Wer gilt als Wiederholungstäter im Straßenverkehr?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 15. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Wie die Wiederholungstat zum Fahrverbot führt

Wer zum 2. Mal geblitzt wird, muss mit einem Fahrverbot rechnen
Wer zum 2. Mal geblitzt wird, muss mit einem Fahrverbot rechnen

Um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten, benennt der Bußgeldkatalog nicht nur Bußgelder und Maßnahmen wie Fahrverbote oder Punkte in Flensburg. Maßgeblich für seine Existenz sind außerdem die Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie weitere Gesetze und Verordnungen in Deutschland.

Die Bußgelder stehen in der Regel fest und sind – abgesehen von wenigen Ausnahmen – fix. Das bedeutet, dass es in der Regel unerheblich ist, ob ein Verkehrsteilnehmer bereits vor Begehung der Tat ordnungswidrig und strafrechtlich aufgefallen ist.

In diesem Ratgeber sollen die Ausnahmen genannt werden, bei denen Vorstrafen relevant sind und so zu höheren Strafen führen können. Dies betrifft einerseits die Geschwindigkeitsüberschreitung, andererseits Alkoholdelikte im Straßenverkehr.

FAQ: Wiederholungstäter

Ab wann gelte ich als Wiederholungstäter, wenn ich geblitzt werden?

Die Wiederholungstäterregelung greift, wenn Sie sich innerhalb eines Jahres zweimal eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr leisten.

Welche Konsequenzen hat die Wiederholungstäterregelung?

Die Bußgeldstelle kann dem Wiederholungstäter ein zusätzliches Fahrverbot von einem Monat aufbrummen.

Wann gelte ich beim Fahrverbot als Wiederholungstäter?

Als Wiederholungstäter gelten Verkehrssünder, welche in den letzten zwei Jahren schon einmal ein Fahrverbot antreten mussten.

E-Book „Wiederholungstäter: Verschärfte Strafen nach einer Wiederholungstat

Vorschau eBook Wiederholungstäter

Hier können Sie sich das E-Book zu den Ansprüchen, die Sie nach einem Unfall geltend machen können, kostenfrei herunterladen. Klicken Sie ganz einfach auf das nebenstehende Bild oder nutzen Sie den Downloadbutton.

Was steht drin:

  • Beharrlichkeit am Steuer: Wann werden Sie zum Wiederholungstäter?
  • Folgen einer wiederholten Geschwindigkeitsüberschreitung
  • Wiederholungstat mit Alkohol und Drogen: Droht die MPU?

E-Book jetzt herunterladen!

2-mal geblitzt: Strafen für Wiederholungstäter

Eine wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitung kann dazu führen, dass entweder ein Fahrverbot verhängt oder das bestehende Fahrverbot verlängert wird. Der Führerschein ist mindestens für einen Monat weg. Mit dieser Regelung soll der Verkehrsteilnehmer aus Fehlern lernen, damit er die Wiederholungstat nicht noch einmal begeht.

Ein Fahrverbot kommt in der Regel in Betracht, wenn gegen den Führer eines Kraftfahrzeugs wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und er innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft der Entscheidung eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begeht. (Quelle: Paragraph 4 Absatz 2 Satz 2 Bußgeldkatalog-Verordnung)

Die Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbotes wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (BKatV) benennt also nicht nur Bußgelder und Strafen für Verkehrssünder. Zudem kann sie Sonderregelungen aufstellen. Einen Bußgeldkatalog für Wiederholungstäter gibt es jedoch nicht.

Der Paragraph besagt also, dass eine wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem Fahrverbot für den Wiederholungstäter geahndet wird. Der Zeitraum beträgt 12 Monate. Diese starten, sofern der Bußgeldbescheid rechtskräftig geworden ist.

Ein Bußgeldbescheid wird immer dann rechtskräftig, wenn Sie nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung Einspruch gegen ihn eingelegt haben. Haben Sie Einspruch eingelegt und es kam zum Gerichtsverfahren, ist die Rechtskraft dann gegeben, wenn das Urteil verkündet wurde.

Der Wiederholungstäter sieht seine Maßnahme auf dem Bußgeldbescheid
Der Wiederholungstäter sieht seine Maßnahme auf dem Bußgeldbescheid

Dabei gibt es einen Sonderfall. Begeht der Kfz-Fahrer einen beharrlichen Pflichtverstoß, der ein „ähnlich starkes Gewicht“ wie die wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitung darstellt, reicht es auch aus, wenn der Betroffene zum Tatzeitpunkt Kenntnis über die Entscheidung hatte.

