Wer gilt als Wiederholungstäter im Straßenverkehr?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 15. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Wie die Wiederholungstat zum Fahrverbot führt

Wer zum 2. Mal geblitzt wird, muss mit einem Fahrverbot rechnen
Wer zum 2. Mal geblitzt wird, muss mit einem Fahrverbot rechnen

Um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten, benennt der Bußgeldkatalog nicht nur Bußgelder und Maßnahmen wie Fahrverbote oder Punkte in Flensburg. Maßgeblich für seine Existenz sind außerdem die Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie weitere Gesetze und Verordnungen in Deutschland.

Die Bußgelder stehen in der Regel fest und sind – abgesehen von wenigen Ausnahmen – fix. Das bedeutet, dass es in der Regel unerheblich ist, ob ein Verkehrsteilnehmer bereits vor Begehung der Tat ordnungswidrig und strafrechtlich aufgefallen ist.

In diesem Ratgeber sollen die Ausnahmen genannt werden, bei denen Vorstrafen relevant sind und so zu höheren Strafen führen können. Dies betrifft einerseits die Geschwindigkeitsüberschreitung, andererseits Alkoholdelikte im Straßenverkehr.

FAQ: Wiederholungstäter

Ab wann gelte ich als Wiederholungstäter, wenn ich geblitzt werden?

Die Wiederholungstäterregelung greift, wenn Sie sich innerhalb eines Jahres zweimal eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr leisten.

Welche Konsequenzen hat die Wiederholungstäterregelung?

Die Bußgeldstelle kann dem Wiederholungstäter ein zusätzliches Fahrverbot von einem Monat aufbrummen.

Wann gelte ich beim Fahrverbot als Wiederholungstäter?

Als Wiederholungstäter gelten Verkehrssünder, welche in den letzten zwei Jahren schon einmal ein Fahrverbot antreten mussten.

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Was steht drin:

  • Beharrlichkeit am Steuer: Wann werden Sie zum Wiederholungstäter?
  • Folgen einer wiederholten Geschwindigkeitsüberschreitung
  • Wiederholungstat mit Alkohol und Drogen: Droht die MPU?

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2-mal geblitzt: Strafen für Wiederholungstäter

Eine wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitung kann dazu führen, dass entweder ein Fahrverbot verhängt oder das bestehende Fahrverbot verlängert wird. Der Führerschein ist mindestens für einen Monat weg. Mit dieser Regelung soll der Verkehrsteilnehmer aus Fehlern lernen, damit er die Wiederholungstat nicht noch einmal begeht.

Ein Fahrverbot kommt in der Regel in Betracht, wenn gegen den Führer eines Kraftfahrzeugs wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und er innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft der Entscheidung eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begeht. (Quelle: Paragraph 4 Absatz 2 Satz 2 Bußgeldkatalog-Verordnung)

Die Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbotes wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (BKatV) benennt also nicht nur Bußgelder und Strafen für Verkehrssünder. Zudem kann sie Sonderregelungen aufstellen. Einen Bußgeldkatalog für Wiederholungstäter gibt es jedoch nicht.

Der Paragraph besagt also, dass eine wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem Fahrverbot für den Wiederholungstäter geahndet wird. Der Zeitraum beträgt 12 Monate. Diese starten, sofern der Bußgeldbescheid rechtskräftig geworden ist.

Ein Bußgeldbescheid wird immer dann rechtskräftig, wenn Sie nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung Einspruch gegen ihn eingelegt haben. Haben Sie Einspruch eingelegt und es kam zum Gerichtsverfahren, ist die Rechtskraft dann gegeben, wenn das Urteil verkündet wurde.

Der Wiederholungstäter sieht seine Maßnahme auf dem Bußgeldbescheid
Der Wiederholungstäter sieht seine Maßnahme auf dem Bußgeldbescheid

Dabei gibt es einen Sonderfall. Begeht der Kfz-Fahrer einen beharrlichen Pflichtverstoß, der ein „ähnlich starkes Gewicht“ wie die wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitung darstellt, reicht es auch aus, wenn der Betroffene zum Tatzeitpunkt Kenntnis über die Entscheidung hatte.

Das bedeutet also, wenn Sie beispielsweise von der Polizei angehalten werden und die Beamten bereits sagen, dass Sie über 25 km/h zu schnell waren, hatten Sie darüber Kenntnis. Wurden Sie dann zum 2. Mal geblitzt, ohne dass der Bußgeldbescheid über das erste Vergehen im Briefkasten liegt, liegt in der Regel eine beharrliche Geschwindigkeitsüberschreitung vor.

Wiederholungstäter infolge einer Geschwindigkeitsüberschreitung: Beharrlichkeit

Um den Begriff „Wiederholungstäter“ richtig zu definieren, ist die Beharrlichkeit zunächst zu erläutern. Denn erst, wenn eine „beharrliche oder grobe Pflichtverletzung“ vorliegt, kann das hohe Bußgeld für die wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitung vom Wiederholungstäter gerechtfertigt werden.

