Wer gilt als Wiederholungstäter im Straßenverkehr?
Letzte Aktualisierung am: 15. Juli 2024
Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten
Wie die Wiederholungstat zum Fahrverbot führt
Um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten, benennt der Bußgeldkatalog nicht nur Bußgelder und Maßnahmen wie Fahrverbote oder Punkte in Flensburg. Maßgeblich für seine Existenz sind außerdem die Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie weitere Gesetze und Verordnungen in Deutschland.
Die Bußgelder stehen in der Regel fest und sind – abgesehen von wenigen Ausnahmen – fix. Das bedeutet, dass es in der Regel unerheblich ist, ob ein Verkehrsteilnehmer bereits vor Begehung der Tat ordnungswidrig und strafrechtlich aufgefallen ist.
In diesem Ratgeber sollen die Ausnahmen genannt werden, bei denen Vorstrafen relevant sind und so zu höheren Strafen führen können. Dies betrifft einerseits die Geschwindigkeitsüberschreitung, andererseits Alkoholdelikte im Straßenverkehr.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Wiederholungstäter
Die Wiederholungstäterregelung greift, wenn Sie sich innerhalb eines Jahres zweimal eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr leisten.
Die Bußgeldstelle kann dem Wiederholungstäter ein zusätzliches Fahrverbot von einem Monat aufbrummen.
Als Wiederholungstäter gelten Verkehrssünder, welche in den letzten zwei Jahren schon einmal ein Fahrverbot antreten mussten.
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Was steht drin:
- Beharrlichkeit am Steuer: Wann werden Sie zum Wiederholungstäter?
- Folgen einer wiederholten Geschwindigkeitsüberschreitung
- Wiederholungstat mit Alkohol und Drogen: Droht die MPU?
2-mal geblitzt: Strafen für Wiederholungstäter
Eine wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitung kann dazu führen, dass entweder ein Fahrverbot verhängt oder das bestehende Fahrverbot verlängert wird. Der Führerschein ist mindestens für einen Monat weg. Mit dieser Regelung soll der Verkehrsteilnehmer aus Fehlern lernen, damit er die Wiederholungstat nicht noch einmal begeht.
Ein Fahrverbot kommt in der Regel in Betracht, wenn gegen den Führer eines Kraftfahrzeugs wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und er innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft der Entscheidung eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begeht. (Quelle: Paragraph 4 Absatz 2 Satz 2 Bußgeldkatalog-Verordnung)
Die Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbotes wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (BKatV) benennt also nicht nur Bußgelder und Strafen für Verkehrssünder. Zudem kann sie Sonderregelungen aufstellen. Einen Bußgeldkatalog für Wiederholungstäter gibt es jedoch nicht.
Der Paragraph besagt also, dass eine wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem Fahrverbot für den Wiederholungstäter geahndet wird. Der Zeitraum beträgt 12 Monate. Diese starten, sofern der Bußgeldbescheid rechtskräftig geworden ist.
Ein Bußgeldbescheid wird immer dann rechtskräftig, wenn Sie nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung Einspruch gegen ihn eingelegt haben. Haben Sie Einspruch eingelegt und es kam zum Gerichtsverfahren, ist die Rechtskraft dann gegeben, wenn das Urteil verkündet wurde.
Dabei gibt es einen Sonderfall. Begeht der Kfz-Fahrer einen beharrlichen Pflichtverstoß, der ein „ähnlich starkes Gewicht“ wie die wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitung darstellt, reicht es auch aus, wenn der Betroffene zum Tatzeitpunkt Kenntnis über die Entscheidung hatte.
Das bedeutet also, wenn Sie beispielsweise von der Polizei angehalten werden und die Beamten bereits sagen, dass Sie über 25 km/h zu schnell waren, hatten Sie darüber Kenntnis. Wurden Sie dann zum 2. Mal geblitzt, ohne dass der Bußgeldbescheid über das erste Vergehen im Briefkasten liegt, liegt in der Regel eine beharrliche Geschwindigkeitsüberschreitung vor.
