Versicherungsprämie: Definition, Zusammensetzung & Co.
Letzte Aktualisierung am: 7. Juli 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Erst nach der Zahlung der Versicherungsprämie folgt die Leistung
Entscheiden Sie sich dazu, eine Versicherung abzuschließen, geht dies stets mit der Zahlung eines im Vorfeld vereinbarten Betrages einher, um von den gewünschten Versicherungsleistungen profitieren zu können. Dieser Betrag wird als Versicherungsprämie oder Versicherungsbeitrag bezeichnet.
Was das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) dazu genau regelt, welche Faktoren sich auf die Höhe der Versicherungsprämie auswirken können und womit Sie rechnen müssen, wenn Sie Ihrer Versicherung die Prämie nicht zukommen lassen, erfahren Sie im folgenden Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Versicherungsprämie
Um von den gewünschten Leistungen zu profitieren, müssen Versicherungsnehmer einen vorher vereinbarten Beitrag an die Versicherung zahlen. Dieser wird als Versicherungsprämie bezeichnet. Mehr dazu erfahren Sie hier.
In Deutschland können die Versicherungsanbieter die Höhe der Versicherungsprämie individuell festsetzen. Welche Faktoren dabei eine Rolle spielen, lesen Sie hier.
Zahlen Sie den vereinbarten Versicherungsbeitrag nicht, erhalten Sie erst einmal eine Mahnung, in der Sie aufgefordert werden, dies innerhalb von 14 Tagen nachzuholen. Kommen Sie dieser Aufforderung nicht nach, kann Ihnen die Versicherung aufgrund der Nichtzahlung der Versicherungsprämie kündigen. In diesem Fall erlischt Ihr Versicherungsschutz. Fahren Sie dennoch, begehen Sie eine Straftat.
Versicherungsprämie: Erklärung des Begriffs
Worum es sich um vertragstypische Pflichten bei einem Versicherungsvertrag handelt, ist in § 1 VVG festgehalten. Darin findet auch die Versicherungsprämie Erwähnung:
Der Versicherer verpflichtet sich mit dem Versicherungsvertrag, ein bestimmtes Risiko des Versicherungsnehmers oder eines Dritten durch eine Leistung abzusichern, die er bei Eintritt des vereinbarten Versicherungsfalles zu erbringen hat. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, an den Versicherer die vereinbarte Zahlung (Prämie) zu leisten.“
Grundsätzlich findet also zwischen dem Versicherungsnehmer und der Versicherungsgesellschaft ein Geben und Nehmen statt.
Letztere erklärt sich damit einverstanden, eine bestimmte Leistung zu erbringen, wohingegen Ersterer der Versicherung einen bestimmten Beitrag dafür zahlt. In den Vertragsbedingungen ist normalerweise zusätzlich festgehalten, wann die Versicherungsprämie zu entrichten ist. Dabei können Sie als Versicherungsnehmer häufig wählen, ob Sie die Zahlung monatlich, quartalsweise, halbjährlich oder jährlich vornehmen. Je nachdem, für welche Variante Sie sich entscheiden, kann dies die Höhe der Prämie beeinflussen.
Versicherungsprämie: Woraus setzt sich die Höhe zusammen?
Es gibt diverse Faktoren, die den Versicherungsbeitrag geringer bzw. höher ausfallen lassen. Da es dabei stets eine Rolle spielt, um welche Versicherung es überhaupt geht, erklären wir die Zusammensetzung der Höhe der Versicherungsprämie an dieser Stelle anhand einer Kfz-Versicherung. Aspekte, die sich auf die Höhe der Kosten für eine Autoversicherung auswirken können, sind beispielsweise die folgenden:
- Art der Versicherung (Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko?)
- Schadenfreiheitsklasse (Wie lange sind Sie unfallfrei unterwegs?)
- Höhe der Selbstbeteiligung (Was zahlen Sie im Schadensfall selbst?)
- Regionalklasse (Wo wohnen Sie?)
- Typklasse (Welches Auto möchten Sie versichern?)
- Nutzerkreis (Wie viele Fahrer fahren mit dem Auto?)
- Nutzeralter (Wie alt sind die eingetragenen Fahrer?)
- Kilometerleistung im Jahr (Wie viele Kilometer fahren Sie voraussichtlich im Jahr?)
Versicherungsgesellschaften in Deutschland haben generell – unabhängig von den gerade genannten Faktoren – das Recht, selbst festzulegen, in welcher Höhe sich eine Versicherungsprämie bewegt. Es bietet sich also an, unterschiedliche Prämien einem Vergleich zu unterziehen, bevor Sie sich für einen Versicherungsanbieter entscheiden.
Sie haben den Versicherungsbeitrag nicht bezahlt?
Wie bereits erwähnt, können Sie nur dann auf die entsprechenden Versicherungsleistungen zählen, wenn Sie die Versicherungsprämie gezahlt haben. Tun Sie dies nicht, wird Ihnen in der Regel zunächst einmal eine Mahnung zugestellt. Sie haben danach 14 Tage lang Zeit, um den offenen Betrag zu begleichen.
Zahlen Sie die Versicherungsprämie abermals nicht, kann die jeweilige Versicherungsgesellschaft Ihnen den Vertrag kündigen. In diesem Fall erlischt Ihr Versicherungsschutz und Ihr Kraftfahrzeug wird stillgelegt.
Fahren Sie dennoch damit, begehen Sie eine Straftat, die gemäß § 6 Absatz 1 des Pflichtversicherungsgesetzes (PflVG) mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr sanktioniert werden kann.
Verfasse einen neuen Kommentar Antwort abbrechen