Wer gilt als Wiederholungstäter im Straßenverkehr?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 15. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Wie die Wiederholungstat zum Fahrverbot führt

Wer zum 2. Mal geblitzt wird, muss mit einem Fahrverbot rechnen
Wer zum 2. Mal geblitzt wird, muss mit einem Fahrverbot rechnen

Um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten, benennt der Bußgeldkatalog nicht nur Bußgelder und Maßnahmen wie Fahrverbote oder Punkte in Flensburg. Maßgeblich für seine Existenz sind außerdem die Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie weitere Gesetze und Verordnungen in Deutschland.

Die Bußgelder stehen in der Regel fest und sind – abgesehen von wenigen Ausnahmen – fix. Das bedeutet, dass es in der Regel unerheblich ist, ob ein Verkehrsteilnehmer bereits vor Begehung der Tat ordnungswidrig und strafrechtlich aufgefallen ist.

In diesem Ratgeber sollen die Ausnahmen genannt werden, bei denen Vorstrafen relevant sind und so zu höheren Strafen führen können. Dies betrifft einerseits die Geschwindigkeitsüberschreitung, andererseits Alkoholdelikte im Straßenverkehr.

FAQ: Wiederholungstäter

Ab wann gelte ich als Wiederholungstäter, wenn ich geblitzt werden?

Die Wiederholungstäterregelung greift, wenn Sie sich innerhalb eines Jahres zweimal eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr leisten.

Welche Konsequenzen hat die Wiederholungstäterregelung?

Die Bußgeldstelle kann dem Wiederholungstäter ein zusätzliches Fahrverbot von einem Monat aufbrummen.

Wann gelte ich beim Fahrverbot als Wiederholungstäter?

Als Wiederholungstäter gelten Verkehrssünder, welche in den letzten zwei Jahren schon einmal ein Fahrverbot antreten mussten.

E-Book „Wiederholungstäter: Verschärfte Strafen nach einer Wiederholungstat

Vorschau eBook Wiederholungstäter

Hier können Sie sich das E-Book zu den Ansprüchen, die Sie nach einem Unfall geltend machen können, kostenfrei herunterladen. Klicken Sie ganz einfach auf das nebenstehende Bild oder nutzen Sie den Downloadbutton.

Was steht drin:

  • Beharrlichkeit am Steuer: Wann werden Sie zum Wiederholungstäter?
  • Folgen einer wiederholten Geschwindigkeitsüberschreitung
  • Wiederholungstat mit Alkohol und Drogen: Droht die MPU?

E-Book jetzt herunterladen!

2-mal geblitzt: Strafen für Wiederholungstäter

Eine wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitung kann dazu führen, dass entweder ein Fahrverbot verhängt oder das bestehende Fahrverbot verlängert wird. Der Führerschein ist mindestens für einen Monat weg. Mit dieser Regelung soll der Verkehrsteilnehmer aus Fehlern lernen, damit er die Wiederholungstat nicht noch einmal begeht.

Ein Fahrverbot kommt in der Regel in Betracht, wenn gegen den Führer eines Kraftfahrzeugs wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und er innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft der Entscheidung eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begeht. (Quelle: Paragraph 4 Absatz 2 Satz 2 Bußgeldkatalog-Verordnung)

Die Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbotes wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (BKatV) benennt also nicht nur Bußgelder und Strafen für Verkehrssünder. Zudem kann sie Sonderregelungen aufstellen. Einen Bußgeldkatalog für Wiederholungstäter gibt es jedoch nicht.

Der Paragraph besagt also, dass eine wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem Fahrverbot für den Wiederholungstäter geahndet wird. Der Zeitraum beträgt 12 Monate. Diese starten, sofern der Bußgeldbescheid rechtskräftig geworden ist.

Ein Bußgeldbescheid wird immer dann rechtskräftig, wenn Sie nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung Einspruch gegen ihn eingelegt haben. Haben Sie Einspruch eingelegt und es kam zum Gerichtsverfahren, ist die Rechtskraft dann gegeben, wenn das Urteil verkündet wurde.

Der Wiederholungstäter sieht seine Maßnahme auf dem Bußgeldbescheid
Der Wiederholungstäter sieht seine Maßnahme auf dem Bußgeldbescheid

Dabei gibt es einen Sonderfall. Begeht der Kfz-Fahrer einen beharrlichen Pflichtverstoß, der ein „ähnlich starkes Gewicht“ wie die wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitung darstellt, reicht es auch aus, wenn der Betroffene zum Tatzeitpunkt Kenntnis über die Entscheidung hatte.

Das bedeutet also, wenn Sie beispielsweise von der Polizei angehalten werden und die Beamten bereits sagen, dass Sie über 25 km/h zu schnell waren, hatten Sie darüber Kenntnis. Wurden Sie dann zum 2. Mal geblitzt, ohne dass der Bußgeldbescheid über das erste Vergehen im Briefkasten liegt, liegt in der Regel eine beharrliche Geschwindigkeitsüberschreitung vor.

