Verkehrsmedizin: Worum geht es dabei?
Letzte Aktualisierung am: 14. Juli 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Wenn die Fahrtauglichkeit von Kraftfahrern angezweifelt wird
In Deutschland muss jeder Kraftfahrer über ein gewisses Maß an Fahreignung verfügen, um am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen. Es gibt jedoch bestimmte Behinderungen oder Krankheiten, bei denen sich Zweifel an der Fahrtauglichkeit eines Kraftfahrers ergeben können. Mit genau diesen Einschränkungen befasst sich die Verkehrsmedizin.
Doch auch wenn die Fahrerlaubnis aufgrund von Alkohol, Drogen oder dem Erreichen der Maximalzahl von acht Punkten auf dem Flensburger Konto entzogen wurde, kann eine Begutachtung der Fahreignung im Rahmen einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) verlangt werden. Informationen rund um die Verkehrsmedizin finden Sie in diesem Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Verkehrsmedizin
Allgemein befasst sich die Verkehrsmedizin mit Krankheiten oder Behinderungen, welche die Fahreignung eines Kraftfahrers beeinträchtigen können. Auch Fahrtauglichkeitsbegutachtungen gehören zu den Inhalten der Verkehrsmedizin.
Bei Zweifeln an der Fahrtauglichkeit eines Fahrers kann diesem vorgeschrieben werden, ein spezielles Gutachten von einem Arzt erstellen zu lassen, der über eine verkehrsmedizinische Qualifikation verfügt. Dies ist unter anderem bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder schweren Ordnungswidrigkeiten bzw. Straftaten im Straßenverkehr der Fall.
Im Vordergrund der DGVM steht die Weiterentwicklung von Fahreignungsuntersuchungen wie beispielsweise der MPU. Weiterhin gehört es zu den Aufgaben der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin, die Fortbildung zum „Facharzt mit verkehrsmedizinischer Zusatzqualifikation“ zu verbessern.
Wann ist der Besuch bei einem Arzt für Verkehrsmedizin vorgeschrieben?
Es gibt verschiedene Situationen, in denen Kraftfahrer dazu aufgefordert werden können, einem Arzt für Verkehrsmedizin einen Besuch abzustatten und ein entsprechendes Gutachten anfertigen zu lassen. Die gesetzlichen Vorschriften dazu befinden sich in § 11 Absatz 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Dort heißt es:
Werden Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die körperliche oder geistige Eignung des Fahrerlaubnisbewerbers begründen, kann die Fahrerlaubnisbehörde […] die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens durch den Bewerber anordnen. Bedenken gegen die körperliche oder geistige Eignung bestehen insbesondere, wenn Tatsachen bekannt werden, die auf eine Erkrankung oder einen Mangel nach Anlage 4 […] hinweisen. […]“
Zweifel an der Fahrtauglichkeit eines Kraftfahrers können sich also aus den unterschiedlichsten Gründen heraus ergeben. Detaillierte Informationen dazu erhalten Sie in den nächsten zwei Abschnitten.
Überprüfung der Fahreignung aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen
Die Anlage 4 der FeV beinhaltet eine Auflistung der Behinderungen und Erkrankungen, die sich negativ auf die Fahreignung auswirken können und daher eine Untersuchung bei einem Arzt für Verkehrsmedizin erfordern. Beispiele dafür sind unter anderem
- Herz- und Gefäßkrankheiten
- Mangelndes Sehvermögen
- Diabetes
- Nierenerkrankungen
- Epilepsie
Wichtig: Selbst wenn Sie an einer der genannten Krankheiten leiden, bedeutet dies nicht automatisch, dass Sie keine Fahrzeuge mehr im Verkehr steuern dürfen. Es besteht immer noch die Möglichkeit, dass Ihnen der jeweilige Arzt für Verkehrsmedizin eine sogenannte „eingeschränkte Fahreignung“ attestiert.
Je nach gesundheitlicher Einschränkung können dann spezielle Schlüsselzahlen auf der Rückseite Ihres Führerscheins eingetragen werden, die es Ihnen beispielsweise erlauben, ein auf Ihre Bedürfnisse umgebautes Kfz zu führen. Auch eine Drosselung der maximalen Geschwindigkeit auf z. B. 25 km/h ist eine Option. Inwiefern das Ganze in Ihrem persönlichen Fall möglich ist, lässt sich jedoch nur nach der Anfertigung eines Gutachtens von einem Arzt für Verkehrsmedizin sagen.
Fahrtauglichkeitsuntersuchungen aufgrund von Verkehrsverstößen
Neben gesundheitlichen Einschränkungen können auch Regelmissachtungen im Straßenverkehr dazu führen, dass ein Gutachten von einem Arzt für Verkehrsmedizin von Ihnen verlangt wird. Ein solches wird hier im Rahmen einer MPU erstellt. Die Teilnahme ist unter anderem vorgeschrieben, wenn es aufgrund von Drogen oder Alkohol am Steuer zur Entziehung der Fahrerlaubnis kam.
Doch auch wenn Sie Ihr Punktekonto in Flensburg überstrapaziert haben, kann die zuständige Behörde an Ihrer Fahrtauglichkeit zweifeln und ein MPU-Gutachten von einem Arzt für Verkehrsmedizin von Ihnen fordern.
Die Untersuchung gilt erst dann als bestanden, wenn der Verkehrsmediziner der Meinung ist, dass Sie über das benötigte Maß an Fahreignung verfügen.
Was tut die DGVM für die Verkehrsmedizin?
Bereits im Jahr 1957 wurde die sogenannte Deutsche Gesellschaft für Verkehrsmedizin e.V. (kurz DGVM) gegründet. Zu ihren Zielen gehört vor allem die Weiterentwicklung der wissenschaftlichen Grundlagen von Untersuchungen der Fahreignung durch Ärzte der Verkehrsmedizin. Dabei arbeitet sie eng mit der Deutschen Gesellschaft für Verkehrspsychologie (DGVP) zusammen. Weiterhin bemüht sich die DGVM darum, die Ausbildung zum „Facharzt mit verkehrsmedizinischer Zusatzqualifikation“ zu verbessern.
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