Wer gilt als Wiederholungstäter im Straßenverkehr?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 15. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Wie die Wiederholungstat zum Fahrverbot führt

Wer zum 2. Mal geblitzt wird, muss mit einem Fahrverbot rechnen
Wer zum 2. Mal geblitzt wird, muss mit einem Fahrverbot rechnen

Um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten, benennt der Bußgeldkatalog nicht nur Bußgelder und Maßnahmen wie Fahrverbote oder Punkte in Flensburg. Maßgeblich für seine Existenz sind außerdem die Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie weitere Gesetze und Verordnungen in Deutschland.

Die Bußgelder stehen in der Regel fest und sind – abgesehen von wenigen Ausnahmen – fix. Das bedeutet, dass es in der Regel unerheblich ist, ob ein Verkehrsteilnehmer bereits vor Begehung der Tat ordnungswidrig und strafrechtlich aufgefallen ist.

In diesem Ratgeber sollen die Ausnahmen genannt werden, bei denen Vorstrafen relevant sind und so zu höheren Strafen führen können. Dies betrifft einerseits die Geschwindigkeitsüberschreitung, andererseits Alkoholdelikte im Straßenverkehr.

FAQ: Wiederholungstäter

Ab wann gelte ich als Wiederholungstäter, wenn ich geblitzt werden?

Die Wiederholungstäterregelung greift, wenn Sie sich innerhalb eines Jahres zweimal eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr leisten.

Welche Konsequenzen hat die Wiederholungstäterregelung?

Die Bußgeldstelle kann dem Wiederholungstäter ein zusätzliches Fahrverbot von einem Monat aufbrummen.

Wann gelte ich beim Fahrverbot als Wiederholungstäter?

Als Wiederholungstäter gelten Verkehrssünder, welche in den letzten zwei Jahren schon einmal ein Fahrverbot antreten mussten.

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Was steht drin:

  • Beharrlichkeit am Steuer: Wann werden Sie zum Wiederholungstäter?
  • Folgen einer wiederholten Geschwindigkeitsüberschreitung
  • Wiederholungstat mit Alkohol und Drogen: Droht die MPU?

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2-mal geblitzt: Strafen für Wiederholungstäter

Eine wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitung kann dazu führen, dass entweder ein Fahrverbot verhängt oder das bestehende Fahrverbot verlängert wird. Der Führerschein ist mindestens für einen Monat weg. Mit dieser Regelung soll der Verkehrsteilnehmer aus Fehlern lernen, damit er die Wiederholungstat nicht noch einmal begeht.

Ein Fahrverbot kommt in der Regel in Betracht, wenn gegen den Führer eines Kraftfahrzeugs wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und er innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft der Entscheidung eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begeht. (Quelle: Paragraph 4 Absatz 2 Satz 2 Bußgeldkatalog-Verordnung)

Die Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbotes wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (BKatV) benennt also nicht nur Bußgelder und Strafen für Verkehrssünder. Zudem kann sie Sonderregelungen aufstellen. Einen Bußgeldkatalog für Wiederholungstäter gibt es jedoch nicht.

Der Paragraph besagt also, dass eine wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem Fahrverbot für den Wiederholungstäter geahndet wird. Der Zeitraum beträgt 12 Monate. Diese starten, sofern der Bußgeldbescheid rechtskräftig geworden ist.

Ein Bußgeldbescheid wird immer dann rechtskräftig, wenn Sie nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung Einspruch gegen ihn eingelegt haben. Haben Sie Einspruch eingelegt und es kam zum Gerichtsverfahren, ist die Rechtskraft dann gegeben, wenn das Urteil verkündet wurde.

Der Wiederholungstäter sieht seine Maßnahme auf dem Bußgeldbescheid
Der Wiederholungstäter sieht seine Maßnahme auf dem Bußgeldbescheid

Dabei gibt es einen Sonderfall. Begeht der Kfz-Fahrer einen beharrlichen Pflichtverstoß, der ein „ähnlich starkes Gewicht“ wie die wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitung darstellt, reicht es auch aus, wenn der Betroffene zum Tatzeitpunkt Kenntnis über die Entscheidung hatte.