Eine grobe Pflichtverletzung kann noch einmal in zwei unterschiedliche Verletzungen unterschieden werden:

  • objektive grobe Pflichtverletzung: Der Verstoß, den der Verkehrssünder begangen hat, ist immer wieder Ursache für schwere Unfälle.
  • subjektive grobe Pflichtverletzung: Die Person verursachte den Verstoß aus grobem Leichtsinn, Gleichgültigkeit oder grober Nachlässigkeit.

Für die zuständigen Behörden bedeutet das, dass sie bereits bei Eintreffen einer der beiden Pflichtverletzungen ein Regelfahrverbot aussprechen können. Dies kann also auch schon der Fall sein, wenn der Täter nur eine Geschwindigkeitsüberschreitung verursachte.

Das Fahrverbot kann nicht nur beim Wiederholungstäter bestraft werden
Das Fahrverbot kann nicht nur beim Wiederholungstäter bestraft werden

So hat das Kammergericht Berlin bereits im Jahr 1998 geurteilt, dass bereits bei einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 100 Prozent ein grober Verstoß vorliegt. Das bedeutet also, dass die jeweilige Behörde selbst bestimmen kann, ob ein Fahrverbot verhängt wird oder nicht.

Neben der groben Pflichtverletzung ist auch die Beharrlichkeit ein Grund für das erhöhte Bußgeld und das Fahrverbot für Wiederholungstäter bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung. Hier gibt es jedoch einen entscheidenden Unterschied zur Pflichtverletzung. Denn beharrlich handelt nur der, der mehr als einen Verstoß begangen hat.

Dies leitet sich aus der Definition ab: Beharrlich handelt, wem die erforderliche rechtstreue Gesinnung und die notwendige Einsicht in die zuvor verursachte(n) Tat(en) fehlen. Dies ist der Hauptgrund, weshalb das Fahrverbot infolge der wiederholten Geschwindigkeitsüberschreitung bestraft wird.

Zudem gibt es den Begriff des Augenblickversagens. Er bezeichnet den Umstand, dass ein pflichtbewusster und sorgfältiger Kfz-Fahrer auch manchmal im Augenblick versagen kann. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn das Verkehrszeichen, welches die Geschwindigkeitsbegrenzung anzeigt, nur einmal vorhanden war. Der Fahrer hat dieses übersehen. Liegt das Augenblickversagen zugrunde, wird keine Beharrlichkeit bzw. grobe Pflichtverletzung angenommen und das Fahrverbot ist hinfällig.

Ein höheres Fahrverbot beim Wiederholungstäter

Im Grunde können also zwei Fälle eintreten: Person A fährt zweimal innerhalb des Zeitraumes von 12 Monaten mit mindestens 26 km/h zu schnell. Der Wiederholungstäter überfährt in der Zeit zweimal einen Blitzer mit mehr als 25 km/h:

  • die Wiederholungstat wird laut Bußgeldkatalog mit einem Fahrverbot geahndet: Das Fahrverbot wird in diesem Fall um einen Monat verlängert. Besteht laut Bußgeldkatalog ein Fahrverbot von einem Monat, verlängert sich dieses auf zwei Monate etc.
  • die Wiederholungstat wird laut Bußgeldkatalog mit keinem Fahrverbot geahndet: In diesem Fall muss der Wiederholungstäter mit einem Fahrverbot von einem Monat rechnen.

Wiederholungstäter: Alkohol am Steuer

Wiederholungstäter, die mit Alkohol am Steuer erwischt werden, können eine MPU erwarten
Wiederholungstäter, die mit Alkohol am Steuer erwischt werden, können eine MPU erwarten

Werden Sie 2-mal geblitzt, droht ein Fahrverbot für Wiederholungstäter. Beim Delikt Alkohol am Steuer muss der Wiederholungstäter auch mit dieser Maßnahme rechnen.

Die Promillegrenze liegt derzeit bei 0,5 in Deutschland. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkten in Flensburg und bereits einem Monat Fahrverbot rechnen.

Kommt es wieder zum Genuss von Alkohol hinter dem Steuer, muss der Wiederholungstäter dieses Mal mit einem verdoppelten Bußgeld rechnen.

Die Staffelung existiert laut Bußgeldkatalog für Wiederholungstäter mit Alkohol oder Drogen hinter dem Steuer:

  • 1. Verstoß: 500 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • 2. Verstoß: 1.000 Euro, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
  • 3. Verstoß: 1.500 Euro, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

Besitzen Sie einen Promillewert von 1,1 im Blut, gilt dies als Alkoholfahrt, bei dem Wiederholungstäter mit der Entziehung des Führerscheins sowie einer Freiheits- bzw. Geldstrafe rechnen müssen. Der Führerscheinentzug gilt nicht nur für Wiederholungstäter. Auch Ersttäter sind davon betroffen.

