Verfolgungsverjährung: Wann wird ein Delikt nicht mehr verfolgt?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 24. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

FAQ: Verfolgungsverjährung

Was ist die Verfolgungsverjährung?

Verfolgungsverjährung bedeutet, dass eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit nicht mehr von Ermittlungsbehörden verfolgt werden darf. Das ist dann der Fall, wenn zwischen der vollendeten Tat und dem Zeitpunkt ihrer Entdeckung ein entsprechender, per Gesetz festgeschriebener Zeitraum liegt. Für Verkehrsordnungswidrigkeiten besteht eine Sonderregel.

Wann tritt die Verfolgungsverjährung ein?

Wann die Verfolgungsverjährung eintritt, hängt von der Verjährungsfrist ab. Die Verjährungsfrist legt fest, wie viel Zeit zwischen der Tat und ihrer Entdeckung vergangen sein muss, damit die Verfolgungsverjährung eintritt. Das bedeutet, dass die Uhr genau ab dem Zeitpunkt zu laufen beginnt, ab dem die Begehung des Delikts beendet ist. Die Fristen für die Verjährung von Ordnungswidrigkeiten finden Sie hier.

Was unterbricht die Verfolgungsverjährung?

Was als Unterbrechungshandlung gilt, hängt davon ab, welcher Teil der Rechtsordnung betroffen ist. So finden sich Regeln für die Verfolgungsverjährung im Strafrecht (StGB) und auch im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) ist die Verfolgungsverjährung enthalten. Was eine Verfolgungsverjährung bei einer Ordnungswidrigkeit unterbricht ist in § 33 OWiG festgeschrieben. Unterbrechende Handlungen sind zum Beispiel die erste Vernehmung des Betroffenen, die richterliche Vernehmung oder Anordnung der Vernehmung des Betroffenen oder eines Zeugen, aber auch Beschlagnahme- oder Durchsuchungsanordnungen der Verfolgungsbehörde. Einen Überblick dazu, welche Unterbrechungshandlungen existieren, wenn Sie eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat begangen haben, erhalten Sie an dieser Stelle.

Wie lange dauert es, bis eine Straftat verjährt?

Bis die Verfolgungsverjährung einer Straftat eintritt, vergehen in jedem Fall einige Jahre.
Bis die Verfolgungsverjährung einer Straftat eintritt, vergehen in jedem Fall einige Jahre.

Wann eine Straftat verjährt, hängt vom Strafmaß ab, das eigentlich für sie vorgesehen ist. Die einzelnen Verjährungsfristen für Straftaten finden sich in § 78 Abs. 3 StGB. Eine Ausnahme ist Mord, für ihn gibt es keine Verfolgungsverjährung. Betrug das Höchstmaß für eine begangene Tat zum Beispiel 5 bis 10 Jahre, ist die Verjährungsfrist auf 10 Jahre festgelegt.

Das Prinzip kann beispielhaft an der Straftat „Trunkenheit im Verkehr“ nach § 316 StGB veranschaulicht werden. Für alle Taten, die im Höchstmaß mit weniger als einer Freiheitsstrafe zwischen 1 und 5 Jahren bedroht sind, ist eine Verjährungsfrist von 3 Jahren festgelegt. Da das Höchstmaß für Trunkenheit im Verkehr lediglich bei einer Freiheitsstrafe von einem Jahr liegt, ist die Tat nach drei Jahren verjährt.

Übersicht zu Verjährungsfristen nach StGB (Straftaten)

Strafmaß
(Freiheitsstrafen)
Verjährungsfrist
bis zu einem Jahr3 Jahre
zwischen 1 und 5 Jahren5 Jahre
zwischen 5 und 10 Jahren10 Jahre
mehr als 10 Jahre20 Jahre
lebenslang30 Jahre
Mordkeine Verjährung

Wie lange kann eine Ordnungswidrigkeit verfolgt werden?

Zu unterscheiden ist die Strafverfolgungsverjährung (bei Straftaten) von der Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit (OWi). Die Verfolgungsverjährung einer OWi ist aber nach einem ähnlichen Prinzip geregelt, wie bei einer Straftat.

