Wer gilt als Wiederholungstäter im Straßenverkehr?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 15. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Wie die Wiederholungstat zum Fahrverbot führt

Wer zum 2. Mal geblitzt wird, muss mit einem Fahrverbot rechnen
Wer zum 2. Mal geblitzt wird, muss mit einem Fahrverbot rechnen

Um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten, benennt der Bußgeldkatalog nicht nur Bußgelder und Maßnahmen wie Fahrverbote oder Punkte in Flensburg. Maßgeblich für seine Existenz sind außerdem die Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie weitere Gesetze und Verordnungen in Deutschland.

Die Bußgelder stehen in der Regel fest und sind – abgesehen von wenigen Ausnahmen – fix. Das bedeutet, dass es in der Regel unerheblich ist, ob ein Verkehrsteilnehmer bereits vor Begehung der Tat ordnungswidrig und strafrechtlich aufgefallen ist.

In diesem Ratgeber sollen die Ausnahmen genannt werden, bei denen Vorstrafen relevant sind und so zu höheren Strafen führen können. Dies betrifft einerseits die Geschwindigkeitsüberschreitung, andererseits Alkoholdelikte im Straßenverkehr.

FAQ: Wiederholungstäter

Ab wann gelte ich als Wiederholungstäter, wenn ich geblitzt werden?

Die Wiederholungstäterregelung greift, wenn Sie sich innerhalb eines Jahres zweimal eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr leisten.

Welche Konsequenzen hat die Wiederholungstäterregelung?

Die Bußgeldstelle kann dem Wiederholungstäter ein zusätzliches Fahrverbot von einem Monat aufbrummen.

Wann gelte ich beim Fahrverbot als Wiederholungstäter?

Als Wiederholungstäter gelten Verkehrssünder, welche in den letzten zwei Jahren schon einmal ein Fahrverbot antreten mussten.

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Was steht drin:

  • Beharrlichkeit am Steuer: Wann werden Sie zum Wiederholungstäter?
  • Folgen einer wiederholten Geschwindigkeitsüberschreitung
  • Wiederholungstat mit Alkohol und Drogen: Droht die MPU?

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2-mal geblitzt: Strafen für Wiederholungstäter

Eine wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitung kann dazu führen, dass entweder ein Fahrverbot verhängt oder das bestehende Fahrverbot verlängert wird. Der Führerschein ist mindestens für einen Monat weg. Mit dieser Regelung soll der Verkehrsteilnehmer aus Fehlern lernen, damit er die Wiederholungstat nicht noch einmal begeht.

Ein Fahrverbot kommt in der Regel in Betracht, wenn gegen den Führer eines Kraftfahrzeugs wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und er innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft der Entscheidung eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begeht. (Quelle: Paragraph 4 Absatz 2 Satz 2 Bußgeldkatalog-Verordnung)

Die Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbotes wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (BKatV) benennt also nicht nur Bußgelder und Strafen für Verkehrssünder. Zudem kann sie Sonderregelungen aufstellen. Einen Bußgeldkatalog für Wiederholungstäter gibt es jedoch nicht.

Der Paragraph besagt also, dass eine wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem Fahrverbot für den Wiederholungstäter geahndet wird. Der Zeitraum beträgt 12 Monate. Diese starten, sofern der Bußgeldbescheid rechtskräftig geworden ist.

Ein Bußgeldbescheid wird immer dann rechtskräftig, wenn Sie nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung Einspruch gegen ihn eingelegt haben. Haben Sie Einspruch eingelegt und es kam zum Gerichtsverfahren, ist die Rechtskraft dann gegeben, wenn das Urteil verkündet wurde.

Der Wiederholungstäter sieht seine Maßnahme auf dem Bußgeldbescheid
Der Wiederholungstäter sieht seine Maßnahme auf dem Bußgeldbescheid

Dabei gibt es einen Sonderfall. Begeht der Kfz-Fahrer einen beharrlichen Pflichtverstoß, der ein „ähnlich starkes Gewicht“ wie die wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitung darstellt, reicht es auch aus, wenn der Betroffene zum Tatzeitpunkt Kenntnis über die Entscheidung hatte.

