Wer gilt als Wiederholungstäter im Straßenverkehr?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 15. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Wie die Wiederholungstat zum Fahrverbot führt

Wer zum 2. Mal geblitzt wird, muss mit einem Fahrverbot rechnen
Wer zum 2. Mal geblitzt wird, muss mit einem Fahrverbot rechnen

Um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten, benennt der Bußgeldkatalog nicht nur Bußgelder und Maßnahmen wie Fahrverbote oder Punkte in Flensburg. Maßgeblich für seine Existenz sind außerdem die Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie weitere Gesetze und Verordnungen in Deutschland.

Die Bußgelder stehen in der Regel fest und sind – abgesehen von wenigen Ausnahmen – fix. Das bedeutet, dass es in der Regel unerheblich ist, ob ein Verkehrsteilnehmer bereits vor Begehung der Tat ordnungswidrig und strafrechtlich aufgefallen ist.

In diesem Ratgeber sollen die Ausnahmen genannt werden, bei denen Vorstrafen relevant sind und so zu höheren Strafen führen können. Dies betrifft einerseits die Geschwindigkeitsüberschreitung, andererseits Alkoholdelikte im Straßenverkehr.

FAQ: Wiederholungstäter

Ab wann gelte ich als Wiederholungstäter, wenn ich geblitzt werden?

Die Wiederholungstäterregelung greift, wenn Sie sich innerhalb eines Jahres zweimal eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr leisten.

Welche Konsequenzen hat die Wiederholungstäterregelung?

Die Bußgeldstelle kann dem Wiederholungstäter ein zusätzliches Fahrverbot von einem Monat aufbrummen.

Wann gelte ich beim Fahrverbot als Wiederholungstäter?

Als Wiederholungstäter gelten Verkehrssünder, welche in den letzten zwei Jahren schon einmal ein Fahrverbot antreten mussten.

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Was steht drin:

  • Beharrlichkeit am Steuer: Wann werden Sie zum Wiederholungstäter?
  • Folgen einer wiederholten Geschwindigkeitsüberschreitung
  • Wiederholungstat mit Alkohol und Drogen: Droht die MPU?

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2-mal geblitzt: Strafen für Wiederholungstäter

Eine wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitung kann dazu führen, dass entweder ein Fahrverbot verhängt oder das bestehende Fahrverbot verlängert wird. Der Führerschein ist mindestens für einen Monat weg. Mit dieser Regelung soll der Verkehrsteilnehmer aus Fehlern lernen, damit er die Wiederholungstat nicht noch einmal begeht.

Ein Fahrverbot kommt in der Regel in Betracht, wenn gegen den Führer eines Kraftfahrzeugs wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und er innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft der Entscheidung eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begeht. (Quelle: Paragraph 4 Absatz 2 Satz 2 Bußgeldkatalog-Verordnung)

Die Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbotes wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (BKatV) benennt also nicht nur Bußgelder und Strafen für Verkehrssünder. Zudem kann sie Sonderregelungen aufstellen. Einen Bußgeldkatalog für Wiederholungstäter gibt es jedoch nicht.

Der Paragraph besagt also, dass eine wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem Fahrverbot für den Wiederholungstäter geahndet wird. Der Zeitraum beträgt 12 Monate. Diese starten, sofern der Bußgeldbescheid rechtskräftig geworden ist.

Ein Bußgeldbescheid wird immer dann rechtskräftig, wenn Sie nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung Einspruch gegen ihn eingelegt haben. Haben Sie Einspruch eingelegt und es kam zum Gerichtsverfahren, ist die Rechtskraft dann gegeben, wenn das Urteil verkündet wurde.

Der Wiederholungstäter sieht seine Maßnahme auf dem Bußgeldbescheid
Der Wiederholungstäter sieht seine Maßnahme auf dem Bußgeldbescheid

Dabei gibt es einen Sonderfall. Begeht der Kfz-Fahrer einen beharrlichen Pflichtverstoß, der ein „ähnlich starkes Gewicht“ wie die wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitung darstellt, reicht es auch aus, wenn der Betroffene zum Tatzeitpunkt Kenntnis über die Entscheidung hatte.

Das bedeutet also, wenn Sie beispielsweise von der Polizei angehalten werden und die Beamten bereits sagen, dass Sie über 25 km/h zu schnell waren, hatten Sie darüber Kenntnis. Wurden Sie dann zum 2. Mal geblitzt, ohne dass der Bußgeldbescheid über das erste Vergehen im Briefkasten liegt, liegt in der Regel eine beharrliche Geschwindigkeitsüberschreitung vor.

