Vorfahrt missachtet? Welche Strafe droht?
Letzte Aktualisierung am: 11. November 2024
Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten
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Auszug aus dem Bußgeldkatalog: Vorfahrt missachtet
Tatbestand | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Zu schnell an eine Vorfahrtsstraße herangefahren | 10 € | |
An der Haltelinie nicht gehalten | 10 € | |
Verstoß gegen die Vorfahrtsregel "Rechts-vor-Links" | ||
... mit Behinderung | 25 € | |
... mit Gefährdung | 100 € | 1 |
... mit Unfall | 120 € | 1 |
Stoppschild überfahren | ||
... mit Behinderung | 25 € | |
... mit Gefährdung | 100 € | 1 |
... mit Unfall | 120 € | 1 |
Zu schnell an einen Zebrastreifen herangefahren, obwohl Fußgänger ihn nutzen wollten | 80 € | 1 |
Bußgeldkatalog und Bußgeldrechner bei Missachtung der Vorfahrt
Um bei der Teilnahme an öffentlichen Straßenverkehr Unfälle zu vermeiden, definiert der Gesetzgeber verschiedenste Vorschriften. Dazu gehören auch die Regelung zur Vorfahrt, die festlegen, welcher Verkehrsteilnehmer Vorrang hat, wenn sich die Fahrlinien verschiedener Fahrzeuge kreuzen.
Doch welche grundsätzlichen Vorfahrtsregeln müssen Autofahrer und andere Verkehrsteilnehmer beachten? Gelten besondere Vorschriften beim Kreisverkehr oder beim angesenkten Bordstein? Und drohen für den Fall, dass die Vorfahrt missachtet wird Punkte oder ein Fahrverbot? Die Antworten liefert der nachfolgende Ratgeber.
Weitere Infos zum Thema Vorfahrt:
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Vorfahrt
Oberstes Gebot haben die Handzeichen eines Verkehrspolizisten. Ist ein solcher nicht vor Ort, regelt eine Ampel die Vorfahrt. Ist auch diese nicht vorhanden oder außer Betrieb, müssen die Fahrer auf die Vorfahrtsschilder achten. Gibt es auch keine entsprechenden Schilder, gilt die allgemeine Regel „rechts vor links“.
„Rechts vor links“ meint, dass an einer Kreuzung, an der sich die Wege mehrerer Fahrzeuge kreuzen, jenes als Erstes fahren darf, das am Weitesten rechts ist.
Die konkreten Sanktionen hängen vom Verstoß ab. Sie können Sie dieser Tabelle entnehmen.
Video: Die Bedeutung der Vorfahrtsschilder
Rechts vor links an Kreuzungen und Einmündungen
Wer an Kreuzungen und Einmündungen von rechts kommt, hat Vorfahrt. Das gilt allerdings nicht, wenn die Vorfahrt etwa durch Verkehrszeichen besonders geregelt ist (etwa Stoppzeichen) sowie für Fahrzeuge, die aus einem Feld- oder Waldweg auf eine andere Straße fahren (§ 8 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO)). Hinzu kommt, dass der nicht Vorfahrtsberechtigte durch sein Fahrverhalten zu erkennen geben muss, dass er die Vorfahrt des anderen beachtet (§ 8 Abs. 3 StVO). Wer die Vorfahrt nicht beachtet, muss mit Bußgeldern und Punkten in Flensburg rechnen.
In einer Kreuzung schneiden sich mindestens zwei Straßen dergestalt, dass jede über den Schnittpunkt hinaus weiter verläuft. Demgegenüber mündet an einer Einmündung mindestens eine Straße in eine andere Straße, wobei diese andere Straße durchgehend ist. Wird aus zwei Straßen – entgegen deren natürlichen Verlauf – eine Vorfahrtsstraße gebildet, handelt es sich um eine abknickende Vorfahrt.
In all diesen Fällen gilt der Grundsatz: Rechts vor links, es sei denn, die Vorfahrt wird durch Verkehrszeichen, Ampeln oder Verkehrspolizisten anderweitig geregelt oder es handelt sich bei eine der Straßen um einen Feld- oder Waldweg. Weitere Ausnahmen bestehen u. a. für die Anschlussstellen an Autobahnen. Beim Kreisverkehr ist die Vorfahrt regelmäßig durch Verkehrszeichen geregelt, dass die Kreisfahrbahn vorfahrtsberechtigt ist. Sind Fahrzeuge mit Sonderrechten im Einsatz (Polizei, Feuerwehr), haben diese stets Vorfahrt.