Das bedeutet also, wenn Sie beispielsweise von der Polizei angehalten werden und die Beamten bereits sagen, dass Sie über 25 km/h zu schnell waren, hatten Sie darüber Kenntnis. Wurden Sie dann zum 2. Mal geblitzt, ohne dass der Bußgeldbescheid über das erste Vergehen im Briefkasten liegt, liegt in der Regel eine beharrliche Geschwindigkeitsüberschreitung vor.

Wiederholungstäter infolge einer Geschwindigkeitsüberschreitung: Beharrlichkeit

Um den Begriff „Wiederholungstäter“ richtig zu definieren, ist die Beharrlichkeit zunächst zu erläutern. Denn erst, wenn eine „beharrliche oder grobe Pflichtverletzung“ vorliegt, kann das hohe Bußgeld für die wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitung vom Wiederholungstäter gerechtfertigt werden.

Eine grobe Pflichtverletzung kann noch einmal in zwei unterschiedliche Verletzungen unterschieden werden:

  • objektive grobe Pflichtverletzung: Der Verstoß, den der Verkehrssünder begangen hat, ist immer wieder Ursache für schwere Unfälle.
  • subjektive grobe Pflichtverletzung: Die Person verursachte den Verstoß aus grobem Leichtsinn, Gleichgültigkeit oder grober Nachlässigkeit.

Für die zuständigen Behörden bedeutet das, dass sie bereits bei Eintreffen einer der beiden Pflichtverletzungen ein Regelfahrverbot aussprechen können. Dies kann also auch schon der Fall sein, wenn der Täter nur eine Geschwindigkeitsüberschreitung verursachte.

Das Fahrverbot kann nicht nur beim Wiederholungstäter bestraft werden
Das Fahrverbot kann nicht nur beim Wiederholungstäter bestraft werden

So hat das Kammergericht Berlin bereits im Jahr 1998 geurteilt, dass bereits bei einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 100 Prozent ein grober Verstoß vorliegt. Das bedeutet also, dass die jeweilige Behörde selbst bestimmen kann, ob ein Fahrverbot verhängt wird oder nicht.

Neben der groben Pflichtverletzung ist auch die Beharrlichkeit ein Grund für das erhöhte Bußgeld und das Fahrverbot für Wiederholungstäter bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung. Hier gibt es jedoch einen entscheidenden Unterschied zur Pflichtverletzung. Denn beharrlich handelt nur der, der mehr als einen Verstoß begangen hat.

Dies leitet sich aus der Definition ab: Beharrlich handelt, wem die erforderliche rechtstreue Gesinnung und die notwendige Einsicht in die zuvor verursachte(n) Tat(en) fehlen. Dies ist der Hauptgrund, weshalb das Fahrverbot infolge der wiederholten Geschwindigkeitsüberschreitung bestraft wird.

Zudem gibt es den Begriff des Augenblickversagens. Er bezeichnet den Umstand, dass ein pflichtbewusster und sorgfältiger Kfz-Fahrer auch manchmal im Augenblick versagen kann. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn das Verkehrszeichen, welches die Geschwindigkeitsbegrenzung anzeigt, nur einmal vorhanden war. Der Fahrer hat dieses übersehen. Liegt das Augenblickversagen zugrunde, wird keine Beharrlichkeit bzw. grobe Pflichtverletzung angenommen und das Fahrverbot ist hinfällig.

Ein höheres Fahrverbot beim Wiederholungstäter

Im Grunde können also zwei Fälle eintreten: Person A fährt zweimal innerhalb des Zeitraumes von 12 Monaten mit mindestens 26 km/h zu schnell. Der Wiederholungstäter überfährt in der Zeit zweimal einen Blitzer mit mehr als 25 km/h:

  • die Wiederholungstat wird laut Bußgeldkatalog mit einem Fahrverbot geahndet: Das Fahrverbot wird in diesem Fall um einen Monat verlängert. Besteht laut Bußgeldkatalog ein Fahrverbot von einem Monat, verlängert sich dieses auf zwei Monate etc.
  • die Wiederholungstat wird laut Bußgeldkatalog mit keinem Fahrverbot geahndet: In diesem Fall muss der Wiederholungstäter mit einem Fahrverbot von einem Monat rechnen.

