Die Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) – Welche Regelungen gibt es?
Letzte Aktualisierung am: 18. Juli 2024
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Die Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
Die Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen – manchmal auch Fahrzeug-Zulassungsverordnung geschrieben– kombiniert alle Themen der Zulassung miteinander.
Entstanden aus zulassungsbedingten Teilen der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) und der bisherigen Fahrzeugregisterverordnung (FRV), regelt sie alle Belange der Zulassung von Fahrzeugen in Deutschland.
Mit den anderen Regelwerken – der StVO, der FeV, der oben genannten StVZO und dem StVG – wird durch die FZV das Straßenverkehrsrecht in Deutschland bestmöglich definiert.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Die Fahrzeugzulassungsverordnung
Ergänzend zur StVZO und dem StVG regelt die FZV das Zulassungsverfahren für Kfz näher.
Ja, zumindest dann, wenn Sie ein Fahrzeug an-, um- oder abmelden möchten.
Sollten Sie je eine Probe- oder Überführungsfahrt durchführen, dann betreffen die Regelungen der FZV auch Sie.
Was regelt die FZV?
Die Verordnung definiert den Antrag auf die Zulassung von Fahrzeugen, die Zuteilung von Kennzeichen durch die Zulassungsbehörde und andere Themengebiete, die mit der Zulassung von Fahrzeugen zusammenhängen. Die Ordnung gliedert sich in sieben thematische Abschnitte, von denen der erste allgemeine Regelungen enthält und der letzte die Durchführungs- und Schlussvorschriften. Weiter teilt sich der Gesetzestext in verschiedene Unterkategorien:
- Zulassungsverfahren (Zulassung des Fahrzeugs bei der Zulassungsbehörde, Zuteilung von Kennzeichen, etc.)
- Zeitweilige Teilnahme am Straßenverkehr
- Teilnahme ausländischer Fahrzeuge am Straßenverkehr (Voraussetzungen für Fahrzeug und Halter)
- Überwachung des Versicherungsschutzes der Fahrzeuge
- Zentrales Fahrzeugregister (ZFZR)
Neben den Grundlagen zur Notwendigkeit der Zulassung von Fahrzeugen regelt die FZV ebenfalls Ausnahmen im Straßenverkehr, bei denen eine Zulassung nicht notwendig ist.
Diese Ausnahmen sind beispielsweise motorisierte Krankenfahrstühle, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler, elektronische Mobilitätshilfen oder Leichtkrafträder.
Diese Fahrzeuge sind von der Zulassungsordnung ausgeschlossen und können auch ohne offizielle Genehmigung auf öffentlichen Straßen verwendet werden. Auch diverse Anhängerarten müssen nach § 3, Absatz 2 keinem Zulassungsverfahren unterliegen.
Wie sehen die Regelungen im Einzelnen aus?
Jeder Abschnitt der FZV regelt einen anderen Teilbereich der Zulassung eines Fahrzeugs. Zunächst erfolgen diverse allgemeine Informationen zur FZV. Dazu gehört unter anderem die Notwendigkeit der Zulassung für Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr. Außerdem werden die Voraussetzungen geklärt, die ein Fahrzeug zur Zulassung benötigt.
Im zweiten Teil wird das Zulassungsverfahren bei der Zulassungsbehörde beschrieben. Informationen über die beiden Teile der im Fahrzeugschein enthaltenen Zulassungsbescheinigung, den Antrag der Zulassung oder die Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen.
Außerdem wird in diesem Absatz definiert, welche Fahrzeuge eine Zulassung benötigen, bevor sie auf öffentlichen Straßen verwendet werden dürfen. Auch die Zuteilung von Kennzeichen ist in § 8, Absatz 1 der FZV geregelt.
Regeln zur Teilnahme am Straßenverkehr
Mit den Vorschriften zur zeitweiligen Teilnahme am Straßenverkehr werden beispielsweise Probe- oder Überführungsfahrten von Fahrzeugen abgedeckt. Auch dann, wenn Sie mit einem Oldtimer fahren wollen, müssen Sie sich an die Vorgaben in diesem Absatz der FZV halten. Ebenso ist die Teilnahme ausländischer Fahrzeuge am Straßenverkehr in Deutschland so geregelt.
Mit dem Teil über die Überwachung des Versicherungsschutzes von Fahrzeugen wird festgesetzt, dass jedes Kraftfahrzeug eine Kfz-Versicherung und einen entsprechenden Versicherungsnachweis benötigt.
Zudem klären §§ 26 und 27 der Ordnung, dass Kraftfahrzeuge ein entsprechendes Versicherungskennzeichen vorweisen und dies an geeigneter und bestimmter Stelle des Fahrzeugs anbringen müssen. Nur so kann nachgewiesen werden, dass eine gültige Kfz-Versicherung für das spezifische Gefährt besteht.
Der vorletzte Abschnitt beschäftigt sich mit den Regelungen zum Fahrzeugregister. Im Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) sind alle Fahrzeuge gespeichert, die in Deutschland zugelassen sind. Nur so kann das Straßenverkehrsrecht überhaupt Anwendung finden.
Der sechste Abschnitt der FZV definiert, welche Daten vom Fahrzeug und vom Halter wo gespeichert werden. Ebenso ist hier niedergeschrieben, welche Daten an den Versicherer oder das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg übermittelt werden dürfen und wann eine Weitergabe nötig und möglich ist.
Zudem setzen §§ 44 und 45 fest, wann welche Daten im Fahrzeugregister gelöscht werden können. Der letzte Teil der FZV regelt Zuständigkeiten, Ausnahmen und diverse andere Schlussbestimmungen.
Hallo. Ich habe ein Auto aus Rumänien, bin vor 2 Monaten nach Deutschland gekommen und wurde von der Polizei angehalten und aufgefordert, das Auto anzumelden. Aber ich habe gesagt, dass ich 6 Monate bleiben kann, ohne mich anzumelden, und der Polizist hat nein gesagt. Was kann ich in dieser Situation tun? Ich habe von Freunden erfahren, dass ich ihn beim Landkrais anmelden kann und ihn dann fahren darf, stimmt das?
Frage:
Erstzulassung meines Daimlers war am 4. 5. 1988. Ist der Wagen ab dem 4. 5. 2018 historisch und kann ich ein entsprechendes Kennzeichen beantragen?
Danke für Ihre Antwort
Hallo Franz S.,
ja, im Regelfall kann 30 Jahre nach der Erstzulassung ein Oldtimerstatus beantragt werden – ob dieses tatsächlich vergeben wird, bedarf der Prüfung. Hierzu müssen Sie sich an eine Prüfstelle wie TÜV oder Dekra wenden.
Die Redaktion von bussgeldrechner.org