Wiederholungstäter infolge einer Geschwindigkeitsüberschreitung: Beharrlichkeit

Um den Begriff „Wiederholungstäter“ richtig zu definieren, ist die Beharrlichkeit zunächst zu erläutern. Denn erst, wenn eine „beharrliche oder grobe Pflichtverletzung“ vorliegt, kann das hohe Bußgeld für die wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitung vom Wiederholungstäter gerechtfertigt werden.

Eine grobe Pflichtverletzung kann noch einmal in zwei unterschiedliche Verletzungen unterschieden werden:

  • objektive grobe Pflichtverletzung: Der Verstoß, den der Verkehrssünder begangen hat, ist immer wieder Ursache für schwere Unfälle.
  • subjektive grobe Pflichtverletzung: Die Person verursachte den Verstoß aus grobem Leichtsinn, Gleichgültigkeit oder grober Nachlässigkeit.

Für die zuständigen Behörden bedeutet das, dass sie bereits bei Eintreffen einer der beiden Pflichtverletzungen ein Regelfahrverbot aussprechen können. Dies kann also auch schon der Fall sein, wenn der Täter nur eine Geschwindigkeitsüberschreitung verursachte.

Das Fahrverbot kann nicht nur beim Wiederholungstäter bestraft werden
Das Fahrverbot kann nicht nur beim Wiederholungstäter bestraft werden

So hat das Kammergericht Berlin bereits im Jahr 1998 geurteilt, dass bereits bei einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 100 Prozent ein grober Verstoß vorliegt. Das bedeutet also, dass die jeweilige Behörde selbst bestimmen kann, ob ein Fahrverbot verhängt wird oder nicht.

Neben der groben Pflichtverletzung ist auch die Beharrlichkeit ein Grund für das erhöhte Bußgeld und das Fahrverbot für Wiederholungstäter bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung. Hier gibt es jedoch einen entscheidenden Unterschied zur Pflichtverletzung. Denn beharrlich handelt nur der, der mehr als einen Verstoß begangen hat.

Dies leitet sich aus der Definition ab: Beharrlich handelt, wem die erforderliche rechtstreue Gesinnung und die notwendige Einsicht in die zuvor verursachte(n) Tat(en) fehlen. Dies ist der Hauptgrund, weshalb das Fahrverbot infolge der wiederholten Geschwindigkeitsüberschreitung bestraft wird.

Zudem gibt es den Begriff des Augenblickversagens. Er bezeichnet den Umstand, dass ein pflichtbewusster und sorgfältiger Kfz-Fahrer auch manchmal im Augenblick versagen kann. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn das Verkehrszeichen, welches die Geschwindigkeitsbegrenzung anzeigt, nur einmal vorhanden war. Der Fahrer hat dieses übersehen. Liegt das Augenblickversagen zugrunde, wird keine Beharrlichkeit bzw. grobe Pflichtverletzung angenommen und das Fahrverbot ist hinfällig.

Ein höheres Fahrverbot beim Wiederholungstäter

Im Grunde können also zwei Fälle eintreten: Person A fährt zweimal innerhalb des Zeitraumes von 12 Monaten mit mindestens 26 km/h zu schnell. Der Wiederholungstäter überfährt in der Zeit zweimal einen Blitzer mit mehr als 25 km/h:

  • die Wiederholungstat wird laut Bußgeldkatalog mit einem Fahrverbot geahndet: Das Fahrverbot wird in diesem Fall um einen Monat verlängert. Besteht laut Bußgeldkatalog ein Fahrverbot von einem Monat, verlängert sich dieses auf zwei Monate etc.
  • die Wiederholungstat wird laut Bußgeldkatalog mit keinem Fahrverbot geahndet: In diesem Fall muss der Wiederholungstäter mit einem Fahrverbot von einem Monat rechnen.

Wiederholungstäter: Alkohol am Steuer

Wiederholungstäter, die mit Alkohol am Steuer erwischt werden, können eine MPU erwarten
Wiederholungstäter, die mit Alkohol am Steuer erwischt werden, können eine MPU erwarten

Werden Sie 2-mal geblitzt, droht ein Fahrverbot für Wiederholungstäter. Beim Delikt Alkohol am Steuer muss der Wiederholungstäter auch mit dieser Maßnahme rechnen.

Die Promillegrenze liegt derzeit bei 0,5 in Deutschland. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkten in Flensburg und bereits einem Monat Fahrverbot rechnen.

Kommt es wieder zum Genuss von Alkohol hinter dem Steuer, muss der Wiederholungstäter dieses Mal mit einem verdoppelten Bußgeld rechnen.

Die Staffelung existiert laut Bußgeldkatalog für Wiederholungstäter mit Alkohol oder Drogen hinter dem Steuer:

  • 1. Verstoß: 500 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • 2. Verstoß: 1.000 Euro, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
  • 3. Verstoß: 1.500 Euro, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

Besitzen Sie einen Promillewert von 1,1 im Blut, gilt dies als Alkoholfahrt, bei dem Wiederholungstäter mit der Entziehung des Führerscheins sowie einer Freiheits- bzw. Geldstrafe rechnen müssen. Der Führerscheinentzug gilt nicht nur für Wiederholungstäter. Auch Ersttäter sind davon betroffen.