Das bedeutet also, wenn Sie beispielsweise von der Polizei angehalten werden und die Beamten bereits sagen, dass Sie über 25 km/h zu schnell waren, hatten Sie darüber Kenntnis. Wurden Sie dann zum 2. Mal geblitzt, ohne dass der Bußgeldbescheid über das erste Vergehen im Briefkasten liegt, liegt in der Regel eine beharrliche Geschwindigkeitsüberschreitung vor.

Wiederholungstäter infolge einer Geschwindigkeitsüberschreitung: Beharrlichkeit

Um den Begriff „Wiederholungstäter“ richtig zu definieren, ist die Beharrlichkeit zunächst zu erläutern. Denn erst, wenn eine „beharrliche oder grobe Pflichtverletzung“ vorliegt, kann das hohe Bußgeld für die wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitung vom Wiederholungstäter gerechtfertigt werden.

Eine grobe Pflichtverletzung kann noch einmal in zwei unterschiedliche Verletzungen unterschieden werden:

  • objektive grobe Pflichtverletzung: Der Verstoß, den der Verkehrssünder begangen hat, ist immer wieder Ursache für schwere Unfälle.
  • subjektive grobe Pflichtverletzung: Die Person verursachte den Verstoß aus grobem Leichtsinn, Gleichgültigkeit oder grober Nachlässigkeit.

Für die zuständigen Behörden bedeutet das, dass sie bereits bei Eintreffen einer der beiden Pflichtverletzungen ein Regelfahrverbot aussprechen können. Dies kann also auch schon der Fall sein, wenn der Täter nur eine Geschwindigkeitsüberschreitung verursachte.

Das Fahrverbot kann nicht nur beim Wiederholungstäter bestraft werden
Das Fahrverbot kann nicht nur beim Wiederholungstäter bestraft werden

So hat das Kammergericht Berlin bereits im Jahr 1998 geurteilt, dass bereits bei einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 100 Prozent ein grober Verstoß vorliegt. Das bedeutet also, dass die jeweilige Behörde selbst bestimmen kann, ob ein Fahrverbot verhängt wird oder nicht.

Neben der groben Pflichtverletzung ist auch die Beharrlichkeit ein Grund für das erhöhte Bußgeld und das Fahrverbot für Wiederholungstäter bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung. Hier gibt es jedoch einen entscheidenden Unterschied zur Pflichtverletzung. Denn beharrlich handelt nur der, der mehr als einen Verstoß begangen hat.

Dies leitet sich aus der Definition ab: Beharrlich handelt, wem die erforderliche rechtstreue Gesinnung und die notwendige Einsicht in die zuvor verursachte(n) Tat(en) fehlen. Dies ist der Hauptgrund, weshalb das Fahrverbot infolge der wiederholten Geschwindigkeitsüberschreitung bestraft wird.

Zudem gibt es den Begriff des Augenblickversagens. Er bezeichnet den Umstand, dass ein pflichtbewusster und sorgfältiger Kfz-Fahrer auch manchmal im Augenblick versagen kann. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn das Verkehrszeichen, welches die Geschwindigkeitsbegrenzung anzeigt, nur einmal vorhanden war. Der Fahrer hat dieses übersehen. Liegt das Augenblickversagen zugrunde, wird keine Beharrlichkeit bzw. grobe Pflichtverletzung angenommen und das Fahrverbot ist hinfällig.

Ein höheres Fahrverbot beim Wiederholungstäter

Im Grunde können also zwei Fälle eintreten: Person A fährt zweimal innerhalb des Zeitraumes von 12 Monaten mit mindestens 26 km/h zu schnell. Der Wiederholungstäter überfährt in der Zeit zweimal einen Blitzer mit mehr als 25 km/h:

  • die Wiederholungstat wird laut Bußgeldkatalog mit einem Fahrverbot geahndet: Das Fahrverbot wird in diesem Fall um einen Monat verlängert. Besteht laut Bußgeldkatalog ein Fahrverbot von einem Monat, verlängert sich dieses auf zwei Monate etc.
  • die Wiederholungstat wird laut Bußgeldkatalog mit keinem Fahrverbot geahndet: In diesem Fall muss der Wiederholungstäter mit einem Fahrverbot von einem Monat rechnen.