Wiederholungstäter infolge einer Geschwindigkeitsüberschreitung: Beharrlichkeit

Um den Begriff „Wiederholungstäter“ richtig zu definieren, ist die Beharrlichkeit zunächst zu erläutern. Denn erst, wenn eine „beharrliche oder grobe Pflichtverletzung“ vorliegt, kann das hohe Bußgeld für die wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitung vom Wiederholungstäter gerechtfertigt werden.

Eine grobe Pflichtverletzung kann noch einmal in zwei unterschiedliche Verletzungen unterschieden werden:

  • objektive grobe Pflichtverletzung: Der Verstoß, den der Verkehrssünder begangen hat, ist immer wieder Ursache für schwere Unfälle.
  • subjektive grobe Pflichtverletzung: Die Person verursachte den Verstoß aus grobem Leichtsinn, Gleichgültigkeit oder grober Nachlässigkeit.

Für die zuständigen Behörden bedeutet das, dass sie bereits bei Eintreffen einer der beiden Pflichtverletzungen ein Regelfahrverbot aussprechen können. Dies kann also auch schon der Fall sein, wenn der Täter nur eine Geschwindigkeitsüberschreitung verursachte.

Das Fahrverbot kann nicht nur beim Wiederholungstäter bestraft werden
Das Fahrverbot kann nicht nur beim Wiederholungstäter bestraft werden

So hat das Kammergericht Berlin bereits im Jahr 1998 geurteilt, dass bereits bei einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 100 Prozent ein grober Verstoß vorliegt. Das bedeutet also, dass die jeweilige Behörde selbst bestimmen kann, ob ein Fahrverbot verhängt wird oder nicht.

Neben der groben Pflichtverletzung ist auch die Beharrlichkeit ein Grund für das erhöhte Bußgeld und das Fahrverbot für Wiederholungstäter bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung. Hier gibt es jedoch einen entscheidenden Unterschied zur Pflichtverletzung. Denn beharrlich handelt nur der, der mehr als einen Verstoß begangen hat.

Dies leitet sich aus der Definition ab: Beharrlich handelt, wem die erforderliche rechtstreue Gesinnung und die notwendige Einsicht in die zuvor verursachte(n) Tat(en) fehlen. Dies ist der Hauptgrund, weshalb das Fahrverbot infolge der wiederholten Geschwindigkeitsüberschreitung bestraft wird.

Zudem gibt es den Begriff des Augenblickversagens. Er bezeichnet den Umstand, dass ein pflichtbewusster und sorgfältiger Kfz-Fahrer auch manchmal im Augenblick versagen kann. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn das Verkehrszeichen, welches die Geschwindigkeitsbegrenzung anzeigt, nur einmal vorhanden war. Der Fahrer hat dieses übersehen. Liegt das Augenblickversagen zugrunde, wird keine Beharrlichkeit bzw. grobe Pflichtverletzung angenommen und das Fahrverbot ist hinfällig.

Ein höheres Fahrverbot beim Wiederholungstäter

Im Grunde können also zwei Fälle eintreten: Person A fährt zweimal innerhalb des Zeitraumes von 12 Monaten mit mindestens 26 km/h zu schnell. Der Wiederholungstäter überfährt in der Zeit zweimal einen Blitzer mit mehr als 25 km/h:

  • die Wiederholungstat wird laut Bußgeldkatalog mit einem Fahrverbot geahndet: Das Fahrverbot wird in diesem Fall um einen Monat verlängert. Besteht laut Bußgeldkatalog ein Fahrverbot von einem Monat, verlängert sich dieses auf zwei Monate etc.
  • die Wiederholungstat wird laut Bußgeldkatalog mit keinem Fahrverbot geahndet: In diesem Fall muss der Wiederholungstäter mit einem Fahrverbot von einem Monat rechnen.

Wiederholungstäter: Alkohol am Steuer

Wiederholungstäter, die mit Alkohol am Steuer erwischt werden, können eine MPU erwarten
Wiederholungstäter, die mit Alkohol am Steuer erwischt werden, können eine MPU erwarten

Werden Sie 2-mal geblitzt, droht ein Fahrverbot für Wiederholungstäter. Beim Delikt Alkohol am Steuer muss der Wiederholungstäter auch mit dieser Maßnahme rechnen.

