Wer gilt als Wiederholungstäter im Straßenverkehr?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 15. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Wie die Wiederholungstat zum Fahrverbot führt

Wer zum 2. Mal geblitzt wird, muss mit einem Fahrverbot rechnen
Wer zum 2. Mal geblitzt wird, muss mit einem Fahrverbot rechnen

Um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten, benennt der Bußgeldkatalog nicht nur Bußgelder und Maßnahmen wie Fahrverbote oder Punkte in Flensburg. Maßgeblich für seine Existenz sind außerdem die Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie weitere Gesetze und Verordnungen in Deutschland.

Die Bußgelder stehen in der Regel fest und sind – abgesehen von wenigen Ausnahmen – fix. Das bedeutet, dass es in der Regel unerheblich ist, ob ein Verkehrsteilnehmer bereits vor Begehung der Tat ordnungswidrig und strafrechtlich aufgefallen ist.

In diesem Ratgeber sollen die Ausnahmen genannt werden, bei denen Vorstrafen relevant sind und so zu höheren Strafen führen können. Dies betrifft einerseits die Geschwindigkeitsüberschreitung, andererseits Alkoholdelikte im Straßenverkehr.

FAQ: Wiederholungstäter

Ab wann gelte ich als Wiederholungstäter, wenn ich geblitzt werden?

Die Wiederholungstäterregelung greift, wenn Sie sich innerhalb eines Jahres zweimal eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr leisten.

Welche Konsequenzen hat die Wiederholungstäterregelung?

Die Bußgeldstelle kann dem Wiederholungstäter ein zusätzliches Fahrverbot von einem Monat aufbrummen.

Wann gelte ich beim Fahrverbot als Wiederholungstäter?

Als Wiederholungstäter gelten Verkehrssünder, welche in den letzten zwei Jahren schon einmal ein Fahrverbot antreten mussten.

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Was steht drin:

  • Beharrlichkeit am Steuer: Wann werden Sie zum Wiederholungstäter?
  • Folgen einer wiederholten Geschwindigkeitsüberschreitung
  • Wiederholungstat mit Alkohol und Drogen: Droht die MPU?

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2-mal geblitzt: Strafen für Wiederholungstäter

Eine wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitung kann dazu führen, dass entweder ein Fahrverbot verhängt oder das bestehende Fahrverbot verlängert wird. Der Führerschein ist mindestens für einen Monat weg. Mit dieser Regelung soll der Verkehrsteilnehmer aus Fehlern lernen, damit er die Wiederholungstat nicht noch einmal begeht.

Ein Fahrverbot kommt in der Regel in Betracht, wenn gegen den Führer eines Kraftfahrzeugs wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und er innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft der Entscheidung eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begeht. (Quelle: Paragraph 4 Absatz 2 Satz 2 Bußgeldkatalog-Verordnung)

Die Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbotes wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (BKatV) benennt also nicht nur Bußgelder und Strafen für Verkehrssünder. Zudem kann sie Sonderregelungen aufstellen. Einen Bußgeldkatalog für Wiederholungstäter gibt es jedoch nicht.

Der Paragraph besagt also, dass eine wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem Fahrverbot für den Wiederholungstäter geahndet wird. Der Zeitraum beträgt 12 Monate. Diese starten, sofern der Bußgeldbescheid rechtskräftig geworden ist.

Ein Bußgeldbescheid wird immer dann rechtskräftig, wenn Sie nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung Einspruch gegen ihn eingelegt haben. Haben Sie Einspruch eingelegt und es kam zum Gerichtsverfahren, ist die Rechtskraft dann gegeben, wenn das Urteil verkündet wurde.

Der Wiederholungstäter sieht seine Maßnahme auf dem Bußgeldbescheid
Der Wiederholungstäter sieht seine Maßnahme auf dem Bußgeldbescheid

Dabei gibt es einen Sonderfall. Begeht der Kfz-Fahrer einen beharrlichen Pflichtverstoß, der ein „ähnlich starkes Gewicht“ wie die wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitung darstellt, reicht es auch aus, wenn der Betroffene zum Tatzeitpunkt Kenntnis über die Entscheidung hatte.