Wiederholungstäter infolge einer Geschwindigkeitsüberschreitung: Beharrlichkeit
Um den Begriff „Wiederholungstäter“ richtig zu definieren, ist die Beharrlichkeit zunächst zu erläutern. Denn erst, wenn eine „beharrliche oder grobe Pflichtverletzung“ vorliegt, kann das hohe Bußgeld für die wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitung vom Wiederholungstäter gerechtfertigt werden.
Eine grobe Pflichtverletzung kann noch einmal in zwei unterschiedliche Verletzungen unterschieden werden:
- objektive grobe Pflichtverletzung: Der Verstoß, den der Verkehrssünder begangen hat, ist immer wieder Ursache für schwere Unfälle.
- subjektive grobe Pflichtverletzung: Die Person verursachte den Verstoß aus grobem Leichtsinn, Gleichgültigkeit oder grober Nachlässigkeit.
Für die zuständigen Behörden bedeutet das, dass sie bereits bei Eintreffen einer der beiden Pflichtverletzungen ein Regelfahrverbot aussprechen können. Dies kann also auch schon der Fall sein, wenn der Täter nur eine Geschwindigkeitsüberschreitung verursachte.
So hat das Kammergericht Berlin bereits im Jahr 1998 geurteilt, dass bereits bei einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 100 Prozent ein grober Verstoß vorliegt. Das bedeutet also, dass die jeweilige Behörde selbst bestimmen kann, ob ein Fahrverbot verhängt wird oder nicht.
Neben der groben Pflichtverletzung ist auch die Beharrlichkeit ein Grund für das erhöhte Bußgeld und das Fahrverbot für Wiederholungstäter bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung. Hier gibt es jedoch einen entscheidenden Unterschied zur Pflichtverletzung. Denn beharrlich handelt nur der, der mehr als einen Verstoß begangen hat.
Dies leitet sich aus der Definition ab: Beharrlich handelt, wem die erforderliche rechtstreue Gesinnung und die notwendige Einsicht in die zuvor verursachte(n) Tat(en) fehlen. Dies ist der Hauptgrund, weshalb das Fahrverbot infolge der wiederholten Geschwindigkeitsüberschreitung bestraft wird.
Zudem gibt es den Begriff des Augenblickversagens. Er bezeichnet den Umstand, dass ein pflichtbewusster und sorgfältiger Kfz-Fahrer auch manchmal im Augenblick versagen kann. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn das Verkehrszeichen, welches die Geschwindigkeitsbegrenzung anzeigt, nur einmal vorhanden war. Der Fahrer hat dieses übersehen. Liegt das Augenblickversagen zugrunde, wird keine Beharrlichkeit bzw. grobe Pflichtverletzung angenommen und das Fahrverbot ist hinfällig.
Ein höheres Fahrverbot beim Wiederholungstäter
Im Grunde können also zwei Fälle eintreten: Person A fährt zweimal innerhalb des Zeitraumes von 12 Monaten mit mindestens 26 km/h zu schnell. Der Wiederholungstäter überfährt in der Zeit zweimal einen Blitzer mit mehr als 25 km/h:
- die Wiederholungstat wird laut Bußgeldkatalog mit einem Fahrverbot geahndet: Das Fahrverbot wird in diesem Fall um einen Monat verlängert. Besteht laut Bußgeldkatalog ein Fahrverbot von einem Monat, verlängert sich dieses auf zwei Monate etc.
- die Wiederholungstat wird laut Bußgeldkatalog mit keinem Fahrverbot geahndet: In diesem Fall muss der Wiederholungstäter mit einem Fahrverbot von einem Monat rechnen.
Wiederholungstäter: Alkohol am Steuer
Werden Sie 2-mal geblitzt, droht ein Fahrverbot für Wiederholungstäter. Beim Delikt Alkohol am Steuer muss der Wiederholungstäter auch mit dieser Maßnahme rechnen.
Die Promillegrenze liegt derzeit bei 0,5 in Deutschland. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkten in Flensburg und bereits einem Monat Fahrverbot rechnen.
Kommt es wieder zum Genuss von Alkohol hinter dem Steuer, muss der Wiederholungstäter dieses Mal mit einem verdoppelten Bußgeld rechnen.
