Verkehrsunterricht: Wenn Verkehrssünder die Schulbank drücken
Letzte Aktualisierung am: 29. Juli 2024
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FAQ: Verkehrsunterricht
Wenn die Verkehrsbehörde Zweifel an der Beherrschung der Verkehrsregeln durch den Betroffenen hat oder dieser sich uneinsichtig zeigt, kann ein Verkehrsunterricht angeordnet werden. Mehr dazu steht an dieser Stelle.
Nein, der verpflichtende Verkehrsunterricht ist nicht nur für Personen mit Führerschein gedacht, sondern für alle Verkehrsteilnehmer. Bei einer Straßenbenutzung mit dem Fahrrad oder als Fußgänger können ebenso Verstöße gegen die StVO begangen werden, die eine Anordnung zum Verkehrsunterricht rechtfertigen können.
Im Gegensatz zum Verkehrsunterricht nach § 48 Straßenverkehrsordnung (StVO) versteht man unter dem Begriff Verkehrserziehung die Vermittlung von Verhaltensweisen im Straßenverkehr bei Kindern im Grundschulalter. Ziel ist, die Sicherheit von Kindern bei der Verkehrsteilnahme zu erhöhen. Im Rahmen der Verkehrserziehung erwerben Kinder oft auch einen Fahrradführerschein.
Inhaltsverzeichnis
Verkehrsunterricht: Eine selten gewordene Maßnahme
Der Verkehrsunterricht nach § 48 StVO ist für erwachsene und jugendliche Verkehrsteilnehmer gedacht, die sich ob ihrer Vergehen uneinsichtig zeigen oder einen eklatanten Wissensmangel aufweisen. Jedoch werden Verkehrssünder nur selten in den Verkehrsunterricht geschickt – zu groß ist der personelle Aufwand.
Stattdessen wird die überwiegende Mehrheit an Verstößen gemäß Bußgeldkatalog mit Bußgeldern und sonstigen Sanktionen geahndet. Auch hiervon erhofft sich der Gesetzgeber einen erzieherischen Effekt. Sollten Sie jedoch zu den wenigen Betroffenen gehören, die eine Vorladung zum Verkehrsunterricht erhalten haben, erfahren Sie in diesem Ratgeber die wichtigsten Informationen.
Allgemeines zum Verkehrsunterricht
Auch wenn die meisten Betroffenen anderer Ansicht sein dürften – die angeordnete Verkehrsschulung nach § 48 StVO soll keine Strafe sein. Sie dient vielmehr der persönlichen Entwicklung des Betroffenen. Sie ersetzt daher aber nicht die Ahndung als Ordnungswidrigkeit oder Straftat. Der Verkehrsunterricht ist eine Ergänzung, die den Verkehrssünder zur Vernunft bringen und zukünftigen Verstößen vorbeugen soll. Er soll am Wohnort des Betroffenen erfolgen.
Grundlage dieser erzieherischen Maßnahme ist in der StVO der § 48:
Wer Verkehrsvorschriften nicht beachtet, ist auf Vorladung der Straßenverkehrsbehörde oder der von ihr beauftragten Beamten verpflichtet, an einem Unterricht über das Verhalten im Straßenverkehr teilzunehmen.
Aus welchen Gründen kann er angeordnet werden?
Wer zum Verkehrsunterricht beordert wird, liegt im Ermessen der Verkehrsbehörde. Sie entscheidet in der Frage, ob der Aufwand im Verhältnis zum Nutzen steht. Da mehrheitlich der Verkehrsunterricht durch die Polizei durchgeführt wird und vielerorts ein großer Personalmangel herrscht, kommt diese Anordnung nur noch selten vor.
Die Vorladung zum Verkehrsunterricht erfolgt dann, wenn die Verkehrsbehörde eine Belehrung für notwendig erachtet. Das ist bei Verkehrssündern der Fall, die ihr Fehlverhalten nicht einsehen wollen oder die Tragweite nicht erkennen.
Ist letzteres der Fall, liegt ein begründeter Zweifel an der Beherrschung der Verkehrsvorschriften vor. Auch bei Mehrfachtätern kann ein Verkehrsunterricht angeordnet werden, um der weiteren Verfestigung des Fehlverhaltens entgegenzuwirken. Außerdem liegt hier die Vermutung nahe, dass andere Sanktionen wie Bußgelder ihre abschreckende Wirkung nicht entfalten.
Auch bei einem einzigen Verstoß kann die Teilnahme am Verkehrsunterricht angeordnet werden, etwa, wenn der Betroffene uneinsichtig ist oder gegen eine grundlegende Vorschrift schwer verstoßen hat.
Nicht nur Führerschein-Inhaber können eine Anordnung zum Verkehrsunterricht erhalten. Jeder Verkehrsteilnehmer kommt für diese Maßnahme in Betracht, der gegen die StVO verstößt. Dazu gehören auch Fahrradfahrer und Fußgänger. Allerdings setzt die Teilnahme ein Mindestalter von 14 Jahren voraus.
Ist die Teilnahme verpflichtend?
Grundsätzlich sind Betroffene verpflichtet, am Verkehrsunterricht teilzunehmen. Die Anordnung kann durch die Straßenverkehrsbehörde, Polizei oder durch ein Gericht erfolgen. Kommen Sie der Anordnung nicht nach, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Verwarngeld in Höhe von 30 Euro geahndet wird.
Auf Ihre beruflichen Verpflichtungen muss Rücksicht genommen werden. Daher sind auch Termine an einem Samstag oder Sonntag möglich.
Kann ich gegen die Anordnung Widerspruch einlegen?
Gegen die Anordnung der Verkehrsbehörde können Sie Widerspruch einlegen. Bei einer Anfechtungsklage prüft das zuständige Verwaltungsgericht die Rechtmäßigkeit der Anordnung. Dabei ist von Bedeutung, ob die Anordnung im Verhältnis zum begangenen Verstoß steht.
Der Verkehrsunterricht soll der Vermeidung des Fehlverhaltens dienen und so für mehr Sicherheit im öffentlichen Straßenverkehr sorgen. Zeigt sich der Betroffene jedoch einsichtig oder ist die Anordnung unverhältnismäßig, liegt kein Erziehungsbedürfnis vor.
In diesem Fall kann es sich um Willkür handeln. Bei einer solchen Vermutung kann ein Widerspruch gegen die Teilnahme am Verkehrsunterricht erfolgreich sein.
Die Inhalte des Verkehrsunterrichts
Im § 48 StVO finden sich keine Vorgaben zu den konkreten Inhalten, die im Verkehrsunterricht vermittelt werden müssen. Grundsätzlich steht aber die Vermittlung von Verkehrsregeln im Vordergrund, zusammen mit den angemessenen Verhaltensweisen im Straßenverkehr und der Förderung der Sicherheit. An die Teilnehmer wird appelliert, verantwortungsvoll und mit Rücksicht am Straßenverkehr teilzunehmen.
Wie lange dauert der Verkehrsunterricht? In der Regel handelt es sich beim Verkehrsunterricht um eine einmalige Unterrichtseinheit, die etwa 90 Minuten dauert.
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