Wiederholungstäter: Alkohol am Steuer

Wiederholungstäter, die mit Alkohol am Steuer erwischt werden, können eine MPU erwarten
Wiederholungstäter, die mit Alkohol am Steuer erwischt werden, können eine MPU erwarten

Werden Sie 2-mal geblitzt, droht ein Fahrverbot für Wiederholungstäter. Beim Delikt Alkohol am Steuer muss der Wiederholungstäter auch mit dieser Maßnahme rechnen.

Die Promillegrenze liegt derzeit bei 0,5 in Deutschland. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkten in Flensburg und bereits einem Monat Fahrverbot rechnen.

Kommt es wieder zum Genuss von Alkohol hinter dem Steuer, muss der Wiederholungstäter dieses Mal mit einem verdoppelten Bußgeld rechnen.

Die Staffelung existiert laut Bußgeldkatalog für Wiederholungstäter mit Alkohol oder Drogen hinter dem Steuer:

  • 1. Verstoß: 500 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • 2. Verstoß: 1.000 Euro, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
  • 3. Verstoß: 1.500 Euro, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

Besitzen Sie einen Promillewert von 1,1 im Blut, gilt dies als Alkoholfahrt, bei dem Wiederholungstäter mit der Entziehung des Führerscheins sowie einer Freiheits- bzw. Geldstrafe rechnen müssen. Der Führerscheinentzug gilt nicht nur für Wiederholungstäter. Auch Ersttäter sind davon betroffen.

Eine MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) droht dem Wiederholungstäter so gut wie immer. Dies kommt aber immer auf den individuellen Fall an. Wer mit 1,6 Promille am Steuer kontrolliert wird, muss in der Regel mit einer medizinisch-psychologischen Untersuchung rechnen.

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

769 Kommentare

  1. Oliver

    7. Mai 2019 um 7:57

    Hallo
    ich habe letztes Jahr einen Punkt für zu dichtes auffahren auf der Autobahn bekommen und heute habe ich ein Bild bekommen bei dem ich 37km/h ausserorts drüber war. Dafür werde ich auch einen Punkt bekommen. Bin ich Wiederholungstäter und muss mit einem Fahrverbot rechnen?

    LG

    1. bussgeldrechner.org

      29. Mai 2019 um 11:37

      Hallo Oliver,
      als Wiederholungstäter gelten Autofahrer, die innerhalb von 12 Monaten zweimal mit mehr als 25 km/h unterwegs waren.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  2. KathrinB

    16. April 2019 um 9:28

    Hallo,

    ich wurde vor ca. 7 Monaten außerhalb geschl. Ortschaften geblitzt und musste ein Bußgeld von (ich meine) 80 Euro zahlen.
    Nun wurde ich heute angehalten mit dem Handy am Steuer (kein telefonieren) und einer der Beamten meinte, ich sei leichte Schlangenlinien gefahren und dies sei ziemlich gefährlich.
    Womit muss ich rechnen? 150 Euro, 2 Punkte und 1 Monat FV? Oder könnte es auch milder ausfallen?
    Auf meinen PKW bin ich angewiesen, aufgrund meiner Wohnlage, meiner Tätigkeit (schlechte öffentl. Verkehrsanbindung) und meinem Kind, was in den KiGa geht (ich bin alleinerziehend).

    1. bussgeldrechner.org

      30. April 2019 um 8:37

      Hallo KathrinB,
      welche Sanktionen drohen, hängt vom genauen Tatvorwurf ab. Diesen können Sie dem Bußgeldbescheid entnehmen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  3. Tobias

    3. April 2019 um 14:32

    Hallo zusammen,

    Ich wurde vor ca. 2 Jahren mit Alkohol erwischt, (unter 1,1 Promille)–> 500 Euro Geldstrafe + ein Monat Fahrverbot.
    Nun wurde ich letzte Woche erneut angehalten, erneut unter 1,1 Promille.