Die Staffelung existiert laut Bußgeldkatalog für Wiederholungstäter mit Alkohol oder Drogen hinter dem Steuer:
- 1. Verstoß: 500 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- 2. Verstoß: 1.000 Euro, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
- 3. Verstoß: 1.500 Euro, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
Besitzen Sie einen Promillewert von 1,1 im Blut, gilt dies als Alkoholfahrt, bei dem Wiederholungstäter mit der Entziehung des Führerscheins sowie einer Freiheits- bzw. Geldstrafe rechnen müssen. Der Führerscheinentzug gilt nicht nur für Wiederholungstäter. Auch Ersttäter sind davon betroffen.
Eine MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) droht dem Wiederholungstäter so gut wie immer. Dies kommt aber immer auf den individuellen Fall an. Wer mit 1,6 Promille am Steuer kontrolliert wird, muss in der Regel mit einer medizinisch-psychologischen Untersuchung rechnen.
Hallo,
Ich bin Ende April mit 34 kmh außerorts zu viel geblitzt worden. Habe Mitte Mai die Anhörung erhalten.
Nun bin ich mit maximal 5 kmh zu viel geblitzt worden (außerorts).
Gilt dies bereits als Beharrlichkeit?
Vielen Dank für die Antwort
Hallo Julia,
bei zwei Verstößen ist in der Regel noch nicht von Beharrlichkeit auszugehen. Allerdings liegt diese Entscheidung in Ermessen der zuständigen Behörde.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Hallo,
ich wurde am 06.12.2016 außerhalb einer Geschlossener Ortschaft mit 27 km/h zu Schnell geblitzt. Und habe darauf hin eine Geldbuße und einen Punkt bekommen.
Am 22.05.2017 wurde ich außerhalb einer Geschlossener Ortschaft mit 21 km/h zu Schnell geblitzt.
Was habe ich nun zu erwarten? Erneut eine Geldbuße und Punkte oder etwa ein Fahrverbot?
Hoffe Sie können weiterhelfen, da ich im Außendienst tätig bin, bin ich von meinem Führerschein abhägig.
Hallo Wilhelm,
die Regelung für Wiederholungstäter greift erst ab zwei Geschwindigkeitsverstößen von 26 km/h. Dies ist laut Ihren Angaben nicht der Fall, sodass nur die regulären Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog drohen.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Guten Tag Bussgeldrechner Team,
ich wurde am 06.12.2016 außerhalb einer Geschlossener Ortschaft mit 27 km/h zu Schnell geblitzt. Und habe darauf hin eine Geldbuße und einen Punkt bekommen.
Am 22.05.2017 wurde ich außerhalb einer Geschlossener Ortschaft mit 21 km/h zu Schnell geblitzt.
Was habe ich nun zu erwarten? Erneut eine Geldbuße und Punkte oder etwa ein Fahrverbot?
Hoffe Sie können weiterhelfen, da ich im Außendienst tätig bin, bin ich von meinem Führerschein abhägig.
Hallo Patrick,
die Regelung für Wiederholungstäter greift erst ab zwei Geschwindigkeitsverstößen von 26 km/h. Dies ist laut Ihren Angaben nicht der Fall, sodass nur die regulären Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog drohen.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Hallo,
ich bin letztes Jahr im September bei 100 25 Km/h zu schnell gefahren, letzte Woche bin ich bei 120 27 Km/h zu schnell gefahren. Erwartet mich ein Fahrverbot oder habe ich noch Glück? Weil eigentlich besagt ja das Gesetz wenn zweimal Jahr ab 26 km/h geblitzt wird gibt es ein einmonatiges Fahrverbot. Bisher hatte ich noch kein Fahrverbot.
Herzlichen Dank für eine kurze Hilfe.
Hallo Jörg,
gemäß Ihrer Angaben sollte in der Regel kein Fahrverbot aufgrund der Regelung für Wiederholungstäter drohen.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Hallo liebes Team,
ich habe letzten Dezember meinen Führerschein wegen überhöhter Geschwindigkeit abgeben müssen.
Nun wurde ich erneut mit (wahrscheinlich) mehr als 26Km/h zuviel geblitzt. Kommt jetzt ein erneuter Führerscheinentzug af mich zu?
Besten Dank für die Antwort.
