Wie lange dauert es, bis ein Bußgeldbescheid eintrifft?
Letzte Aktualisierung am: 10. Juli 2024
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Bei einem Bußgeldbescheid ist die Zustellungsdauer variabel
Wer gegen die Verkehrsregeln verstößt, indem er sich beispielsweise eine Geschwindigkeitsüberschreitung leistet und dabei geblitzt wird, muss damit rechnen, dass ein Bußgeldverfahren gegen ihn eingeleitet wird. Das Herzstück dieses Verfahrens stellt ein sogenannter Bußgeldbescheid dar, der Aufschluss über die drohenden Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog gibt.
Im Bereich des Möglichen liegen dabei Bußgelder, Punkte in Flensburg sowie Fahrverbote. Doch wie lange dauert es, bis ein Bußgeldbescheid kommt? Welche Faktoren können bei einem Bußgeldbescheid die Dauer der Zustellung beeinflussen? Und wie lange darf ein Bußgeldbescheid maximal dauern, bevor es zur Verjährung kommt? Infos gibt’s im Ratgeber!
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Dauer der Zustellung vom Bußgeldbescheid
Die Zeit, welche bis zur Zustellung vom Bußgeldbescheid vergeht, kann variieren und hängt auch damit zusammen, wie viel Personal für die Bearbeitung zur Verfügung steht.
Hier können Sie nachlesen, von welchen Faktoren die Dauer der Zustellung vom Bußgeldbescheid abhängt.
Wann die Verjährung einer Ordnungswidrigkeit eintritt, können Sie hier nachlesen.
Bußgeldbescheid: Wovon die Dauer abhängig ist
Sie wären nicht der erste Autofahrer, der sich nach einer Regelmissachtung im Verkehr tagtäglich voller Anspannung auf den Weg zum Briefkasten macht und fürchtet, Post von der Bußgeldstelle erhalten zu haben. Doch wie lange dauert es eigentlich, bis der Bußgeldbescheid kommt? Leider kann diese Frage nicht pauschal beantwortet werden.
Wie lange es dauert, bis ein Bußgeldbescheid den heimischen Briefkasten erreicht, ist von diversen Faktoren abhängig. Im Folgenden haben wir Ihnen einige Beispiele zusammengefasst, welche – nachdem Sie geblitzt wurden – die Dauer der Zustellung vom Bußgeldbescheid beeinflussen können:
- Steht außer Frage, wer gefahren ist, oder muss der wahre Fahrer erst noch ermittelt werden?
- Wie viele Fälle müssen innerhalb der zuständigen Bußgeldstelle neben Ihrem bearbeitet werden?
- Herrscht Personalmangel oder ist ein hoher Krankenstand zu verzeichnen?
- Wie viel Zeit nimmt die postalische Zustellung in Anspruch?
Bei der Antwort auf die Frage „Wie lange dauert ein Blitzerbescheid in der Zustellung?“ ist demzufolge stets der Einzelfall entscheidend. Ist das Arbeitsaufkommen in der Behörde relativ hoch oder viele Mitarbeiter sind erkrankt, kann dies die Dauer von einem Bußgeldbescheid in die Länge ziehen. Das Gleiche gilt für die Mitarbeiter bei der Post.
Handelt es sich beispielsweise bei Halter und Fahrer nicht um die gleiche Person und Ersterer gibt im Anhörungsbogen an, er sei nicht gefahren, kann sich dies ebenfalls darauf auswirken, wie lange es dauert, bis ein Bußgeldbescheid ankommt. Schließlich müssen dann erst einmal Ermittlungen angestellt werden. Unendlich viel Zeit hat die Bußgeldstelle allerdings nicht, um den tatsächlichen Fahrer ausfindig zu machen.
Zustellung vom Bußgeldbescheid: Wann die Dauer überschritten ist
Wie bereits erwähnt, gibt es keine allgemeingültige Antwort auf die Frage „Wie lange dauert es, bis ein Bußgeldbescheid zugestellt wird?“. Anders verhält es sich allerdings in Bezug darauf, wie lange es höchstens dauern darf, bis der Bescheid im Briefkasten landet. Schließlich kommt es früher oder später zur Verjährung und Sie können für die jeweilige Ordnungswidrigkeit nicht mehr belangt werden.
In § 26 Absatz 3 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) heißt es dazu:
Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate.“
Es spielt demzufolge auch in Bezug auf die Verjährung eine Rolle, wie lange es dauert, bis ein Bußgeldbescheid eintrifft.
Geschieht dies drei Monate nach der begangenen Zuwiderhandlung, können Sie in der Regel getrost Einspruch mit der Begründung einlegen, dass das Ganze bereits verjährt ist.
Achtung: Hat der Fahrzeughalter im Vorfeld einen Anhörungsbogen zugestellt bekommen, unterbricht dies die Verjährungsfrist und sie beginnt von vorn; beträgt also erneut drei Monate.
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