Verkehrsregeln in Spanien: Gut vorbereitet in den nächsten Urlaub
Letzte Aktualisierung am: 28. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten
Bußgelder bei Missachtung der Verkehrsregeln in Spanien
Verstoß | Bußgeld |
---|---|
Geschwindigkeitsverstoß... | |
20 km/h | ab 100 EURO |
50 km/h | ab 600 EURO |
Promillegrenze (0,5 Promille) überschritten | ab 500 EURO |
Überholverstoß | ab 200 EURO |
Rotlichtverstoß | ab 200 EURO |
Handy am Steuer | ab 91 EURO |
Falschparken | bis zu 200 EURO |
Nicht angeschnallt | bis zu 200 EURO |
Missachtung der Warnwestenpflicht bei Unfall | bis zu 90 EURO |
Diese Verkehrsregeln müssen in Spanien unbedingt beachtet werden
Spanien mit dem Auto erleben, dafür entscheiden sich viele deutsche Urlauber. Dafür nehmen Sie nicht nur die lange Strecke bis über die spanische Grenze auf sich, sondern lassen sich auch auf die Straßen- und Verkehrsregeln in Spanien ein.
Wenn Sie sich in einem anderen Land befinden, müssen Sie sich natürlich an die dortigen Verkehrsregeln halten. Ein Verstoß zieht in der Regel einen Bußgeldbescheid nach sich und dieser ist gültig, auch wenn er aus dem Ausland kommt.
Dieser Ratgeber verschafft Ihnen einen Überblick über den Bußgeldkatalog und die grundsätzlichen Verkehrsregeln in Spanien.
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Inhaltsverzeichnis
FAQ: Verkehrsregeln in Spanien
Grundsätzlich sind alle spanischen Verkehrsvorschriften zu beachten. Das gilt sowohl für die Vorgaben zum Tempolimit also auch für jene zur Promillegrenze oder zur Ausstattung des Fahrzeugs.
Zur Orientierung, mit welchen Bußgeldern zu rechnen ist, haben wir für die möglichen Sanktionen eine Tabelle erstellt.
Ja, ein Bußgeldbescheid aus Spanien ist im Rahmen des EU-Vollstreckungsabkommens auch in Deutschland vollstreckbar.
Tempolimit in Spanien
Welche Höchstgeschwindigkeit ist in Spanien innerorts und außerorts erlaubt? Genau wie in Deutschland dürfen Sie auf Autobahnen durch Spanien schneller fahren als in Ortschaften. Anders als in Deutschland handelt es sich bei der auf spanischen Autobahnen zulässigen Geschwindigkeit nicht um eine Richtgeschwindigkeit.
Die Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn in Spanien beträgt 120 km/h. Überschreiten Sie diese Geschwindigkeit, müssen Sie mit entsprechenden Sanktionen rechnen. Die Verkehrsregeln in Spanien unterscheiden außerdem zwischen der Art des Fahrzeugs. So dürfen Wohnmobile, PKW-Gespanne mit Anhänger oder Wohnwagen und Lastfahrzeuge, sowohl auf der Autobahn als auch auf der Landstraße, nicht so schnell fahren wie ein gewöhnlicher PKW.
Geschwindigkeiten innerorts und außerorts
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerorts und außerorts lautet wie folgt:
- Innerhalb von Ortschaften: 50 km/h bei zwei oder mehr Fahrstreifen je Fahrtrichtung, 30 km/h bei einem Fahrstreifen je Fahrtrichtung und 20 km/h bei nur einer gemeinsamen Fahrspur für beide Fahrtrichtungen
- Auf schmalen Landstraßen: 90 km/h
- Auf ausgebauten Landstraßen, mit einem Seitenstreifen von mindestens 150 cm: 100 km/h
- Auf der Autobahn: 120 km/h
Für Wohnmobile, Autos mit Anhänger und Lastkraftfahrzeugen gelten niedrigere Höchstgeschwindigkeiten:
- Auf schmalen Landstraßen: 70 km/h
- Auf ausgebauten Landstraßen, mit einem Seitenstreifen von mindestens 150 cm: 80 km/h
- Auf der Autobahn: 90 km/h
Die meisten Blitzer in Spanien sind fest installiert. Ihr Standort ist deshalb bekannt. Oft werden Radarfallen sogar durch Schilder angekündigt. Wenn Ihr Navigationssystem nicht ohnehin bereits den Standort der meisten Blitzer in Spanien kennt, können Sie diese auf der Homepage der spanischen Verkehrsbehörde abfragen.
Gibt es in Spanien eine Maut?
Ja, aber diese gilt nicht pauschal für alle Straßen und Autobahnen, wie das in anderen Ländern der Fall ist (z.B. die Vignette in Österreich). In Spanien sind einige, aber nicht alle Autobahnen gebührenpflichtig.
Es gibt also die eine oder andere Autobahn in Spanien, die mautpflichtig ist. Sie lösen beim Befahren der Autobahn an einer Mautstation ein Ticket. Gezahlt wird erst beim Verlassen der Autobahn. So zahlen Sie nur für die gefahrene Strecke. Der Preis variiert je nach Fahrzeugkategorie. Gekennzeichnet sind gebührenpflichtige Straßen mit einem Schild auf dem „Autopista de peaje“ steht.
Geblitzt in Spanien: Wie gehen Sie mit dem Bußgeldbescheid um?
Wenn Sie in Spanien die Verkehrsregeln missachten, müssen Sie auch mit einem Bußgeldbescheid aus Spanien rechnen. Autofahrer aus Deutschland oder anderen Ländern können sich nicht auf das Verkehrsrecht des eigenen Landes berufen.