Wiederholungstäter: Alkohol am Steuer

Wiederholungstäter, die mit Alkohol am Steuer erwischt werden, können eine MPU erwarten
Wiederholungstäter, die mit Alkohol am Steuer erwischt werden, können eine MPU erwarten

Werden Sie 2-mal geblitzt, droht ein Fahrverbot für Wiederholungstäter. Beim Delikt Alkohol am Steuer muss der Wiederholungstäter auch mit dieser Maßnahme rechnen.

Die Promillegrenze liegt derzeit bei 0,5 in Deutschland. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkten in Flensburg und bereits einem Monat Fahrverbot rechnen.

Kommt es wieder zum Genuss von Alkohol hinter dem Steuer, muss der Wiederholungstäter dieses Mal mit einem verdoppelten Bußgeld rechnen.

Die Staffelung existiert laut Bußgeldkatalog für Wiederholungstäter mit Alkohol oder Drogen hinter dem Steuer:

  • 1. Verstoß: 500 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • 2. Verstoß: 1.000 Euro, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
  • 3. Verstoß: 1.500 Euro, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

Besitzen Sie einen Promillewert von 1,1 im Blut, gilt dies als Alkoholfahrt, bei dem Wiederholungstäter mit der Entziehung des Führerscheins sowie einer Freiheits- bzw. Geldstrafe rechnen müssen. Der Führerscheinentzug gilt nicht nur für Wiederholungstäter. Auch Ersttäter sind davon betroffen.

Eine MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) droht dem Wiederholungstäter so gut wie immer. Dies kommt aber immer auf den individuellen Fall an. Wer mit 1,6 Promille am Steuer kontrolliert wird, muss in der Regel mit einer medizinisch-psychologischen Untersuchung rechnen.

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

769 Kommentare

  1. Elena

    16. Februar 2017 um 10:39

    Hallo,

    ich wurde im Dezember 2016 mit Handy am Ohr (6kmh) zu schnell geblitzt.
    Am 24.01.17 wurde ich außerhalb geschlossener Ortschaften mit 37 km/h zu schnell geblitzt. Wie ich nachgeschaut habe muss ich 120 € Bußgeld + 1 Punkt + (1 Monat) Fahrverbot, wenn man Wiederholungstäter ist. Am 31.01.17 wurde ich mit 15 km/h zu schnell gelasert. Was kommt jetzt genau auf mich zu?

    1. bussgeldrechner.org

      23. Februar 2017 um 9:58

      Hallo Elena,

      als Wiederholungstäter gelten Sie erst, wenn Sie innerhalb eines Jahres mindestens zweimal mit mehr als 26 km/h zu viel fahren. Dies trifft auf Ihren Fall nicht zu. Sie müssen daher für den Verstoß vom 31.01 mit einem Bußgeld von 20 bis 25 Euro rechnen.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  2. Stefan

    14. Februar 2017 um 12:00

    Hallo,
    wurde vor 2 Wochen innerorts mit 27kmh zu schnell geblitzt und gestern mit 38kmh zu schnell außerorts. In beiden Fällen 120€ und ein Punkt. Davor 10 jahre ohne einen einzigen Blitzer. Droht mir als Wiederholungstäter ein Fahrverbot? Worauf kommt es an?

    1. bussgeldrechner.org

      16. Februar 2017 um 9:59

      Hallo Stefan,

      sofern der erste Bußgeldbescheid zum Zeitpunkt des zweiten Verstoßes schon rechtskräftig war, gelten Sie in der Tat als Wiederholungstäter und Sie müssen mit einem zusätzlichen Monat Fahrverbot rechnen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  3. Flamingo 45

    12. Februar 2017 um 20:24

    Hallo liebes Bußgeldteam,

    wird ein weiteres Vergehen innerhalb eines Jahres mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 26 Km/h immer mit einem einmonatigen Fahrverbot, ohne weitere Vergehen, geahndet ?

    Bestünde die Möglichkeit dieses Fahrverbot in eine Geldstrafe abzuändern?

