Verjährungsfristen in Deutschland: Welche Zeiträume sind wichtig?
Letzte Aktualisierung am: 16. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Übersicht zu Verjährungsfristen nach OWiG (Ordnungswidrigkeiten)
Verfolgungsverjährung
Mögliche Geldbuße | Verjährungsfrist |
---|---|
bis 1.000 EUR | 6 Monate |
1.001 bis 2.500 EUR | 1 Jahr |
2.5001 bis 15.000 EUR | 2 Jahre |
mehr als 15.000 EUR | 3 Jahre |
Verkehrsordnungswidrigkeiten gemäß StVG | ab 3 Monate |
Vollstreckungsverjährung
Geldbuße | Verjährungsfrist |
---|---|
bis 1.000 EUR | 3 Jahre |
mehr als 1.000 EUR | 5 Jahre |
Übersicht zu Verjährungsfristen nach StGB (Straftaten)
Verfolgungsverjährung
Strafmaß (Freiheitsstrafen) | Verjährungsfrist |
---|---|
bis zu einem Jahr | 3 Jahre |
zwischen 1 und 5 Jahren | 5 Jahre |
zwischen 5 und 10 Jahren | 10 Jahre |
mehr als 10 Jahre | 20 Jahre |
lebenslang | 30 Jahre |
Mord | keine Verjährung |
Vollstreckungsverjährung
Strafmaß | Verjährungsfrist |
---|---|
Geldstrafe bis zu 30 Tagessätzen | 3 Jahre |
Geldstrafe über 30 Tagessätzen oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr | 5 Jahre |
Freiheitsstrafe von einem bis fünf Jahren | 10 Jahre |
Freiheitsstrafe von fünf bis zehn Jahren | 20 Jahre |
Freiheitsstrafe von mehr als zehn Jahren | 25 Jahre |
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- Verfolgungsverjährung
- Vollstreckungsverjährung
- Die Verfolgungsverjährung bezeichnet einen Zeitraum, in dem die Tat durch die entsprechenden Behörden geahndet werden kann. Sie beginnt mit dem Tattag. Läuft die Frist ab, ist eine Verfolgung nicht mehr zulässig.
- Die Vollstreckungsverjährung umfasst den Zeitraum, in dem rechtskräftige Sanktionen vollstreckt bzw. ein gefordert werden können. Sie beginnt mit der Rechtskraft eines Bescheids oder Urteils. Mit dem Ablauf dieser Frist ist eine Vollstreckung der Sanktionen nicht mehr möglich.
- Geldbuße von mehr als 15.000 Euro: 3 Jahre
- Geldbuße zwischen 2.500 und 15.000 Euro: 2 Jahre
- Geldbuße zwischen 1.000 und 2.500 Euro: 1 Jahr
- alle anderen Ordnungswidrigkeiten: 6 Monate
- Geldbußen bis 1.000 Euro: 3 Jahre
- Geldbußen über 1.000 Euro: 5 Jahre
FAQ: Verjährungsfristen
Welche Verjährungsfrist bei einer Ordnungswidrigkeit oder bei einer Straftat gilt, ist per Gesetz definiert. Diese gesetzliche Verjährungsfrist bestimmt den Zeitpunkt, ab dem ein Verstoß oder ein Vergehen entweder nicht mehr verfolgt oder nicht mehr vollstreckt werden können. Die gesetzlichen Grundlagen haben wir hier zusammengefasst.
Für eine Ordnungswidrigkeit (auch im Verkehrsrecht) können verschiedene Fristen greifen. Zum einem muss zwischen der Verfolgung und der Vollstreckung unterschieden werden. Zum anderen spielt auch die Höhe der Sanktion eine Rolle für die Berechnung der Verjährungsfrist. Grundsätzlich liegt die Verfolgungsverjährung zwischen 3 Monaten und 5 Jahren. Die Fristen für die Vollstreckungsverjährung liegen zwischen 3 und 5 Jahren. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Auch im Strafrecht spielt die Höhe des Strafmaßes eine Rolle. Zudem wird ebenfalls zwischen Verfolgungs- und Vollstreckungsverjährung unterschieden. Sie können diese bestimmten Verjährungsfristen der Tabelle hier entnehmen.
Inhaltsverzeichnis
Verjährungsfristen: Definition und Übersicht zu rechtlichen Grundlagen
Eine allgemeine Verjährungsfrist gibt es in Deutschland nicht, da verschiedene Faktoren beeinflussen, wann eine Verjährung einsetzt. Grundsätzlich wird bei den Fristen zwischen der Verfolgung einer Tat und der Vollstreckung der rechtskräftigen Sanktionen unterschieden. Zudem spielen sowohl die Höhe der möglichen Sanktionen als auch der Unterschied zwischen einer Ordnungswidrigkeit und einer Straftat eine Rolle.