Das bedeutet also, wenn Sie beispielsweise von der Polizei angehalten werden und die Beamten bereits sagen, dass Sie über 25 km/h zu schnell waren, hatten Sie darüber Kenntnis. Wurden Sie dann zum 2. Mal geblitzt, ohne dass der Bußgeldbescheid über das erste Vergehen im Briefkasten liegt, liegt in der Regel eine beharrliche Geschwindigkeitsüberschreitung vor.

Wiederholungstäter infolge einer Geschwindigkeitsüberschreitung: Beharrlichkeit

Um den Begriff „Wiederholungstäter“ richtig zu definieren, ist die Beharrlichkeit zunächst zu erläutern. Denn erst, wenn eine „beharrliche oder grobe Pflichtverletzung“ vorliegt, kann das hohe Bußgeld für die wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitung vom Wiederholungstäter gerechtfertigt werden.

Eine grobe Pflichtverletzung kann noch einmal in zwei unterschiedliche Verletzungen unterschieden werden:

  • objektive grobe Pflichtverletzung: Der Verstoß, den der Verkehrssünder begangen hat, ist immer wieder Ursache für schwere Unfälle.
  • subjektive grobe Pflichtverletzung: Die Person verursachte den Verstoß aus grobem Leichtsinn, Gleichgültigkeit oder grober Nachlässigkeit.

Für die zuständigen Behörden bedeutet das, dass sie bereits bei Eintreffen einer der beiden Pflichtverletzungen ein Regelfahrverbot aussprechen können. Dies kann also auch schon der Fall sein, wenn der Täter nur eine Geschwindigkeitsüberschreitung verursachte.

Das Fahrverbot kann nicht nur beim Wiederholungstäter bestraft werden
Das Fahrverbot kann nicht nur beim Wiederholungstäter bestraft werden

So hat das Kammergericht Berlin bereits im Jahr 1998 geurteilt, dass bereits bei einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 100 Prozent ein grober Verstoß vorliegt. Das bedeutet also, dass die jeweilige Behörde selbst bestimmen kann, ob ein Fahrverbot verhängt wird oder nicht.

Neben der groben Pflichtverletzung ist auch die Beharrlichkeit ein Grund für das erhöhte Bußgeld und das Fahrverbot für Wiederholungstäter bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung. Hier gibt es jedoch einen entscheidenden Unterschied zur Pflichtverletzung. Denn beharrlich handelt nur der, der mehr als einen Verstoß begangen hat.

Dies leitet sich aus der Definition ab: Beharrlich handelt, wem die erforderliche rechtstreue Gesinnung und die notwendige Einsicht in die zuvor verursachte(n) Tat(en) fehlen. Dies ist der Hauptgrund, weshalb das Fahrverbot infolge der wiederholten Geschwindigkeitsüberschreitung bestraft wird.

Zudem gibt es den Begriff des Augenblickversagens. Er bezeichnet den Umstand, dass ein pflichtbewusster und sorgfältiger Kfz-Fahrer auch manchmal im Augenblick versagen kann. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn das Verkehrszeichen, welches die Geschwindigkeitsbegrenzung anzeigt, nur einmal vorhanden war. Der Fahrer hat dieses übersehen. Liegt das Augenblickversagen zugrunde, wird keine Beharrlichkeit bzw. grobe Pflichtverletzung angenommen und das Fahrverbot ist hinfällig.

Ein höheres Fahrverbot beim Wiederholungstäter

Im Grunde können also zwei Fälle eintreten: Person A fährt zweimal innerhalb des Zeitraumes von 12 Monaten mit mindestens 26 km/h zu schnell. Der Wiederholungstäter überfährt in der Zeit zweimal einen Blitzer mit mehr als 25 km/h:

  • die Wiederholungstat wird laut Bußgeldkatalog mit einem Fahrverbot geahndet: Das Fahrverbot wird in diesem Fall um einen Monat verlängert. Besteht laut Bußgeldkatalog ein Fahrverbot von einem Monat, verlängert sich dieses auf zwei Monate etc.
  • die Wiederholungstat wird laut Bußgeldkatalog mit keinem Fahrverbot geahndet: In diesem Fall muss der Wiederholungstäter mit einem Fahrverbot von einem Monat rechnen.