Eine MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) droht dem Wiederholungstäter so gut wie immer. Dies kommt aber immer auf den individuellen Fall an. Wer mit 1,6 Promille am Steuer kontrolliert wird, muss in der Regel mit einer medizinisch-psychologischen Untersuchung rechnen.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (89 Bewertungen, Durchschnitt: 3,80 von 5)
Loading ratings...Loading...

Über den Autor

male author icon
Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

769 Kommentare

  1. Heike

    26. Juli 2016 um 8:45

    Ich bin mit 40 km/h geblitzt worden und habe dafür ein Fahrverbot und zwei Punkte bekommen, (bisher nie Punkte). Zwei Wochen später wurde ich mit 26 km/h geblitzt, ich wusste zu dem Zeitpunkt aber noch nichts von meinem ersten Vergehen.
    Droht mir jetzt noch ein Fahrverbot?

    1. bussgeldrechner.org

      1. August 2016 um 8:17

      Hallo Heike,
      wenn Sie zweimal innerhalb von 12 Monaten mit 26 km/h oder mehr über der erlaubten Höchstgeschwindigkeit unterwegs sind, gelten Sie in der Regel als Wiederholungstäter und müssen daher mit einem Fahrverbot von einem Monat rechnen. Hinzu kommt ein Punkt und noch ein Bußgeld von 80 bis 100 Euro.
      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  2. Enno

    24. Juli 2016 um 7:47

    Hallo,
    ich wurde im November 2015 mit 15 km/h über der erlaubten Geschwindigkeit außerorts geblitzt und jetzt im Juli 2016 mit 27 km/h drüber außerorts erfasst.

    Frage: Ist das jetzt eine Wiederholungstat wo ich mit einem Fahrverbot rechnen muss????

    1. bussgeldrechner.org

      25. Juli 2016 um 8:47

      Hallo Enno,
      als Wiederholungstäter gelten Sie in der Regel erst, wenn Sie innerhalb von 12 Monaten mindestens zweimal mit 26 km/h oder mehr über der erlaubten Höchstgeschwindigkeit unterwegs waren. Wegen Beharrlichkeit kann jedoch ein Fahrverbot ausgesprochen werden.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  3. B. Lena

    14. Juli 2016 um 9:28

    Hallo
    meinem Partner wurde vor gut einem Monat der Führerschein entzogen aufgrung eines geringen THC Wertes an den Händen (zu wenig um weiter zu prüfen zu viel um es unbeachtet zu lassen). Nun meine Frage:
    Ihm wurde schon insgesamt sieben mal der Führerschein entzogen (Temposünde), aber nicht in diesem Jahr sondern verteilt auf die letzten 18 Jahre.
    Nun wissen wir nicht genau, wie lange wir mit der Enziehung des Führerscheines rechnen müssen. Können Sie uns weiter helfen?

    1. bussgeldrechner.org

      18. Juli 2016 um 7:56

      Hallo Lena,
      generell gilt beim ersten Verstoß gegen das Drogengesetz eine Geldbuße von 500 Euro sowie zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot als Strafe. Sollte Ihr Partner zudem eine Gefährdung verursacht haben, drohen drei Punkte und eine Entziehung der Fahrerlaubnis sowie Geldstrafe oder Freiheitsstrafe. Anhängig ist der Führerscheinentzug von der nachgewiesenen Menge an THC und wie lange der Konsum zurückliegt. Mit einem ärztlichen Gutachten oder einer MPU kann Ihr Partner aber rechnen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

      1. Thomas Holz

        22. Juli 2016 um 5:53

        Wenn ich die Fragen hier so lese, bleibt mir nur der Rückschluß, daß die Strafen noch viel zu gering sind. Bei allen Fragestellern scheinen die verhängten Strafen zu keiner Verhaltensänderung geführt zu haben!
        Ich bin LKW gefahren (130.000 -150.000 KM im Jahr) und außerdem noch Pkw. Über ein Jahr hatte ich einen täglichen Arbeitsweg von 194 Kilometern und nicht ein Bußgeldbescheid oder eine Ordnungswidrigkeit!
        Ich habe meine Touren immer innerhalb des vorgegebenen Rahmens geschafft!
        Mir fehlt jegliches Verständnis!

  4. Axel

    13. Juli 2016 um 20:32

    Hallo ich wurde dieses Jahr schon zweimal geblitzt. Einmal mit 23 km/h und einmal mit 26 km/h zu schnell, beides außerhalb geschlossener Ortschaften mit geweils einem Punkt (sind bis jetzt meine ersten und einzigen Punkte). Im zweiten Bußgeldbescheid steht nun auch, dass wenn ich innerhalb eine Jahres erneut mit einer Überschreitung von mind. 26 Km/h geblitzt werde droht mir ein Fahrverbot.

    Ist es denn nun nicht so, dass mir auch schon ein Fahrverbot bei einer erneuten Geschwindigkeitsüberschreitung im Punktebereich also von mehr als 20 Km/h innerhalb des Jahres droht? Beharrliche grobe Pflichtverletzung o.s.ä?

    Aber hätte dies dann nicht auch so im Bußgeldbescheid stehen müssen?