Verjährungsfristen definieren ein Zeitraum, in dem bestimmte Ansprüche angebracht und vollstreckt werden können. Nach Ablauf von diesem setzt die Verjährung ein, sodass Ansprüche nicht mehr durchsetzbar sind. Für Straftaten und Ordnungswidrigkeiten sind die entsprechenden Verjährungsfristen im Strafgesetzbuch (StGB), dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) und dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) festgehalten. In Letzterem ist bezüglich der Verfolgung die Verjährungsfrist für eine Verkehrsordnungswidrigkeit zu finden, während im OWiG die Fristen für alle anderen Ordnungswidrigkeiten bestimmt sind.
Sowohl bei Straftaten als auch bei Ordnungswidrigkeiten wird zwischen der Verfolgungs- und der Vollstreckungsverjährung unterschieden. Grundsätzlich gilt diesbezüglich Folgendes:
Wichtige Verjährungsfristen bei Straftaten
Da Straftaten im Rechtssystem schwerer wiegen als Ordnungswidrigkeiten, wird den Verfolgungsbehörden längere Zeiträume sowohl zur Verfolgung als auch zur Vollstreckung eingeräumt. Die Schwere der Tat sowie die Höhe des möglichen Strafmaßes bestimmten, wann im Strafrecht die Verjährungsfristen bezüglich der Verfolgung und Vollstreckung einsetzen. Die rechtliche Grundlage für die Verfolgungsverjährung bildet § 78 Strafgesetzbuch (StGB).
Demnach gelten für Straftaten folgende Verjährungsfristen:
1. 30 Jahre bei Taten, die mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht sind,
2. 20 Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als zehn Jahren bedroht sind,
3. 10 Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als fünf Jahren bis zu zehn Jahren bedroht sind,
4. 5 Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren bedroht sind,
5. 3 Jahre bei den übrigen Taten.
Eine Ausnahme von den benannten Verjährungsfristen bildet der Tatbestand „Mord“. Für diesen gibt es keine Verjährung, sodass eine solche Tat ohne zeitliche Begrenzung verfolgt und somit geahndet werden kann.
Gibt es ein rechtskräftiges Urteil und ein Strafmaß, haben die Behörden ebenfalls einen gesetzlich definierten Zeitraum, um dieses vollstrecken zu können.
Auch hier spielt die Höhe des Strafmaßes eine wesentliche Rolle. Gemäß § 79 StGB liegen die Fristen hier zwischen 3 und 25 Jahren. Bei einer lebenslangen Freiheitsstrafe tritt keine Vollstreckungsverjährung ein. Diese kann also jederzeit vollstreckt werden.
Verjährungsfrist beim Bußgeldbescheid
Die Verjährungsfristen bei Ordnungswidrigkeiten haben verschiedene rechtliche Grundlagen. So ist in § 31 OWiG definiert, wann die Verfolgungsverjährung für Ordnungswidrigkeiten eintritt. Auch hier sind die Fristen von den möglichen Sanktionen für den Verstoß abhängig. Sie liegen zwischen 6 Monaten und 3 Jahren.
Folgende Fristen für die Verfolgung von Verstößen sind gemäß diesen Bestimmungen zu beachten:
Ausgenommen von diesen Regelungen sind Verkehrsordnungswidrigkeiten. Die Verjährungsfrist für Blitzer (Geschwindigkeitsüberschreitung) oder Rotlichtverstöße wird durch die Bestimmungen aus § 26 StVG festgelegt. Demnach verjährt die Verfolgung Verkehrsordnungswidrigkeiten üblicherweise nach 3 Monaten. Sind bestimmte Voraussetzungen erfüllt, können die Verjährungsfristen auch 6 Monate, 2 oder 5 Jahre betragen.
Wann bezüglich der Vollstreckung die Verjährungsfristen für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr einsetzen, ist in § 34 OWiG definiert. Diese Fristen gelten dann wieder für alle Ordnungswidrigkeiten und nicht nur für Verkehrsverstöße. Grundsätzlich gilt bei der Vollstreckungsverjährung dann:
Die Verjährungsfristen für Verkehrsdelikte sind allerdings gemäß StGB definiert, da es sich hierbei um Straftaten handelt.
Video: Verjährung beim Bußgeldbescheid
Unterbrechungen bei den Verjährungsfristen
Unter bestimmten Voraussetzungen können die Verjährungsfristen auch unterbrochen werden. Im Falle der Verfolgungsverjährung bei Verkehrsordnungswidrigkeiten ist dies mit der Versendung des Anhörungsbogens möglich. Hier wird die Frist unterbrochen und die drei Monate beginnen dann erneut. Somit haben die Behörden mehr Zeit, den Verstoß zu ahnden. Ähnlich sieht das bei der Verfolgung von Straftaten aus. So unterbrechen Ermittlungen oder richterliche Durchsuchungsanordnungen bereits die Verjährungsfristen.
Sowohl bei Ordnungswidrigkeiten und bei Straftaten kann die Verjährung der Vollstreckung beispielweise durch Zahlungserleichterungen oder wegen einer nicht möglichen Durchführbarkeit unterbrochen werden.
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