Eine MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) droht dem Wiederholungstäter so gut wie immer. Dies kommt aber immer auf den individuellen Fall an. Wer mit 1,6 Promille am Steuer kontrolliert wird, muss in der Regel mit einer medizinisch-psychologischen Untersuchung rechnen.

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

769 Kommentare

  1. Hans

    13. September 2018 um 15:56

    Hallo,

    ich habe recht viele Punkte in Flensburg (immer durch 1-Punkte-Vergehen, Geschwindigkeit) und jetzt frage ich mich, wann genau sie verfallen. Wann beginnt also exakt die 2,5-Jahresfrist, bis ein Punkt verfällt? Ab dem Tatzeitpunkt oder ab der jeweiligen Rechtswirksamkeit des Bescheids? In meinem Fall ist das entscheidend und das konnte ich nirgendwo finden bisher.

    Danke und viele Grüße
    Hans

    1. bussgeldrechner.org

      17. September 2018 um 11:09

      Hallo Hans,
      in der Regel ist das Eintragungsdatum ausschlaggebend. Die Eintragung erfolgt mit dem Eintritt der Rechtskraft.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  2. fmax

    10. September 2018 um 16:02

    Hallo, ich wurde am Wochenende mit 41kmh zu schnell geblizt. Das Wochenende darauf dann noch einmal mit ca. 35kmh zu schnell. Was droht mir nun? Danke für Ihre Hilfe.

    1. bussgeldrechner.org

      14. September 2018 um 17:04

      Hallo fmax,

      wenn Sie zweimal innerhalb von 12 Monaten mit mehr als 26 km/h geblitzt wurden, gelten Sie als Wiederholungstäter. In diesem Fall wird ein Fahrverbot von einem Monat verhängt.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  3. Larissa

    4. September 2018 um 11:33

    Hallo liebes Team von Bussgeldrechner.org,

    meine Frage lautet wie folgt.
    Mein Bruder wurde letzten Jahr mit überhöhter Geschwindigkeit geblitzt und musste im Dezember für einen Monat seinen Führerschein abgeben.

    Im April hatte er einen erhöhten Alkohol Spiegel im Blut musste eine Strafe von 500 € zahlen und 1 Monat Fahrverbot was am Freitag den 07.09 endet.

    Gestern komme ich nach Hause und er drückt mir einen Zettel in die Hand wo er die Geschwindigkeit um 37 km/h überschritten hat Innerorts bei der Stadt Köln.

    Hier wird denke ich nun wieder ein Fahrverbot auf ihn zukommen aber für wie lange ?

    Vielen Dank für eure Hilfe

    1. bussgeldrechner.org

      17. September 2018 um 10:05

      Hallo Larissa,
      für eine Geschwindigkeitsübertretung von bis zu 40 km/h innerorts sieht der Bußgeldkatalog ein Bußgeld in Höhe von 160 Euro, 2 Punkte sowie einen Monat Fahrverbot vor. Zudem scheint laut Ihren Angaben die Regelung für Wiederholungstäter zu greifen, sodass sich das Fahrverbot auf insgesamt zwei Monate verlängert.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  4. Jaina

    19. August 2018 um 15:26

    Hallo,
    ich habe folgendes Problem.
    Und zwar bin ich in April bereits mal von der Polizei angehalten worden mit 39km/h (ohne Toleranz mit 42 km/h) zu viel auf dem Tacho. Da gab es einen Punkt in Flensburg, aber kein Fahrverbot von einem Monat. Die Frau von der Zulassungsstelle meinte dann, dass es beim nächsten Punkt 3 Monate Sperrung gibt (wohlgemerkt, hatte da dann 2 Punkte) und leider bekam ich am Freitag den 3. Punkt mit 24km/h (ohne Toleranz 27km/h) zu schnell. Was hab ich nun zu befürchten und vor allem, was stimmt nun? Darf ich nur einen Monat nicht fahren oder gar 3 Monate nicht mehr, oder bin ich mit einem blauen Auge davon gekommen? Ich bin aktuell komplett verwirrt….

    1. bussgeldrechner.org

      17. September 2018 um 10:36

      Hallo Jaina,
      die Regelung für Wiederholungstäter greift nur, wenn Sie innerhalb von 12 Monaten zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen mit mehr als 25 km/h begehen. Dies ist laut Ihren Angaben nicht der Fall.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  5. thomas

    17. August 2018 um 14:46

    hallo…
    habe heute einen anhörungsbogen wegen überholen im überholverbot mit dem lkw bekommen. hatte im april diesen jahres schon einen punkt wegen zu schnell mit dem lkw bekommen. droht mir nun ein fahrverbot oder zählt es nicht als wiederholungstat?

    1. bussgeldrechner.org

      17. September 2018 um 9:16

      Hallo Thomas,
      die Regelung für Wiederholungstäter greift nur bei Geschwindigkeitsverstößen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  6. flx

    8. August 2018 um 7:52

    Servus.

    Wurde zweimal innerhalb eines Jahres geblitzt.