    Ich habe verstanden, dass es nun 1000 Euro Geldstrafe + 3 Monate Fahrverbot gibt.

    Jedoch ist es mir unschlüssig, ob nun eine MPU von nöten ist oder nicht? Finde dazu im Netz nichts, welches ich als zufriedenstellende Antwort gebrauchen kann.

    Ich freue mich, wenn ihr mich hier aufklären könnt.

    Viele Grüße

    Tobias

    1. bussgeldrechner.org

      30. April 2019 um 8:05

      Hallo Tobias,
      eine MPU kann immer dann drohen, wenn die Behörden Zweifel an der Fahreignung haben. Bei wiederholten Fahrten unter Alkoholeinfluss kann dies zum Beispiel der Fall sein.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  4. Jochen

    29. März 2019 um 10:50

    Hallo,

    ich bin seit 20 Jahren im Außendienst unterwegs und hatte noch nie ein Fahrverbot.

    Jetzt steht bei mir aktuell in Flensburg je eine Überschreitung aus 2017 und eine in 2018.

    Und jetzt der Hammer, ich habe es tatsächlich irgendwie geschafft, seit Jahresbeginn 3x mit je 28 , 30 und 39 km/h geblitzt zu werden!!!

    Den Bescheid für die 28 km/h hab ich jetzt bekommen, Bußgeld plus leider bereits ein Fahrverbot über 4 Wochen.

    Meine Frage ist jetzt, was habe ich denn jetzt noch für die beiden Übertretungen von 30 und 39 km/h zu erwarten?

    Jeweils noch mal 4 Wochen Fahrverbot also 12 Wochen insgesamt?

    Bin durch meine Außendiensttätigkeit natürlich auf den Führerschein angewiesen und trotz der offensichtlichen Blödheit von mir wird der Arbeitgeber sicher ein Fahrverbot von 4 Wochen irgendwie aktzeptieren können, allerdings bei 12 Wochen hat er sicher keine andere Wahl als mich zu kündigen.

    Hat in solch einem EXTREMFALL ein Einspruch überhaupt Sinn oder soll ich mir lieber gleich einen neuen Job suchen?

    Danke für die Auskunft und Grüße

    1. bussgeldrechner.org

      30. April 2019 um 7:44

      Hallo Jochen,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  5. Dominique

    19. März 2019 um 17:43

    Hallo ich bin anfang des Jahres mit 8 kmh zuviel in einer 30er zone geblitz worden, heute bin ich in einer 10er zone ,mit 30 khm schätzungsweiße zuviel geblitzt worden was droht mir.lg

  6. Michael

    8. März 2019 um 7:03

    Hallo, ich bin im Februar 2018 mit Abstandsverstoss gefilmt worden und habe im Dezember 2018 hierzu meinen Führerschen für vier Wochen abgegeben. Nun bin ich am 26.01.2019 mit 38 km/h Zuviel bei 100 außerorts geblitzt worden. Meine Frage: Bin ich Wiederholungtäter, kann man mir Beharrlichkeit vorwerfen.

    1. bussgeldrechner.org

      21. März 2019 um 15:40

      Hallo Michael,
      bei Beharrlichkeit muss in der Regel der gleiche Tatbestand verletzt werden. Die Regelung für Wiederholungstäter greift bei zwe iTempoverstößen von mehr als 25 km/h innerhalb von 12 Monaten.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  7. Andreas

    20. Januar 2019 um 21:34

    Hallo,

    ich habe einen Anhörungsbogen mit 37kmh zu schnell ausserorts bekommen. 107 statt 70.
    120 € und ein Punkt und im Anhörungsbogen 0 Monate Fahrverbot. Jetzt bin ich aber der Meinung dass ich innerhalb der letzten 12 Monate mit 27km zu schnell geblitzt wurde. Das weiss ich aber nicht so genau. Denn wenn das so wäre würde ja ein Fahrverbot drohen. Würde ich das schon im Anhörungsbogen erkennen müssen? Und wenn nein wie bekomme ich raus wie dieses letzte Bussgeld genau aussah?
    VG
    Andreas~

    1. bussgeldrechner.org

      25. Januar 2019 um 16:23

      Hallo Andreas,
      wenden Sie sich mit diesem Anliegen an die zuständige Behörde.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  8. Lena

    10. Januar 2019 um 17:11

    Hallo liebes Team,

    vor 7 Monaten habe ich einen Monat meinen Führerschein abgeben, da ich innerhalb eines Jahres zweimal auf der Autobahn mit 26 km/h zu viel geblitzt wurde.