Wiederholungstäter: Alkohol am Steuer

Wiederholungstäter, die mit Alkohol am Steuer erwischt werden, können eine MPU erwarten
Wiederholungstäter, die mit Alkohol am Steuer erwischt werden, können eine MPU erwarten

Werden Sie 2-mal geblitzt, droht ein Fahrverbot für Wiederholungstäter. Beim Delikt Alkohol am Steuer muss der Wiederholungstäter auch mit dieser Maßnahme rechnen.

Die Promillegrenze liegt derzeit bei 0,5 in Deutschland. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkten in Flensburg und bereits einem Monat Fahrverbot rechnen.

Kommt es wieder zum Genuss von Alkohol hinter dem Steuer, muss der Wiederholungstäter dieses Mal mit einem verdoppelten Bußgeld rechnen.

Die Staffelung existiert laut Bußgeldkatalog für Wiederholungstäter mit Alkohol oder Drogen hinter dem Steuer:

  • 1. Verstoß: 500 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • 2. Verstoß: 1.000 Euro, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
  • 3. Verstoß: 1.500 Euro, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

Besitzen Sie einen Promillewert von 1,1 im Blut, gilt dies als Alkoholfahrt, bei dem Wiederholungstäter mit der Entziehung des Führerscheins sowie einer Freiheits- bzw. Geldstrafe rechnen müssen. Der Führerscheinentzug gilt nicht nur für Wiederholungstäter. Auch Ersttäter sind davon betroffen.

Eine MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) droht dem Wiederholungstäter so gut wie immer. Dies kommt aber immer auf den individuellen Fall an. Wer mit 1,6 Promille am Steuer kontrolliert wird, muss in der Regel mit einer medizinisch-psychologischen Untersuchung rechnen.

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

769 Kommentare

  1. Liv

    17. April 2017 um 13:06

    Hallo,
    Ich wurde während meiner probezeit jetzt 2 mal geblitzt. Das erste mal mit 11km/h zu viel außerorts und das zweite mal mit 12 km/h zu viel innerorts. Bußgeldbescheid hab ich schon erhalten… meine frage ist jetzt mit was ich noch rechnen muss?

    1. bussgeldrechner.org

      19. April 2017 um 8:42

      Hallo Liv,

      wenn Sie das Bußgeld fristgerecht bezahlen, haben Sie keine weiteren Konsequenzen zu befürchten.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  2. Tina

    12. April 2017 um 18:38

    Hallo,

    Bei mir wurde im Dezember letzten Jahres der Abstand zum voran fahrenden Auto gemessen. Ich hatte bei 120km/h – 13m Abstand (3/10 des Tachos). Ich habe erstmal Einspruch eingelegt und werde 1Monat Fahrverbot ca.180€ und 2 Punkte bekommen. Nun habe ich gestern wieder Post bekommen. 138km/h – 21m Abstand (4/10 des Tachos). Womit muss ich rechnen? Gelte ich als Wiederholungstäterin?

    Vielen Dank im Voraus.

    1. bussgeldrechner.org

      13. April 2017 um 10:06

      Hallo Tina,
      gemäß Bußgeldkatalog müssen Sie mit einem Bußgeld in Höhe von 180 € sowie einem Punkt rechnen. Die Regelung für Wiederholungstäter findet bei Abstandsverstößen keine Anwendung, allerdings kann Ihnen unter Umständen Beharrlichkeit vorgeworfen werden.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  3. Peter

    12. April 2017 um 9:33

    Hallo, ich hatte letzten Mai einen Abstandsunterschreitung auf der AB, (160€/ 2Punkte&1Monat Fahrverbot).
    Nun wurden bei einer Rutinekotrolle 0,5% Alkohol festgestellt.
    Womit muss ich rechnen?

    1. bussgeldrechner.org

      13. April 2017 um 10:10

      Hallo Peter,
      die Regelung für Wiederholungstäter findet bei Geschwindigkeitsüberschreitungen Anwendung. Die Sanktionen für Alkohol am Steuer können Sie dem entsprechenden Bußgeldkatalog entnehmen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  4. traurig

    11. April 2017 um 12:16

    Hallo,
    gestern fuhr mein Freund Auto. Nachdem er zu Hause war klingelte die Polizei und fragte ob er gefahren sei. Er hatte 1, 9 Promille bei der Kontrolle zu hause, gab es zu gefahren zu sein. Sie nahmen ihn zur Blutabnahme mit. Der Führerschein ist natürlich weg. Er hatte ihn schon vor Jahren wegen Alkohol am Steuer weg. Dann nach Jahren mit MPU und 1 Jahr lang Urinprobe wiederbekommen.
    Was passiert jetzt? Wiederholungsfall?