Die Promillegrenze liegt derzeit bei 0,5 in Deutschland. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkten in Flensburg und bereits einem Monat Fahrverbot rechnen.

Kommt es wieder zum Genuss von Alkohol hinter dem Steuer, muss der Wiederholungstäter dieses Mal mit einem verdoppelten Bußgeld rechnen.

Die Staffelung existiert laut Bußgeldkatalog für Wiederholungstäter mit Alkohol oder Drogen hinter dem Steuer:

  • 1. Verstoß: 500 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • 2. Verstoß: 1.000 Euro, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
  • 3. Verstoß: 1.500 Euro, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

Besitzen Sie einen Promillewert von 1,1 im Blut, gilt dies als Alkoholfahrt, bei dem Wiederholungstäter mit der Entziehung des Führerscheins sowie einer Freiheits- bzw. Geldstrafe rechnen müssen. Der Führerscheinentzug gilt nicht nur für Wiederholungstäter. Auch Ersttäter sind davon betroffen.

Eine MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) droht dem Wiederholungstäter so gut wie immer. Dies kommt aber immer auf den individuellen Fall an. Wer mit 1,6 Promille am Steuer kontrolliert wird, muss in der Regel mit einer medizinisch-psychologischen Untersuchung rechnen.

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

769 Kommentare

  1. Michael

    28. Dezember 2016 um 13:30

    Hallo,
    Juli 2017 Abstandsveregehen weniger 4/10 bei 131kmh, 1 Punkt, 180€
    November 2017 wiedder weniger 4/10 bei 103kmh
    Droht mir ein Fahrverbot?
    Danke vorab.

    1. bussgeldrechner.org

      2. Januar 2017 um 9:00

      Hallo Michael,
      als Wiederholungstäter gelten Sie nur bei Geschwindigkeitsverstößen mit 26 km/h und mehr, wenn Sie mindestens zweimal innerhalb von 12 Monaten zu schnell unterwegs waren.
      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  2. Tobias

    21. Dezember 2016 um 21:56

    Hallo auch,

    Leider sehr dringend. Habe jetzt ein Bußgeldbescheid mit Fahrverbot bekommen da man mich Anfang Oktober mit 27km/h Zuviel auf der Autobahn geblitzt hat. Das Fahrverbot kam mir sehr komisch vor da mein letzter Blitzer überhaupt 14 Monate her ist ich da aber auch mit 26km/h zu viel geblitzt wurde. Am Telefon meinte man zu mir das ich Wiederholungstäter bin. Es zählt das Amtsschreiben meinte man zu mir. Im Internet habe ich gelesen das auch die reine Information schon zählen könnte. Der erste bescheid ging zuerst in meine Firma die informierten mich sofort und haben mich als Fahrer angegeben, daher hat das erste schreiben etwas länger gedauert. Der zweite Blitzer war mit meinem Privat PKW. Kann man da was machen oder bringt das nichts!?

    Wäre super wenn ich eine schnelle Antwort bekomme.

    1. bussgeldrechner.org

      27. Dezember 2016 um 9:31

      Hallo Tobias,
      wenden Sie sich an einen Anwalt. Wir bieten keine Rechtsberatung.
      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  3. Mario

    21. Dezember 2016 um 10:44

    Hallo,
    Ich hätte eine Frage für Sie. Ich hatte meinen ausländischen Führerschein 9J lang gehabt (Europa Drittland), letztes Jahr habe ich hier die Prüfung bestanden, ohne Fahrtausbildung besuchen zu müssen. Befinde ich mich in der Probezeit oder aufgrund meiner Fahrterfahrung doch keine Probezeit?
    Nach einem Jahr, seitdem ich den deutschen Führerschein besitze, wurde ich in einem Tag 3mal geblitzt worden (Autobahn 14km/h bei 100er Zone und 25km/h bei 80er Zone zu schnell und einmal innerorts 7km/h bei 60er Zone zu schnell).
    Mit welchen Konsequenzen muss ich rechnen?
    Vielen Dank.

    1. bussgeldrechner.org

      27. Dezember 2016 um 9:54

      Hallo Mario,
      Sie können die Fahrzeiten auf die Probezeit anrechnen lassen. Fragen Sie bei der zuständigen Behörde nach, wie viel Probezeit in Ihrem Falle noch übrig bleibt.
      Als Wiederholungstäter gelten Sie nicht. Denn zum einen ist der Abstand zwischen den Verstößen zu gering und zum anderen gilt dies nur für Geschwindigkeitsüberschreitungen von mindestens 26 km/h.
      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  4. Romanci

    16. Dezember 2016 um 11:18

    HI :)
    ich wurde 2 mal auserorts mit jeweils 27 und 28 km/h geblitzt.
    Strafe bezahlt Führerschein abgegeben…..