Keine Einmündungen im Sinne der Vorfahrtsregelung sind Straßen, die
- nur über einen Gehweg oder einen abgesenkten Bordstein zu erreichen sind
- keine öffentlichen Straßen sind (etwa private Grundstücks- oder Garagenausfahrten)
- zwar dem öffentlichen, aber nicht dem durchgehenden Verkehr dienen (etwa Fußgängerbereich, Tankstellen- oder Parkhäuserausfahrten)
Wer von solchen Straßen auf eine öffentliche Straße fährt, muss daher den dort befindlichen Verkehrsteilnehmern stets Vorfahrt gewähren. Was gilt, wenn sich an einer Kreuzung ein Rückstau bildet, erfahren Sie im nachfolgenden Video:
Diese Verhaltensregeln müssen beachtet werden – und diese Sanktionen drohen
Die Vorfahrtsregeln bezwecken, der Gefahr von Zusammenstößen entgegenzuwirken, die an Kreuzungen und Einmündungen in erheblichem Maße vorhanden ist. Daher muss derjenige, der die Vorfahrt zu beachten hat, durch sein Fahrverhalten deutlich machen, dass dies auch geschieht.
Dazu gehört insbesondere, dass der Nichtvorfahrtsberechtigte rechtzeitig durch mäßige Geschwindigkeit und Bremsbereitschaft zu erkennen gibt, er werde warten. Es besteht also eine Wartepflicht. Wer mithoher Geschwindigkeit an eine Kreuzung oder Einmündung heranfährt und kurz zuvor scharf abbremst, gibt seine Wartebereitschaft nicht zu erkennen. Weitergefahren werden darf nur, wenn die vorfahrtsberechtigten Verkehrsteilnehmer weder gefährdet noch wesentlich behindert werden. Ist das bei unübersichtlichen Stellen nicht möglich, darf sich der Nichtvorfahrtsberechtigte vorsichtig in die Kreuzung oder Einmündung hineintasten, bis er Übersicht hat. Vorfahrtsberechtigte dürfen auch nicht beim Abbiegen behindert werden.
Verstöße gegen die Vorfahrtensregeln werden mit Bußgeldern und Punkten geahndet. Wurde die Vorfahrt nicht beachtet und geht dies mit einer Gefährdung einher, ist mit 100 Euro, und einem Punkt in Flensburg zu rechnen. Im Einzelfall – je nach Schwere der Tatbegehung – kommt eine Gefährdung des Straßenverkehrs und damit eine Straftat nach § 315c Strafgesetzbuch (StGB) in Betracht. Damit kann es zu einer Geldstrafe und einem Führerscheinentzug, in seltenen Einzelfällen auch eine Freiheitsstrafe kommen.
Das gilt bei Stoppschildern und Ampeln
Bei Stoppschildern ist zunächst an der Haltelinie anzuhalten, bevor weitergefahren werden darf. Wird ein Stoppschild nicht beachtet und entsteht dadurch eine Gefährdung, drohen auch hier 100 Euro und ein Punkt in Flensburg. Zudem kann ebenfalls eine strafbare Gefährdung des Straßenverkehrs mit der Folge einer Geldstrafe und einem Führerscheinentzug, im Einzelfall auch einer Freiheitsstrafe vorliegen.
Auch rote Ampeln bestimmen, dass derjenige mit grüner Ampel Vorfahrt hat. Die Palette, mit denen Rotlichtverstoß sanktioniert werden, reicht bis zu Bußgeldern von 360 Euro, zwei Punkten in Flensburg, einem Monat Fahrverbot und im Einzelfall auch eine Verurteilung wegen Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c StGB.
Die Vorfahrt sollte niemals erzwungen werden
Auch wenn der Vorfahrtsberechtigte auf die Beachtung des Vorfahrtsrechts durch den Wartepflichtigen vertrauen darf (Vertrauensgrundsatz): Bei schwierigen und übersichtlichen Situationen darf die Vorfahrt nicht erzwungen werden. Im Zweifel sollte gerade hier auch mit Fehlern der Wartepflichtigen gerechnet werden.
Wenn Vorfahrtsberechtigte aus der falschen Richtung kommen
Die Vorfahrtsberechtigung bleibt auch bestehen, wenn Verkehrsteilnehmer die bevorrechtigte Straße zu schnell, rückwärts, linksseitig bei einem Überholvorgang oder auf sonstige Weise widerrechtlich befahren. Das gilt insbesondere auch für Radfahrer, die verbotswidrig den falschen Radweg nutzen, also in der entgegengesetzten Richtung unterwegs sind (Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf, Urteil vom 10.04.2000, Az.: 1 U 206/99).
Gerade Radfahrer, die aus der „falschen“ Richtung kommen, werden von Autofahrern häufig übersehen. Die Autofahrer rechnen damit meistens nicht und schauen im Moment des Losfahrens nach links und nicht nach rechts. Dadurch kommt es zum Zusammenstoß zwischen Auto- und Radfahrer, wobei der im Vergleich zum Autofahrer ungeschützte Radfahrer meist erheblich verletzt wird. Autofahrer sollten daher bei Radwegen vor dem Losfahren vorsorglich noch einmal nach rechts schauen.