Das bedeutet also, wenn Sie beispielsweise von der Polizei angehalten werden und die Beamten bereits sagen, dass Sie über 25 km/h zu schnell waren, hatten Sie darüber Kenntnis. Wurden Sie dann zum 2. Mal geblitzt, ohne dass der Bußgeldbescheid über das erste Vergehen im Briefkasten liegt, liegt in der Regel eine beharrliche Geschwindigkeitsüberschreitung vor.

Wiederholungstäter infolge einer Geschwindigkeitsüberschreitung: Beharrlichkeit

Um den Begriff „Wiederholungstäter“ richtig zu definieren, ist die Beharrlichkeit zunächst zu erläutern. Denn erst, wenn eine „beharrliche oder grobe Pflichtverletzung“ vorliegt, kann das hohe Bußgeld für die wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitung vom Wiederholungstäter gerechtfertigt werden.

Eine grobe Pflichtverletzung kann noch einmal in zwei unterschiedliche Verletzungen unterschieden werden:

  • objektive grobe Pflichtverletzung: Der Verstoß, den der Verkehrssünder begangen hat, ist immer wieder Ursache für schwere Unfälle.
  • subjektive grobe Pflichtverletzung: Die Person verursachte den Verstoß aus grobem Leichtsinn, Gleichgültigkeit oder grober Nachlässigkeit.

Für die zuständigen Behörden bedeutet das, dass sie bereits bei Eintreffen einer der beiden Pflichtverletzungen ein Regelfahrverbot aussprechen können. Dies kann also auch schon der Fall sein, wenn der Täter nur eine Geschwindigkeitsüberschreitung verursachte.

Das Fahrverbot kann nicht nur beim Wiederholungstäter bestraft werden
Das Fahrverbot kann nicht nur beim Wiederholungstäter bestraft werden

So hat das Kammergericht Berlin bereits im Jahr 1998 geurteilt, dass bereits bei einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 100 Prozent ein grober Verstoß vorliegt. Das bedeutet also, dass die jeweilige Behörde selbst bestimmen kann, ob ein Fahrverbot verhängt wird oder nicht.

Neben der groben Pflichtverletzung ist auch die Beharrlichkeit ein Grund für das erhöhte Bußgeld und das Fahrverbot für Wiederholungstäter bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung. Hier gibt es jedoch einen entscheidenden Unterschied zur Pflichtverletzung. Denn beharrlich handelt nur der, der mehr als einen Verstoß begangen hat.

Dies leitet sich aus der Definition ab: Beharrlich handelt, wem die erforderliche rechtstreue Gesinnung und die notwendige Einsicht in die zuvor verursachte(n) Tat(en) fehlen. Dies ist der Hauptgrund, weshalb das Fahrverbot infolge der wiederholten Geschwindigkeitsüberschreitung bestraft wird.

Zudem gibt es den Begriff des Augenblickversagens. Er bezeichnet den Umstand, dass ein pflichtbewusster und sorgfältiger Kfz-Fahrer auch manchmal im Augenblick versagen kann. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn das Verkehrszeichen, welches die Geschwindigkeitsbegrenzung anzeigt, nur einmal vorhanden war. Der Fahrer hat dieses übersehen. Liegt das Augenblickversagen zugrunde, wird keine Beharrlichkeit bzw. grobe Pflichtverletzung angenommen und das Fahrverbot ist hinfällig.

Ein höheres Fahrverbot beim Wiederholungstäter

Im Grunde können also zwei Fälle eintreten: Person A fährt zweimal innerhalb des Zeitraumes von 12 Monaten mit mindestens 26 km/h zu schnell. Der Wiederholungstäter überfährt in der Zeit zweimal einen Blitzer mit mehr als 25 km/h:

  • die Wiederholungstat wird laut Bußgeldkatalog mit einem Fahrverbot geahndet: Das Fahrverbot wird in diesem Fall um einen Monat verlängert. Besteht laut Bußgeldkatalog ein Fahrverbot von einem Monat, verlängert sich dieses auf zwei Monate etc.
  • die Wiederholungstat wird laut Bußgeldkatalog mit keinem Fahrverbot geahndet: In diesem Fall muss der Wiederholungstäter mit einem Fahrverbot von einem Monat rechnen.