    Verjähren die 2 einzelnen Punkte trotzdem nach 2,5 Jahren? oder gibt es da eine Sonderreglung?

    würde mich über eine Antwort freunen :)

    1. bussgeldrechner.org

      19. Dezember 2016 um 9:07

      Hallo Romanci,

      es gibt keine Sonderregelung, die Punkte verfallen nach den normalen Fristen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  5. sina

    15. Dezember 2016 um 16:45

    hallo,
    ich wurde mitte august mit handy am steuer gesehen, 60 euro und 1 punkt.
    jetzt mitte dezember wieder, weiß aber noch nicht ob es wirklich so war, schätze aber mal schon….
    welche strafe wird mich dann erwarten? ist ja jetzt das zweite mal…..
    danke

    1. bussgeldrechner.org

      19. Dezember 2016 um 9:11

      Hallo Sina,

      auch beim zweiten Verstoß ist mit einem Bußgeld von 60 Euro und einem Punkt in Flensburg zu rechnen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  6. Siegfried

    30. November 2016 um 19:04

    Hallo Bussgeldrechner-Team,

    bezieht sich die Wiederholungstätereigenschaft nur auf Geschwindigkeitsverstöße oder auch auf andere Verkehrsordnungswidrigkeiten?

    Wie verhält es sich z.B., wenn man einen Abstandsverstoß, Bußgeld mit Fahrverbot (noch keine Rechtskraft des Bußgeldbescheids) begangen hat und vor Rechtskraft des Erstverstoßes später einen erneuten Abstandsverstoß im Bußgeldbereich begangen hat?

    Wenn die Wiederholungstätereigenschaft gelten sollte, hat dies noch Auswirkungen auf den Erstverstoß (da noch keine Rechtskraft vorliegt) und wie sind die Konsequenzen beim Zweitverstoß?

    Mit freundlichen Grüßen
    Siegfried

    1. bussgeldrechner.org

      5. Dezember 2016 um 9:45

      Hallo Siegfried,
      Ihnen könnte in so einem Fall der Vorwurf der Beharrlichkeit gemacht werden. Dann ist mit einer höheren Strafe oder einem zusätzlichen Fahrverbot zu rechnen. Der erste Verstoß sollte in der Regel jedoch bereits rechtskräftig sein.
      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  7. Emine

    28. November 2016 um 18:11

    Guten Abend
    Ich war vor 8 Monate gebilitz im Autobahn mit 80 km zu viel.
    Mir wurde 3 monate das Führerschein weggenommen und 680 Euro Geld strafe gegen und 3 punkte weg. Jetzt wurde ich nochmal bei Autobahn geblitzt mit 27 km zu viel was für eine Strafe werde ich kriegen….

    1. bussgeldrechner.org

      5. Dezember 2016 um 10:11

      Hallo Emine,
      dabei liegt eine Wiederholungstat vor. Es ist mit einem zusätzlichen Fahrverbot zu rechnen.
      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  8. Uwe M.

    28. November 2016 um 12:53

    Liebes Bussgeldrechner-Team,
    Ich habe am 25.8.2016 einen Bußgeldbescheid über 108,50 € und einen Punkt erhalten. Nun wurde ich am 15.10.2016 innerorts mit 81km/h geblitzt. Dies waren die einzigen Verstöße in den letzten 20 Jahren. Ist das vielleicht auf mich zukommende Fahrverbot zwangsläufig ? Da ich auswärts arbeite , bin ich ja nun auf meine Fahrerlaubniss angewiesen. Was habe ich in etwa zuerwarten ??

    1. bussgeldrechner.org

      5. Dezember 2016 um 10:23

      Hallo Uwe,
      da der erste Verstoß rechtskräftig ist, gelten Sie als Wiederholungstäter. Das gilt jedoch nur für Geschwindigkeitsüberschreitungen von 26 km/h und mehr.
      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  9. Sebastian

    26. November 2016 um 19:39

    Liebes Bussgeldrechner-Team,

    ich habe vor einem Vierteljahr einen Bescheid bekommen, dass ich in den letzten 5 Jahren 4 Punkte angesammelt hätte und welche Möglichkeiten es gibt, diese abzubauen.
    Am 2.11. bin ich auf der BAB mit <4/10 des hlb. Tachowertes gemessen worden und am 20.11. mit 23 km/h zu viel innerorts geblitzt worden.

