Die Straßenverkehrsordnung (StVO) – Was beinhaltet sie?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 20. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) der Bundesrepublik Deutschland

Durch die Straßenverkehrsordnung soll ein Verkehrschaos auf deutschen Straßen vermieden werden.
Durch die Straßenverkehrsordnung soll ein Verkehrschaos auf deutschen Straßen vermieden werden.

Damit der Verkehr auf deutschen Straßen optimal dirigiert werden kann, gibt es einen Regelkatalog, der sämtliche Verkehrsvorschriften bündelt. An diese Vorschriften und Verkehrszeichen sollte sich jeder Fahrzeugführer halten, damit Unfälle, Behinderungen oder Gefährdungen im Verkehr weitgehend ausgeschlossen werden können.

Einige der wichtigsten Regeln werden kleinen Kindern bereits in der Grundschule beigebracht und im Zuge der Verkehrserziehung verdeutlicht, welches Verhalten im Straßenverkehr angebracht ist. Aber was beinhaltet die Straßenverkehrsordnung eigentlich genau? Und gibt es auch eine StVO für das Fahrrad und andere Fahrzeuge?

FAQ: Straßenverkehrsordnung (StVO)

Was steht in der StVO?

Die StVO schreibt nicht nur bestimmte Verhaltensregeln im Verkehr vor, sondern beinhaltet auch eine Liste der offiziellen Verkehrszeichen und Regelungen zum Bußgeld.

Was sind die wichtigsten Verkehrsregeln der StVO?

Besonders wichtig sind die Vorschriften zu Geschwindigkeit und zum Abstand im Straßenverkehr. Eine Liste der wichtigsten Regeln der Straßenverkehrsordnung finden Sie hier.

Was passiert, wenn ich gegen die StVO verstoße?

Verstöße gegen die StVO werden auf Grundlage des Bußgeldkataloges mit Verwarn- oder Bußgeldern und/oder Punkten und Fahrverboten geahndet. Achtung: Seit dem 9. November 2021 gelten sowohl neue Tatbestände als auch verschärfte Sanktionen für einige Verkehrsverstöße. Worum es dabei im Detail geht, können Sie an dieser Stelle in Erfahrung bringen.

Ein wichtiger Teil des Straßenverkehrsrechts

Die StVO bildet zusammen mit der Fahrerlaubnisverordnung (FeV), der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) die Grundlagen des Straßenverkehrsrechts in Deutschland. Zudem gehört die VWV ebenfalls zur StVO. Die VWV – die Allgemeine Verwaltungsvorschrift – regelt die Umsetzung der Vorschriften aus der StVO. Letztere besteht aus drei thematisch getrennten Teilen. Dazu gehören:

  • Allgemeine Verkehrsregeln, die für alle Autofahrer wichtig sind (§1 – 35)
  • Verkehrszeichen und -einrichtungen (§ 36 – 43)
  • Bußgeld- und Schlussvorschriften (§ 44 – 53)
Paragraph 1 der StVO legt fest: Gegenseitige Rücksichtnahme im Verkehr ist wichtig.
Paragraph 1 der StVO legt fest: Gegenseitige Rücksichtnahme im Verkehr ist wichtig.

Teil 1: Die allgemeinen Verkehrsregeln

Den größten und wichtigsten Teil der Straßenverkehrsordnung nimmt der erste ein. Denn die allgemeinen Verkehrsregeln sind für jeden Führer von Fahrzeugen auf deutschen Straßen wichtig. In § 1 der StVO wird zunächst Grundsätzliches zum Verhalten im Straßenverkehr gesagt. Hier heißt es:

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“

Entsprechend ist gegenseitige Rücksichtnahme – auch auf Fußgänger und Radfahrer – die erste Regel im Verkehr. Trotzdem gibt es viele andere Vorschriften, die diese Rücksichtnahme weiter differenzieren.

So bestimmt die StVO auch die Geschwindigkeit, die auf deutschen Straßen gefahren werden darf und auch das Überholen laut StVO ist reglementiert.

Des Weiteren beinhaltet der erste Teil der Straßenverkehrsordnung unter anderem folgende wichtige Paragraphen:

  • 2 StVO: das Rechtsfahrgebot (u.a.) bzw. die Straßenbenutzung für Fahrzeuge
  • 7 StVO: Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge (Straßenbenutzung auf mehrspurigen Fahrbahnen)
  • 12 StVO: das Parken und Halten
  • 18 StVO: Regelungen zu Autobahn und Kraftfahrstraßen
  • 34 StVO: Verhalten bei einem Unfall
  • 35 StVO: Sonderrechte (beispielsweise für den Rettungsdienst)

Zudem sind auch diverse andere Vorschriften wie die Nutzung laut StVO vom Kindersitz in der Gesetzesschrift verankert. Auch zu den Themen Abbiegen, Abstand, zum Überholen und diversen anderen Vorschriften sind Regelungen in der Ordnung des Straßenverkehrs zu finden.

Teil 2: Die StVO und Verkehrszeichen

Beginnend mit § 36 werden auch Verkehrszeichen durch die StVO geregelt. Dazu gehören nicht nur Schilder, sondern auch Lichtzeichen und Weisungen von Polizeibeamten, denen Sie als Verkehrsteilnehmer Folge leisten müssen. In § 37 der StVO wird deshalb besonders auf die Ampelanlagen und Lichtzeichen eingegangen.

Diese Zeichen sind vor allem wichtig im Straßenverkehr, da Sie die Vorfahrt des Verkehrs regeln und somit für Ordnung auf deutschen Straßen sorgen sollen. Dabei wird in der StVO zudem zwischen Gefahrzeichen (z. B. Baustelle), Vorschriftzeichen (z. B. Geschwindigkeitsbeschränkung), Richtzeichen (z. B. verkehrsberuhigter Bereich laut StVO) und Verkehrseinrichtungen (z. B. Leitpfosten) unterschieden.

Die StVO beim Fahrrad gilt ebenso wie bei allen anderen Verkehrsteilnehmern.
Die StVO beim Fahrrad gilt ebenso wie bei allen anderen Verkehrsteilnehmern.

Teil 3: Bußgeld- und Durchführungsvorschriften

Im letzten Teil der StVO werden Ausnahmegenehmigungen sowie Schemata für Ordnungswidrigkeiten und Straftaten durch die jeweiligen Kraftfahrzeuge gelistet.

So können Sie laut StVO die Promillegrenze schnell überschreiten oder das Rechtsfahrgebot der StVO übersehen und dafür zügig ein Bußgeld erhalten.

Auch Verkehrsordnungswidrigkeiten mit dem Fahrrad werden laut StVO geahndet.Bei Neuerungen bezüglich der StVO gibt das RIS – also das Rechtsinformationssystem des Bundes – diese auf dessen Internetseite bekannt. So können Sie immer auf dem neusten Stand bleiben, wenn sich zum Beispiel etwas zum Parken in der StVO oder zum Kreisverkehr-Verhalten ändern sollte. Auch bei Änderung der Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen sind Sie dadurch informiert.

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

1 Kommentar

  1. erich

    25. Februar 2023 um 9:51

    Vor einem Kundenparkplatz steht das Hinweisschild: Hier gilt die STVO! G i l t dann auch auf dem gesamten Kundenparkplatz die Regelung: Rechts vor Links ?

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