Wer gilt als Wiederholungstäter im Straßenverkehr?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 15. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Wie die Wiederholungstat zum Fahrverbot führt

Wer zum 2. Mal geblitzt wird, muss mit einem Fahrverbot rechnen
Wer zum 2. Mal geblitzt wird, muss mit einem Fahrverbot rechnen

Um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten, benennt der Bußgeldkatalog nicht nur Bußgelder und Maßnahmen wie Fahrverbote oder Punkte in Flensburg. Maßgeblich für seine Existenz sind außerdem die Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie weitere Gesetze und Verordnungen in Deutschland.

Die Bußgelder stehen in der Regel fest und sind – abgesehen von wenigen Ausnahmen – fix. Das bedeutet, dass es in der Regel unerheblich ist, ob ein Verkehrsteilnehmer bereits vor Begehung der Tat ordnungswidrig und strafrechtlich aufgefallen ist.

In diesem Ratgeber sollen die Ausnahmen genannt werden, bei denen Vorstrafen relevant sind und so zu höheren Strafen führen können. Dies betrifft einerseits die Geschwindigkeitsüberschreitung, andererseits Alkoholdelikte im Straßenverkehr.

FAQ: Wiederholungstäter

Ab wann gelte ich als Wiederholungstäter, wenn ich geblitzt werden?

Die Wiederholungstäterregelung greift, wenn Sie sich innerhalb eines Jahres zweimal eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr leisten.

Welche Konsequenzen hat die Wiederholungstäterregelung?

Die Bußgeldstelle kann dem Wiederholungstäter ein zusätzliches Fahrverbot von einem Monat aufbrummen.

Wann gelte ich beim Fahrverbot als Wiederholungstäter?

Als Wiederholungstäter gelten Verkehrssünder, welche in den letzten zwei Jahren schon einmal ein Fahrverbot antreten mussten.

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Was steht drin:

  • Beharrlichkeit am Steuer: Wann werden Sie zum Wiederholungstäter?
  • Folgen einer wiederholten Geschwindigkeitsüberschreitung
  • Wiederholungstat mit Alkohol und Drogen: Droht die MPU?

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2-mal geblitzt: Strafen für Wiederholungstäter

Eine wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitung kann dazu führen, dass entweder ein Fahrverbot verhängt oder das bestehende Fahrverbot verlängert wird. Der Führerschein ist mindestens für einen Monat weg. Mit dieser Regelung soll der Verkehrsteilnehmer aus Fehlern lernen, damit er die Wiederholungstat nicht noch einmal begeht.

Ein Fahrverbot kommt in der Regel in Betracht, wenn gegen den Führer eines Kraftfahrzeugs wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und er innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft der Entscheidung eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begeht. (Quelle: Paragraph 4 Absatz 2 Satz 2 Bußgeldkatalog-Verordnung)

Die Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbotes wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (BKatV) benennt also nicht nur Bußgelder und Strafen für Verkehrssünder. Zudem kann sie Sonderregelungen aufstellen. Einen Bußgeldkatalog für Wiederholungstäter gibt es jedoch nicht.

Der Paragraph besagt also, dass eine wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem Fahrverbot für den Wiederholungstäter geahndet wird. Der Zeitraum beträgt 12 Monate. Diese starten, sofern der Bußgeldbescheid rechtskräftig geworden ist.

Ein Bußgeldbescheid wird immer dann rechtskräftig, wenn Sie nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung Einspruch gegen ihn eingelegt haben. Haben Sie Einspruch eingelegt und es kam zum Gerichtsverfahren, ist die Rechtskraft dann gegeben, wenn das Urteil verkündet wurde.

Der Wiederholungstäter sieht seine Maßnahme auf dem Bußgeldbescheid
Der Wiederholungstäter sieht seine Maßnahme auf dem Bußgeldbescheid

Dabei gibt es einen Sonderfall. Begeht der Kfz-Fahrer einen beharrlichen Pflichtverstoß, der ein „ähnlich starkes Gewicht“ wie die wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitung darstellt, reicht es auch aus, wenn der Betroffene zum Tatzeitpunkt Kenntnis über die Entscheidung hatte.