    LG

    Karl

    1. bussgeldrechner.org

      16. Februar 2017 um 9:51

      Hallo,

      lediglich eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung mit mehr als 26 km/h führt zu einem zusätzlichen Monat Fahrverbot. In einigen begründeten Fällen können Sie dieses gegen ein höheres Bußgeld austauschen. Hierfür ist allerdings die Zuhilfenahme eines Anwalts notwendig.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  4. Christiane

    11. Februar 2017 um 15:46

    Hallo,

    meine beste Freundin fährt sehr viel und wird leider ziemlich häufig geblitzt. Im November hat sie sich wegen überhöhter Geschwindigkit 1 Punkt eingefangen.
    Zudem hat sie im letzten Jahr mindestens 10 mal ohne Parkscheind oder generell falsch geparkt und wurde mindestens 7 mal geblitzt.

    Bekommt man dann irgendwann ein Fahrverbot und wenn ja unter welchen Bedingungen?

    1. bussgeldrechner.org

      16. Februar 2017 um 10:27

      Hallo Christiane,

      in der Tat können die Behörden des Tatbestand der „Beharrlichkeit“ als erfüllt ansehen. In diesem Fall können höhere Strafen folgen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  5. Lucky

    9. Februar 2017 um 17:06

    Hallo,

    vor ca. 2 Wochen wurde ich innerhalb einer Ortschaft gelasert. Keine Annung wie hoch die Geschwindigkeitsüberschreitung war. Habe auch noch keinen Bescheid bekommen (vemutlich so um die 20 km/h zu viel).
    Heute wurde ich erneut gelasert (außerhalb einer Ortschaft – aber 50 km/h Strecke).
    Habe ein PKW überholt und weiss daher nicht, wie hoch meine Geschwindigkeit war. Kann aber schon 30 km/h zu viel sein.

    Was kann ich erwarten?
    Danke

    1. bussgeldrechner.org

      16. Februar 2017 um 9:55

      Hallo Lucky,
      ohne genaue Angaben der Geschwindigkeitsüberschreitung ist eine Einschätzung nur schwer möglich. Warten Sie deshalb den Bußgeldbescheid ab. Ein Anhaltspunkt kann Ihnen der Bußgeldkatalog zur Geschwindigkeitsüberschreitung geben.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  6. Julia

    7. Februar 2017 um 13:22

    Hallo,

    Ich wurde im August 16 innerorts mit 21km/h zu schnell geblitz und bekam 1 Punkt. Jetzt wurde ich (im februar 17) wieder innerorts geblitz und ich hatte gefühlt 74-77 km/h auf dem tacho also ca. 21-24 km/h zu schnell.

    (Im januar glaub ich wurde ich auch geblitzt mit 11km/h zu schnell.)

    Droht mir jetzt ein fahrverbot.

    1. bussgeldrechner.org

      9. Februar 2017 um 12:05

      Hallo Julia,

      Nein, in diesem Fall müssen Sie nicht mit einem Fahrverbot rechnen. Dieses droht nur, wenn Sie zweimal innerhalb eines Jahres schneller als 26 km/h unterwegs waren.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  7. Matz

    6. Februar 2017 um 18:52

    Hallo, ich wurde am 13.01.2016 ausserorts bei 100 km/h mit 27 km/h zu schnell geblitzt. Bussgeldbescheid über 108,50 € habe ich am 26.02.2016 bezahlt. Somit ist zu diesem Termin die Rechtskraft eingetreten. Gestern am 05.02.2017 nun ausserorts in fremden Landkreis wieder mit leider auf jeden Fall über 26 km/h zu schnell geblitzt. Habe ich neben dem Punkt in FL jetzt direkt ein Fahrverbot zu erwarten oder sollte ich Widerspruch einlegen, um die Rechtskräftigkeit über den 26.02.2017 hinaus zu verlängern. Vielen Dank für Ihren Rat von Matz

    1. bussgeldrechner.org

      9. Februar 2017 um 12:00

      Hallo Matz,
      Einspruch gegen den Bußgeldbescheid können Sie immer innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Bescheids einlegen. Ob es sich in Ihrem Fall lohnt, sollten Sie zusammen mit einem Rechtsanwalt abwägen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  8. SABINE

    3. Februar 2017 um 20:35

    Hallo liebe Bußgeldbehörde,
    Ich würde innerhalb der letzten 12Monate 2x schon mit über 24kmh zu schnell geblitzt vom Fahrverbot wurde aus Beruflichen Gründen angesehen, jetzt wurde ich leider wieder mit 24kmh zu schnell geblitzt.was passiert jetzt? Muss ich mit 2Monaten Fahrverbot rechnen?
    Grüße Sabine