    1. bussgeldrechner.org

      18. Juli 2016 um 8:07

      Hallo Axel,
      Generell gilt: bei zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 26 km/h müssen Sie mit Fahrverbot rechnen. Generell kann auch eine grobe Pflichtverletzung oder Beharrlichkeit bei mehrmaligen Verstoß vorliegen, allerdings ist dies ganz vom Ermessen der Behörde abhängig. Meistens ist dies von der Schwere der Ordnungswidrigkeit abhängig.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  5. j.frey

    12. Juli 2016 um 14:52

    Hallo,
    am 01.07.2016 wurde ich mit 58km/ innerorts in einer 30km/h-Zone geblitzt.
    Am 07.07.2016 wurde ich außerorts mit 129km/h in einer 100km/h-Zone geblitzt.
    Am 10.07.2016 wurde ich mit 45km/h wieder innerorts in einer 30km/h-Zone geblitzt.
    Über keines der Vergehen habe ich bisher Post erhalten. Was wird mich wohl erwarten? Wie werden die Vergehen gewährtet wenn man noch keinen Bescheid bekommen hat indem drin steht, dass man den Führerschein entzogen bekommt wenn man innerhalb der nächsten 12 Monate mit schneller als 25km/h geblitzt wird? Man wurde dann ja nicht zwischen den einzelnen Vergehen darauf aufmerksam gemacht.
    Habe keine Punkte und wurde in meiner Führerscheinzeit (14 Jahre) zweimal mit weniger als 10km/h zuviel geblitzt.

    Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus!

    1. bussgeldrechner.org

      18. Juli 2016 um 8:58

      Hallo J.Frey,
      für eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 28 km/h innerorts erhalten Sie in der Regel 100 Euro und 1 Punkt. Für die Missachtung der Höchstgeschwindigkeit in Höhe von 15 km/h innerorts, erwarten Sie laut Bußgeldkatalog 35 Euro. Für 29 km/h zu viel außerorts kommen 80 Euro, 1 Punkt und 1 Monat Fahrverbot auf Sie zu, da Sie innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten zweimal mindestens 26 km/h zu viel gefahren sind. Wenn die Bußgeldbescheide eintreffen, können Sie innerhalb von 14 Tagen zu Zustellung Einspruch erheben.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  6. Marcus

    11. Juli 2016 um 9:02

    Hallo,
    Habe bereits 2 mal den Führerschein abgeben müssen für jeweils 1 monat, beide wegen blitzer Geschwindigkeit, das letzte Fahrverbot ist über ein jahr her. Jetzt hab ich einen Bescheid bekommen, das ich wegen Abstand geblitz wurde und bekomme 2 Monate Fahrverbot. Zähle ich als Wiederholungstäter wenn ich schon mal ein Fahrverbot hatte oder wenn man die gleiche tat 2 mal begangen hat?
    Was wird jetzt auf mich zu kommen…

    Grüße Marcus

    1. bussgeldrechner.org

      11. Juli 2016 um 9:15

      Hallo Marcus,
      als Wiederholungstäter gelten Sie laut Bußgeldkatalog, wenn Sie innerhalb von zwölf Monaten zwei Mal schneller als 26 km/h unterwegs waren. Da die Verstöße über ein Jahr her sind und es sich in diesem Fall um einen Abstandsverstoß handelt, ist es sehr unwahrscheinlich, dass Sie als Wiederholungstäter angeklagt werden.
      Die Strafen für einen nicht eingehaltenen Sicherheitsabstand können Sie hier: https://www.bussgeldrechner.org/abstand.html nachlesen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  7. Daniela

    10. Juli 2016 um 22:44

    Hallo,
    Ich wurde am 14.03.2016 mit ca 23 km/h in einer 60 Zone zu schnell geblitzt. Bis jetzt (10.07.16) habe ich noch keinen Bußgeldbescheid erhalten.
    Am 30.06.2016 wurde ich mit ca 15km/h in einer 50 Zone zu schnell geblitzt und heute (10.07.2016) mit ca 9km/h auf der Autobahn in einer 80 Zone zu schnell geblitzt.
    Was kommt auf mich zu, da ich in den letzten 4 Monaten bereits 3 Mal geblitzt wurde und kann ich von dem 1.Mal überhaupt noch etwas erwarten?
    Vielen Dank für die Antworten

    1. bussgeldrechner.org

      11. Juli 2016 um 8:07

      Hallo Daniela,
      Wer innerhalb von 12 Monaten zwei Mal mit über 26 km/h geblitzt worden ist, gilt laut Bußgeldkatalog als Wiederholungstäter und muss mit einem Fahrverbot von einem Monat rechnen. Da dies bei Ihnen nicht der Fall ist, haben Sie vorerst nur mit Bußgeldern und Punkten in Flensburg zu rechnen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  8. Alina B.

    9. Juli 2016 um 23:40

    Hallo , ich bin vor ein paar Wochen über rot gefahren und habe einen Brief erhalten , dass ich für einen Monat meinen Führerschein abgeben muss . Paar Wochen später wurde ich von den Polizeibeamten erneut angehalten , da ich die Geschwindigkeitsbegrenzung überschritten habe. Der Beamte meinte , dass ich 200 Euro Strafe zahlen muss und meinen Führerschein für einen Monat abgeben muss.
    Meine Frage an Sie wäre mit welchen Folgen muss ich rechnen ? Da die beiden Vorfälle hintereinander passiert sind ? Im Internet habe ich etwas von einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr gelesen , stimmt das ? Würde mich über eine Antwort sehr freuen.
    Vielen Dank für Ihre Bemühungen im Voraus.