Das bedeutet also, wenn Sie beispielsweise von der Polizei angehalten werden und die Beamten bereits sagen, dass Sie über 25 km/h zu schnell waren, hatten Sie darüber Kenntnis. Wurden Sie dann zum 2. Mal geblitzt, ohne dass der Bußgeldbescheid über das erste Vergehen im Briefkasten liegt, liegt in der Regel eine beharrliche Geschwindigkeitsüberschreitung vor.

Wiederholungstäter infolge einer Geschwindigkeitsüberschreitung: Beharrlichkeit

Um den Begriff „Wiederholungstäter“ richtig zu definieren, ist die Beharrlichkeit zunächst zu erläutern. Denn erst, wenn eine „beharrliche oder grobe Pflichtverletzung“ vorliegt, kann das hohe Bußgeld für die wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitung vom Wiederholungstäter gerechtfertigt werden.

Eine grobe Pflichtverletzung kann noch einmal in zwei unterschiedliche Verletzungen unterschieden werden:

  • objektive grobe Pflichtverletzung: Der Verstoß, den der Verkehrssünder begangen hat, ist immer wieder Ursache für schwere Unfälle.
  • subjektive grobe Pflichtverletzung: Die Person verursachte den Verstoß aus grobem Leichtsinn, Gleichgültigkeit oder grober Nachlässigkeit.

Für die zuständigen Behörden bedeutet das, dass sie bereits bei Eintreffen einer der beiden Pflichtverletzungen ein Regelfahrverbot aussprechen können. Dies kann also auch schon der Fall sein, wenn der Täter nur eine Geschwindigkeitsüberschreitung verursachte.

Das Fahrverbot kann nicht nur beim Wiederholungstäter bestraft werden
Das Fahrverbot kann nicht nur beim Wiederholungstäter bestraft werden

So hat das Kammergericht Berlin bereits im Jahr 1998 geurteilt, dass bereits bei einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 100 Prozent ein grober Verstoß vorliegt. Das bedeutet also, dass die jeweilige Behörde selbst bestimmen kann, ob ein Fahrverbot verhängt wird oder nicht.

Neben der groben Pflichtverletzung ist auch die Beharrlichkeit ein Grund für das erhöhte Bußgeld und das Fahrverbot für Wiederholungstäter bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung. Hier gibt es jedoch einen entscheidenden Unterschied zur Pflichtverletzung. Denn beharrlich handelt nur der, der mehr als einen Verstoß begangen hat.

Dies leitet sich aus der Definition ab: Beharrlich handelt, wem die erforderliche rechtstreue Gesinnung und die notwendige Einsicht in die zuvor verursachte(n) Tat(en) fehlen. Dies ist der Hauptgrund, weshalb das Fahrverbot infolge der wiederholten Geschwindigkeitsüberschreitung bestraft wird.

Zudem gibt es den Begriff des Augenblickversagens. Er bezeichnet den Umstand, dass ein pflichtbewusster und sorgfältiger Kfz-Fahrer auch manchmal im Augenblick versagen kann. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn das Verkehrszeichen, welches die Geschwindigkeitsbegrenzung anzeigt, nur einmal vorhanden war. Der Fahrer hat dieses übersehen. Liegt das Augenblickversagen zugrunde, wird keine Beharrlichkeit bzw. grobe Pflichtverletzung angenommen und das Fahrverbot ist hinfällig.

Ein höheres Fahrverbot beim Wiederholungstäter

Im Grunde können also zwei Fälle eintreten: Person A fährt zweimal innerhalb des Zeitraumes von 12 Monaten mit mindestens 26 km/h zu schnell. Der Wiederholungstäter überfährt in der Zeit zweimal einen Blitzer mit mehr als 25 km/h:

  • die Wiederholungstat wird laut Bußgeldkatalog mit einem Fahrverbot geahndet: Das Fahrverbot wird in diesem Fall um einen Monat verlängert. Besteht laut Bußgeldkatalog ein Fahrverbot von einem Monat, verlängert sich dieses auf zwei Monate etc.
  • die Wiederholungstat wird laut Bußgeldkatalog mit keinem Fahrverbot geahndet: In diesem Fall muss der Wiederholungstäter mit einem Fahrverbot von einem Monat rechnen.

