Vorläufiger Führerschein: Beantragung und Gültigkeit
Letzte Aktualisierung am: 23. Juli 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Was ist ein vorläufiger Führerschein?
Ein Führerschein ist des Fahrzeugbesitzers wichtigstes Hab und Gut, denn dieser bescheinigt demjenigen, dass er die Fahrerlaubnis für eine bestimmte Fahrzeugklasse besitzt. Ist der Führerschein einem Fahranfänger noch nicht ausgestellt worden oder ist dieser verloren gegangen oder gestohlen worden, fehlt dem Betroffenen also der Nachweis über die bestandene Fahrprüfung und die damit erworbene Fahrerlaubnis.
In solchen Fällen kann ein vorläufiger Führerschein bzw. ein vorläufiger Nachweis der Fahrberechtigung beantragt werden. Dieser dient dann dem Autofahrer als zeitlich begrenzter Nachweis über die Fahrerlaubnis. Aber wie und wo können diese Dokumente beantragt werden und wie lange sind sie gültig? Welche Kosten kann die Neubeantragung des Führerscheins mit sich bringen? Das und mehr erfahren Sie im Folgenden.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Vorläufiger Führerschein
Ein vorläufiger Führerschein kann gleichzeitig mit dem Ersatzführerschein beantragt werden, wenn der eigentliche Führerschein verloren gegangen ist oder gestohlen wurde.
Der vorläufige Führerschein ist nicht unbegrenzt gültig, sondern nur solange, bis der Ersatzführerschein ausgestellt wird.
Nein, ein vorläufiger Führerschein wird in der Regel im Ausland nicht anerkannt.
Wann ist ein vorläufiger Führerschein nötig?
Wer keinen Führerschein hat, darf kein Fahrzeug im Straßenverkehr führen. Was ist aber, wenn die Fahrerlaubnis erworben wurde, aber der Nachweis darüber fehlt? Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Führerschein verloren gegangen ist oder mitsamt Geldbörse geklaut wurde.
In diesem Fall kann bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde ein neuer Führerschein beantragt werden. Im Zuge dessen ist es außerdem möglich, einen vorläufigen Führerschein zu erhalten. Es handelt sich dabei um einen befristeten Nachweis der Fahrerlaubnis. Beachten Sie, dass dies keinen Ersatz des Führerscheins darstellt, sondern lediglich ein Übergangsdokument, welches Ihre Fahrberechtigung nachweisen soll, solange das amtliche Führerscheindokument fehlt.
Ein vorläufiger Führerschein muss demnach nicht in jedem Fall beantragt werden. Sind Sie nicht unmittelbar auf diesen angewiesen, reicht es auch, lediglich die Neuausstellung des Führerscheins in Auftrag zu geben. Sind Sie allerdings Pendler oder Kraftfahrer und somit täglich mit dem eigenen Kfz unterwegs, kann es sich lohnen, den zeitlich begrenzten Nachweis der Fahrerlaubnis zu nutzen.
Vorläufiger Führerschein: Unterlagen
Sie können den vorläufigen Führerschein nur bei der für Ihren Wohnort zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragen. Ein persönliches Erscheinen ist in der Regel erforderlich. Folgende Dokumente müssen Sie üblicherweise zu dem Termin mitbringen:
- Personalausweis
- Biometrisches Passbild
- Bei Verlust des Führerscheins: Eidesstattliche Erklärung
- Bei Wohnort- oder Behördenwechsel: Karteinkartenabschrift
Eine eidesstattliche Erklärung wird dann notwendig, wenn Ihr Führerschein auf unerklärliche Weise abhanden gekommen ist. Wurde Ihr Führerschein hingegen gestohlen, ist dies der Polizei zu melden und Anzeige zu erstatten. In diesem Fall benötigen Sie keine eidesstattliche Erklärung, da die polizeiliche Anzeige als Nachweis für den Verlust gilt. In der eidesstattlichen Erklärung wird demnach angeben, dass der Führerschein verloren gegangen ist und es sich nicht um Diebstahl handelt.
Wird ein neuer und ein vorläufiger Führerschein beantragt, kann eine Karteinkartenabschrift des alten Führerscheins nötig sein, wenn das vorherige Führerscheindokument nicht im Kartenkartenformat vorlag und Sie zwischenzeitlich umgezogen sind. In diesem Fall erfolgt die Beantragung bei einer anderen Behörde als bei der Erstausstellung. Die alte Fahrerlaubnisbehörde muss die Daten an die neue übermitteln.
Bedenken Sie, dass die Bearbeitung Ihres Antrags einige Wochen in Anspruch nehmen kann. Sie sollten sich also überlegen, ob Sie für einige Zeit auf den Führerschein verzichten können oder ob ein vorläufiger Führerschein für Sie Sinn macht. Diesen erhalten Sie bei gleichzeitiger Beantragung in der Regel sofort.
Wie lange ist ein vorläufiger Führerschein gültig?
Ein vorläufiger Führerschein ist nicht unbegrenzt gültig. Die Dauer der Gültigkeit ist aber in der Regel nicht auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt. Ein vorläufiger Führerschein kann nicht ablaufen, solange es keinen Ersatzführerschein gibt. Sollte dennoch ein Ablaufdatum vermerkt sein, dürfen Sie den vorläufigen Nachweis über den Besitz der Fahrerlaubnis auch nur bis zu diesem Zeitpunkt benutzen. In aller Regel muss ein vorläufiger Führerschein also nicht verlängert werden.
Ist ein vorläufiger Führerschein auch im Ausland gültig?
Der EU-Führerschein ist in sämtlichen Staaten der EU und des EWR gültig.
Ein provisorischer Führerschein hingegen muss im Ausland nicht unbedingt anerkannt werden, da grundsätzlich immer das Risiko besteht, dass in anderen Ländern diese Form des Führerscheins nicht bekannt ist. Auch in Deutschland werden vorläufig ausgestellte Führerscheine aus dem Ausland in der Regel nicht anerkannt.
Aber Achtung: Ein vorläufiger Führerschein unterscheidet sich von einem vorläufigen Nachweis der Fahrberechtigung. Letzteren erhalten ehemalige Fahrschüler nach bestandener Fahrprüfung und ist nur drei Monate lang in Verbindung mit einem Personalausweis gültig. Die Erstellung des Kartenführerscheins wird mit Bestehen der Prüfung in Auftrag gegeben.
Hallo zusammen ich bin verzweifelt. Also ich habe4 Jahre in Frankreich gelebt und bin jetzt zurück on Deutschland. Ich habe meinen Führerschein dort gemacht und warte seit 2 Monaten bis meine Karte ausgestellt wird . Ich habe einen vorläufigen Führerschein der 4 Monate gillt aber allerdings nur in Frankreich. Meine Frage darf ich damit trotzdem in Deutschland fahren da ich wahrscheinlich noch 2 Monate noch warten kann und ich dringend die Fahrpraxis brauche.
Mit freundlichen Grüßen 😊
Das LRA weigert sich, einen vorläufigen Fahrerlaubnisnachweis auszuhändigen. Ich habe die Erweiterung zum B196 gemacht und einen neuen Führerschein, mit genannter Schlüsselnummer, beantragt. Jetzt darf ich wohl 12 Wochen (Bearbeitungszeit) nicht mit dem LKR fahren. Dürfen Behörden sich weigern ein solches Dokument auszustellen?