Vandalismus: Welche Versicherung greift hier?
Letzte Aktualisierung am: 30. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Infos zur Übernahme von Vandalismusschäden
Es ist wahrlich kein schönes Gefühl, sich auf den Weg zu seinem Auto zu machen, nur um bei der Ankunft festzustellen, dass es beschädigt wurde. Beulen, Kratzer, eingeschlagene Scheiben, zerstochene Reifen oder abgetretene Spiegel sind nur einige Beispiele für Vandalismus. Das besonders Ärgerliche dabei: In solchen Fällen ist es fast unmöglich herauszufinden, wer für den entstandenen Schaden verantwortlich ist.
Dass die Versicherung möglicherweise die Reparaturkosten übernimmt, ist zumindest ein kleiner Lichtblick für betroffene Autobesitzer. Doch welche Versicherung wird bei Vandalismus aktiv? Reicht eine Teilkasko aus oder zahlt bei Schäden durch Vandalismus am Auto nur die Vollkasko? In diesem Ratgeber erfahren Sie es.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Vandalismus
Allgemein sind jegliche Schäden am Auto, die mutwillig von fremden Personen verursacht wurden, als Vandalismus zu werten. Am häufigsten handelt es sich dabei um Kratzer, Beulen, Dellen oder abgetretene Spiegel. Infos über die gängigsten Vandalismusschäden finden Sie hier.
Unter Umständen zahlt bei Schäden am Kfz die Teilkasko. Bei Vandalismus spielt allerdings die Art des Schadens eine Rolle. Mehr dazu lesen Sie hier.
Wenn Sie sich bei Vandalismus auf eine Kfz-Versicherung verlassen können, dann ist es die Vollkasko. Bedenken Sie jedoch, dass Sie in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft werden, wenn Sie einen Schaden durch Vandalismus von dieser Versicherung am Auto regulieren lassen.
Welche Arten von Vandalismus sind besonders gängig?
Es existieren unterschiedliche Vandalismusschäden am Auto. Wann bei Vandalismus welche Versicherung einspringt, ist unter anderem abhängig von der Art des entstandenen Schadens. Daher haben wir Ihnen die gängigsten Vandalismusarten hier kurz zusammengefasst:
- Dellen und Beulen: Unabhängig davon, ob durch einen Tritt, eine Faust oder einen stumpfen Gegenstand – die Karosserie des Fahrzeugs kann durch diese Art von Vandalismus schnell in Mitleidenschaft gezogen werden.
- Kratzer: Eine weitere mutwillige Art der Zerstörung ist das Zerkratzen des Autolacks mit einem Schlüssel, einem Messer oder einem Schraubenzieher.
- Abgetretene Außenspiegel: Die letzte hier genannte gängigste Art von Vandalismus ist das Abtreten der seitlichen Außenspiegel. Es empfiehlt sich, das Kfz in einem solchen Fall besser stehenzulassen, da eine einwandfreie Sicht nach hinten so nicht mehr gewährleistet ist.
Reicht bei Vandalismus eine Teilkasko aus?
In der Regel können sich Betroffene bei entstandenen Vandalismusschäden auf ihre Teilkasko nicht verlassen. Dabei kommt es jedoch stets darauf an, um welchen Schaden es im Detail geht. Wurde der Lack Ihres Wagens zerkratzt oder das Dach Ihres Cabrios aufgeschlitzt, zahlt die Teilkasko normalerweise nicht.
Sind durch den Vandalismus hingegen zerbrochene Autoscheiben entstanden oder es wurden Teile entwendet, die fest am Fahrzeug verbaut waren, erstattet Ihnen Ihre Teilkasko im Regelfall die entstandenen Kosten.
Übrigens: Möchten Sie Ihren fahrbaren Untersatz durch eine Autoversicherung gegen Vandalismus absichern, genügt eine Kfz-Haftpflichtversicherung nicht. Durch diese Versicherung sind lediglich Schäden abgesichert, die Sie am Fahrzeug einer dritten Person verursacht haben.
Vandalismus: Wann die Vollkasko die Schäden übernimmt
Im Gegensatz zur Teilkaskoversicherung ist bei Vandalismus normalerweise stets Verlass auf die Vollkasko. Sie trägt üblicherweise die Kosten für alle entstandenen Vandalismusschäden – ausgenommen an den Reifen.
Begründet ist dies darin, dass es in der Vergangenheit häufiger Fälle gab, in denen sich Betroffene durch Versicherungsbetrug neue Reifen erschleichen wollten.
Bedenken Sie: Lassen Sie Schäden durch Vandalismus am Auto von der Versicherung regulieren, kommt es unweigerlich zu einer Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse.
Um dies zu vermeiden, empfiehlt es sich, die Reparaturkosten selbst zu übernehmen, sofern der Schaden unter einem Betrag von 1.000 Euro liegt.
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