Auch wenn die Vorfahrtsberechtigung eines Radfahrers, der den Radweg in entgegengesetzter Richtung befährt, bestehen bleibt: Kommt es zu einem Verkehrsunfall mit zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen, trägt der Radfahrer wegen des Fahrens in falscher Richtung meist eine Mitschuld.
Was auf einen zukommt – der Bußgeldrechner hilft!
Wer die Vorfahrt nicht beachtet, muss laut Bußgeldkatalog mit Sanktionen rechnen. Kommt es zum Beispiel zu einem Unfall, weil die Vorfahrt genommen wurde, können Punkte in Flensburg und ein Bußgeld in Höhe von 120 Euro drohen.
Solch weitreichende Konsequenzen sind aber nicht zwangsläufig mit einer Kollision verbunden. Denn auch wer die Vorfahrt missachtet ohne einen Unfall zu verursachen, wird mitunter hart sanktioniert. Denn führte der Verkehrsverstoß zu einer Gefährdung, sieht der Bußgeldkatalog ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro sowie einen Punkt vor.
Ob einem Autofahrer, welcher die Vorfahrt genommen hat, Punkte drohen und wie hoch das Bußgeld ausfällt, können Sie mit unserem Bußgeldrechner ermitteln. Darüber hinaus listet die Bußgeldtabelle zu Beginn dieses Ratgebers die verschiedenen Tatbestände auf.
Also, die Vorfahrtsregeln sind doch eigentlich klar! Das Verkehrszeichen 208 besagt doch, dass der Gegenverkehr Vorrang hat. Lt. einem Gerichtsurteil heißt es sogar genauer: Verbot der Einfahrt bei Gegenverkehr.
Trotzdem hatte ich heute den Fall, dass die Leute behaupten sie wären doch bereits in die Engstelle eingefahren und ich müsse zurückfahren. Dabei war auf meiner Seite das VZ 308.
Einer der Wartepflichtigen war sogar so erbost, dass er mir auf die Motorhaube geschlagen hat.
Ein Glück für ihn, dass meine Dashcam das nicht aufgezeichnet. Auch ein Glück, dass es zu keinem Schaden geführt hat.
Das Problem in solchen Engstellen ist doch, dass die Wartepflichtigen einfach in die Engstelle einfahren und alle nachfolgenden fahren ebenfalls ein. Und als Vorfahrtsberechtigter muss man dann warten bis sich jemand erbarmt und das Vorfahrtsrecht gewährt.
Hallo, beinahe wöchentlich muss ich mir Beleidigungen anhören, weil ich andere Verkehrsteilnehmer darauf aufmerksam mache, das diejenige/derjenige, die/der auf einer engen Straßen auf der Seite mit parkenden Autos fährt, grundsätzlich die Pflicht hat zu warten, bis die/der andere, auf deren/dessen Seite sich keine parkenden Autos befinden, vorbeigefahren ist. Diese in der Verkehrsordnung festgeschriebene Regel, wird immer häufiger vorsätzlich missachtet. Einige Verkehrsteilnehmer:innen erzwingen die Vorfahrt, indem sie, obwohl sie ein entgegenkommendes Auto sehen, dreist in die Engstelle hineinfahren und so das Gegenüber zum Anhalten zwingen. Ich wohne in einem dicht bebauten Stadtbezirk, in dem alle Straßen mit parkenden Autos gepflastert sind, sodass diese Straßen in längeren Passagen nur einspurig befahren werden können. In besagtem Stadtbezirk gilt an Kreuzungen weitgehend die Rechts-Vor-Links-Regel.
Einen extremen Fall möchte ich genauer schildern. Ich fuhr mit meinem Auto auf einer Straße mit linksseitig parkenden Fahrzeugen. Kurz vor einer Rechts-Vor-Links-Kreuzung bog ein Auto rücksichtslos rechts ab, obwohl die Fahrerin mein Auto kommen sah und zwang mich so anzuhalten. Die Fahrerin nahm mir also zunächst die Rechts-Vor-Links-Vorfahrt und unmittelbar danach noch einmal die Vorfahrt, indem sie an den links parkenden Autos vorbeifuhr. Als ich anhielt stieg ihr Beifahrer sofort aus und beleidigte mich. Ich solle mein Auto gefälligst zurücksetzen, damit sie passieren könnten. Ich habe Fotos von der Situation gemacht und ihm eine Anzeige wegen Nötigung angedroht. Nun überlege ich, was ich tun soll. Schon seit geraumer Zeit fahre ich mit einem unguten Gefühl durch meinen Stadtbezirk. Ich frage mich ständig, wann der nächste Vorfall dieser Art passiert.
Guten Abend!
Gestern Abend auf dem Heimweg am Ausgang Bundeslandstraße ist mir folgendes passiert!
