Die wichtigsten Verkehrsregeln in Italien im Überblick
Letzte Aktualisierung am: 11. Dezember 2024
Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten
Bußgeldtabelle Italien: Geschwindigkeitsüberschreitung**
Überschreitung um | Bußgeld |
---|---|
unter 10 km/h | ab 90 Euro |
10 - 40 km/h | 168 - 700 Euro (+ bis zu 5 Punkte) |
40 - 60 km/h | 527 - 2.108 Euro (+ bis zu 10 Punkte) Fahrverbot bis 3 Monate |
über 60 km/h | 821 - 3.287 Euro (+ mehr als 10 Punkte) Fahrverbot zwischen 6 und 12 Monaten |
über 10 km/h innerorts 2 Mal im selben Jahr | bis 880 Euro |
* Ein Fahrverbot gibt es meist nur, wenn es innerhalb von 12 Monaten zweimal zum Verstoß kommt.
** Für Verstöße, die nachts (22-7 Uhr) stattfinden, sind die Bußgelder um etwa ein 1/3 höher.
Bußgeldkatalog Italien: Verkehrsverstöße
Verstoß | Bußgeld |
---|---|
Rote Ampel überfahren | ab 170 Euro* |
Falsch überholt | ab 85 Euro |
Falschparken | ab 40 Euro |
Alkohol am Steuer | bis 2.000 Euro |
Handy am Steuer | bis 1.000 Euro |
Nicht angeschnallt | ab 80 Euro |
Abblendlicht ist aus | ab 41 Euro |
Warnweste vergessen | ab 38 Euro |
Verstoß gegen die Helmpflicht | ab 78 Euro |
Fehlverhalten auf dem Motorrad (falsche Sitzposition, Hände nicht auf dem Lenkrad, Wheelie) | 78-311 Euro |
*Für Verstöße, die nachts (22-7 Uhr) stattfinden, sind die Bußgelder um etwa ein 1/3 höher.
Welche Verkehrsregeln müssen in Italien beachtet werden?
Viele deutsche Urlauber fahren im Sommer mit dem Auto nach Italien. Dabei ist ihnen klar, dass die Verkehrsregeln in Italien sich von denen in Deutschland in manchen Aspekten unterscheiden.
Besonders das Bußgeld ist in Italien anders gestaffelt als hierzulande. Sie können natürlich nur Regeln beachten, die Sie auch kennen.
Verschaffen Sie sich deshalb hier einen Überblick über die wichtigsten Verkehrsregeln in Italien und kommen Sie so sicher in den Urlaub.
Weitere Informationen zu den Verkehrsregeln in Italien
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Verkehrsregeln in Italien
Nein, die grundlegenden Regelungen unterscheiden sich nicht von den deutschen. Erfahren Sie hier, welche Geschwindigkeiten beispielsweise gelten und hier, welche Promillegrenze zu beachten ist.
Die Bußgeldtabellen bieten hier einen Überblick zu möglichen Sanktionen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen und anderen Verkehrsverstößen in Italien.
Ja, aufgrund des EU-Vollstreckungsabkommens, können Bußgeldbescheide bzw. Strafzettel aus Italien ab einer Höhe von 70 Euro in Deutschland vollstreckt werden.
Geschwindigkeitsüberschreitung in Italien: Nachts sind die Italiener strenger
Der Verkehr in Italien hat den Ruf, etwas chaotisch zu sein. Das heißt nicht, dass es keine festgeschriebenen Regeln für die Geschwindigkeit in Italien gibt. Geschwindigkeitsüberschreitungen werden gemäß dem Bußgeldkatalog geahndet. Entnehmen Sie die Bußgelder der obigen Tabelle.
Gut zu wissen ist auch, dass Geschwindigkeitsverstöße, wenn Sie nachts geschehen, in Italien mit einem Bußgeld geahndet werden, das höher ist als bei Tag-Verstößen. Bis zu ein Drittel wird auf das Tagesbußgeld draufgeschlagen. Erhöhte Vorsicht ist also besonders zwischen 22 und 7 Uhr geboten.
Unabhängig von den zulässigen Höchstgeschwindigkeiten dürfen Fahranfänger in den ersten drei Jahren nur maximal 100 km/h auf der Autobahn fahren.
