Verkehrsordnungswidrigkeit: Was ist das genau?
Letzte Aktualisierung am: 4. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten
Wie das Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht funktioniert
Verstoßen Kraftfahrer gegen geltendes Verkehrsrecht, leisten sie sich damit meist eine sogenannte Verkehrordnungs-widrigkeit. Dabei handelt es sich um eine Spezialform der Ordnungswidrigkeit.
Die Vorschriften dazu sind sowohl im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) als auch zum Teil im Straßenverkehrsgesetz (StVG) festgehalten. Beispielsweise findet sich die Definition einer Verkehrsordnungswidrigkeit in § 24 StVG.
Wie die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten vonstattengeht, welche Zuwiderhandlungen auf deutschen Straßen besonders häufig begangen werden und wie Sie gegen einen Bußgeldbescheid aufgrund einer Ordnungswidrigkeit im Verkehr vorgehen können, erfahren Sie im Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Verkehrsordnungswidrigkeit
Die Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog umfassen ein Bußgeld, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot.
Hier finden Sie einige Beispiele für Ordnungswidrigkeiten, die im Rahmen der Teilnahme am Straßenverkehr begangen werden können.
Ja, Sie können binnen 14 Tagen schriftlich Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen.
Video: Die höchsten Bußgelder für Verkehrsverstöße – Top 5!
Wie wird eine Verkehrsordnungswidrigkeit gemäß Bußgeldkatalog geahndet?
Im Gegensatz zu einer Straftat im Straßenverkehr handelt es sich bei einer Verkehrsordnungswidrigkeit um eine geringe Verletzung gegen geltendes Recht. Dementsprechend folgt darauf auch keine Geld- oder Freiheitsstrafe. Welche Sanktionen der Bußgeldkatalog bei Ordnungswidrigkeiten im Verkehr vorsieht, erklären wir im Folgenden:
- Verwarnungsgeld: § 56 Absatz 1 OWiG zufolge hat die zuständige Behörde die Möglichkeit, den betroffenen Kraftfahrer bei leichten Verkehrsordnungswidrigkeiten lediglich zu verwarnen und optional ein Verwarnungsgeld zu verhängen. Dieses bewegt sich zwischen 5 und 55 Euro. Da keine Gebühren oder Auslagen damit zusammenhängen, werden bei einer geringen Verkehrsordnungswidrigkeit keine weiteren Kosten fällig.
- Bußgeld: Ab einem Betrag von 60 Euro wird bei einer Verkehrsordnungswidrigkeit von einem Bußgeld besprochen. Im Gegensatz zu einer Verwarnung wird hier ein Bußgeldverfahren gegen den betroffenen Fahrer eingeleitet, in dessen Mittelpunkt ein Bußgeldbescheid steht. Daher drohen hierbei auch weitere Gebühren bzw. Verwaltungskosten.
- Punkte in Flensburg: Ist die jeweilige Zuwiderhandlung mit einem Bußgeld von mindestens 60 Euro verbunden und es kam zusätzlich zu einer Gefährdung der Sicherheit im Straßenverkehr, können auf eine Verkehrsordnungswidrigkeit auch Punkte in Flensburg folgen. Diese werden im sogenannten Fahreignungsregister (FAER) eingetragen. Bei einem Verstoß können maximal drei Punkte auf einmal erteilt werden; bei 8 Punkten auf dem Konto ist Schluss und die Fahrerlaubnis wird entzogen.
- Fahrverbot: Je nach Schwere der begangenen Verkehrsordnungswidrigkeit kann ein Fahrverbot fällig werden. Ein solches wird für eine Dauer zwischen einem und drei Monaten angeordnet. Nach Ablauf der jeweiligen Zeitspanne bekommen auffällig gewordene Fahrer ihren Führerschein problemlos wieder ausgehändigt.
Beispiele für Verkehrsordnungswidrigkeiten
Die folgenden drei Regelmissachtungen zählen zu den am häufigsten begangenen Verkehrsordnungswidrigkeiten im deutschen Straßenverkehr:
- Geschwindigkeitsüberschreitungen: Halten Sie sich nicht an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit im Verkehr, leisten Sie sich eine Ordnungswidrigkeit. Je nachdem, ob sich die jeweilige Zuwiderhandlung innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften abspielte und wie viele km/h Sie zu schnell waren, können die Sanktionen variieren. Doch Vorsicht: Nicht immer handelt es sich um einen Verkehrsordnungswidrigkeit, wenn die Geschwindigkeit überschritten wurde: Illegale Autorennen werden als Straftat angesehen!