Zwar dürfen Sie dank entsprechender EU-Regelungen mit einem Führerschein, der in einem der EU-Länder erworben wurde, in allen Mitgliedsstaaten Auto fahren, die Verkehrsregeln sind jedoch noch nicht vereinheitlicht worden.
Obwohl die meisten europäischen Länder inzwischen ähnliche Verkehrsregeln haben, gibt es doch Abweichungen. Auch die Bußgelder unterscheiden sich teilweise enorm. Den Bußgeldbescheid aus Spanien dürfen Sie deshalb nicht ignorieren.
Lassen Sie sich nicht zu viel Zeit, um ein Bußgeld aus dem Ausland zu bezahlen. Haben Sie die Summe aus dem Bußgeldbescheid nicht innerhalb von 20 Tagen überwiesen, verdoppelt sich das Bußgeld. Wer frühzeitig zahlt, kann auch mit einem Rabatt rechnen.
Gut zu wissen: Ein Fahrverbot, das im Ausland verhängt wurde, gilt zunächst nur in dem jeweiligen Land, in dem es zu dem Verstoß kam. Innerhalb der EU kann es dennoch passieren, dass das Fahrverbot EU-weit gilt. Ein Bußgeldbescheid aus dem Ausland muss aber in jedem Fall auch gezahlt werden.
Grundausstattung: Diese Dinge sind in Spanien in jedem Auto vorhanden
Jedem Autofahrer ist bekannt, dass in Deutschland eine gewisse Grundausstattung im Fahrzeug vorhanden sein muss. Geraten Sie in eine Polizeikontrolle und können nicht alle Teile der Ausrüstung vorzeigen oder wissen nicht, wo im Auto sich diese befinden, wird das geahndet.
Auch die Verkehrsregeln in Spanien schreiben eine bestimmte Ausrüstung vor. Selbstverständlich sollten Sie sich immer ausweisen können. Nur Personen ab 18 mit einem gültigen Führerschein dürfen in Spanien Auto fahren. Außerdem müssen Sie die Fahrzeugpapiere (einschließlich des letzten TÜV-Berichts) und Versicherungsdokumente mit sich führen.
Neben dem Formalen sollten sich folgende Gegenstände in Ihrem Fahrzeug befinden:
- Ein Warndreieck (zwei Warndreiecke, wenn das Kfz in Spanien zugelassen ist, z.B. beim Mietwagen)
- Verbandskasten (freiwillig)
- Feuerlöscher (freiwillig)
- Warnweste
- Reservereifen
- Reifenreparaturset
Verkehrsregeln auf Mallorca: Mallorca ist ein ebenso beliebtes Urlaubsziel wie der Rest von Spanien. Weil die Insel zu Spanien gehört, gelten auch hier die Verkehrsregeln von Spanien.
Halten und Parken: Auf die Farbe kommt es an
Was das Halten und Parken angeht, so haben die Behörden für die Verkehrsregeln in Spanien hier kleine farbliche Hilfen eingerichtet. Ganz allgemein ist das Parken durch Park- und Halteverbotsschilder geregelt. Diese sind in der Regel eindeutig zu verstehen.
Wo kein Schild vorhanden ist, gilt unter Umständen eine Bodenmarkierung als Hinweis, wo das Parken erlaubt oder eingeschränkt gestattet ist. Jede Farbe hat eine andere Bedeutung:
- Gelb: Parkverbot
- Blau: Gebührenpflichtiges Parken, ein Parkscheinautomat ist vorhanden
- Grün: Parken nur für Anwohner (manchmal zeitlich begrenzt)
Vorfahrt und Überholen
Als Richtlinie für das Überholen gilt in Spanien, genau wie in Deutschland, das Rechtsfahrgebot. Das heißt, es darf nur links und nur nach Setzen des Blinkers überholt werden. Deutsche Autofahrer sind aber zur Vorsicht angehalten, da der spanische Verkehr allgemein als etwas unübersichtlicher gilt und das Überholen von rechts durchaus vorkommen kann. Um einen Unfall zu vermeiden, rechnen Sie jederzeit auch mit Fehlern anderer.
Was die Vorfahrt angeht, so wird diese in der Regel durch Verkehrszeichen angezeigt. Allerdings fehlen an vielen vorfahrtsberechtigten Straßen oft die entsprechenden Schilder: Achten Sie deshalb auf alle vorhandenen Verkehrszeichen, auch wenn Sie diese nur von der Rückseite sehen.
Ein Fahrzeug im Kreisverkehr hat immer Vorfahrt, ein gesondertes Schild ist genau wie in Deutschland nicht nötig.
Weitere Verkehrsregeln in Spanien: Promillegrenze, Anschnallpflicht und Licht
Beachten Sie zusätzlich folgende Verkehrsregeln in Spanien:
- Alkoholgrenze in Spanien: Auto fahren mit Alkohol am Steuer wird ab einem Blutalkoholwert von 0,5 Promille (0,25 Promille im Atem) geahndet. Fahranfänger in der Probezeit dürfen nicht mehr als 0,3 Promille im Blut und 0,15 Promille im Atem haben.
- Drogen am Steuer: Hier gibt es keinen Grenzwert. Werden die kleinsten Spuren von Drogen im Körper gefunden, zieht das hohe Geldstrafen nach sich.
- Handy am Steuer: Telefonieren ist nur über eine Freisprechanlage während des Fahrens erlaubt.
- Anschnallpflicht: Generell gibt es eine Anschnallpflicht in Spanien. Kinder, die kleiner als 135 cm oder jünger als 12 Jahre sind, müssen auf einem Kindersitz angeschnallt werden.
- Tagfahrlicht: In einigen europäischen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben auch am Tag mit Abblendlicht zu fahren. In Spanien ist das nicht so. Empfohlen wird es von den spanischen Behörden aber trotzdem.
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