Verkehrsordnungswidrigkeit: Was ist das genau?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 4. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Wie das Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht funktioniert

Wobei handelt es sich um eine Verkehrsordnungswidrigkeit?
Wobei handelt es sich um eine Verkehrsordnungswidrigkeit?

Verstoßen Kraftfahrer gegen geltendes Verkehrsrecht, leisten sie sich damit meist eine sogenannte Verkehr­ordnungs-widrigkeit. Dabei handelt es sich um eine Spezialform der Ordnungswidrigkeit.

Die Vorschriften dazu sind sowohl im Ordnungswidrig­keitengesetz (OWiG) als auch zum Teil im Straßenverkehrsgesetz (StVG) festgehalten. Beispielsweise findet sich die Definition einer Verkehrs­ordnungswidrigkeit in § 24 StVG.

Wie die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten vonstattengeht, welche Zuwiderhandlungen auf deutschen Straßen besonders häufig begangen werden und wie Sie gegen einen Bußgeldbescheid aufgrund einer Ordnungswidrigkeit im Verkehr vorgehen können, erfahren Sie im Ratgeber.

FAQ: Verkehrsordnungswidrigkeit

Wie wird eine Verkehrsordnungswidrigkeit sanktioniert?

Die Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog umfassen ein Bußgeld, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot.

Was sind typische Verkehrsordnungswidrigkeiten?

Hier finden Sie einige Beispiele für Ordnungswidrigkeiten, die im Rahmen der Teilnahme am Straßenverkehr begangen werden können.

Kann ich Einspruch gegen Sanktionen wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit einlegen?

Ja, Sie können binnen 14 Tagen schriftlich Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen.

Video: Die höchsten Bußgelder für Verkehrsverstöße – Top 5!

Für welche Verkehrsverstöße fallen die höchsten Bußgelder an? Erfahren Sie es hier im Video!
Für welche Verkehrsverstöße fallen die höchsten Bußgelder an? Erfahren Sie es hier im Video!

Wie wird eine Verkehrsordnungswidrigkeit gemäß Bußgeldkatalog geahndet?

Im Gegensatz zu einer Straftat im Straßenverkehr handelt es sich bei einer Verkehrsordnungswidrigkeit um eine geringe Verletzung gegen geltendes Recht. Dementsprechend folgt darauf auch keine Geld- oder Freiheitsstrafe. Welche Sanktionen der Bußgeldkatalog bei Ordnungswidrigkeiten im Verkehr vorsieht, erklären wir im Folgenden:

Die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten kann auf unterschiedlichen Wegen erfolgen.
Die Ahndung von Verkehrsordnungs­widrigkeiten kann auf unterschiedlichen Wegen erfolgen.
  • Verwarnungsgeld: § 56 Absatz 1 OWiG zufolge hat die zuständige Behörde die Möglichkeit, den betroffenen Kraftfahrer bei leichten Verkehrsordnungswidrigkeiten lediglich zu verwarnen und optional ein Verwarnungsgeld zu verhängen. Dieses bewegt sich zwischen 5 und 55 Euro. Da keine Gebühren oder Auslagen damit zusammenhängen, werden bei einer geringen Verkehrsordnungswidrigkeit keine weiteren Kosten fällig.
  • Bußgeld: Ab einem Betrag von 60 Euro wird bei einer Verkehrsordnungswidrigkeit von einem Bußgeld besprochen. Im Gegensatz zu einer Verwarnung wird hier ein Bußgeldverfahren gegen den betroffenen Fahrer eingeleitet, in dessen Mittelpunkt ein Bußgeldbescheid steht. Daher drohen hierbei auch weitere Gebühren bzw. Verwaltungskosten.
  • Punkte in Flensburg: Ist die jeweilige Zuwiderhandlung mit einem Bußgeld von mindestens 60 Euro verbunden und es kam zusätzlich zu einer Gefährdung der Sicherheit im Straßenverkehr, können auf eine Verkehrsordnungswidrigkeit auch Punkte in Flensburg folgen. Diese werden im sogenannten Fahreignungsregister (FAER) eingetragen. Bei einem Verstoß können maximal drei Punkte auf einmal erteilt werden; bei 8 Punkten auf dem Konto ist Schluss und die Fahrerlaubnis wird entzogen.
  • Fahrverbot: Je nach Schwere der begangenen Verkehrsordnungswidrigkeit kann ein Fahrverbot fällig werden. Ein solches wird für eine Dauer zwischen einem und drei Monaten angeordnet. Nach Ablauf der jeweiligen Zeitspanne bekommen auffällig gewordene Fahrer ihren Führerschein problemlos wieder ausgehändigt.
Je nachdem, ob aufgrund der von Ihnen begangenen Verkehrsordnungs­widrigkeit laut Katalog ein Verwarnungs- oder Bußgeld fällig wird, erhalten Sie entweder einen Strafzettel („Knöllchen“) oder einen Bußgeldbescheid. In Letzterem erfahren Sie dann auch, ob zusätzlich Punkte in Flensburg auf Sie zukommen oder ein Fahrverbot angeordnet wird.