    1. bussgeldrechner.org

      11. Juli 2016 um 8:19

      Hallo Alina,
      Für die Geschwindigkeitsüberschreitung müssen Sie innerorts bei 41 bis 50 km/h über der Höchstgeschwindigkeit tatsächlich mit einem Bußgeld von 200 Euro rechnen. Hinzu kommen zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Für den Rotlichtverstoß sind Sie bereits bestraft worden. Freiheitsstrafen werden nur in besonders schweren Fällen eines Rotlichtverstoßes verhängt. Zum Wiederholungstäter zählen Sie erst, wenn Sie einen Verstoß mehrmals begangen haben. In der Regel trifft dies allerdings nicht zu, wenn es zwei unterschiedliche Verkehrsverstöße, wie in Ihrem Fall, sind.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  9. Sabrina

    8. Juli 2016 um 12:38

    Hallo, ich habe im Januar mit 182 kmh auf der Autobahn in der 120iger Zone meinen Füherschein abgeben müssen für einen Monat. Nun wurde ich laut Polizeizeugenausage mit einer Übertretung von 25 km/h innerorts angeschrieben. Bedeutet das wieder ein Fahrverbot für mich?

    Vielen Dank für eure Unterstützung!

    1. bussgeldrechner.org

      11. Juli 2016 um 8:35

      Hallo Sabrina,
      eine Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts von 25 km/h zieht kein Fahrverbot nach sich. Sie müssen allerdings mit einem Bußgeld von 80 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  10. Dennis

    7. Juli 2016 um 17:52

    Moin,

    ich habe eine aufgrund von cannabis angeordnete mpu, im Jahre 2014 bestanden! Nun wurde ich in meiner verlängerten probezeit mit ~30kmh zu viel geblitzt. Dies fand innerorts statt wo 50kmh erlaubt waren.
    ich habe schon ein wenig selber recherchiert und die meinungen sind gespalten.im busgeldkatalog steht jedoch geschrieben, dass jeder weitere A verstoss, nach entzug einer FE, zu einer weiteren MPU führt. ist dies richtig?

    vielen dank !

    1. bussgeldrechner.org

      11. Juli 2016 um 9:03

      Hallo Dennis,
      Bei einem A-Verstoß in der verlängerten Probezeit bekommen Sie eine Verwarnung und die Empfehlung an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Diese ist von der MPU (Medizinisch-Psychologische-Untersuchung) abzugrenzen. Die MPU kann allerdings angeordnet werden, wenn Sie wiederholt innerhalb der Probezeit auffällig oder erneut mit Alkohol oder Drogen am Steuer erwischt werden.
      Das Team von bussgeldrechner.org

      1. dennis

        11. Juli 2016 um 18:06

        Ein bekannter von mir ist zb nach der mpu in seiner verlängerten probezeit über eine rote Ampel gefahren. Daraufhin sofort mpu.

      2. dennis

        11. Juli 2016 um 16:46

        Es handelt sich hierbei aber um einen a-Verstoß nach einem Entzug der FE. Wird hierbei nicht mit sofortiger mpu gehandelt ?

        1. bussgeldrechner.org

          18. Juli 2016 um 8:12

          Hallo Dennis,
          hierbei kommt es auf die Behörde und ihre Einschätzung an. Eine MPU kann grundsätzlich nicht nur wegen Alkohol und Drogen am Steuer erteilt werden, sondern auch wegen einem zu vollen Punktekonto (bei 8 Punkten).
          Das Team von bussgeldrechner.org

  11. Jessica

    4. Juli 2016 um 22:39

    Hallo,

    Ich wurde innerhalb von 3-4 Wochen, 4 mal geblitzt. Allerdings nur jeweils 10 – 12 km/h zu viel. Erwartet mich jetzt ein Fahrverbot auf Grund der Klausel „Wiederholungstäter“? Davor würde ich letzte mal vor 2 Jahren geblitzt.

    1. bussgeldrechner.org

      11. Juli 2016 um 9:39

      Hallo Jessica,
      als unbelehrbar gelten solche Verkehrsteilnehmer, die mit einem Delikt häufiger auffallen. Das könnte die Behörde in Ihrem Fall so sehen. Auch bei geringen Vergehen kann sie daher ein bis zu 3-monatiges Fahrverbot erteilen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  12. eugen

    4. Juli 2016 um 19:28

    liebes bussgeldrechner-Team,
    wurde vor 2,5 jahren das erste mal mit Handy am steuer erwischt, in den jetztigen 2 jahren wieder 2x. somit 3x Handy am steuer.
    was erwartet mich? muss ich mit Fahrverbot rechnen?

