Oktober 2017 um 11:00

      Hallo Jonas,
      bei zwei Geschwindigkeitsverstößen von mehr als 25 km/h innerhalb von 12 Monaten droht, zusätzlich zu den regulären Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog, ein einmonatiges Fahrverbot.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  18. Siegmar

    18. September 2017 um 11:03

    Hallo,

    ich wurde zum wiederholten mal außerorts bei einer Geschwindigkeitsübertretung „geblitzt“, jeweils mit maximal 16 km/h zu viel, beim letzten mal allerdings in einer Baustelle außerorts. Dieses mal hat man mir per Busßgeldbescheid jedoch nicht nur die lt. Bußgeldtabelle fälligen 30 Euro berechnet, sondern wg. Wiederholungstat 100 Euro und zudem einen weiteren Punkt in Flensburg erteilt.

    Ist der weitere Punkt in Flensburg rechtens, wenn ich zwar wiederholt, jedoch nur bis zur Grenze von 16km die Geschwindigkeit überschritten habe?

    Die Widerspruchsfrist ist bereits abgelaufen. Lohnt es sich trotzdem, zumindest gegen den Punkt in Flensburg rechtliuch vorzugehen?

    Besten Dank vorab für den freundlichen Rat.

    1. bussgeldrechner.org

      9. Oktober 2017 um 10:58

      Hallo Siegmar,
      das erhöhte Bußgeld und der Punkt in Flensburg erfolgten wahrscheinlich aufgrund von Beharrlichkeit. Nach Ablauf der Einspruchfrist haben Sie in der Regel kaum Möglichkeit gegen den Bescheid vorzugehen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  19. Valentina

    14. September 2017 um 19:58

    Hallo,

    ich wurde im Juli mit 47 kmh zu schnell geblitzt. Und wurde jetzt heute nochmal mit 20 kmh zu schnell geblitzt. Droht jetzt eine höhere Strafe als 1 Monat Fahrverbot?

    Liebe Grüße

    1. bussgeldrechner.org

      18. September 2017 um 9:21

      Hallo Valentina,

      von einer höheren Strafe ist nicht auszugehen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  20. Tolga

    13. September 2017 um 11:02

    Hallo,
    Ich bin Mitte dieses Jahres geblitzt worden und muss mein Führerschein für 1 Monat abgeben. Dazu kommen noch 2punkte. 1monat später hatte ich ein Verkehrsunfall, wobei ich aus einer Parklücke beim Ausparken ein vorbei fahrendes Auto übersehen habe und zu einem Verkehrsunfall gekommen ist. Jetzt habe ich ein Schreiben bekommen wo ich 120€ Strafe zahlen soll und zusätzlich noch 1punkt. Es ist niemanden was passiert ausserdem Fahrzeug. Bin ich dadurch Wiederholungstäter? Bin 37 und das war mein 1. Unfall seit 19jahren.

    1. bussgeldrechner.org

      18. September 2017 um 9:13

      Hallo Tolga,

      als Wiederholungstäter gelten Sie, wenn Sie innerhalb eines Jahres zweimal die zulässige Geschwindigkeit um 26 km/h oder mehr überschreiten.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  21. Georg

    11. September 2017 um 13:36

    Hallo
    Ich wurde letzte woche ein mal mit 10km/h drüber bei einer 60er Zone und einmal mit 40kmh drüber bei einer 60er Zone erwischt und 1 Woche vor diesen Vorfällen mit 60 drüber anstatt 120kmh erwischt. Bisher ist kein Brief eingetroffen.
    Was hat mich zu erwarten?

  22. Munschidler

    5. September 2017 um 20:47

    Hallo , 2016 innerhalb von2 Wochen auf der AB 26kmh und dann 32 km/h zu schnell. Kein Fahrverbot da noch nicht rechtskräftig während der Überschreitung. Nun 22kmh außerorts zu schnell . Kommt nun das Fahrverbot oder nur der 3 Punkt . Danke für die Mühe

    1. bussgeldrechner.org

      11. September 2017 um 8:15

      Hallo Mundschidler,

      bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 22 km/h ist in der Regel nicht von einem Fahrverbot auszugehen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  23. Marianna

    31. August 2017 um 13:26

    Hallo,

    ich bin letztes Jahr mit über 26 km/h geblitzt worden, konnte den Monat Fahrverbot jedoch aufgrund von weitem Arbeitsweg Umwandeln (doppeltes Bußgeld). Jetzt bin Ich erneut mit über 26km/h geblitzt worden. Wie stehen meine Chancen (als Wiederholungstäter), dass ich das Fahrverbot erneut umwandeln kann? Mein Arbeitsweg hat sich nämlich nicht verkürzt…
    Vielen Dank im Voraus!

    1. bussgeldrechner.org

      4. September 2017 um 11:51

      Hallo Marianna,
      für Wiederholungstäter besteht die Möglichkeit zur Umwandlung des Fahrverbots in der Regel nicht.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  24. Arndt

    28. August 2017 um 9:17

    Hallo liebes Team von Bussgeldrechner.org,

    ich habe voriges Jahr einen Führerscheinentzug wegen fahrens unter Drogeneinfluss bekommen. Nach erfolgreicher MPU habe ich den Führerschein im März wiederbekommen. Das ganze passierte in der Probezeit, die dann verlängert wurde.
    Nun wurde ich letzten Monat mit 47km/h zu schnell in einer Baustelle auf der Autobahn geblitz.
    Muss ich mit einer härteren Strafe rechnen?

    Vielen Dank im Voraus für die Antwort

    1. bussgeldrechner.org

      4. September 2017 um 9:35

      Hallo Arndt,
      die Regelung für Wiederholungstäter gilt nur bei zwei Geschwindigkeitsverstößen innerhalb eines Jahres.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  25. Marcel

    18. August 2017 um 16:16

    Hallo, ich bin vor ca. 1 monat über Rot gefahren bei mehr als 1 Sekunde, jetzt hab ich ein fahrverbot von 1 monat, den führerschein habe ich aber noch nicht abgegeben (ich habe 4 monate zeit um dies zu tun) gestern bin ich über rot gefahren bei weniger als eine Sekunde, wird mein Fsheverbot jetzt verlängert?
    Danke im voraus

    1. bussgeldrechner.org

      28. August 2017 um 11:06

      Hallo Marcel,

      lag eine Gefährdung vor, kann auch für den neuerlichen Rotlichtverstoß ein Fahrverbot auferlegt werden. Allerdings wird dies nicht sofort auf das bereits bestehende aufgeschlagen, da die Entscheidung zunächst erst einmal getroffen und rechtskräftig werden muss. Dies kann je nach Auslastung der Behörde einige Zeit in Anspruch nehmen. Zudem gibt es bezüglich Rotlichtverstößen keine gesonderte Wiederholungstäterregel.

      – Die Redaktion

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