Vor mir stand ein Stoppschild, ich halt an und blieb 3 Sekunden stehen, wenn nicht sogar mehr. Als ich den Ort verlassen wollte, kam, ohne es zu merken, ein Fahrzeug von links und halt langsam an und ließ mich vorbeifahren.
Ich denken, dass ich die Vorfahrt genommen habe
Ich erwähne, dass ich mich mit meinem Führerschein in der Probezeit befinde
Mit welchem Bußgeld kann ich rechnen?
Hallo,
Eine Frage ich hatte ein Unfall.
Leider habe ich ein Stoppschild übersehen und habe ein Unfall mit einem LKW gehabt.
Insgesamt sind 4 Erwachse + 1Säugling mein sohn (7 monate) ins krankenhaus gekommen zur Kontrolle.
Allen geht es gut nur ein Schreck.
Mein Auto ist ein Totalschaden und der LKW kann repariert werden.
Ich habe mich jetzt erkundigt was für eine Strafe mich erwartet. Laut dem Bußgeldrechner sind es 85€ und 1 Punkt in Flensburg.
Ein bescheid darüber habe ich noch nicht erhalten.
Ich würde mich nur noch etwas drauf vorbereiten um nicht nochmal ein Schock zu bekommen.
Vielen Dank
Hallo,
Ich stand an einer Kreuzung wo die Ampeln aus waren aber trotzdem ein Stoppschild war, woraufhin ich auch gleich stehen geblieben bin. Dann fuhr ich ein Stück weiter vor und habe mich vergewissert das auch nichts von rechts oder links kommt als ich dann gesehen habe das niemand da war bin ich rüber gefahren und links abgebogen als ich dann schon fast ganz drüben war fuhr mir aufeinmal ein Motorradfahrer in das hintere Teil meines Autos rein. Auf seiner Spur waren 50 km/h erlaubt. Die Polizei die vor Ort war meinte das ich schuld wäre obwohl ich auch eine Zeugen hatte die bei der Polizei aussagte das der Motorrad Fahrer sehr schnell angerast Kam. Würde mich über eine Antwort freuen.
Lg
Hallo,
hatte gestern einen Unfall beim Kreisverkehr. Habe Vorfahrt genommen und die Radfahrer nicht gesehen die Radfahrer hat gebremst und ist selbst abgestürzt und hat Wunde am Kopf. Was wäre jetzt der Fall?
Mit freundlichen Grüßen
EO
Halle E0,
eine Einschätzung des Unfalls und der Schuldfrage ist uns nicht möglich. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hatte letzte Woche einen Zwischenfall, den ich kurz schildern möchte.
Gelände: zwei Parkplätze zweier Supermärkte. Zwischen den zwei Parkplätzen eine gemeinsame Ausfahrt. Es entstand ein Rückstau. Ich musste links abbiegen, der andere rechts.
Ich ordnete mich vor der anderen Person in der Ausfahrt ein. Er fährt sehr dicht an die rechte Seite meines Wagens und hupte mehrmals. Später hielt ich an und er hinter mir, wie stiegen beide aus. Drohte mir mit Anzeige und fotografiere mein Nummernschild.
Meiner Einschätzung nach gut auf Parkplätzen und deren Ausfahrten gegenseitige Rücksichtnahme, inkl. der Möglichkeit benachteiligte Verkehrsteilnehmer einordnen zu lassen.
Danach rief ich bei der Polizei an. Diese sagten, dass man eine sehr gute Argumentation braucht für eine Anzeige. Ein Sach-, Personenschaden entstand nicht.
Ist dennoch mit Konsequenzen zu rechnen?
Vielen Dank vorab.
Hallo Ernst,
da wir die genauen Umstände der Angelegenheit nicht kennen, ist uns eine Einschätzung nicht möglich.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Hallo, vor 3 Wochen war ich auf Landstrasse (Vorfahrtberechtigtestrasse) mit meinem 17-Jährigen Sohn als Beifahrer mit etwa 70 kmh unterwegs (wo bis 100 kmh erlaubt ist). Auf eine kleine Kreuzung links stand ein Auto und (wie ich dachte) wartete bis ich als Fahrberechtigte vorbei fahre. Wenn ich schon ziemlich nah war, fing das Auto an die Strasse gerade vor mein Fahrzeug zu überqueren, ich habe starkgebremst aber könnte die Kollision nicht mehr vermeiden, die Zeit war einfach zu kurz dafür. Ich war nach dem Prall kurz bewusstlos, und dann lief alles sehr schnell – die Polizei, Rettungswagen, viele Autos haben angehalten und deren Inssassen uns zu Hilfe gekommen. Mein Sohn hatte leichte Verletzungen, der anderer Fahrer, wie ich gehört habe, hat seine Nase gebrochen, aber keine ist ums Leben bekommen. Ich war danach 24 Std im KKH mit Schädel-Hirn-Trauma, etc. Ich könnte in meinem Zustand nicht dafür sorgen, die Kontaktdaten von Zeugen aufzunehmen, aber es war, dachte ich, ein ganz klare Fall – der andere Fahrer hat einfach nicht aufgepasst, warum auch immer.