Wiederholungstäter: Alkohol am Steuer

Wiederholungstäter, die mit Alkohol am Steuer erwischt werden, können eine MPU erwarten
Wiederholungstäter, die mit Alkohol am Steuer erwischt werden, können eine MPU erwarten

Werden Sie 2-mal geblitzt, droht ein Fahrverbot für Wiederholungstäter. Beim Delikt Alkohol am Steuer muss der Wiederholungstäter auch mit dieser Maßnahme rechnen.

Die Promillegrenze liegt derzeit bei 0,5 in Deutschland. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkten in Flensburg und bereits einem Monat Fahrverbot rechnen.

Kommt es wieder zum Genuss von Alkohol hinter dem Steuer, muss der Wiederholungstäter dieses Mal mit einem verdoppelten Bußgeld rechnen.

Die Staffelung existiert laut Bußgeldkatalog für Wiederholungstäter mit Alkohol oder Drogen hinter dem Steuer:

  • 1. Verstoß: 500 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • 2. Verstoß: 1.000 Euro, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
  • 3. Verstoß: 1.500 Euro, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

Besitzen Sie einen Promillewert von 1,1 im Blut, gilt dies als Alkoholfahrt, bei dem Wiederholungstäter mit der Entziehung des Führerscheins sowie einer Freiheits- bzw. Geldstrafe rechnen müssen. Der Führerscheinentzug gilt nicht nur für Wiederholungstäter. Auch Ersttäter sind davon betroffen.

Eine MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) droht dem Wiederholungstäter so gut wie immer. Dies kommt aber immer auf den individuellen Fall an. Wer mit 1,6 Promille am Steuer kontrolliert wird, muss in der Regel mit einer medizinisch-psychologischen Untersuchung rechnen.

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

769 Kommentare

  1. Michael

    10. Januar 2018 um 17:25

    Hallo, ich hatte letztes Jahr im Februar ein Fahrverbot wegen zu schellen Fahrens innerorts 32 km/h. Jetzt wurde im Januar rechtskräftig ein Fahrverbot für einen Monat ausgesprochen wegen zu schnellen Fahrens ausserorts (29km/h). Dieses Fahrverbot wollte ich jetzt im Januar antreten. Jetzt habe ich erneut post bekommen und wurde mit genau 26 km/h ausserorts nach Abzug der Toleranz geblitzt. Womit habe ich zu rechnen? Sollte ich Einspruch einlegen? Vielen Dank.

    1. bussgeldrechner.org

      15. Januar 2018 um 9:24

      Hallo Michael,

      eins vorweg: Es ist uns nicht erlaubt, eine Rechtsberatung zu erteilen. Ob Sie einen Einspruch erheben wollen oder nicht, müssen Sie selbst abwägen.

      Sie werden mit großer Wahrscheinlichkeit als „Wiederholungstäter“ bzw. als „beharrlich“ eingestuft, was bedeutet, dass Ihre Sanktion strenger als üblich ausfällt. Auch ein erneutes Fahrverbot ist nicht ausgeschlossen. Wie genau eine Sanktion letzten Endes ausfällt, kann jedoch nicht vorhergesagt werden.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  2. Uli

    10. Januar 2018 um 16:37

    Ich würde letztes Jahr im März zweimal geblitzt Für eine Geschwindigkeitsüberschreitung am 28.03. habe ich einen Punkt erhalten. Für die zweite Geschwindikeitaüberschreitung vom 27.03. (164 in 100-Bereich auf der Autobahn) habe ich zwei Punkte und ein Fahrverbot von einem Monat erhalten. Das Fahrverbot habe ich im Juni/Juli „abgesessen“. Nun habe ich eine Anhörung bekommen, dass ich auf der Autobahn mit 127 km/h den Mindestabstand nicht eingehalten habe und mit 27 m unter 5/10 der Hälfte des Tachostandes gelegen bin. Das bedeutet neben einem Bußgeld wieder einen Punkt in Flensburg.
    Muss ich darüber hinaus mit einem erneuten Fahrverbot rechnen?