    Muss ich mit einem Fahrverbot rechnen? Zum Zeitpunkt des Blitzens hatte ich noch keine Info über die Abstandsmessung.

    Danke!

    1. bussgeldrechner.org

      28. November 2016 um 8:26

      Hallo Sebastian,

      in diesem Fall ist nicht von einem Fahrverbot auszugehen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  10. Anne

    23. November 2016 um 19:34

    Hallo
    Ich wurde heute morgen innerorts mit 73 kmh geblitzt und abend beim heimfahren wieder maximal 57kmh was kommt auf mich zu?

    1. bussgeldrechner.org

      28. November 2016 um 8:58

      Hallo Anne,
      mit einer Überschreitung von 23 km/h ist ein Bußgeld von 80 Euro sowie ein Punkt in Flensburg fällig. Für die 7 km/h zu viel am Abend müssen Sie lediglich mit einem Verwarnungsgeld rechnen. Der Vorwurf „Wiederholungstäter“ ist eher unwahrscheinlich, das die erste Tat noch keine Rechtskraft erlangt hat, bevor Sie zum zweiten Mal gegen die Verkehrsregeln verstoßen haben.
      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  11. Oliver

    22. November 2016 um 20:49

    Hallo,
    Leider würde ich innerhalb der letzten 4 Monate zum zweiten Mal geblitzt (vorher in 20 Jahren kein einziges Mal).
    Erster Blitzer mit 160 statt 130 km/h auf der Autobahn. Hab leider das Schild nicht gesehen. War wohl beim Überholen hinter den LKWs.
    Folge: 80€ und 1 Punkt.
    Zweiter Blitzer letzte Woche. Ich hab nirgends ein 10 km/h Schild gesehen (Regen und unbekannte Straße), bin weiter mit knapp 30 gefahren. Blöd gelaufen. Nach Abzug von Toleranz angeblich 22 zu viel.
    Muss ich jetzt tatsächlich mit einem Fahrverbot als „Wiederholungstäter“ rechnen? Im Anhörungsbogen schreiben die ja immer erstmal nichts rein und man soll aber schon mal alles zugeben.

    1. bussgeldrechner.org

      28. November 2016 um 9:34

      Hallo Oliver,
      ja, es ist aller Wahrscheinlichkeit nach mit einem Fahrverbot zu rechnen, da der erste Verstoß bereits rechtskräftig geworden ist.
      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  12. Robby

    21. November 2016 um 23:41

    Hallo.

    Wenn jemand an einem Tag, innerhalb einer Stunde, mehrmals an der gleichen Stelle geblitzt wird mit mehr als 26 km/h innerorts, droht dann ein Führerscheinentzug? Die Person hat keine Punkte in Flensburg, befindet sich nicht in der Probezeit und war vorher noch nieauffällig im Strassenverkehr.

    Wieviele Punkte sind das? Muss der ganze Führerschein sogar neu gemacht werden oder erstmal eine MPU?

    1. bussgeldrechner.org

      28. November 2016 um 10:04

      Hallo Robby,
      die Rechtskraft des ersten Verstoßes ist entscheidend, um als Wiederholungstäter zu gelten. Diese tritt in der Regel mit Versenden des Bescheids oder der tatsächlichen Rechtskraft des Schreibens selbst ein.
      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  13. Markus

    20. November 2016 um 17:26

    Hallo,
    Ende 2014 wurde mir mein Führerschein aufgrund von Betäubungsmitteln entzogen. Ich müsste eine MPU ablegen und habe diese auch bestanden. Seit August 2016 war ich wieder im Besitz meiner Fahrerlaubnis.
    Gestern habe ich unter einem Alkoholgehalt von 1,29 Promille (war der Pusttest vor Ort, ich warte im Moment auf das Ergebnis der Blutprobe Bzw. auf eine Nachricht des Straßenverkehrsamtes) einen Unfall ohne Personenschaden verursacht. Können Sie mir sagen, womit ich zu rechnen habe?