Jetzt erst nach 3 Wochen ist mir vorgeworfen, ich könnte den Unfall vermeiden und trage dafür Mitschuld – wie? Angeblich gibt es keine Augenzeugen von dem Prall selbst und mein Sohn und ich zählen nicht als Zeugen.
Ich verstehe es einfach nicht. Kann ich mich jetzt auf die Polizei und Gutachtern verlassen, dass sie die Beweise nicht manipulieren? Kann man von der Berichten vor Ort die Sache richtig rekonstruieren um fest zu stellen, wann genau er gefahren ist? Zu dem Zeitpunkt als er sich plötzlich in Bewegung setzte konnte nichts anderes tun als stark zu bremsen, zum ausweichen hatte ich gar keine Zeit und das wäre noch mehr riskant – oder? Ich bin eine ausländische Frau, mein Gegner wohnt hier seit Generationen, habe ich überhaupt Chancen mein Unschuld ohne Augenzeugen zu beweisen? Es ist vielleicht eine blöde Frage aber warum bestreitet der Mann jetzt, nach 3 Wochen, seine Schuld?
Ich weiss nicht genau, mit welche Begründung er das bestreitet, nur die Versicherung sagt, seine Aussage von meiner „deutlich abweicht“, und deswegen muss alles „aufgeklärt werden“ – wie kann das sein? Vor Ort war doch alles klar und jetzt plötzlich nicht mehr? Gibt es noch etwas, was ich in der Situation besser machen könnte? Stark bremsen schon bevor ich die Kreuzung annäherte? Und wenn er doch stehen geblieben hätte und ein Auto wäre hinter mir, was dann? Ich weiss einfach nicht. Bin seit diesen Unfall nur am leiden (ja, wir sind alle am Leben aber mein Lebensqualität…na ja).
Vielen Dank für die Infos!
Hallo Elena,
grundsätzlich ist es schwierig, einen solchen Fall aus der Ferne zu beurteilen. Leider ist uns nicht ganz klar, wie wir Ihnen helfen können. Schuldfragen nach Autounfällen sind häufig von Auseinandersetzungen geprägt, vor allem dann, wenn es sich um Versicherungsleistungen handelt. Im Zweifelsfall sollten Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden – uns ist es nämlich rechtlich untersagt, Ihnen eine Rechtsberatung anzubieten.
Die Redaktion von bussgeldrechner.org
Hallo
Was ist wenn ich bei rechts vor links den anderen in einer übersichtlichen Kreuzung übersehen habe weil dieser nicht wie gefordert 30 gefahren ist und dies auch dem Beamten bei der Unfallaufnahme so gesagt hat?
Danke für die Info
Hallo Alexander,
die Vorfahrtsberechtigung bleibt auch bestehen, wenn Verkehrsteilnehmer die bevorrechtigte Straße zu schnell befahren.
Ihr Team von bussgeldrechner.org
mir ist leider etwas blödes in Sachen Vorfahrt passiert. Ich fuhr auf eine durch Polizei geregelte Kreuzung zu. Vor mir war ein PKW der gerade aus fahren wollte. Dies war aber durch eine Straßensperrung nicht möglich. Darauf in wurde der PKW von einen Polizeibeamten in der Mitte der Kreuzung angehalten. Leider dachte ich aufgrund das die kreuzende Straße ebenfalls durch Polizeibeamte gesperrt war das dass rechtsabiefen in Ordnung sei und der PKW vor mir nur eine Belehrung bekam das das gerade ausfahren nicht erlaubt sei. Leider war dies nicht der Fall. Jetzt bin ich ca 2m nach rechts abgebogen und habe auf den Schrei „Halt“ des Polizeibeamten auch dann angehalten. Nach dieser Action bin ich von einem weiteren Beamten rausgewunken geworden und habe eine unhöfliche Belehrung bekommen. Meine Personalien wurden nicht aufgenommen. (Kennzeichen hatte er warscheinlich gesehen). Ich habe auch entschuldigene Gesten gemacht. Der Beamte hatte mich dann unfreundlich, aber verständlich, weiterfahren lassen. Muss ich jetzt mit Strafen bzw. Führerscheinenzug rechnen?
Hallo Johannes,
ob Sie eine Strafe erhalten werden oder nicht, können wir schlecht einschätzen, da dies immer von den jeweiligen Beamten abhängt. Selbst wenn eine Sanktion auf Sie zukommen würde, dürfte diese nicht allzu hoch ausfallen. Ein Führerscheinentzug wird bei schwere Vergehen angeordnet und nicht bei derartig kleinen Missverständnissen.