Wiederholungstäter: Alkohol am Steuer

Wiederholungstäter, die mit Alkohol am Steuer erwischt werden, können eine MPU erwarten
Wiederholungstäter, die mit Alkohol am Steuer erwischt werden, können eine MPU erwarten

Werden Sie 2-mal geblitzt, droht ein Fahrverbot für Wiederholungstäter. Beim Delikt Alkohol am Steuer muss der Wiederholungstäter auch mit dieser Maßnahme rechnen.

Die Promillegrenze liegt derzeit bei 0,5 in Deutschland. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkten in Flensburg und bereits einem Monat Fahrverbot rechnen.

Kommt es wieder zum Genuss von Alkohol hinter dem Steuer, muss der Wiederholungstäter dieses Mal mit einem verdoppelten Bußgeld rechnen.

Die Staffelung existiert laut Bußgeldkatalog für Wiederholungstäter mit Alkohol oder Drogen hinter dem Steuer:

  • 1. Verstoß: 500 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • 2. Verstoß: 1.000 Euro, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
  • 3. Verstoß: 1.500 Euro, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

Besitzen Sie einen Promillewert von 1,1 im Blut, gilt dies als Alkoholfahrt, bei dem Wiederholungstäter mit der Entziehung des Führerscheins sowie einer Freiheits- bzw. Geldstrafe rechnen müssen. Der Führerscheinentzug gilt nicht nur für Wiederholungstäter. Auch Ersttäter sind davon betroffen.

Eine MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) droht dem Wiederholungstäter so gut wie immer. Dies kommt aber immer auf den individuellen Fall an. Wer mit 1,6 Promille am Steuer kontrolliert wird, muss in der Regel mit einer medizinisch-psychologischen Untersuchung rechnen.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (89 Bewertungen, Durchschnitt: 3,80 von 5)
Loading ratings...Loading...

Über den Autor

male author icon
Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

769 Kommentare

  1. Claus

    14. Juni 2016 um 14:47

    Hallo,
    Ich bin innerhalb von 3 Wochen 3x im 50er Bereich mit jeweils ca. 60 km/h geblitzt worden. Welche Straße kann auf mich zukommen?

    1. bussgeldrechner.org

      20. Juni 2016 um 8:41

      Hallo Claus,
      eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 10 km/h kostet jeweils 10 Euro Verwarngeld außerorts und 15 Euro Verwarngeld innerorts. Sie müssen also mit einem Verwarngeld von insgesamt 30 bzw. 45 Euro rechnen. Allerdings kann Ihnen, durch wiederholten Geschwindigkeitsverstoß, auch Beharrlichkeit vorgeworfen werden. Dies kann ein Fahrverbot von ein bis drei Monaten nach sich ziehen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  2. Daniel

    8. Juni 2016 um 8:03

    Hallo,

    ich fuhr lange ohne Punkte, nun hat es mich innerhalb kurzer Zeit zweimal erwischt! Im März wurde ich mit dem Motorrad außerorts mit 38 km/h zuviel angehalten und haben nun 1 Punkt.

    Nun habe ich einen Anhörungsbogen wegen „Benutzung des Seitenstreifens um schneller voranzukommen“ erhalten. Dies wird ja auch mit einem Punkt geahndet.

    Muss ich nun mit einem Fahrverbot rechnen oder wird dies nicht als Wiederholungstat gesehen, da es kein Geschwindigkeits- oder Abstandsverstoß ist?

    Vielen Dank!

    1. bussgeldrechner.org

      13. Juni 2016 um 9:27

      Hallo Daniel,
      es ist in Ihrem Fall nicht davon auszugehen, dass Sie als Wiederholungstäter beurteilt werden, da es sich nicht um gleichwertige Verstöße handelt.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  3. Sinan J.

    7. Juni 2016 um 22:43

    Hallo!
    Ich wurde dieses Jahr außerorts mit 38 km/h zu schnell geblitzt. Ich habe vor ein paar Tagen eine Ortstafel übersehen und beim bremsen hat es aber dann geblitzt. Leider mit 93 km/h. Ein Fahrverbot ist mir sicher aber wie hoch wird die Strafe wirklich ausfallen?