    1. bussgeldrechner.org

      15. Januar 2018 um 9:21

      Hallo Uli,

      grundsätzlich können über genaue Sanktionen keine Vorhersagen getroffen werden – diese sind von der Person, den genauem Umständen und nicht zuletzt der bearbeitenden Behörde abhängig. Ein erneutes Fahrverbot ist wahrscheinlich, da Sie auch als „beharrlich“ eingestuft werden könnten – mit Sicherheit können wir dies jedoch nicht sagen. Sie müssen wohl Ihren Bußgeldbescheid abwarten.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  3. Phillip. S

    6. Januar 2018 um 11:01

    Hallo, ich wurde im Sommer 2017 mit 21 km/h zu viel angehalten hab das Bußgeld schon bekommen und wurde jetzt im Dezember 2017 mit ca. 40 km/h zu viel geblitzt. Was erwartet mich jetzt ? Beim ersten vergehen war es innerorts beim zweiten außerorts*

    1. bussgeldrechner.org

      8. Januar 2018 um 9:19

      Hallo Phillip,

      handelt es sich um eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 40 km/h, sind gemäß Bußgeldkatalog ein Bußgeld von 120 Euro und ein Punkt in Flensburg vorgesehen.

      Das Team von Bussgeldrechner.org

  4. Phip

    4. Januar 2018 um 11:02

    Hallo liebes Team,

    ich wurde im Februar 2017 mit 61 km/h zu schnell auf der Autobahn geblitzt. Habe 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot und eine Geldstrafe von knapp 900€ zahlen müssen. gestern wurde ich geblitzt. denke, dass ich keine 26 km/h zu viel drauf hatte. Hatte maximal 95 drauf, + den Abzug der Toleranz..

    Was erwartet mich? wieder einen Monat abgeben? oder sogar 3 Monate weil ich „Wiederholungstäter“ bin?

    1. bussgeldrechner.org

      8. Januar 2018 um 8:15

      Hallo Phip,

      lag die Überschreitung bei 26 km/h oder mehr, greift die Wiederholungstäterregelung und Sie erhalten ein Fahrverbot von einem Monat. Lag die Überschreitung unter diesem Wert ist in aller Regel nicht von einem Fahrverbot auszugehen.

      Das Team von Bussgeldrechner.org

  5. Kristina

    4. Januar 2018 um 8:00

    Hallo
    Ich musste schon 2 mal meinen Führerschein für jeweils einen Monat abgeben. 1. Mal würde ich bei rot geblitzt und das 2. Mal abgehalten wegen zu geringem Abstand. Ein aufbauseminar musste ich nach dem ersten A Verstoß schon machen.
    Nun bin ich 3 mal innerhalb von 2monaten geblitzt worden 2 mal innerorts 1 mal außerorts nie über 20kmh. Womit muss ich nun Rechnen. 5 Punkte habe ich schon und die Probezeit würde verlängert.

    1. bussgeldrechner.org

      8. Januar 2018 um 8:54

      Hallo Kristina,

      für die einzelnen Geschwindigkeitsverstöße wird jeweils ein Bußgeld fällig.

      Das Team von Bussgeldrechner.org

  6. Volker

    3. Januar 2018 um 21:00

    Hallo

    Am 28,01,2016 bin ich mit 37 km/h zuviel innerhab der Ortschaft geblitzt worden und musste mein Führerschein für einen Monat abgeben.

    Am 7,12,2017 Wurde ich wieder geblitzt in der ortschaft mit 27km/h

    Kommt in diesem Fall die Regelung für Wiederholungstaten in Anwendung oder nicht?

    1. bussgeldrechner.org

      8. Januar 2018 um 8:08

      Hallo Volker,

      die Wiederholungstäterregelung gilt nur, wenn Sie innerhalb eines Jahres die Geschwindigkeit zweimal um 26 km/h oder mehr überschreiten.

      Das Team von Bussgeldrechner.org

  7. Luna S.

    28. Dezember 2017 um 2:43

    Hallo.

    Ich wurde innerhalb von einem Monat
    5 mal mit über 25 km/h geblitzt.

    Von zwei Ortsstellen habe ich schon den Überweisungsbescheid erhalten sowie 3 Punkte.
    Von den zwei anderen Ortschaften fehlt nach dem Anhörungsverfahren noch die 2 restlichen Bußgeldbescheide.
    Was kommt auf mich zu?

    1. bussgeldrechner.org

      2. Januar 2018 um 12:30

      Hallo Luna S.,

      das lässt sich nur schwer vorhersagen. Warten Sie am besten die Bescheide ab. Ab 8 Punkten in Flensburg erfolgt allerdings der Entzug der Fahrerlaubnis.