Hier ist der gesetzliche Höchstbetrag für die Geldbuße, mit der die Ordnungswidrigkeit belegt ist, ausschlaggebend für die Verjährungsfrist. Die gesetzliche Grundlage ist § 31 des Ordnungswidrigkeitengesetzes:

„Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten verjährt, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt,

  1. in drei Jahren bei Ordnungswidrigkeiten, die mit Geldbuße im Höchstmaß von mehr als fünfzehntausend Euro bedroht sind,
  2. in zwei Jahren bei Ordnungswidrigkeiten, die mit Geldbuße im Höchstmaß von mehr als zweitausendfünfhundert bis zu fünfzehntausend Euro bedroht sind,
  3. in einem Jahr bei Ordnungswidrigkeiten, die mit Geldbuße im Höchstmaß von mehr als eintausend bis zu zweitausendfünfhundert Euro bedroht sind,
  4. in sechs Monaten bei den übrigen Ordnungswidrigkeiten.“

Übersicht zu Verjährungsfristen nach OWiG (Ordnungswidrigkeiten)

Mögliche GeldbußeVerjährungsfrist
bis 1.000 EUR6 Monate
1.001 bis 2.500 EUR1 Jahr
2.5001 bis 15.000 EUR2 Jahre
mehr als 15.000 EUR3 Jahre
Verkehrs­ordnungs­widrigkeiten gemäß StVGab 3 Monate

Sonderfälle des Straßenverkehrsrechts

Für Verkehrsordnungswidrigkeiten gilt nach § 24 Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) grundsätzlich eine 3 Monate lange Verfolgungsverjährung. Nur unter bestimmten Umständen sind auch längere Fristen von 6 Monaten, 2 Jahren oder 5 Jahren möglich.

Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten 
ist die Verfolgungsverjährung nach dem StVG geregelt.
Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten ist die Verfolgungsverjährung nach dem StVG geregelt.

Ausgenommen von dieser 3 Monate dauernden Verjährungsfrist sind etwa Verstöße gegen die 0,5-Promille-Grenze sowie das Betäubungsmittelgesetz. Gemäß § 31 Abs. 2 OwiG verjähren derartige Delikte erst nach frühestens 6 Monaten.

Für Delikte im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr gilt nur dann eine Verjährungsfrist von 3 beziehungsweise 6 Monaten, insofern es sich um eine Verfolgungsverjährung im Zuge einer Ordnungswidrigkeit handelt. Für die Verjährung von Straftaten im Straßenverkehr sind die in § 78 Abs. 3 StGB geregelten Fristen ausschlaggebend.

Unterbrechung der Verjährung

Die Verfolgungsverjährung einer Ordnungswidrigkeit ist im OWiG klar geregelt.
Die Verfolgungsverjährung einer Ordnungswidrigkeit ist im OWiG klar geregelt.

Durch eine Unterbrechungshandlung wird die Verjährungsfrist unterbrochen. Sie beginnt anschließend wieder von Neuem. Die Unterbrechung der Verjährung von Ordnungswidrigkeiten ist im Ordnungswidrigkeitengesetz in § 33 geregelt. Für Straftaten gelten ähnliche Regelungen zur Unterbrechung der Verfolgungsverjährung nach StGB § 78 c.

Folgendes gilt als Unterbrechungshandlung:

  • Die erste Vernehmung des Betroffenen.
  • Die Bekanntgabe, dass gegen ihn eine Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde.
  • Der Erlass oder die Zustellung eines Bußgeldbescheids.
  • Die Anberaumung einer Hauptverhandlung.
  • Ein Strafbefehl oder ein gleichwertiges Urteil.

Video: Verjährung beim Bußgeldbescheid

Im Video erfahren Sie, was bei der Verjährung für einen Bußgeldbescheid zu beachten ist.
Im Video erfahren Sie, was bei der Verjährung für einen Bußgeldbescheid zu beachten ist.
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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

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