    1. bussgeldrechner.org

      21. November 2016 um 8:19

      Hallo Markus,
      es handelt sich dabei um eine Straftat. Über die Konsequenzen wird individuell entschieden. Sie müssen allerdings mit einer Entziehung der Fahrerlaubnis sowie einer Geld- oder Freiheitsstrafe rechnen, wenn der Promillegehalt im Blut über 1,09 liegt. Eine MPU wird höchstwahrscheinlich erneut angeordnet werden.
      Das Team von bussgeldrechner.org

      1. Markus

        21. November 2016 um 9:47

        Danke für die Antwort.
        Wissen Sie, ob mein Arbeitgeber über den Unfall informiert wird? Ich arbeite im öffentlichen Dienst und der Führerschein steht in meinem Arbeitsvertrag.
        Bislang weiß mein Chef nur, dass ich meinen Führerschein aufgrund eines Alkoholauffälligkeit abgeben musste

        1. bussgeldrechner.org

          28. November 2016 um 10:11

          Hallo Markus,
          in der Regel nein. Wer sollte Ihren Arbeitgeber darüber informieren? Es sei denn Sie haben den Unfall mit einem Firmenwagen verursacht.
          Ihr Team von Bußgeldrechner.org

    2. Markus

      20. November 2016 um 17:29

      Nachtrag: Als mir der Führerschein Ende 2014 entzogen wurde, befand ich mich nicht mehr in der Probezeit (falls das eine Rolle spielt). Außerdem bin ich vorher nie mit Alkohol auffällig geworden

  14. Julia

    20. November 2016 um 12:16

    Ich habe derzeit 6 Punkte einmal wegen alkohol am steuer wegen zu schnell fahren und zwei mal wegen telefonieren nun wurde ich wieder mit Alkohol am Steuer kontrolliert nun drohen mir nochmal zwei Punkte. Wie muss ich weiter vorgehen? Es sind dann insgesamt 8 punkte. Muss ich eine mpu machen bzw. Innerhalb von einem Jahr waren die Punkte wegen alkohol am steuer spielt das auch eben Rolle?

    1. bussgeldrechner.org

      21. November 2016 um 8:21

      Hallo Julia,
      bei 8 Punkten in Flensburg wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen. Nach der Sperrzeit, die zwischen sechs Monaten und fünf Jahren betragen kann, müssen Sie wahrscheinlich eine MPU ablegen, um Ihre Fahrerlaubnis zurückzubekommen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  15. Roman S.

    15. November 2016 um 17:51

    Hallo!

    Ich bin leider innerhalb eines Jahres zweimal mit über 26km/h zu schnell geblitzt worden. Nun will die Stadt Köln für einen Monat meinen Führerschein einziehen.
    Beruflich bin ich zu 100% auf meinen Führerschein angewiesen. Gibt es eine Ausnahmeregelung? Kann ich z.B. eine höhere Strafe zahlen und die Fahrerlaubnis behalten?
    Viele Grüße!
    Roman

    1. bussgeldrechner.org

      21. November 2016 um 9:25

      Hallo Roman,
      Sie haben die Möglichkeit, Einspruch gegen den Bescheid einzulegen. Hierfür haben Sie 14 Tage nach Zustellung Zeit. Ein Anwalt hilft Ihnen gern, diesen zu formulieren.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  16. Celina

    14. November 2016 um 18:06

    Hallo,
    habe diesen November 2016 ein 4 wöchiges Fahrverbot bekommen, weil ich außerorts zwei mal geblitzt worden bin ( April & August mit über 26 km/h zu viel). Nun bin ich zum dritten mal dieses Jahr außerorts geblitzt worden mit 42 km/h. Womit muss ich jetzt rechnen & kann ich gegen ein weiteres Fahrverbot Einspruch erheben ?

    1. bussgeldrechner.org

      21. November 2016 um 8:56

      Hallo Celina,
      Sie müssen mit mindestens 160 Euro Bußgeld, 2 Punkten und 1 Monat Fahrverbot rechnen. Einspruch können Sie prinzipiell gegen jeden Bußgeldbescheid einlegen, allerdings nur innerhalb von 14 Tagen nach der Zustellung.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  17. Alex

    14. November 2016 um 13:26

    Hallo
    ich fahre seit 30 Jahren ehrlich gesagt, Unfall,- und Knöllchenfrei. Ärgere mich selber darüber. Es ist der Umstand das ich neu in der Firma bin und wir alle unter ziemlichen Zeitdruck fahren müssen.

    Ich wurde am 30.08.2016 tagsüber mit dem LKW in einer 60 km/h Baustelle auf BAB mit 11 km/h zu schnell geblitzt. Hierüber erhielt und bezahlte ich ein Bußgeld von 25 .- €.