    1. bussgeldrechner.org

      11. Juli 2016 um 9:03

      Hallo Eugen,
      werden Sie mehrmals mit dem gleichen Delikt erwischt, kann Ihnen die Behörde Unbelehrbarkeit unterstellen und „Beharrlichkeit“ vorwerfen. Es ist daher durchaus möglich, dass Ihnen ein Fahrverbot von bis zu 3 Monaten erteilt wird. Das Bußgeld beträgt 60 Euro und Sie bekommen noch 1 Punkt in Flensburg. Sie haben die Möglichkeit, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  13. jay

    4. Juli 2016 um 15:03

    Hallo,

    ich musste vor 6 Monaten für einen Monat meinen Führerschein abgeben, weil ich zu schnell (Außerhalb gesch. Ortschaft) gefahren bin. Ich bin jetzt wieder geblitzt worden und war 32km/h zu schnell (Außerhalb gesch. Ortschaft) und musste es gestern wieder abgeben. Bevor ich abgegeben habe , bin ich aber noch mal geblitzt worden und war 30km/h zu schnell (Außerhalb gesch. Ortschaft) ? Was erwartet mich hier? Muss ich mit MPU rechnen?

    Danke für die Antwort.

    Grüße
    Jay.

    1. bussgeldrechner.org

      11. Juli 2016 um 9:26

      Hallo Jay,
      eine MPU erwartet Sie erst bei zu vielen Punkten in Flensburg. Haben Sie 8 Punkte auf Ihrem Konto, ist der Führerschein weg und Sie bekommen ihn in der Regel erst wieder, wenn Sie die MPU bestanden haben. Bei 30 km/H zu viel außerhalb geschlossener Ortschaften müssen Sie mit 80 Euro Bußgeld, 1 Punkt in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot rechnen. Die Länge des Fahrverbots kann wegen Beharrlichkeit und Unbelehrbarkeit auf bis zu 3 Monate ausgedehnt werden.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  14. Burak

    30. Juni 2016 um 16:47

    Ich hätte da mal eine Frage:

    Ich musste meinen Führerschein im Dez 15 für 1 Monat abgeben zwecks Abstandsmessung, hab dafür 2 Punkte kassiert und ein sattes Bußgeld.

    Letzte Woche wurde ich auf der Bundesstraße zweck überhöhter durch eine mobile Blitzeranlage geblitzt. Ich schätze ich war bei knapp 25-28 km/h über der erlaubten Geschwindigkeit.

    Was geschieht jetzt?

    Es heißt ja … Ein Fahrverbot kommt in der Regel in Betracht, wenn gegen den Führer eines Kraftfahrzeugs wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und er innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft der Entscheidung eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begeht.

    Bei mir war es ja 1x die Abstandsmessung und jetzt die Geschwindigkeitsüberschreitung!

    Vielen Dank für eure Bemühungen und Hilfe.

    1. bussgeldrechner.org

      4. Juli 2016 um 8:41

      Hallo Burak,
      das Fahrverbot wird in Ihrem Fall nur ausgesprochen, wenn mindestens zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen von über 26 km/h innerhalb von 12 Monaten vorliegen. Da es sich bei dem anderen Verstoß im vergangenen Jahr um ein Abstandsvergehen handelte, müssen Sie nur mit einem Bußgeld von 80 Euro sowie einem Punkt in Flensburg rechnen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  15. Corsa-Fahrer

    26. Juni 2016 um 23:03

    Hallo,

    wie ist die 26km/h regel zu verstehen.
    außerorts nun mit 106km/h statt 80km/h geblitzt worden.
    rutsche ich nun in die „wiederholungstat“ rein, oder hätten hierfür 107km/h auf dem tache stehen müssen.
    frage also: inkl 26km/h oder >26km/h

    Danke

    1. bussgeldrechner.org

      27. Juni 2016 um 8:15

      Hallo Corsa-Fahrer,
      Wenn Sie zweimal innerhalb von 12 Monaten mit über 26 km/h geblitzt worden sind, dann droht Ihnen ein Fahrverbot von einem Monat. Bei einer einmaligen Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h müssen Sie mit 80 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen unter 26 km/h droht generell kein Fahrverbot. Als Wiederholungstäter gelten Sie erst erst, wenn Sie mehrmals Geschwindigkeitsverstöße begehen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

      1. Corsa-Fahrer

        27. Juni 2016 um 9:46

        zwecks Verständnis:
        größer/gleich 26km/h Überschreitung
        oder
        größer 26km/h Überschreitung

        Danke und Grüße

        1. bussgeldrechner.org

          27. Juni 2016 um 9:55

          Hallo Corsa-Fahrer,
          es geht bei 26 km/h los. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen wird meist noch eine Toleranz abgezogen.
          Das Team von bussgeldrechner.org

  16. Kristina

    24. Juni 2016 um 20:29

    Hallo, mein Freund ist noch in der Probezeit. Vor 4 Wochen wurde er mit 31km/h zuviel in einer 60km/h Zone geblitzt. Unglücklicherweise ist er heute bei einem Ausweichmanöver(da das Fahrzeug vor ihm eine Vollbremsung gemacht hat) über eine rote Ampel gefahren undgeblitzt worden. Muss er seinen Führerschein abgeben?Oder wird ihm die Fahrerlaubnis komplett entzogen?Danke