    -September 17 außerhalb 27 km/h zu schnell mit Abzug 24 kmh.. 1 Punkt 70 €
    -August 18 innerorts 26 kmh zu schnell mit Abzug 23 km/h… 1 Punkt 80 €

    Muss ich jetzt mit Führerscheinentzug rechnen?

    1. bussgeldrechner.org

      13. August 2018 um 11:19

      Hallo,

      ein Fahrverbot droht in der Regel bei zweimaliger Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 25 km/h. Da dies hier nicht der Fall ist, ist vermutlich nicht mit einem Führerscheinentzug zu rechnen. Jedoch muss auch dies im Einzelfall geklärt werden.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  7. Lina

    7. August 2018 um 16:48

    Hallo liebes Team vom Bußgeldrechner.org,

    wir haben hier den Fall, dass ein einmonatiges Fahrverbot wg Nicht-Einhaltung des Abstands kurz bevorsteht, jetzt kam allerdings ein neuer Strafbescheid rein mit einer Überschreitung der Geschwindigkeit von über 30km/h. Wird das Fahrverbot jetzt verlängert oder welche Sanktionen stehen bevor?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe!

    1. bussgeldrechner.org

      13. August 2018 um 11:43

      Hallo Lisa,

      es ist durchaus damit zu rechnen, dass das Fahrverbot verlängert wird. Zusätzlich wird ein Bußgeld verhängt und es wird zu weiteren Punkten in Flensburg kommen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  8. Ronaldo

    29. Juli 2018 um 19:46

    Hallo,

    Ich wurde innerhalb von 1 Jahr 2 mal geblitzt einmal auf der Autobahn erlaubt 100 Km/h bin mit 140 Km/h schnell gefahren
    darauf hin musste ich ein Bußgeld in höhe von 150€ zahlen und vom Herrn der Bußgeld erstellt hat gewarnt dass wenn ich noch einmal innerhalb dieses Jahren noch einmal mit mindestens über 20 Km/h zu schnell fahre härtere Maßnahmen erwarten muss welche Maßnahmen wurden mir nicht gesagt. nach 3 Monaten wurde ich ohne Absicht auf einer Hauptstraße erlaubt 30 Km/h mit cirka 20 Km/h zu schnell gefahren geblitzt ( leider habe ich nicht drauf geachtet ob ich 50 Km/h oder 51 Km/h fuhr )

    Was wird auf mich zu kommen?

    Ich bedanke mich im voraus für die Antwort.

    1. bussgeldrechner.org

      6. August 2018 um 10:32

      Hallo Ronaldo,
      die Regelung für Wiederholungstäter greift nur, wenn Sie innerhalb von 12 Monaten zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen mit mehr als 25 km/h begehen. In diesem Fall droht ein einmonatiges Fahrverbot.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  9. Jenna

    23. Juli 2018 um 18:44

    Hallo,
    Ich wurde heute 2xgeblitzt. auf dem weg zur Arbeit 70er Zone mit 90 kmh und auf dem Heimweg, selbe Strecke, nur stand der blitzer auf der anderen Seite. Wieder 70er Zone mit 90kmh! Mit was muss ich rechnen?

    1. bussgeldrechner.org

      6. August 2018 um 9:36

      Hallo Jenna,
      gemäß Bußgeldkatalog müssen Sie in diesem Fall jeweils mit einem Bußgeld in Höhe von 30 Euro rechnen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  10. Jens H.

    21. Juli 2018 um 11:41

    Hallo, ich wurde vor über 10 Jahren angehalten und es wurde Restalkohol festgestellt. Ich musste einen Monat meinen Führerschein abgeben.
    Letzten Monat bin ich am späten Nachmittag/frühen Abend zu einer Baustelle im Rahmen meiner Bereitschaft gefahren. Auf den Weg dorthin sind Rehe über die Leitplanke gesprungen, ich hatte mich erschrocken und das Auto in die Leitplanke gelenkt. Unter Schock und weil ich zur Arbeit musste, bin ich weiter gefahren… Nach meinem Arbeitseinsatz (ca. 1,5 Stunden später) habe ich den Unfall gemeldet. Es wurde vor Ort eine Blutprobe entnommen… 1,66mg/g. Meinen Führerschein hat die Polizei gleich einkassiert… Was erwartet mich jetzt? Gilt es als Fahrerflucht? Wird die Fahrt unter Alkohol Einfluss vor über 10 Jahren angerechnet oder ist das verjährt?
    Es ist in Brandenburg passiert. Ich brauche berufsbedingt meinen Führerschein, da ich auf Montage arbeite.
    Kann mir die Versicherung der Firma ( Firmenwagen) den Schaden an Auto und Leitplanke in Rechnung stellen?
    Vielen Dank im Voraus

    1. bussgeldrechner.org

      23. Juli 2018 um 11:22

      Hallo Jens H.,

      die erste Tat sollte inzwischen verjährt sein. In Ihrem Fall könnte es möglich sein, dass dies nicht als Fahrerflucht gewertet wird – das Gericht mildert die Strafe oder kann davon absehen, wenn der Unfallverursacher sich innerhalb von 24 Stunden nach einem Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs, der nur geringen Sachschaden verursachte, freiwillig meldet und eine Feststellung möglich macht. So steht es in § 142 StGB Abs. 4. Wie das Ergebnis Ihrer Blutprobe gewertet wird, können wir nicht mit Sicherheit sagen. Sie müssen sich evt. auf eine MPU und einen Fahrerlaubnisentzug einstellen – dass Sie beruflich auf Ihren Führerschein angewiesen sind, mildert dies leider nicht ab.