    Nun bin ich innerorts in einer 30er Zone mit 21 km/h zu viel (also 51 km/h -nach Abzug der Toleranz) geblitzt worden.

    Habe ich ein erneutes Fahrverbot zu erwarten?
    Ändern sich die Strafen, weil ich bereits einmal als Wiederholungstäter bestraft wurde?
    Viele Grüße und vielen Dank für die Antwort.

    1. bussgeldrechner.org

      25. Januar 2019 um 16:26

      Hallo Lena,
      die Regelung für Wiederholungstäter greift weiterhin erst ab einem Tempoverstoß von mehr als 25 km/h.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  9. Kevin

    22. Dezember 2018 um 16:35

    Hallo,
    Ich habe folgendes Problem. Ich befinde mich noch in der Peobezeit, würde vor 3 Wochen mit Ca 12 KM/H zuschnalle geblitzt von einer mobilen Blitze und heute von einer feststehenden mit ca 18 KM/h. Ich habe noch nichts von den Behörden gehört, demnach sind das Schätzungen, die ich anhand des Tachos abgelesen habe. Beides innerhalb geschlossener Ortschaften.

    Was erwartet mich? Könnte ich schon als Wiederholungstäter gelten?
    Mit freundlichen Grüßen

    1. bussgeldrechner.org

      25. Januar 2019 um 15:48

      Hallo Kevin,
      die Regelung für Wiederholungstäter greift erst bei Tempoverstößen von mehr als 25 km/h. Auswirkungen auf die Probezeit drohen erst ab mehr als 20 km/h. Demnach müssten laut Ihren Angaben nur die Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog drohen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  10. KLM

    14. Dezember 2018 um 15:52

    Frage: ich würde am 16.11.2017 mit 22KM zu schnell geblitzt (außerorts), jetzt am 21.11.2018 (nach 1 Jahr und eine Woche) mit 27KM zu schnell. Wieso das 2. mal ein erhöhtes Bußgeld (aufgrund Eintragung im Fahreignungsregister angemessen erhöht). Ansonsten hab ich keine Punkte gesammelt.

    Vielen Dank für Ihr Antwort

    1. bussgeldrechner.org

      25. Januar 2019 um 15:42

      Hallo KLM,
      wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen direkt an die zuständige Behörde.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  11. Ralf

    7. Dezember 2018 um 22:36

    Guten Tag,

    wenn ich mit 18 kmh zu viel geblitzt wurde auf der Autobahn erlaubt 100 und ich das verwarnungsgeld bezahlt habe,was passiert wenn es in einem Monat nochmal passiert nicht unbedingt am selben Blitzer? Wie lange dauert die verjährungsfrist (3 Monate?)

    1. bussgeldrechner.org

      25. Januar 2019 um 15:35

      Hallo Ralf,
      die Regelung für Wiederholungstäter greift erst bei Tempoverstößen von mehr als 25 km/h.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  12. Toni

    6. Dezember 2018 um 21:51

    Hallo, ich wurde 2x am gleichen Tag geblitzt, innerhalb recht kurzer Zeit (etwa 1/2 stunde), im gleichen Bundesland aber auf zwei unterschiedlichen AB-Abschnitten.