Hallo Peter,
überschreiten Sie innerhalb eines Jahres die zulässige Geschwindigkeit zweimal um 26 km/h oder mehr, gelten Sie als Wiederholungstäter und es droht ein Fahrverbot von einem Monat.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Hallo,
Ich wurde letztes Jahr im Februar auf der Autobahn mitt 44 kmh zu viel geblitzt (Bußgeld rechtskräftig 15.06.16) 1 Monat Fahrverbot
Dieses Jahr wurde ich am 05 April geblitzt mit 33 kmh Außerorts. Bußgeld vom 09.05.17 sieht 1 Monat Fahrverbot vor. Habe den Führerschein abgeben und bekomme den am 19.06.17 wieder
Am 17.04.17 wurde ich leider ebenfalls ausserorts mit 24 kmh zu viel geblitzt habe davon noch nichts gehört aber den Anhörungsbogen habe ich schon versandt. Womit muss ich da rechnen.
Durch die o.a. Überschreitungen komme ich auf 4 Punkte. 1 Punkt habe ich auch mal bekommen durch Handy am Steuer.
Ein Anwalt hat mir heute sogar von einer MPU erzählt womit ich rechnen soll.
Freundliche Grüße
Hallo Hodroj,
für eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 24 km/h außerorts sieht der Bußgeldkatalog ein Bußgeld von 70 Euro sowie einen Punkt in Flensburg vor. Für die 5 Punkte erfolgt in aller Regel eine schriftliche Ermahnung.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Hallo Team,
ich wurde im Jahr 2014 zweimal wegen Alkoholdelikten im Ordnungswidrigkeitenbereich mit jeweils 2 Punkten bestraft. Daraufhin bekam ich eine schriftliche Ermahnung wegen wiederholter Verkehrszuwiderhandlungen. Mein aktueller Punktestand beläuft sich auf diese 4 Punkte. Nun wurde ich mit Tempo 84 und weniger als 5/10 des halben Tachowertes Abstand geblitzt, was 1 Punkt und ein Bußgeld nach sich zieht. Muss ich mit einer höheren Strafe oder gar einer Entziehung der Fahrerlaubnis oder MPU rechnen?
Hallo Thomas,
wenn Ihnen Beharrlichkeit vorgeworfen wird, kann die Behörde das Bußgeld entsprechend erhöhen. Von weiteren Sanktionen ist allerdings nicht auszugehen.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Guten Tag Bussgeldrechner.org,
ich bin im Januar 2015 auf einer Kreuzung bei rot in jemanden reingefahren und habe daraufhin Ende 2015 (Mitte Dez. bis Mitte Januar) meinen Führerschein für einen Monat abgegeben.
Nun bin ich vor zwei Wochen geblitzt worden, als ich bei rot mit dem Auto meiner Eltern ein Ampel überfahren habe. Lt. Zeugenfragebogen wird mit ein Rotlichtverstoß §37 Abs.2, §StVO; §24 StVG; 132 BKat vorgeworfen.
Das ist nach meiner Recherche ein einfacher Rotlichtverstoß mit 90EUR Und 1 Punkt in Flensburg. Also kein Drama.
Aber bin ich jetzt ein Wiederholungstäter und muss wieder mit einem Fahrverbot rechnen oder ist das längst passé?
Carsten
Hallo Carsten,
die Wiederholungstäterregelung greift nur, wenn Sie innerhalb eines Jahres die zulässige Höchstgeschwindigkeit zweimal um 26 km/h oder mehr überschreiten.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Hallo,
Ich wurde letztes Jahr im Oktober 2016 mit 31 km/h zu viel geblitzt, habe im Dezember 2016 meinen Führerschein für einen Monat abgeben müssen. Jetzt wurde ich mit 28 km/h zu viel geblitzt , was kommt nun auf mich zu?
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Vanessa,
da Sie als Wiederholungstäter gelten droht neben Bußgeld und Punkt in Flensburg ein Fahrverbot von einem Monat.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Hallo,
wurde vor 1,75 Jahren auf Abstand (Geschw. >100, Abstand <3/10, 1 Monat Fahrverbot) geblitzt. Leider hat es mich jetzt mit dem gleichen Vergehen nochmals erwischt, ABER habe einen Zeugen im Auto, welcher bestätigen kann, dass der Vordermann abrupt gebremst hat, als er die Messeinrichtung gesichtet hat. (Messung war von einer Brücke) Daraufhin hat sich der Abstand zum Vordermann logischerweise verringert. Zudem bin ich nicht der Halter des Wagens, sprich im Moment ist nur ein Zeugenbefragungsbogen an den Fahrzeughalter gesendet worden. Hieraus ergeben sich mehrere Fragen:
1. Kann ich als Wiederholungstäter eingestuft werden, wenn ich mich "stelle"? Wird hierdurch die Strafe höher oder droht eine MPU?