Beispiele für Verkehrsordnungswidrigkeiten

Verkehrsordnungswidrigkeit: Die vorgeschriebene Geschwindigkeit zu missachten, zieht Sanktionen nach sich.
Verkehrsordnungswidrigkeit: Die vorgeschriebene Geschwindigkeit zu missachten, zieht Sanktionen nach sich.

Die folgenden drei Regelmissachtungen zählen zu den am häufigsten begangenen Verkehrsordnungswidrigkeiten im deutschen Straßenverkehr:

  1. Geschwindigkeitsüberschreitungen: Halten Sie sich nicht an die vorge­schriebene Höchstge­schwindigkeit im Verkehr, leisten Sie sich eine Ordnungswidrigkeit. Je nachdem, ob sich die jeweilige Zuwiderhandlung innerhalb oder außerhalb ge­schlossener Ortschaften abspielte und wie viele km/h Sie zu schnell waren, können die Sanktionen variieren. Doch Vorsicht: Nicht immer handelt es sich um einen Verkehrsordnungswidrigkeit, wenn die Geschwindigkeit überschritten wurde: Illegale Autorennen werden als Straftat angesehen!
  2. Abstandsverstöße: Missachten Sie den vorgeschriebenen Mindestabstand, begehen Sie ebenfalls eine Verkehrsordnungswidrigkeit. „Abstand gleich halber Tacho“ lautet die Faustformel außerorts, innerorts sollten Sie die Strecke Distanz halten, die Sie innerhalb einer Sekunde zurücklegen, um keine Ahndungen aus dem Bußgeldkatalog aufgebrummt zu bekommen. Bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h wären dies z. B. 15 Meter bzw. drei Pkw-Längen.
  3. Falsches Parken: Es gilt weiterhin als oft begangene Verkehrsordnungswidrigkeit, falsch zu parken. Da diese Zuwiderhandlung allerdings im ruhenden Verkehr stattfindet, bleibt es normalerweise bei einem Verwarnungsgeld bzw. einem Strafzettel unter dem Scheibenwischer Ihres Fahrzeugs. Lediglich wenn Sie beim Falschparken Einsatz- oder Rettungskräfte behindern, wird ein Verfahren eingeleitet.

Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Wie läuft es ab?

Kommt es nach einer begangenen Verkehrsordnungswidrigkeit zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens, ist der folgende Ablauf die Regel: Zu Beginn erhält der Fahrzeughalter einen sogenannten Anhörungsbogen aufgrund der Verkehrsordnungswidrigkeit, die mit seinem Kfz begangen wurde.

Wie gehen Sie nach einer Verkehrsordnungswidrigkeit mit einem Anhörungsbogen um?
Wie gehen Sie nach einer Verkehrs­ordnungswidrigkeit mit einem Anhörungsbogen um?

