Das Verkehrszentralregister in Flensburg: Wo werden Ihre Punkte gespeichert?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 6. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Was Sie über das Verkehrszentralregister wissen sollten

Im Verkehrszentralregister sind die Punkte der Verkehrssünder gespeichert.
Im Verkehrszentralregister sind die Punkte der Verkehrssünder gespeichert.

Die Verstöße der Verkehrssünder in Deutschland werden im Verkehrszentralregister in Flensburg gespeichert. Egal, ob der Verkehr durch einen Rotlichtverstoß, Alkohol bzw. Drogen am Steuer oder Fahren ohne dem Wetter angemessenen Reifen gefährdet wurde – StVO-Vergehen, für die es Punkte gibt, sind im Verkehrszentralregister vermerkt.

Das Verkehrszentralregister heißt seit der Reform des Punktesystems im Mai 2014 Zentrales Fahreignungsregister.

FAQ: Verkehrszentralregister

Was ist das Verkehrszentralregister?

Das Register enthält zahlreiche Informationen etwa über Verkehrsordnungswidrigkeiten und -straftaten und speichert diese zentral beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg.

Welche Informationen werden dort gespeichert?

In dem Register werden Informationen u. a. über Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr gespeichert, die mit mindestens 60 Euro Bußgeld geahndet wurden. Mehr dazu lesen Sie hier.

Was hat sich mit der Punktereform 2014 geändert?

Seit der Punktereform heißt die Verkehrssünderkartei nicht mehr Verkehrszentralregister, sondern Fahreignungsregister.

Wie kann man Punkte in Flensburg abfragen?
Hier erfahren Sie mehr zu den Optionen bei der Punkteabfrage.

Wie viele Punkte in Flensburg können Sie bekommen?
Es gibt zahlreiche Verstöße, bei denen aufgrund einer erheblichen Schwere neben einem Bußgeld auch Punkte verhängt werden können. Infos zu den häufigsten Verkehrsverstößen und den drohenden Punkten finden Sie auf den folgenden Seiten:

Die Geschichte vom Verkehrszentralregister (VZR) in Flensburg

Der Gründung vom Punkteregister ging eine Modifikation des Straßenverkehrsgesetzes am 16. Juli 1957 voraus. Der Gesetzgeber entschied, rechtskräftige strafgerichtliche Entscheidungen zentral zu erfassen. Das Verkehrszentralregister war geboren und startete am 2. Januar 1958. Erst 16 Jahre später kam es zur Einführung des bis heute gültigen Punktesystems.

Was ist das Verkehrszentralregister?

Das auch als Verkehrssünderdatei bekannte Register ist nicht nur in Flensburg anzutreffen. Ein weiterer Dienstsitz befindet sich auch in Dresden, Sachsen. Das Verkehrsregister speichert nach § 28 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) folgende Informationen:

  • Urteile der Fahrerlaubnisbehörden, die den Entzug oder der Neuerteilung der Fahrerlaubnis, Fahrverbot haben, aber auch Informationen zum Stand im Fahreignungs-Bewertungssystem
  • rechtskräftige Urteile bezüglich Ordnungswidrigkeiten, die ein Bußgeld von mindestens 60 Euro nach sich ziehen (und in Anlage 13 zu § 40 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) festgehalten sind) bzw. ein Fahrverbot zur Folge haben
  • rechtskräftige Urteile bezüglich Straftaten, die der Anlage 13 der FeV entsprechen

Anlage 13 führt unter anderem die folgenden Straftaten und Ordnungswidrigkeiten auf:

Bei verhängten Geldbußen in Höhe von 55 Euro handelt es sich um Verwarngelder für weniger schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten. Erst ab 60 Euro werden sie als Bußgelder bezeichnet und damit im Fahreignungsregister vermerkt. Diese Eintragungsgrenze entlastet das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg.
Beim KBA können die gespeicherten Punkte abgefragt werden.
Beim KBA können die gespeicherten Punkte abgefragt werden.

Im Zentralregister in Flensburg sind Verstöße gegen das Verkehrsrecht vermerkt, die drei verschiedenen Punktekategorien zugeordnet werden. Einen Punkt erhalten Sie für schwere Ordnungswidrigkeiten.

Mit zwei Punkten werden besonders schwere Ordnungswidrigkeiten geahndet. Drei Punkte gibt ein Bußgeldbescheid bei begangenen Straftaten an. Diese führen in der Regel zum Fahrerlaubnisentzug.

Die Einträge in der Verkehrssünderkartei in Flensburg bleiben dort nur für bestimmte Zeit gespeichert (Tilgungsfrist), danach werden sie gelöscht.

Das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg vermerkt ausschließlich Vergehen, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen.

Welche Aufgaben hat das Verkehrszentralregister?

Das KBA leitet die Informationen aus dem Verkehrszentralregister in Flensburg an Institutionen weiter, die mit der Verkehrserziehung befasst sind. Dazu zählen Gerichte, Staatsanwaltschaften, Bußgeld- und Verwaltungsbehörden genauso wie Polizei und Bundespolizei.

Darüber hinaus bearbeitet es auch die Anträge auf Auskunft über den Punktestand eines jeden Bundesbürgers. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, sich über ihren persönlichen Punktestand beim KBA in Flensburg zu informieren. Dies ist auf drei Wegen möglich:

  • Online-Antrag (funktioniert nur mit dem neuen Personalausweis – Ausstellungsdatum: nach dem 1. November 2010)
  • Auskunft per Post (Personendaten plus amtlich beglaubigte Unterschrift oder Angabe der Personendaten, Unterschrift und Kopie des gültigen Personalausweises)
  • Einsicht persönlich, vor Ort (nicht ohne gültiges Personaldokument)
Die Auskunft aus dem Punkteregister in Flensburg ist kostenlos. Sie erlaubt ausschließlich die Abfrage des eigenen Punktestands.
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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

3 Kommentare

  1. Tina S.

    26. Februar 2020 um 18:00

    Hallo,

    ich möchte gerne meinen Führerschein in Amerika umschreiben lassen. Dazu brauche ich den Auszug vom Fahreignungsregister in englischer Sprache. Können sie das auch ausstellen oder muss ich die deutsche Bestätigung übersetzten lassen?
    Vielen Dank für die Auskunft

  2. Ingrid B.

    24. April 2017 um 17:30

    Guten Tag,
    ich möchte gerne erfahren, wo ich eine Bestätigung erhalten kann, dass ich unfallfrei gefahren bin. Ich hatte nie auch nur einen Punkt in der
    „Suenderkartei“.
    Ich bin 1998 nach Schweden gezogen und meine Nachfragen bei den Versicherungen, die ich vor meinem Umzug in Deutschland hatte, beantwortete man mit, dass die Unterlagen nur 10 Jahre gespeichert werden.
    Nun sind die Versicherungen hier nicht angelegen genug und haben mich in „Klasse 8″gesteckt. Die Itzehoer wollte mich sogar als Fuehrerschein Neuling einstufen.
    Was kann ich tun, um meine Unschuld yu beweisen.
    Meinen Fuehrerschein habe ich am 17.03.1995 in Luebeck gemacht.
    Ich waere Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir weiterhelfen könnten.
    Mit freundlichen Gruessen
    Ingrid Brandt

    1. bussgeldrechner.org

      27. April 2017 um 11:17

      Hallo Ingrid,

      Unfallfreiheit könnte Ihnen nur Ihre damalige Versicherung bescheinigen. Eine andere Möglichkeit ist uns nicht bekannt.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

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