2. Macht es Sinn, dass der Fahrzeughalter von seinem Aussageverweigerungsrecht gebraucht macht? Was kann hier passieren?
3. Kann der Fahrzeughalter das Video anfordern, auch wenn er von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch macht und den Namen des Fahrers nicht preisgibt?
4. Läuft die Verjährungsfrist (3 Monate ab dem Tag des Verstoßes) oder ist diese unterbrochen durch das Schreiben an den Fahrzeughalter, obwohl dieser ja nicht gefahren ist und somit der eigentliche "Täter" offiziell kein Wissen des Vergehens hat?
Vielen Dank vorab für die Hilfe.
Grüße
Hallo Tobias,
leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten, dies kann nur ein Anwalt.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Hallo liebes Team ,
ich bin 2 mal mit über 26km/h geblitzt worden insgesamt 2 Punkte und gebe jetzt den Schein ab.
Jetzt bin ich mit genau 25km/h geblitzt worden.bekomme ich noch einen Monat dazu?
Danke für die Antwort
Hallo Dirk,
für diese Geschwindigkeitsüberschreitung sieht der Bußgeldkatalog kein Fahrverbot vor.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Hallo
wurde Anfang des Monats geblitzt 8 km/h zu viel jetzt grade eben wieder schätze da mit 11km/h zu viel drohen mir Sanktionen oder i.was oder kommt nur mein Verwarngeld?
Gruß Basti
Hallo Sebastian,
neben dem Verwarngeld sind gemäß Bußgeldkatalog keine weiteren Sanktionen zu befürchten.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Guten Tag,
ich wurde gestern das erste mal von der Polizei gehalten, ich war 38km/h zu schnell und eventuell habe ich den Abstand nicht gehalten, dass konnten sie mir vor Ort aber nicht sagen. Muss ich mit einem Fahrverbot rechnen?
Vielen Dank im Voraus!
Hallo Sarah,
welche Sanktionen bei einem Tempoverstoß drohen, können Sie hier nachlesen: Bußgeldkatalog Geschwindigkeit
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Werde ich für beide Strafen zahlen müssen bzw. Fahrverbot?
Hallo Sarah,
das kommt darauf an, ob es sich um eine Tateinheit handelt oder nicht.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Moin,
ich wurde mit 29 km/h zu schnell Innerorts geblitzt und habe den Bußgelbescheid im Januar bekommen und bezahlt, nun wurde ich auf einer Autobahn mit 50 km/h zu schnell geblitzt und habe 2 Punkte (statt 160 euro 320 euro wegen Vorsatz bekommen) und ein Fahrverbot von einem Monat.
Kann es sein, dass das der Monat wegen der Wiederholungstat noch folgt oder wurde das vergessen?
LG
Flo
Hallo Flow,
wenden Sie sich dazu an die zuständige Behörde.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Hallo,
ich wurde im Dezember 2016 Außerorts mit 39km/h zu schnell geblitzt. (hier kam es aber nicht zu einer Zahlung, da der Blitzer in Köln falsch gemessen hat).
Dann im Januar außerorts mit 28km/h zu schnell.
In diesem Monat wurde ich innerorts mit 23kh/h zu schnell geblitzt.
Wird ein Verstoß innerorts jetzt strenger bestraft bzw. anders gefragt -droht mir ein Fahrverbot?
D&G
Mary
Hallo Mary,
welche Sanktionen Ihnen bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung drohen, können Sie dem entsprechenden Bußgeldkatalog entnehmen. Eine tabellarische Übersicht finden Sie hier: Bußgeldkatalog Geschwindigkeit.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Hallo,
Was passiert wenn man innerhalb eines halben Jahres 3 mal mit je 21 km/h zu schnell geblitzt wurde. 2 mal außerorts einmal innerorts?