    1. bussgeldrechner.org

      13. April 2017 um 10:23

      Hallo traurig,
      beim 2.Verstoß mit mehr als 0,5 Promille am Steuer drohen drei Punkte in Flensburg, die Entziehung der Fahrerlaubnis sowie eine Freiheits- oder Geldstrafe.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  5. H.M.

    7. April 2017 um 23:02

    Guten Tag,

    Ich wurde innerhalb eines Jahres einmal mit 21 km/h innerorts und einmal mit 27 km/h auf der Autobahn zuviel geblitzt.

    Das Busgeld wurde beim zweiten mal nun auf 140€ zzgl. Bearbeitungsgebühr festgelegt.
    Anscheinend wurde aufgrund Beharrlichkeit das Busgeld erhöht.

    Ist dies erlaubt, da die erste Überschreitung lediglich 21 km/h zuviel war? Lohnt es sich gegen den Bescheid mit dem Argument „Augenblickversagen“ Widerspruch einzulegen.

    Ich bin zuvor 20 Jahre punktefrei gefahren.

    Viele Grüsse

    1. bussgeldrechner.org

      13. April 2017 um 9:46

      Hallo H.M.,
      ob von Beharrlichkeit ausgegangen wird, liegt im Ermessen der Beamten, dabei handelt es sich in der Regel um einen Einzelfallentscheid. Ob sich ein Einspruch in Ihrem Fall lohnt, können wir nicht einschätzen, da es uns nicht erlaubt ist eine kostenlose Rechtsberatung zu geben. Wenden Sie sich daher ggf. an einen Anwalt.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  6. Anke

    7. April 2017 um 15:00

    heute wurde ich mit 28kmh zu schnell Außerorts gemessen. Abzüglich Toleranz 25kmh zu schnell.
    Ich habe bereits einen Punkt seit Februar 2017 wegen 22kmh Außerorts zu schnell.
    Was erwartet mich jetzt? Muss ich laufen? Und wie lange bleiben die Punkte bestehen?

    Vielen Dank im Voraus für Eure Antwort.

    1. bussgeldrechner.org

      13. April 2017 um 10:48

      Hallo Anke,
      der Bußgeldkatalog sieht für eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 25 km/h ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro sowie einen Punkt in Flensburg vor. Die Regelung für Wiederholungstäter greift in diesem Fall nicht. Der Punkt verfällt nach 2,5 Jahren.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  7. Sandra

    7. April 2017 um 9:40

    Hallo,
    Mein Mann wurde vor zwei Monaten innerorts mit 41 km geblitzt worden. Er konnte sich freikaufen und bekam somit kein Fahrverbot . Jetzt ist er gestern wieder geblitzt worden mit 65 km Zuviel. Was droht ihm jetzt für eine Strafe?
    Vielen Dank schonmal für Ihre Hilfe.

    1. bussgeldrechner.org

      13. April 2017 um 9:38

      Hallo Sandra,
      welche Sanktionen der Bußgeldkatalog vorsieht, hängt davon ab, ob sich der Geschwindigkeitsverstoß innerorts oder außerorts ereignet hat. Diese Angaben fehlen allerdings bei Ihrer Frage. Allerdings ist wird grundsätzlich ein mehrmonatiges Fahrverbot verhängt. Zudem greift die Regelung für Wiederholungstäter wodurch sich das Fahrverbot um einen weiteren Monat verlängert. Ein Umgehung durch die Zahlung einer Geldauflage ist in diesem Fall nicht möglich.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  8. Karola