      Das Team von Bussgeldrechner.org

  8. Simone

    26. Dezember 2017 um 18:03

    Hallo, mein Sohn wurde Heiligabend mit 1,7 Promille (pusten) bei einer normalen Verkehrskontrolle erwischt. Problem: Seinen Führerschein hat er seit Dezember 2016 erst wieder bekommen. Sommer 2012 wurde er bereits schon mal während einer Verkehrskontrolle mit 2,4 Promille (Bluttest) erwischt. Er weiß, dass er ein Alkoholproblem hat und hat sich mir anvertraut. Mit welcher Strafe muss er rechnen und kann seine Einsicht, die Strafe mildern.
    Danke im voraus.

    1. bussgeldrechner.org

      2. Januar 2018 um 12:21

      Hallo Simone,

      bei wiederholtem Fahren unter Alkoholeinfluss kommt es in aller Regel zu einer weiteren MPU.

      Das Team von Bussgeldrechner.org

  9. Frank B.

    23. Dezember 2017 um 19:07

    Hallo
    Am 12.11 bin ich Innerorts mit 23 kmh gemessen worden( Innerorts ) und habe gestern einen Anhörungsbogen in der Post gehabt .
    Gestern am 23.13 bin ich auf der Autobahn ( mutmaßlichen ) in eine Baustelle noch einmal aufgefallen ( ca 80 statt 60 ).
    Ich bin auf den Führerschein angewiesen und hatte in über 25 Jahren noch nie einen Punkt .
    Was erwartet mich ?

    LG Frank B.

    1. bussgeldrechner.org

      2. Januar 2018 um 12:14

      Hallo Frank B.,

      bei geringen Geschwindigkeitsverstößen ist meist nur jeweils ein Bußgeld fällig.

      Das Team von Bussgeldrechner.org

  10. Michael G.

    16. Dezember 2017 um 11:51

    Ich bin innerhalb von 8 Minuten 2 x mit 32 bzw. 34 km/h zu schnell innerorts geblitzt worden. Bin davon ausgegangen, daß ich außerorts unterwegs bin (Gewerbegebiet).

    Was kommt im schlimmsten Fall auf mich zu ?

  11. Andreas

    14. Dezember 2017 um 13:24

    Hallo, eine kurze Frage zum konkreten Zeitraum von Wiederholungstaten:

    1. Ordnungswiedrigkeit: Geschwindigkeitsübertretung um 26km/h außerhalb geschlossener Ortschaften (1 Punkt).
    Datum der Tat: 05.08.2016
    Rechtskraft der Entscheidung: 13.12.2016

    2. Ordnungswiedrigkeit: Geschwindigkeitsübertretung um 43km/h außerhalb geschlossener Ortschaften (2 Punkte).
    Datum der Tat: 24.10.2017
    Rechtskraft der Entscheidung: noch offen

    Zwischen Begehen von Tat 1. und Begehen von Tat 2. liegen mehr als 12 Monate.
    Allerdings zwischen Rechtskraft von Tat 1. und Begehen von Tat 2. weniger als 12 Monate.

    Kommt in diesem Fall die Regelung für Wiederholungstaten in Anwendung oder nicht?

    Beste Grüße
    Andreas

    1. bussgeldrechner.org

      18. Dezember 2017 um 16:26

      Hallo Andreas,

      die Wiederholungstäterregel bezieht sich auf die Rechtskraft des Bußgeldbescheids und den Tattag des erneuten Verstoßes.

      Das Team von Bussgeldrechner.org

  12. vomba

    14. Dezember 2017 um 11:37

    Hallo,
    ich habe jetzt einen Bußgeldbescheid wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 25 km/h außerorts (Autobahn) aus September erhalten. Wegen zweier Voreintragungen, die jetzt aber anderthalb bzw. knapp über zwei Jahre her sind, wurde die Regelbuße anscheinend „doppelt“ erhöht (von 70 auf 110 €). Ist das trotz des relativ großen Abstands so in Ordnung? Zwischendurch war ich auch mal 19 zu schnell; aber das darf die Behörde doch wohl nicht berücksichtigen, wenn und weil es nicht eingetragen ist? Ich fahre ca. 40.000 km im Jahr und lebe in Rheinland-Pfalz.