Viele Grüße Markus
Hallo Markus,
die Regelung für Wiederholungstäter greift in diesem Fall nicht. Allerdings kann Ihnen Beharrlichkeit vorgeworfen werden.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Hallo!
Ich habe im oktober letzten jahres ein aufbauseminar machen müssen, da ich im juni mit 50kmh zu viel auf der Autobahn geblitzt wurde (Das gab 1 Punkt ). innerhalb der gleichen woche wurde ich mit alkohol am steuer erwischt (1 monat fahrverbot und 2 punkte).
Nun habe ich 3 Punkte und noch 3 jahre probezeit. Wurde heute jedoch in einer 50 zone mit ca 70-75 geblitzt. Was droht mir?
Hallo Leni,
die Regelung für Wiederholungstäter greift, wenn Sie zweimal innerhalb eines Jahres mit mehr als 25 km/h zu schnell erwischt werden. Gemäß Ihrer Angaben scheint dies nicht der Fall zu sein. Handelt es sich bei dem Tempoverstoß allerdings um Ihren dritten A-Verstoß, droht der Entzug der Fahrerlaubnis.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Hallo.
Wurde Ende März einmal mit 23 zu schnell geblitzt und 3 Wochen später mit 28. Bis jetzt liegt nur der 1. Bescheid vor, mit dem zweiten rechne ich diese Woche. Leider glaube ich heute wieder geblitzt worden zu sein weiß es aber nicht genau. Wären um die 15 innerorts. Was droht mir jetzt?
Hallo Katharina,
die Regelung für Wiederholungstäter greift, wenn Sie innerhalb eines Jahres zweimal mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h auffällig werden. Laut Ihrem Angaben trifft dies auf Sie aktuell nicht zu. Allerdings kann bei wiederholten Verstößen auch der Tatbestand der Beharrlichkeit vorgeworfen werden.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Hallo,
ich hatte im Juni 2016 eine Abstandsmessung mit 3/10 Abstand mit 2 Punkten und 1 Monat Fahrverbot. Nun wurde ich Mai 2017 geblitzt innerorts zwischen 30 und 40 km/h Zuviel. Bescheid ist noch nicht da. Bin ich nun ein Wiederholungstäter und muss meinen Führerschein sofort abgeben oder kann ich es aussuchen innerhalb von den nächsten 4 Monaten.
Wenn ich einen Anwalt nehme da ich beruflich viel fahre und ich somit meinen Beruf gefährde. Wieviel teurer kann dann die Strafe sein ohne Fahrverbot?
Danke für die Antwort.
Hallo Samuel,
die Regelung für Wiederholungstäter findet nur bei Geschwindigkeitsverstößen Anwendung. Droht Ihnen aufgrund des Tempoverstoßes ein Fahrverbot, müssen Sie in der Regel sofort antreten.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Hallo,
ich wude im Januar diesen Jahres mit 30 km/h zu schnell geblitzt (innerorts) und heute hats mich außerorts mit 60 km/h zu schnell erwischt.
Damals warens „nur“ 80 Euro + 1 Punkt, nun muss ich mit 1 Monat Fahrverbot rechnen. Außerdem wäre ich ja Wiederholungstäter innerhalb des Jahres, also nochmal 1 Monat Fahrverbot zusätzlich?
Wird das zusammengezählt oder bleibts bei dem 1 Monat, das ich mir beim zweiten mal Blitzen sowieso geholt hab?
Hallo Martin,
in diesem Fall wird das reguläre Fahrverbot um einen Monat verlängert.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Hallo,
ich bin im März geblitzt worden mit 21km/h außerorts zu viel. Dies war das 3. mal (Mai 2015, Juni 2016, März 2017) mit 21 zu viel innerhalb von 2 Jahren. Leider war ich auch beim Abstand im Nov 2016 mit einem Punkt bestraft worden…
Droht mir nun ein Fahrverbot? Ich hab gelesen dass man bei 2x innerhalb von 12 Monaten mit >25km/h als Wiederholungstäter gilt, also sollte für mich doch keine Gefahr des Führerscheinentzugs bestehen? Die Abstandsmessung zählt nicht zum Wiederholungstäter oder?