    Des weiteren wurde ich am 31.10.2016 nachts mit dem LKW abermals in einer
    60 km/h Baustelle auf der BAB mit 29 km/h zu schnell geblitzt.

    Was hat mich hier zu erwarten?

    Mit freundlichen Gruß
    Alex

    1. bussgeldrechner.org

      21. November 2016 um 8:52

      Hallo Alex,
      der Bußgeldkatalog sieht ein Bußgeld in Höhe von 95 Euro und 1 Punkt in Flensburg vor.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  18. Aslan

    14. November 2016 um 5:10

    Hallo, ich wurde im Jahre 2013 mit 0.52 promille erwischt und im Jahr 11.2016
    Wieder mit 0.51 zu viel Alkohol am Steuer.
    Bin ich wiederholungstäter ? Muss ich mit Mpu rechnen ?

    1. bussgeldrechner.org

      14. November 2016 um 8:18

      Hallo Aslan,
      das Sie bereits zum zweiten Mal mit Alkohol am Steuer erwischt worden sind, drohen höhere Sanktionen als beim ersten Mal. Sie müssen mit einem Bußgeld von 1000 Euro, zwei Punkten in Flensburg und drei Monaten Fahrverbot rechnen. Eine MPU wird in der Regel immer angeordnet, wenn es sich um einen Alkoholverstoß handelt.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  19. Impfbuch

    13. November 2016 um 22:01

    Hallo ich bin leider ein großer Idiot.
    Bin 2008 verurteilt worden nach Jugendstrafrecht zu Sozialstunden und 10 Monaten Sperre nach einer Trunkenheitsfahrt mit über 1,6 promille.

    Jetzt ist mir leider gerade wieder soetwas passiert. Selber promillewert.
    Was für eine Strafe wird mich etwa erwarten? Die erste Fahrt ist getilgt im BZR… Aber bei dem Verfahren darf auf das VZR zurück gegriffen werden. Somit wird der Richter wahrscheinlich von der ersten Fahrt erfahren…
    PS: Es ist nichts passiert. keine Personenschäden oder Sachschaden. In beiden Fällen.

    Polizeiliches Führungszeugnis müsste sauber bleiben, solange die Strafe unter 90 Tagessätzen bleiben wird oder?

    Danke für eine Antwort.

    1. bussgeldrechner.org

      14. November 2016 um 8:27

      Hallo,
      Da es sich hierbei um eine Straftat handelt, sind die Sanktionen schwer abzuschätzen. Es könnte sowohl eine Geld- als auch eine Freiheitsstrafe und der Entzug der Fahrerlaubnis drohen. Kontaktieren Sie dazu am besten einen Anwalt für Verkehrsrecht.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  20. Danny

    13. November 2016 um 13:35

    Hallo Liebes Team,

    Ich habe seit 10 Jahren mein Führerschein. Nun hat es mich leider erwischt.
    Das erste mal im August mit dem Firmen Auto des Pflegedienstes wo ich arbeite. In einer 30iger Zone. Abzüglich der toleranzgrenze bin ich 22 km/h zuschnell gefahren.

    Heute bin ich mit meinem Auto geblitz worden. Voraussichtlich wieder mit 20 km/h zuschnell.

    Da ich auf meinem früherschein angewiesen bin. Muss ich unbedingt wissen-
    Womit muss ich rechnen?

    Vielen dank an euch!!!
    Gruß Danny

    1. bussgeldrechner.org

      14. November 2016 um 8:41

      Hallo Danny,
      Bei beiden Verstößen droht kein Fahrverbot, sondern lediglich ein Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Wiederholungstäter sind Sie erst, wenn Sie innerhalb eines Jahres zweimal mit mehr als 26 km/h geblitzt werden.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  21. Martin

    11. November 2016 um 20:30

    Hallo
    Ich wurde am 25.5. mit 41 km/h zu schnell auf der Autobahn geblitzt.Der Zeugenfragebogen wurde am 13.6. zugestellt.Bis heute 11.11 habe ich keine weiteren Briefe oder sonstiges erhalten. Ist diese OWI verjährt?
    Viele Grüße Martin

    1. bussgeldrechner.org

      14. November 2016 um 9:00

      Hallo Martin,
      ja, die Ordnungswidrigkeit ist verjährt.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  22. Iko

    10. November 2016 um 18:35

    Wurde auf der Autobahn mit 110 in einer 80-er Zone geblitzt, mit was muss ich rechnen?