    1. bussgeldrechner.org

      13. Juni 2016 um 9:08

      Hallo Sinan,
      bei 43 km/h zu viel innerorts drohen Ihnen 200 Euro Bußgeld, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Achtung: Waren Sie doppelt so schnell unterwegs, wie erlaubt, kann Ihnen Vorsatz vorgeworfen werden und damit eine doppelt so hohes Bußgeld anfallen. Ebenfalls möglich ist, dass die Behörde Ihnen Beharrlichkeit vorwirft. Unter diesen Umständen kann das Fahrverbot auf drei Monate ausgeweitet werden.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  4. Veilert

    30. Mai 2016 um 17:58

    Hallo
    Ich wurde 2 Tage hintereinander geblitzt
    Ein mal mit 22 kmh außerorts zu schnell
    Und einmal mit 31 Kmh außerorts zu schnell.
    bekomme ich auch Fahrverbot ?

    1. Andrè

      8. Januar 2021 um 13:00

      Hi, ich bin sehr verunsichert und brauch nun mal eine genaue Info was auf mich zukommt. Ich wurde am 16.11. Mit exakt 21 kmh drüber, außerorts geblitzt! Der Anhörungsbogen kam in der ersten Dezemberwoche. Leider wurde ich 14 Tage später,am 30.11. In einer fragwürdigen zonenmessung direkt nach einem 120’er Schild,mit 35 kmh drüber geblitzt. Beide strafen sind mir bekannt, für den 1. Blitzer 70€ und 1 Punkt und der 2.Blitzer 160€ 2 Punkte und 1.Monat Fahrverbot. Beide sind mit dem Firmenfahrzeug passiert.
      Nun mache ich mir sorgen das da mehr auf mich zukommt, weil beide innerhalb von 14 tagen passiert sind.
      Mein Flensburgkonto hat noch nie einen punkt gesehen geschweige denn solche bußgeldhöhen,da ich nie so fahre. Beide sind in einer schwierigen Zeit passiert in der ich mit dem kopf teilweise woanders war (leukämieerkrankung) und medikamentenumstellung. Ohne von beiden blitzern zu wissen,habe ich dann Anfang dezember das fahren eingestellt bis die Medikamentenumstellung sich eingefahren hat im körper.
      Was muss ich nun aufgrund des kurzen Zeitraumes genau erwarten?
      Mfg

    2. bussgeldrechner.org

      6. Juni 2016 um 8:35

      Hallo Veilert,
      für das erste Vergehen drohen Ihnen 70 Euro und 1 Punkte. Für das zweite 120 Euro und ebenfalls 1 Punkt. Mit einem Fahrverbot müssen Sie rechnen, wenn Sie innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten zweimal 26 km/h oder mehr über der erlaubten Geschwindigkeit unterwegs waren. Laut den geschilderten Umständen ist das eher unwahrscheinlich.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  5. Ridicules

    28. Mai 2016 um 23:01

    Ich wurde in einem 2-Minuten-Abstand (Auto gewendet und gleiche Strecke zurück gefahren) zwei mal geblitzt. Die beiden Anhörungsbögen sagen erst 27 km/h (1 Punkt) und dann 55 km/h (2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot) zu viel außerhalb geschlossener Ortschaften.

    Muss ich davon ausgehen, dass dies als Wiederholungstat gewertet wird und ich dann in Summe mit 2 Monaten Fahrverbot rechnen muss?

    Darf ich das Datum des Antritts für das Fahrverbot im Falle der Wiederholungstat trotzdem im 4-Monats-Zeitraum nach Eintreffen des Bußgeldbescheids selbst wählen?

    Vielen Dank schon mal!

    MfG
    R

    1. bussgeldrechner.org

      30. Mai 2016 um 9:15

      Hallo Ridicules,

      als Wiederholungstäter gilt, wer ein Verkehrsvergehen begeht, nachdem er bereits für dasselbe Vergehen sanktioniert wurde. Dies trifft auf den beschriebenen Fall nicht zu.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  6. Manuela

    23. Mai 2016 um 11:28

    Hallo!
    Ich wurde in der letzten Woche mit ca. 45 km/h in einer 30er Zone (innerorts) und heute mit ca. 65 km/h in einer 50er Zone (außerorts) geblitzt… Droht mir „nur“ die Geldstrafe oder womöglich noch ein Fahrverbot?