    1. bussgeldrechner.org

      18. Dezember 2017 um 16:20

      Hallo vomba,

      bei wiederholten Verstößen kann die Behörde Beharrlichkeit annehmen.

      Ihr Team von Bussgeldrechner.org

  13. Felix

    13. Dezember 2017 um 12:30

    Hallo,

    Ich wurde im Dezember 2016 mit 50 km/h zu schnell außerorts geblitzt, damals 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot und Bußgeld.
    Im November 2017 wurde ich mit 52 km/h zu schnell innerorts geblitzt.
    Was habe ich zu erwarten? Auch in Hinsicht auf mein Punktekonto? (Ansonsten liegen keine Verstöße vor)

    1. bussgeldrechner.org

      18. Dezember 2017 um 16:09

      Hallo Felix,

      als Wiederholungstäter wird das ursprüngliche, laut Bußgeldkatalog für einen Verstoß fällige Fahrverbot um einen Monat verlängert. Für einen Geschwindigkeitsverstoß innerorts von 52 km/h kommen laut Bußgeldkatalog 2 Punkte, 280 Euro und zwei Monate Fahrverbot zusammen. Als Wiederholungstäter würde ein Monat Fahrverbot hinzukommen.

      Ihr Team von Bussgeldrechner.org

  14. Andi

    12. Dezember 2017 um 23:34

    Hallo ihr lieben,
    Ich wurde im Zeitraum märz2015 – februar 16 3 x mal über 21 kmh zu schnell geblitzt und habe wie zu erwarten ein 1 monatiges Fahrverbot im Juni 2016 Abgebüßt. Nun bekam ich erneut post dass ich ende November 3/10 Abstand gehalten habe bei 140 kmh. 240 Euro Bussgeld 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.
    Allerdings nur eine Zeugenermittlung da Firmenfahrzeug.
    Ist es möglich dass der Entzug verlängert wird, da das letzte Fahrverbot erst 17 Monate her ist?
    Über Antwort würde ich mich freuen.

    1. bussgeldrechner.org

      18. Dezember 2017 um 16:01

      Hallo Andi,

      in der Regel sollte bei einem einmal ausgestellten Bußgeldbescheid keine Verlängerung des Fahrverbotes mehr eintreten.

      Ihr Team von Bussgeldrechner.org

  15. Thomas

    12. Dezember 2017 um 14:09

    Hallo,
    ich wurde 2x innerhalb eines Jahres mit über 26km/h geblitzt. Dem Fahrverbot als Wiederholungstäter konnte ich durch eine Verdopplung der Geldstrafe entgehen. 3 Monate später, erwischte es mich auf der Autobahn mit 38km/h zu viel. Droht hier erneut ein Fahrverbot aufgrund von Wiederholung? Der erste Verstoß liegt über 1Jahr zurück – der zweite wurde vor 3 Monaten rechtskräftig(Verdopplung der Strafe).

    1. bussgeldrechner.org

      18. Dezember 2017 um 15:53

      Hallo Thomas,

      bei zwei Geschwindigkeitsverstößen über 26 km/h innerhalb eines Jahres ist es möglich, als Wiederholungstäter zu gelten.

      Ihr Team von Bussgeldrechner.org

  16. Lara

    10. Dezember 2017 um 9:26

    Hallo,
    Ich wurde vor mehr als 12 Monaten am Eingang einer Ortschaft mit 30 km/h zu schnell geblitzt. Dagegen wurde einspruch erhoben und das Urteil ist bereits raus (Strafgeld etc, aber kein Fahrverbot). Nun wurde ich auf einer Anbindungstselle der A19 VERMUTLICH mit 23 km/h zu viel geblitzt.

    Was droht mir nun? Werden beide Vergehen getrennt voneinander gewertet?