Höchstgeschwindigkeit in Italien
Die Höchstgeschwindigkeit in Italien auf der Autobahn beträgt 130 km/h.
Zweiräder mit einem Hubraum unter 150 ccm dürfen nicht auf der Autobahn fahren. Wie in Deutschland gilt auch in Italien auf der Autobahn eine höhere Geschwindigkeit als innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften. Das Tempolimit in Italien gestaltet sich wie folgt:
- Innerhalb geschlossener Ortschaften: 50 km/h
- Auf Landstraßen: 90 km/h
- Auf Schnellstraßen: 110 km/h
- Auf der Autobahn: 130 km/h
Tempolimit in Italien für Gespanne und Wohnmobile
Die auf der Autobahn in Italien geltende Geschwindigkeit gilt nicht für Gespanne mit Anhänger, Wohnwägen oder Lastkraftfahrzeuge. Sie dürfen auf italienischen Autobahnen nicht so schnell fahren. Für PKW mit Anhänger oder Wohnwagen gilt:
- Innerorts: 50 km/h
- Auf Landstraßen: 70 km/h
- Auf Schnellstraßen: 70 km/h
- Auf der Autobahn: 80 km/h
Für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen, aber weniger als 12 Tonnen gilt:
- Innerorts: 50 km/h
- Auf Landstraßen: 80 km/h
- Auf Schnellstraßen: 80 km/h
- Auf der Autobahn: 100 km/h
Bußgeldbescheid aus Italien – rechtzeitig bezahlen
Auch ein Bußgeldbescheid aus Italien muss bezahlt werden. Zwischen den meisten EU-Ländern gibt es längst Vereinbarungen, die es ermöglichen, Bußgelder auch von ausländischen Fahrern einzutreiben. Häufig kommt hier noch eine Verwaltungsgebühr dazu.
Wenn Sie einen Strafzettel aus Italien rechtzeitig bezahlen, vermeiden Sie unnötige Verzögerungsgebühren.
Verkehrsregeln in Italien für das Halten und Parken
Das Halten und Parken in Italien ist, ebenso wie in Deutschland, durch entsprechende Park- und Halteverbotsschilder gekennzeichnet. Achten Sie aber auch auf die farbigen Bodenmarkierungen. Es handelt sich nicht um eine Straßenverzierung, sondern um Hinweise für Zonen, in denen Autos geparkt werden dürfen.
- Blau: kostenpflichtiges Parken
- Weiß: kostenfreies Parken
- Schwarz-Gelb: Parkverbot
- Gelb: Halten nur für Taxen und Busse
Ein in Italien ausgestellter Strafzettel muss auch von ausländischen Autofahrern bezahlt werden. Grundsätzlich können Bußgelder aus dem Ausland auch in Deutschland eingetrieben werden. Gleiches gilt für Bußgelder aus Italien. Parkgebühren zu ignorieren lohnt sich nicht, denn mit einem Strafzettel aus Italien wird das Parken sehr viel teurer.
Tipps für den Urlaub: Viele Hotels befinden sich in einer sogenannten „Zona a Traffico Limitato (ZTL),“ einem eingeschränkten Verkehrsbereich. Sie sind damit für den normalen Verkehr nicht zu erreichen. Erkundigen Sie sich direkt beim Hotel, wo Sie Ihr Auto abstellen dürfen.
Auch tagsüber mit Licht fahren
Rund 20 europäische Länder haben inzwischen die Lichtpflicht am Tag eingeführt. Auch die Verkehrsregeln in Italien schreiben vor, das Abblendlicht tagsüber einzuschalten. Wenn Sie Ihren Italien-Urlaub mit dem Auto antreten, wundern Sie sich also nicht, wenn Ihnen am helllichten Tag Autos mit strahlenden Scheinwerfern entgegen kommen.
Anders als in vielen der Tagfahrlicht-Länder gilt diese Regelung nicht auf allen Straßen Italiens. Das Abblendlicht muss an sein, wenn Sie auf der Autobahn oder auf einer Straße außerhalb geschlossener Ortschaften unterwegs sind. Innerorts gibt es tagsüber keine Lichtpflicht in Italien.