Das Team von bussgeldrechner.org
Folgendes Szenario:
Nehmen wir an, wir haben eine Kreuzung ohne Vorfahrtsschild, sprich rechts vor links überall.
Eine Person A kommt mit dem Rad auf die Kreuzung zugefahren und bremst langsam ab, da eine Person B mit dem Auto von rechts auf die Kreuzung fährt, Person B ist nur mitten auf der Kreuzung, also beschleunigt Person A langsam wieder weil die Kreuzung bald wieder frei ist und dahinter nichts kommt.
Nun bremst Person B mit dem Auto aber plötzlich mitten auf der Kreuzung für eine Person C auf dem Rad die wiederum von rechts kommt.
Person A auf dem Rad kann nicht mehr bremsen und fährt Person B in die Rückleuchte.
Die Polizei gibt Person A auf dem Rad alleinige Schuld und spricht von Bußgeld.
Ist das so korrekt oder gibt es vllt auch eine Teilschuld für Person B?
Ist das ein reines Vorfahrtsvergehen oder eher etwas anderes?
Weil Vorfahrt wurde ja technisch gesehen nicht genommen. Es hat nur einer mitten auf der Kreuzung gebremst und ein anderer ist zu früh auf die Kreuzung gefahren.
Grüße
Hallo Peter,
so wie Sie es beschreiben, hatte B keine andere Möglichkeit als zu bremsen, da es sonst zu einem Unfall mit Person C gekommen wäre. Person C könnte jedoch eine Teilschuld zugesprochen werden, da diese offensichtlich nicht umsichtig genug fuhr. Eine korrekte Einschätzung zu geben ist uns jedoch nicht möglich – wir kennen die genauen Gegebenheit nicht und sind keine Gutachter. Haben Sie diesbezüglich weitere Fragen, können Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden.
Das Team von bussgeldrechner.org
Hallo u guten Tag.
Ich war unterwegs ca. 2o kmH in einer engen wohnstrasse.
Rechts heckenbepflanzung und Links parkende Kfz. Fasst war ich schon durch, da kam von der Gegenseite, fast auf meiner Spur, ein alter Mercedes eingebogen und schnell auf mich zu. Ich musste noch mehr nach rechts an die Einzäunungen fahren und anhalten, so dass es zu keiner Kollision kam. Der Fahrer fuhr so dicht an mir vorbei, dass sich unsere Seitenspiegel fast berührten. Er hatte sein Fenster auf und beschimpfte mich massiv als er durchfuhr.
Ich fuhr ca. 50 Meter weiter und ließ eine der 3 Insassinnen aus meinem Auto aussteigen. In diesem Moment kam der aggressive Autofahrer neben meine Fahrerseite mit geöffnetem Fenster und schrie mich (64 Jahre)an:
… du gehörst mal richtig durchgevö..
…wenn du das Maul aufmachst, dann hau ich Dir auf die Fresse
Dies hat er mehrfach zur Aussage gebracht.
Auch wegen meinem Kleidungsstil hat er mich beleidigt.
Das ich mit mehreren Damen im Auto saß und das er im Fond seines Wagens ein Kleinkind sitzen hatte, Interessierte ihn auch nicht.
Danach ist er weiter gefahren.
Ich habe mit sein Kennzeichen aufgeschrieben.
…
Was bitte raten Sie mir?
Parag 8 StVO u Parag 315 StGb ?
Parat 185 StGb u 374 StPv u
Parag 194 StGb u Parag 250/ 241 StGb?
….
Danke für Ihre Antwort
Hallo E S,
wir dürfen leider keine Rechtsberatung geben, falls Sie eine solche wünschen, empfehlen wir Ihnen, sich an einen Anwalt zu wenden.
Grundsätzlich müssen Sie derartige Beleidigungen aber nicht hinnehmen, sondern können diese zur Anzeige bringen.
Ihr Team von bussgeldrechner.org
Hallo,
ich habe heute mit einer SBahn in einem Kreisverkehr kollidiert. Sie hat mich beim Vorbeifahren gestreift, so dass meine vordere Stoßstange vom Anker gerissen ist. Die Polizei hat mir im Vorfeld gesagt, dass ich ein Bußgeld von 240€ oder so erhalten werde. Das wäre dann eine Vorfahrt- und Rotlichtmissachtung mit Gefährdung, und dass mitten im Kreisverkehr. Die Ample habe ich überhaupt nicht gesehen, weil diese direkt hinter einem Baum steht, die man schlecht bzw. spät wahrnehmen kann. Also, wenn soll ich denn da gefährdet haben? Die SBahn-Insassen? Lohnt sich dagegen vorzugehen?
MfG
Hallo SB,
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid können Sie immer innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Bescheids einlegen. Ob es sich in Ihrem Fall lohnt, sollten Sie zusammen mit einem Rechtsanwalt abwägen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Wurde 2017 das Bußgeld für die Missachtung von Vorfahrt in Zusammenhang mit Sachbeschädigung erhöht. Ab 2017 sieht der Bußgeldkatalog 120 Euro und einen Punkt vor. War das 2016 genau so oder war die Strafe da geringer?