Dadurch soll der tatsächliche Fahrer ermittelt werden, da in Deutschland die Fahrerhaftung Anwendung findet. Die jeweiligen Sanktionen dürfen daher nicht einfach dem Halter auferlegt werden, wenn dieser gar nicht gefahren ist. Als Fahrzeughalter können Sie diese Anhörung wegen der Verkehrsordnungswidrigkeit ausfüllen, sind dazu allerdings nicht verpflichtet. Lediglich Angaben zu Ihrer Person sind Pflicht.

Sie haben jedoch die Möglichkeit, den wahren Fahrer zu benennen oder sich selbst schuldig zu bekennen – auf freiwilliger Basis. Konnte der eigentliche Fahrer nach der Verkehrsordnungs­widrigkeit durch den Anhörungsbogen ausfindig gemacht werden, bekommt er einen Bußgeldbescheid.

Andernfalls hat die zuständige Behörde drei Monate lang Zeit, um ihn zu identifizieren und ihm innerhalb dieser Frist einen Bescheid zukommen zu lassen.

Beschließt der betroffene Fahrer, das im Bescheid genannte Bußgeld innerhalb von zwei Wochen zu überweisen, ist das Verfahren damit abgeschlossen. Ist er allerdings der Meinung, die Verkehrsordnungswidrigkeit nicht begangen zu haben, kann er Einspruch gegen den Bescheid einlegen.

Einspruch gegen eine Verkehrsordnungswidrigkeit einlegen: Aber wie?

Die Begriffe „Einspruch“ und „Widerspruch“ werden fälschlicherweise oft synonym verwendet. Letzterer stammt allerdings aus dem Verwaltungs- und Sozialrecht, wobei im Straf-, Steuer- und Verkehrsrecht die Rede von Ersterem ist. Sie können demzufolge keinen Widerspruch gegen eine Verkehrsordnungswidrigkeit einlegen, einen Einspruch aber schon.

Die Vorschriften dazu sind in § 67 Absatz 1 OWiG festgehalten:

Der Betroffene kann gegen den Bußgeldbescheid innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat, Einspruch einlegen. […]“

Gerne können Sie für Ihren Einspruch gegen die Verkehrsordnungswidrigkeit unsere Vorlage verwenden. Bedenken Sie jedoch, dass es sich dabei nur um ein Muster handelt und die professionelle Beratung durch einen Anwalt nicht ersetzt!

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Laden Sie sich das Muster von einem Einspruch aufgrund einer Verkehrsordnungswidrigkeit hier kostenlos herunter:

Einspruch gegen Bußgeldbescheid (.doc)

Einspruch gegen Bußgeldbescheid (.pdf)

Wann unterliegt eine Verkehrsordnungswidrigkeit der Verjährung?

Wann verjährt eine Verkehrsordnungswidrigkeit?
Wann verjährt eine Verkehrsordnungswidrigkeit?

Die Verjährung einer Verkehrsordnungs­widrigkeit in Deutschland ist in § 26 Absatz 3 StVG geregelt. Dort heißt es:

Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate.“

Gilt eine Verkehrsordnungswidrigkeit erst einmal als verjährt, ist es der zuständi­gen Behörde nicht mehr möglich, diese zu verfolgen. Trifft der Bußgeldbescheid dementsprechend erst drei Monate nach der begangenen Regelmissachtung bei Ihnen ein, müssen Sie das darin genannte Bußgeld normalerweise nicht zahlen.

Bedenken Sie jedoch: Bei einer Verkehrsordnungswidrigkeit kann die Verjährung auch unterbrochen werden! Wird dem Halter des Fahrzeugs beispielsweise vorher ein Anhörungsbogen zugestellt, ist dies der Fall. Die Frist von drei Monaten beginnt dann wieder von vorn. Der zuständigen Behörde stehen dann abermals drei Monate zur Verfügung, um einen Bußgeldbescheid zu verschicken.
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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

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