      Die Redaktion von bussgeldrechner.org

  11. Marcus

    20. Juli 2018 um 15:53

    Hallo, ich würde 3 mal im einem Monat mit 69 geblickt. Zulässig waren 50. Was droht mir?

    1. bussgeldrechner.org

      23. Juli 2018 um 11:11

      Hallo Marcus,

      neben Geldbußen und evt. auch einem Punkt können Sie als „beharrlich“ eingestuft werden – ist dies der Fall, verschärfen sich Ihre Sanktionen. Sie werden in einem Bußgeldbescheid hierüber informiert.

      Die Redaktion von bussgeldrechner.org

  12. Roland .E

    15. Juli 2018 um 9:07

    Hallo
    Am 8. Juli 2018 wurde ich um ca.12 Uhraußerhalb der Ortschaft geblitzt bin mir
    Aber nicht sicher ob es nicht der PKW vor mir war (ich war noch ca.100m
    Vom Blitzer entfernt) das wahr auf der Hinfahrt. Auf der Rückfahrt um ca.19 Uhr an einem anderen Ort wurde ich auf einer Kreuzung geblitzt. Bin auf jeden Fall zu schnell gewesen, im ersten fall bin ich mir nicht sicher da ich nicht auf den Tacho gesehen habe. Habe bis jetzt noch keine Post erhalten es würde
    mich aber interessieren mit was ich rechnen müsste (Fahrverbot?)
    Vielen Dank im Voraus
    Mit Freundlichen Grüßen Roland.E

    1. bussgeldrechner.org

      23. Juli 2018 um 10:28

      Hallo Roland E.,

      das können wir Ihnen nicht sagen, da wir nicht wissen, mit wie viel km/h zu viel Sie unterwegs waren. Das können Sie jedoch mit unserem Bußgeldrechner selbst überprüfen: https://www.bussgeldrechner.org/ – die Angaben sind ohne Gewähr. Ob Sie ein Fahrverbot erhalten oder nicht, hängt auch von der Entscheidung der Behörde ab.

      Die Redaktion von bussgeldrechner.org

  13. Tim

    11. Juli 2018 um 17:47

    Hallo,

    ich habe letztes Jahr im November meinen Führerschein für einen Monat wegen überhöhter Geschwindigkeit abgeben müssen. Nun bin ich wieder innerhalb einer geschlossener Ortschaft mit 21km/H zuviel geblitzt worden. Mit was muss ich rechnen, kann da wieder Fahrverbot auf mich zukommen?

    Gruß

    1. bussgeldrechner.org

      23. Juli 2018 um 9:47

      Hallo Tim,

      in Regelfall ist diese Geschwindigkeitsüberschreitung laut Bußgeldkatalog mit einem Punkt und 80 Euro Bußgeld belegt. Dennoch ist ein Fahrverbot nicht ausgeschlossen. Genaue Vorhersagen können wir grundsätzlich nicht treffen.

      Die Redaktion von bussgeldrechner.org

  14. Mike Z.

    7. Juli 2018 um 15:44

    Heute flatterte der Bußgeldbescheid wegen:

    Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage
    § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 132 BKat
    Geldbuße 180 Euro

    Die „Tat“ passierte vor ca. 2 Wochen. Der Polizist hatte keine Sicht auf „meine“ Ampel. Er stand auf der anderen Seite der Ampel und begründete es damit, dass die Ampel auf der gegenüberliegenden Straßenseite gleichgeschaltet sei. Obwohl ich ihn darauf hinwies, dass meine Ampel gelb war, beharrte er darauf, dass ich über rot gefahren bin, obwohl er keine Sicht auf meine überfahrene Ampel hatte.

    2 Fragen:

    1. Da ich wirklich über gelb gefahren bin und der Polizist es nicht beweisen kann – lohnt sich ein Einspruch?

    2. Warum wird ein Betrag von 180 Euro verlangt? Laut Bußgeldkatalog sind es bei einem einfachen Rotlichtverstoß 90 Euro? Ich habe derzeit paar Punkte in Flensburg wegen Geschwindigkeitsüberschreitung angesammelt.. Könnte es daran liegen?