    1 x 34 km/h zu schnell, 1 x 67 km/h zu schnell => ohne Widerspruch wären das 3 Punkte zusammen und da 2 x innerhalb eines Jahres, auch 3 Monate FS weg?
    (zzgl. Bussgeld, ist klar)

    1. bussgeldrechner.org

      25. Januar 2019 um 15:34

      Hallo Toni,
      die Regelung für Wiederholungstäter greift in der Regel erst, wenn der erste Verstoß rechtskräftig ist.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  13. Ines

    5. Dezember 2018 um 16:12

    Hallo,

    ich wurde zum 3. Mal geblitzt. Das 1. Mal mit 35 km/h zu schnell auf der Autobahn (Oktober 2017), das 2. Mal mit mehr als 26 km/h außerhalb geschlossener Ortschaft (April 2018) mit dem Fahrverbot für Wiederholungstäter. Jetzt bin ich wieder mit genau 26 km/h zu schnell innerhalb geschlossener Ortschaft geblitzt worden (November). Muss ich wieder mit dem Fahrverbot rechnen?

    Vielen lieben Dank für die Einschätzung.

    1. bussgeldrechner.org

      25. Januar 2019 um 15:33

      Hallo Ines,
      auch in diesem Fall ist in der Regel mit einem Fahrverbot zu rechnen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  14. Wolf-Peter

    4. Dezember 2018 um 12:40

    Guten Tag,

    könnte jemand, der 3 x innerhalb eines Jahres wegen geringfügiger Geschwindigkeitsüberschreitungen (jeweils innerorts, 2x 8, 1x 11 km/h) ggf. als „Wiederholungstäter“ eingestuft werden oder mit irgendwelchen Sanktionen rechnen müssen? M. E. nein?! Und: Wie lange darf die Behörde nicht(!) im Register einzutragende Verwarnungen gem. DSGVO überhaupt aufbewahren bzw. zum Zwecke des Vorhalts überhaupt noch nutzen?

    Vielen Dank für eine Antwort,

    1. bussgeldrechner.org

      25. Januar 2019 um 15:14

      Hallo Wolf-Peter,
      für die Wiederholgungstäter-Regelung sind nur Tempoverstöße von mehr als 25 km/h relevant. Allerdings kann die Behörde bei wiederholten, geringfügigen Überschreitungen von Beharrlichkeit ausgehen und die Sanktionen erhöhen. Wann dies erfolgt, liegt im Ermessen der Behörde.

      Uns liegen keine Informationen zur Dauer der Datenspeicherung vor. Wenden Sie sich mit diesem Anliegen am besten direkt an die zuständige Behörde.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  15. Valentina

    30. November 2018 um 11:45

    Hallo liebes Team,

    ich wurde letztes Jahr im Juli 2017 geblitzt. rechtskräftig wurde mein Bescheid am 16.12.2017. Nun wurde ich am 16.10.2018 nochmal mit über 26kmh geblitzt. Eingetroffen ist mein Bußgeldbescheid gestern den 29.11.2018. Das heißt, wenn ich nicht ein Einspruch einlegen würde, wäre der Bußgeldbescheid am 14.12.2018 rechtskräftig. Wenn ich jetzt einen Einspruch einlegen würde, könnte ich die Rechtskräftigkeit um mind. zwei Tage verschieben und würde dann kein Fahrverbot mehr bekommen oder?

    Liebe Grüße und vielen Dank für Ihre Antwort

    1. bussgeldrechner.org

      3. Dezember 2018 um 9:35

      Hallo Valentina,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  16. Lukas

    28. November 2018 um 17:04

    Guten Tag. Ich wurde dieses Jahr im Sommer mit 97 km/h innerorts geblitzt und hatte ein Fahrverbot von einem Monat , welches ich bereits abgesessen habe. Vor 2 Wochen würde ich nun erneut mit 33 km/h zu schnell innerorts geblitzt.

    Meine Frage wäre , ob ich nun 1 Monat Fahrverbot erhalte oder aufgrund der Wiederholten Tat 2 Monate Fahrverbot habe .

    Liebe Grüße

    1. bussgeldrechner.org

      3. Dezember 2018 um 8:48

      Hallo Lukas,
      gemäß Ihren Angaben sollte in Ihrem Fall die Regelung für Wiederholungstäter Anwendung finden.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  17. Anna M.