    1. bussgeldrechner.org

      9. Februar 2017 um 11:06

      Hallo Sabine,
      wir sind nicht die Bußgeldbehörde. Über die Einschätzung der Behörde können wir deshalb keine Einschätzung geben.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  9. Andi

    1. Februar 2017 um 19:50

    Hallo liebes Bussgeldrechnerteam,

    Ich hab letztes Jahr im Juni 1 Monat
    Meinen Schein abgegeben weil ich als Wiederholungstäter 3 geschwindigkeitsvergehen hatte. Das letzte im März 2016.
    Heute hat mich eine Streife rausgewunken wegen handy am steuer. 60€ und 1 Punkt. Für meine geschwindigkeitsvergehen bekam ich 4 Punkte überwiesen. Steht mir dank des handynutzens ein erneutes fahrverbot ins Haus ?
    Für schnelle Antwort bedanke ich mich bereits jetzt.

    1. bussgeldrechner.org

      9. Februar 2017 um 10:58

      Hallo Andi,
      das Handy am Steuer hat in der Regel keine Auswirkungen auf die Regelung für Wiederholungstäter, denn diese gilt hauptsächlich bei Geschwindigkeitsverstößen..

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  10. Easy

    31. Januar 2017 um 22:14

    Hallo,

    Ich wurde im November 2015 wegen zu wenig Abstand auf der Autobahn geblitz. Da ich im selben Jahr auch wegen Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt wurde, wurde die Geldstrade verdoppelt und ich musste meinen Führerschein abgeben. Habe erst Einspruch eingelegt, aber vergebens – im April 2016 habe ich meinen Führerschein abgegeben.
    Nun wurde ich wegen 36kmh zu viel außerorts geblitzt und habe einen Anhörungsbogen bekommen. Laut Internet kommt 1 Punkt sowie 120€ Strafe auf mich zu.
    Meine Frage an Sie: bin ich jetzt wieder ein Wiederholungstäter?? Und muss meinen Führerschein abgeben ? Ich weiß nicht mehr genau wann die Doppelte Strafe wegen des Abstandes rechtskräftig wurde- ich meine Ende Februar/März das heißt ich wäre innerhalb der 12 Monate :(

    1. bussgeldrechner.org

      9. Februar 2017 um 11:00

      Hallo Easy,
      in der Regel sollte durch die Geschwindigkeitsüberschreitung die Regelung für Wiederholungstäter nicht erneut in Kraft treten.
      Genaueres erfahren Sie allerdings durch den Bußgeldbescheid.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  11. Nini

    28. Januar 2017 um 13:20

    Hallo beim ersten mal hab ich mich mit dem Jahr vertan. Jetzt passt es.

    Ich wurde am 16.12.2016 außerorts geblitzt mit 22 Zuviel schon mit Toleranz Abzug.

    Und am 22.01.2017 auch außerorts geblitzt wieder mit 22 Zuviel schon Toleranz Anzug.

    Was droht mir jetzt ?

    1. bussgeldrechner.org

      30. Januar 2017 um 8:34

      Hallo Nini,

      Sie erhalten für beide Geschwindigkeitsüberschreitungen jeweils ein Bußgeld von 70 Euro und einen Punkt in Flensburg.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  12. Tom

    27. Januar 2017 um 14:43

    Hallo,
    Ich bin Aug. 2016 innerorts mit 39 km zuviel geblickt worden.
    1 Monat Fahrverbot habe ich nun hinter mir.
    Nun bin ich gestern in einer 50-Zone mit ca 80 kmh ausserorts geblickt worden.
    Bekomme ich nun als Wiederholungstäter wieder 1 Monat Fahrverbot.
    Vielen Dank für eine kurze Info.
    Danke

    1. bussgeldrechner.org

      30. Januar 2017 um 8:39

      Hallo Tom,

      übertreten Sie innerhalb eines Jahres zweimal die zulässige Geschwindigkeit um 26 km/h oder mehr, gelten Sie als Wiederholungstäter. Als Strafe wird Ihnen ein einmonatiges Fahrverbot auferlegt.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  13. Simon

    25. Januar 2017 um 0:35

    Hallo ich wurde in den letzten 5 Monaten 2 mal geblitzt Außerorts meinen Führerschein wird 4 Wochen eingezogen diesen Bescheid hab ich schon, jetzt wurde ich heute Außerorts nochmal geblitzt mit 80 bei erlaubten 60 mit was für einer weiteren Strafe muss ich rechnen ?