    1. bussgeldrechner.org

      30. Mai 2016 um 9:33

      Hallo Manuela,
      bei 15 km/h zu viel innerorts kommen 25 Euro Verwarngeld auf Sie zu. Für die 15 km/h außerorts sind es 20 Euro. Sie erhalten wahrscheinlich kein Fahrverbot.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  7. Colette

    20. Mai 2016 um 16:46

    habe zur Zeit für einen Monat ( wegen 2mal über 26 Km/H zu schnell innerhalb eines Jahres ) meinen Führerschein abgegeben. Zwei Tage vor Abgabe bin ich innerhalb geschlossener Ortschaft mit 35 Km / h zu schnell geblitzt worden und habe jetzt auch die Zeugenanhörung bekommen. Was wird jetzt passieren ?

    1. bussgeldrechner.org

      23. Mai 2016 um 8:31

      Hallo Colette,

      es ist damit zu rechnen, dass der Führerscheinentzug für mindestens einen Monat verlängert wird. Außerdem dürften 2 Punkte in Flensburg und ein Bußgeld von 160 Euro auf Sie zukommen. Für weitere Maßnahmen hat die Behörde einen Ermessensspielraum.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  8. Paddy

    18. Mai 2016 um 20:07

    Hallo musste im Dezember 2014 meinen Führerschein wegen überfahren einer Roten Ampel abgeben ( 2 Punkte). Gestern wurde ich innerorts mit 77 km/h geblitzt worden. Was kommt auf mich zu? Muss ich meinen Führerschein erneut abgeben oder bekomme ich nur einen Bußgeldbescheid und einen erneuten Punkt?

    1. bussgeldrechner.org

      23. Mai 2016 um 9:00

      Hallo Paddy,
      als Wiederholungstäter gelten Sie in der Regel erst, wenn Sie ein und denselben Verstoß häufiger begehen. Mit welchen Konsequenzen Sie wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung zu rechnen haben, ist abhängig davon, wie hoch die erlaubte Geschwindigkeit war. Bei einer Übertretung von 27 km/h innerorts kommem auf Sie 100 Euro und 1 Punkt in Flensburg zu. Ein Fahrverbot droht, wenn Sie innerhalb der letzten 12 Monate bereits schon einmal mit 26 km/h oder noch schneller unterwegs waren.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  9. peter

    12. Mai 2016 um 10:59

    Hallo,

    ich bin wegen Überfahren einer gerade roten Ampel mit dem Auto angehalten worden, warte noch auf den Bescheid, der Polizist sprach aber von 90€ Bußgeld, d.h. 1 Punkt.

    Meine Frage:
    Wenn ich noch einmal über Rot fahre und erwischt werden, gilt das auch als Wiederholungstat die Fahrverbot nach sich zieht?
    Und zusätzlich: Wenn ich mit dem Fahrrad über Rot fahre und erwischt werde, gilt dann etwas anderes?

    VG Peter

    1. bussgeldrechner.org

      17. Mai 2016 um 10:01

      Hallo Peter,

      dies ist eine Ermessensentscheidung der zuständigen Behörde. In der Regel werden Rotlichtverstöße unabhängig voneinander sanktioniert. Liegt jedoch besondere Schwere vor (Gefährdung anderer, länger als eine Sekunde), können auch härtere Sanktionen verhängt werden. Dann wird beispielsweise das Fahrverbot verlängert und das Bußgeld verdoppelt.

      Das Team von bussgedlrechner.org

  10. Stan S.

    11. Mai 2016 um 16:44

    Ich wurde in der letzten 6 Monate 3 mal mit 34 Km/h zu schnell geblitz worden-2 x außerhalb GO, 1 x Autobahn.Das erste Mal hab ich das Auto mit meinen bulgarischen Führerschein gelenk,den ich später umtauschen sollte wegen Festwohnsitz. Die Polizei will 1 Monat Fahrverbot gewähren-haben die Recht?(Wiederspruch eingelegt).Der letzte Vorfall ist noch nicht von der Polizei bearbeitet(ganz frisch).Kommt jetzt ein zweites Fahrverbot auf mich zu?

    1. bussgeldrechner.org

      17. Mai 2016 um 9:37

      Hallo Stan,
      Sie haben immer das Recht, Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einzulegen. Als Wiederholungstäter kann Ihnen die Behörde Beharrlichkeit vorwerfen und damit härtere Strafen wegen Unbelehrbarkeit ansetzen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  11. Hakim

    6. Mai 2016 um 15:41

    Ich wurde im Dezember 2015 mit 25 Km/h zu schnell geblitz worden. Jetzt bin ich im April mit 27 kmh zu schnell geblizt worden. Beide Fälle in Autobahn
    Besteht die Gefahr eines Fahrverbotes ?