Ich bin im Außendienst tätig und daher auf meinen Schein angewiesen…
Danke
Gruß Daniel
Hallo Daniel,
die Regelung für Wiederholungstäter greift in der Regel nur bei Tempoverstößen von mehr als 25 km/h. Allerdings kann die zuständige Behörde bei wiederholten Verstößen unterhalb dieser Grenze auch von Beharrlichkeit ausgehen und ggf. die Sanktionen ausweiten. Verstöße gegen den Mindestabstand zählen bei der Wiederholungstat nicht.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Hallo ihr lieben,
bin innerhalb von 1monat 2x geblitzt worden!
einmal Karlsruhe und einmal Freiburg!
jetzt das schreiben von Freiburg Erinnerung:
der gegen Sie am 15.12.16 erlassenen Bußgeldbescheid mit einem Fahrverbot von 1 Monat ist seit dem 06.01.17 rechtskräftig.Wir erinnern daran,dass mit Rechtskraft des Bußgeldbescheides die viermonatige Schonfrist für die Abgabe Ihres Führerscheins begann, die mit Ablauf des 05.05.17 enden wird.
Spätestens am 06.05.17 wird das Fahrverbot wirksam.
und Karlsruhe will ebenso mein Führerschein nur 1 Monat später also Spätestens 01.06.17 wird das Fahrverbot wirksam.
habe mein Führerschein schon vor 5tagen bei Freiburg abgegen aber jetzt will Karlsruhe auch! Wird das nicht gegolten mit diesen monat?oder muss ich nochmal 1 monat abgeben?!
des wäre richtig ätzend, denn ich bin darauf angewiesen, bin Selbständig als Handwerker!
ich weiss nicht ob es eine Ausnahme gibt!!
Danke für eure Hilfe!
Gruß
Eli
Hallo Eli,
haben Sie für verschiedene Vergehen Fahrverbote erhalten, müssen diese auch separat abgeleistet werden. In Ausnahmefällen kann ein Fahrverbot einmalig auch in eine höhere Geldstrafe umgewandelt werden. Ob dies in Ihrem Fall möglich ist, können Sie gemeinsam mit einem Anwalt abwägen.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Hallo Team,
Ich bin vor gut einem Jahr per Abstandsmessung zu einem Punkt gekommen, 180€ Bußgeld.
Nach Einspruch wurde dieser im Februar/März diesen Jahres rechtskräftig.
Jetzt habe ich einen Zeugenanhörungsbogen für Geschwindigkeit außerorts mit 39 km/h zu schnell.
Droht mir nun ein 1-monatiges Fahrverbot als Wiederholungstäter?
Ich benötige den Führerschein beruflich.
VG
Hallo A.J.,
die Regelung für Wiederholgungstäter bezieht sich auf zwei Geschwindigkeitsverstöße innerhalb eines Jahres von mehr als 25 km/h. Dies scheint bei Ihnen nicht der Fall zu sein.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Hallo, hätte Frage zur Beharrlichkeit. Über welchen zeitraum wird die beurteilung gesehen. Wiederholungstäter können ja nach 12 monaten durchatmen.
hatte 2014 für 1 monat fahrverbot 26km zuviel, 2015 für 1Monat fahrverbot als wiederholungstäter (ursache tatzeit / rechtskräftigkeit) jetzt april 2017 wieder erwischt. was habe ich zu erwarten. Einsicht der begangenen dummheit vorhanden.
Hallo Rainer,
damit die Behörde den Vorwurf „Beharrlichkeit“ anwenden kann, muss eine gleichartige Tat innerhalb einer kurzen Zeitspanne mehrmals begangen werden. Eine exakte zeitliche Grenzen gibt es aber nicht.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Hallo!!
Ich habe in 07.04.2017 ein Mal geblitzt mit 61 km in zona 30 und 21.04.2017 mit 70 auch in zona 30 geblitzt!! Ich müsste gehen zum Arbeit und war zu später !!Sorry meine deutsche Sprache ist nicht so gut!!
Was passiert jetzt???
Hallo Florin,
sie werden für beide Verstöße einen Bußgeldbescheid bekommen. Eine Tempoüberschreitung von 31 km/h und von 40 km/h haben jeweils ein Bußgeld von 160 Euro, 2 Punkte und einen Monat Fahrverbot zur Folge.
Ihr Team von bussgeldrechner.org