    Danke und Gruß

    1. bussgeldrechner.org

      30. Januar 2017 um 9:41

      Hallo Simon,

      Sie erwartet ein Bußgeld von 30 Euro.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  14. T. Freesemann

    23. Januar 2017 um 15:26

    Hallo,
    ich bin in 2015 2 mal mit 26 km/h geblitzt worden. Am 15.9.2015 und am 01.12.2015.
    Mir wurde 1 Monat Fahrverbot aufgebrummt. Weil ich beruflich auf meinen Führerschein angewiesen bin, habe ich Einspruch eingelegt, der ganze Prozess hat sich gezogen und ist schließlich zum 11.08.2016 rechtskräftig geworden. Ich habe den Führerschein dann im Dezember 2016 abgegeben.
    Und bin jetzt (12.01.2017) mit 22 km/h außerorts (BAB) wieder geblitzt worden.
    Droht mir ein erneuter Führerescheinentzug?
    „Es“ ist wieder in Brandenburg passiert, wo ich auch schon den Prozess verloren habe. Spielt das zusätzlich eine Rolle?

    Ich hoffe, Sie können mir weiter helfen, vielen Dank im voraus.
    T Freesemann

    1. bussgeldrechner.org

      30. Januar 2017 um 10:02

      Hallo T.,

      in diesem Fall ist kein erneuter Führerscheinentzug zu befürchten.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  15. Markus K.

    22. Januar 2017 um 13:33

    Hallo…
    Ich bin im Juli 2016 mit 58 km/h zuviel auf der Autobahn geblitzt worden. (Ich gebe zu…dass war wirklich viel zu schnell) Ich habe ein Fahrverbot von 1 Monat und Geldstrafe bekommen. Da ich mich in Elternzeit befand und das Auto nicht unbedingt benötigte habe ich sofort meinen Führerschein abgegeben und die Strafe bezahlt. Alles war erledigt…
    Jetzt bin ich im Dezember leider wieder mit 28 km/h (außerorts, Autobahn) zu viel geblitzt worden. Welche Strafe droht mir? Muss ich den Führerschein ein zweites mal abgeben? Wenn ja…könnte man eventuell um ein höheres Bussgeld bitten, um um ein weiteres Fahrverbot drum herum zu kommen? Fahre jetzt wirklich 20 Jahre Auto und bin echt kein Raser…und dann gleich in einem Jahr zweimal… (als Wiederholungstäter gilt man ja ab 26 zuviel… da bin wäre ich mit meinen 28 zuviel 2 km/h drüber…ärgerlich)
    Was kann ich tun? Ich habe keine Rechtschutzvers. Würde aber auch einen Anwalt aufsuchen, wenn ich um ein zweites Fahrverbot drum rum käme. Was würde ein Anwalt kosten?
    So viele Fragen… hoffe hier kann mir jemand helfen…Danke im voraus…
    Ps. Ab heute krieche ich nur noch über unsere Straßen…LG

    1. bussgeldrechner.org

      23. Januar 2017 um 8:13

      Hallo Markus,

      da es sich um die zweite Überschreitung über 26 km/h innerhalb eines Jahres handelt, gelten Sie als Wiederholungstäter. In diesem Fall droht also ein Fahrverbot. Grundsätzlich ist es möglich dieses in begründeten Einzelfällen in eine höhere Geldstrafe umzuwandeln. Diesbezüglich kann Sie allerdings nur ein Anwalt beraten.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  16. Jakob K.

    20. Januar 2017 um 16:16

    Hallo,

    Ich habe im April 2015 einen Bußgeldbescheid bekommen unter 4/10 Abstandsmessung 1 Punkt 80€.