    6. April 2017 um 11:49

    Hallo,
    bei meinem Enkel 22Jahre wurde bei einer Polizeikontrolle (gefahren mit PKW) BTM festegestellt. Laut Laborbericht: Amphetamin in einer Konzentration von 126ng/ml,Methamphetamin in einer Konzent..von 996ng/ml, MDMA in einer Konzent.. von 40ng/ml THC in einer Konzent.. von6,8ng/ml, 11-Hydroxy-THC in einer Konzentr.. von 1,2ng/ml, sowie THC-Cabonsäure in einer Konzent.. von 78ng/ml festgestellt.
    eine Woche später wurde er erneut von der Polizei aufgehalten und kontrolliert wieder mit BTM. Hiervon ist noch kein Bericht vor……..
    Nun wurde im vor einem Monat von der Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis entzogen.
    Leider haben wir festgestellt das er das Fahrverbot ignoriert und trotz allem weiter Auto fährt.
    Um einfach zu verhindern das etwas schlimmeres passiert und noch unschuldige darunter leiden müssen,hat seine Mutter die Polizei angerufen,die ihn dann auch beim Fahren stoppten, leider wieder mit BTM, eine Blutkontrolle wurde wieder veranlasst.
    Seine Freundin war jedesmal mit dabei als Beifahrerin, sie ist 32 Jahre und seit 9 Jahren Drogen abhängig.
    Ist sie als Beifahrerin mit Verantwortlich, sie wusste das er keinen Führerschein hat?

    Was hat mein Enkel nun an Strafe zu erwarten???

    mit freundlichen Gruss
    Karola

    1. bussgeldrechner.org

      13. April 2017 um 9:13

      Hallo Karola,
      Ihr Enkel hat mehrere Straftaten begangen. Das Strafmaß wird in diesen Fällen daher von einem Gericht bestimmt. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, sich an einen Anwalt zu wenden.
      Auch Beifahrer, die unter dem Einfluss von Drogen stehen, können unter Umständen ihren Führerschein verlieren. Allerdings muss dafür ein entsprechender Bluttest angeordnet werden.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  9. Summer

    4. April 2017 um 12:58

    Hallo,

    Ich bin vor einer Woche auf der Autobahn mit 150 km/h geblitzt worden (erlaubt waren 100). Mit einem 1-monatigen Fahrverbot hab ich mich jetzt schon „angefreundet“, Bescheid ist natürlich noch keiner da. Vor 3 Tagen bin ich wieder erwischt worden, allerdings diesmal nur mit ca. 115 kmh (erlaubt waren 100kmh). Droht mir jetzt eine Verlängerung des Fahrverbots?
    Danke schon mal für die Hilfe.

    1. bussgeldrechner.org

      6. April 2017 um 10:27

      Hallo Summer,
      die Regelung für Wiederholungstäter greift, wenn Sie innerhalb eines Jahres zweimal mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 26 km/h auffällig werden. Gemäß Ihren Angaben ist dies bei Ihnen aktuell nicht der Fall.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  10. Anna

    1. April 2017 um 16:20

    Hallo,

    eine Bekannte von mir ist Ratlos. Sie wurde innerhalb eines Tages 2 mal geblitzt. Einmal mit 40 km/h zu viel und einmal mit 30km/h.
    Sie hat keine Punkte in Flensburg.

    Nun zur Frage: bekommt sie 2 Geldbußen mit Punkten oder 1 zusammengefasste mit Fahrverbot?

    1. bussgeldrechner.org

      6. April 2017 um 9:05

      Hallo Anna,
      in der Regel muss Ihre Bekannte mit Sanktionen für beide Geschwindigkeitsverstöße rechnen. Darüber hinaus kann auch die Regelung für Wiederholungstäter greifen, sodass auch ein weiterer Monat Fahrverbot zu erwarten sind.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  11. Olli

    30. März 2017 um 21:10

    Hallo, ich wurde letzte Woche in einer 70 er Zone mit Tempo 90 auserorts geblitzt. Einen Tag später wurde ich innerorts mit Tempo 65 geblitzt. Bisher keine Strafen bekomme. Was habe ich zu erwarten?

    1. bussgeldrechner.org

      6. April 2017 um 8:55

      Hallo Olli,
      welche Sanktionen bei einem Geschwindigkeitsverstoß drohen, können Sie mithilfe unseres Bußgeldrechners ermitteln. Diesen finden Sie unter anderem hier: Bußgeldrechner Geschwindigkeit.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  12. WiJ

    29. März 2017 um 21:14

    Hallo,
    ich wurde im letzten Februar außerorts mit 26 km/h zuviel geblitzt. Bescheid vom 24.3.16, rechtskräftig somit 7.4.16.
    Anfang März 2017 wurde ebenfalls mit + 26 km/h außerorts geblitzt. 1 Punkt und 1 Monat fahrverbot, Bescheid noch nicht rechtskräftig. Und gestern hat es mit wieder in einer 70er Zone mit + 26 km/h erwischt. Jahrelang kein einziges Mal geblitzt, und jetzt 3 mal. Was droht mir jetzt noch?