Grundausstattung im Auto – Warndreieck nicht vergessen
In Italien schreiben die Verkehrsregeln eine bestimmte Grundausrüstung vor, die im Auto vorhanden sein muss. Autofahrer kennen dies auch aus Deutschland. Diese Dinge sollten Sie mit sich führen, wenn Sie in Italien Auto fahren:
- Rotes Warndreieck
- Ersatzreifen
- Feuerlöscher (freiwillig)
- Warnweste (sanktioniert wird nur, wer keine Warnweste trägt, wenn er sich auf der Fahrbahn aufhält, das Mitführen der Warnweste im Auto ist freiwillig)
Was schreibt die Straßenverkehrsordnung in Italien außerdem vor?
Es gibt Verkehrsregeln in Italien, die manchem deutschen Autofahrer ungewöhnlich oder ungewohnt erscheinen können. Obwohl die Verkehrsregeln der meisten EU-Länder sich inzwischen sehr ähneln, liegt der Unterschied doch im Detail. Beachten Sie also auch die folgenden Regelungen:
- Anhänger müssen mit einem Aufkleber gekennzeichnet sein, der die für den Anhänger zulässige Höchstgeschwindigkeit anzeigt. Für Gespanne außerorts sind das 70 km/h, 80 km/h auf der Autobahn. Der Aufkleber soll rund sein, einen Durchmesser von 200 mm aufweisen, reflektierend sein und über einen roten Rand verfügen. Strittig ist, ob hier bei im Ausland zugelassenen Gespannen eine Ausnahme gemacht wird.
- Hupen verboten: Generell gilt in bewohnten Ortschaften ein Hupverbot, aber auch Schilder können explizit auf ein Hupverbot hinweisen. Ausgewiesen sind solche Gebiete mit dem Schild „Zone di silenzio.“
- Schulbusse dürfen nicht überholt werden, auch nicht mit Schrittgeschwindigkeit. Das Überholverbot gilt, wenn der Bus die Warnblinkanlage aktiviert hat.
Alkohol am Steuer
Alkohol am Steuer ist immer eine ernste Angelegenheit. Wie in den meisten europäischen Ländern liegt die Promillegrenze in Italien bei 0,5. Mit mehr als einem Bußgeld aus Italien müssen Sie rechnen, wenn Sie diese Promillegrenze weit überschreiten.
Wenn die italienische Polizei Sie mit 1,5 Promille im Blut erwischt, wird Ihr Auto – sofern Sie der Fahrzeughalter sind – beschlagnahmt und zwangsversteigert.
Haftpflichtversicherung ist ein Muss
Wenn Sie in Italien unterwegs sind, müssen Sie über eine Haftpflichtversicherung verfügen. Den Nachweis dafür sollten Sie außerdem mit sich führen. Reisende, die nicht aus einem der EU-Länder kommen, benötigen die grüne Versicherungskarte.
Haben Sie vor, sich einen Mietwagen für den Urlaub zu beschaffen? Erkundigen Sie sich bei Ihrer Haftpflichtversicherung, ob ein Mietwagen im Ausland von Ihrem Schutz abgedeckt ist. Bei manchen Versicherungen ist das der Fall. So vermeiden Sie unnötige Gebühren für eine temporäre Vollkaskoversicherung.
Richtlinien für Reifen in Italien
Gemäß den Verkehrsregeln in Italien dürfen nur Reifen an Ihrem Fahrzeug montiert sein, die den Geschwindigkeitsindex im Fahrzeugschein nicht unterschreiten. Eine Ausnahme bilden hier die Wintermonate.
Vom 15. Oktober bis zum 15. Mai des Folgejahres ist Winterreifenpflicht. Die Reifen müssen dann eine Mindestprofiltiefe aufweisen. In Italien gilt allerdings in den Sommermonaten vom 16. Mai bis zum 14. Oktober ein Winterreifenverbot.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe einen Bußgeldbescheid aus Bergamo erhalten, in welchem auf den Artikel 7/9-14 der ital. StVO bezug genommen wird. Ich wäre in der Verkehrsbeschränkten Zone trotz Verbotes gefahren.
Ich habe zumindest nichts gesehen, was mich gehindert hätte, auf diesen Parkplatz in der Citta Alta zu fahren.
Nun würde mich interessieren, was genau in diesem Artikel steht?
Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich vorab,
mit freundlichem Gruß
Alfred