    2016 wurde ich einmal im Mai und einmal im September mit über 26 Kmh geblitzt. Fazit davon waren erhöhte Strafen und einen Monat Fahrverbot. Am 13 Dezember 2016 habe ich dann meinen Führerschein abgegeben und bin nun seid dem 14 Januar wieder unterwegs.

    Heute kam wieder Post: 9.12.2016 Abstandsmessung 119 KmH unter 4/10!

    Mit was darf ich nun rechnen? Bekomme ich wieder ein Fahrverbot wegen Wiederholungstäter? Oder gibt es nur eine Strafe mit einem Punkt?

    Vielen dank im Voraus.

    PS: ich bin kein rennfahrer. Lege aber im Jahr 70000km zurück in unterschiedlichen Regionen.

    1. bussgeldrechner.org

      23. Januar 2017 um 8:33

      Hallo Jakob,

      für den Verstoß erwartet Sie ein Bußgeld von 80 Euro und ein Punkt in Flensburg. Die Wiederholungstäterregelung ist nur auf überhöhte Geschwindigkeiten bezogen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  17. L.A

    17. Januar 2017 um 19:25

    Hallo,
    undzwar wurde mein Freund in Dezember 2016 mit ca. 30-40 kmh zu schnell geblitzt. Er bekam eine Strafe und ein Punkt. Jetzt (Januar 2017) wurde er von der Polizei angehalten, da er am Handy war. Er bekam wieder ein Punkt und eine Strafe. Droht ihm ein Fahrvebot, weil er innerhalb von einem Monat zwei Punkte erhalten hat?
    Danke für die Anwort?

    1. bussgeldrechner.org

      23. Januar 2017 um 12:33

      Hallo L.A,
      nein, dies droht ihm nicht. Eine Wiederholungstat liegt nicht vor.
      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  18. gauranga

    17. Januar 2017 um 16:16

    ich wurde innerhalb eines jahres zweimal beim rotlichtverstoss erwischt. beim ersten mal bezahlt – führerschein ein monat abgegeben –

    dann beim fahren von der zivilpolizei angehalten und wg. rotlichtverstoss beschuldigt ( ampel für geradeaus war grün und abbieger rot – ich habe das übersehen und bin als abbieger gefahren )

    kann ich erfolgsversprechend gegen fahrverbot ( im brief steht „fahrlässig“) einspruch erheben ?

    1. bussgeldrechner.org

      23. Januar 2017 um 12:36

      Hallo gauranga,
      wenden Sie sich bitte an einen Anwalt, da wir an dieser stelle keine Rechtsberatung anbieten.
      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  19. Peter

    16. Januar 2017 um 15:16

    Hallo,

    Ich bin innerhalb eines Jahres mit 11 km/h (im Januar), mit 24 km/h (November) und mit 38 km/h (auch im November, doch bevor der erste Bescheid im November kam) geblitzt worden.

    Habe ich mit einem Fahrverbot zu rechnen?

    Danke und Gruß
    Peter

    1. bussgeldrechner.org

      23. Januar 2017 um 12:50

      Hallo Peter,
      in der Regel nicht, erst ab einer Überschreitung von jeweils mindestens 26 km/h.
      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  20. Andre

    15. Januar 2017 um 18:32

    Hallo,

    Ich bin im November 2016 mit 24 km/h zu schnell außerorts gelasert und rausgezogen worden, im januar bin ich dann mit ca 25-30 km/h zu schnell geblitzt worden…könnte mich ein fahrverbot erwarten???

    1. bussgeldrechner.org

      16. Januar 2017 um 8:16

      Hallo Andre,

      die Wiederholungstäterregelung greift nur, wenn Sie innerhalb eines Jahres die zulässige Geschwindigkeit zweimal um 26 km/h oder mehr überschreiten. Dies scheint bei Ihnen nicht der Fall zu sein.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  21. Kim

    14. Januar 2017 um 19:49

    Hallo
    Ich wurde nun das 3mal innerhalb eines Jahres geblitzt.Die ersten beiden male war es außerorts mit 18kmh und mit 20kmh zu schnell.Jetzt wurde ich wieder außerorts geblitzt mit ca.20-30kmh zu schnell(noch keinen Bescheid erhalten).Muss ich jetzt mit einem Fahrverbot rechnen da ich als Wiederholungstäter gesehen werde???