Hallo Simon,
die Strafe hat sich nicht geändert.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Hallo ! Am letzten Sonntag kam mir auf einer engen Straße ein Fahrzeug entgegen.
Die Enge war durch hauptsächlich auf meiner Seite parkende Autos bedingt.
Weil ich kurz vorher schon einem anderem entgegen kommendem Fahrzeug durch Ausweichen hinter einem parkendem Auto die Vorfahrt gewährt hatte und ich etwas eher als das nun kommende Fahrzeug wieder auf der Fahrbahn war, glaubte ich nun nicht schon wieder rechts ran fahren zu müssen. Ich fuhr also genau so „stur“ weiter wie das andere Fahrzeug. Somit mussten beide Fahrzeuge in wenigen Metern Abstand voneinander bremsen. Letztendlich gab ich dem als Nötigung empfundenen Verhalten nach und setzte zurück.
Da der Fahrer des anderen Fahrzeuges aber unmittelbar davor mein Fahrzeug mit mir und meiner Beifahrerin fotografierte, rechne ich mit einer Anzeige gegen mich.
Was kann da schlimmsten Falls auf mich zu kommen ?
Hallo Wolfi,
wenn das Hindernis auf Ihrer Seite ist, müssen Sie dem entgegenkommenden Verkehr Vorrang gewähren. Da es allerdings zu keinem Unfall kam, ist nicht nachzuprüfen, welche Ordnungswidrigkeit hier erfüllt sein könnte. Zudem haben Sie die Rechte an Ihrem eigenen Bild, womit Sie der andere Fahrer gar nicht ohne Ihr Einverständnis fotografieren darf.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Wenn ich vorfahrt gewähren muss und in eine vorfahrtsstrasse abbiege ich die Entfernung zu einem kommen Fahrzeug verschätze es also hinter mir ist und ungefähr 30 km/h runter bremsen muss welche Strafe droht mir? War schon ungefähr 150 m auf der vorfahrtsstrasse unterwegs. Vielen Dank für eine Antwort Gruß uwe
Hallo Uwe,
wie hoch die Buße ist, die Sie zu zahlen haben, hängt von den konkreten Umständen ab und ob Sie jemanden gefährdet haben. Warten Sie deshalb den Bußgeldbescheid ab. Gegen diesen können Sie binnen 14 Tagen nach Zustellung Einspruch einlegen.
Das Team von bussgeldrechner.org
Hallo, ich hatte letztens einen Unfall bei dem rechts vor links gilt und ich dran schuld war. Jetzt bin ich noch in der Probezeit was kommt da jetzt so auf mich zu Außer ein Bußgeld und 1 Punkt?
Hallo Max,
bei einer Sachbeschädigung, durch die Missachtung von rechts-vor-links, müssen Sie mit einem Bußgeld von 120 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Sofern das Ihr erster A-Verstoß ist, müssen Sie mit einer Verlängerung der Probezeit um zwei weitere Jahre und einer Anordnung eines Aufbauseminars rechnen.
Das Team von bussgeldrechner.org
Sehr geehrte Damen und Herren;
Da ich mir etwas unsicher bin schildere ich kurz mein Delikt. Vorweg ich habe bereits eine Verlängerung der Probezeit ( da 22 km\h zu schnell). Leider habe ich jetzt 2 Jahre später die Vorfahrt missachtet, kein Personenschaden dafür geringer Sachschaden. Könnten Sie mir eine Tendenz, der auf mich zukommenden Strafe geben?
Die Polizeibeamtin sagte mir am Ort des Unfalls , das selbst wenn ein Führerscheinentzug folgen würde, das ich die Möglichkeit hätte ( zwei Jobs und berufsbegleitendes Studium) wenn ich exestenziell auf das Fahrzeug angewiesen bin, mich quasi aus der Strafe raus kaufen kann. Entspricht das der Wahrheit.
Liebe Grüße und im voraus vielen Dank
Hallo M. G.,
die Missachtung der Vorfahrt stellt ebenfalls ein A-Delikt dar. Das erste dieser Art in der verlängerten Probezeit ist mit einer Verwarnung und der Empfehlung, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen, verbunden. Hinzu kommt eine Geldbuße, deren Höhe sich den konkreten Umständen bemisst. Der Bußgeldkatalog sieht bei Sachbeschädigung 120 Euro und 1 Punkt in Flensburg vor. Es kann sein, dass Sie ein etwaiges Fahrverbot umwandeln können. Jedoch müssen Sie dann den doppelten Wert des Bußgeldes zahlen. Anwaltliche Hilfe ist in so einem Fall ratsam.
