Vertragsstrafe beim Parken auf privaten Parkplätzen – was ist erlaubt?

Von Sarah B.

Letzte Aktualisierung am: 15. Januar 2025

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

FAQ: Vertragsstrafe beim Parken

Ist der Strafzettel der privaten Parkplatzkontrolle rechtmäßig?

Auf einem Privatparkplatz kann eine Vertragsstrafe fällig werden, wenn Sie dort widerrechtlich geparkt haben. In der Regel beauftragt der Besitzer auf derartigen Flächen ein externer Dienstleister mit der Parkraumüberwachung.

Wie hoch darf die Vertragsstrafe fürs Falschparken maximal sein?

Einen Bußgeldkatalog für das Parken auf Privatparkplätzen gibt es nicht. Folglich ist die Höhe der Vertragsstrafe auf dem Privatparkplatz nicht eindeutig festgelegt. Sie muss jedoch verhältnismäßig sein, darf also das Bußgeld von Parkverstößen im öffentlichen Raum nicht maßgeblich überschreiten.

Was unterscheidet eine Vertragsstrafe von einem Bußgeld?

Mit einer Vertragsstrafe werden beim Parken auf privaten Parkplätzen Verstöße gegen die geltende Nutzungsordnung geahndet. Hierfür muss der Besitzer in der Regel mit einem Hinweisschild vorab auf die möglichen Konsequenzen einer widerrechtlichen Nutzung aufmerksam machen – ansonsten kann der Fahrer Widerspruch einlegen. Ein Bußgeld ist recht ähnlich zur Vertragsstrafe eine Gebühr, die man bei Verstoß gegen ein Gebot oder eine Anordnung bezahlen muss. Bußgeldverfahren werden jedoch von öffentlichen Stellen und nicht von privaten Betreibern eingeleitet.

Widerrechtliches Parken auf einem Privatparkplatz: Vertragsstrafe ist zulässig

Vertragsstrafe: Der private Parkplatz hat eigene Regeln
Vertragsstrafe: Der private Parkplatz hat eigene Regeln

Parkplätze sind gerade im städtischen Raum oftmals Mangelware. Umso größer ist daher bei Autofahrern die Freude, wenn nach aussichtsloser Suche auf dem nahegelegenen Supermarktparkplatz doch noch etwas frei ist. Aber Vorsicht: Solche privaten Parkplätze sind in aller Regel den Kunden des dazugehörigen Geschäfts vorbehalten. Sollten Sie Ihren Wagen aus anderen Gründen auf dem Privatparkplatz abstellen, kann bei der Rückkehr ein Strafzettel auf sie warten.

In aller Regel beträgt eine solche Vertragsstrafe beim Parken 20 bis 30 Euro. Sollte sie bedeutend höher sein und Ihnen unverhältnismäßig vorkommen, können Sie Widerspruch einlegen. Konsultieren Sie dazu am Besten vorab einen Anwalt.

Grundsätzlich ist es dem Betreiber auch erlaubt, widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge abschleppen zu lassen. Hierbei muss jedoch die Verhältnismäßigkeit gewahrt werden. Wer die maximal erlaubte Parkzeit um fünf Minuten überschreitet, sollte beispielsweise nicht direkt abgeschleppt werden. Die Kosten für die Abschleppung trägt immer der Falschparker selbst.

Welche Regeln gelten auf einem Privatparkplatz?

Widerrechtliches Parken führt zur Vertragsstrafe
Widerrechtliches Parken führt zur Vertragsstrafe

Wie sich bereits an der Vertragsstrafe auf einem Parkplatz in Privatbesitz zeigt, gelten auf Privatgelände andere Regelungen als im öffentlichen Raum. Der Betreiber kann selbst die Konditionen bestimmen, zu denen auf seinem Gelände geparkt werden darf. Er kann beispielsweise:

  • Die Nutzung einer Parkscheibe vorschreiben
  • Einen Parkautomaten aufstellen und/oder einen Parkschein fordern
  • Eine Ein- und Ausfahrsschranke installieren
  • Eine maximale Parkdauer festlegen
  • Den Parkplatz ausschließlich für Kunden des angrenzenden Geschäfts freigeben

Die Bedingungen, zu denen auf dem Parkplatz ohne Vertragsstrafe geparkt werden darf, müssen für Fahrer beziehungsweise Kunden eindeutig zu erkennen sein. Eine Vertragsstrafe beim Parken ohne Parkschein ist daher prinzipiell nur möglich, wenn der Fahrer durch entsprechende Hinweisschilder wusste, dass er einen Parkschein hätte ziehen müssen.

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Über den Autor

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Sarah B.

Sarah B. verstärkt die Redaktion von bussgeldrechner.org tatkräftig als Volontärin. Neben eigenen Ratgebern zu den Themen Verkehrsverstoß, Bußgeldverfahren und Verkehrssicherheit liegt ihr besonderer Schwerpunkt beim Punktesystem des Verkehrseignungsregisters in Flensburg.

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