    1. bussgeldrechner.org

      9. Mai 2016 um 9:10

      Hallo Hakim,

      die Vorfälle werden unabhängig voneinander sanktioniert. Mit einem Fahrverbot ist vorerst nicht zu rechnen. Sollte sich Ihr Verhalten in dieser Weise fortsetzen, kann die Behörde Ihnen Beharrlichkeit unterstellen und mit schärferen Maßnahmen vorgehen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  12. Alexander

    2. Mai 2016 um 13:18

    Hallo,

    ich wurde in diesem jahr einmal mit 26kmh zu schnell und einmal mit 24kmh geblitzt. Damit habe ich jetzt Flensburg insgesamt 2 Punkte. Da ich im Aussendienst tätig bin, wollte ich fragen, ob ich sicher ein Fahrverbot erhalte, wenn ich in diesem Jahr noch einmal mit 26kmh zu schnell geblitzt werde, oder gibt es hier einen Ermessensspielraum und das Fahrverbot ist nicht zwangsläufig?

    Danke und Grüße
    Alexander

    1. bussgeldrechner.org

      9. Mai 2016 um 8:46

      Hallo Alexander,
      in der Regel liegen solche Entscheidungen im Ermessensbereich der Behörde. Nichtsdestotrotz gilt es die Vorschriften im Straßenverkehr einzuhalten, schließlich dienen Sie der Sicherheit aller Beteiligten.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  13. Domek

    16. April 2016 um 1:09

    Hallo, letztes Jahr im Dezember habe ich meinen Führerschein wegen einem Abstandsverstoss für vier Wochen abgegeben. Jetzt würde ich mit 32 km/h außerorts Zuviel geblitzt. Bin ich nun mein Führerschein wieder los?

    1. bussgeldrechner.org

      18. April 2016 um 9:22

      Hallo Domek,

      wahrscheinlich werden Sie Ihren Führerschein nicht verlieren. Es wird ein üblicher Bußgeldbescheid verschickt. Jedoch ist es Ermessenssache der Behörde, ob jemand als Wiederholungstäter einzustufen ist.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  14. Ulrich T.

    15. April 2016 um 22:41

    Was ist wenn ich innerhalb eines Jahres 3 mal 28kmh innerstädtisch zu schnell gefshren bin

    1. bussgeldrechner.org

      18. April 2016 um 8:59

      Hallo Ulrich,
      ab zwei Verstößen von mindestens 26 km/h gelten Sie als Wiederholungstäter. Die Ahndungen können wegen behaarlicher Verletzungen deshalb höher als regulär ausfallen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  15. Sabine

    11. April 2016 um 19:57

    Hallo, ihr netten Helfer,

    ich bin zweimal zu schnell gefahren und geblitzt worden, (erst 28, dann über 30 zu schnell), allerdings beim zweiten Mal, bevor ich den Bußgeldbescheid vom ersten Mal hatte. In beiden Bescheiden ist kein Fahrverbot verhängt worden. Habe Einspruch in beiden Fällen eingelegt. Kann mir da nachträglich noch ein Fahrverbot auferlegt werden?

    Vielen Dank schonmal, Sabine

    1. Robert

      3. Februar 2021 um 19:28

      Ich würde am dieses jahr 3 mall geblitz. 30 zone um 25 km zu schnell und dan letze woche 60 zone außerorts (30km.) Zu schnell
      und heute 20 zone denke so 10km schneller Was erwartet mich?

    2. bussgeldrechner.org

      18. April 2016 um 9:25

      Hallo Sabine,
      grundsätzlich kann nach § 25 Straßenverkehrsgesetz in einer gerichtlichen Verhandlung die nachträgliche Verordnung eines Fahrverbotes erfolgen (Nebenfolge). Hierzu kommt es, wenn Sie bereits häufig auffällig geworden sind.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  16. Markus B.

    1. April 2016 um 9:45

    Hallo ich habe da mal eine Frage,vor 18 Jahre habe ich die Fahrerlaubnis für 6 Monate weg gehabt.
    Jetzt bin ich in einer Kontrolle rein gekommen und habe ein wert gehabt von 1,3 Bromillewert gehabt,mit was muss ich rechnen.