    1. bussgeldrechner.org

      16. Januar 2017 um 8:34

      Hallo Kim,

      nein, die Wiederholungstäterregelung greift nur, wenn Sie innerhalb eines Jahres die zulässige Geschwindigkeit um 26 km/h oder mehr überschreiten.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  22. Janette

    11. Januar 2017 um 16:30

    Hallo!
    Ich bin im April 2016 wegen eines Abstandsverstoßes zu 1 Monat Fahrverbot, 160€ und 2 Punkten in Flensburg „verurteilt“ worden.
    Den Monat Fahrverbot habe ich vom 09.12.2016 bis 08.01.2017 hinter mich gebracht.
    Nun bin ich heute geblitzt worden, außerorts, müsste unter 20 km/h gewesen sein, zudem hatte ich das Handy in der Hand, wobei ich aber nicht weiß, ob dies sichtbar sein wird.
    Meine Frage nun: was kann mir drohen? Ein weiteres Fahrverbot, weil ich ein Wiederholungstäter bin, bzw. bin ich überhaupt ein Wiederholungstäter, da es sich um verschiedene Ordnungswidrigkeiten handelt?
    Vielen Dank im Voraus!

    1. bussgeldrechner.org

      16. Januar 2017 um 9:13

      Hallo Janette,

      die Wiederholungstäterregelung greift nur, wenn Sie innerhalb eines Jahres die zulässige Geschwindigkeit um 26 km/h oder mehr überschreiten.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  23. Franzi

    6. Januar 2017 um 21:03

    Hallo!
    Wurde im Juli 2016 mit 27 km zuschnell geblitz! Fahrverbot habe ich nun seit dem 01.01.2017!
    Jetzt im Dezember wurde ich erneut geblitzt, leider kann ich nicht genau sagen wieviel zuschnell! Der Blitzer ist ein Fester Blitzer an einer Ampel, nun weiß ich nicht, ob ich geblitzt wurde, weil es knapp rot war oder ich zuschnell war! :(
    Was droht mir nun?
    Ich bin sehr auf den Führerschein angewiesen und verzweifle etwas!

    Wäre toll um ne schnelle Antwort :(

    1. bussgeldrechner.org

      9. Januar 2017 um 8:10

      Hallo Franzi,

      um dies beurteilen zu können, müssen wir wissen, in welchem Rahmen sich Ihre Geschwindigkeitsüberschreitung bewegt hat und ob es sich um einen Rotlichtverstoß handelt.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  24. Yves

    3. Januar 2017 um 9:34

    Hallo,
    ich bin in den letzten 4 Wochen 1x mit Handy am Ohr auf der AB geblitzt wurden (mit 118 km/h an Stelle von 100 km/h – Schreiben wurde mir schon zugestellt) und dann bin ich in der Stadt wegen Handy am Ohr von der Polizei raus gewunken wurden. Das war ca. 4 Wochen später.
    Ich weiß, dass das einzelne Vergehen mit 60,-€ plus 1 Punkt geahndet wird, doch was ist bei „Wiederholungstat“?
    Ich freue mich auf Ihre Antwort. Vielen Dank!

    1. bussgeldrechner.org

      9. Januar 2017 um 11:01

      Hallo Yves,
      in der Regel gilt eine Wiederholungstat nur, wenn Sie zweimal in einem Jahr geblitzt wurden mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h und mehr.
      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  25. Lucy

    3. Januar 2017 um 1:16

    Hallo, Team bussgelrechner.org,
    nach über 25 Jahren habe ich jetzt eine schwarze Serie – im Oktober 2016 wurde ich geblitzt (außerorts auf der Autobahn, 31 km/h zu schnell) – 1 Punkt und Geldbuße.
    Im Dezember 2016 bin ich wieder geblitzt worden – jetzt aber mit dem Hinweis auf nicht eingehaltenen Sicherheitsabstand: bei 131 km/h mit weniger als 4/10 des halben Tachowerts.
    Droht mir nun ein Fahrverbot? Danke für die Antwort.

    1. bussgeldrechner.org

      9. Januar 2017 um 11:02

      Hallo Lucy,
      nein, es droht Ihnen kein Fahrverbot.
      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

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