Verkehrspunkte: Wie funktioniert das Punktesystem?
Letzte Aktualisierung am: 3. Juli 2024
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Verkehrspunkte: Eine Sanktion im Verkehrsrecht
Wer sich ein Verstöße im Straßenverkehr zu Schulden kommen lässt, muss in der Regel die damit verbundenen Sanktionen tragen. Das bedeutet meistens Bußgelder, aber auch Fahrverbote können verhängt werden. Wenn aber ein Bußgeld allein nicht angemessen scheint, beziehungsweise eine bestimmte Höhe erreicht, werden Verkehrspunkte in Flensburg vermerkt.
Doch was bedeuten die Verkehrspunkte? Was unterscheidet die alte von der neuen Verkehrspunkte-Regelung? Ist es möglich, Verkehrspunkte abfragen und löschen zu lassen? Wann erlöschen die Punkte in Flensburg? Können Sie Verkehrspunkte kaufen oder verkaufen?
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Verkehrspunkte
Bei schwerwiegenden Ordnungswidrigkeiten kann die Bußgeldstelle neben einer Geldbuße auch Punkte in Flensburg verhängen.
Hier können Sie nachlesen, welche Konsequenzen drohen, wenn Sie viele Verkehrspunkte sammeln.
In unserem Ratgeber können Sie sich über die geltenden Fristen für den Punkteverfall informieren.
Wie kann man Punkte in Flensburg abfragen?
Hier erfahren Sie mehr zu den Optionen bei der Punkteabfrage.
Wie viele Punkte in Flensburg können Sie bekommen?
Es gibt zahlreiche Verstöße, bei denen aufgrund einer erheblichen Schwere neben einem Bußgeld auch Punkte verhängt werden können. Infos zu den häufigsten Verkehrsverstößen und den drohenden Punkten finden Sie auf den folgenden Seiten:
In diesem Ratgeber werden wir auf die Details eingehen, die Verkehrspunkte im deutschen Verkehrsrecht relevant machen. Dabei möchten wir Ihnen zeigen, wie das Verkehrspunktesystem funktioniert, wozu es dient und wann die Verkehrspunkte-Kartei in Flensburg für Sie relevant werden kann.
Bitte klicken Sie auf Ihr favorisiertes Thema, um zum spezifischen Ratgeber zu gelangen:
Das Verkehrspunkte-System in Deutschland
Wer in Deutschland einen Führerschein hat, darf damit legal am Straßenverkehr teilnehmen. Kommt es jedoch zu Übertretungen, wird der Fahrer entsprechend zur Rechenschaft gezogen. Dazu gibt es in der Regel drei mögliche Sanktionen. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) kennt zur Maßregelung von Verkehrssündern das Bußgeld, das Fahrverbot und Verkehrspunkte in der Kartei in Flensburg.
Dabei ist im Verkehrspunkte-Katalog festgelegt, für welchen Verstoß der beschuldigte Fahrer Punkte erhalten kann. Seit dem 1. Mai 2014 besteht eine neue Verkehrspunkte-Regelung. Die maximale Anzahl der möglichen Punkte, bis es zu einer Sanktion kommt, wurde verringert.
- Eine Ermahnung ab dem vierten Punkt
- Eine gebührenpflichtige Verwarnung ab dem sechsten Punkt
- Der Entzug der Fahrerlaubnis ab dem achten Punkt, Sperre für mind. sechs Monate.
Im Rahmen der ersten drei Punkte ergeht keine Sanktion. Der Fahrer wird im Bußgeldbescheid über den Zuwachs der Verkehrspunkte informiert.
Vor der Punktereform gab es ein komplexeres Punktesystem. Die 18 maximal möglichen Punkte im alten System wurden auf acht Punkte reduziert.