    1. bussgeldrechner.org

      30. März 2017 um 10:13

      Hallo WiJ,
      zusätzlich zu den Sanktionen zum jeweiligen Geschwindigkeitsverstoß müssen Sie auch damit rechnen, dass die Regelung für Wiederholungstäter greift. Somit droht ein weiterer Monat Fahrverbot.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  13. Thorsten

    26. März 2017 um 19:30

    Guten Abend,

    ich habe folgende Situation: August 2013 bin ich mit mehr als 26 kmh zu schnell geblitzt worden, habe dafür Punkte und die Auflage bekommen, wenn ich innerhalb eines Jahres nochmal geblitzt werde. Bin dann 2014 Im August nochmal geblitzt worden. Das ein monatige Fahrverbot und Punkte( ?) war im Oktober 2014 rechtskräftig , so dass ich bis Irgendwann im Februar Zeit hatte ( 4 Monate) den Führerschein abzugeben.( ich habe beide Bescheide nicht mehr). Das was ich weiß und nachweisen kann, ist das ich am 13 Februar 2015 meinen Führerschein abgeschickt habe und halt einen Monat später wiederbekommen habe.
    Jetzt könnte es sein, dass ich heute 26.03.17 innerhalb geschlossener Ortschaft mit über 80 geblitzt wurde( ich weiß nicht, ob mit abzüglicher Toleranz mehr wie 31 zu schnell , könnte halt aber sein) Es heisst ja, dass man als Ersttäter gilt, wenn man innerhalb der letzten 2 Jahre kein Fahrverbot hatte, das heisst doch in meinem Fall , egal ob sich diese 2 JAhre auf die Rechtkräftigkeit des Bescheides ( Oktober 14 oder auf die eigentliche Abgabe des Führerscheins 14.2.2015 bis 14 .3 15 bezieht, heute ist ja der 26.03.17 und beides über 2 Jahre her, oder sehe ich das falsch? Meine 2.Frage wäre, die Punkte, die ich 2013 nach dem alten System bekommen habe müssten doch seit 2015 erledigt sein und nur die Punkte des Bescheides von Oktober 14 müssten noch da sein und 2, 5 Jahren also im April/mai 17 gelöscht werden? Auch, wenn ich für die heutige Tat Punkte bekommen würde?
    Vielen Dank für Eure Antwort

    1. bussgeldrechner.org

      30. März 2017 um 9:27

      Hallo Thorsten,
      wie viele Punkte Ihr Konto in Flensburg derzeit aufweist, können Sie in einer kostenlose Abfrage beim Kraftfahrt-Bundesamt in Erfahrung bringen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  14. Patty

    26. März 2017 um 10:37

    Guten Tag,
    ich wurde letztes Jahr in meine Probezeit auf den Autobahn mit 21 km/h zuviel geblitzt. Meine Probezeit wurde um 2 Jahre verlängert und ich muss AFS machen. Gestern würde ich wieder geblitzt mit ca. 7-10 km/h zuviel… mit was muss ich rechnen?

    Vielen Dank im Voraus

    1. bussgeldrechner.org

      30. März 2017 um 9:24

      Hallo Patty,
      in diesem Fall fällt nur ein Bußgeld an. Auswirkungen auf die Probezeit sind in der Regel nicht zu erwarten.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  15. Anton

    22. März 2017 um 17:16

    Hallo!
    Musste letztes Jahr wegen zu geringem Abstand den Führerschein für einen Monat abgeben und wurde erneut wegen zu geringem Abstand geblitzt.
    Leider kann ich mich nicht mehr an die Geschwindigkeit und den Abstand erinnern.
    Habe noch nichts von der Behörde bekommen.
    Was können die folgen sein?
    Zählt das schon als Wiederholungstat?