    1. bussgeldrechner.org

      18. Dezember 2017 um 15:29

      Hallo Lara,

      die Widerholungstäterregel gilt nur ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h.
      Das Bußgeld und die Strafe kann jedoch trotzdem höher ausfallen, da die Behörde Beharrlichkeit annehmen kann.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  17. Fatma

    8. Dezember 2017 um 10:45

    Hallo,

    ich wurde im August 2017 nach Abzug der Toleranz mit 25km/h zu schnell geblitzt. Habe einen Monat drauf meinen Bußgeldbescheid mit 70€ und einen Punkt bekommen.
    Am 15. November wurde ich mit dem Firmenwagen in der 70er Zone mit 100 geblitzt. Bis jetzt kein Bescheid, keine Post.
    Bei meinem Pech wurde ich gestern am 07.12. in der 100er Zone mit 150 geblitzt, nachdem ich überholt hatte. Da dies erst gestern passiert ist, keine Post/kein Bescheid.
    Kann ich mit einem Fahrverbot rechnen? Bzw. mit was sollte ich rechnen?
    Wenn ich demnächst meinen Bescheid vom 15.11. bekomme, zähle ich dann als Wiederholungstäter? Da ich am 07.12. „eigentlich“ noch keine Kenntnis zu meiner Tat am 15.11. hatte?

    Danke vorab

    1. bussgeldrechner.org

      18. Dezember 2017 um 15:18

      Hallo Fatma,

      nein, als Wiederholungstäter gilt man nur, wenn man bereits einen rechtskräftigen Bußgeldbescheid in der Hand hat. Allerdings hat die Behörde auch die Möglichkeit, Beharrlichkeit anzunehmen aufgrund vorangegangener Delikte.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  18. Cem

    6. Dezember 2017 um 11:26

    Hallo ich wurde am 18.10 außerhalb geschlossener Ortschaft um 60 km/h zu viel geblitzt busgeldbescheid liegt bereits am 29.11 vor 240 Euro und 1 Monat Fahrverbot. Führerschein wollte ich jetzt am 18.12 aus beruflichen gründen abgeben Bußgeld wurde noch nicht von mir bezahlt. Am 25.10 wurde ich erneut mit 23 km/h zu viel außerhalb geschlossener Ortschaft geblitzt. Am 30.11 liegt jetzt ein Zeugenfragebogen vor heute am 06.12 wurde von meiner Firma gemeldet da ich das war. Gelte ich als Wiederholungstäter und was hat mich beim 2 mal zu erwarten.

    1. bussgeldrechner.org

      11. Dezember 2017 um 10:35

      Hallo Cem,
      die Reglung für Wiederholungstäter greift bei zwei Tempoverstößen von mehr als 25 km/h. Dies ist laut Ihren Angaben nicht der Fall. Für eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 23 km/h sieht der Bußgeldkatalog ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro und einen Punkt vor.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  19. Neo

    28. November 2017 um 22:10

    Ich habe mir nie was zu schulden kommen lassen. Jetzt wurde ich am 28.07.2017 ausserhalb geschlossener Ortschaften mit einer Überschreitung von 30 km/h geblitzt (80 erlaubt, 110 nach Abzug gefahren). Rechtskräftig wurde mein Busgeld-Bescheid am 28.09.2017.

    So, jetzt wurde ich nochmal am 06.10.2017 mit 41 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung ausserhalb geschlossener Ortschaften geblitzt (50 zulässig, 91 nach Abzug gefahren). Habe hierzu den Anhörungsbogen schon zurückgeschickt. Einen Busgeldbescheid habe ich noch nicht erhalten. Stattdesen eine Vorladung zur örtlichen Polizei für morgen.

    Am 31.10.2017 wurde ich wieder geblitzt :( Ausserhalb geschlossener Ortschaften 55 km/h zu schnell. (80 erlaubt, 135 gefahren) Den Anhörungsbogen habe ich heute erhalten.

    Mit wievielen Monaten Fahrverbot muss ich rechnen. Und kann ich morgen bei dem Gespräch evtl. etwas „gerade rücken“. Vorgeladen wurde ich wegen meiner zweiten Verkehrsordnungswidrigkeit.