    1. bussgeldrechner.org

      4. April 2016 um 9:11

      Hallo Markus,

      der Vorfall vor 18 Jahren wird voraussichtlich keine Rolle spielen. Allerdings werden Sie mit 3 Punkten in Flensburg rechnen müssen. Dazu kommt ein Bußgeld und Fahrverbot, wobei die Höhe beider Sanktionen individuell festgelegt werden.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  17. Angelina

    29. März 2016 um 12:51

    Hallo zusammen,

    ich wurde innerhalb eines Jahres jetzt 3 mal geblitzt mit ca. 10 km zu viel
    jeweils 15 euro Bussgeld(wobei das letze Bussgeld noch aussteht-noch keine Meldung)
    Ist es möglich, da es jetzt 3 mal an der selben stelle geblitzt hat, dass hier mehr als nur eine Geldstrafe auf mich zukommt?
    grüße Angelina

    1. bussgeldrechner.org

      4. April 2016 um 9:43

      Hallo Angelina,
      begehen Sie einen Verstoß mehrmals innerhalb kurzer Zeit, können Ihnen die Behörden Beharrlichkeit vorwerfen und eine höhere Geldstrafe oder sogar ein Fahrverbot aufbrummen. Dabei handelt es sich immer um eine Einzelfallentscheidung. Warten Sie deshalb den Bußgeldbescheid ab.
      Das Team von bußgeldrechner.com

  18. rudi

    27. März 2016 um 20:56

    Ich wurde im Februar 2015 mit 51 Km/h zu schnell geblitz worden und habe daraufhin ein 1-monatiges Fahrverbot im August 2015 auferlegt bekommen. Jetzt bin ich im Januar 2016 mit weniger als 4/10 des notwendigen Abstands gemessen worden.
    Besteht die Gefahr eines weiteren Fahrverbotes ? Mit welcher Geldstrafe muss ich rechnen ?

    1. bussgeldrechner.org

      29. März 2016 um 9:29

      Hallo Rudi,

      die beiden Verstöße werden einzeln betrachtet und bewertet. Außer einem Punkt in Flensburg und dem Bußgeld von 75 Euro haben Sie also wahrscheinlich nichts zu erwarten.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  19. Cartag

    24. März 2016 um 17:39

    Ich wurde letztes Jahr am 26.3.2015 geblitzt mit 28 km/h drüber der bescheid kamm am 7.5.2015 nun am 24.3.2016 wieder geblitzt mit ca.30 km/h (auserorts) bin ich jetzt ihn diesem Jahr drin oder könnte ich Glück haben das dieser bescheid erst nach dem 7.5.2016 kommt.

    1. bussgeldrechner.org

      29. März 2016 um 9:39

      Hallo Cartag,

      wir können nicht ermessen, wann der Bußgeldbescheid bei Ihnen eingehen wird,

      Das Team von bussgeldrechner.org

  20. Timmi

    23. März 2016 um 13:39

    Hallo,
    ich wurde am 04.03.2016 mit 51km/h in einer 30 iger Zone innerorts geblitzt, wohl schon abzüglich der Toleranz, wie drin stand.
    Heute am 23.03.2016 wurde ich an der gleichen Stelle wieder geblitzt mit 42 km/h in der 30 iger Zone innerorts.
    Was hat mich zu erwarten?
    Vielen lieben Dank
    MfG
    D.Timm

    1. bussgeldrechner.org

      29. März 2016 um 9:59

      Hallo Timmi,

      Ihnen wird neben den zu erwartenden Strafen, die Sie mit Hilfe unseres Bußgeldrechners abschätzen können, wahrscheinlich für einen Monat die Fahrerlaubnis entzogen. Die Bußgeldstelle wird im Einzelfall prüfen, wie beharrlich Sie die Geschwindigkeitsbegrenzung überschreiten und danach ihre Maßnahmen festlegen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  21. Peter K.

    16. März 2016 um 13:45

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Ich wurde innerhalb eines Jahres 1x wegen abstand geblitzt 120€ Und 1 Punkt und jetzt 1x auf der Autobahn mit 29km/h Zuviel geblitzt.
    Jetzt kommt ein Bußgeld Bescheid von 148,50€ nach Hause. Der Mann von der Bußgeld stelle sagte ich sei ein Wiederholungstäter und deshalb ist das Bußgeld auf 120€ ausgesetzt. Der Rest sind Gebühren.
    Kann das sein bei 2 Verschiedenen vergehen?
    Normaler weise wären es 80 € Bußgeld .