    1. bussgeldrechner.org

      27. Juni 2016 um 8:59

      Hallo Kristina,
      Ihr Freund hat einen Rotlichtverstoß begangen. Wenn dies sein erster A-Verstoß in der verlängerten Probezeit ist, wird eine Verwarnung und eine Empfehlung zu einer verkehrspsychologischen Beratung ausgesprochen. Falls dies schon sein zweiter A-Verstoß in der verlängerten Probezeit ist, droht der Fahrerlaubnisentzug. Je nachdem, ob die Ampel bereits länger als eine Sekunde Rot angezeigt hat oder kürzer und ob ein Unfall verursacht wurde, drohen Bußgelder von 90 bis 360 Euro sowie ein bis zwei Punkte in Flensburg. Bei besonders schweren Vergehen drohen deutlich höhere Strafen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  17. Constantin

    24. Juni 2016 um 14:30

    Hallo,

    ich habe folgende Frage:

    Ich wurde zweimal innerhalb eines jahres geblitzt. Einmal mit 23 km/h zu schnell und nun mit 33 km/h zu schnell.

    Mit welchen Folgen muss ich rechnen? Droht mir ein Fahrverbot, Bußgeld?

    Vielen Dank!

    1. bussgeldrechner.org

      27. Juni 2016 um 9:08

      Hallo Constantin,
      Das kommt ganz darauf an, ob Sie innerorts oder außerorts geblitzt worden sind. Außerorts sowie innerorts können Sie mit einem Fahrverbot rechnen, wenn Sie innerhalb von 12 Monaten zweimal mit über 26 km/h geblitzt worden sind. Bei 33 km/h innerhalb einer geschlossenen Ortschaft zu viel müssen Sie generell mit einem einmonatigen Fahrverbot sowie 160 Euro Bußgeld und zwei Punkten in Flensburg rechnen. Außerorts droht Ihnen kein Fahrverbot, allerdings müssen Sie auch hier mit einem Bußgeld von 120 Euro sowie einem Punkt in Flensburg rechnen. 23 km/h über der Höchstgeschwindigkeit kosten außerorts 70 Euro und einen Punkt und innerorts 80 Euro und einen Punkt in Flensburg.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  18. Bianca B.

    22. Juni 2016 um 21:24

    Hallo,

    ich wurde im Dezember mit 21 km/h zu viel geblitzt. Strafe bezahlt. Anfang Mai wurde ich erneut mit 21 km/h zu viel geblitzt. Hier ist bislang der Anhörungsbogen gekommen, der Bescheid steht noch aus. Anfang Juni wurde ich nun erneut geblitzt, dieses Mal 27 km/h zu schnell, der Anhörungsbogen kam heute.

    Wie wahrscheinlich ist es, ein Fahrverbot wegen Beharrlichkeit zu bekommen?

    lg

    1. bussgeldrechner.org

      27. Juni 2016 um 9:32

      Hallo Bianca,
      das hängt ganz von den Behörden ab und kann nicht pauschal gesagt werden. Da Sie allerdings innerhalb eines halben Jahres drei Mal zu schnell unterwegs waren, kann es durchaus sein, dass Ihnen Beharrlichkeit vorgeworfen wird. Die Behörden müssen dabei individuell entscheiden, ob eine beharrliche oder grobe Pflichtverletzung vorliegt. Dementsprechend kann ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten drohen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  19. Soltani

    22. Juni 2016 um 20:57

    Guten Tag,
    Ich hab innerhalb eines Jahres die Geschwindigkeit innerorts um 26km/h überschritten, diesbezüglich auch ein Fahrverbot von 1 Monat aufgebrummt bekommen. Die muss ich aber innerhalb von 4 Monaten antreten. So nun wurde ich aber in der Zeit nochmal mit 24 km/h zu viel innerorts geblitzt. Was kommt da auf mich zu ?

    1. bussgeldrechner.org

      27. Juni 2016 um 9:37

      Hallo Soltani,
      Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 24 km/h innerorts droht Ihnen ein Bußgeld von 80 Euro sowie ein Punkt in Flensburg.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  20. Rimbi

    21. Juni 2016 um 18:22

    Hallo,
    ich wurde 2009 angehalten wegen illegal verbautem Xenonlicht, habe 3 Punkte bekommen.(Altes Bußgeldsystem).Wurde 2014 geblitzt außerhalb geschl. Ortschaften.habe 3 Punkte,Bußgeld und ein 1-monatiges Fahrverbot erhalten(ebenfalls noch altes System) .Nun wurde ich vor 2 Wochen mit einem Anhänger auf der Autobahn angehalten.37km/h zu schnell.Was erwartet mich? Und wie müsste mein Punktekonto aussehen ?

    1. bussgeldrechner.org

      27. Juni 2016 um 9:31

      Hallo Rimbi,
      für die Geschwindigkeitsüberschreitung drohen Ihnen bis zu 120 Euro Bußgeld, 1 Punkt und ggf. ein einmonatiges Fahrverbot, wenn Sie in den letzten 12 Monaten bereits schon einmal 26 km/h oder mehr zu schnell unterwegs waren. Die alten Punkte wurden mit der Reform umgewandelt. Wie viele es noch sind, können Sie in einer kostenlosen Punkteabfrage beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) in Erfahrung bringen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  21. Hichäm

    18. Juni 2016 um 13:50

    Hallo,
    Ich wurde am 02.06.15 innerorts mit 32 kmh zu schnell von der polizei angehalten worden. 160€ 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.