    1. bussgeldrechner.org

      11. Dezember 2017 um 8:17

      Hallo Neo,
      für eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 41 km/h sieht der Bußgeldkatalog ein einmonatiges Fahrverbot vor. Da zudem die Regelung für Wiederholungstäter greift, droht ein weiterer Monat. Für die dritte Geschwindigkeitsüberschreitung droht ein weiterer Monat.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  20. Batul

    18. November 2017 um 1:19

    Hallo,

    ich wurde fast vor einem Jahr während meiner Probezeit geblitzt, mit über 21 km\h zu schnell.(Innerorts)Musste eine Nachschulung machen, Probezeitverlängerung,ne Geldstrafe zahlen und habe 2 Punkte bekommen. Ein halbes Jahr später wurde ich nochmal von einem Rotblitzer und Geschwindigkeitsblitzer geblitzt. War über eine Minute, musste ne Geldstrafe und meinen Führerschein für einen Monat abgeben, dazu nochmal 2 Punkte. Kurz nachdem ich meinen Führerschein wiederbekommen habe, wurde ich mit 29km\h außerorts geblitzt.

    Was passiert im Schlimmsten Fall?

    1. bussgeldrechner.org

      20. November 2017 um 8:30

      Hallo Batul,

      da es sich um Ihren dritten A-Verstoß handelt, wird die Fahrerlaubnis entzogen.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  21. Manuel

    14. November 2017 um 23:23

    Moin,

    Ich würde vor ca. 14 Tagen in Niedersachsen mit ca. 26 km/h zu schnell geblitzt(Bußgeldbescheid noch nicht da). Jetzt wurde ich in Hamburg mit ca. 30 km/h zu schnell geblitzt. Beide mal war es innerorts. Habe ich jetzt mit einem Fahrverbot zu rechnen?

    1. bussgeldrechner.org

      20. November 2017 um 8:07

      Hallo Manuel,

      da der Bußgeldbescheid für den ersten Verstoß noch nicht rechtskräftig war, als Sie den zweiten Verstoß begingen, ist nicht von einem Fahrverbot auszugehen.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  22. Katharina S.

    14. November 2017 um 18:15

    Hallo ich hatte leider Anfang des Jahres ein Unfall weil ich eine rote Ampel übersehen nun bin ich heut morgen über eine Ampel gefahren die beim überfahren rot wurde und ich würde dabei geblitz was droht mir im schlimmsten Fall? Kann es passieren das ich zur MPU muss?

    1. bussgeldrechner.org

      20. November 2017 um 8:03

      Hallo Katharina,

      ob eine MPU angeordnet wird, obliegt der zuständigen Behörde. Gemäß Bußgeldkatalog erhalten Sie für den Rotlichtverstoß ein Bußgeld von 200 Euro, zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  23. Helmuth

    10. November 2017 um 14:17

    Hallo,

    ich wurde 2016 Ausserorts mit 21 km/h zu schnell geblitzt,
    danach im Mai 2016 mit 24 km/h mit dem Motorrad Innerorts (dabei wurde das Bußgeld schon wegen den Verstoß 2016 verdoppelt)
    heute Ausserorts wohl mit 30-35km/h zu viel.

    Das wird dann wohl ein Fahrverbot werden?
    Und wenn ja kostet das dann extra?
    Also zum doppelten Bußgeld noch mal was für das Fahrverbot?

    1. bussgeldrechner.org

      13. November 2017 um 12:14

      Hallo Helmuth,

      Die Wiederholungstäterregel greift nur, wenn die Höchstgeschwindigkeit um mindestens 26 km/h überstiegen wurde. Ein Fahrverbot wird zudem außerorts oft erst ab 41 km/h zu schnell verhängt. Die Anordnung liegt jedoch auch im Ermessen der Behörden und kann in Ihrem Fall durchaus erfolgen. Das Bußgeld kommt außerdem hinzu: 120€ und ein Punkt bei mindestens 31 km/h außerorts zu schnell.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  24. Christian

    6. November 2017 um 0:54

    23km zu viel nach Abzug

  25. Christian

    6. November 2017 um 0:50

    Hallo

    Bin geblitzt worden vor einem Monat auf der Autobahn mit 23 in einer Baustelle mit großem Pech noch einen Unfall heute gehabt wo ich schuld bin.

    Mit was habe ich jetzt zu erwarten

    1. bussgeldrechner.org

      13. November 2017 um 11:08

      Hallo Christian,

      für eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 23 km/h außerorts kommen normalerweise ein Punkt und 70€ Bußgeld in Frage. Eventuell wird die Baustellensituation mit 100€ Bußgeld berücksichtigt.
      Den Unfall kann am besten ein Anwalt beurteilen.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

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