    1. bussgeldrechner.org

      9. Juli 2018 um 10:23

      Hallo Mike Z.,

      zu Ihren Fragen:

      1. Es ist uns nicht gestattet, Ihnen eine kostenlose Rechtsberatung zu erteilen. Dass bedeutet, wir dürfen Ihnen nicht zu Schritten raten oder davon abraten. Abgesehen davon ist es allgemein kaum abzuschätzen, ob ein Einspruch Erfolg haben wird oder nicht.

      2. Das Bußgeld für einen Rotlichtverstoß richtet sich auch danach, wie lang die Ampel bereits rot war und ob es zu einer Gefährdung kam. Zudem müssen Sie stets mit etwa 30 Euro Bearbeitungsgebühren rechnen.

      Die Redaktion von bussgeldrechner.org

  15. Amin

    5. Juli 2018 um 23:01

    Hallo,
    Vor mehr als 2 Jahren habe ich meinen ersten A-Verstoß begangen.
    Meine Probezeit wurde daher auf 2 Jahre verlängert und ich bekam 1 Punkt.
    Heute bekam ich ein Brief. Ich wurde am 09.06.2018 mit 34 km/h zu schnell in einer 80er Zone geblitzt. (Außerorts)

    Mitte Juni wurde ich von einem mobilen Blitzer erwischt, laut Tacho müssten es ca. 22-23 km/h gewesen sein. Noch kam kein Brief an. (Innerorts)

    Was erwartet mich, wenn beide Verfahren rechtskräftig sind?
    Wird mein Führerschein entzogen?
    Kann ich dagegen angehen bzw. eine freiwillige MPU absolvieren, um den Entzug meines Führerscheins zu entgehen?

    Immerhin habe ich nicht gewusst, dass ich so schnell unterwegs war bzw. dass ich mit 34 km/h geblitzt worden bin. Hätte ich es gewusst, dann wäre ich wohl im Laufe meiner Probezeit vorsichtiger gefahren.

    1. bussgeldrechner.org

      9. Juli 2018 um 10:07

      Hallo Amin,

      waren es min. oder mehr als 21 km/h, dann ist dies Ihr dritte A-Verstoß – auf diesen folgt im Regelfall, nebst anderen Sanktionen, die Entziehung der Fahrerlaubnis. Dies wird sich leider nicht abwenden lassen.

      Die Redaktion von bussgeldrecher.org

  16. Mari

    30. Juni 2018 um 22:13

    Hallo…ich habe eine Frage…ich bin am 30.05.18 ausserorts mit 25 km/h zu schnell geblitzt wurde und habe heute (30.06.18) den bussgeld bescheid 70 Euro plus 1 Punkt erhalten und sofort bezahlt. Blöderweise bin ich wahrscheinlich am 28.06.18 ausserorts mit 70 km/h statt erlaubten 50 km/h geblitzt wird. Womit habe ich zu rechnen?

    1. bussgeldrechner.org

      2. Juli 2018 um 11:18

      Hallo Mari,
      welche Sanktionen der Bußgeldkatalog bei einem Tempoverstoß vorsieht, können Sie mithilfe unseres Bußgeldrechners ermitteln. Diesen finden Sie unter anderem hier: Ratgeber Geschwindigkeit.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  17. Insa

    29. Juni 2018 um 17:59

    Hallo,
    Ich wurde 2012/2013/2014 (12/2014) wegen Handy am Steuer erwischt. 2017 1 Punkt wegen Abstandsmessung. Laut Kraftfahrt-Bundesamt Bundesamt habe ich zur Zeit 2 Punkte. Bzw wann erlöscht der erste Punkt vom Verstoß 12/2014? Heute (Juni/2018) wiederholt Handy am Steuer. Gelte ich bei 4x Handy innerhalb von 6 Jahren als Wiederholungstäter? Vielen Dank :-)

    1. bussgeldrechner.org

      2. Juli 2018 um 11:16

      Hallo Insa,
      die Regelung für Wiederholungstäter gilt nur für Geschwindigkeitsverstöße. Allerdings können wiederholte Verstöße zu einem höheren Bußgeld aufgrund von Beharrlichkeit führen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  18. Nico

    29. Juni 2018 um 10:45

    Guten Tag,

    ich habe nicht richtig aufgepasst und bin innerhalb eines

    Jahres zweimal mit 26 Km/H über dem Tempolimit auf einer

    Autobahn geblitzt worden. Konsequenterweise habe ich

    jeweils einen Punkt und aufgrund der Wiederholungstat ein

    einmontiges Fahrverbot bekommen.
    Mir ist nun leider folgendes passiert innerhalb dieses

    Jahres passiert: Ich bin mit einem PKW mit Motorrad-

    Anhänger (100er Zulassung) in Bayern unter einem 80er

    Schild mit 100 Km/H durchgefahren.
    Bei Anhängerfahrten gibt es laut Katalog ab + 16KmH einen

    Punkt. Würde dies auch als Wiederholungstat zu den anderen

    Vergehen gelten, oder müsste ich dafür auch mit +26 mit Anhänger geblitzt werden?