    Und am 29.05.16 diesen Jahres wurde ich auusserorts mit 18 kmh zu viel und Handy am Steuer geblitzt. Im Anhörungsbogen steht 75€ und 1 Punkt.

    Meine Frage : Wird mir nun ein Fahrverbot aufgehängt? gelte ich damit als Wiederholungstäter?

    1. bussgeldrechner.org

      20. Juni 2016 um 9:26

      Hallo Hichäm,

      als Wiederholungstäter gelten in der Regel Fahrer, die zwei Mal innerhalb eines Jahres mit 26km/h oder mehr geblitzt wurden. Für den zweiten Verstoß sollten Sie also kein Fahrverbot bekommen.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  22. Bamer

    15. Juni 2016 um 22:25

    Hallo.
    Ich hätte da mal eine Frage…

    Ich wurde mit 0,5 Promille erwischt (u 21.) Und musste deswegen mein Führerschein für einen Monat abgeben. Am Montag letzte Woche bekam ich diesen wieder zurück.

    4 Tage später wurde ich außerorts mit 143 gelasert. Mit Abzügen war ich bei 139 (39 zu schnell) .. der Polizist meinte ich müsse vilt wieder mein Führerschein abgeben.. stimmt das? Ich meine, normalerweise gibt man diesen bei 41 zu schnell ab.

    Lg

    1. bussgeldrechner.org

      20. Juni 2016 um 9:35

      Hallo Bamer,
      Bei 39 km/h über der Höchstgeschwindigkeit können Sie mit 120 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen. Erst wenn Sie zwei Mal innerhalb eines Jahres mit mehr als 26 km/h geblitzt worden sind, bekommen Sie ein Fahrverbot.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  23. Stephan K

    15. Juni 2016 um 8:57

    Hallo,
    meine Verkehrsünderkartei beläuft sich bis jetzt auf 0 Punkte. Nun machten wir in Norddeutschland Urlaub und ich war in einem Mietauto unerwegs. Dabei wurde ich, jeweils außerorts und an verschiedenen Stellen, am 18.5. mit 33km/h zu schnell und am 21.5. um 40 km/h zu schnell geblitzt. Droht mir ein Fahrverbot?
    Vielen Dank für eure Hilfe!!
    Stephan

    1. bussgeldrechner.org

      20. Juni 2016 um 9:02

      Hallo Stephan,
      Bei 33 km/h zu schnell droht Ihnen ein Bußgeld von 120 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Bei 40 km/h über der Höchstgeschwindigkeit können Sie mit der gleichen Strafe rechnen. Allerdings hat ein zweimaliger Verstoß innerhalb von 12 Monaten generell ein Fahrverbot von einem Monat zur Folge. Der Punktestand in Flensburg hat da leider keinen Einfluss drauf.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  24. thomas

    15. Juni 2016 um 8:40

    Hallo,
    ich habe ein einmontiges Fahrverbot und 2 Punkte wegen Abstandsvergehen sowie einmal ein Bußgeld und 1 Punkt wegen demselben Verstoßes erhalten. Jetzt wurde ich mit Geschwindigkeitsüberschreitung von 26km/h außerhalb der Ortschaft von einer Zivilstreife angehalten, alles innerhalb eines Jahres. Mit was muss ich rechnen?

    1. bussgeldrechner.org

      20. Juni 2016 um 8:58

      Hallo Thomas,
      Eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h außerhalb einer Ortschaft hat ein Bußgeld von 80 Euro sowie einen Punkt in Flensburg zur Folge. Da Sie als Wiederholungstäter angesehen werden können, könnte zudem ein Fahrverbot drohen. Dies ist allerdings individuell zu entscheiden.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  25. Alfred

    14. Juni 2016 um 22:01

    Hallo
    Ich wurde vor 6 Wochen mit über 41 km/h geblitzt. Habe noch keine post bekommen. Und vor einer Woche wurde ich mit 31 km/h gelasert. Habe ich jetzt mit nur einem monat Fahrverbot zu rechen, oder mit zwei ?

    1. bussgeldrechner.org

      20. Juni 2016 um 8:51

      Hallo Alfred,
      Es kann durchaus vorkommen, dass der Bussgeldbescheid zwei bis drei Monate auf sich warten lässt. Kommt dieser oder wenigstens der Anhörungsbogen, nach drei Monaten noch immer nicht an, könnte die Frist der Ordnungswidrigkeit verjährt sein und Sie müssen nichts mehr zahlen. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung von über 41 km/h hat ein Bußgeld von 160 Euro sowie zwei Punkte zur Folge. Außerdem können Sie mit einem Monat Fahrverbot rechnen. Eine Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit von 31 km/h hat ein Bußgeld von 120 Euro, einen Punkt in Flensburg und zusätzlich noch einen Monat Fahrverbot zu Folge. Dieser Monat kommt hinzu, da Sie zwei Mal innerhalb von 12 Monaten mit mehr als 26 km/h geblitzt worden sind. Innerorts gelten noch höhere Strafen, allerdings bleibt es bei einem Fahrverbot von zwei Monaten.
      Das Team von bussgeldrechner.org

Verfasse einen neuen Kommentar