Warnblinklicht am Auto: Welche Vorschriften gibt es?
Letzte Aktualisierung am: 3. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Bußgeldtabelle: Verstöße rund um Warnblinker
Verstoß | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Warnblinklicht beim Abschleppen nicht eingeschaltet | 5 € | |
Warnblinklicht als Busfahrer nicht eingeschaltet, obwohl Sie sich einer Haltestelle näherten | 10 € | |
Warnblinklicht missbräuchlich eingeschaltet | 5 € | |
Bus mit eingeschaltetem Warnblinklicht bei Annäherung an eine Haltestelle überholt | 60 € | 1 |
Nicht mit Schrittgeschwindigkeit an einem Bus mit eingeschaltetem Warnblinklicht an einer Haltestelle vorbeigefahren | 15 € | |
… mit Behinderung von Fahrgästen | 60 € | 1 |
… mit Gefährdung von Fahrgästen | 70 € | 1 |
Kfz bzw. Anhänger geführt und dabei gegen die Vorschriften zur Warnblinkanlage verstoßen | 15 € |
Welche Funktion haben Warnblinklichter?
Wie der Name schon vermuten lässt, sollten Sie als Kraftfahrer den Warnblinker einschalten, um andere Verkehrsteilnehmer auf mögliche Gefahren im Verkehr aufmerksam zu machen. Dazu betätigen Sie lediglich den entsprechenden Knopf, der sich meist in Form eines roten Dreiecks in der Mitte des Armaturenbretts befindet. Anschließend blinken beide Fahrtrichtungsanzeiger gleichzeitig.
Aber in welchen Situationen müssen Sie das Warnblinklicht einschalten und wann ist das Ganze unzulässig? Hier informieren wir Sie über die Regeln rund um den Einsatz der Warnblinkanlage und erklären Ihnen, mit welchen Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog Sie rechnen müssen, wenn Sie dagegen verstoßen.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Warnblinklicht
Unter anderem müssen Sie verpflichtend das Warnblinklicht benutzen, wenn ein mehrspuriges Kfz an einer Stelle im Verkehr liegenbleibt, an der es nicht rechtzeitig als Hindernis wahrgenommen werden kann, beim Abschleppen (beide Fahrzeuge!) sowie als Busfahrer bei Annäherung an eine Haltestelle. Optional kann das Warnblinklicht auf einen Stau hinweisen oder auf eine besonders langsame Geschwindigkeit auf der Autobahn – in diesen Fällen ist der Einsatz der Warnblinkanlage jedoch keine Pflicht.
Um den Warnblinker am Auto einzuschalten, müssen Sie lediglich den entsprechenden Knopf drücken, der meist die Form eines Dreiecks hat. Nicht selten befindet er sich in der Mitte des Armaturenbretts und sticht durch seine rote Farbe ins Auge. Ist die gefährliche Situation vorüber, vor der Sie warnen wollten (z. B. der Stau), schalten Sie die Warnblinkanlage wieder aus, indem Sie den Knopf erneut betätigen.
Parken Sie beispielsweise in zweiter Reihe, dürfen Sie das Warnblinklicht nicht einschalten. Schließlich liegt in diesem Fall keine Gefahrensituation vor, weshalb Sie den Warnblinker missbräuchlich nutzen und sich neben dem Parkverstoß noch eine weitere Ordnungswidrigkeit leisten. Wie Verstöße rund um den Einsatz der Warnblinkanlage laut Bußgeldkatalog geahndet werden können, verrät Ihnen diese Tabelle.
Im Video: Wichtige Infos über Warnblinklichter
Was steht über Warnblinker in der StVO?
In der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) gibt es nicht nur einen Paragraphen, der sich dem Warnblinklicht widmet. Vielmehr ist der Einsatz der Warnblinkanlage in mehreren verschiedenen Paragraphen geregelt. Anschließend haben wir Ihnen zusammengefasst, wann Warnblinklichter laut StVO verpflichtend bzw. optional einzusetzen sind:
- Wenn ein mehrspuriges Kfz an einer Stelle im Verkehr liegenbleibt, an der es nicht rechtzeitig als Hindernis wahrgenommen werden kann, muss das Warnblinklicht eingesetzt werden (§ 15 StVO).
- Darüber hinaus muss der Warnblinker beim Abschleppen eingeschaltet werden. Dies gilt für beide Fahrzeuge (§ 15a StVO).
- Busfahrer müssen das Warnblinklicht gemäß StVO einschalten, wenn sie sich einer Haltestelle nähern und solange sie dort stehen, um Fahrgäste ein- oder aussteigen zu lassen (§ 16 Absatz 2 StVO).
Darüber hinaus heißt es zum optionalen Einsatz der Warnblinkanlage in § 16 Absatz 2 StVO:
[…] Im Übrigen darf außer beim Liegenbleiben (§ 15) und beim Abschleppen von Fahrzeugen (§ 15a) Warnblinklicht nur einschalten, wer Andere durch sein Fahrzeug gefährdet oder Andere vor Gefahren warnen will, zum Beispiel bei Annäherung an einen Stau oder bei besonders langsamer Fahrgeschwindigkeit auf Autobahnen und anderen schnell befahrenen Straßen.“
Demzufolge dürfen Sie den Warnblinker auch bei Stau oder bei besonders langsamen Geschwindigkeiten auf der Autobahn nutzen, um andere Fahrer davor zu warnen, verpflichtet sind Sie dazu allerdings im Gegensatz zu den oben beschriebenen Situationen nicht. Verboten ist das Warnblinklicht hingegen mitunter beim Parken in zweiter Reihe, da es sich dabei nicht um eine Gefahrensituation handelt.
Fahrschulfrage zum Warnblinklicht: Testen Sie Ihr Wissen!
Nicht selten herrscht Unsicherheit unter Kraftfahrern bezüglich der Frage, wann sie das Warnblinklicht einschalten sollten. Die Fahrschule vermittelt dies bereits im theoretischen Unterricht und auch in der Theorieprüfung für den Führerschein kann dieses Wissen abgefragt werden.
Hätten Sie die Antwort auf die folgende Fahrschulfrage gewusst oder müssen Sie Ihre Kenntnisse zum Einschalten der Warnblinkanlage auffrischen?
Wann müssen Sie das Warnblinklicht einschalten?
✗ Bei jedem Be- oder Entladen
✗ Wenn Sie in zweiter Reihe parken
✓ Wenn Ihr Fahrzeug an einer Stelle liegen bleibt, an der es nicht rechtzeitig als stehendes Hindernis erkannt werden kann
Die Warnblinkanlage dürfen Sie nur dann betätigen, um andere Verkehrsteilnehmer auf eine Gefahrensituation hinzuweisen und sie davor zu warnen. Daher ist der Einsatz vom Warnblinklicht weder beim Be- oder Entladen noch beim Parken in zweiter Reihe gestattet. Bei dieser Fahrschulfrage ist demzufolge lediglich die dritte Antwort korrekt.
Verfasse einen neuen Kommentar Antwort abbrechen