    1. bussgeldrechner.org

      14. November 2016 um 9:19

      Hallo Iko,
      30 km/h zu viel außerhalb geschlossener Ortschaften werden mit 80 Euro Bußgeld und 1 Punkt geahndet. 1 Monat Fahrverbot kommt hinzu, wenn Sie innerhalb der letzten 12 Monate bereits einmal mit mindestens 26 km/h zu viel auffällig wurden.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  23. Markus

    5. November 2016 um 0:17

    Hallo
    Was passiert wenn man am 13.09.2016 mit 22km/h zu schnell außerorts bei erlaubten Tempo 70 geblitzt wurde und am 04.11.2016 mit ca. 28-30km/h zu schnell bei Tempo 60 an einer Baustelle außerorts Autobahn geblitzt wurde?
    Klar, wäre jeweils ein Punkt und 80€
    Aber wie sieht das nun in dieser Kombination aus?
    Muss man mit einem Fahrverbot rechnen?
    Überall lese ich man müsse schon >26km/h jeweils zu schnell gewesen sein, sodass ein Fahrverbot von einem Monat erteilt werden kann
    Aber beim ersten Verstoß ist es ja unter 26km/h überschreitung

    Mit welcher Strafe muss man rechnen?
    2 Punkte und 160€ oder fällt die Strafe anders aus?
    Und gibt es sogar ein Fahrverbot?

    1. bussgeldrechner.org

      7. November 2016 um 9:07

      Hallo Markus,
      es liegt in der Regel im Ermessen der Behörde, ob Sie als Wiederholungstäter angesehen werden oder nicht. Es kann daher durchaus sein, dass Sie ein Fahrverbot erteilt bekommen. Sie haben die Option, binnen 14 Tagen nach Zustellung Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Fragen Sie bei Bedarf auch bei einem Rechtsanwalt nach.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  24. Can

    4. November 2016 um 11:13

    Hallo,

    bei mir ist das ganze etwas komplexer, würde mich sehr über eine Antwort freuen.
    Um es so genau wie möglich darzustellen muss ich etwas weiter ausholen…
    In meiner Jugend (unter 18) wurde ich einige male von der Polizei auf der Straße kontrolliert bzw. eine Alkoholkontrolle,
    diese war zwar meist sehr gering doch das eine mal war ich bei 2,2 Promille, darauf hin habe ich einen Brief bekommen und musste ein ganzes Jahr lang Blut abgeben ehe ich für tauglich eingestuft wurde und meinen Schein machen durfte bzw. zugelassen wurde.
    Nachdem ich ein Jahr lang wöchentlich Blut abgegeben habe und meine Tauglichkeit bewiesen habe, habe ich meinen Führerschein gemacht und ca. 5 Jahrelang keine Probleme gehabt kein Punkt in Flensburg kein einziges mal Geblitzt oder sonst irgendetwas zu schulden kommen lassen. Dann kam es aber dazu das ich mit 1,46 Promille angehalten wurde und mir der Lappen für 6 Monaten (+2000euro Geldstrafe) entzogen wurde, nun sind es noch ca. 2 Monate bis ich ihn wieder bekomme müsste.
    Zu meiner Frage, da ich nun den Führerschein neu Beantragen muss bei der zuständigen Führerscheinstelle und diese ja auch noch Prüfen ob das soweit in Ordnung geht, habe ich nun sorgen das ich den Lappen so einfach nicht wieder zurück bekomme, was könnte hier im schlimmsten fall auf mich zukommen ?

    1. bussgeldrechner.org

      7. November 2016 um 9:52

      Hallo Can,
      bevor Sie den Führerschein neu antragen, prüfen Sie, ob die Sperrfrist bereits verstrichen ist. Unter Umständen kann Ihnen die Behörde das Absolvieren einer medizinisch-psychologischen Untersuchung aufbrummen, die Sie erst bestehen müssen, bevor Sie wieder eine Fahrerlaubnis erhalten.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  25. Beate

    29. Oktober 2016 um 6:47

    Ich hatte vor drei Wochen einen Unfall rechts vor links missachtet 140 Euro Strafe und ein punkt. Eine woche später wurde ich innerorts mit 24km(ohne toleranz) geblitz worden. Muss ich meinen Führerschein abgeben?

    1. bussgeldrechner.org

      31. Oktober 2016 um 8:38

      Hallo Beate,
      Bei beiden Verstößen droht kein Fahrverbot und auch kein Entzug der Fahrerlaubnis.
      Das Team von bussgeldrechner.org

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