    VG,
    Nico

    1. bussgeldrechner.org

      2. Juli 2018 um 11:10

      Hallo Nico,
      die Regelung für Wiederholungstäter schreibt der Gesetzgeber eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h vor.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  19. Nico

    27. Juni 2018 um 20:21

    Hallo,
    nach 17 Jahren ohne Punkte bin ich im April 2017 von einem Provida Fahrzeug auf meinem Arbeitsweg gefilmt worden. Nach Abzug der Toleranz war ich 26 Km/H zu schnell und habe meinen ersten Punkt kassiert.
    Im Februar 2018 habe ich mein neues Auto aus Berlin abgeholt und eine Tempobeschränkung auf 100 Kmh übersehen. Exakt wieder 26 Km/H zu schnell. Demnach habe ich einen weiteren Punkt bekommen und gelte als Wiederholungstäter. Der Führerschein ist demnach nun für einen Monat weg.
    Meine Problem ist nun: Ich war vor einer Woche am Gardasee mit 100er Anhänger und meine Mitfahrerin ist krank geworden. Ich habe also den ganzen Fahrzeugtross alleine über 950 KM nach Hause fahren müssen. In Bayern auf der A93 habe ich eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80Km/H übersehen.
    Ich schätze mal dass ich mit 100Km/H durch gefahren bin – so wie die meiste Zeit des Weges. Ab 16km/H drüber gibt es beim Fahren mit Anhängern einen Punkt. Würde auch hier die Wiederholungstäter Regel gelten und der Punkt auf ein einmonatiges Fahrverbot ausgeweitet? Oder gilt auch hier die Regel mit 26Km/H?

    VG,
    Nico

    1. bussgeldrechner.org

      2. Juli 2018 um 9:08

      Hallo Nico,
      die Regelung für Wiederholungstäter greift in der Regel erst aber Verstößen von 26 km/h.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  20. Daniel

    25. Juni 2018 um 16:36

    Hallo,

    Bin vor kurzem mit 23 km/h zu schnell außerorts in einer 50 Zone gelasert worden. 1 Punkt, erhöhte Geldbuße..
    Jetzt bin ich auf der Autobahn mit 36 km/h geblitzt worden. Daneben gab es kleinere Verstöße mit Geldbußen um die 20€.
    Muss ich mit einem Fahrverbot rechnen?

    Vielen Dank und herzliche Grüße

    1. bussgeldrechner.org

      2. Juli 2018 um 11:06

      Hallo Daniel,
      die Regelung für Wiederholungstäter greift nur, wenn Sie innerhalb von 12 Monaten zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen mit mehr als 25 km/h begehen. Dies ist laut Ihren Angaben nicht der Fall.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  21. Veronika

    13. Juni 2018 um 19:03

    Hallo Bussgeldrechner Team,
    ich benötige eine Einschätzung von Ihnen für folgenden Sachverhalt:
    Tatbestand 1, Rechtskraft 16.07.2016 1 Punkt für Geschwindigkeitsüberschreitung um 24 km/h
    Tatbestand 2, Rechtskraft 21.10.2016 1 Punkt für Geschwindigkeitsüberschreitung um 26 km/h
    Tatbestand 3, Rechtskraft 0.5.04.2017 1 Punkt mit 1 Monat Fahrverbot (abgeleistet) für Geschwindigkeitsüberschreitung um 32 km/h
    Tatbestand 4, Rechtskraft 29.03.2018 1 Punkt mit 1 Monat Fahrverbot (abgeleistet) für Geschwindigkeitsüberschreitung um 25 km/h
    –> Gesamtpunktestand in Flensburg 4 Punkte

    Heute 13.6.2018 erhalte ich einen Brief mit Abstand weniger als 5/10 bei einer Geschwindigkeit von 120 km/h

    Ist mit einem erneuten Fahrverbot und Punkten zu rechnen und wenn ja, in welcher Höhe und welche Zeitdauer? Sollte ich einen Anwalt konsultieren?

    Ich würde gerne zusätzlich das einmalige Punkteabbauseminar besuchen, da ich beruflich aufgrund meiner Außendiensttätigkeit auf die Fahrerlaubnis angewiesen bin.

    Vielen Dank und viele Grüße,

    1. bussgeldrechner.org

      18. Juni 2018 um 11:29

      Hallo Veronika,
      gemäß Ihren Angaben sieht der Bußgeldkatalog für den Abstandsverstoß ein Bußgeld in Höhe von 75 Euro sowie einen Punkt vor.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  22. Jürgen

    7. Juni 2018 um 7:10

    Hallo, ich wurde im Oktober 2017 mit 21km/h innerhalb geschlossener Ortschaft zu schnell geblitzt (Bußgeld 80€ und 1 Punkt). Im Mai 2018 wurde ich mit 23km/h außerhalb geschlossener Ortschaft geblitzt (Bußgeld 70€ und 1 Punkt). Wieder im Mai 2018 geblitzt wegen Abstandsunterschreitung (Bußgeld 100€ und 1 Punkt).
    Droht mir jetzt ein Fahrverbot?