    28. November 2018 um 14:27

    ich hab auf der Autobahn zu wenig Abstand gehalten (5/10) und ein paar Wochen später bin ich in einer geschlossenen Ortschaft mit ca. 30km/h (ohne Toleranzabzug) geblitzt worden (Bis jetzt kam noch kein Brief). Muss ich mein Führerschein abgeben?

    1. bussgeldrechner.org

      3. Dezember 2018 um 8:34

      Hallo Anna,
      die Regelung für Wiederholungstäter gilt in der Regel nur für Geschwindigkeitsverstöße.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  18. Tobi

    23. November 2018 um 18:11

    Hallo,
    Bußgeldbescheid für Geschwindigkeitsüberschreitung von 28 km/h – Rechtskraft im Januar 2018 – Bußgeld und 1 Punkt. Nun im Oktober 2018 – Abstandsverstoß kleiner 4/10 des Tachowerts. Bußgeldbescheid mit Bußgeld, 1 Punkt und 4 Wochen Fahrverbot wegen Wiederholungstat !

    Ist das rechtens ? Ein Vergehen war Geschwindigkeit, eines Abstand – beides im Grenzbereich zu einem Punkt. Ich denke man ist nur Wiederholungstäter bei gleichartigem Vergehen, z.B. zweimal mehr als 26 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung ?

    1. bussgeldrechner.org

      3. Dezember 2018 um 9:29

      Hallo Tobi,
      Einspruch gegen den Bußgeldbescheid können Sie immer innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Bescheids einlegen. Ob es sich in Ihrem Fall lohnt, sollten Sie zusammen mit einem Rechtsanwalt abwägen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  19. Rainer

    19. November 2018 um 17:40

    Hallo,
    ich wurde im Januar 2018 außerorts jeweils mit 23 km/h, im Mai mit 21 km/h außerorts und im August mit 24 km/h außerorts geblitzt. Nun muss ich im Dezember „wegen beharrlichkeit“ 1 Monat den Führschein abgeben…
    Dann bin ich aber im Oktober nochmals mit 34 km/h auf der BAB geblitzt worden und hab jetzt den Anhörungsbogen bekommen.
    was erwartet mich nun? Nochmal 1 Monat? Beharrlicher Wiederholungstäter?

    1. bussgeldrechner.org

      3. Dezember 2018 um 8:40

      Hallo Rainer,
      eine Einschätzung ist uns dazu nicht möglich.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  20. Linda

    29. Oktober 2018 um 11:53

    Ich wurde im Januar 2018 mit 24 km/h zu viel in einer 50er Zone geblitzt und habe einen Bußgeldbescheid von 98€ und 1 Punkt bekommen, im Juli 2018 mit 7 km/h zu viel innerorts in einer 50er Zone Bußgeldbescheid von 15€.

    Und jetzt Anfang Oktober auf einer Autobahn außerhalb geschlossener Ortschaften mit 29 km/h zu viel bei max 100 km/h einen Anhörungsbogen.
    Wobei ich dazu sagen muss, dass ich die Anzeigetafel nicht gesehen hatte.
    Muss ich mit einem Fahrverbot rechnen?

    1. bussgeldrechner.org

      5. November 2018 um 9:00

      Hallo Linda,
      die Regelung für Wiederholungstäter greift nur, wenn Sie innerhalb von 12 Monaten zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen mit mehr als 25 km/h begehen. Dies ist laut Ihren Angaben nicht der Fall.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  21. Christine

    24. Oktober 2018 um 9:52

    Hallo, ich wurde vor 4 Wochen mit einer Geschwindigkeit von 101 km/h und einem Anstand von weniger als 4/10 des halben Tachowerts geblitzt. Laut Bussgeldkatalog gibt es hierfür 100€ und einen Punkt. Etwa zur gleichen Zeit bin ich wahrscheinlich an einer roten Ampel geblitzt worden, hier ist aber noch keine Anhörung eingegangen, evtl. galt der Blitzer auch dem linken Fahrzeug neben mir.
    Gilt dann hierfür nur das Fahrverbot von 4 Wochen oder gibt es mehr, da ich innerhalb so kurzer Zeit zwei Delikte habe? Ich habe den Führeschein seit 28 Jahren und es sind meine ersten Vorfälle. Vielen Dank im Voraus.