    1. bussgeldrechner.org

      23. März 2017 um 9:41

      Hallo Anton,
      unter Umständen kann ein weiterer Abstandsverstoß als Wiederholungstat zählen und somit ein Fahrverbot drohen. Ohne weitere Angaben ist eine Einschätzung allerdings nicht möglich.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  16. Mirco

    21. März 2017 um 16:46

    Guten Tag ,
    Ich würde im Februar 2016 auf der Autobahn geblitzt 120 Zone mit 55 Zuviel musste 1 Monat den Führerschein abgeben.
    Jetzt wurde ich auf einer Autobahn geblitzt die eig immer ohne Tempo Limit ist und die ich auch schon mehrer Jahre zur Arbeit fahre und kenne , standen Schilder 100. 80. 60. es war eine Bag Kontrolle auf der Raststätte und ich bin mit 160 durchgefahren und in der 60 Zone geblitzt worden. Ich bin aber sehr auf meinen Führerschein angewiesen wegen der Arbeit sonst droht eine Kündigung
    Was kann man dagegen machen ???

    1. bussgeldrechner.org

      23. März 2017 um 9:52

      Hallo Mirco,
      wenden Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht. Möglicherweise kann dieser etwas bewirken.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  17. Basti

    21. März 2017 um 16:34

    Hallo,
    ich wurde im letzten Jahr 2x mit 26 / 28 km/h zu viel auf der Autobahn geblitzt und bekam 1 Monat Fahrverbot. Nun wurde ich innerorts mit 30 Km/h zu viel geblitzt? Erwartet mich nun wieder ein Fahrverbot?
    Vielen Dank im Voraus.

    1. bussgeldrechner.org

      23. März 2017 um 9:54

      Hallo Basti,
      es ist wahrscheinlich, dass Sie immer noch als Wiederholungstäter gelten und erneut ein Fahrverbot droht.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  18. Christian

    21. März 2017 um 13:52

    Hallo
    Ich wurde im Dezember 2015 außerorts geblitzt und bekam 1 Monat Fahrverbot. Dieses habe ich mitte 2016 abgeleistet. Im Januar 2017 wurde ich innerorts mit 41km/h zuviel geblitzt. Fällt das unter Wiederholungstäter? Womit muss ich rechnen?
    Danke für die Hilfe.

    1. bussgeldrechner.org

      23. März 2017 um 9:55

      Hallo Christian,
      die Regelung für Wiederholungstäter bezieht sich immer auf einen Zeitraum von 12 Monaten.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  19. Susi

    21. März 2017 um 13:15

    Hallo liebes Team
    Ich bin am Dezember 16 im einer 30 er Zone mit 21km/h zuviel geblitzt wurde 80€ u 1 Punkt.
    Heute wurde ich wieder in einer 30 Zone geblitzt wobei wir nicht wissen ob ich geblitzt wurde oder der jenige vor mir.
    Ich gehe davon aus das ich bei ca 45 oder 50 km war also ca 15 bis 20 km/h zuviel.
    Droht mir ein Fahrverbot falls ich es war oder nur das Bussgeld?

    1. bussgeldrechner.org

      23. März 2017 um 9:57

      Hallo Susi,
      die Regelung für Wiederholungstäter greift, wenn Sie innerhalb von 12 Monaten zweimal mit mehr als 26 km/h geblitzt werden. Laut Ihren Angaben ist dies nicht der Fall, sodass es bei den regulären Sanktionen gemäß dem Bußgeldkatalog bleibt.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  20. Elina

    16. März 2017 um 23:42

    Hallo bussgeldrechner-Team,

    ich wurde letzten Oktober mit 36 km/h zu schnell geblitzt und habe dafür erwartungsgemäß 2 Punkte und ein einmonatiges Fahrverbot (welches ich Anfang April antrete) bekommen (in dem Schreiben galt ich bereits als Wiederholungstäter – Anfang 2015 erstes Mal geblitzt worden mit 16 km/h bei Tempo 30). Heute wurde ich mit knapp 22 km/h zu schnell bei Tempo 50 geblitzt.
    Was erwartet mich nun?

    1. bussgeldrechner.org

      23. März 2017 um 9:00

      Hallo Eline,
      in der Regel greift die Regelung für Wiederholungstäter erst wenn Sie zweimal innerhalb von 12 Monaten mit 26 km/h zu viel auffällig werden.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  21. Paul

    15. März 2017 um 17:16

    Hallo Ich wurde zweimal innerhalb von 9 Monaten mit 4/10 Abstand gemessen . Und einmal mit 21 zu schnell! Erwartet mich nun ein Fahrverbot ?