    1. bussgeldrechner.org

      8. Juni 2018 um 17:00

      Hallo Jürgen,

      wenn es nicht schon angeordnet wurde, droht Ihnen kein Fahrverbot. Als Wiederholungstäter gelten Sie auch erst, wenn Sie innerhalb von 12 Monaten zweimal mit mehr als 26 km/h unterwegs waren.

      Die Redaktion von bussgeldrechner.org

  23. Detlef

    1. Juni 2018 um 12:13

    Hallo,

    ich wurde im Juni 2017 mit 31 km/h zu viel geblitzt.
    Am 20.4.2018 wurde ich 2 mal geblitzt:

    1x mit 11 km zu viel
    1x mit 21 km zu viel

    Für beide Fälle habe ich am selben Tag Post erhalten, für das 1. Vergehen ein Bussgeldbescheid für den 2. Fall einen Anhörungsbogen.

    Mit was muss ich rechnen ?

    Vor allem im Hinblick auf: Wiederholungstäter, Beharrlichkeit?

    Vielen Dank

    1. bussgeldrechner.org

      4. Juni 2018 um 10:32

      Hallo Detlef,

      genaue Sanktionen können wir grundsätzlich nicht vorhersagen. Im Regelfall zählt als Wiederholungstäter, wer min. zwei Mal in einem Jahr mit mind. 26 km/h zu viel unterwegs war – dies trifft zwar nicht auf Sie zu, dennoch könnte Ihnen Beharrlichkeit unterstellt werden. Ist dem so, verschärft sich die Sanktion – das ist jedoch Sache der bearbeitenden Behörde.

      Die Redaktion von bussgeldrechner.org

  24. Mario

    20. Mai 2018 um 14:02

    Hallo,
    habe da mal eine Frage.

    Habe meinen Führerschein Grad 2 Monate nach bestandener MPU wegen THC zurück bekommen.

    Jetzt wurde mir der Führerschein erneut entzogen, ich wurde mit 1,6 pro Mille (Atem) angehalten. Hoffe mein Blutwerte liegt unter 1,59.

    Bin ich nun ein Wiederholungstäter? Oder wird zwischen THC und Alkohol differenziert?

    Fall A mein Wert liegt über 1,6, womit ist zu rechnen?
    Fall B der Wert wird über 1,6 liegen.

    1. bussgeldrechner.org

      22. Mai 2018 um 12:38

      Hallo Mario,

      grundsätzlich können wir genaue Sanktionen nicht vorhersagen, da diese vom Einzelfall und der bearbeitenden Stelle abhängig sind. Die Wahrscheinlichkeit, dass Sie als Wiederholungstäter eingestuft werden, ist jedoch sehr hoch. Ab Werten rund um 1,6 Promille muss – neben den anderen Sanktionen – von einer Entziehung der Fahrerlaubnis ausgegangen werden.

      Die Redaktion von bussgeldrechner.org

  25. Peter

    15. Mai 2018 um 16:30

    Ich habe 6 Punkte in Flensburg.
    – 1 am 15.12.2015 wegen 31km/h zu schnell
    – 1 am 09.03.2016 wegen 27km/h zu schnell
    – 1 am 07.06.2016 wegen 23km/h zu schnell
    – 1 am 12.07.2016 wegen 29km/h zu schnell (+ 1 Monat Fahrverbot)
    – 1 am 09.09.2017 wegen 23km/h zu schnell
    – 1 am 20.09.2017 wegen 25km/h zu schnell

    Jetzt wurde ich wieder Geblitzt, mit 29km/h zu schnell… Natürlich bekomme ich wieder einen Punkt. Aber das Bußgeld wurde auch von 80€ direkt auf 160€ erhöht. Als ich Widerspruch einlegte und eine Begründung verlangt habe, kann nur folgendes zurück:
    „auf Ihren Einspruch habe ich die getroffene Entscheidung noch einmal im Rahmen des Zwischenverfahrens gemäß § 69 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) überprüft.
    Die Geldbuße wurde gemäß § 17 OWiG in Verbindung mit § 3 BKatV wegen mehrerer Voreintragungen im Fahreignungsregister auf 160€ erhöht.“

    Ist eine Verdopplung des Bußgeldes gerechtfertigt ohne eine genaue Begründung zu nennen?

    1. bussgeldrechner.org

      22. Mai 2018 um 12:01

      Hallo Peter,

      Ihr Zitat beinhaltet eine Begründung: § 3 Abs. 4a der Bußgeldkatalog-Verordnung sieht vor, dass im Falle von Vorsatz die Geldstrafe zu verdoppeln ist. Aufgrund Ihrer vorherigen Delikte wurde offensichtlich von einem Vorsatz ausgegangen. Insofern ist die Verdoppelung des Bußgeldes rechtens.

      Die Redaktion von bussgeldrechner.org

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