    1. bussgeldrechner.org

      5. November 2018 um 8:54

      Hallo Christine,
      die Regelung für Wiederholungstäter greift nur bei Geschwindigkeitsverstößen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  22. Anne-Marie

    16. Oktober 2018 um 15:31

    Hallo,
    Ich wurde im November 2016 ausserorts mit 23km/h zu schnell geblitzt und jetzt wieder im September 2018 mit 21km/h ausserorts zu schnell geblitzt. Bekam ein Bußgeld von 98,50 euro zu zahlen und jetzt bekam ich nochmal ein Bußgeldbescheid dass ich 15 Euro nach zahlen muss da eine Voreintragung von 3.1.2017 vorliege. Wurde da aber an dem Datum nirgends geblitzt. Muss ich die 15 Euro zahlen, da ja eigentlich zwischen November 2016 und September 2018 mehr als 12 Monate liegen?

    1. bussgeldrechner.org

      22. Oktober 2018 um 10:15

      Halle Anne-Marie,
      Einspruch gegen den Bußgeldbescheid können Sie immer innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Bescheids einlegen. Ob es sich in Ihrem Fall lohnt, sollten Sie zusammen mit einem Rechtsanwalt abwägen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  23. MAD

    26. September 2018 um 17:37

    Hallo zusammen.

    ich wurde im Juni 2018 bei einer Geschwindigkeit von ca. 120 Km/h und einem Abstand kleiner 4/10 geblitzt. Habe dafür 100,–€ Bußgeld gezahlt und einen Punkt erhalten. Nun wurde ich im August 2018 erneut bei einer Geschwindigkeit von ca. 150km/h mit einem Abstand < 4/40 geblitzt. Muss ich nun mit Führerscheinentzug rechnen oder besteht die Hoffnung, dass ich "nur" die 180,–€ Bußgeld zu zahlen habe und einen weiteren Punkt in Flensburg erhalte.
    Ich hatte bis Juni 2018 keine Punkte in Flensburg und in den vergangenen 15 Jahren lediglich einmal 3 Punkte nach dem alten Punktesystem wegen Geschwindigkeitsüberschreitung.

    1. bussgeldrechner.org

      5. Oktober 2018 um 14:36

      Hallo MAD,

      unseres Wissens nach fällt hierfür kein Fahrverbot an. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass das Bußgeld aufgrund des Vorwurfes von „Vorsatz“ oder „Beharrlichkeit“ höher ausfallen wird.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  24. Florian L.

    24. September 2018 um 19:21

    Hallo liebe Gemeinde 🤦‍♂️
    Ich wurde vor 2 Monaten mit 27 km/h zu schnell geblitzt Strafe habe ich bereits bezahlt vor 1 Monat wurde ich mit 23 km/h zu schnell geblitzt und vor 2 Tagen wieder aber diesmal mit 22 km/h zu schnell 🤦‍♂️
    Kann ich jetzt mit einem Fahrverbot rechnen 🤦‍♂️?

    1. bussgeldrechner.org

      5. Oktober 2018 um 11:44

      Hallo Florian,

      als Wiederholungstäter gelten Sie erst, wenn Sie innerhalb von zwölf Monaten zweimal mit mehr als 26 km/h geblitzt wurden. Ein Fahrverbot droht in Ihrem Fall also nicht.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  25. Ette

    22. September 2018 um 19:42

    Hallo,
    Ich bin anfangs des Jahres mit einem Handy am Ohr geblitzt würden und 11km/h zu viel, das gab dann 1punkt und 128€. Jetzt bin ich innerhalb 2 Monate außerorts mit einmal 23 km/h und 24 km/h zu viel geblitzt würden.
    Droht mir jetzt ein Fahrverbot?

    1. bussgeldrechner.org

      5. Oktober 2018 um 11:24

      Hallo Ette,

      als Wiederholungstäter gelten Sie erst, wenn Sie innerhalb von zwölf Monaten zweimal mit mehr als 26 km/h geblitzt wurden. Ein Fahrverbot droht in Ihrem Fall also nicht.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

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