    1. bussgeldrechner.org

      16. März 2017 um 8:10

      Hallo Paul,

      ein Fahrverbot ist in der Regel für diese Verstöße nicht im Bußgeldkatalog vorgesehen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  22. Detzler

    10. März 2017 um 7:24

    Hi, ich würde vor ca einem jahr und einem Monat zwei mal wegen überhöhter Geschwindigkeit geblitzt. Dafür hab ich je einen Punkt bekommen und viel Geld bezahlt. Nun haben sie mich ein jahr und ca 1 Monat später leider wieder geblitzt weil ich davon ausgegangen bin dass man 100 fahren darf dabei waren dort 80…..nun War ich 24 km außerhalb geschlossen Ortschaft zu schnell.gilt ich nun als Wiederholungstäter und bekomme vll ein Fahrverbot? Ich brauch meinen Führerschein wegen meinem Job!
    LG

    1. bussgeldrechner.org

      16. März 2017 um 8:44

      Hallo Detzler,

      überschreiten Sie zweimal innerhalb eines Jahres die zulässige Geschwindigkeit um 26 km/h oder mehr, so erhalten Sie ein Fahrverbot, weil Sie als Wiederholungstäter gelten.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  23. Hannes

    2. März 2017 um 17:34

    Hallo!
    Ich hatte Anfang 2017 für einen Monat den Lappen weg wegen Geschwindigleit.
    Nun hatte ich 2 Abstandsverstösse mit je einem Punkt innerhalb von 2 Wochen.

    Bin ich Wiederholungstäter trotz unterschiedlicher „Taten“?
    Verliere ich den Schein u.U. für 2 Monate anstatt 1 Monat oder gibt es wohl keinen FS-Entzug?

    1. bussgeldrechner.org

      9. März 2017 um 9:35

      Hallo Hannes,
      bei einer Wiederholungstat kann die Behörde ein Fahrverbot aussprechen, wegen Beharrlichkeit. Ob dies aufgrund der zwei Abstandsverstöße der Fall ist, liegt im Ermessen der Beamten.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  24. Anja

    22. Februar 2017 um 18:55

    Hallo,
    Ich hatte in kurzem Abstand zwei Geschwindigkeitsübertretungen über 26 km/h; der erste Bescheid ist rechtskräftig und ging mit einem Fahrverbot und einem Punkt einher (innerhalb geschlossener Ortschaft zu schnell). Zum zweiten Vergehen (zu schnell in einer Baustelle außerhalb geschlossener Ortscaft) wurde nun der Bescheid zugestellt, der eine Geldstrafe vorsieht sowie einen weiteren Punkt. Von Rechtswegen gelte ich doch als Wiederholungstäter? Von Fahrverbot steht in dem Bescheid nichts.
    Die Einspruchsfrist läuft noch. Muss ich danach mit der Erteilung des Fahrverbotes von anderer Stelle rechnen?
    Lieben Dank für eine Antwort!

    1. bussgeldrechner.org

      23. Februar 2017 um 10:36

      Hallo Anja,

      die Wiederholungstäterregl greift erst, wenn der erste Bescheid zum Zeitpunkt des zweiten Verstoßes bereits rechtskräftig war. Ist dies bei Ihnen nicht der Fall, müssen Sie nicht mit zusätzlichem Fahrverbot rechnen.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  25. Heiko R.

    18. Februar 2017 um 21:07

    Hallo ich wurde zweimal in12 Monaten geblitzt, Einmal 25kmh ausserorter Ort und Einmal innerorter Ort mit 25kmh was droht mir für eine Strafe. Wenn man auch schon 4 Punkte hat. LG. Heiko

    1. bussgeldrechner.org

      23. Februar 2017 um 10:06

      Hallo Heiko,

      da Sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht zweimal um mehr als 26 km/h überzogen haben, gelten Sie nicht als Wiederholungstäter. Dennoch kann sich das Bußgeld erhöhen, wenn die Behörden in Ihrem Fall von einer beharrlichen Pflichtverletzung ausgehen – etwa aufgrund wiederholter Verstöße.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

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