Verkehrsregeln in Ungarn: Gut gerüstet in die Ferien
Letzte Aktualisierung am: 18. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Bußgeldkatalog Ungarn
Verstoß | Bußgeld in Euro ca. |
---|---|
20 km/h zu schnell | ab 100 |
über 50 km/h zu schnell | ab 200 |
Rotlichtverstoß | ab 170 |
Alkohol am Steuer | bis 340 (bis 0,5 Promille) ab 1.000 (über 0,5 Promille) |
Handy am Steuer | ab 35 |
Maut nicht bezahlt | bis 200 |
Welche Verkehrsregeln gelten in Ungarn?
Kennen Sie die Verkehrsregeln, die in Ungarn zu beachten sind? Falls Sie mit dem Auto dorthin fahren, sollten Sie sich unbedingt informieren. Denn ein Bußgeldbescheid aus dem Ausland ist immer ärgerlich.
Erfahren Sie in unserem Ratgeber, welche Verkehrsvorschriften Sie in Ungarn beachten müssen, zum Beispiel das dort geltende Tempolimit, damit im Ungarn-Urlaub das Auto nicht zu einem Problemfall wird und das Autofahren in Ungarn reibungslos verläuft.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Verkehrsregeln in Ungarn
Die ungarischen Verkehrsvorschriften definieren Regelungen für das Verhalten im Straßenverkehr. Dazu gehören unter anderem auch Tempolimits oder Vorgaben zur Alkoholgrenze.
Für eine Übersicht zu möglichen Bußgeldern in Ungarn, können Sie die Bußgeldtabelle hier nutzen.
Ja, ein ungarisches Bußgeld kann gemäß den Regelungen des EU-Rahmenbeschlusses ab einer Höhe von 70 Euro in Deutschland vollstreckt werden.
Geschwindigkeit in Ungarn: Wie schnell darf ich fahren?
Was gilt auf der Autobahn in Ungarn für eine Geschwindigkeit, die eingehalten werden muss? Was gilt auf den übrigen Straßen? Wie auch in Deutschland ist die Höchstgeschwindigkeit in Ungarn nach Straßentyp gestaffelt. Folgende Maxima sehen die Verkehrsregeln für Ungarn vor:
- Innerorts: 50 km/h
- Außerorts: 90 km/h
- Schnellstraßen: 110 km/h
- Autobahnen: 130 km/h
Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung muss in Ungarn mit Sanktionen gerechnet werden. Wer 20 km/h zu schnell mit dem Auto unterwegs ist, hat mit einem Bußgeld ab 100 Euro zu rechnen. Bei über 50 km/h werden ab 200 Euro fällig.
Außerorts sehen die Verkehrsregeln in Ungarn tagsüber eine ganzjährige Lichtpflicht vor. Interessant ist auch: Außerorts gilt bei Dunkelheit und schlechter Sicht eine Warnwestenpflicht nicht nur für Autos und Motorräder, sondern auch für Radfahrer und Fußgänger.
Alkohol am Steuer laut den Verkehrsregeln für Ungarn
Bei Alkohol am Steuer verstehen die Ungarn keinen Spaß. Um eine Gefährdung für den Straßenverkehr auszuschließen, liegt die Promillegrenze in Ungarn bei 0,0 Promille, es darf also vor und während der Fahrt mit dem Auto überhaupt kein Alkohol konsumiert werden. Sollte hiergegen verstoßen werden, drohen hohe Bußgelder: Alkoholsünder müssen bei Verstößen bis 0,5 Promille mit Zahlungen bis 340 Euro rechnen. Liegt der Wert über 0,5 Promille beginnt die Geldsanktion bei 1.000 Euro.
Autobahn: Was sehen die Verkehrsregeln in Ungarn hier vor?
Die Verkehrsvorschriften in Ungarn, also sozusagen die Straßenverkehrsordnung (StVO) für Ungarn, sehen für Autobahn und andere Straßenarten wie Schnellstraßen und Bundesstraßen die Zahlung einer Gebühr vor.
Die hierbei zu kaufende Vignette ist in Ungarn besonders modern. Es handelt sich bei der sogenannten E-Vignette nicht um einen Aufkleber, der an der Windschutzscheibe anzubringen ist, sondern um eine rein elektronische Erfassung. Die Fahrzeugdaten werden in einer Datenbank gespeichert, mit der dann die von den auf den Mautstrecken installierten Kameras erkannten Kennzeichen abgeglichen werden.
Da es auf diese Weise zu einer beinahe flächendeckenden Kontrolle kommt, ist die Umgehung der Maut in der Regel nicht möglich bzw. stets mit Sanktionen verbunden. Bis zu 200 Euro sind hierfür nach den Verkehrsregeln in Ungarn zu zahlen.
Ein Bußgeld aus Ungarn kann seine Vollstreckung auch in Deutschland finden. Grundlage hierfür ist ein Abkommen unter den EU-Staaten. Aus diesem Grund sollten Sie einen solchen Bußgeldbescheid oder Strafzettel aus Ungarn auf keinen Fall ignorieren.
Wenn der Halter mit deutschem Kennzeichen ein Bußgeldbescheid bekommt aus Ungarn,aber er nicht der Fahrer war,sondern sein Auto an eine bekannte Person geliehen hat,muss der Halter das Bußgeld bezahlen…oder der Fahrer?