Verkehrspunkte Tabelle: Neue Verkehrspunkte-Regelung bedarf der Umrechnung
Punkteregelung alt | Punkteregelung neu |
---|---|
1 bis 3 Punkte | 1 Punkt |
4 bis 5 Punkte | 2 Punkte |
6 bis 7 Punkte | 3 Punkte |
8 bis 10 Punkte | 4 Punkte |
11 bis 13 Punkte | 5 Punkte |
14 bis 15 Punkte | 6 Punkte |
16 bis 17 Punkte | 7 Punkte |
18 Punkte | 8 Punkte |
Die neuen Verkehrspunkte sollen das System vereinfachen und leichter nachvollziehbar machen. Auch wie viele Punkte für einen Verstoß verhängt werden können, wurde geändert. Damit sind die in Flensburg beheimateten Verkehrspunkte das Mittel, mit dem chronische Verkehrssünder langfristig verfolgt und sanktioniert werden können.
Verkehrspunkte einsehen und abbauen
Wer in die unangenehme Situation gerät und mit einem Verstoß im Straßenverkehr die möglichen ein bis drei Verkehrspunkte vermerkt bekommt, interessiert sich meist sehr dafür, wie der Verkehrspunkte-Verfall funktioniert und was getan werden kann, um diesen zu beschleunigen. Denn wenn ein Fahrer früh genug Einsicht zeigt und Maßnahmen zur Besserung trifft, kann er möglicherweise Verkehrspunkte abbauen.
Um jedoch abschätzen zu können, ob bereits Maßnahmen eingeleitet werden, sollten Sie versuchen, die Verkehrspunkte einzusehen. Dazu können Sie ein Auskunftsersuchen an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) senden, das die Verkehrspunkte-Kartei in Flensburg verwaltet. Ein solches Ersuchen können sie persönlich, postalisch oder online stellen.
Der Auskunftspavillon des KBA in Flensburg benötigt nur den >Personalausweis, um schnell eine persönliche Auskunft über die Verkehrspunkte zu geben. Auf dem Postweg werden dann die Personendaten und ein Identitätsnachweis (beglaubigte Unterschrift oder Kopie eines Ausweisdokuments) gebraucht. Der dritte und potenziell schnellste Weg seine Verkehrspunkte zu erfahren ist die Online-Auskunft. Für diese sind jedoch ein aktivierter elektronischer Personalausweis und ein entsprechendes Lesegerät für den Computer nötig.
Verkehrspunkte aus der Kartei tilgen
Wenn sich bei der Auskunft herausstellt, dass Sie fünf oder weniger Verkehrspunkte in der Kartei haben, ist der Punkteabbau durchaus möglich. Ein erfolgreiches Fahreignungsseminar kann das Verkehrspunkte-Konto um einen Punkt reduzieren. Dabei müssen Sie aber damit rechnen, dass ein solches Seminar zum Abbau der Verkehrspunkte mit ungefähr 400 Euro zu Buche schlägt. Informieren Sie sich aber vorher, ob das angebotene Seminar für den Punkteabbau zugelassen ist.
Wenn Sie aber schon mehr als fünf Punkte in Flensburg bekommen haben, ist eine solche Reduzierung nicht mehr möglich. Stattdessen werden Sie ab dem sechsten Punkt endgültig verwarnt und können mit dem dann empfohlenen Fahreignungsseminar zwar keine Verkehrspunkte mehr abbauen, aber guten Willen zeigen.
Ab diesem Zeitpunkt reduziert sich die Punktzahl erst wieder, wenn die Verstöße, die mit den Punkten zusammenhängen, verjährt sind. Wann das passiert, hängt vom Verstoß und der Anzahl der Verkehrspunkte ab, die damit verhängt wurden.
- Gewöhnliche Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (ein Punkt): Verjährung nach 2,5 Jahren
- Schwere Ordnungswidrigkeit oder Straftat (zwei Punkte): Verjährung nach 5 Jahren
- Schwere Straftat im Straßenverkehr (drei Punkte): Verjährung nach 10 Jahren
Damit erschöpfen sich die Möglichkeiten, mit denen Sie Verkehrspunkte abbauen können. Trotzdem halten sich Gerüchte, es wäre möglich, Verkehrspunkte zu kaufen bzw. Verkehrspunkte zu verkaufen. Angebote, die auf so einen Handel hinauslaufen, können zwangsläufig nicht echt sein oder sind illegal. Es ich nicht möglich, Verkehrspunkte zu übernehmen. Jeder muss die Konsequenzen für sein Handeln im Straßenverkehr und damit seine Verkehrspunkte selbst tragen.
Verfasse einen neuen Kommentar Antwort abbrechen