Das Team von bussgeldrechner.org
haben wir letze Woche ein Unfall gehabt. WO Kreuzung gib .ab 22.00 leider gibt keine ampel mehr .da mussen wir aufachten links und rechts seitel auf ein mal kommt ein Motorradfahrer auf unsere recht seite war zu schnell und was schlimmste passiert aso bei Motorradfahrer bein schwerverletzt. Problem ist unsere anwalt sagst kanne sein wird schmerzen Geld auf unsere Tacheles bezahlt. …Wir verdienen nicht so gut .und dass War nicht unsere chuld. ok Motorrad Fahrer hatte Vorfahr aber wir hatten nicht gesehen auf einmal bei uns rein
Hallo,
bei Bußgeldrechner Vorfahrt folgende Ergebnisse:
1. Vorfahrt nicht beachtet/ mit Sachbeschädigung 1 Punkt, € 120,00 . da gibt es auch eine TBNR 108607
2. Stoppschild nicht beachtet/ mit Sachbeschädigung 1 Punkt, € 85,00. da gibt es keine TBNR
Meine Frage : Gibt es den Tatbestand “ Stoppschild nicht beachtet, mit Sachbeschä-
digung mit 1 Punkt und € 85,00 überhaupt.Wenn ja mit welcher TBNR ?
MFG
Klaus
Hallo Klaus,
„2. Stoppschild nicht beachtet/ mit Sachbeschädigung 1 Punkt, € 85,00.“ bezieht sich auf die Tatbestandsnummer 141601.
Ihr Team von bussgeldrechner.org
Hallo , ich habe letzte Woche Poste bekommen von einer Stadt , wo mich jemand angezeigt hat mit den begehen das ich ihm die vorfahrt mit Gefährdung genommen hätte, und das ich bei länger als einer sek. Über rot gefahren wäre .
Was so aber nicht passiert ist und diese Person hat keinen zeugen angegeben außer sich selbst !? Sowas kann doch nicht rechtens sein ?
Ich habe jedoch einen Zeugen , der bestätigen kann das dieses so nicht war !
Meine Strafe wäre so insgesamt 3 Punkte und 300 Euro + 1 Monat Fahrverbot.
Da kann sich ja jeder irgendwo hinstellen und kennzeichen aufschreiben und anzeigen…
Hallo Herbert,
wie Sie weiter vorgehen sollten, besprechen Sie am besten mit einem Verkehrsrechtsanwalt. Er steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Wir dürfen leider keine Rechtsberatung erteilen.
Das Team von bußgeldrechner.org
Ich habe ein polizist der nach hause fährt mit dem fahrrad bei Grundstücksausfahrt kurzzeitig übersehen und angehalten, dann stieg der polizist aus seinem Fahrrad und verpasste mir 20€ strafzettel, ich habe ihn in eine 10 meter weiten Entfernung gesehen und angehalten , es ist auch zu keinen personen oder sachschaden gekommen. Wie sieht es rechtlich aus in meinem fall?
So etwas passiert täglich das man zu weit herrausragt auf die Straße, in dem fall in den radweg. Wird jeder Vorfall so bestraftt (ausgenomen gefährdung oder sachschaden)?
Hallo Gökhan G.,
die Gefährdung anderer durch Abstandsverstöße kann geahndet werden. Wenn Sie sich in diesem individuellen Fall benachteiligt fühlen, können Sie diesen mit einem Anwalt besprechen.
Das Team von bussgeldrechner.org
Hallo Gökhan.
Es hat keinen Sinn, sich wegen der 20€ herumzustreiten, denn das macht Dir nur hohen Blutdruck und in der Zeit kannst du mehr Geld verdienen, als das gekostet hat. Ich würde es also dabei bewenden lassen, obwohl man sich natürlich auch über die 20€ ärgert und sich ungerecht behandelt fühlt.
Außerdem werden Bußgelder gerne auch mal erhöht, wenn man dagegen Widerspruch einlegt. Ich zweifle hier auch an dem überlasteten Justitzsystem, habe den Eindruck, hier soll einfach mit wenig Aufwand Geld von zahlungsfähigen Bürgern eingetrieben werden, indem man irgendeiner Justizmitarbeiterin mit einem Würfel ausstattet und die Tagessätze und TG-Höhe auswürfeln läßt.
Auch wenn du Streit im Straßenverkehr oder woanders hast, ist es oft besser, man einigt sich untereinander. Polizei ist immer teuer, der „Rechtsfrieden“ stellt beide Parteien oft nicht zufrieden und am Ende müssen mitunter sogar beide draufzahlen.
Es hat keinen Sinn, dieser „Rechtsstaat“ ist notorisch ungerecht und kommt seiner Aufgabe (Rechtsfrieden) nicht nach und kann es sich leisten, total veraltet und rückständig zu sein. Gibt ja keine Konkurrenz.
Schöne Grüße