- Abstandsverstöße: Missachten Sie den vorgeschriebenen Mindestabstand, begehen Sie ebenfalls eine Verkehrsordnungswidrigkeit. „Abstand gleich halber Tacho“ lautet die Faustformel außerorts, innerorts sollten Sie die Strecke Distanz halten, die Sie innerhalb einer Sekunde zurücklegen, um keine Ahndungen aus dem Bußgeldkatalog aufgebrummt zu bekommen. Bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h wären dies z. B. 15 Meter bzw. drei Pkw-Längen.
- Falsches Parken: Es gilt weiterhin als oft begangene Verkehrsordnungswidrigkeit, falsch zu parken. Da diese Zuwiderhandlung allerdings im ruhenden Verkehr stattfindet, bleibt es normalerweise bei einem Verwarnungsgeld bzw. einem Strafzettel unter dem Scheibenwischer Ihres Fahrzeugs. Lediglich wenn Sie beim Falschparken Einsatz- oder Rettungskräfte behindern, wird ein Verfahren eingeleitet.
Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Wie läuft es ab?
Kommt es nach einer begangenen Verkehrsordnungswidrigkeit zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens, ist der folgende Ablauf die Regel: Zu Beginn erhält der Fahrzeughalter einen sogenannten Anhörungsbogen aufgrund der Verkehrsordnungswidrigkeit, die mit seinem Kfz begangen wurde.
Dadurch soll der tatsächliche Fahrer ermittelt werden, da in Deutschland die Fahrerhaftung Anwendung findet. Die jeweiligen Sanktionen dürfen daher nicht einfach dem Halter auferlegt werden, wenn dieser gar nicht gefahren ist. Als Fahrzeughalter können Sie diese Anhörung wegen der Verkehrsordnungswidrigkeit ausfüllen, sind dazu allerdings nicht verpflichtet. Lediglich Angaben zu Ihrer Person sind Pflicht.
Sie haben jedoch die Möglichkeit, den wahren Fahrer zu benennen oder sich selbst schuldig zu bekennen – auf freiwilliger Basis. Konnte der eigentliche Fahrer nach der Verkehrsordnungswidrigkeit durch den Anhörungsbogen ausfindig gemacht werden, bekommt er einen Bußgeldbescheid.
Andernfalls hat die zuständige Behörde drei Monate lang Zeit, um ihn zu identifizieren und ihm innerhalb dieser Frist einen Bescheid zukommen zu lassen.
Einspruch gegen eine Verkehrsordnungswidrigkeit einlegen: Aber wie?
Die Begriffe „Einspruch“ und „Widerspruch“ werden fälschlicherweise oft synonym verwendet. Letzterer stammt allerdings aus dem Verwaltungs- und Sozialrecht, wobei im Straf-, Steuer- und Verkehrsrecht die Rede von Ersterem ist. Sie können demzufolge keinen Widerspruch gegen eine Verkehrsordnungswidrigkeit einlegen, einen Einspruch aber schon.
Die Vorschriften dazu sind in § 67 Absatz 1 OWiG festgehalten:
Der Betroffene kann gegen den Bußgeldbescheid innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat, Einspruch einlegen. […]“
Gerne können Sie für Ihren Einspruch gegen die Verkehrsordnungswidrigkeit unsere Vorlage verwenden. Bedenken Sie jedoch, dass es sich dabei nur um ein Muster handelt und die professionelle Beratung durch einen Anwalt nicht ersetzt!
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Wann unterliegt eine Verkehrsordnungswidrigkeit der Verjährung?
Die Verjährung einer Verkehrsordnungswidrigkeit in Deutschland ist in § 26 Absatz 3 StVG geregelt. Dort heißt es:
Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate.“
Gilt eine Verkehrsordnungswidrigkeit erst einmal als verjährt, ist es der zuständigen Behörde nicht mehr möglich, diese zu verfolgen. Trifft der Bußgeldbescheid dementsprechend erst drei Monate nach der begangenen Regelmissachtung bei Ihnen ein, müssen Sie das darin genannte Bußgeld normalerweise nicht zahlen.
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