    1. bussgeldrechner.org

      21. März 2016 um 10:05

      Hallo Peter,
      die Wiederholungstäterregel besagt, dass zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit Personen, die beharrlich mit demselben Verstoß auffallen, strenger gemaßregelt werden können. Schließlich hat die erste Ahndung nicht den gewünschten Erfolg erzielt. Es ist daher rechtens, dass das Bußgeld erhöht wurde. Wollen Sie Einspruch einlegen, wenden Sie sich an einen spezialisierten Rechtsanwalt auf diesem Gebiet. Er steht mit Rat und Tat zur Seite.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  22. Quinny

    15. März 2016 um 17:46

    Hallo,
    Wenn man den Führerschein schon 2015 abgeben musste für 1 Monat wegen zu schnelles fahren und jetzt wegen Alkohol mit 1,08 erwischt wurde, werden die Taten zusammen gefasst oder gilt bei beiden Ersttäter?
    Was für eine Strafe oder Bußgeldbescheid kommt da?
    Vielleicht könnt ihr mir da helfen.
    Vielen Dank

    1. bussgeldrechner.org

      21. März 2016 um 9:43

      Hallo Quinny,
      Vergehen im Verkehrsrecht werden nie „zusammengefasst“, jedes Delikt wird einzeln geahndet. Die Wiederholungstäter-Regel gilt für gleichartige Verstöße. Wenn Sie beispielsweise zwei mal innerhalb von 12 Monaten mindestens 26 km/h zu schnell fahren, dann drohen strengere Sanktionen. Wie hoch der Bußgeldbescheid ausfällt, ist u. a. abhängig davon, ob Sie bereits schon einmal mit Alkohol am Steuer auffielen. Mit jedem Mal erhöht sich die Strafe drastisch. 1,08 Promille fallen noch in den Bereich Ordnungswidrigkeit. Sie müssen mit mindestens 500 Euro Bußgeld, einem bis zu dreimonatigen Fahrverbot und 2 Punkten in Flensburg rechnen. Unter Umständen kann auch eine medizinisch-psychologische Untersuchung abgeordnet werden.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  23. max Mustermann

    5. März 2016 um 9:21

    Hallo,

    ich bin 2 mal innerhalb eines Jahres mit mehr als 26 zu schnell geblitzt worden. Jetzt kam der Bußgeldbescheid mit der Strafe . Darin wird von einem Fahrverbot nicht gesprochen. Wann und vom wem kommt das Fahrverbot?

    Viele Grüße,

    Max Mustermann

    1. bussgeldrechner.org

      7. März 2016 um 9:32

      Hallo Max,

      Ein Fahrverbot würde Ihnen per Bußgeldbescheid mitgeteilt werden. Sie haben keine weitere Post zu erwarten.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  24. Henni

    25. Februar 2016 um 16:49

    Hallo bussgeldrechner-Team,

    habe 2010 wegen alkohol am Steuer meinen Führerschein abgeben müssen und eine MPU absolviert, bin noch in der Probezeitverlängerung und wurde heute beim überfahren einer roten Ampel (unter 1 Sekunde) geblitzt.

    Womit habe ich zurechnen ?

    1. bussgeldrechner.org

      29. Februar 2016 um 9:49

      Hallo Henni,

      Ihre Probezeit wird wahrscheinlich verlängert, außerdem werden Sie an einem Aufbauseminar teilnehmen müssen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  25. Anett

    23. Februar 2016 um 17:16

    Hallo liebes Bußgeldrechner- Team,
    Mein Mann musste nach zweimaliger Tempoüberschreitung im Dezember seinen Führerschein abgeben.
    Jetzt wurde er wieder mit ca. 39 kmh Zuviel auf der Autobahn geblitzt.
    Was erwartet ihn jetzt???

    1. bussgeldrechner.org

      29. Februar 2016 um 10:09

      Hallo Anett,

      es wird eine Punkt in Flensburg und ein Bußgeld von 120 Euro auf ihn zukommen. Die Bußgeldbehörde könnte ihm auch Beharrlichkeit vorwerfen, was die Verdopplung des Bußgeldes zur Folge hätte. Darüber hinaus kann die Behörde weitere Sanktionen aussprechen, wenn Beharrlichkeit festgestellt wird. Auch ein erneuter Einzug des Führerscheins ist denkbar.

      das Team von bussgeldrechner.org

Verfasse einen neuen Kommentar